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Rechtsanspruch von Atomkraftwerkbetreibern auf staatlich garantierte Fünf-Prozent-Verzinsung?
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): L'autrice dell'interpellanza non è soddisfatta della risposta del Consiglio federale e chiede una discussione. - Non vi sono obiezioni.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich muss mich da korrigieren: Von den Antworten des Bundesrates auf meine Fragen bin ich teilweise befriedigt, aber in der Sache selbst bin ich hochgradig beunruhigt. Es geht ja in meiner Interpellation um Fragen rund um die AKW-Fonds für Stilllegungen und Entsorgungen und dann auch - ich sag es jetzt mal so - um den kreativen Umgang einiger AKW-Betreiber mit der Buchhaltung.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass sich vor 34 Jahren beim AKW Three Mile Island gezeigt hat, wie man innert Sekunden aus einer Milliarde Investition eine Milliarde Schulden macht. Dabei verlief der Unfall einigermassen harmlos. Ganz anders ist das mit der Katastrophe in Fukushima. Die Schäden dort gehen bisher in die Dutzende von Milliarden Franken. Die entsprechenden Reaktoren sind nur noch riesige Schuldenberge für das Land.
In der Schweiz ist es ja so, dass die AKW-Betreiber die Entsorgungs- und Stilllegungskosten über viele Jahre hinweg ansparen müssen. Es ist das Alterssparen für AKW, wie ich dem sage. Wenn aber ein Werk vorzeitig ausser Betrieb geht, etwa durch einen Störfall, dann fallen in diesem Werk nur noch Kosten an. Es gibt dann keine Einnahmen mehr, aus denen die Entsorgungs- und Stilllegungskosten beglichen werden könnten. Dazu kommt noch, dass die Eigenkapitalbasen der meisten Betreiber ebenfalls nirgends hinreichen werden, weil sie erschütternd niedrig sind. Die Einlagen in die Fonds sind im Vergleich zur angenommenen Betriebszeit teilweise extrem bescheiden.
Ein Beispiel: Leibstadt hat bis jetzt etwa 55 Prozent seiner Betriebszeit hinter sich, hat aber in den Fonds erst 19 Prozent der erforderlichen Mittel eingespiesen. Nur 19 Prozent! Das ist natürlich massiv zu wenig. Bei anderen Altersvorsorgen wird in diesem Rat immer rasch nach Sanierung gerufen. Hier haben wir aber eine tickende Geldbombe, wie ich mal sage.
Das Problem ist, dass das finanziell für die Eidgenossenschaft und nicht für die Betreiber zum Problem wird. Es wird also zum Problem der Steuerzahler, denn wenn alle Stricke reissen - und das wissen eben viele Leute nicht -, wird die Bundesversammlung entscheiden müssen, ob und wie viel die Eidgenossenschaft, also der Steuerzahler, einzuschiessen hat. Ich glaube, wir müssen uns da keiner Illusion hingeben: Weil extrem viele Kantone zu den Eignern gehören, wird es die Bundesversammlung kaum ablehnen, solche insolventen Kraftwerke zu retten.
Bisher ging man davon aus, dass diese Fonds vorher aufgefüllt werden müssen. Nun hat aber - und das beunruhigt mich zusätzlich - der Bundesrat in der Antwort auf eine Frage in der Fragestunde im Nationalrat gesagt, dass ein Durchgriff auf das Eignerkapital, also durch eine Aktiengesellschaft auf ihre Aktionäre und Aktionärinnen, nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich sei. Mit anderen Worten: Ein solcher Durchgriff wäre heute, wenn nicht unwahrscheinlich, so doch sehr ungewiss. Der Bundesrat sagte auch, er prüfe deshalb unter anderem eine zusätzliche Zahlungspflicht weiterer involvierter Kreise. Ich möchte jetzt schon auch noch wissen, an welche Kreise er denkt. Beim Fall Alpiq konnten wir sehen, was passiert: Da werden die Eigner nun zur Kasse gebeten, nicht etwa wegen Problemen mit den AKW, sondern weil ihre Eigenkapitalbasis von Anfang an einfach viel zu schmal war. Das ist das Beunruhigende für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen: Praktisch alle Werke sind viel zu niedrig kapitalisiert.
