12.021

Agrarpolitik 2014-2017

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

AB 2012 S 1091Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Schweizer Volkswirtschaft. Sie produziert einerseits Nahrungsmittel und Dienstleistungen im Umfang von 10,3 Milliarden Franken pro Jahr, andererseits trägt sie durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion auch zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur dezentralen Besiedlung und zum Tierwohl bei. Für die Erbringung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen unterstützt der Bund die Landwirtschaft heute mit Direktzahlungen im Umfang von 2,8 Milliarden Franken. Verschiedene Vorstösse beauftragen den Bundesrat, dem Parlament Vorschläge zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes zu unterbreiten. Zudem muss der Bundesrat dem Parlament einen Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014 bis 2017 vorlegen.

Ich halte meine Ausführungen zur allgemeinen Stossrichtung bewusst kurz, weil eine detaillierte Botschaft vorliegt, die Ergebnisse der Debatte des Nationalrates bekannt sind, Herr Bundesrat Schneider-Ammann bestimmt noch eine gründliche Auslegeordnung machen wird, wie dies auch in der Kommission geschah, und wir uns alle auf eine länger dauernde Debatte einrichten müssen, zumal zwanzig Minderheitsanträge und ein Dutzend Einzelanträge eingegangen sind.

In Ihrer Kommission wurde die grosse Bedeutung der schweizerischen Landwirtschaft immer wieder hervorgehoben, obwohl die Landwirtschaft für lediglich 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts verantwortlich ist. Der Bundesrat erläutert in der Botschaft, und er hat dies auch eindrücklich in der Kommission getan, dass ihm das Wohl der Bäuerinnen und Bauern und der Landwirtschaft wichtig ist. Die vorgeschlagenen Korrekturen sollen dazu dienen, dass die Landwirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt und ihre AB 2012 S 1092 Stellung im Markt und in der Gesellschaft behalten kann. Es geht darum, die Landwirtschaft wettbewerbsfähig in die Zukunft zu führen.

In Ihrer Kommission wurden die Akzente in Richtung Innovation, Qualität, Effizienzsteigerung und Ernährungssouveränität immer wieder betont. Der Bundesrat hat in der Kommission sein Interesse an einer produzierenden Landwirtschaft unterstrichen und darauf hingewiesen, dass 80 Prozent der Direktzahlungen auch künftig einen sehr engen Bezug zur Produktion und zur Tierhaltung haben.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass über die Tierhaltung Mittel von 860 Millionen Franken eingesetzt werden. Diese Beiträge führen auch dazu, dass die Produktion intensiver wird. Die negativen Auswirkungen zeigen sich in Überproduktion, beispielsweise im Milchsektor, in erhöhten Kraftfutterimporten oder in der Beeinträchtigung der Ökosysteme. Dies führt alles zu höheren Kosten und tieferen Einkommen.

In der Eintretensdebatte in der Kommission wurde insbesondere hervorgehoben, dass die neue Gesetzgebung tendenziell die Bergbauern stärken sowie den Markt und die Innovation fördern soll. Kritisiert wurde, dass die neue Vorlage administrativ nicht einfacher geworden ist. Es scheint aber zur Landwirtschaftspolitik zu gehören, dass man das, was einmal eingeführt wurde, nicht mehr abschafft, sondern im besten Fall ergänzt und durch Neues komplettiert.

In der Kommission wurde auch die Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der Konsumenten aufgezeigt. Letztlich müsse beurteilt werden, hiess es, worin der Gegenwert von 2,8 Milliarden Franken pro Jahr bestehe. Dazu kämen noch 2,5 Milliarden Franken über die Zollschiene, mit Aufschlägen und Befreiungen. Es wurde insbesondere auch auf die Bundesverfassung verwiesen, das heisst auf Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe c, dezentrale Besiedlung, aber auch auf Buchstabe a, die sichere Versorgung der Bevölkerung.

Ihre Kommission tagte während vier Tagen, wobei ein Zusatztag eingeschoben werden musste, damit die Botschaft noch in dieser Session behandelt werden kann. Die Diskussion war sehr umfassend, engagiert und beinhaltete das ganze Spektrum der Landwirtschaftspolitik, von der Bundesverfassung über Versorgungssicherheit, Verwertungsbeiträge für Beeren, Direktzahlungen für Golfplätze, Import von Stiersamen bis zu allfälligen Hornbeiträgen. Ihre Kommission behandelte rund siebzig Anträge, mehr als zwanzig davon werden heute in Form von Minderheitsanträgen nochmals zur Diskussion gestellt. Dazu kommen, wie ich gesagt habe, noch zwölf Einzelanträge.

Ich habe mich als Präsident der WAK gefragt, ob wir mit diesem Ergebnis überhaupt im Rat antreten dürfen. Wir tun dies aus folgenden Überlegungen: Das Ergebnis ist nach intensiven Diskussionen zustande gekommen. Die Abstimmungsergebnisse waren zum Teil knapp, eine Ausmehrung im Rat scheint deshalb angezeigt. Es handelt sich letztlich in vielen Fragen um Details, während die Stossrichtung der Vorlage insgesamt von der Kommission klar unterstützt worden ist; dies geht auch daraus hervor, dass Eintreten einstimmig beschlossen und die Vorlage schliesslich in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung angenommen wurde.

Ich verzichte darauf, in der Eintretensdebatte auf einzelne Punkte der Detailberatung einzugehen, und konzentriere mich auf lediglich zwei zentrale Aspekte:

1. Die WAK-SR beantragt mit 5 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den vierjährigen Zahlungsrahmen um 160 Millionen Franken, das heisst um 40 Millionen Franken pro Jahr, aufzustocken, wie das auch der Nationalrat beschlossen hat. Indem diese zusätzlichen Mittel für Investitionskredite und Beiträge für Strukturverbesserungen eingesetzt werden, sollen die notwendigen Anpassungen in der Landwirtschaft im Sinne der vorliegenden Revision möglich gemacht werden. Diese Erhöhung wurde auch von der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren gefordert und gestützt. In einem Schreiben an die Kommission beurteilt sie die Mittel und die Investitionskredite als eines der wichtigsten Instrumente, um die Landwirtschaftsbetriebe an den Strukturwandel, die Marktbedingungen und die Anforderungen der Agrarpolitik innert nützlicher Frist anzupassen. Eine Minderheit Ihrer Kommission beantragt hier, insbesondere aus finanzpolitischen Überlegungen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

2. In Bezug auf das "Filetstück" der Vorlage - die Versorgungssicherheitsbeiträge - beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Abstufung des Grünlandbeitrags unter Berücksichtigung des Viehbesatzes beizubehalten. Die Kommissionsmehrheit argumentiert hier, dass damit die negativen Anreize der heutigen Tierhalterbeiträge wegfallen würden, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Streichung hingegen wesentlich gemildert werden könnten. Eine Minderheit spricht sich hier eher für den Entwurf des Bundesrates und damit für den Entscheid des Nationalrates aus, weil damit Anreize geschaffen werden, welche zu einer Reduktion der Überproduktion, der Umweltschäden und zu einem um 130 Millionen Franken grösseren Sektoreinkommen führen würden.

Ich danke zum Schluss der Verwaltung dafür, dass sie in der Kommission keine Frage unbeantwortet liess und uns bei der Behandlung all dieser Anträge stark unterstützte. Ich danke auch dem Bundesrat für seine Präsenz und für seine klaren Stellungnahmen zu den zentralen Punkten. Ich danke den Kommissionsmitgliedern für die sehr engagierte Debatte, die einen zusätzlichen Sitzungstag erforderte und heute vermutlich fortgesetzt wird.

Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Gesamtabstimmung sowohl den Gesetzesänderungen wie auch der beantragten Erhöhung des Zahlungsrahmens zuzustimmen. In der Detailberatung werde ich dann noch weitere Ausführungen machen. Nun wünsche ich uns allen eine angeregte Debatte. Ich bitte Sie, in der Detailberatung die Gesamtstossrichtung der Vorlage nicht aus den Augen zu verlieren; diese wurde in der Kommission durch einstimmige Entscheide beim Eintreten und in der Gesamtabstimmung im Wesentlichen bestätigt.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich beurteile die Agrarbotschaft aus der Sicht der Konsumentin und Steuerzahlerin, die bereit ist, für ökologische und tiergerechte Landwirtschaftsprodukte gemäss Bundesverfassung mehr zu bezahlen; der Verfassungsbestimmung habe ich übrigens vor sechzehn Jahren zugestimmt.

Der Verfassungsartikel sieht vor, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige, auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zu einer sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung des Landes. Dazu steht die ganze Bevölkerung in der Schweiz, und dieser Verfassungsartikel muss auch die Messlatte für die Ergebnisse der Landwirtschaft sein.

Die Landwirtschaft ist uns lieb und teuer. Bauern geniessen bei städtischen Konsumentinnen und Konsumenten viel Goodwill. Doch ich bin nicht sicher, ob dieser Goodwill noch lange anhielte, wenn alle wüssten, wie viel Geld da mit der Giesskanne verteilt wird und wohin es geht - ein ganz grosser Teil landet nämlich nicht bei den Bauern.

Ein paar Kennzahlen zur Verdeutlichung: Der Bund richtet pro Jahr 3,7 Milliarden Franken aus. Neben dem Bund sind auch die Kantone aktiv. Sie richten nochmals 1 Milliarde Franken pro Jahr aus. Dazu kommt der Grenzschutz. Insgesamt sind die Lebensmittelpreise in der Schweiz fast ein Drittel teurer als im nahen Europa. Das sind dann umgerechnet nochmals etwas über 3 Milliarden Franken. Insgesamt sind das gegen 8 Milliarden Franken pro Jahr, welche die Schweizer Steuerzahler und Konsumenten für ihre Landwirtschaft über die eigentlichen Produkte hinaus - diese kaufen wir ja auch noch - bezahlen. Es ist ein Betrag, der übrigens seit Jahren gleich ist, obwohl es unterdessen sehr viel weniger Bauernbetriebe gibt; das ist die Folge eines Strukturwandels, wie er in anderen Branchen auch erfolgt.

AB 2012 S 1093Umgerechnet sind es 1000 Franken, die Herr und Frau Schweizer pro Jahr aufbringen. Wie gesagt: Uns ist die Landwirtschaft lieb, aber auch teuer. Darum müssen ihre Ergebnisse auch klar an den Verfassungszielen gemessen werden. Wenn wir schon so viel Geld ausgeben, muss auch der Ertrag stimmen. Wenn man die Agrarberichte des Bundesrates auswertet, zeigt sich aber, dass es beim Ertrag leider nicht so gut aussieht, wie wir uns das vorstellen: Es werden gewaltige Summen für die Unterstützung von Öffentlichkeitskampagnen der Branchenorganisationen und für die Kampagnen der Vertreter der Verbände eingesetzt; es werden Dutzende von Millionen Franken an Firmen ausgerichtet, wir subventionieren mit diesen Beträgen Nestlé und andere Firmen. Es ist schon ein bisschen merkwürdig, wie viel von den 8 Milliarden Franken nicht bei den Bauern landen. Sie sollten sich damit einmal vertieft auseinandersetzen, denn den Bauern wird vorgeworfen, sie seien so teuer.

Was bekommen wir mit Blick auf die Verfassungsziele? Wir bekommen eine Landwirtschaft, die nicht wirklich die Versorgung der Bevölkerung übernimmt - darauf komme ich nachher beim Thema Ernährungssouveränität nochmals zurück -, das ist leider nur ein Mythos. Der Selbstversorgungsgrad beträgt heute - das sieht man, wenn man es genau ausrechnet - noch 20 Prozent; ich werde Ihnen das bei der Behandlung meines Minderheitsantrages erklären. Wir bekommen leider auch noch nicht die Nachhaltigkeit, die wir uns wünschen. Es gibt zwar schon gute Resultate, es gibt sehr viele innovative Bauern, die sich sehr stark für die Nachhaltigkeit engagieren, aber wenn man dann die Agrarberichte anschaut, sieht man, dass die Bemühung um Nachhaltigkeit eher rückläufig ist. Die ökologischen Leistungen, die zum Beispiel von den Talbauern verlangt werden, sind rückläufig; da sollten wir mehr erwarten.

Deshalb ist für mich das Kernstück der bundesrätlichen Reform wirklich der folgende Schritt - allerdings ist es nur ein Schrittchen - in die richtige Richtung: Wenn weniger Tiere gehalten werden, das heisst, wenn wir weniger Tierbeiträge leisten, dann bedeutet das, dass man die Landwirtschaft wirklich auf die Verfassungsziele ausrichten kann. Diese erste minimale Neuausrichtung, das muss man den Bauern auch sagen, wird ja grosszügig abgegolten: Es gibt Übergangsbeiträge von 340 Millionen Franken pro Jahr.

Ich werde den Kompromissantrag der Minderheit Freitag, der vorsieht, dass man die Übergangszeit auch ein bisschen verlängern kann, unterstützen. Das ist aber das Minimum dessen, was jetzt bei der Neuorientierung der Landwirtschaft passieren muss, denn sonst wird die Solidarität, die zwischen den Konsumentinnen und den Bauernfamilien nach wie vor herrscht, tangiert werden. Denn noch wissen nur wenige wirklich, wohin die vielen Milliarden fliessen. Zum Teil landen sie eben nicht bei den Bauern; instinktiv wird das heute schon vermutet. Die Solidarität lässt nach, und die Leute gehen im Ausland einkaufen. Das können wir nicht wollen, das müssen wir auch verhindern, indem wir diese Reform unterstützen.

Ich werde die Vorschläge des Bundesrates dann in der Detailberatung weiterhin verteidigen.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Die Vorlage heisst "Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017". Ich finde das mit dem Begriff "Weiterentwicklung" einen guten Titel. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 sollen rund 3,5 Milliarden Franken pro Jahr für die Landwirtschaft ausgegeben werden, ungefähr gleich viel wie bisher. Die Zahl der Betriebe und Beschäftigten - wir haben es gerade gehört - hat jährlich um fast 2 Prozent abgenommen, also in zehn Jahren fast um einen Fünftel. Das heisst, pro Beschäftigten werden die Beiträge höher. Solange es unserer übrigen Wirtschaft gutgeht, können und sollen wir uns diese grossen Beiträge leisten.

Der Agrarsektor braucht Sicherheit und Unterstützung für eine schwierige Zukunft. Er muss sich aber schrittweise weiterentwickeln und öffnen, statt sich abzuschotten. Die in der Bundesverfassung festgelegten Ziele werden durch die bisherige Agrarpolitik einzig im Bereich der Versorgungssicherheit erreicht, nicht aber bei der Biodiversität, bei Vergandung und Verwaldung im Berggebiet und bei der dezentralen Besiedlung unseres Landes. Der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft im Berggebiet ist nur halb so gross wie jener im Talgebiet. Die neue Agrarpolitik wird mit ihren sieben Direktzahlungsinstrumenten nicht einfacher, aber zielgerichteter, nach dem Motto "Für jedes Ziel ein Programm". Jede Pflanze einzeln zu giessen ist aufwendiger, als mit der grossen Giesskanne über das Feld zu sprühen, aber deutlich erfolgversprechender. Auch darum unterstütze ich die Weiterentwicklung der Agrarpolitik.

Konkret messe ich diese insbesondere an meinem BMI-Faktor für die Landwirtschaft. BMI heisst ja normalerweise Body-Mass-Index. Ich bin für eine schlanke Landwirtschaft, aber ich sage Ihnen jetzt noch, wie ich BMI verstehe:

Das B steht für "Bergbauern stützen und stärken"; da bin ich sicher auch etwas geprägt von meiner Herkunft. Unsere Bergbäuerinnen und Bergbauern verdienen im Schnitt - ich habe es gesagt - deutlich weniger als Talbauern und Talbäuerinnen, obschon sie grosse Leistungen, z. B. bei der Kulturlandpflege oder der Erhaltung der Biodiversität, erbringen. Ich bin überzeugt, dass unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bereit sind, die Landwirtschaft weiterhin zu unterstützen. Sie denken dabei aber meistens an Bergbauern und nicht an Mähdrescher im Mittelland. Neue Betriebsformen sind wohl auch in der Berglandwirtschaft nötig. Der traditionelle Bauernbetrieb mit der täglichen Verpflichtung im Stall wird teilweise grösseren Betriebsformen Platz machen, sonst findet man in der Zukunft die Leute nicht mehr, die die Betriebe unterhalten sollen. Darum sollten wir nichts unternehmen, was neue, beispielsweise grössere Betriebsformen benachteiligt oder behindert. Ohne starke Unterstützung werden unsere Bergbauern aber so oder so nicht überleben. Das hätte insbesondere gravierende Folgen für die Kulturlandschaft, für die Situation mit Blick auf Naturgefahren und für den Tourismus.

Ich komme zum M meines BMI: M steht für "Marktorientierung fördern". Global gesehen und vereinfacht gesagt, sind die Grenzen für Industrieprodukte geöffnet, also in jenem Bereich, in dem die entwickelten Länder stark sind. Bei den Agrarprodukten, wo die Schwellen- und Entwicklungsländer ihre Stärken haben, gibt es hohe Subventionen und Schutzzölle oder sogar Schutzmauern. Die aufstrebenden Länder sind für unsere übrige Wirtschaft zunehmend wichtig. Wenn unsere Unternehmen diese Märkte weiter ausbauen sollen, werden wir um Zugeständnisse in der Landwirtschaft nicht herumkommen, denn unsere Landwirtschaft ist auf eine florierende Schweiz angewiesen. Wie wir aus anderen Sektoren wissen, kann man Anpassungsprozesse bis zu einem gewissen Grad hinausschieben. Die nötigen Änderungen kommen dann später, aber umso härter. Dazu kommt, dass viele Konsumentinnen und Konsumenten die Abschottung nicht mehr akzeptieren. Sie kaufen für Milliardenbeträge im Ausland ein, allein für Fleisch geben sie dort rund eine Milliarde Franken pro Jahr aus. Es ist meine Überzeugung, dass die Landwirtschaft, will sie ihre Zukunft sichern, sich stärker am Markt orientieren muss, allerdings abgestimmt mit dem Ausland - aber auch dann, wenn es schmerzt.

Damit komme ich zum I meines BMI: I steht für "Innovationen belohnen". Landwirtschaftsprodukte des Hochpreislandes Schweiz haben im Markt nur eine Chance, wenn Qualität und Innovation höhere Preise rechtfertigen. Das gilt für andere Branchen auch. So gibt es zum Beispiel im Nahrungsmittelmarkt erfolgreiche Premiumprodukte; es wären mehr davon möglich. Das Landwirtschaftsgesetz enthält Bestimmungen zur Förderung von Qualität und Innovation durch den Bund. Es braucht aber mehr. Die Innovation muss im Bewusstsein der Landwirtschaft und der Kundschaft ein grösseres Gewicht erhalten. Zu diesem Zweck habe ich begonnen, die Idee eines wettbewerbsorientierten Innovationspreises der Schweizer Landwirtschaft auszuloten. Jährlich würde ein Preis ausgesetzt und mit entsprechender Medienbegleitung eine Siegerin oder ein Sieger ausgezeichnet. Die Innovation bekäme jedes Jahr ein Gesicht - und damit immer wieder ein neues Gesicht. Erste informelle Gespräche AB 2012 S 1094 zu einem solchen Innovationspreis der Landwirtschaft mit unterschiedlichen Organisationen zeigen, dass das Interesse dafür gross ist. So viel zu meinem BMI-Faktor.

Zum Schluss noch ein Hinweis gewissermassen in eigener Sache: Bei Artikel 72, Versorgungssicherheitsbeiträge, unser Kommissionspräsident hat das auch schon erwähnt, gibt es eine Mehrheit für tierbezogene Flächenbeiträge: Innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite wird der Beitrag pro Hektare grösser, je mehr Tiere vorhanden sind. Daneben gibt es zwei Minderheiten, darunter eine, die den Bundesrat unterstützt, der ab einem festen Minimum an Tieren für alle die gleichen Beiträge pro Hektare vorsieht.

Ein Argument gegen die Lösung des Bundesrates lautet, dass es Betriebe gibt, für die die finanzielle Differenz vom heutigen System zum neuen zu gross werden kann, z. B. weil grössere Ställe gebaut oder Maschinen angeschafft wurden, die jetzt amortisiert werden müssen. Ich erachte diese Argumentation als richtig und habe darum bei Artikel 77, Übergangsbeiträge, einen Antrag eingereicht, der dieses Problem gezielt angeht; ich habe diesen Antrag in der Kommission angekündigt.

Die Schwierigkeit, und darum erwähne ich das hier, ist nun, dass mein Antrag bei Artikel 77 verbunden ist mit der bundesrätlichen Lösung bei Artikel 72, also gewissermassen ein Alternativkonzept z. B. zum Mehrheitsantrag oder auch zum Minderheitsantrag I bei Artikel 72 darstellt. Unser Präsident ist bereit, die beiden Artikel gemeinsam zu behandeln und gleichzeitig darüber abstimmen zu lassen. Ich bedanke mich für sein und auch für Ihr Verständnis.

