07.052

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung

Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

(= Abschreiben der Vorlage)

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

(= Classer le projet)

Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP

Mit Entscheid vom 9. Oktober 2014 beantragt Ihnen die vorberatende UREK mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage des Bundesrates zum Verzicht auf die Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, der sogenannten Lex Koller, zu genehmigen. Wie Sie der Fahne entnehmen können, geht dieser Antrag zurück auf einen Beschluss des Parlamentes von 2008, nämlich die damalige Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückzuweisen.

Worum geht es? Bekanntlich ist es aufgrund der Lex Koller Personen im Ausland nur in Ausnahmefällen möglich, in der Schweiz Grundstücke zu erwerben. Stark eingeschränkt sind insbesondere Investitionen in Wohnliegenschaften. In seiner Botschaft vom 14. Juli 2007 beantragte der Bundesrat aber, die Lex Koller aufzuheben, weil er sich davon wichtige volkswirtschaftliche Impulse versprach. Um negative Auswirkungen - vorab im Ferienwohnungsbau - zu vermeiden, verankerte er parallel dazu flankierende raumplanerische Massnahmen, dies mit der Begründung, dass die Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens höchstens noch punktuell sei und eine grössere ausländische Nachfrage lediglich noch nach Ferien- und Zweitwohnungen bestehe. Ein Jahr später wies das Parlament die Aufhebungsvorlage dann aber zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Parallel dazu wurde der Problematik der sogenannten kalten Betten 2010 mit der Änderung von Artikel 8 des Raumplanungsgesetzes Rechnung getragen.

Seither haben sich die Umstände aber wesentlich geändert. Als Folge der Finanzkrise von 2008 ist das Interesse an Investitionen stark gestiegen. Dies bedeutet, dass nach einer Aufhebung der Lex Koller viel ausländisches Kapital in Schweizer Immobilien fliessen und damit die Nachfrage nach Grundstücken wieder stark steigen würde. Aus diesen Gründen hat sodann die UREK des Nationalrates die Motion 12.3984, "Abschreibung der Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller", eingereicht, welche in der Frühjahrssession 2013 von unserem Rat einstimmig angenommen wurde. Konsequenterweise erfüllte der Bundesrat mit seiner Zusatzbotschaft vom 13. November 2013 den durch die Motion erteilten Auftrag. Darin beantragt und begründet er den Fortbestand der Lex Koller und die Abschreibung des vorliegenden Bundesratsgeschäftes 07.052.

Der Nationalrat hat in der Sommersession dieses Jahres der Abschreibung ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Diskussion in der UREK Ihres Rates zeigte zusammengefasst ein Zweifaches:

Einerseits wird die durch die Finanzkrise und die Zweitwohnungsproblematik begründete Kehrtwende unterstützt, dies namentlich wegen dem aktuell veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Umfeld und dem dadurch gesteigerten Interesse aus dem Ausland an Grundstücken in der Schweiz. Man ist sich darin einig, dass das Gesetz seine Berechtigung hat, und widersetzt sich der Aufrechterhaltung der Lex Koller nicht.

Andererseits ist man sich auch darin einig, dass das Gesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland den unterschiedlichen Immobilienmarktsegmenten und -regionen unseres Landes gerecht werden muss. Diesem Anliegen konnte die Lex Koller grösstenteils gerecht werden. Es besteht also keinerlei Veranlassung, den Status quo zu verändern und das Gesetz noch zusätzlich zu verschärfen.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage zu genehmigen.

Theiler Georges · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Der Bundesrat hatte 2007 mit guten Gründen, die sich heute noch nachvollziehen lassen, die Abschaffung der Lex Koller gefordert. Auch wenn seither einiges geschehen ist, sind die Entwicklungen nicht derart, dass ein Beibehalten dieses Gesetzes die einzige Antwort wäre. Zur sogenannten Überfremdung des Bodens kommt es lediglich in sehr spezifischen Segmenten. In der Fläche ist sie nicht festzustellen. Betroffen sind vor allem die Ferienregionen, Zweitwohnungsgebiete. Da haben wir bekanntlich mit der Zweitwohnungs-Initiative entsprechende Massnahmen getroffen, und diese Massnahmen treffen ja nicht nur die Ausländer, sondern vor allem auch die ganze Schweizer Bevölkerung. Die resultierende Bremswirkung in diesen Gebieten ist natürlich wesentlich stärker, als es die Lex Koller bewirken konnte. Damit ist die ausländische Nachfrage in diesen Gebieten wahrscheinlich zum Erliegen gekommen.