Dazu kommt, dass es indirekt eine Subventionierung des Atomstroms gibt, weil weniger Kapital gebunden wird, wenn das Kapital so niedrig ist. Es ist zudem nicht die einzige indirekte Subventionierung: Die Atomfonds sind von sämtlichen direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden befreit; auch das muss man einmal wissen. Auch das ist eine indirekte Subventionierung, die eigentlich unserem Subventionsgesetz widerspricht; ich glaube, das können Sie, Frau Bundesrätin, bestätigen.
Unsere Energieministerin hat letzte Woche im Radio deutsch und deutlich gesagt - dazu möchte ich ihr gratulieren, denn die Leute müssen langsam auf diese Tatsache vorbereitet werden -, dass die Atomkraft indirekt subventioniert sei, weil dort die Kosten für die Sicherstellung von Stilllegung und Entsorgung nicht voll finanziert seien. Es ist klar, dass man den Leuten langsam sagen muss, dass in diesem System derart viele indirekte Subventionierungen sind. Diese werden jetzt langsam wegfallen müssen, und dann wird der Atomstrom selbstverständlich teurer.
Ich möchte mit dem Hinweis schliessen, wie viel Kapital eigentlich für die Betreiber noch offen ist: Per Ende 2011 hätten die Fondseinlagen bei voller Sicherstellung 7,2 Milliarden Franken höher sein müssen, als tatsächlich Geld vorhanden ist. Jetzt stellen Sie sich vor: Es fehlen in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds über 7 Milliarden Franken.
Ich begrüsse deshalb ausdrücklich die Klarstellung des Bundesrates, dass für die Rechnungslegung von Atomkraftwerken nur das Obligationenrecht massgebend ist - das wird in Zukunft noch von Bedeutung sein, weil es einen entsprechenden Rechtsfall gibt - und dass er die Palette der Themen nicht kleiner macht, die er bei der Revision der beiden AKW-Fonds in Angriff genommen hat. Ich danke also dem Bundesrat, dass er ausdrücklich sagt, die AKW-Fonds-Revision sei dringlich. Ich möchte einfach noch fragen, auf wann sie ungefähr zu erwarten ist, dass wir uns darauf einrichten können.
Und zum Schluss möchte ich noch fragen, Frau Bundesrätin: Sollte man in dieser Situation die AKW-Betreiber nicht auffordern, ihre Kapitalbasis, die offensichtlich viel zu niedrig ist, zu erhöhen, um auszuschliessen, dass dereinst die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Frau Ständerätin Fetz, Sie legen in Ihre heutigen Voten jetzt einen Spin und eine Interpretation, mit denen ich nicht einverstanden bin; sie sind falsch.
Alle vier Jahre überprüft eine Kommission, ob Bestand und Jahresbeiträge mit den Schätzungen des Kapitalbedarfs und mit den zusätzlichen Sicherheitsanforderungen gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung übereinstimmen. Das war die Antwort des Bundesrates. Sie sagen, im Moment sei wieder eine solche Überprüfung im Gange; aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen und aufgrund neuer Berechnungen auf der Kostenbasis werden wir die Beiträge mutmasslich erhöhen müssen. Das ist die aktuelle Lage. Es ist kein Gesetzesmangel; es war vom Gesetz immer so vorgeschrieben. Die regelmässige Überprüfung funktioniert: Entsprechen die mutmasslichen Kosten, deren Deckung im Stilllegungs- und im Entsorgungsfonds sicherzustellen ist, noch dem neuesten Stand der Technik und der Berechnungen? Dann rechnet man rückwärts und fragt: Entsprechen die Beiträge der Betreiber diesen mutmasslichen Kosten? Das Resultat wird jedes Jahr publiziert.
Es gibt keinen Grund, jetzt zu sagen, es fehlten 7 Milliarden Franken. Wir sind ja noch nicht an dem Zeitpunkt angekommen, an dem wir eine Stilllegung haben; wir sind noch nicht am Zeitpunkt angekommen, an dem wir die Entsorgung tatsächlich vornehmen. Wir sind ja immer noch auf der Suche nach einem Tiefenlager. Dort sind Sie in der Regel ja auch dagegen. Je länger es dauert, desto höher werden aber die Kosten. Es ist leider so: Niemand will die Entsorgung übernehmen. Man muss die Entsorgung aber sicherstellen und die Kosten berechnen. Mit jedem Jahr, in dem wir keine Lösung finden und in dem wir neue geologische Abklärungen und zusätzliche Gutachten brauchen, erhöhen sich die Kosten. Das ist einfach so. Deshalb ist es so richtig, wie es der Gesetzgeber angelegt hat: regelmässige Berechnung der Höhe der Fonds und damit der Beiträge, immer mit der mutmasslichen Betriebsdauer von fünfzig Jahren, die immanent ist. Das läuft alles korrekt ab, aber wie es im Moment aussieht, führt es wahrscheinlich dazu, dass wieder Nachforderungen an die Betreiber nötig werden. Das ist transparent und korrekt.