Ich unterstütze den Auftrag auf Eintreten.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP

Wir sind ja in den vergangenen Wochen und Monaten mit ziemlich viel Papier von Organisationen eingedeckt worden, vom Bauernverband und von anderen Organisationen aus der Welt der Landwirtschaft. Ich habe in den vergangenen Wochen aber wiederholt auch versucht, direkt mit Landwirten und Familien, die in der Landwirtschaft tätig sind, zu sprechen und von ihnen zu erfahren, was sie eigentlich von einer zukünftigen Agrarpolitik erwarten. Es waren fünf Anliegen, die ich immer wieder gehört habe:

Zum ersten Anliegen: Die Ernten, so sagen mir die Landwirte, seien immer schon, um es in der Börsensprache zu sagen, volatil gewesen und das Wetter unberechenbar. In der Tierhaltung habe man sich immer auch mit Krankheiten und mit sich verändernden Leistungen auseinandersetzen müssen. Damit habe man gelernt umzugehen. Bäuerlich denken heisst vor allem auch vorsorgen, Reserven bilden und Risiken absichern. Wir kennen diese Risikoabsicherung in unserer Regulierung ja auch als Preisabsicherungen. Die Bauernfamilien in meinem Umfeld verlangen von der Politik vor allem Verlässlichkeit und Perspektiven und dass man sich Chancen nicht entgehen lässt. Das sagt mir vor allem auch eine heranwachsende Generation von Landwirten, die gut ausgebildet ist und die vor allem auch wirtschaftlich arbeiten möchte.

Zum bäuerlichen Denken gehört auch, dass der Bauer, wie er am Himmel das Wetter von morgen abliest, ein waches und vorsorgliches Auge auf die gesellschaftlichen Erwartungen der Zukunft wirft. Das verlangt die Einbettung der Agrarpolitik in verschiedene Sektoralpolitiken, in die Ernährungskette, die Umwelt, den ländlichen Raum, das landwirtschaftliche Wissenssystem, aber auch in die künftige Markterwartung und in Marktentwicklungen. Mich dünkt, dass die Agrarpolitik 2014-2017 des Bundesrates auf eine ganz pragmatische Weise diese künftigen Erwartungen von Gesellschaft und Markt aufnimmt und die Bauern sorgsam dorthin führt, sie quasi an die Hand nimmt. Meiner Meinung nach wäre es fatal und würde es von der Zukunft bestraft, wenn wir uns für eine Agrarpolitik entscheiden würden, welche hinterherhinkend die gesellschaftlichen Erwartungen ignorierte und die Landwirtschaft - das sind Bauernfamilien - im Glauben liesse, es reiche aus, sich im eigenen Gärtchen zurechtzufinden.

Das zweite Anliegen, das ich vielerorts gehört habe, betrifft die Angst der Landwirte, dass der Boden, die nutzbare landwirtschaftliche Fläche, weniger und weniger wird. Da sind die sektoriellen Politiken gefragt. Ich spreche die Raumordnungspolitik an, die Natur- und Landschaftsschutzgesetzgebung, die Gewässerschutzgesetzgebung, aber auch die Waldpolitik. Viele Bauern befürchten meines Erachtens zu Recht, dass das Land und die landwirtschaftlich genutzten Flächen von der Gesellschaft als frei verfügbar betrachtet werden, und man merkt nicht, dass sie immer mehr zum knappen Gut geworden sind.

Ein drittes Anliegen, das mir die Bauern nennen, betrifft die Bürokratie. Landwirte sollen einerseits sichere Lebensmittel von hoher Qualität erzeugen. Sie sollen zu einer attraktiven Kulturlandschaft beitragen. Sie sollen das Tier- und Umweltrecht beachten und die biologische Vielfalt erhalten. Anderseits gibt es in der Landwirtschaft ja viele kleine Betriebe, Familienbetriebe, die auch Arbeitsplätze sichern, die investieren und die zum Steueraufkommen in den Gemeinden beitragen. Deshalb ist der Agrobürokratie unbedingt Einhalt zu gebieten. Alles, was überflüssig ist und den Landwirt bei seiner Arbeit auf dem Feld oder im Stall über Gebühr beeinträchtigt, muss auf den Prüfstand kommen. Agrarpolitik muss vereinfacht werden.

Das vierte Anliegen ist, dass Landwirte auch Verantwortung tragen wollen. Für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige Landwirtschaft haben die Landwirte und ihre Verbände auch selber Verantwortung zu tragen. Die Weiterbildung, der Einsatz moderner Technik, betriebliche Qualitätskontrolle, überbetriebliche Zusammenarbeit, keine Gnade für schwarze Schafe, die gegen Umweltauflagen, Tierschutz- und Hygienevorschriften verstossen - all dies sind Bereiche, in denen die Landwirtschaft von sich aus und zum eigenen Nutzen eigenverantwortlich sein soll, um damit auch eine überbordende Regulierung zu verhindern.

Zum letzten Anliegen, das ich noch gerne nennen möchte: Unsere Bauern und ihre Familien sind gerade im Berggebiet - ich wohne ja noch dort und kann es aus eigener Wahrnehmung beurteilen - das Rückgrat der Dorfgemeinschaften. Das hat damit zu tun, dass sie auch am Ort gebunden sind und nicht die Möglichkeit oder die Notwendigkeit haben, wie andere Erwerbstätige zu pendeln. Landwirtschaftspolitik bedeutet damit aber auch Politik des ländlichen Raums, Politik der ländlichen Wirtschaft. So gesehen wäre es - zumindest nach meinem Dafürhalten - falsch, die Landwirte von ihren Höfen vertreiben zu wollen, nur weil diese Höfe kleinstrukturiert sind oder die Arbeitskraft zusätzlich auch einem ausserlandwirtschaftlichen Nebenerwerb gewidmet wird. Im Gegenteil: Es gehört auch zum bäuerlichen Denken, nicht zu sehr vom Staat abhängig sein zu wollen und mit einem zweiten oder dritten Standbein die wirtschaftliche Existenz abzusichern.

Hier unterscheide ich mich etwas von meinem Vorredner, von Kollege Freitag, der gesagt hat, die Landwirtschaftspolitik dürfe nichts unternehmen, was grössere Strukturen verhindere. Ich möchte das noch ergänzen: Sie darf aber auch nichts unternehmen, womit kleinere Strukturen zerstört und die Bauernfamilien von Feld und Hof vertrieben werden.

Ich stimme für Eintreten und bin dankbar für die Vorlage, die eine gute Ausgangslage für eine Landwirtschaftspolitik der Zukunft darstellt.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP

Die Agrargesetzgebung hat das Privileg, alle vier Jahre revidiert zu werden. Die Agrarpolitik schafft es wie kaum ein anderer Bereich der Gesetzgebung immer wieder, grösste Aufmerksamkeit zu gewinnen. Man darf dabei stolz vermerken, dass viele Organisationen, vor- und nachgelagerte Branchen, Allroundpolitiker, Einzelpersonen, Medien und schliesslich, und das ist schön, auch die Bäuerinnen und Bauern zum Mitdenken, Mitbewerten und Mitkritisieren mobilisiert werden.

Die Kernbotschaft lautet alle vier Jahre ziemlich ähnlich: Jetzt merzen wir das Schlechte aus und definieren das einzig Richtige für die Zukunft der Landwirtschaft und der Schweiz. Ich habe keine Mühe mit Anpassungen und AB 2012 S 1095 Nachbesserungen. Ich tue mich aber schwer, wenn viele Instrumente und Praktiken der noch aktuellen Agrarpolitik von 2007 bis 2013 als Fehlanreize zur Überproduktion angeprangert werden, um die neue Agrarpolitik gutzureden. Man sollte dabei aus meiner Sicht ein wenig sensibler sein, denn schliesslich haben alle bisherigen Revisionen der Agrarpolitik den Weg durch das Bundesparlament genommen.

Sie spüren, dass meine Begeisterung für diese Vorlage nicht grenzenlos ist. Ich stehe aber zur Stossrichtung dieser Vorlage, weil ich auch zur Kenntnis nehme, dass verschiedene Anpassungstendenzen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz haben. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass zwei Kernbotschaften, mehr Ökologie und eine tiergerechtere Produktion, den Konsumenten und Konsumentinnen relativ einfach zu vermitteln sind. Hingegen kann ich nicht mit einem uneingeschränkten Ja antworten, wenn gefragt wird, ob mit dieser Vorlage den Empfindungen und Ängsten der betroffenen Bauernfamilien genügend Beachtung geschenkt worden ist. Ich wünsche den Bauernfamilien, dass es uns in dieser Beratung noch gelingt, einzelne Nachbesserungen vorzunehmen.

Bevor ich auf einige Schwerpunkte eingehe, will ich auch nicht verschweigen, dass ich vermisse, was häufig versprochen und gewünscht worden ist, nämlich dass die Agrarpolitik vereinfacht, die Landwirtschaft administrativ entlastet und dass erreicht wird, dass ein möglichst grosser Teil der Mittel aus dem Agrarbudget am Schluss bei den Bauernfamilien ankommt. Die nun in dieser Gesetzgebung vorgesehenen, noch komplexeren Beitragsarten sowie die Projekt- und Kontrollabhängigkeiten werden das Gegenteil bewirken. Ich bedaure das. Das Volkswirtschaftsdepartement legt sonst sehr grossen Wert auf Vereinfachungen; das ist ihm hier leider nicht gelungen.

Zur Vorlage selber: Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat in der Kommission auch die Effizienzsteigerung angesprochen. Ich teile da seine Meinung. Es stellt sich aber die Frage, wie wir die Effizienz steigern wollen, wenn wir immer weniger Land haben, wenn wir die Ökologie stärker gewichten und extensiver produzieren. Ich sage nicht, dass Ökologie schlecht sei. Es kann aber nicht aufgehen, wenn man mit weniger Land und einem Bevölkerungswachstum einen Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent sicherstellen will. Ich werde bei gewissen Artikeln Überlegungen einbringen, ob solche Einschränkungen der Produktion, man sagt Überproduktion, wirklich notwendig sind. Was macht der Bundesrat, was machen wir allenfalls als Parlament, wenn 60 Prozent bei der Selbstversorgung nicht mehr erreicht werden können? Korrigieren wir dann die sogenannten Drosselungsartikel zur Produktion, die es in dieser Gesetzgebung gibt? Ich hätte gerne eine Antwort auf die Frage, wie man damit umzugehen gedenkt.

Es wurde in der Kommission auch angesprochen, dass wir gewisse Instrumente gegen den Einkaufstourismus brauchen. Der Einkaufstourismus ist ein Phänomen der jüngeren Zeit. Ich nehme an, dass er bei der Erarbeitung dieser Vorlage nicht so berücksichtigt werden konnte, wie er heute stattfindet. Dieser Frage muss bei verschiedenen Artikeln noch Rechnung getragen werden. Darunter verstehe ich, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen und dass den Schweizer Produzenten und den Verarbeitern gewisse Zugeständnisse von Bundesseite gemacht werden müssen, damit sie Produkte noch in der Schweiz verarbeiten und günstiger auf den Markt bringen können. Ein Instrument gegen den Einkaufstourismus ist auch ein Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in den vor- und nachgelagerten Betrieben.

Ich habe am Anfang gesagt, dass es aus meiner Sicht in der vorliegenden Gesetzgebung im Vergleich zur Agrarpolitik 2007 sehr abstrakte Änderungen gibt. Im Vordergrund stehen dabei die Tierbeiträge. In der Beratung des Nationalrates und in den Medien hat das Wort "Tierbeiträge" fast den Status Unwort des Jahres erreicht. Ich bedaure, aber akzeptiere nicht, dass man über die Tierbeiträge fast nicht mehr diskutieren darf. Ich werde in der Detailberatung Überlegungen und entsprechende Anträge einbringen.

Mich freut das Signal, dass die Neufassung von Artikel 77 eine gewisse Akzeptanz und die Mitunterstützung der Verwaltung hat, es erstaunt mich aber, dass bei der Beratung von Artikel 77 in der Kommission die Formulierung für eine Besitzstandwahrung abgelehnt wurde. In der Detailberatung werde ich dazu noch Überlegungen anstellen und Wirkungen ansprechen. Im Moment nur so viel: Es mutet eigenartig an, wenn man auf der einen Seite begründet, Tierbeiträge führten zur Ausreizung der Förderlimite, darum müssten sie abgeschafft werden, und auf der anderen Seite Betrieben, welche die Förderlimite um ein Mehrfaches überschreiten, BTS- und RAUS-Beiträge bezahlt, Beiträge von heute 270 und künftig von 290 Franken pro Grossvieheinheit. Da müssen sich doch die bodenabhängig bewirtschafteten Betriebe - entschuldigen Sie, ich habe kein anderes Wort gefunden - "beschissen" vorkommen.

Ich würde mich freuen, wenn einzelne Artikel mit einer gewissen Offenheit beraten werden könnten. Dabei zähle ich nicht nur auf die Offenheit der beiden Räte, sondern auch auf die Offenheit des Departementes. Lobend möchte ich hervorheben, dass der Zahlungsrahmen, den der Bundesrat angedacht hat, Respekt verdient - selbstverständlich mit den noch aufzunehmenden 160 Millionen Franken für die Strukturverbesserungen.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes festhalten: Es ist mir ein Anliegen, dass wir uns in der Detailberatung nicht nur an Modellrechnungen orientieren, die das Departement zum Besten gibt, sondern uns bewusst sind, dass hinter jedem neuen Artikel und hinter jeder Umverteilung der Mittel Menschen stehen. Wir müssen für diese Menschen, schlussendlich sind es Familien, Lösungen für die nächsten vier Jahre finden, die nicht zu Schwierigkeiten und grossen Einschnitten führen. Es soll ein vernünftiges Existenzeinkommen erwirtschaftet werden können. Schon heute bewegen sich viele bei einem solchen Einkommen, sie dürfen in Zukunft nicht schlechtergestellt werden. Bei verschiedenen Bestimmungen einzelner Artikel müssen darum noch Verbesserungen gefunden werden.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine lebhafte Beratung der einzelnen Artikel. Ich empfehle Ihnen Eintreten auf diese Vorlage.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Auch ich begrüsse die vom Bundesrat vorgelegte Agrarpolitik 2014-2017 und werde diese unterstützen. Diese Gesetzesvorlage ermöglicht es der Schweizer Landwirtschaft trotz aller Herausforderungen und Veränderungen, selbstbewusst in die Zukunft zu gehen. Notabene haben auch andere Branchen und auch wir alle immer wieder mit Veränderungen und Herausforderungen zu kämpfen, gerade wenn wir aus einer Tourismusregion kommen, um diesen Vergleich hier einbringen zu können. Ich bin überzeugt, dass die Landwirtschaft fähig und bereit ist, diesen Weg zu gehen. Auch wenn schon Kritik an der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft geübt wurde, bin ich überzeugt, dass es nicht eine Kritik an der Berglandwirtschaft war. Ich als Vertreter einer Region der Hügelzone IV und eines Gebietes, das als eines der ersten auf Biolandwirtschaft umgestellt hat, darf das hier sicher auch noch zu Protokoll geben.

Ich bin auch überzeugt, dass es richtig ist, wenn in Zukunft Leistungen abgegolten anstatt Subventionen verteilt werden. Das ist auch im Interesse unserer Bauern. Die wollen nicht als Subventionsempfänger wahrgenommen werden - meines Erachtens auch zu Recht. Das verbesserte Direktzahlungssystem ist deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt zu unterstützen. Wir dürfen keine Produktionsanreize für Produkte ohne Markt und ohne Konsumenten setzen. Es sind die staatlichen Anreize, die eine zu grosse Produktion verursachen, die zu Futtermittelimporten führen, und nicht das Wettbewerbsverhalten der Bauern. Wir sind es, die bestimmen, ob wir in der Agrarpolitik einen moderaten Systemwechsel vornehmen wollen und für die Zukunft die Abgeltung der relevanten Leistungen als wesentliches Kriterium einführen möchten. Ich möchte in diesem Punkt dem Ständerat beliebt machen, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.

AB 2012 S 1096Gerade die Probleme im Bereich der Fleisch- und Milchproduktion sollten uns auch als Gesetzgeber hellhörig machen. Wir sollten uns die Frage stellen, ob der Staat mit seinen Anreizen die richtigen Eckwerte gesetzt hat, ob er mit seinen Unterstützungsbeiträgen in der Vergangenheit die richtigen Signale an die Landwirtschaft gesendet hat. Da setze ich ein Fragezeichen, gerade, wenn ich die Situation auf dem Milch- und Fleischmarkt betrachte.

Dies ist keinesfalls eine Kritik meinerseits an den Bauern. Die Bauern sind Unternehmer. Sie richten sich an den Rahmenbedingungen aus, welche ihnen der Staat gibt. Das machen sie zu Recht. Wenn wir je nachdem Subventionsanreize setzen, dann sehen wir eben auch, welche Folgen daraus entstehen. Deshalb müssen wir hier auch sehr sorgsam an der Schraube drehen - da bin ich mit allen Vorrednern einverstanden -, ohne diese rauszudrehen. Das ist unsere Aufgabe, auch im Bereich der Landwirtschaftspolitik.

Dafür, dass in der Presse und teils in der Bevölkerung Kritik geübt wird, wenn über die Verfütterung von zugekauftem Kraftfutter Milch- und Fleischüberschüsse entstehen, haben selbst Bauernvertreter aus den Berggebieten Verständnis; sie haben Verständnis dafür, wenn der Konsument diese Praktiken nicht mehr versteht. Es ist auch so, dass der staatliche Einfluss und die staatliche Regulierung in den letzten Jahren leider zugenommen haben. Das kann man bedauern, auch aus Sicht der Bauern. Es wurde schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die vielen Regelungen und Vorschriften auch das Bauern selber erschweren. Es wurde von einigen Vorrednern schon die Agrobürokratie erwähnt, und ich glaube, für das EVD ist das auch ein ernstzunehmendes Thema, Herr Bundesrat. Sie können bei der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 viel dazu beitragen, dass in der Praxis für die einzelnen Bauernbetriebe nicht noch eine Komplizierung, sondern eine Entlastung im Bereich der Bürokratie entsteht.

Die Agrarpolitik 2014-2017 ist meines Erachtens eine moderate Reform. Wenn dann noch der Einzelantrag Freitag, der die Übergangsfolgen abfedern will, angenommen wird, wie das auch Kollege Baumann gerade angetönt hat, schaffen wir vielleicht den Brückenschlag, dass der Ständerat in diesem Bereich dem Nationalrat und dem Bundesrat folgen kann. Dann nehmen wir gerade diese ausgleichende Funktion vorweg und unterstützen die Reform als Ganzes, aber wir minimieren gleichzeitig durch die Abfederung die Folgen. Das ist das Ziel von uns allen. Wir können angesichts der Fehlanreize, die wir in der Politik und als Gesetzgeber in den letzten Jahren gesetzt haben, keine Hüst-und-Hott-Politik unterstützen.

Wenn ich bei den Strukturbeiträgen ebenfalls die Version des Nationalrates unterstütze, so tue ich das auch aus Sicht einer modernen und auf die zukünftigen Herausforderungen ausgerichteten Landwirtschaft. Dass diese Beiträge teilweise überdurchschnittlich dem Berggebiet zugutekommen, will ich Ihnen hier im Sinne der Transparenz nicht unterschlagen. Ich bin aber überzeugt, dass dies ein richtiger Schritt ist, da wir einerseits im Berggebiet grössere Betriebe haben, aber es andererseits den Besitzern von kleinen Nebenerwerbsbetrieben ermöglichen sollten, die Zeitressourcen gut einzusetzen, damit sie eben gerade in der Hügelzone IV noch einem Nebenerwerb nachgehen können. Denn es ist ein Teil unserer Zukunft, dass auch in denjenigen Bauernfamilien, in denen beide Ehepartner tätig sind, die Einkommensbasis breiter werden kann. Das ist im Interesse der Bauernfamilien, die so je nach Verhältnissen das Modell wählen können, das auf ihre Familie zugeschnitten ist.

Ich möchte Ihnen beantragen, auf die Vorlage einzutreten.

Keller-Sutter Karin · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben in den verschiedenen Eintretensvoten gehört, dass die Landwirtschaft und auch die Bauernfamilien in diesem Land einen grossen Rückhalt geniessen. Ich denke, das hat wohl auch damit zu tun, dass viele von uns genetisch Bauern sind. Ich denke daran, dass beispielsweise mein Grossvater ein Bergbauer im Toggenburg war. Ich war kürzlich an einer Veranstaltung im Toggenburg, und da sind Leute zu mir gekommen mit Bildern meines Grossvaters auf der Alp im Sommer, wo er die Kühe betreut hat. Das war eigentlich sein wichtigster Lebensinhalt, der Umgang mit den Tieren und das Leben in der Natur. Ich denke, dass das in vielen von uns schlummert und dass das weitergegeben wurde.

Ich meine aber auch, dass die Landwirtschaftspolitik wie viele andere Politikbereiche in diesem Staat nicht widerspruchsfrei ist. Wir haben ja kürzlich die Resultate einer Univox-Umfrage zur Kenntnis nehmen können, da haben 97 Prozent der Befragten gesagt, die Produktion von Lebensmitteln in der Schweiz sei wichtig. 62 Prozent haben gesagt, sie sei sehr wichtig, und gleichzeitig sagen 52 Prozent, die Landwirtschaft in der Schweiz sei eigentlich zu teuer. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass es heute Nahrungsmittel gibt, die jederzeit verfügbar sind und die wir aus aller Herren Länder importieren.