Ich stimme der Vorlage heute nolens volens zu, weil ja dieser Rat die Motion entsprechend überwiesen hat. Aber ich bin dem Kommissionssprecher sehr dankbar, dass er klar betont hat, dass es, wenn wir hier zustimmen, kein Freipass ist, das Gesetz dann in der nächsten Runde wieder zu verschärfen. Die Gesetzgebung und die Rechtspflege haben sich jetzt einigermassen eingeschliffen, die Firmen haben sich an diese unsinnige Bürokratie gewöhnt, die Grundbuchämter wissen langsam, welche Unterlagen sie beschaffen müssen, um das Gesetz zu handhaben. Ich habe Ihnen das letzte Mal erzählt, wie kompliziert das ist und wie unangenehm, dass eine Firma noch ausweisen muss, dass sie schweizerisch dominiert ist, wenn sie ein Stück Land in der Schweiz erwerben will. Für mich genügt jetzt das. Wenn Sie, Frau Bundesrätin, die Idee hätten, das zu ändern, würde das dazu führen, dass sich alle diese Firmen wieder umstellen müssten, dass sich die Grundbuchämter wieder umstellen müssten. Deshalb ist meine Zustimmung auch gleichzeitig eine Absage an jegliche zusätzliche Verschärfung.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Ich danke dem Kommissionssprecher ebenfalls, dass er auf die Diskussion in der Kommission eingegangen ist, welche auch zu diesem klaren Beschluss und zu diesem Antrag an das Plenum geführt hat, nämlich auf diese Gesetzesrevision zu verzichten und die Vorlage abzuschreiben.

Die Diskussion war sehr differenziert, und die Votanten brachten dort die verschiedenen Aspekte ein. Die Lex Koller ist eine nationale Gesetzgebung für verschiedenste Gegebenheiten im Immobilienmarkt. Wir haben dabei festgestellt, dass die urbanen Gebiete, die Städte, höchstwahrscheinlich ganz andere Herausforderungen zu bewältigen haben als Bergregionen oder Abwanderungsgebiete, und diese haben wiederum ganz andere Herausforderungen als die hochgelobten globalen Tourismusorte. Trotzdem gibt es praktisch eine Gesetzgebung, welche für alle Fälle Anwendung finden sollte.

Es wurde in der Kommission auch vonseiten der Bundesvertreter darauf hingewiesen, dass der Bundesrat durchaus bereit sei, auf diese Argumentation einzugehen; es seien Argumente, welche im Rat auch schon vorgetragen worden seien. Das hat der Kommission dann auch durchaus den Entscheid erleichtert. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es bei weiteren Gesetzgebungsprojekten nicht um Verschärfungen der Lex Koller gehe, sondern zu Recht um Argumente der Vereinfachung der Bürokratie, wie sie auch von Bundesrätin Sommaruga hier schon vorgetragen wurden. Es sollen auch die Anwendungsbereiche überprüft werden, sofern eben eine weitere Vorlage dazukommen würde.

Ich glaube, es ist wirklich genau hinzuschauen, denn wir haben jetzt einen Rückwärtssalto gemacht, indem wir innerhalb der Legislaturperiode die Meinung zweimal gewechselt haben. Ich glaube, es ist längerfristig eine Gesetzgebung vorzunehmen, welche auch differenziert auf die verschiedenen Bedürfnisse eingehen kann. In städtischen Gebieten kann die Lex Koller in Bezug auf den Nachfragedruck, in Bezug auf die Kapitalanlage zum jetzigen Zeitpunkt durchaus ein mögliches Instrument sein; das würde ich nicht bestreiten. Aber vielleicht gibt es in Kürze, auch aufgrund der konjunkturellen Lage oder der weltpolitischen Situation, eine ganz andere Ausgangslage. Das kann eben je nach Konjunkturlage auch wieder wechseln.

Ich plädiere deshalb dafür, dass es in einer zukünftigen Gesetzgebung entsprechend mehr Spielraum gibt, damit differenzierte, zumindest den Kantonen überlassene Lösungen getroffen werden können, denn in Genf oder Basel ist die Situation höchstwahrscheinlich eine andere als in Uri oder Appenzell Innerrhoden. Meines Erachtens könnte man diesbezüglich durchaus den Kantonen einen Spielraum belassen, sodass dort, wo der Druck gegenüber dem Eigentum, den Immobilien zu hoch ist, entsprechende Massnahmen getroffen werden können. Als Beispiel kann ich Ihnen den Kanton Graubünden nennen, auch was Ferienliegenschaften betrifft. Dort beschliessen die Gemeinden auch Ausländerquoten. Es gibt Gemeinden, die den Verkauf total einschränken und beim Verkauf an Ausländer eine Quote von null haben, und andere haben hundert Prozent; sie legen das fest. Ich kann Ihnen sagen, dass das in der Praxis sehr gut funktioniert.