Deshalb sind Ihre Ausführungen diesbezüglich mit einem politischen Spin behaftet, wenn ich mir diesen Ausdruck erlauben darf, der nicht ganz korrekt ist.
Gegenwärtig prüft man, und das war ja die eigentliche Motivation für Ihren Vorstoss, ob die Anlagerendite von 5 Prozent und die Kostenteuerung von 3 Prozent - daraus resultiert eben eine Nettorendite von 2 Prozent - mit Blick auf die Renditen der heutigen Finanzanlagen noch korrekt ist. Wir prüfen auch die Bandbreiten der Fondsbestände und, wenn diese Bandbreiten unter- oder überschritten wurden, die Ausgleichsmechanismen. Wir prüfen auch die Frage, ob die derzeitige Dauer der Beobachtungsphase für ein Tiefenlager - wofür von den Betreibern die Beiträge sicherzustellen sind - noch dem neuesten Stand der Technik entspricht. Auch das sind Expertenabklärungen, die wichtig sind, damit das Prinzip, dass die mutmasslichen Kosten von den Betreibern der Kernkraftwerke sichergestellt werden, Geltung erlangt. Mit diesem Beitragsmodus können wir in guten Treuen davon ausgehen, dass das Verursacherprinzip gilt, dass niemand anders als die Betreiber haftbar gemacht werden kann und dass sie für diese Beiträge geradestehen müssen. Das ist das Ziel, das ist die Übungsanlage. Hier werden diese Punkte einer Revision der Verordnung abgeklärt. Wir gehen davon aus, dass die Vernehmlassung dazu im Sommer dieses Jahres stattfinden kann, damit man abklären kann, wo Handlungsbedarf besteht. Es sind vor allem finanzpolitische Überlegungen, was die Rendite betrifft. Es scheint mir richtig zu sein, dass man das prüft.
Ich erinnere zudem daran, dass die Betreibergesellschaften zum grössten Teil im Besitz der öffentlichen Hand sind: Es sind die Kantone, die Aktionäre sind und somit ein Interesse daran haben, dass die notwendigen Beiträge in Einklang mit den geschätzten Kosten stehen. Sie wissen sicher auch, dass sie hier eine Verantwortung haben - nicht nur für den Betrieb, sondern eben auch für die Fragen der Sicherstellung und Entsorgung. Wir als Regulator haben die Aufgabe, dafür zu schauen, dass die Höhe der Fonds korrekt abgebildet wird, und wir haben die Aufgabe, die Kommission alle vier Jahre anzuhören, um zu schauen, ob die Zahlen noch stimmen.
Das ist eigentlich das Wesentliche. Mehr habe ich dazu im Moment nicht zu sagen.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, besten Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte hier einfach noch etwas klarstellen. Was ich hier ausgeführt habe, ist kein politischer Spin. Es ist vielmehr eine Tatsache, dass im Moment 7 Milliarden Franken in diesen Fonds fehlen und dass Leibstadt 55 Prozent der Laufzeit hinter sich hat, dass aber erst 19 Prozent der Einlagen gemacht worden sind. Jetzt kann man sagen: Ja gut, das Geld wird erst am Tag X, wenn ein Unfall geschieht oder wenn man die Anlage abbauen muss, fällig. Aber wann das sein wird, wissen wir nicht; ein Störfall kann jederzeit eintreten. Deshalb habe ich den Wunsch, dass in dieser Revision auch das Anliegen aufgenommen wird, dass die Betreiber die Fonds entlang der Laufzeit der Anlagen auffüllen müssen. Wenn sie im letzten Betriebsjahr 80 Prozent des Betrags noch nicht bezahlt haben, wird es sehr kritisch. Es ist fraglich, ob das notwendige Kapital dann noch vorhanden ist.