Die bäuerlichen Einkommen sind in den letzten Jahren zurückgegangen. Die gleiche Umfrage hat gezeigt, dass noch 16 Rappen von einem Konsumentenfranken zu den Bauern gehen. Das hat natürlich auch zu tieferen Einkommen geführt. Aber es ist auch so, dass die Kaufkraft im Nahrungsmittelbereich zugenommen hat, oder anders gesagt: Wir geben von unseren Einkommen weniger für den Kauf von Nahrungsmitteln aus, und das sollte vielleicht auch etwas ein Appell sein, dass man in der Schweiz eben nicht nur emotional mit den Bauernfamilien verbunden ist, sondern auch dann daran denkt, wenn es darum geht einzukaufen.

Ich möchte kurz auf ein anderes Thema eingehen. Meine Vorrednerin und Vorredner haben ja die Vorlage Agrarpolitik 2014-2017 umfassend, in vielen Aspekten und auch positiv gewürdigt. Ich möchte mich diesem positiven Urteil anschliessen. Ich möchte hier aber insbesondere aus Sicht der Kantone, auch aus Sicht der Landwirtschaftsbetriebe für eine Frage etwas Sensibilität wecken, insbesondere auch beim zuständigen Departement und beim zuständigen Departementschef. Das betrifft die Frage der Umsetzung, des Vollzugs. Wir sind ja noch nicht so weit. Wir sind heute bei der Eintretensdebatte. Es wird dann eine Detaildebatte geben und sicherlich Differenzbereinigungen. Aber ab 2014 soll ja dann diese Agrarpolitik 2014-2017 umgesetzt werden.

Was die Wahrnehmung der erwarteten Bürokratie anbelangt, bestehen zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft und den Kantonen und auch den Landwirtschaftsbetrieben schon gewisse Unterschiede. Die Kantone befürchten einen Mehraufwand in personeller, technischer und auch finanzieller Hinsicht und wehren sich - wohl zu Recht, wie ich meine - dagegen, weil sie diesen Aufwand als beträchtlich einstufen. Ich möchte das jetzt materiell nicht bewerten, aber ich nenne dazu einige Stichworte: Bei der Umsetzung geht es beispielsweise um die Landschaftsqualitätsbeiträge, die Biodiversitätsbeiträge und die Einführung einer zusätzlichen Hangneigungsstufe für Steillagen. Es wird neu auch so sein, dass die Direktzahlungen auf einem geografischen Informationssystem (GIS) basieren. Das erfordert einen einmaligen Umstellungsaufwand, und es sind Investitionen zu leisten. In der Zukunft ist das natürlich zu befürworten, wenn hier dann die richtigen Arbeitsgrundlagen für die Kantone längerfristig zur Verfügung stehen. Ich möchte Sie aber hier sensibilisieren, auch vor dem Hintergrund der Spar- und Entlastungsprogramme, die in vielen Kantonen angedacht werden, weil beim Sach- und Personalaufwand noch einiges eingespart werden muss.

Bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen wird ein doch hoher administrativer Aufwand mit grossen Kostenfolgen für die Kantone erwartet; ich zitiere Seite 2215 der Botschaft des Bundesrates: "Die Kantone erhalten die Möglichkeit, in eigener Initiative Landschaftsentwicklungsziele und Massnahmen festzulegen, diese auf den Landwirtschaftsflächen zu konkretisieren und mit Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen vereinbarte Leistungen massgeschneidert zu fördern." Das ist ein Bottom-up-Prozess, der sicherlich zu begrüssen ist. Es ist sicherlich richtig, dass man hier mit den Bauern in Kontakt ist und sie auch von den neuen Projekten zur regionalen Entwicklung überzeugt. Aber man muss sich einfach AB 2012 S 1097 bewusst sein, dass hier in einem Mikrobereich ein grösserer Mehraufwand entsteht. Während vorher, vereinfacht gesagt, grosse Beträge herumgeschoben wurden, werden heute auch kleine Beträge investiert oder herumgeschoben, und das mit einem doch nicht zu unterschätzenden Abklärungsaufwand, der vor Ort zu leisten ist.

Vor diesem Hintergrund wäre es eventuell sinnvoll, wenn man die Agrarpolitik 2014-2017 auch etappiert umsetzen könnte, wenn also nicht alles auf einmal erfolgen müsste. Ich denke beispielsweise an eine Etappierung bei den Biodiversitätsbeiträgen im Sömmerungsgebiet oder bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen oder auch an die Frage der Hangneigungsstufe, die ich schon erwähnt habe. Solche Dinge könnten erst ab 2016 eingeführt werden. Es ist einfach zu berücksichtigen, dass die neuen Fördertatbestände doch erhebliche und sorgfältig durchzuführende Abklärungen zur Folge haben, einen Aufwand, den man eben leisten muss, bevor eine Erstauszahlung erfolgt. Einen weiteren personellen Mehraufwand für die Kantone hat auch die vorgesehene Erhöhung der Auszahlungsfrequenzen bei den Direktzahlungen von heute zweimal auf dreimal pro Jahr zur Folge. Ich sage dies einfach auch etwas zur Sensibilisierung: Wir haben hier eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik, die sicherlich begrüssenswert ist, aber Weiterentwicklung muss nicht gleichzeitig auch Weiterentwicklung der Bürokratie heissen.

Es ist sicherlich auch damit zu rechnen - das möchte ich auch noch ansprechen -, dass aufgrund der zunehmend grossen Schwankungen bei den Produkterlösen und dann natürlich auch im Rahmen der Reduktion der Übergangsbeiträge finanzielle und menschliche Schwierigkeiten bei den Bauernfamilien auftreten können. Hier muss man sagen, dass es dies auch zu begleiten gilt. Das machen oft die Landwirtschaftsberater der Kantone, das ist dann nicht eine Frage der Umsetzung eines Gesetzes. Aber es ist eine soziale Begleitfunktion, die nicht zu unterschätzen ist, der Wertschätzung zukommen sollte. Die Bauern möchten auch Unternehmer sein - lassen wir sie Unternehmer sein! Und sie möchten sich entwickeln, sie möchten Innovationen fördern können. Das ist sicherlich im Sinne der Ökologie und des Tierwohls. Damit sich dies aber tatsächlich verwirklichen lässt, bitte ich Sie insbesondere auch im Namen der Kantone, die mich hier angesprochen haben, um eine umsichtige, pragmatische Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017.

Ich komme damit zum Schluss: Auch ich bin für Eintreten.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP

Geben wir es zu: Wir leben in unserem Land in einer erfolgreichen, freien und sozialen Marktwirtschaft. Wir führen in diesem Hause keine Debatten darüber, was und zu welchem Preis die Uhrenindustrie produzieren muss. Wir führen eigentlich auch keine Debatte darüber, wie der Tourismus in diesem Lande zu funktionieren hat. Auch wie sich der Handel in diesem Lande organisiert, darüber debattieren wir hier nicht. Wir sind in einer freien und sozialen Marktwirtschaft.

In dieser Marktwirtschaft in unserem Lande gibt es eine grosse Ausnahme, das ist die Landwirtschaft. Alle vier Jahre zumindest führen wir, wie heute hier, bis in alle Details eine Debatte über die Landwirtschaftspolitik. Wir debattieren als Politikerinnen und Politiker darüber, was die Bauernfamilien in diesem Lande zu produzieren haben und was nicht, welche Leistungen an die Gemeinschaft sie zu erbringen haben und welche nicht und welche Leistung zu welchem Preis. Wir haben also hier in unserer Marktwirtschaft ein grosses Fenster, ein Loch vielleicht, ein planwirtschaftliches Loch. Landwirtschaftspolitik in diesem Lande ist Planwirtschaft, Planwirtschaft nicht aus böswilligen oder fehlgeleiteten Überlegungen. Wir sind hier nicht in der alten Sowjetunion, die die ganze Wirtschaft planwirtschaftlich organisiert hatte.

Planwirtschaftlich ist die Landwirtschaftspolitik in der Schweiz organisiert, weil die Politik und die Bevölkerung von der Landwirtschaft als fast einzigem Wirtschaftsbereich bestimmte Dinge erwarten, die sie vom Markt vielleicht nicht erwarten. Deshalb ist auch die finanzielle Konsequenz, wenn wir es im Grossen ansehen, aussergewöhnlich und sonst in keiner Branche vorhanden. Die Landwirtschaft erbringt mit Nahrungsmitteln und Dienstleistungen pro Jahr Leistungen im Wert von etwa 10,3 Milliarden Franken. An diesen grob geschätzt 10 Milliarden Franken der Produktion beteiligen sich der Steuerzahler und die Steuerzahlerin jedes Jahr mit Direktzahlungen und Zusatzleistungen im Umfang von etwa 2,8 Milliarden Franken.

Landwirtschaftspolitik ist Planwirtschaft. Pläne macht man immer auf Zeit. Landwirtschaftspläne machen wir für vier Jahre. Dieser Vierjahresrhythmus hat sich eingebürgert und eigentlich auch bewährt. Die Schweiz hat eine weltweit gesehen zwar aussergewöhnliche, aber auch erfolgreiche Landwirtschaftspolitik betrieben und wird das auch weiter machen. Wenn man alle vier Jahre Pläne macht, hat man die Gelegenheit und auch die Pflicht, Fehler der alten Pläne anzupassen, den Erfolg der alten Politik zu überprüfen und die Fehler nicht zu wiederholen. Wenn man Pläne macht und nicht den Markt spielen lässt, dann muss man aber auch wissen, welche Ziele man mit diesen Plänen und mit den Mitteln, die man hineinsteckt, verfolgt. Die Ziele werden in einem demokratischen System wie bei uns von der Bundesverfassung vorgegeben, auch die Ziele der Landwirtschaftspolitik.

Wir haben heute Morgen viel von zwei Zielen gesprochen, die tatsächlich in der Bundesverfassung stehen; sie stehen in Artikel 104 Absatz 1 Buchstaben b und c der Bundesverfassung. Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe b erklärt die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft zu einem von drei Zielen. Das ist eines der wesentlichen Ziele der Landwirtschaftspolitik. Erwähnt worden ist heute auch - Stichwort Berglandwirtschaft - Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe c; er spricht von der Förderung der dezentralen Besiedlung unseres Landes. Das ist auch ein wesentlicher Teil der Landwirtschaftspolitik. Aber Artikel 104 Absatz 1 hat auch einen Buchstaben a! Das ist das erste Ziel, das in der Bundesverfassung steht. Dieser Buchstabe besagt, dass die Landwirtschaft zur sicheren Versorgung der Bevölkerung beizutragen habe - zur sicheren Versorgung der Bevölkerung! Das ist das erste Ziel, das in der Bundesverfassung steht und das wir hier zu verfolgen haben.

Wir gehören alle nicht mehr der Weltkriegsgeneration an, wir haben auch nicht mehr erlebt, wie es ist, wenn Nahrungsmittel knapp werden können, oder wie man am Morgen beim Essen die einzelnen Portionen hat aufteilen müssen, damit jedes der Kinder etwas bekommt - wie mir Eltern oder Grosseltern erzählen. Das haben wir alle nicht mehr erlebt. Aber vielleicht werden wir so etwas einmal erleben.

Wir haben heute, das sehen wir, wenn wir die Rohstoffpolitik global anschauen, eine Welt, in der sich immer mehr Mächte durch militärische, durch politische oder andere Mittel Rohstoffe sichern. Zu den Rohstoffen gehören auch die Lebensmittel. Ich möchte sogar sagen, zu den Rohstoffen gehören vor allem die Lebensmittel. Die Lebensmittel sind diejenigen Rohstoffe, die wir zuerst brauchen, wenn wir überleben wollen. Erst nachher brauchen wir nichtnahrungsorientierte Rohstoffe. Sich Lebensmittel zu sichern ist nichts Schlechtes. Lebensmittel zu produzieren ist lebenswichtig für eine Gesellschaft, auch für unsere Gesellschaft des Überflusses und für unser reiches Land. Wenn ein Stand wie die Bauern in diesem Lande Lebensmittel produziert, erwarte ich doch auch von der Öffentlichkeit und von der Politik, dass sich die Bauern nicht für jeden Liter Milch, den sie produzieren, und jedes Kilo Fleisch, das sie produzieren, quasi entschuldigen müssen. Es ist nichts Schlechtes, Lebensmittel zu produzieren, im Gegenteil, es ist etwas Notwendiges, auch für unsere Gesellschaft. Genauso verstehen die Bäuerin und der Bauer in diesem Lande ja auch ihre Tätigkeit. Sie wollen eigentlich nicht Staatsangestellte sein. Sie wollen Unternehmer sein. Zum Unternehmertum gehört - ich habe es vorhin gesagt - neben der Ökologie, neben dem Tierwohl, neben der dezentralen Besiedlung und neben der Artenvielfalt eben auch ganz zentral die Produktion als verfassungsmässig erstes Ziel der Landwirtschaft.

Wir werden heute über verschiedene Teile dieser Planwirtschaft, der Landwirtschaft für die vier Jahre 2014 bis 2017, AB 2012 S 1098 debattieren. Behalten wir im Auge, dass wir diesen Produzentinnen und Produzenten auch einen Rahmen nach Treu und Glauben bieten müssen, einen Rahmen für diese kleinen Unternehmen - meistens kleine Familienunternehmen -, die ungefähr wissen möchten, wohin der Weg in den nächsten Jahren geht, und die auch mit einem gewissen Recht erwarten, dass wir den Rahmen nicht ständig, jedenfalls nicht zu radikal ändern. Natürlich, das ist heute x-fach gesagt worden, müssen sich auch Landwirte, auch Landwirtschaftsbetriebe neuen Gegebenheiten anpassen - Marktgegebenheiten, Konsumentengegebenheiten. Das tun sie auch. Wir sollen diese Anreize auch nicht mit falschen politischen Massnahmen verfälschen. Aber diese Menschen erwarten zu Recht, dass wir ihnen eine gewisse Nachhaltigkeit garantieren, auch was die finanzielle Versorgung angeht.

Hier hat die Mehrheit Ihrer Kommission, glaube ich, was den zentralen Artikel betrifft, also die Beiträge für die Tierhaltung, einen massvollen Weg gefunden, um einen Übergang eher weg von der Produktion zu machen. Dieser massvolle Weg ermöglicht es, diese tierbezogenen Flächenbeiträge nach dem Kriterium der Ökologie auszurichten und nicht einfach, wie das in einem Antrag vorgeschlagen werden wird, nach dem Kriterium der Grösse. Nicht einfach demjenigen, der bisher viel zu viel und somit überproduziert hat, wird am meisten Geld gegeben, sondern denjenigen, die in einer bestimmten Bandbreite Tiere halten, wird etwas mehr gegeben als im bundesrätlichen Entwurf, wenn sie die ökologischen Auflagen für diese Zusatzmenge auch erfüllen. Bahnhofbauern wollen wir nicht. Wir wollen eine Landwirtschaft, die Tiere auf dem Land des Betriebes halten und mit dem Futtermittel aus dem Betrieb versorgen kann.

Ein Wort noch zur Bürokratie: Landwirtschaftspolitik ist Planwirtschaft. Uns ist das allen bewusst. Die Politik gibt den Landwirten eine Reihe von Zielen vor, unter anderem auch ökologische Ziele. Eine Orientierung an diesen Zielen dürfen wir von der Landwirtschaft erwarten, das wird gemeinwirtschaftlich abgegolten, und das ist auch richtig so. Die Gefahr bei diesen Zielen ist: Je komplizierter sie werden, desto weniger Geld landet dann wirklich bei den Landwirten, und umso mehr Geld muss für die Agrarbürokratie aufgewendet werden. Das kann nicht das Ziel sein.

Ich komme aus einem Kanton, dem Kanton Solothurn, der einer der Pioniere war, was die Landschaftsqualitätsbeiträge betrifft. Es ist ein System, das in meinem Kanton in der Nähe der entsprechenden Flächen und in der Nähe der entsprechenden Menschen hervorragend und niederschwellig organisiert ist. Die Befürchtung, die zum Teil zu Recht geäussert worden ist, ist nun die: Je mehr wir solche Systeme - ökologische und ähnliche Messsysteme - zentralisieren und je weiter weg wir von den Menschen und den Flächen gehen, desto grösser ist das Risiko, dass dann eben Fehlplanungen und Fehlinvestitionen stattfinden. Ich möchte gar nicht an die Agrarbürokratie der Europäischen Union erinnern, wo man in Brüssel über griechische Agrarinvestitionen beschliesst. Ich möchte hier namentlich auch an den zuständigen Bundesrat und das Departement appellieren, immer die Nähe zu den Menschen und den Flächen beizubehalten und deshalb auch in der Landwirtschaftspolitik den Kantonen die grösstmögliche Autonomie zu lassen.

Ich bin der Auffassung, dass die bundesrätliche Vorlage, wie sie uns präsentiert wird, insgesamt eine richtige Korrektur an unserem planwirtschaftlichen Modell vornimmt. Es ist eine Korrektur für eine Periode, für die nächste Periode, für vier Jahre. Es sind Anpassungen nötig. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat einige ganz wesentliche Anpassungen gemacht.

Ich beantrage Ihnen, einzutreten und diesen Anpassungen auch zuzustimmen.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Agrarpolitik 2014-2017 birgt ziemlich viel Zündstoff und wird weiterhin grosse Diskussionen auslösen. Die Agrarpolitik betrifft nicht nur die Landwirte, sondern auch die mit der Landwirtschaft verwandten Bereiche wie den Tourismus sowie die Konsumentinnen und Konsumenten, ja die Wirtschaft allgemein.

Ich meine, dass in der Landwirtschaftspolitik in den letzten Jahren ziemlich grosse Ruhe eingekehrt ist. Deshalb verstehe ich die grossen Änderungen, die man uns jetzt vorgelegt hat, überhaupt nicht. Sie bringen nämlich Unruhe ins Geschäft und verunsichern unsere Landwirte; insbesondere die Berglandwirtschaft wird von der Ausrichtung der neuen Agrarpolitik verunsichert. Es geht hier nämlich um die Flächen- respektive Tierbeiträge.

Den Landwirten und der Landwirtschaft im Allgemeinen muss wieder Sicherheit und Zuversicht gegeben werden können. Nachhaltigkeit sowie Wettbewerbsfähigkeit müssen gegeben sein, sie müssen nebeneinander Platz haben. Das Ziel muss eine ökologisch sinnvolle Bewirtschaftung sein, denn unsere Landwirte sind ein wichtiger Player in unserer Wirtschaft, aber auch ein wichtiger Pfeiler der schönen, sauberen Schweiz. Die Landwirte sind unsere Landschaftspfleger, sie sind unsere Landschaftsgärtner.

Ich habe mich als Nichtlandwirt, aber Vertreter eines Landwirtschaftskantons und Bauernsohn intensiv mit der Agrarpolitik auseinandergesetzt. Ich habe mich gemeinsam mit anderen an einen Tisch gesetzt; am Gespräch beteiligt waren Profis wie Vertreter der Bauernvereinigung, aktive Landwirte, vom Älpler über den Berg- zum Talbauern; wir hatten aber auch "Gemüsler" und Metzger in unserer Runde. Da bekam ich viele Ideen zu hören; ich versuche, sie in diese Agrarpolitik einzubringen.

Auch der Kanton Schwyz hat sich mir gegenüber schriftlich geäussert. Aus diesem Schreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons Schwyz muss ich Ihnen schon einige Anliegen betreffend die Agrarpolitik unterbreiten. Das Volkswirtschaftsdepartement geht zuerst auf die positiven Punkte ein, und es zählt dabei recht viele Punkte auf. Es sagt auch, dass der Rahmen im Grossen und Ganzen stimme und auch für die Berggebiete relativ gut sei. Die zu verbessernden Punkte sind dann aber viel ausführlicher und vielfältiger beschrieben. Ich zitiere jetzt einige Passagen aus diesem Schreiben.

1. Der administrative Aufwand nimmt zu: "Ausscheidung und Kontrolle von Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet sind mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden" - hier würde es noch weitergehen.

2. Das Verfassungsziel der dezentralen Besiedlung wurde aufgegeben, auch hierzu einen Ausschnitt: "Die Anpassung der Standardarbeitskraft-Faktoren an den technischen Fortschritt wird im Kanton Schwyz dazu führen, dass ein Viertel der bisher für Massnahmen nach der Strukturverbesserung berechtigten Betriebe hiervon ausgeschlossen sind." Man höre und staune: ein Viertel!

3. Belohnung der Säumigen, Bestrafung der Tüchtigen - dazu entnehme ich dem Schreiben unter anderem: "Betriebe vorwiegend im Hügel- und Berggebiet haben ihr Potenzial für weitere Ökoleistungen weitgehend ausgeschöpft. Sie können den Übergangsbeitrag nicht mehr durch zusätzliche Umweltleistungen kompensieren. Die Übergangsbeiträge müssen daher weiter zugunsten der Versorgungssicherheitsbeiträge und der Grundlagenverbesserung reduziert werden."

4. Zur ungenügenden Marktsteuerung ganz kurz Folgendes: "Es sind zusätzliche Massnahmen für eine verbesserte Preis- und Margentransparenz notwendig."

Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, diese Punkte ernst zu nehmen. Es ist die Sichtweise eines Kantons. Die Kantone haben tagtäglich mit diesen Themen, mit der Landwirtschaft zu tun. Ich werde diese Anliegen dem Departement schriftlich übergeben.

Die vorgeschlagene Revision des Landwirtschaftsgesetzes beinhaltet nebst der begrüssenswerten Verankerung der Qualitätsstrategie und der Ernährungssouveränität im Wesentlichen eine Reform der Direktzahlungen. Gegen die Strategie der Reform, die Direktzahlungen noch konkreter auf klare Ziele abzustimmen, ist nichts einzuwenden. In der Umsetzung aber wurde dem Ziel der Versorgungssicherheit zu wenig Beachtung geschenkt. Gerade im Zusammenhang mit der Verankerung des Prinzips der Ernährungssouveränität dürfen mit der Direktzahlungsreform nicht ausgerechnet AB 2012 S 1099 jene Betriebe benachteiligt werden, die vor allem von der Produktion leben, sei dies im Ackerbau oder in der Tierhaltung. Dies wird aber insbesondere durch die hohen Übergangsbeiträge verursacht, die in den kommenden Jahren schwergewichtig für zusätzliche Leistungen im Bereich der Ökologie umgelagert werden sollen. Für viele Betriebe bedeutet dies, dass sie bereits im Jahre 2014 bei gleicher Leistung weniger verdienen, da sie, um gleich viele Direktzahlungen zu erhalten, mehr Leistungen im Bereich der Ökologie erbringen müssen, was mit Kostensteigerungen oder Ertragsminderungen verbunden ist. Vielmehr bräuchte es eine Stärkung der Betriebe, die nach wie vor den Grossteil ihres Umsatzes mit der Produktion erzielen, damit am besten zur Versorgungssicherheit beitragen und heute aufgrund der tiefen Preise am stärksten unter Druck sind.

Trotz drei Agrarreformen mit umfassenden Anpassungsleistungen seitens der Bauernfamilien und erfolgten Strukturverbesserungen liegt das Einkommen der Bauern immer noch deutlich unter dem Vergleichslohn in anderen Branchen. Im Talgebiet erreichen nur 25 Prozent der besten Betriebe den Vergleichslohn, im Berggebiet gar nur 10 Prozent der Betriebe. Im Mittel lag der Arbeitsverdienst in der Landwirtschaft im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 lediglich bei 65 Prozent des Vergleichslohnes; bei den Berglandwirten lag er sogar massiv tiefer. Betrachtet man die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, sieht man, dass also eine erhebliche Ziellücke im Bereich Soziales besteht. So lag die Einschätzung der Lebensqualität 20 Prozent tiefer als bei befragten Personen, die ausserhalb des Landwirtschaftsbereichs arbeiten. Demgegenüber sind im Bereich der Ökologie bereits deutliche Fortschritte erzielt worden. 12 Prozent oder 123 000 Hektaren Ökofläche stehen rund 80 000 Hektaren Brotgetreidefläche gegenüber. Sowohl die Stickstoff- als auch die Phosphoreffizienz konnten klar verbessert werden.

Bei dieser Ausgangslage sollen jene, die von der Produktion von Lebensmitteln leben, nicht noch mehr unter Druck gesetzt werden, indem sie für gleich viel Geld mehr leisten müssen oder für die gleiche Leistung weniger Geld erhalten. Diese Strategie wendet sich nicht gegen die Ökologie. Es ist ökologisch sinnvoll, Kulturland zu erhalten und darauf Nahrungsmittel für die Schweizer Bevölkerung zu produzieren. Die Bevölkerung wächst nämlich ständig, während die Menge an Kulturland abnimmt. Unter dieser Voraussetzung macht es doch keinen Sinn, hier weiter zu extensivieren und letztendlich dann mehr Lebensmittel zu importieren.

Vor diesem Hintergrund scheint mir eine Überarbeitung angezeigt. Die Versorgungssicherheit und damit die produzierende Landwirtschaft muss stärker berücksichtigt werden. Dazu müssten die Übergangsbeiträge deutlich zugunsten der Versorgungssicherheitsbeiträge reduziert werden. Gleichzeitig sind die bereits in der Vernehmlassung von bäuerlicher Seite geäusserten Anliegen zu berücksichtigen. Nebst kleineren Korrekturen braucht es insbesondere Änderungen in Artikel 9, betreffend die Allgemeinverbindlichkeit, Artikel 36b, betreffend die Milchkaufverträge, Artikel 48, betreffend die Fleischimportkontingente, Artikel 54, betreffend die Sicherung der Futtergetreidefläche, und Artikel 72, betreffend die Erhöhung der Versorgungssicherheitsbeiträge.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie im vorgenannten Sinne zu betrachten.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

In keinem anderen Kanton sind mehr Betriebe von der Agrarpolitik des Bundes betroffen als in jenem, den ich vertrete. Es sind fast 20 Prozent. Entsprechend habe ich sehr ernsthaft versucht, mir einen Überblick über diese komplexe Materie, über diese komplexe Vorlage und über die unterschiedlichen Positionen der verschiedenen Organisationen zu verschaffen. Das war und ist, das gebe ich offen zu, eine echte Herausforderung. Am liebsten würde ich ja eigentlich jene Lösung unterstützen, die den Bauernfamilien in meinem Kanton die besten Zukunftschancen eröffnet. Allerdings scheint die beste Lösung für den Bergbauer nicht unbedingt die beste Lösung für den Talbauer zu sein, und der Bauer im "Jura bernois" scheint noch einmal etwas andere Bedürfnisse zu haben. Zumindest ist die Beurteilung der Vorlage aus Sicht dieser Gruppen doch sehr unterschiedlich.

Das meiste ist in der Eintretensdebatte bereits gesagt worden, ich will es nicht wiederholen. Grosso modo bin auch ich der Meinung, dass es eine taugliche Vorlage ist, für die ich danken möchte. Ich bin vor allem auch dankbar dafür, dass der Zahlungsrahmen nicht grundsätzlich bestritten ist.

Aus Effizienzgründen möchte ich nur auf zwei Aspekte kurz eingehen:

1. Zur Planungs- und Umsetzungssicherheit: Wir nehmen mit diesem Geschäft doch grössere Korrekturen in der Landwirtschaftspolitik vor, vor allem im Bereich der Direktzahlungen. Diese Korrekturen bedingen grundlegende Anpassungen an der Basis, sprich, der einzelne Bauer muss seinen Betrieb unter Umständen grundlegend umstellen. Das braucht Zeit, und es braucht vor allem auch eine gewisse Sicherheit, dass die Neuausrichtung, die wir hier nächste Woche beschliessen, eine möglichst klare Richtung vorgibt, die auch für eine längere Periode gilt. Vier Jahre sind mit Sicherheit zu wenig: einerseits für die Umstellung, andererseits für die Abschreibung der notwendigen Umstellungsinvestitionen. Es ist also sehr wichtig, und dies ist mein erstes Anliegen, dass nach diesen Beschlüssen während acht bis zwölf Jahren höchstens noch Feinkorrekturen gemacht werden. Dessen müssen sich Parlament, Bundesrat und Verwaltung bewusst sein und danach handeln.

2. Dieser Aspekt wurde schon angesprochen: Es geht um die Abschaffung bzw. Beibehaltung der Tierbeiträge. Diese Frage wird zur Schicksalsfrage hochstilisiert. Beide Seiten, die Vertreter beider Standpunkte, machen uns weis, die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft hänge fast ausschliesslich an diesem Artikel. Dies scheint mir doch etwas übertrieben. Der Bundesrat will die Innovation in der Landwirtschaft stärken, die Wettbewerbsfähigkeit verbessern, gemeinwirtschaftliche Leistungen gezielter fördern und schädliche Anreize eliminieren. Das scheint mir richtig und lobenswert. Das werden wir ja eigentlich wohl alle unterstützen können.

Gleichzeitig werden aber Versorgungssicherheitsbeiträge eingeführt, dies mit dem Ziel des Erhalts der Produktionskapazität für den Fall von Versorgungsengpässen. Sind die Ziele, die ich erwähnt habe, und dieses zusätzliche Instrument überhaupt vereinbar? Kann die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbessert werden, wenn wir mit den Beiträgen an das Produktionssystem eine besonders naturnahe Landwirtschaft fördern? Kann die Produktionskapazität erhalten werden, wenn gleichzeitig die Landwirtschaft extensiviert werden soll? Wurde mit der Vorlage die heikle Balance zwischen Produktion und Ökologie gefunden, oder droht einfach die Gefahr, dass wir die alten Fehlanreize durch neue Fehlanreize ersetzen? Das heutige System bietet gewisse Anreize, Tiere zu halten. Das ist so. Besteht aber mit der vom Bundesrat und vom Nationalrat vorgeschlagenen Lösung nicht eben gerade die Gefahr, dass wir ins andere Extrem kippen?

Wir schaffen doch mit dieser Lösung beispielsweise Anreize, dass kleinere und mittlere Betriebe mit der neuen, flächenbezogenen Finanzierung in Kombination mit Biodiversitätsleistungen extensiviert und so einfacher als Nebenerwerbsbetriebe geführt werden können, mit reduziertem oder gar keinem Tierbesatz mehr. Damit fahren wir einerseits die Produktion runter und blockieren anderseits Flächen, welche im Rahmen des Strukturwandels eigentlich mobil sein müssten, welche auf den Markt kommen müssten.

Einige werden sagen: Alles, was nicht im Inland produziert wird, können wir ja billig importieren. Das trifft zu. Ist das aber die Landwirtschaft, die wir wollen? Wird damit die Versorgung mit Nahrungsmitteln insgesamt für unsere Bevölkerung ökologischer? Wohl kaum! Ich glaube nicht, dass wir die ausgewogene Lösung mit der Reduktion der negativen Anreize sowie der Einschränkung der Überproduktion, der Überbestände auf der einen Seite und einer vernünftigen, umweltgerechten Produktion auf der anderen Seite bereits gefunden haben. Das sehe nicht nur ich so, das sehen immerhin auch die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren so, AB 2012 S 1100 wie sie uns in einem Brief vom 10. Oktober 2012 mitteilen; sie fordern eine Mitberücksichtigung des Viehbesatzes.

Aus diesen Gründen werde ich vorderhand beim ominösen Artikel 72 die Mehrheit unterstützen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dies auch zu tun.

Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Unsere Landwirte haben heute wahrlich keinen leichten Stand. Die Bedürfnisse der Landwirtschaft und die damit verknüpften Erwartungen könnten im Kern nicht unterschiedlicher sein. Ökologisch und tierfreundlich sollen die Bäuerinnen und Bauern produzieren, gleichzeitig aber auch die Kalorienproduktion steigern, und dies vor allem zu einem möglichst tiefen Preis. Schleichend, quasi unter dem sibyllinischen Begriff "Strukturwandel", verringerte sich seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts einerseits die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe schweizweit von rund 240 000 auf aktuell 57 600, wobei die verbleibenden Betriebe auf durchschnittlich 20 Hektaren gewachsen sind; andererseits ging der Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten von 30 Prozent auf knapp 4 Prozent zurück. Waren lange Zeit die Mechanisierung sowie die Fortschritte in Technik und Zucht die signifikanten Faktoren für den Rückgang, so sind es seit einigen Jahren vor allem wirtschaftliche Tatsachen, ja schlicht und einfach Existenzfragen, welche über die Weiterführung oder Aufgabe eines Betriebes entscheiden. All die hinter diesen nackten Zahlen verborgenen Schicksale vieler Bauernfamilien dürfen uns nicht einfach unberührt lassen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich uns nun bei der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 die alles andere als leichte Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche dafür sorgen, dass in Zukunft auch Kleinbetriebe mit Flächen zwischen 8 und 15 Hektaren und mit Tierhaltung bei produktiver Führung eine Existenz für die Bauernfamilien darstellen. Genau hier gilt es anzusetzen und diesbezüglich mit Blick auf die Beschlüsse des Nationalrates entsprechend kritische Überlegungen anzustellen und konsequenterweise auch Korrekturen vorzunehmen. Dies, kurz zusammengefasst, vor allem in zwei Bereichen:

1. Die ominösen Landschaftsqualitäts- und Biodiversitätsbeiträge einerseits, aber auch die Förderung der graslandbasierten Fütterung und Ressourceneffizienzprogramme andererseits dürfen ohne drohende Gewissensbisse ernsthaft hinterfragt werden. Denn diese äusserst subjektiv beurteilten und gewünschten Aufgaben werden grösstenteils jetzt schon von den Bauernfamilien wahrgenommen und sind nicht mit einem unverhältnismässigen Zusatzaufwand an Administrativmassnahmen in die Verantwortung des Staates zu delegieren. Die Zieldefinierung, die Ausarbeitung der Programme - so müssen beispielsweise die Daten neu GIS-basiert mit dem neuen Gades-Programm erfasst werden -, die Erfassung vor Ort sowie die Kontrollen werden einen erheblichen Mehraufwand auf Stufe Kanton, aber vor allem auch auf den Betrieben auslösen. Hier gilt einmal mehr die Losung, dass man sich auf das Wesentliche konzentrieren und das Fuder - im besten Sinne der Landwirtschaftsterminologie - nicht überladen sollte.

2. Das eigentliche Kernstück der Agrarpolitik 2014-2017 ist die Umgestaltung respektive die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, und dies speziell in den kontrovers diskutierten Bereichen der Übergangs- wie auch der Versorgungssicherheitsbeiträge. Eröffnen bei den Übergangsbeiträgen die hohen, aber gleichzeitig stetig sinkenden Beiträge kaum Perspektiven auf ein besseres landwirtschaftliches Einkommen, so bedeutet bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen vor allem die Abschaffung der Tierbeiträge einen gewaltigen Eingriff in das bisher ausgewogene System zur Förderung der Grünlandbewirtschaftung.

Der einheitliche Flächenbeitrag berücksichtigt die Leistung der Tierhaltung für die Versorgungssicherheit nur ungenügend. Damit wird aber das Ziel der Agrarreform, sich konsequent auf die Verfassungsziele auszurichten, im Bereich des Grünlands infrage gestellt. Dieser Tatsache gilt es Rechnung zu tragen, wenn wir über den Antrag der Minderheit I zu Artikel 72 sowie über den Antrag Freitag zu Artikel 77 entscheiden. Bei diesen Anträgen sind wir gut beraten, für die landwirtschaftliche Bevölkerung Verlässlichkeit, Sicherheit und vor allem Vertrauen zu schaffen. Dies wird aber mit Blick auf Artikel 77 dann schwierig sein, wenn wir schwerpunktmässig durch die Übergangsbeiträge, die ja jährlich zurückgehen werden, die landwirtschaftlichen Einkommen stabilisieren wollen.

Eine solide Basis für das Einkommen der Bauernfamilien kann wohl nur über die Versorgungssicherheits- und die Kulturlandschaftsbeiträge erreicht werden. Die Maxime ist klar und deutlich vorgegeben. Alle in Aussicht gestellten Massnahmen müssen unseren Bäuerinnen und Bauern einen geordneten und sozialverträglichen Übergang ins neue System ermöglichen.

In diesem Zusammenhang muss zwingend auch das der jeweiligen Agrarpolitik zugrunde liegende Zeitfenster von vier Jahren überdacht werden, denn unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen dringend die genannte Planungssicherheit und eine langfristige Stabilität. Dies ist im Sinne der Äusserungen der früheren Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard, welche im Januar 2008 in einem Interview forderte: "Wir brauchen für die Landwirtschaft Gesetze, die für längere Zeit Sicherheit und Klarheit schaffen und nicht alle vier Jahre geändert werden müssen. Es gibt schlichtweg keinen anderen Bereich, der inhaltlich so häufig zur Diskussion gestellt wird wie die Landwirtschaft." In diesem Sinne sind wir gefordert.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und unseren Bäuerinnen und Bauern - metaphorisch gesprochen - ein langsames Eintauchen ins kalte Wasser zu ermöglichen, sie also nicht zu einem schicksalshaften Sprung vom 5- oder 10-Meter-Sprungturm zu zwingen.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP

Ein nach meiner Ansicht zentrales Element unserer Landwirtschaftspolitik ist die Aus- und Weiterbildung. Ich erlaube mir deshalb, einige Bemerkungen dazu anzubringen.

Ein junger Landwirt aus meinem Kanton, dem Kanton Thurgau, hat mir folgende Bemerkungen zukommen lassen: "Als angehender Agronom bin ich der Meinung, dass Bildung zum Wichtigsten gehört, um die Schweizer Landwirtschaft wirklich voranzubringen. Mit dem Bildungsniveau steigt auch das Verständnis für die wirtschaftliche Produktion und für die Ökologie." Wenn wir also über Landwirtschaftspolitik diskutieren, dürfen wir die mannigfachen Bestrebungen der landwirtschaftlichen Berufsbildung nicht vernachlässigen. Einfach nur Kühe melken oder Schweine mästen reicht heute nicht mehr. Der qualitativ hohe Stand unserer landwirtschaftlichen Produktion ist auch das Ergebnis einer sehr qualifizierten und praxisnahen Ausbildung.

Mit einer zeitgemässen und fundierten dreijährigen Berufslehre werden die jungen Landwirtinnen und Landwirte bestens auf diesen Beruf vorbereitet. Und wer sich danach noch weiterbilden will, hat viele Möglichkeiten. Ich möchte darauf hinweisen, dass die landwirtschaftliche Weiterbildung die gleiche Durchlässigkeit wie jene der gewerblichen und der kaufmännischen Berufsbildung aufweist. Nach der dreijährigen Berufslehre ist es beispielsweise möglich, eine technisch orientierte Berufsmittelschule und danach eine Fachhochschule zu absolvieren.

Angesichts der wachsenden Anforderungen an Landwirtinnen und Landwirte kommt den Bereichen Marketing, Verkauf und Innovation, kommt dem Bereich Unternehmensführung eine immer stärkere Bedeutung zu. Hier entstehen zahlreiche Bildungsangebote mit Schwerpunkten in Betriebswirtschaft, in der Produktionstechnik sowie in den Agrarmärkten. Das neue Berufsbild des Agrotechnikers HF beispielsweise versetzt die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, Fach- und Führungsaufgaben in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen zu übernehmen. Übrigens sind diese Leute für Unternehmen im Bereich der landwirtschaftlichen Güterproduktion und -verteilung begehrte und gesuchte Mitarbeitende im mittleren Kader.

AB 2012 S 1101Wenn wir von der Landwirtschaft also mehr Marktausrichtung und mehr Ökologie verlangen, müssen wir dafür sorgen, dass die landwirtschaftliche Bildung, aber auch die Forschung und Entwicklung in der Schweiz ihr hohes Niveau behalten. Es ist deshalb wichtig, dass wir das gute Bildungsniveau beibehalten und die Mindestanforderungen an die Ausbildung für die Ausrichtung von Direktzahlungen nicht verwässern. Die Innovationskraft der Landwirtschaft fördern wir am effizientesten durch eine exzellente Bildung. Wir müssen aber auch bereit sein, die Mittel dafür zu sprechen.

Ich bin ebenfalls für Eintreten auf die Vorlage.

Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Unsere Landwirtschaft erfährt eine hohe Wertschätzung, hier im Saal - ich denke, nur schon die Eintretensdebatte zur Agrarreform wird morgenfüllend sein -, aber auch bei der Bevölkerung. Und dies wohl nicht nur, weil wir letztlich alle bäuerliche Wurzeln haben, sondern wohl auch, weil die meisten von uns Tiere lieben, sie aber auch gerne essen. Vielleicht ist unsere Sympathie für unsere Landwirtschaft viel mehr an unser tiefes Empfinden gekoppelt, das die Natur als unsere Lebensgrundlage im umfassenden Sinn versteht. Ich denke da an die berührende Schönheit der Natur. Ich denke an die Biodiversität. Ich denke an die Landschaft, an die Besiedlung. Ich denke aber auch an gesunde Lebensmittel, an Versorgungssicherheit oder an artgerechte Tierhaltung. Das sind wohl einige wichtige Stichworte, die die Bereitschaft unserer Bevölkerung erklären, hohe Steuer- und Konsumbeiträge für die Arbeit unserer Bäuerinnen und Bauern bereitzustellen.

Diese Stichworte finden sich seit 1996 auch in der Bundesverfassung. Gemäss diesem Verfassungstext hat die Agrarpolitik die Aufgabe, "mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind", zu fördern. Und dieser Verfassungstext muss unsere heutige Debatte prägen. Er muss zur Richtschnur in Agrarfragen werden; denn nur diese Ausrichtung rechtfertigt den hohen finanziellen Beitrag, der jährlich für unsere Landwirtschaft bereitgestellt wird.

Wenn ich die Vorlage unter diesem Aspekt anschaue, muss ich nüchtern feststellen, dass wir diesen Zielen eigentlich nicht gerecht werden. Die Ziele, die in der Bundesverfassung definiert worden sind, werden nur zögerlich erfüllt. Die Zielfokussierung ist mangelhaft, und die Instrumente dienen weitgehend der Einkommenssicherung.

Statt zuerst die Ziele zu definieren und dann die notwendigen Finanzen für die Zielerreichung festzulegen, verteilt man die 3,5 Milliarden Franken pro Jahr nach politischer Opportunität auf die einzelnen Instrumente. Für mich müssten die Gelder viel stärker auf die in der Verfassung gesamthaft genannten ökologischen Leistungen ausgerichtet werden. Wir haben von verschiedener Seite schon sehr viele Anliegen der Bauernschaft aufgelistet bekommen. Ich möchte hier einfach als Gegengewicht festhalten, dass unsere Landwirtschaft bis heute nicht in der Lage ist, die vorgegebenen Ziele bezüglich Nitratbelastung, bezüglich Phosphorbelastung, bezüglich Pflanzenschutzmittelbelastung und bezüglich stickstoffhaltiger Luftschadstoffbelastung zu erreichen. Die Zielerreichung ist nicht gewährleistet mit der heutigen Landwirtschaftspolitik.

Im Vorfeld der heutigen Debatte wurde aus bäuerlichen Organisationen immer wieder behauptet, die vorliegende Agrarreform degradiere die Bauern zu Landschaftsgärtnern. Ich war vor mehr als zwanzig Jahren im Nationalrat stark bei der Einführung der Direktzahlungen engagiert. Schon damals wurde von den Bauernvertretern festgehalten - schon damals zu Unrecht -, dass sie nur noch Landschaftsgärtner sein würden und dass dies den Untergang der schweizerischen Landwirtschaft bedeuten würde.

Ich begrüsse die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, auch wenn sie aus meiner Optik noch zu zögerlich ist und die definierten Ziele verpasst hat. Ich habe darum auch einen Antrag gestellt, der sich auf die Verbindlichkeit des Verfassungstextes bezieht. Ich werde dann in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Grundsätzlich geht die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems in die richtige Richtung. Für mich ist allerdings ausschlaggebend, dass der Beschluss zur Abschaffung der Tierbeiträge, die zu Überproduktion und Umweltbelastung führen, bestätigt wird. Für mich ist auch sehr wichtig, dass wir anstelle der allgemeinen Flächenbeiträge eine leistungsorientierte Zahlung haben. Ganz wichtig ist mir die Koordination der einzelnen Beitragsgefässe, auch im Hinblick auf die notwendigen Umstellungen, die bei den Landwirtschaftsbetrieben vorgenommen werden müssen.

Ich erlaube mir noch ein paar Worte zum Mythos der Versorgungssicherheit. Nachdem Kollege Bischof so viel Herzblut für die Versorgungssicherheit hingegeben hat, erlaube ich mir eine kurze nüchterne Replik.

Unsere Versorgungssicherheit ist unterschiedlich. Je nachdem, welches Lebensmittel wir ins Auge fassen, liegt der Selbstversorgungsanteil bei wenigen Prozenten oder bei 80 bis 90 Prozent. Ich glaube, das entspricht der Leistungsfähigkeit unserer Landwirtschaft. Wenn Krisen- oder Kriegszeiten herbeibemüht werden, dann ist darauf hinzuweisen, dass wir kalorienmässig eine höhere Selbstversorgung haben könnten, wenn wir weniger Fleisch essen würden, weil die Energiebilanz der Produktion von tierischem Eiweiss unglaublich negativ ist. Wenn ich dann die Auslandunabhängigkeit oder die Versorgungssicherheit z. B. am Treibstoffverbrauch, am Energieverbrauch, am Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in unserer Landwirtschaft messe, dann stelle ich fest, dass wir doch bei Weitem keine Eigenversorgung oder Versorgungssicherheit haben. Gerade bei diesen Produktionsmitteln sind wir extrem aufs Ausland angewiesen. Von daher muss ich einfach sagen: Unsere Ernährung bzw. unsere Landwirtschaft wird immer in einer gewissen Auslandabhängigkeit bleiben.

Bezüglich der Mittelzuteilung für die Versorgungssicherheit wurde die bundesrätliche Vorlage nach der Vernehmlassung leider zugunsten dieser Forderungen verändert. Ich bedaure dies sehr. Wenn das jetzt aber noch mit der Wiedereinführung der Tierbeiträge gekoppelt wird, dann muss ich sagen, dass die Agrarvorlage für mich ihre wichtige Substanz verloren hat. Ich bin überzeugt: Der Goodwill der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler würde massiv darunter leiden.

Insgesamt halte ich die Vorlage des Bundesrates für unterstützungswürdig. Ich werde mit einigen kleinen Abweichungen auch weitgehend dem Bundesrat und dem Nationalrat folgen. Ich bin bereit, der Landwirtschaft weiterhin die heutigen Mittel zur Verfügung zu stellen, nur leistungsbezogener, ökologischer und solidarischer, auch in Bezug auf Berg- und Talgebiet.

In diesem Sinne plädiere auch ich für Eintreten.

Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion

In dieser Eintretensdebatte ist schon sehr vieles gesagt worden. Ich äussere mich kürzer, als ich das vorbereitet habe, und konzentriere mich herkunftsgemäss auf das Berggebiet.

Ein Hauptziel der vorgeschlagenen Agrarpolitik ist es, auf der einen Seite Fehlanreize in Richtung Mehr- und Überproduktion zu verhindern und auf der anderen Seite nachhaltige Produktionsformen besser zu fördern. Das ist für mich im Zentrum.

Heute bereiten vor allem tierbezogene Direktzahlungen wirtschaftliche und ökologische Probleme, worauf verschiedentlich hingewiesen worden ist. So stellen Tierbeiträge einen Anreiz dar, zu viele Tiere zu halten - das blieb bisher praktisch unbestritten. Zudem führen diese zu hohen Fremdkosten, zum Beispiel infolge von Kraftfuttermittel-Importen, zu sinkenden bäuerlichen Einkommen, verschärften Problemen auf dem Milchmarkt, Schäden in der Umwelt; sie ziehen ausserdem finanzielle Mittel aus den ohnehin benachteiligten Berggebieten ab, sind die Tiere doch zur Hauptsache nicht im Berggebiet. Folglich ist die Abschaffung der Tierbeiträge, mit Ausnahme der Sömmerungsbeiträge, ein Kernstück der Agrarpolitik 2014-2017. Übergangsbeiträge stellen sicher, dass sich die betroffenen Landwirte und Landwirtinnen an das neue Direktzahlungssystem anpassen können.

AB 2012 S 1102Der Bundesrat liegt mit seinen Vorstellungen grundsätzlich richtig, auch wenn man sich eine stärkere Ausrichtung auf die verfassungsmässigen Ziele und die zeitlichen und quantitativen Vorgaben zur Zielerreichung wünschte; Frau Kollegin Diener hat hierauf hingewiesen. Berechnungen von Agroscope zeigen, dass gemäss bundesrätlichem Entwurf die einzelbetrieblichen Einkommen im Mittel um rund 7 Prozent steigen werden. Besonders Betriebe in Bergregionen profitieren von den veränderten Direktzahlungen. Eine Stärkung der Landwirte in den Berggebieten ist auch dringend notwendig, da dort der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft nur gut der Hälfte desjenigen einer Familienarbeitskraft aus dem Talgebiet entspricht. Es ist deshalb wichtig, dass wir als Zweitrat nicht Massnahmen beschliessen, welche dazu führen, dass Direktzahlungen ins Talgebiet abfliessen und die positiven Beiträge für das Berggebiet gefährdet werden.

Wir werden schliesslich die Bundesbeiträge nicht zweimal ausgeben können. Das möchte ich jenen zu bedenken geben, die nun das Heil in den Tierhalterbeiträgen suchen. Wenn wir das Fuder auf der einen Wagenseite überladen, werden wir auf der anderen wieder abladen müssen, sonst läuft das Thema finanzpolitisch völlig aus dem Ruder.

Gerade da die Bundesbeiträge an die Landwirtschaft neben den leistungsbezogenen auch einkommensstützende Komponenten haben, ist es richtig, die Beiträge an den einzelnen Bezüger, an die einzelne Bezügerin gemäss Einkommen und Vermögen abzustufen bzw. zu begrenzen.

Eine Schlussbemerkung: Mit dem Begriff der Ernährungssouveränität sollten wir vorsichtig umgehen, damit hier nicht Ansprüche geweckt werden, die fern der Realität liegen. Ein wesentlicher Beitrag zur Versorgungssicherheit ist sicherlich erwünscht. Die Vorstellung von Autarkie, worauf der Begriff "Souveränität" eigentlich hinweisen könnte, ist hingegen völlig falsch.

Ich unterstütze grundsätzlich die Vorlage des Bundesrates und bin für Eintreten.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eine Vorbemerkung: Ich weise Sie darauf hin, dass es nicht nur Bergbauern gibt. Es gibt auch Talbauern, und es gibt ein Mittelland. Ich möchte mit meinem Votum ein bisschen korrigieren, mindestens was diese Ungleichbehandlung von Anliegen anbelangt.

"Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Teil der schweizerischen Volkswirtschaft. Sie produziert einerseits Nahrungsmittel und Dienstleistungen im Umfang von rund 10,3 Milliarden Franken pro Jahr. Andererseits trägt sie durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion auch zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft, zur dezentralen Besiedlung und zum Tierwohl bei." Sie ahnen es, es ist ein Zitat aus der bundesrätlichen Botschaft. Weiter: "Die Agrarpolitik wurde seit Anfang der Neunzigerjahre in vier Etappen weiterentwickelt. Die direkten Interventionen des Staates in die Märkte wurden deutlich reduziert und gleichzeitig die Direktzahlungen zur Förderung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen sukzessive ausgebaut. Dadurch konnten sowohl die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität als auch die ökologischen und die ethologischen Leistungen der Landwirtschaft gesteigert werden. Indes besteht bei den von Parlament und Bundesrat definierten Zielen für die natürlichen Lebensgrundlagen, die Kulturlandschaft und das Tierwohl noch Handlungsbedarf." Dies ein Zitat aus der Einleitung dieser wichtigen Botschaft.

Globalisierung, weltwirtschaftliche Wachstumsschwächen, chaotische Entwicklungen in der Weltfinanzwirtschaft, ungehemmte Hegemonieansprüche grosser Industrienationen, Druck auf weitere Marktöffnungen für Agrargüter üben immer stärkeren Druck auch auf die heimische Ernährungs- und Landwirtschaft aus. Das tönt reichlich technisch und kompliziert, aber der hier geschilderte Druck trifft unsere Bauernfamilien unmittelbar und direkt - die geplanten Freihandelsabkommen lassen grüssen.

Ich hoffe, Sie teilen mit mir das Ziel, dass produzierende - ich betone: produzierende - bäuerliche Familienbetriebe auch in Zukunft das Fundament der schweizerischen Landwirtschaft darstellen werden, ob Tal oder Berg, spielt keine Rolle, und dass wir diese bäuerlichen Familienbetriebe mit jeder Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stärken sollen.

Artikel 104 der Bundesverfassung wurde hinlänglich bemüht. Wie der Artikel interpretiert werden soll, welche Gewichtung bezüglich der vier Punkte, die dort aufgeführt sind, vorgenommen wird, ist die Gretchenfrage; darüber werden wir uns in diesem Saal kaum einig werden.

Die bisherige Agrarpolitik des Bundes hat in den letzten Jahrzehnten einen fast ungebremsten Strukturwandel begleitet, ich würde sogar sagen: erfolgreich begleitet. Alleine in den letzten zwölf Jahren sind rund 20 Prozent der Betriebe verschwunden, rund 36 000 Arbeitsplätze, wir haben es gehört, sind ebenfalls weg - Tabula rasa. Viele dieser Arbeitsplätze sind in strukturschwachen Regionen verlorengegangen. Auf der Einkommensseite, Ständerat Föhn hat darauf hingewiesen, ist zu betonen: Die bäuerlichen Einkommen sind nach wie vor nicht dort, wo sie nach unserem Dafürhalten sein sollten. Die Milchbüchleinrechnung von Frau Fetz, ich bedaure, dass sie das nicht hört, die auf 8 Milliarden Franken kommt, finde ich komplett danebengegriffen. Wenn man 3 Milliarden Franken aufrechnet mit dem Hinweis, man könne Produkte billiger im Ausland kaufen, bitte ich doch auch, unsere Einkommen mit den ausländischen Verhältnissen in Relation zu setzen. Dann stellen Sie fest, dass das Einkommen in unserem Land wesentlich mehr als 30 Prozent über dem europäischen Durchschnitt liegt. Das muss uns zu denken geben. Handlungsbedarf ist, wie in der Botschaft aufgezeigt, sicher vorhanden; es ist angesagt und notwendig zu handeln.

Ich habe diese Einleitung gemacht, weil es nun unsere Aufgabe ist, die heute zu beratende Vorlage darauf zu prüfen, ob sie imstande ist, wenigstens Teile der vorhandenen Probleme wirkungsvoll anzugehen und zu beseitigen. Auf einen Nenner gebracht: Ich erachte die Agrarpolitik 2014-2017 nicht in allen Teilen als zielführend im Sinne des ersten Schwerpunkts der Verfassung und auch nicht im Sinne der Schwerpunkte, wie sie in der Botschaft einleitend formuliert sind. Diese sind: Gewährleistung einer sicheren und wettbewerbsfähigen Nahrungsmittelproduktion und -versorgung, effiziente Nutzung von Ressourcen und Förderung des nachhaltigen Konsums, Stärkung der Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raumes und last, but not least, Förderung von Innovation und Unternehmertum in Land- und Ernährungswirtschaft.

Meine Hauptsorge gilt dem in der Vorlage fast ins Extreme weiterentwickelten Trend, die Landwirtschaft von der Nahrungsmittelproduktion wegzubewegen. Die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Ehren, dagegen wird niemand etwas einzuwenden haben, aber man kann es auch übertreiben. Für mich persönlich gilt es nach wie vor, die Produktion von Nahrungsmitteln in unserem Land im Zentrum der Agrarpolitik zu halten. Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung lässt grüssen: "sichere Versorgung der Bevölkerung". Man kann das relativieren, wie das Frau Kollegin Diener getan hat. Da haben wir breiten Diskussionsbedarf. Aber es bleibt der Auftrag in der Verfassung, und wenn man das nicht mehr haben will, soll man bitte eine Verfassungsinitiative lancieren, die diesen Punkt aus der Verfassung entfernt.

Die Nahrungsmittelproduktion ist für einen souveränen Staat eine Grundlage, um seine Bevölkerung mit gesunden, vor Ort produzierten Nahrungsmitteln zu versorgen. Man ist dann auch weniger vom Ausland abhängig, und vor allem weiss man, was man auf dem Teller hat, und man kann die Produktionsbedingungen vorgeben und ihre Einhaltung sicherstellen. Das wird in unserem Land nach meinem Dafürhalten vorbildlich praktiziert.

Das Schöne an der schweizerischen Landwirtschaft ist, dass sie so quasi im Nebenauftrag noch eine weitere volkswirtschaftliche und soziokulturelle Leistung erbringt. Diese Werte sind unschätzbar, sie können auch nicht mit Geld aufgewogen werden. Nach meinem Dafürhalten bleibt es aber AB 2012 S 1103 der schweizerischen Landwirtschaft ins Heft geschrieben, Nahrungsmittel in einer Qualität und auf einer ökologisch nachhaltigen Basis zu produzieren, wie wir sie uns vorstellen. Denken Sie an die volkswirtschaftlichen Leistungen, die die Landwirtschaft mit der Produktion von Nahrungsmitteln im Grasland Schweiz erbringt, vielfach mit Raufutterverzehrern wie Kühen, Schafen und Ziegen, oder eben auch mit den Maschinen, mit denen man das Land bebaut. Hier wird eine Kulturlandschaft, und zwar im Tal- und im Berggebiet, bebaut und geprägt, wie sie vielfältiger nicht sein könnte. Das Markenzeichen der Schweiz ist, wie sich unser Land präsentiert: gepflegt - auch bis in die hintersten und abgelegensten Bergtäler, also gerade dort, wo man auch auf den Tourismus angewiesen ist. Da geht es um die Vitalität und Attraktivität des ländlichen Raumes.

Als Nebenprodukt der Nahrungsmittelproduktion fällt für die Schweiz eine wertvolle Landschaftsrente ab; eine schöne Landschaft kann man nicht hoch genug schätzen. Wir müssen darauf achten, dass die hier gesetzten Anreize nicht am Hauptziel der Landwirtschaft, wie ich sie in der Schweiz verstehe, nämlich der Produktion von einheimischen und gesunden Nahrungsmitteln, vorbeizielen. Nicht weniger als sieben verschiedene Beitragssysteme sind in dieser Vorlage vorgesehen: Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge und Übergangsbeiträge. Dass Anreizsysteme durchaus funktionieren können, hat die letzte Reform der Agrarpolitik gezeigt.

Ich greife ein negatives Beispiel heraus, und zwar vergleiche ich die Entwicklung der Ökofläche mit der Entwicklung der Futtergetreidefläche im Inland. In den letzten zehn Jahren haben sich die Ökoflächen auf rund 120 000 Hektaren ausgeweitet, während die Futtergetreideflächen gleichzeitig von 105 000 Hektaren auf rund 60 000 Hektaren reduziert wurden. Ich bin überhaupt nicht begeistert von dieser Entwicklung. Im Detail: Anstelle von im Inland nachhaltig produziertem Futtergetreide, welches nach meiner Einschätzung durch falsch allozierte Flächenbeiträge nun nicht mehr hier produziert wird, werden Hunderttausende von Tonnen Futtermittel importiert.

Die inländische Futtermittelproduktion ist in den letzten fünfzehn Jahren in Tonnagen gerechnet von rund einer Million auf die Hälfte geschrumpft. In der gleichen Periode stieg der Import von Futtergetreide von 250 000 Tonnen auf über 1,1 Millionen Tonnen an. Zusätzlich stieg der Eiweissfuttermittel-Import von 250 000 Tonnen auf knapp 500 000 Tonnen.

Das im Inland wegfallende Futtergetreide wird durch Importe ersetzt. Damit verzichten wir als Konsumgesellschaft darauf, kontrolliertes, nachhaltig produziertes Inlandfuttergetreide zu veredeln und zu verwenden, und nehmen selbstredend in Kauf, dass die Ökobilanz mit dem importierten Futtergetreide massiv verschlechtert wird. Denken wir an die Transporte, an die Überdüngung, an die Abholzungen, um nur einige Faktoren zu nennen.

Mit dieser nach meinem Dafürhalten grossen Fehlallokation konkurrieren wir die Fleischproduktion auf der Basis von Inlandraufutter und Inlandfuttergetreide. Wir beklagen natürlich gleichzeitig die enormen Zuwachsraten bei den Importfuttermitteln. Wir stossen uns gleichzeitig an den entstehenden Importrenten und klagen zudem noch kollektiv über zu hohe Lebensmittelpreise. Ich finde das nicht wahnsinnig erstrebenswert. Aber dieser Bereich zeigt exemplarisch, dass die Anreize auch in die falsche Richtung zielen können.

120 000 Hektaren Ökofläche in der Schweiz ist eine grosse Fläche. Ich befürworte diese Fläche. Es ist nicht so, dass in Bezug auf die Ökologie in der Schweiz nichts passiert wäre. Erneut will man diese Effekte weiter verstärken; dies mit allerlei gutgemeinten, aber letztlich nach meiner Ansicht falsch wirkenden Ausstiegsanreizen. Ausstieg aus der Tierproduktion, Ausstieg aus der offenen Ackerkultur mit Produkten wie Kartoffeln oder Brotgetreide, Ausstieg aus der Futtermittelproduktion im Inland, Ausstieg aus der produzierenden Fläche generell - kurz: Wir laufen stramm in Richtung Totalextensivierung weiter; die Produktion im Inland wird weiter marginalisiert und zurückgefahren. Damit bewirkt man Einkommensverluste. Man bewirkt Abhängigkeiten von Nichtproduktionsanreizen, man bewirkt eine weiterhin steigende Auslandabhängigkeit. Letztlich bewirkt man die Frustration eines Berufsstandes, der stolz ist auf die nachhaltige Produktion von gesunden, inländischen Nahrungsmitteln.

Durch die immer grösseren Importmengen entziehen wir immer mehr Nahrungsmittel einer strengen und ökologischen Produktionsform, wie wir sie in unserem Land kennen. Wir scheren uns keinen Deut um Umweltschäden im Ausland und kümmern uns nicht um im Ausland entstehende sozioökonomische Probleme der industriellen Agrarproduktion.

Ich bin sehr besorgt über die Zukunft unserer Landwirtschaft. Damit bin ich auch sehr besorgt über die über kurz oder lang voranschreitende Vergandung weiterer Flächen unseres schönen Landes, wenn es so weitergeht wie bis jetzt. Wenn wir an der dezentralen Besiedlung der Schweiz mit ihren vielfältigen Funktionen als Lebens- und Kulturraum festhalten wollen, müssen wir wirtschaftliche Anreize so setzen, dass die Bäuerinnen und Bauern, die Bevölkerung des ländlichen Raumes es lohnenswert finden, ihren lebendigen, bäuerlich-gewerblich geprägten Alltag weiter zu leben.

Ich bin alles andere als verklärt, ich bin realistisch. Ich bitte Sie, im Verlauf der Weiterberatung der Agrarpolitik 2014-2017 immer wieder daran zu denken, dass wir die landwirtschaftliche Produktion nicht auf die reine Landschaftspflege reduzieren. Bäuerinnen und Bauern wollen ernst genommen werden; sie wollen respektiert werden als KMU; sie wollen Verantwortung tragen; sie wollen eine produzierende Landwirtschaft pflegen, die nachhaltig ist.

Ich danke für das Eintreten und freue mich auf die Detailberatung.

Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion

Mit der Revision des vorliegenden Gesetzes stehen wir vor entscheidenden Weichenstellungen in der Landwirtschaftspolitik. Es geht um viel, das hat die bisherige Debatte gezeigt. Ich melde mich als Nichtkommissionsmitglied zu Wort, weil ich mit dem Kanton Obwalden einen Kanton vertrete, dessen bäuerlicher Anteil an der erwerbstätigen Bevölkerung beträchtlich über dem schweizerischen Durchschnitt von 2,8 Prozent liegt. Unser Kanton ist von dieser Thematik somit besonders betroffen. Mit dem neuen System gehen im Kanton Obwalden schätzungsweise 4 Millionen Franken an Auszahlungen verloren, das trifft einzelne Bauern sehr direkt. Neben finanziellen Fragen sind mit dem bundesrätlichen Gesetzentwurf auch rechtliche Probleme verbunden, ich meine damit die Frage der Rechtssicherheit.

Wenn ich unseren Bauern zuhöre, stelle ich fest, dass namentlich der in der Vorlage enthaltene Paradigmenwechsel von den Tier- zu den Flächenbeiträgen ein sehr umstrittener Punkt ist; das haben wir auch hier im Saal gehört. Ein solcher Wechsel führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen. Dass das bisherige Prinzip der Tierbeiträge auch negative Folgen nach sich zog, ist nicht zu bestreiten. Allerdings muss ich hier klar sagen, dass die Bauern ihre Weiden aufgrund der Tierbeiträge nicht über Gebühr mit Vieh besetzen konnten, wie viele meinen; vielmehr sind die Beiträge für den Tierbesatz pro Hektare laut Artikel 30 der Direktzahlungsverordnung bereits heute begrenzt.

Wenn wir wegen gewissen Nachteilen gleich einen derart forcierten Wechsel vollziehen, wird das in zahlreichen Betrieben zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Nicht wenige Bauern haben ihre Ställe in den letzten Jahren vergrössert und zusätzliche technische Geräte angeschafft, um gemäss den garantierten gesetzlichen Anforderungen Direktzahlungen zu erhalten. Es sei daran erinnert, dass der Grossteil der Kosten solcher Vergrösserungen und Anschaffungen von den einzelnen Bauern selber zu tragen war. Solche Vergrösserungen stellen Investitionen im sechs- oder gar siebenstelligen Bereich dar. Mit einer plötzlichen Rechtsänderung, weg von den Tierbeiträgen, werden solche Investitionen zu einem nicht unerheblichen Teil zunichtegemacht.

AB 2012 S 1104Somit werden jene Bauern, welche auf die Rechtssicherheit vertraut haben, bestraft. Dies ist in einem funktionierenden Rechtsstaat bedenklich, umso mehr, als mit einer solchen einschneidenden Änderung die Talzonen und voralpinen Hügelzonen eine markante Verschlechterung der Produktionsbedingungen erfahren, weil diese Flächen, Herr Kollege Eberle, nicht ackerfähig sind. Unsere Bauern haben keine Möglichkeit, auf Ackerlandwirtschaft auszuweichen. Ich werde bei Artikel 72 den Antrag der Minderheit I unterstützen, durch welchen diese Ungleichheiten teilweise korrigiert werden.

Was immer bei Artikel 72 auch entschieden wird, ich unterstütze auf jeden Fall die Stossrichtung - ich betone: die Stossrichtung - des Einzelantrages Freitag zu Artikel 77, der den Ausgleich in dieser Problematik sucht. Möglicherweise ergibt sich bis zur Debatte zu Artikel 77 noch eine bessere Lösung.

Ich bin für Eintreten - es bleibt ja nicht viel anderes übrig. Die Vorlage darf sich aber nicht gegen die Landwirtschaft in unserem Kanton richten. Die Anliegen der Bauern müssen gehört und in die Rechtsetzung eingebracht werden. Ich hoffe, dass wir dies in der Detailberatung dann auch noch erreichen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Nachdem Kollege Eberle mir hier vorgeworfen hat, ich hätte eine Milchbüchleinrechnung angestellt, muss ich schon noch etwas klarstellen: Die Zahl von 8 Milliarden - es sind ja eben Milliarden, nicht Millionen - stammt von einem Verband, der Ihnen sonst sehr nahe steht, nämlich von Economiesuisse und vom Bundesrat. Der Betrag setzt sich, damit das glasklar ist, folgendermassen zusammen: gegen 4 Milliarden vom Bund - gemäss letzten Zahlen -, 1 Milliarde von den Kantonen und 3 Milliarden aus den um 30 Prozent höheren Preisen. Ich habe gesagt, uns sei die Landwirtschaft lieb und teuer, aber man sollte nicht verschleiern, was sie effektiv kostet. Jeder Schweizer bezahlt zweimal: einmal als Steuerzahler und dann noch einmal als Konsument.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich habe jetzt acht Seiten mit Stichworten aus Ihrer Debatte vor mir. Ich bedanke mich herzlich für diese Diskussion. Für mich ist es jetzt die vierte Debatte in dieser Grössenordnung, aus der ich unterschiedliche, aber wichtige Hinweise von Ratsmitgliedern mitnehme.

Landwirtschaft ist ganz offensichtlich nicht nur Landwirtschaft: Landwirtschaft ist auf jeden Fall eine relativ komplexe Angelegenheit. Die Landwirtschaft ist Herrn und Frau Schweizer wichtig. Wenn ich das sage, dann nehme ich Bezug auf eine Univox-Umfrage, deren Ergebnisse jüngst publiziert wurden. Diese Ergebnisse lauten, ganz grob zusammengefasst: Die Bevölkerung will selbstverständlich eine Landwirtschaft, und zwar eine umweltfreundliche, die Lebensmittel produziert. Das ist der erste Aspekt, das ist das wichtigste Kriterium - daran darf überhaupt kein Zweifel bestehen. Die Bevölkerung will eine Landwirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit leistet, und die Bevölkerung will eine Landwirtschaft, die das Tierwohl sehr hoch hält. Die Bevölkerung glaubt an die Notwendigkeit und an die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft. Sie ist bereit, diese auch entsprechend zu unterstützen. Das wird ja immer wieder zum Ausdruck gebracht mit den Mitteln, die zur Verfügung gestellt werden.

Es ist aus meiner Sicht auch überhaupt nicht selbstverständlich, dass wir in diesem speziellen volkswirtschaftlichen Bereich, der ausserordentlich wichtig ist, die Mittel auf vier Jahre festlegen können und die Bevölkerung dahintersteht. In allen anderen Bereichen ist das nicht so. Es kommt also nicht von ungefähr. Das sehen Sie auch, wenn Sie einen Blick in die Vergangenheit werfen, denn in der Vergangenheit, in den letzten zwanzig Jahren, ist die Landwirtschaft immer wieder getragen worden, und es ist ihr auch immer wieder ein Umbau zugemutet worden. Was die Nachhaltigkeit betrifft, hat jeder einzelne Umbau dazu geführt, dass Verbesserungen resultierten, und zwar in allen drei Dimensionen: Die Kalorienproduktion wurde über die Jahre kontinuierlich und deutlich gesteigert, das Tierwohl wurde verbessert, und es wurden auch namhafte Fortschritte im ökologischen Bereich erzielt; Sie haben das alles erwähnt. Gleichzeitig hat auch die Arbeitsproduktivität deutlich zugenommen, und die Einkommen haben sich im Gleichschritt mit denen der übrigen Bevölkerung entwickelt; im Gleichschritt, ich bin mir dessen bewusst, der Level ist nach wie vor unterschiedlich.

Mehr als acht von zehn befragten Schweizerinnen und Schweizern sind aber auch der Meinung, dass die Landwirtschaft konkurrenzfähiger werden müsste und günstiger produzieren müsste. Das ist auch die Meinung des Bundesrates. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wollen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Landwirte unternehmerisch tätig sein können und dass sie mit diesem unternehmerischen Tätigsein auch möglichst erfolgreich werden können; und das auch, wenn sich die Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren verändern werden, wovon wir ausgehen. Auch die Landwirtschaft können wir dem stetigen Wandel nicht entziehen; das will auch niemand, ich habe nichts Derartiges gehört. Wir müssen also alles unternehmen, damit wir in Zukunft eine leistungsstarke Land- und Ernährungswirtschaft haben, die ihren Auftrag erfüllen kann, und zwar einen Auftrag für die Gesellschaft und im Rahmen der gesamten Volkswirtschaft.

Was will der Bundesrat? Ich versuche die drei wesentlichen Zielsetzungen noch einmal zu erwähnen:

1. Wir wollen eine Landwirtschaft und gleichzeitig eine Ernährungswirtschaft, die sich auf den inländischen Märkten, dort zuerst, allerdings auch auf den ausländischen Märkten, erfolgreich behaupten können, und das erst noch mit möglichst wenig staatlicher Hilfe. Der Bund wird die Landwirtschaft in dieser Stossrichtung unterstützen. Unsere Bestrebungen gehen dahin, dass die Qualität gesteigert werden kann. Sagen Sie mir jetzt nicht: "Weshalb kommt er mit der Qualität? Wir sind ja Qualitätsproduzenten!" Selbstverständlich sind wir das, aber auch beim Qualitätsaspekt ist man nie am optimalsten Zustand angekommen. Die Qualität kann immer wieder verbessert werden, nur das ist gefordert, nicht mehr und nicht weniger. Dann geht es auch darum, dass wir die Nachhaltigkeit weiterhin verbessern.

2. Wir wollen eine Landwirtschaft, die vom Staat dort unterstützt wird, wo der Markt versagt oder wo Marktverzerrungen ein Handicap darstellen. Das ist einerseits vor allem beim Tierwohl und andererseits im Umweltbereich der Fall.

3. Wir wollen eine Landwirtschaft, die den Verfassungsauftrag möglichst kosteneffizient erfüllt.

Nun, in welchem Kontext bewegen wir uns? Global gesehen, sind auch wir in einem Spannungsfeld zwischen der Nachfrage nach Nahrungsmitteln einerseits und den knapper werdenden natürlichen Ressourcen andererseits. Das wird vor allem für die kommende Generation ein Thema sein. Sie wissen es, Fachleute auf der ganzen Welt arbeiten an einem sogenannten Konzept der Ernährungssicherheit, das die Herausforderungen der nachhaltigen Produktion, des Zugangs zu Nahrungsmitteln, der effizienten Verwendung und der globalen Gesamtstabilität des Nahrungssystems beinhaltet. Die Schweiz hat hier einen Beitrag zu leisten. Die Schweiz darf in diesem Kontext nicht wegsehen.

Diese globalen Entwicklungen und Herausforderungen verlangen eine konsequente Weiterentwicklung der Schweizer Landwirtschaft und unserer Agrarpolitik. Auf nationaler Ebene müssen wir unsere Hausaufgaben machen. Sie bestehen, gemessen an Artikel 104 der Bundesverfassung, vor allem in Erreichung der eben genannten Ziele. Es wurde gesagt, wir hätten die Ziele nicht scharf genug definiert. Ich bin der Meinung, dass die Ziele in der Botschaft ganz deutlich dargestellt worden sind. In der Botschaft sind vor allem auch die Ziellücken dargestellt worden. Es gibt beträchtliche Ziellücken; es gibt Ziellücken in Bezug auf die Reduktion der Umweltauswirkungen oder auch im Bereich der Tierwohlprogramme - um nur zwei dieser Lücken zu nennen. Das bisherige Direktzahlungssystem war zu wenig klar auf die AB 2012 S 1105 Verfassungsziele ausgerichtet; das hat zu Fehlanreizen und auch zu Ineffizienzen geführt. Das wollen wir korrigieren.

Basierend auf dieser kurzen Auslegeordnung sehe ich im Wesentlichen folgenden Handlungsbedarf: Es muss die Innovationskraft der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft erhöht werden, und es müssen auch Kosten gesenkt werden können. Es muss die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Branchen der Wertschöpfungskette gestärkt werden, damit die Marktanteile im Inland gehalten und jene im Ausland gefunden und ausgebaut werden können. Ich betone es noch einmal ganz ausdrücklich: Landwirtschaftspolitik ist eine Politik der gesamten Wertschöpfungskette. Die gute Qualität der Produkte und ein schonender Umgang mit den Ressourcen sind zentral. Der ökologische Handlungsbedarf ist unbestritten. Es geht um die Fruchtbarkeit der Böden, die sichergestellt werden muss; es geht um die Umwelt, die geschützt werden muss, insbesondere auch die Gewässer; es geht auch um die Erhaltung der Artenvielfalt.

Was bringt die Agrarpolitik 2014-2017? Wir schaffen damit, vor allem mit dem neuen Artikel 11, günstige Rahmenbedingungen, damit die Land- und Ernährungswirtschaft die Marktpotenziale optimal nutzen kann. Wir verbessern die Wirksamkeit und die Effizienz des Direktzahlungssystems, und wir leisten einen Beitrag zur Kostensenkung und zur langfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Das ist für mich entscheidend. Es ist keine Attacke auf die Landwirtschaft, sondern es geht darum, das vorhandene Defizit offen anzusprechen, das zu verbessern, was man verbessern kann und verbessern muss, wenn man sich international zu messen hat und weiterhin international bestehen will. Es geht um nicht mehr und um nicht weniger.

Das Kernelement der Agrarpolitik 2014-2017 ist also das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Damit unterstützen wir ganz gezielt die Leistungen, die ohne diese Direktzahlungen nicht oder nicht in genügendem Mass angeboten würden. Ich bin überzeugt, dass der Systemwechsel der Landwirtschaft hilft; er fordert die Landwirtschaft natürlich, vor allem aber befördert er sie. Er stärkt sie, und er verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit. Er wird der Landwirtschaft Sicherheit geben, weil die Instrumente und die Grundsätze mittel- bis langfristig Bestand haben sollen; ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen. Zudem geht es darum, dass wir Goodwill für die Landwirtschaft schaffen. Die Bedeutung des Goodwills ist nicht zu unterschätzen, das hat auch mehrfach angeklungen.

Ein Blockieren, also eine zu geringe Bereitschaft, notwendige Änderungen mitzumachen, würde da oder dort missverstanden. Mit dem neuen System eliminieren wir Schwächen des bisherigen Systems. Das neue System hat eine Maxime: "Ein Ziel, eine Massnahme". Auf diesem Wege wird ein klarer Bezug zwischen den verfolgten Zielen und den Direktzahlungsinstrumenten angestrebt.

Der Bundesrat schlägt Ihnen ein ausgewogenes System vor. Die Lebensmittelproduktion bleibt unbestrittenermassen die wichtigste Funktion der Landwirtschaft; mehr als 80 Prozent der Direktzahlungen haben auch künftig einen ganz direkten Bezug zur Produktion und zur Tierhaltung.

Wir haben Modellrechnungen gemacht; die Forschungsanstalt Agroscope hat mit verschiedensten Modellen gerechnet. Was Ihnen der Bundesrat mit der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 nun vorschlägt, ist ein Modell, das Produktion, Ökologie und Einkommen optimiert und das besser abschneidet als alle anderen Modelle, mit denen gerechnet wurde, weil sie verlangt worden waren. Letztendlich ist das bundesrätliche Modell, wenn ich eine Zahl bemühe, auch deshalb das optimalste, weil dem Sektor ein um 110 Millionen Franken grösseres Einkommen bleibt, als wenn wir mit dem herkömmlichen System weiterfahren würden. Entsprechend hat auch der Nationalrat dem Systemwechsel im Wesentlichen zugestimmt; in den wesentlichsten Punkten hat er zugestimmt.

Die Ziele der Agrarpolitik 2014-2017 sind ambitiös, ich gebe das gerne zu. Der Umstellungsschritt ist allerdings kein gewaltiger Schritt, wie gesagt wurde. Es ist ein machbarer Schritt, und für diese Umstellung stehen auch acht Jahre zur Verfügung. Das ist, glaube ich, bisher etwas zu wenig diskutiert worden. Aber es wird schon in der Botschaft von acht Jahren Übergangszeit gesprochen, und mit diesem ambitiösen Schritt fordern wir vor allem von den Bauern etwas Beweglichkeit, aber im Gegenzug werden der Landwirtschaft auf vier Jahre doch 13,67 Milliarden Schweizerfranken gesichert zur Verfügung gestellt. Das ist auch ein Angebot.

Die Vorlage ist bestens ausgewogen, sie ist in sich schlüssig, und es ist nicht unwesentlich, ich sage das noch einmal sehr bewusst, dass sie davon ausgeht, dass es eine achtjährige Übergangszeit braucht, bis die Anpassungen mit den Direktzahlungen, auf die Ziellücken gelenkt, vollzogen sein werden.

Lassen Sie mich bei diesem Einstiegsreferat drei heikle Punkte "upfront" ansprechen, und zwar weil Sie in Ihrer Kommissionsdiskussion etwas vom Bundesratspfad abgewichen sind. Es geht selbstverständlich um die Importregelung beim Fleisch - die war jetzt noch nicht so prominent in der Diskussion -, es geht um die tierbezogenen Versorgungssicherheitsbeiträge, und es geht um die Kofinanzierung der regionalen Direktzahlungsinstrumente.

Zuerst ganz wenige Worte zur Importregelung beim Fleisch: Wenn es nach Ihrer Kommission ginge - nehmen Sie mir nicht übel, wenn ich das so direkt sage -, dann würden wir einen Schritt zurück machen. Das Parlament hat vor zehn Jahren Ja gesagt zum Wettbewerb beim Fleischimport. Es hat damals auch den Kontingentsrenten den Kampf angesagt. Es wäre volkswirtschaftlich falsch, wenn die Importe wieder auf wenige grosse Schlachtunternehmungen konzentriert würden. Diese wenigen grossen Unternehmen würden dann wieder die hohen Kontingentsrenten abschöpfen. Dadurch würden die Margen zulasten von Konsumenten und Produzenten erhöht.

Mit der Lösung der Mehrheit der Kommission unterstützen Sie nicht die gewerblichen Metzgereien, wie dies gesagt wurde, sondern Sie schaffen ungleich lange Spiesse, von denen einige wenige deutlich mehr profitieren würden. Ganz abgesehen davon, gingen der Branche im Ganzen Mittel verloren, die anderswo im Zahlungsrahmen für die Agrarpolitik geholt werden müssten: Es wäre eine Prioritätensetzung zulasten von anderen wichtigen landwirtschaftlichen Anliegen.

Zu den tierbezogenen Versorgungssicherheitsbeiträgen: Da kommt aus der Kommission ein neuer Antrag, den ich entschieden ablehne. Ich lehne ihn deshalb ab, weil die vorgeschlagene Abstufung nach Tierbesatz zum Resultat führen würde, dass wir pro Jahr 290 Millionen Franken mehr an Versorgungssicherheitsbeiträgen aufwenden müssten. Über die Dauer von vier Jahren betrachtet, reden wir von 1,2 Milliarden Franken. Das ist eine gewaltige Summe, die in einen Bereich investiert würde, wo nachweislich keine Ziellücke besteht. Ich habe es schon gesagt: Wir produzieren heute mehr denn je, und wir werden mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Konzept weiterhin die Produktion steigern und nicht reduzieren. Würde sich diese Lösung aus der Kommission durchsetzen, würden andernorts Gelder fehlen, und vor allem würde das Geld fehlen, um die freiwilligen Programme auszubauen und die Ziellücken zu schliessen - Ziellücken bei der Ressourceneffizienz, bei der Biodiversität, bei den nachhaltigen Produktionssystemen, bei den die Landschaft betreffenden Aspekten und beim Tierwohl. Ich gehe davon aus, dass wir mit diesem Antrag bereits 2017 keine Mittel mehr für die Übergangsbeiträge hätten. Dann bliebe die Reform auf halbem Wege stecken, und das wollen wir selbstverständlich nicht haben.

Das Übergangsregime mit den Übergangsbeiträgen - um es noch einmal zu sagen - ist auf acht Jahre angelegt. Ich bitte Sie also, bei diesem Punkt dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zu folgen. Es kommt ja dann noch eine Alternativlösung in die Diskussion; wir werden sie mit grösster Sorgfalt auch diskutieren müssen. Die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Lösung lenkt aber in die falsche Richtung. Deshalb bitte ich Sie, sich vor allem auch mit den Alternativen zu beschäftigen.

AB 2012 S 1106Zur Kofinanzierung bei der Vernetzung und bei der Landschaftsqualität: Die Vernetzung und die Landschaftsqualität sind beides klassische Verbundaufgaben. Mit einer Streichung der Kofinanzierung würde der neue Finanzausgleich infrage gestellt. Es geht meiner Ansicht nach nicht an, dass die Kantone bei diesen Instrumenten einen Gestaltungsspielraum haben wollen, dann aber nicht finanziell in der Pflicht sind. Die Kantone würden bei einer Streichung der Kofinanzierung zwar 20 Millionen Franken sparen, die Mittel für die Direktzahlungen beim Bund würden aber nicht aufgestockt werden. Damit ginge eine Einsparung bei den Kantonen irgendwie zulasten der Betroffenen, der diskutierten Landwirtschaft.

Ich darf ein paar von Ihnen gemachte Aussagen ganz kurz ansprechen. Ich werde Sie schonen und nicht auf alles eingehen, aber ein paar wenige Aussagen will ich ansprechen dürfen, weil sie mir von zentraler Bedeutung zu sein scheinen.

Herr Ständerat Engler hat die Angst angesprochen, dass der landwirtschaftliche Boden weniger und weniger werde. Ja, diese Angst teilen wir doch alle. Deshalb mache ich Sie auch schon jetzt darauf aufmerksam, dass sich dann, wenn wir über die Direktzahlungen beim eingezonten Bauland sprechen, die Frage stellen wird: Wollen Sie das, oder wollen Sie das nicht? Wollen wir in dieser Debatte nicht doch auch das Zeichen setzen, dass die Landwirtschaft auf die Nutzungsflächen, vor allem auf die Fruchtfolgeflächen, angewiesen ist und dass ihnen Sorge getragen werden muss - je früher, desto besser?

Herr Ständerat Engler und andere auch haben die Bürokratiefragen angesprochen. Ich habe zwischenzeitlich begriffen, wie ausserordentlich sorgfältig unsere Landwirtschaft organisiert ist und wie ausserordentlich aufwendig damit natürlich auch die Kontrollen sind; die Bürokratie ist damit nicht unerheblich. Es ist gefährlich, wenn ich die Aussage auch in diesem Kontext mache, aber ich mache sie: Wir werden mit grösster Sorgfalt darauf achten, dass wir die Umsetzung so einfach wie irgendwie möglich organisieren, damit die administrative Belastung nicht zu gross ist. In der Umstellungsphase wird es selbstverständlich eine Weile lang etwas mehr Aufwand geben. Aber wenn das neue System einmal eingespielt ist, muss es weniger werden, und darauf zielen wir.

Herr Ständerat Baumann, Sie haben die Stabilität angesprochen. Die Agrarpolitik 2014-2017 geht ganz bewusst vom Verfassungsauftrag aus. Die Verfassung ist wohl das Stabilste, was wir in unserem Lande kennen. Eine Verfassungsänderung und damit eine Grundlagenänderung wäre schon etwas Aufwendigeres, das passiert nicht jeden Tag. Auf dieser Verfassungsgrundlage gibt es eine Strategie 2025. Vor diesem Hintergrund wird sich die Agrarpolitik in den nächsten Jahren bewegen müssen. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wird ein Schritt gemacht; es ist ein notwendiger Schritt, der jetzt gemacht werden muss. Die künftigen Vorlagen für die Agrarpolitik werden die gleiche Grundlage haben und der gleichen Maxime folgen, nämlich "Ein Ziel, eine Massnahme".

Stichwort Einkaufstourismus: Wie begegnen wir diesem Einkaufstourismus? Das war auch eine Frage von Herrn Ständerat Baumann. Ich habe nur eine Antwort: Wir müssen unsere Rahmenbedingungen so verändern, dass wir wettbewerbsfähig sind, wettbewerbsfähig bleiben. Wir kommen nicht umhin, unsere Landwirtschaft in Richtung Effizienz, in Richtung Qualität voranzubringen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt von Herrn Ständerat Baumann ist, dass er gesagt hat, dass bei diesen Schritten Familien, Menschen direkt betroffen seien. Ja, wir wissen das, ich weiss das auch. Es ist mir ein echtes Anliegen mitzuhelfen, dass man diesen Familien eine Möglichkeit gibt, dass sie ihre Betriebe sozialverträglich anpassen können. Ich gehöre übrigens - auch in der Landwirtschaft - nicht zu jenen, die glauben, dass nur grösser und noch grösser wettbewerbsfähiger sei. Wenn die kleinen Betriebe gepflegt werden, mit Herzblut betrieben werden, sind sie in der Lage, bei sich verschärfenden Wettbewerbsverhältnissen kompetitiv zu bleiben. Diese Familienbetriebe finden auch bei uns allergrösste Beachtung.

Frau Ständerätin Keller-Sutter, das Bundesamt für Landwirtschaft wird mir - damit komme ich noch einmal auf die Frage der Umsetzung, des Vollzuges und der Administration zurück - in Bälde ein Konzept vorlegen, das zeigt, wie wir die Umsetzung vornehmen wollen. Dieses Konzept berücksichtigt vor allem auch die kurz-, mittel- und längerfristigen Dimensionen sowie eine Dimension, bei der zwischen Einmaligkeit und Wiederholaktionen unterschieden wird. Wir werden dieses Konzept mit aller Sorgfalt ausgestalten, mit der Zielsetzung, die Umsetzung für die Kantone zu optimieren und sie vor allem mit minimalem Aufwand voranzutreiben.

Sie haben angeregt, dass man die Umsetzung und den Vollzug etappieren könnte. Ich habe meinerseits schon mit Landwirtschaftsdirektoren aus verschiedenen Kantonen zu diesem Thema gesprochen. Meine Antwort lautete folgendermassen: Es ist schwierig, den Umsetzungsbeginn zu etappieren. Weniger schwierig ist es, bei den Verordnungsentwürfen rasch zu handeln. Sobald wir Klarheit darüber haben, wie sich die Parlamentsentscheide bei den einzelnen Punkten festhalten lassen, können wir uns an die Ausarbeitung der Verordnungsentwürfe machen. Wir werden sie so früh wie nur irgendwie möglich in die Diskussion geben, sodass die Mitdenkzeit etwas verlängert wird und die ersten Anpassungsschritte bereits vor diesem Hintergrund gemacht werden können.

Herr Ständerat Bischof, ich habe auch nur einmal die Gelegenheit, vor dem Plenum des Ständerates zu diesem Thema zu sprechen. Ich sage nur das: Die Rohstoffsicherung ist für mich von entscheidender Wichtigkeit. Mit der Rohstoffsicherung im eigenen Land und rund um die Landwirtschaft herum sind wir natürlich besonders gefordert, ich habe es vorhin schon gesagt. Das Kulturland muss zur Verfügung stehen, das ist die erste Voraussetzung. Die Produktion ist nicht gefährdet, sie wird gefördert, die Kilokalorienproduktion hat sich über die Jahre ständig im positiven Sinne entwickelt.

Herr Ständerat Luginbühl, wir kennen den Brief der LDK, aber ich erlaube mir die Bemerkung, dass es auch innerhalb der LDK, bei den betroffenen und zuständigen Landwirtschaftsdirektoren, nicht nur eine Meinung gibt.

Die Sicherheit wurde von Herrn Ständerat Bischofberger angesprochen; ich habe sie, glaube ich, bereits kommentiert. Sie basiert auf der Verfassung und auf der Strategie 2025. Es gibt jetzt eine neue Richtung, diese wird dann aber nur noch in Nuancen justiert werden müssen und wird nicht wieder grundsätzlich korrigiert, denn es ist so: Die betroffenen Landwirte, die Landwirte, die investieren, brauchen ihrerseits Planungssicherheit, und das wollen wir mit der jetzt zur Diskussion gestellten Agrarpolitik 2014-2017 auf lange Jahre initiiert wissen.

Auf das von Frau Ständerätin Häberli-Koller angesprochene Thema Aus- und Weiterbildung hat der Bundesrat, wie Sie wissen, einen besonderen Akzent gelegt. Die mutmassliche Einigung finden wir beim Status quo, wenn ich da ein Ergebnis vorwegnehmen darf. Es ist absolut wichtig, dass auch die Landwirte deutlich mehr ausgebildet werden, damit das Gesamtverständnis gefördert wird, damit die beruflichen und auch die Führungsfähigkeiten befördert werden. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diese Unterstützungsbemühungen unterstützen.

Ich schliesse die Kommentierung Ihrer Voten, indem ich besonders Sie, Herr Ständerat Eberle, noch einmal ausdrücklich darauf hinweise: Die produzierenden bäuerlichen Familien stehen auch bei der vorliegenden Agrarpolitik 2014-2017 absolut im Zentrum. Mindestens 80 Prozent der Direktzahlungen gehen in den produktions- und tiernahen Bereich. Es geht also um mehr als die Landwirtschaft: Es geht um die Leistungsfähigkeit der gesamten Wertschöpfungskette, auch um die Leistungsfähigkeit unserer Nahrungsmittelindustrie und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze. Es geht auch um die Wettbewerbsfähigkeit der vor- und nachgelagerten Bereiche: Da gehören der Tourismus, die Gastronomie und die Rohstoffsicherung dazu. Wenn wir die AB 2012 S 1107 Agrarpolitik 2014-2017 diskutieren, geht es letztlich auch um die Attraktivität unserer einzigartigen Landschaft: Auch das ist noch einmal ein Hinweis auf die Wichtigkeit bezüglich der Stützung und Förderung unseres Tourismus.

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Agrarpolitik 2014-2017 sind die künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Wir können uns qualitativ verbessern. Die Qualität unserer Nahrungsmittel ist hervorragend, trotzdem kann sie verbessert werden. Wenn wir die Verfassungsziele sorgfältig umsetzen, ist ein Auftrag der Gesellschaft erfüllt.

Der Bundesrat präsentiert ein fein austariertes System mit einem zumutbaren Schritt: Die Landwirtschaft wird nicht extensiviert; es werden Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige, effiziente, leistungsfähige, erfolgreiche und nachhaltig operierende Landwirtschaft geschaffen. Es geht darum, dass wir unsere Land- und Ernährungswirtschaft mit Blick auf die Ökologie und das Tierwohl zu einer der fortschrittlichsten ausgestalten, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich über die gesamte Wertschöpfungskette stärken und dass wir letztlich dem einzelnen Bauern den Handlungsspielraum belassen, damit er erfolgreich werden und sein Einkommen verbessern kann.

So viel meinerseits zum Einstieg in diese äusserst wichtige Debatte.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

Detailberatung

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ersatz eines Ausdrucks, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Angenommen

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. b

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1 Bst. bbis

bbis. Er unterstützt die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und fördert eine tier- und klimafreundliche Produktion.

Abs. 1 Bst. bter

Streichen

Abs. 1 Bst. e, 3, 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 5

Unterstützungsmassnahmen, die geeignet sind, den Wettbewerb zulasten von Gewerbe und Industrie zu verzerren, sind ausgeschlossen. Die Verfahren richten sich nach Artikel 89a. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Antrag der Minderheit

(Fetz)

Abs. 4

Streichen

Antrag Bieri

Abs. 1 Bst. bbis

Unverändert

Abs. 1

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Ich würde gerne noch etwas zu Absatz 1 Litera b sagen. Der Antrag der Kommission lautet hier: Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Ich möchte das noch kurz begründen, damit bekannt ist, was die Überlegungen bei diesem Beschluss waren.

Der Bundesrat schlägt mit der Agrarpolitik 2014-2017 vor, den bisher verwendeten Begriff "abgelten" durch "fördern" zu ersetzen. Der Nationalrat hat entgegen dem Antrag des Bundesrates am bisher verwendeten Begriff "abgelten" festgehalten. Direktzahlungen sind gemäss Subventionsgesetz Finanzhilfen und Anreizgelder. Es sind Gelder, die Leistungen entschädigen; es ist keine Abgeltung für etwas, was vom Bundesrat vorgeschrieben wird. Es besteht also eine Nuance zwischen diesen beiden Begriffen; es geht um den Förderaspekt. In Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung heisst es im Zusammenhang mit den Direktzahlungen explizit: "Er (der Bund) fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind."

Die Kommission hat darum beschlossen, in Artikel 72, den wir später behandeln werden, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Begriff "fördern" zu verwenden, um Kohärenz zum Wording in der Verfassung und im übrigen Bundesrecht zu schaffen. Das ist die Überlegung, mit dem wir hier diesen Begriff verwendet haben.

Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP

Absatz 1 Buchstabe bbis in der Fassung des bisherigen Rechts zu belassen, das ist der Inhalt meines Antrages.

Der Nationalrat hat einen Absatz bter eingeführt, der auch von unserer WAK als suboptimal - um nicht zu sagen: als ungeeignet - erachtet wurde. Ihre Kommission hat ihrerseits eine Version vorgeschlagen, welche das Anliegen des Nationalrates aufzunehmen versucht. Die Fassung der WAK ist meiner Ansicht nach jedoch nicht nur nicht hilfreich, sondern sie ist in der Zielsetzung auch unvollständig, da sie mehr offenlässt, als sie zu regeln meint. Zudem setzt sie meiner Meinung nach Präferenzen in eine Richtung, womit sie dann andere Zielsetzungen vergisst, die genau gleichwertig sind. So fordert die WAK eine tier- und klimafreundliche Produktion. Die Landwirtschaft hat aber andere Ziele: Sie muss zum Beispiel gesunde Nahrungsmittel herstellen; sie muss mit dem Boden schonend umgehen; sie muss besorgt sein, dass das Grundwasser, das wir trinken, sauber bleibt; oder sie muss besorgt sein, dass unsere Grünräume auch AB 2012 S 1108 gepflegt bleiben. Sie sehen also: Es gibt weit mehr als nur gerade die beiden Aspekte Tier- und Klimafreundlichkeit, wobei gerade der Begriff der Klimafreundlichkeit doch recht schwierig zu interpretieren ist.

Das bisherige Recht ist hier viel, viel vollständiger, indem es generell eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen verlangt. In diesem Fall sind damit Pflanzen und Tiere gemeint. Deshalb ist die Version des bisherigen Rechts umfassend und vollständig und nicht selektiv. Wenn nämlich etwas selektiv formuliert ist, bedeutet das, dass man Prioritäten setzt und auch Posterioritäten schafft. Das möchte ich nicht. Vielmehr möchte ich die Landwirtschaft hier mit ihrer umfassenden Aufgabe erwähnt haben. Deshalb meine ich, dass die Bestimmung, wenn hier weniger geschrieben wird, letztlich präziser und vollständiger ist. Aus diesem Grund möchte ich, dass man es beim bisherigen Recht belässt. Wie gesagt: Es ist die bessere Formulierung, es ist die vollständigere Formulierung, die keine Unsicherheiten schafft.

Damit ist nicht gesagt, dass ich nicht für Tier- und Klimafreundlichkeit wäre. Ich bin auch freundlich gesinnt gegen allen anderen Anliegen, die es auch zu berücksichtigen gilt. In diesem Sinne halte ich meinen Antrag für einen - entschuldigen Sie - klugen Vorschlag. (Heiterkeit)

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lombardi Filippo, Präsident): Dieses Recht haben Sie!

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Ich konnte noch gar nicht zu Buchstabe bbis sprechen; ich tue das noch sehr gerne. Die Kommission liess sich hier effektiv prägen und auch beeindrucken von der Debatte im Nationalrat; Herr Bieri hat es bereits angesprochen, der Nationalrat hat hier eine Ergänzung vorgesehen. Die Überlegungen der Kommission waren dann, dass man die Ergänzung des Nationalrates integriert; so ist Buchstabe bbis entstanden. Die ersten Worte entsprechen der Formulierung des geltenden Rechts.

Die Kommission hat in diesem Absatz auch eine Art Inhaltsverzeichnis gesehen. Der vom Nationalrat beschlossene Buchstabe bter wird deshalb gemäss Entscheid der Kommission in Buchstabe bbis integriert. Jeder Buchstabe entspricht damit einer Massnahmengruppe. So steht Buchstabe a für die Produktion, Buchstabe b für Direktzahlungen und Buchstabe bbis für Ressourcenprogramme. Da ging man dann noch etwas weiter, weil die Ressourcenprogramme auch tier- und klimafreundliche Aspekte beinhalten. Unser Antrag nimmt das Anliegen der klimafreundlichen Produktion, also das Anliegen des Nationalrates auf, und gleichzeitig halten wir uns an die Gesetzessystematik.

Wenn ich mich richtig erinnere, haben dann auch die Verwaltung und der Bundesrat dieser Version in der Kommission zugestimmt.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

Il n'y a pas eu beaucoup d'innovations apportées par notre commission dans le domaine de l'écologie. Il s'agit là vraiment d'un premier effort formel qui n'a pas d'incidence grave sur le fond, mais qui marque une intention.

Je vous prie de suivre la proposition de la commission.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich halte mich kurz. Der Bundesrat wollte, wie das gesagt worden ist, keine Änderung. Es ist allerdings klar, dass das Klima für die Landwirtschaft ein wichtiger Aspekt ist, und es geht sicherlich auch in der Landwirtschaft um die Reduktion der klimawirksamen Gase. Wenn jetzt, wie im Antrag der Kommission, das Klima expressis verbis erwähnt wird, ist diese höhere Visibilität für uns akzeptabel, und so gesehen hat sich der Kommissionssprecher richtig erinnert: Bundesrat und Verwaltung haben die Version der Kommission als vernünftig betrachtet.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Abstimmung

Für den Antrag der Mehrheit ... 26 Stimmen

Für den Antrag Bieri ... 10 Stimmen

Abs. 4

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Hier beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dem Bundesrat zu folgen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung steht auch im Einklang mit der Zielsetzung von Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung. Sie hilft den Begriff der Ernährungssouveränität hier im Gesetz zu klären. Im Fokus stehen die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Definition gibt dem Begriff auch eine sektorübergreifende Bedeutung. Die Ernährungssouveränität bezieht sich nicht nur auf die landwirtschaftliche Produktion, sondern auf alle Stufen der Ernährungswirtschaft, so, wie es von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann beim Eintreten auch ins Feld geführt wurde.

Das waren die Überlegungen der Mehrheit der Kommission, warum sie hier die Fassung des Bundesrates übernimmt. Die Minderheit Fetz möchte auf die Aufnahme des Absatzes verzichten.

Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und die Chance zu nutzen, die Ernährungssouveränität mit einer klaren Definition im Landwirtschaftsgesetz zu verankern. Die Zustimmung zur Fassung des Bundesrates erfolgte mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich weiss, Sie alle lieben den Begriff der Ernährungssouveränität, und der Absatz ist ja auch wunderbar formuliert. Aber ich muss Sie hier mit ein paar Fakten belästigen: Seit der Anbauschlacht haben wir in der Schweiz den Mythos, die Schweiz könne sich selbst ernähren. Das ist es, was die Bevölkerung heute versteht, wenn sie das Wort Ernährungssouveränität oder auch Versorgungssicherheit - "sichere Versorgung" ist der Begriff in der Verfassung - hört. Eine solche Versorgungssicherheit der Schweiz gibt es aber nicht.

Ich habe diesen Antrag extra gestellt, um hier mal diesen Mythos zu korrigieren. Der Begriff ist nämlich eine Augenwischerei. Wenn wir die Grenzen morgen völlig schliessen, dann fehlt es der Landwirtschaft an allem. Das fängt beim Saatgut an. Gemäss dem Bericht zum Postulat Stadler Hansruedi 08.3270 - dieser Bericht des Bundesrates ist übrigens sehr interessant - gibt es zum Beispiel bei den Kartoffeln gar keine einheimische Saatgutzüchtung; bei den Kartoffeln importieren wir 100 Prozent des Primärsaatgutes. Praktisch ausschliesslich importiert wird auch das Saatgut für die Zuckerrüben- und die Rapsproduktion, ebenso jenes für den gesamten Futtermittelanbau. Wir importieren aber auch den Dünger: Fast der gesamte Phosphor- und Kaliumdünger wird importiert. Die Landwirtschaft importiert auch Futtermittel - Sie haben es gehört -: über eine Million Tonnen pro Jahr. Zudem importiert die Landwirtschaft nicht nur die Maschinen und Ersatzteile, sondern auch den Treibstoff zu fast 100 Prozent. Wenn Sie das alles zusammenrechnen, dann können Sie einfach nicht von Ernährungssouveränität reden, nicht mal - und das bedaure ich ausserordentlich - von Versorgungssouveränität. Ich habe übrigens nicht mal die polnischen Landarbeiter mitgerechnet, die auch wegfielen, wenn die Grenzen geschlossen würden.

Der Bundesrat sagt in der Botschaft, wir hätten einen Selbstversorgungsgrad von 55 Prozent. Experten haben nachgerechnet: Wenn man neben den Importen von Dingen wie Futtermittel und Saatgut auch noch die Importe von Maschinen und Energie einbezieht, kommt man auf einen Selbstversorgungsgrad von netto 20 Prozent, nicht mehr. Diese 20 Prozent wollen Sie jetzt aufstocken, indem Sie "Ernährungssouveränität" ins Gesetz schreiben. Dieser Fünftel ist also der wesentliche Beitrag der Landwirtschaft zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, den unsere Verfassung fordert. Dieser Fünftel besteht erst noch vor allem aus Milch und Fleisch, ist also ziemlich einseitig auf die problematische Tierhaltung ausgerichtet.

Ich bitte Sie deshalb, verwechseln Sie nicht "Selbstversorgungsgrad" und "Versorgungssicherheit". Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Die Verfassung schreibt keinen AB 2012 S 1109 Selbstversorgungsgrad vor; die Verfassung schreibt nur vor, etwas dafür zu tun, dass wir in schwierigen Zeiten nicht verhungern. Das bedeutet dieses Wort.

Umgesetzt auf eine Landwirtschaftsstrategie heisst das, dass wir die natürlichen Grundlagen erhalten müssen. Wir müssen die Kulturflächen erhalten und sie offen halten. Wenn die Grenzen im Notfall geschlossen werden und wir wieder einen Plan Wahlen aufziehen müssen, brauchen wir Ackerflächen, offene Flächen. Diese Korrektur muss man in der Landwirtschaft unterstützen.

Sie können noch so gerne "Ernährungssouveränität" ins Gesetz schreiben; Sie müssen einfach wissen: Wenn es nicht nur toter Buchstabe sein soll, müssen Sie auch die Landwirtschaft entsprechend umorganisieren. Das bedeutet eine gewaltige Veränderung: massiv weniger Tiere, viel, viel weniger, als jetzt die Reform des Bundesrates vorschlägt; einen massiven Abbau von Futtermittelimporten; eine massive Förderung des Ackerbaus, des Gemüse- und Obstbaus. Das ist erst die Grundlage für eine allfällige Ernährungssouveränität. Ich bin für diese Strategie, aber ich bin nicht dafür, dass man einen Mythos ins Gesetz schreibt.

Es ist jetzt Zeit, mit der Lebenslüge einer unabhängigen Schweizer Landwirtschaft aufzuräumen. Es ist nicht so! Wir können nur dank den Importen in verschiedenen Bereichen eine funktionierende Landwirtschaft haben. Auch wenn es nur zuhanden des Amtlichen Bulletins ist - ich finde, das musste hier drin mal gesagt werden.

Wer redlich ist, stimmt meinem Minderheitsantrag zu. Wer der Aufnahme des Begriffs "Ernährungssouveränität" ins Gesetz zustimmt, muss nachher eine entsprechende Strategie für die Landwirtschaft unterstützen. Diese muss dann in Richtung Ackerland und nicht mehr in Richtung Tierhaltung gehen.

Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion

Madame Fetz, mon éminente voisine de banc, a certainement raison à bien des égards en ce qui concerne la politique agricole intérieure. Si l'on veut réaliser ce qu'elle appelle le "mythe" de la souveraineté alimentaire, il y a encore beaucoup de chemin à faire. Mais, sans vouloir en appeler aux mânes de Friedrich Traugott Wahlen, je rappelle qu'il est des situations pour lesquelles nous devons être préparés, pour lesquelles en effet cette stratégie doit être prévue. Il faut se rapprocher de cet objectif. Dans ce sens-là, il s'agit non pas d'un mythe, mais d'un objectif à long terme et de faire preuve d'une certaine prudence.

A ce titre, je trouve que la formulation ouverte du projet du Conseil fédéral n'a rien de faux. Elle est probablement incomplète sous deux angles. D'une part, elle ne mentionne aucune ligne stratégique très précise - mais je fais confiance au Conseil fédéral pour fournir des précisions, en particulier pour aller dans le sens de plusieurs des remarques que vient de faire Madame Fetz à propos de l'affourragement à l'extérieur, de la nécessité de garantir des cultures vivrières, notamment en ce qui concerne les fruits et légumes. Cela me paraît juste.

D'autre part, il faut aussi soulever la question de la nécessité de garder des compétences: il ne faut pas totalement - dans la tendance générale, sur une très longue durée, de réduction du nombre d'exploitations agricoles - perdre les compétences nécessaires. Il faut que notre pays soit capable au besoin de réaugmenter ses capacités de production agricole intérieures. Je ne pense pas que la Suisse puisse être totalement indépendante sur ce plan; je ne pense pas non plus qu'il soit forcément nécessaire de prévoir une indépendance totale de notre pays sur le plan de l'approvisionnement en denrées alimentaires, mais la souveraineté alimentaire suppose en tout cas de ne pas se mettre en état de dépendance extrême dans les situations extrêmes.

L'autre dimension qui manque à mon avis dans la réflexion, et notamment en fonction de cette proposition de la minorité, c'est la dimension internationale. Il y a quand même quelque chose à dire sur le fait que les pays les plus prospères, dont le nôtre, mais on peut prendre aussi l'exemple de la Chine - le cas est bien connu, notamment le phénomène d'accaparement des terres qui a été évoqué durant cette session dans ce conseil - tendent à exploiter de manière totalement exagérée les ressources vivrières et agricoles de pays qui auraient bien besoin de pouvoir les conserver et les développer.

Voilà la dimension internationale de la souveraineté alimentaire! Je reconnais qu'elle ne transparaît pas dans la définition légale, et c'est tout à fait regrettable, mais je crois que si nous admettons la légitimité de la souveraineté alimentaire pour nous, nous ne pourrons pas éviter de l'admettre réciproquement pour les pays qui en ont le plus besoin. Je ne pense pas que ce soit là l'alpha et l'oméga de ce que nous devons faire dans ce domaine, mais nous inscrivons dans la loi un principe qui est certainement appelé à connaître un développement important.

Je vous demande ainsi d'en rester au texte proposé et de rejeter la proposition de la minorité qui demande de biffer l'alinéa 4.

Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Ich bitte Sie, die Mehrheit zu unterstützen und den Minderheitsantrag abzulehnen, und das aus zwei Gründen.

1. In der Botschaft wird auf Seite 2078 die Grundlage der Änderung im gesetzlichen Bereich erläutert. Da werden zwei Bereiche angesprochen, einerseits das Tierwohl und anderseits der Grundsatz der Ernährungssouveränität. Ich bin der Auffassung, dass man diesen Grundsatz hier explizit aufführen sollte.

2. Angesprochen wurde auch, dass der Prozentsatz ja nirgends fixiert ist. Es geht darum, dass man eine verantwortungsvolle Ernährungssicherheit für einen souveränen Staat garantiert. Es geht dabei auch um verantwortungsvolle Importe. Wichtig ist, dass die sichere Versorgung der Schweiz in die Richtung definiert wird, wonach die Schweiz entsprechend der Art und Weise ihres Agroökosystems produzieren kann, und das auf verantwortliche Weise innerhalb der Grenzen der Ökologie.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP

Nachdem uns "Lebenslüge" vorgeworfen wurde, fühle ich mich als Agronom betroffen, der in seinem bisherigen Leben in dieser Sache gearbeitet hat. Ich meine, ich hätte in meinem Leben keine solche Lebenslüge aufgebaut, sondern wir hätten in der Landwirtschaft versucht, mit unseren Ressourcen etwas Sinnvolles zu leisten und unsere Bevölkerung möglichst gut und umfassend zu ernähren. Dass das heute vielleicht etwas vergessen gegangen ist bei diesen offenen Grenzen, bei diesem Überfluss auf unserem Kontinent, muss man wahrscheinlich in Kauf nehmen. Aber von Lebenslüge zu sprechen, das scheint mir dann doch etwas dick aufgetragen.

In der Verfassung sehe ich nirgends, dass wir nicht verhungern sollten - das finde ich nicht! Hingegen finde ich in Artikel 104 Absatz 1, dass die Landwirtschaft für eine sichere Versorgung der Bevölkerung sorgen sollte. Ich glaube, dass die Landwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten viel dafür getan hat.

Es scheint jetzt die Stimmung aufzukommen, dass alles, was aus tierischer Produktion kommt, des Teufels sei. Da muss ich mich nun wirklich in aller Form dagegen wehren, zumal ich mich in der Agronomie in den Bereich der Nutztierwissenschaften vertieft habe und die Zusammenhänge in etwa kenne. Den grössten Teil dieses Landes können Sie gar nicht anders nutzen als über Grünland und die Veredelung über die tierische Produktion. Es ist einfach zu billig zu sagen: Dehnt die Ackerfläche aus! Der grösste Teil unseres Landes ist dafür nicht geeignet, Sie können nicht in Berggebieten, in den Zonen II und III, im grossen Umfang Ackerbau treiben, da wird nichts wachsen. In den grössten Teilen unseres Landes geht die Nutzung allein über die tierische Veredelung.

Es wurde auch der Eindruck erweckt, wir hätten hier eine Riesenansammlung und Dichte von Tieren. In den grössten Teilen unseres Landes haben wir eine sehr geringe Tierdichte. Wir haben verschiedenste Eck- und Rahmenbedingungen, sodass die Tierproduktion nicht zu intensiv AB 2012 S 1110 betrieben werden kann. Wir haben keine Betriebe, wie sie in Kalifornien entstanden, wo auf zwei, drei Hektaren tausend Tiere gehalten werden. Wir haben keine Mastbetriebe, wie sie im mittleren Teil von Amerika betrieben werden, sondern wir haben aufgrund des maximalen Tierbesatzes, der unter anderem durch die Gewässerschutzgesetzgebung vorgeschrieben wird, eine sehr verhältnismässige und verantwortbare Tierhaltung.

Wir haben die Rechnung für die Ernährungssouveränität mit der Energie und den Rohstoffen gemacht, die wir einführen müssen. Wenn wir so rechnen, dann produzieren wir auch in der Metallindustrie nichts mehr. Wir produzieren keine einzige Uhr mehr, wir produzieren auch in der Chemie nichts mehr, ja, wir können keine Medikamente mehr produzieren. Wenn wir die Rechnung so machen, wenn wir alles zu 100 Prozent im eigenen Land produzieren müssen, dann können wir unsere Pharmaindustrie vergessen, denn ihre Rohstoffe basieren zum grössten Teil auf Erdölprodukten. Ich glaube, man muss diese Rechnung vernünftig und angepasst machen, dann macht der Begriff der Ernährungssouveränität, über den wir übrigens lange und breit diskutiert haben, durchaus Sinn. Wir müssen den Begriff korrekt interpretieren. So darf man ihn in diesem Gesetz auch erwähnen. Ich verwahre mich aber, nochmals, gegen den Vorwurf der "Lebenslüge".

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich mache gerne noch eine kurze Bemerkung: Wie gesagt, ich bin nicht gegen Ernährungssouveränität; ich habe das gesagt. Ich habe nur aufgezeigt, wie die Realität aussieht. Wenn mir der Bundesrat sagen kann, wie und in welchem Zeitraum er gedenkt, diesen Gesetzesartikel umzusetzen, dann kann ich den Minderheitsantrag problemlos zurückziehen.

Von meinen Vorrednern wurde gesagt: Ja, die Selbstversorgung, das ist schwierig; das steht auch nicht unbedingt in der Verfassung. Eben! Aber die Selbstversorgung ist ein alter Kampfbegriff des Bauernverbandes, mit dem er ständig operiert. Er sagt: Wenn man diese nicht erreicht, dann ist die Landwirtschaftspolitik nichts wert. Dagegen wehre ich mich.

Jetzt höre ich aber gerne noch Herrn Bundesrat Schneider-Ammann, damit für mich klarwird, ob ich den Minderheitsantrag zurückziehen kann, weil mich die Strategie, die dahintersteht, überzeugt. Ich muss sie einfach noch kennen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Frau Ständerätin Fetz, es wird mir sicher nicht gelingen, Sie jetzt zu überzeugen. Ich erinnere aber daran, dass das Thema auf eine parlamentarische Initiative Bourgeois (08.457) zurückgeht. Wir haben die Mehrheitsmeinung ins Gesetz aufgenommen; dort ist ausgeführt, wie wir Ernährungssouveränität verstehen wollen und in welchem Kontext das umgesetzt werden kann. Für mich erlaubt der Begriff vor allem auch das Aufzeigen der Interdependenzen zwischen den verschiedenen Gliedern der Lebensmittelkette. Wenn wir diesen Begriff in dieses Gesetz aufnehmen, machen wir nichts anderes, als die Konzepte zur Ernährungssouveränität zu stärken, die angesprochen und in der Verfassung abgelegt und auch schon im herkömmlichen Agrarrecht enthalten sind. Die Formulierung hier und die Platzierung des Begriffs schaffen einfach eine Grundlage, damit wir bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik die systematischen Zusammenhänge zwischen der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Stufen - und damit der gesamten Ernährungswirtschaft - noch besser berücksichtigen können. Am Geltungsbereich des Landwirtschaftsgesetzes wird in diesem Sinne nichts verändert.

Deshalb mache ich Ihnen beliebt, der Mehrheit zu folgen, ohne dass wir uns jetzt im Philosophieren darüber verlieren, was Ernährungssouveränität ist, nicht ist oder nicht sein kann.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, wie ich es verstanden habe, nehmen Sie das als Grundlage und als Motivation, um die Weiterentwicklung der Landwirtschaft in diese Richtung zu forcieren. In diesem Sinne kann ich meinen Antrag zurückziehen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): La proposta di minoranza è ritirata.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Abs. 5

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Wettbewerbsneutralität war bisher als Grundsatz bereits in Artikel 87 festgehalten. Mit dem vom Bundesrat neuvorgeschlagenen Artikel 89a, den wir dann später behandeln, wird dieser Aspekt verstärkt und präzisiert. Der Grundsatz, dass Landwirtschaft und Gewerbe den Wettbewerb mit fairen Mitteln austragen und gleich lange Spiesse haben müssen, ist unbestritten; das war auch in der Kommission unbestritten. Bei Artikel 89a gemäss Entwurf des Bundesrates ist klar definiert, welcher Rahmen für die Wettbewerbsneutralität einzuhalten ist.

Der Nationalrat fügte Absatz 5 ein und will die Unterstützungsmassnahmen auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft beschränken. Die Formulierung des Nationalrates weist aus Sicht der Kommission zwei problematische Begriffe auf, einerseits den Ausdruck "das Kerngeschäft der Landwirtschaft", bei dem sich die Frage stellt, was das ist, andererseits das Thema "Nebenerwerbstätigkeiten". Eine strenge Auslegung der Formulierung gemäss Nationalrat könnte bewirken, dass beispielsweise Bereiche wie der Agrotourismus nicht mehr unterstützt werden könnten; das wollte die Kommission nicht.

Die Kommission hat deshalb einen Kompromissantrag beschlossen, der Wettbewerbsverzerrungen vom Grundsatz her ausschliesst und bezüglich Verfahren auf den dann später zu behandelnden Artikel 89a verweist.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eine Frage an die Kommission oder an den Bundesrat: Nach meinem Dafürhalten sollten eigentlich die Aktivitäten des Agrotourismus in die Berechnung der Standardarbeitskraft einfliessen, ohne dass das im Nachgang zu Direktzahlungen führt. Ich meine also, die agrotouristische Betätigung vieler entsprechender Betriebe müsste in die Berechnung der Standardarbeitskraft eingerechnet werden. Meine Frage: Ist das so oder nicht?

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Das war in der Kommission kein Thema.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Herr Ständerat Eberle, wir haben immer darauf aufmerksam gemacht, dass die Einrechnung der agrotouristischen Tätigkeiten in die Berechnung der Standardarbeitskraft ausserordentlich kompliziert werden könnte und dass wir sie als nicht machbar betrachten.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Il Consiglio federale è d'accordo con la modifica proposta dalla commissione.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Übrige Bestimmungen angenommen

Art. 3

Antrag der Kommission

Abs. 1 Bst. d

Streichen

AB 2012 S 1111Abs. 1bis

Für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten gelten die Massnahmen des 5. und 6. Titels. Sie setzen eine Tätigkeit auf der Grundlage von Absatz 1 Buchstaben a bis c voraus.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Ich spreche zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 1bis insgesamt. Der Antrag der Kommission muss im Zusammenhang mit Artikel 2 Absatz 5 gesehen werden. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d wurde ebenfalls vom Nationalrat eingefügt.

Beim Vergleich von Artikel 2 Absatz 5 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d gemäss Nationalrat erkennt man, dass dieser einen Widerspruch geschaffen hat. In Artikel 2 Absatz 5 formuliert er: "Unterstützungsmassnahmen beschränken sich auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft." In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d nimmt er dann explizit "landwirtschaftsnahe Tätigkeiten" auf, also nicht das Kerngeschäft. Die Kommission ist der Meinung, dass es möglich sein muss, landwirtschaftsnahe Tätigkeiten mit Investitionshilfen zu fördern, unter der Voraussetzung, dass der Betrieb landwirtschaftlich tätig ist. Selbstverständlich gilt der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität, den wir vorhin mit Artikel 2 beschlossen haben, weiterhin. Es handelt sich also hier um einen Kompromissantrag der Kommission.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat unterstützt die Meinung der Kommission.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen

Art. 4 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Angenommen

Art. 8 Abs. 1bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Angenommen

Art. 9

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 4

Unverändert

Antrag der Minderheit

(Föhn, Baumann)

Abs. 3

Aufheben

Abs. 3

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Mehrheit der Kommission schliesst sich hier der Meinung des Bundesrates an, dass der Bundesrat nur subsidiär und befristet Selbsthilfemassnahmen von Organisationen unterstützen kann. Eine permanente Unterstützung aufgrund struktureller Marktüberschüsse soll weiterhin ausgeschlossen bleiben. Die Branchen sind hier selbstverständlich selbstverantwortlich und dürfen diese Verantwortung nicht einfach an den Staat abtreten. Eine Minderheit Föhn möchte diese Einschränkung aufheben.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, die mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden hat, der Mehrheit zu folgen.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben es gehört: 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. In der Kommission herrschte ziemliche Unsicherheit bezüglich Artikel 9 Absatz 3.

Es geht hier um die Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen. Die Minderheit ist klar der Meinung, dass die Absätze 1 und 2 genügen und dass der bestehende Absatz 3 den Bundesrat massiv einschränkt. Mit der Aufhebung von Absatz 3 von Artikel 9 soll ein Zeichen gesetzt werden, wonach Massnahmen zur Segmentierung und Marktentlastung auch in den nächsten Jahren der Allgemeinverbindlichkeit unterstellt werden können, wenn die Branche dazu breitabgestützte Beschlüsse gefasst hat. Dem Bundesrat wird damit der nötige Handlungsspielraum gegeben, die Branche durch Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit zu unterstützen, wenn damit der Markt stabilisiert werden kann. Eine verpflichtende Vorgabe ergibt sich daraus nicht, auch resultieren daraus für den Bund keine Kostenfolgen.

Der bestehende Absatz 3 von Artikel 9 schränkt den Spielraum des Bundesrates bei der Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit für Massnahmen, die von einer Organisation beschlossen worden sind, ein. Die Einschränkung auf den Fall ausserordentlicher Entwicklungen, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind, schliesst bei strenger Auslegung diese Möglichkeit faktisch weitgehend aus. Nachdem die Folgewirkungen der Aufhebung der Milchkontingentierung noch nicht ausgestanden sind, ist die Milchbranche dringend darauf angewiesen, dass gemeinsam beschlossene Massnahmen auch in den kommenden Jahren allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn keine ausserordentliche Entwicklung mehr geltend gemacht werden kann, weil die Situation bzw. das Marktungleichgewicht ja bereits besteht.

Mit der Streichung von Absatz 3 hätte der Bundesrat immer die Möglichkeit einzugreifen. Alle wissen: Der Milchmarkt hat ein Strukturproblem bezüglich der Vermarktung. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen. Das schafft Sicherheit für die Milchbauern und für die Landwirtschaft im Allgemeinen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich bitte Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Es ist keine Nebensache. Der Bundesrat soll bei Selbsthilfemassnahmen von Organisationen nur subsidiär und nur befristet unterstützen können. Interventionen sollen nur in ausserordentlichen Situationen stattfinden, die Allgemeinverbindlicherklärung betrachten wir als ausserordentlich. Mit der Streichung würde die Einschränkung aufgegeben. Das würde bedeuten, dass strukturelle Fehlentwicklungen unterstützt werden könnten. Es kann ja nicht sein, dass wir ständig Interventionen in strukturschwachen Bereichen befördern. Es braucht diese Einschränkung.

Ich bitte Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

AB 2012 S 1112Abstimmung

Für den Antrag der Minderheit ... 9 Stimmen

Dagegen ... 18 Stimmen

Abs. 4

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Bei Absatz 4 schlägt die Kommission vor, dem Bundesrat zu folgen. Der Nationalrat hat beschlossen, dass der Bundesrat auch Direktvermarkter dazu verpflichten kann, Beiträge zur Absatzförderung zu leisten, sofern die Direktvermarkter von diesen Massnahmen profitieren. Die Kommission ist der Meinung, dass der Beschluss des Nationalrates die unternehmerischen Direktvermarkter benachteiligen würde. Zudem wäre die Regelung fast nicht vollziehbar.

Wir beantragen Ihnen deshalb mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Bundesrat zu folgen.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Übrige Bestimmungen angenommen

Art. 10

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Angenommen

Art. 11

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2-4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Hier schlägt die Kommission weiter vor, dem Bundesrat zu folgen. Der Nationalrat beschloss bei der Unterstützung der Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit im Gegensatz zum Bundesrat eine verpflichtende Formulierung. Es geht also um die Frage "kann" oder "unterstützt". Diese verpflichtende Formulierung macht jedoch wenig Sinn. Eine Prüfung und Bewilligung wird nämlich für das einzelne Gesuch notwendig sein. Das schien der Kommission offensichtlich.

Die Kommission hat sich deshalb dem Entwurf des Bundesrates angeschlossen, und das mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Die Kann-Formulierung des Bundesrates ist die einzig richtige.

Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Angenommen

Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Veniamo al voto sul freno alla spesa. Prego gli scrutatori di accertare se il quorum in aula viene raggiunto. - Sono presenti 32 consiglieri agli Stati. La Camera è abilitata a votare.

Ausgabenbremse

Abstimmung

Für Annahme der Ausgabe ... 36 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

Art. 12 Abs. 2, 3; 14 Abs. 1 Bst. f, 4; 27 Abs. 1; 28 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Angenommen

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Schluss der Sitzung um 12.30 UhrAB 2012 S 1113