Ich bin deshalb auch einverstanden, dass wir dieses Gesetzesprojekt hier beerdigen, aber ich plädiere auch dafür, mindestens bei einem neuen Anlauf diese in der Kommission diskutierten Argumente einzubeziehen.

Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

Auch ich habe darauf verzichtet, die Ablehnung der Abschreibung der Vorlage vom 4. Juli 2007 zu beantragen, dies angesichts der momentanen Aussichtslosigkeit des Unterfangens. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass die Lex Koller aufgehoben oder eben zumindest eine weitere Verschärfung vermieden werden sollte. Dies aus folgenden Gründen:

1. Die Lex Koller hat meiner Meinung nach mit den hohen Mietzinsen in vielen unserer Agglomerationen nichts zu tun. Dafür ist in erster Linie - in erster Linie! - das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ausschlaggebend, also der Markt. Das Argument, dass die Lex Koller die Nachfrage nach Wohnraum dämpft, wie es von den Befürwortern dieses Gesetzes immer wieder ins Feld geführt wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.

2. Die Lex Koller wirkt wie zum Beispiel die Zweitwohnungs-Initiative flächendeckend über die gesamte Schweiz. Das Votum von Kollega Schmid aufnehmend, ist zu sagen, dass die Ausgangslage für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht in allen Regionen unseres Landes gleich ist. Die Lex Koller lässt keine Flexibilität, keine Differenzierungen zu, die den verschiedenen Bedürfnissen entsprächen.

3. Der Immobilienmarkt ist infolge der neuesten restriktiven Hypothekarvorgaben, dann auch der Revision des Raumplanungsgesetzes und des Zweitwohnungsgesetzes insbesondere in strukturschwachen Regionen arg unter Druck geraten. Die undifferenzierte Lex Koller verschärft diese Situation noch.

Zum Schluss noch dies: Wird die Lex Koller aufrechterhalten - das wird ja heute so beschlossen -, muss zumindest und in jedem Fall, das ist die Hauptaussage meiner kurzen Ausführungen, auf eine weitere Verschärfung verzichtet werden.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Im Gegensatz zu Kollege Theiler stimme ich heute mit Freude zu, dass wir die Lex Koller erhalten. Ich erinnere mich noch gut, vor acht Jahren, als die Vernehmlassung gestartet wurde, dass damals - wer hätte das gedacht? - alle unisono, alle Parteien, alle Verbände, wir alle, für die Abschaffung der Lex Koller waren. Und es ist doch auch toll, wenn man feststellen kann, dass auf neue Herausforderungen auch alle adäquat reagieren können und wir heute die Situation haben, dass wir die Lex Koller mit, würde ich mal sagen, überwiegend grosser Freude erhalten können. Heute will niemand mehr diese Bindung des Erwerbs von Wohnimmobilien an den Steuersitz und Lebensmittelpunkt, und nur darum geht es ja, abschaffen. Ich habe auch meine Kollegen, die vorher gesprochen haben, nicht in diesem Sinne verstanden. Vielmehr hat man eingesehen, dass die heute ohnehin schon hohen Immobilienpreise sonst noch mehr erhöht würden.

Ich gebe zu, Kollege Schmid, es ist unterschiedlich in den einzelnen Regionen. Aber wir brauchen dennoch dieses Dach der Lex Koller, um auch wirklich reagieren zu können. Und dort, wo der Druck hoch ist, muss man auch zugeben, dass es Probleme beim Vollzug gibt. Heute ist das Problem natürlich, dass das Kapital immer globaler und auch immer anonymer ist. Es ist manchmal in der Praxis sehr schwierig festzustellen, wer denn der echte Berechtigte an einer Immobilien AG ist.

Dieses Problem bleibt weiterhin bestehen, und deshalb sollten wir wachsam bleiben. Wir behalten uns auf jeden Fall vor zu reagieren, wenn es wieder bestimmte Vorfälle gibt, denn der Druck ist nach wie vor sehr gross, insbesondere natürlich von den grossen internationalen Immobilienfonds. Aber jetzt freue ich mich und werde nachher fröhlich auf den Ja-Knopf drücken, denn die Lex Koller ist aktueller denn je.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Die Diskussion, die Sie jetzt geführt haben, fand auf zwei Ebenen statt. Auf der einen Ebene die Frage: Aufhebung der Lex Koller - ja oder nein? Da sind Sie sich einig, darüber werden Sie voraussichtlich auch nicht abstimmen. Die zweite Ebene war dann die Frage, wie es jetzt nach diesem Entscheid weitergehen soll. Ich bin froh, in der Analyse habe ich doch auch weitgehend Einigkeit festgestellt, nämlich dass sich eben seit 2007 in unserem Land einiges verändert hat, was man damals nicht so vorhergesehen hat. Zum einen ist die Zuwanderung in die Schweiz beträchtlich und hat natürlich mit diesem Thema ganz direkt etwas zu tun, zum andern sind seit der Finanzkrise Kapitalanlagen in Immobilien vermehrt gefragt. Das wirkt sich ganz konkret aus, natürlich nicht nur in den Tourismusregionen, sondern auch in den Städten. Vor allem in den Städten spürt man dann die Wohnungsnot oder die steigenden Immobilienpreise. Hier gibt es schon einen Zusammenhang.

Wenn Sie die Diskussionen rund um die Masseneinwanderungs-Initiative und auch um die Initiative, über die wir am nächsten Sonntag abstimmen, etwas mitverfolgen, dann merken Sie, dass nicht die Lex Koller und auch nicht die Investitionen in Immobilien unmittelbar ein Thema sind. Aber es herrscht das Gefühl vor, dass vor allem auch in den Städten sehr viel Geld vorhanden ist und dass es Immobilienkäufe gibt, bei denen man, wie es Frau Ständerätin Fetz gesagt hat, nicht mehr weiss, wer genau dahintersteckt - es entstehen ein Stück weit eine Anonymisierung und ein Druck. Das hören Sie in den Diskussionen, die Sie mit der Bevölkerung führen, das ist schon ein Thema. Von daher, denke ich, ist mit dem heutigen Entscheid das Thema nicht einfach abgehakt - das habe ich aber auch nicht von Ihnen allen gehört.

Der Bundesrat hat sich schon in seinem Bericht zur Zuwanderung im Juli 2012 zur Frage der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung in die Schweiz diesbezüglich Gedanken gemacht. Es war damals ein Entscheid des Bundesrates, die Aufhebung der Lex Koller nochmals vertieft zu prüfen, weil er eben festgestellt hat, dass die Zuwanderung gerade hier konkrete Auswirkungen hat, und zu schauen, was die Lex Koller bieten kann, ob man sie anpassen muss oder ob es keinen Anpassungsbedarf gibt. Das werden wir jetzt tun.

Sie wissen, dass der Bundesrat plant, eine Modernisierung des Gesetzes zu prüfen - ich sage jetzt einmal "Modernisierung", weil das ganz neutral ist, dann können sich sicher alle damit identifizieren. Es geht einfach darum, hier hinzuschauen. Ich bin froh, dass Herr Ständerat Schmid gesagt hat, man müsse das differenziert anschauen. Früher betraf die Lex Koller die Tourismusregionen; heute ist das nicht mehr so. Wir müssen schauen, was sich eben verändert. Die Bevölkerung erwartet von uns auch, dass wir gerade solche Veränderungen anschauen, die in unserem Land ganz Grundlegendes betreffen, und der Immobilienbesitz ist etwas ganz Elementares, und dass wir schauen, welche Instrumente geeignet sind, damit wir hier allenfalls Auswüchse, Missbräuche oder Entwicklungen, die wir nicht wollen, verhindern können. Ich glaube, damit habe ich Ihnen nur skizziert, in welche Richtung sich die Gedanken des Bundesrates bewegen. Wir haben jetzt noch nichts entschieden. Im Moment bin ich Ihnen aber dankbar, wenn Sie jetzt diesen Entscheid fällen, auf die Aufhebung der Lex Koller zu verzichten.

Ich möchte noch eine Klarstellung zur französischsprachigen Fassung des Antrages machen, damit das noch korrigiert wird. Dort steht nämlich: "... de renoncer au projet d'abrogation de la loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger ..." Technisch korrekt wäre es, wenn man schreiben würde: "... de classer le projet d'abrogation de la loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger ..." Das wollte ich einfach noch festhalten, weil es in Ihrer Kommission auch so besprochen worden ist.

Comte Raphaël · 1VP-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, premier vice-président): Madame Fetz, je vais vous décevoir: vous n'aurez pas la possibilité de voter puisque le Conseil fédéral et la commission proposent de classer le projet et qu'aucune autre proposition n'a été déposée.

Angenommen - Adopté

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté