02.419

Volksabstimmungen. Behördliche Information statt Propaganda

Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Je constate que la première fusée vient d'être tirée, c'est la motion d'ordre Marty Kälin. Son auteur souhaiterait que le premier point de l'ordre du jour soit biffé. Je vous rappelle que nous avons décidé de reporter à ce matin l'examen de cet objet qui devait normalement être traité hier, en raison d'une extinction de voix de l'auteur de l'initiative parlementaire. M. Fehr Hans n'avait pas de voix hier et il semble qu'il a pu se reposer pendant la nuit.

Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Selbstverständlich sind wir ausgesprochen erleichtert, dass Herr Fehr sich so schnell erholt hat und sich offenbar bereits wieder im Vollbesitz seiner Fähigkeiten befindet. Dennoch haben wir Bedenken, dass er sich übernehmen könnte und dass er seine Gesundheit leichtfertig aufs Spiel setzen würde. Stellen Sie sich vor, Kollege Fehr stünde zur Begründung seiner Parlamentarischen Initiative hier am Mikrofon und verlöre erneut seine Stimme, weil er sich nicht genügend geschont hat. Unvorstellbar für einen Politiker mitten im Wahlkampf! Wir möchten keinesfalls daran schuld sein und dafür eventuell noch die Verantwortung übernehmen. Wir schlagen Ihnen deshalb vor, Herrn Kollege Fehr genügend Rekonvaleszenzzeit einzuräumen.

Ich beantrage Ihnen deshalb, das erste Geschäft von der heutigen Traktandenliste abzusetzen und in einer nächsten Session zu behandeln. Wir können damit die Zeit, die wir gestern eingeräumt haben, heute wieder aufholen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Ordnungsantrages.

Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Marty Kälin .... 31 Stimmen

Dagegen .... 46 Stimmen

Le président (Christen Yves, président): Nous traitons donc l'initiative parlementaire Fehr Hans.

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Weyeneth, Beck, Fehr Hans, Glur, Joder, Scherer Marcel, Schibli)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Weyeneth, Beck, Fehr Hans, Glur, Joder, Scherer Marcel, Schibli)

Donner suite à l'initiative

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte mich zuerst ausdrücklich bei Kollegin Barbara Marty Kälin bedanken, dass sie sich derart um meine Gesundheit sorgt; ich bin echt gerührt. Wenn nur die Mitmenschlichkeit in diesem Parlament immer eine solch grosse Rolle spielen würde - wir wären ein Stück weiter, und der Menschheit ginge es ein Stück besser. Ich bedanke mich. (Heiterkeit)

Bei der Parlamentarischen Initiative "Behördliche Information statt Propaganda" geht es um die Wahrung eines der höchsten Güter unserer Demokratie, nämlich um die freie demokratische Meinungsbildung und letztlich um die Demokratie. Diese freie demokratische Meinungsbildung darf nicht von Staatspropaganda vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung gefährdet werden. Das ist ein überparteiliches Anliegen über alle Parteigrenzen hinweg. Schieben Sie doch gewisse Aversionen gegen die SVP oder gegen gewisse Exponenten der SVP zur Seite und schauen Sie die Sache an. Sie dürfen es sich nicht bieten lassen, dass die Demokratie durch solche Staatspropaganda beeinträchtigt wird.

Die Situation ist Ihnen bekannt: Seit Jahren führt der Bundesrat vor eidgenössischen Abstimmungen eigentliche Propagandakampagnen. Er gebärdet sich als Partei, und er teilt jenen, die nicht seiner Meinung sind - darum geht es nämlich -, Zensuren aus, gibt Werturteile über die Gegner ab und gebärdet sich als die moralische Instanz in unserem Land. Solche Staatspropaganda, vom Steuerzahler bezahlt, hat nichts zu tun mit sachlich-objektiver Information gemäss Artikel 180 der Bundesverfassung. Diese Staatspropaganda ist meines Erachtens erstens demokratiefeindlich, zweitens verfassungswidrig, und drittens widerspricht sie der Gewaltentrennung. Unabhängig von Parteipolitik - ich betone es noch einmal - muss es uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern ein Anliegen sein, solche Einflussnahmen als inakzeptabel zu stoppen. Die "Weltwoche" - dort sitzen ja kluge Leute - spricht von "Demokratie von oben". Rechtsprofessor Dr. Seiler, Bern, nebenamtlicher Bundesrichter, spricht von einer "gelenkten Demokratie". Kollege Weyeneth wird darauf zurückkommen. Ich nenne Ihnen drei Beispiele, die bei dieser Staatspropaganda besonders störend waren:

1. Elektrizitätsmarktgesetz - das müsste auch die Linke interessieren -: Es kann nicht sein, dass eine Bundesstelle, nämlich das Eidgenössische Starkstrominspektorat, für das Elektrizitätsmarktgesetz Inserate lanciert. Das dürfen Sie nicht akzeptieren!

2. Uno-Abstimmung: Das Departement für auswärtige Angelegenheiten - damals von Herrn Deiss geleitet - wurde während Monaten, wenn nicht sogar Jahren zu einem Ministerium für Uno-Beitrittspropaganda umfunktioniert. Unterschriftensammlungen wurden verwaltungsintern lanciert, und es wurde ein 2-Millionen-Kredit für Propaganda gesprochen. Divisionsrapporte wurden von Bundesräten für Propaganda "pro Uno" missbraucht.

3. "Armee XXI": 500 000 grossformatige Propagandabroschüren wurden lanciert, inklusive CD-ROM usw.

Es geht aber noch weiter: Die Bundesverwaltung hat 292 Vollzeitstellen für so genannte Informationsbeauftragte. Für so genannte Öffentlichkeitsarbeit hat der Bund 62 Millionen Franken im Jahre 2000 ausgegeben, 82 Millionen im Jahre 2001.

Ich bitte Sie, setzen Sie heute klare Leitplanken gegen diese Staatspropaganda. Geben Sie sich nicht mit der Motion der Staatspolitischen Kommission zufrieden und schon gar nicht mit der Abschwächung dieser Motion in ein Postulat im Sinne des Bundesrates. Der Bundesrat hat genügend Möglichkeiten für sachliche Information. Abstimmungskämpfe haben in unserer Demokratie Parteien, Verbände, Interessengruppen und Private zu führen, aber nicht staatliche Stellen.

Sagen Sie Ja zu dieser Parlamentarischen Initiative, aus Respekt vor der Demokratie!

Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Sie möchten die Behörden in der Abstimmungspropaganda einschränken, und ich habe gewisse Sympathien dafür. Ich frage mich aber Folgendes: Bei den Atomabstimmungen hatten wir etwa 15 Millionen Franken, die die Economiesuisse von Elektrizitätswerken erhielt, die dieses Geld aus Tarifen gesammelt hatten, ohne dass die Kunden da eine Ausweichmöglichkeit hatten.

Weshalb schränken Sie die Abstimmungspropaganda nur beim Bundesrat ein und dehnen diese Einschränkung nicht auch auf öffentliche Betriebe aus? Wieso nehmen Sie nicht auch private Kräfte, die über sehr viel Geld verfügen, unter eine bestimmte staatspolitische Kontrolle und Offenlegungspflicht?

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erstens, Herr Rechsteiner, ist der Bundesrat die oberste Landesbehörde. Er hat die Demokratie zu respektieren wie niemand sonst. Der Bundesrat hat zweitens dafür zu sorgen, dass er seine magistrale Funktion beibehält. Er darf sich nicht parteipolitisch betätigen.

Zweitens möchte ich Sie daran erinnern, dass Ihre Partei über Economiesuisse auf Umwegen einen Betrag, offenbar in Millionenhöhe, erhalten hat, und zwar für die Uno-Abstimmung. Da hätten Sie Nein sagen müssen.

Walker Felix · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Fehr, wir sind uns wahrscheinlich einig, dass eine objektive Information für die Meinungsbildung der Bevölkerung etwas Wichtiges ist und dass sie darauf geradezu einen Anspruch hat. Wenn ich die Inserate der SVP der letzten Tage und Wochen ansehe und sie auf Objektivität überprüfe, dann werde ich nicht nur nicht fündig, sondern es ist ein Sammelsurium von bewussten Unterstellungen, ein Geschwafel von Behauptungen, ein willfähriges Zurechtbiegen von Fakten und Zahlen bis hin zu offensichtlich falschen Zahlen.

In einem Inserat mit einem gerupften Huhn und dem Vorwurf, wofür die anderen Parteien alles schuld seien, steht zu Asylmissbrauch - einem Thema, das Sie immer regeln möchten und das Sie eigentlich nicht regeln wollen, wie jetzt gerade ein Vorstoss im Ständerat wieder gezeigt hat -, er koste uns 2 Milliarden Franken. Ich habe diese Zahl überprüft, und die Verwaltung kommt in einer verlässlichen Schätzung auf 1,5 Milliarden Franken, konsolidiert - Bund, Kantone und Gemeinden. Sie meint, wenn man noch die Einschulung und ein paar Dinge dazuzählt, wäre der Betrag unter Umständen etwas höher. Meine Fragen:

1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie Asylmissbrauch mit dem gesamten Asylwesen gleichsetzen?

2. Sind Sie bereit, diese 2 Milliarden Franken, die Sie in die Welt setzen, nachzuweisen bzw. zu korrigieren, oder wollen Sie weiterhin mit dem Verdacht leben, dass Sie das Volk mit solchen Zahlen anlügen?

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ja, Herr Walker, Ihre Frage war etwas vielschichtig. Es war vor allem ein Statement einer verzweifelten Partei im Vorfeld der Wahlen vom 19. Oktober, um noch ein bisschen etwas herauszuholen. Aber ich habe Verständnis für Sie; vor allem in St. Gallen sieht ja die Sache schlecht aus. Drei Punkte zu Ihren Fragen:

1. Herr Walker, die SVP ist eine Partei. Wir haben Parteipolitik nach unserem Programm, nach dem Wählerauftrag zu machen. Der Bundesrat ist eine magistrale Behörde, das hat miteinander nichts zu tun. Wenn Sie uns aber einen zweiten Bundesrat geben, wird er sich auch magistral verhalten.

2. Zum Asylmissbrauch: Nicht das ganze Asylwesen ist Asylmissbrauch, aber leider ein sehr hoher Prozentsatz, das wissen Sie genauso gut wie ich. Es ist unsere Aufgabe, diese unglaublichen Machenschaften im Zusammenhang mit dem Asylmissbrauch - Drogen, Kriminalität, Illegalität, verfälschte Identität - anzugreifen. Ich würde mir wünschen, dass Sie das auch mehr machen würden, weil das nämlich das Volk verlangt.

3. Die 2 Milliarden Franken kann ich Ihnen nachweisen. Ich werde Ihnen eine Kopie der "Weltwoche" geben. Dort, Herr Walker, ist eben auch die Tatsache einbezogen, dass ein hoher Prozentsatz der Asylbewerber straffällig wird und dass aus diesem Grund ein wesentlicher Teil der Gefängnisinfrastruktur - es geht um 400 bis 500 Millionen Franken - erforderlich ist. Damit sind wir bei den 2 Milliarden Franken.

Weyeneth Hermann · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Minderheit - es sind 8 Stimmen gegenüber 12 der Mehrheit - unterstützt die Parlamentarische Initiative Fehr Hans. Ich möchte hier vorab klarstellen, dass es die Minderheit ausserordentlich stört, wenn die Mehrheit in ihren schriftlichen Erwägungen den Stimmbürger schlicht und einfach als käuflich darstellt.

Es wurde hier von den Atom-Initiativen gesprochen, Herr Rechsteiner Rudolf. Ich spreche vom Elektrizitätsmarktgesetz, wo sich die Verhältnisse finanzieller Art nicht wesentlich unterschieden haben und wo das Volk die Liberalisierung als Grundlage und im Rahmen dieses Gesetzes auch abgelehnt hat. Der schweizerische Stimmbürger und die schweizerische Stimmbürgerin sind bei der Teilnahme an der Politik, bei all diesen Initiativen und Referenden, über die sie zu entscheiden haben, in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden, und das lässt sich auch nachweisen.

Wir empfinden es als eine fast elitäre Haltung, wie sie hier in den schriftlichen Erwägungen zum Ausdruck kommt. Weshalb unterstützen wir als Minderheit die Parlamentarische Initiative Fehr Hans? Sie beruht auf einem wissenschaftlich-juristischen Gutachten, das die kantonale SVP unabhängig von diesem Vorstoss in Auftrag gegeben hat. Sie hat dann auch zugestimmt, dass ein Auszug dieses Gutachtens in der "NZZ" abgedruckt wurde. Dieses Gutachten kommt ganz klar zur Auffassung, dass staatlich gelenkte Propaganda nicht zu den Aufgaben des Bundesrates gehört. Der Bundesrat hat ausserordentliche Möglichkeiten: Das Parlament verzichtet auf das Verfassen einer eigenen Botschaft an das Stimmvolk und überträgt dies - entgegen normalem Usus - ausdrücklich dem Bundesrat. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, im Rahmen dieser Botschaft seine Haltung ausdrücklich bekannt zu geben, und kein Mensch nimmt es ihm übel, wenn er diese Botschaft auch im Abstimmungskampf in mündlicher und schriftlicher Form verteidigt.

Kein Mensch redet davon, dies sei zu unterbinden. Was zu unterbinden ist, ist das Verfassen von eindeutigen Propagandaschriften. Dass dies der Fall ist, zeigt das folgende Zitat von der Titelseite des "Tages-Anzeigers" von gestern: "Nach und nach kommen die Manipulationen ans Licht, mit denen der Bundesrat die Neat-Vorlagen im Parlament und vor dem Volk mehrheitsfähig gemacht hat." Einen ähnlichen Vorwurf konnten Sie am letzten Samstag in der "NZZ" in Bezug auf den gleichen Gegenstand lesen.

Ich sage Ihnen eines: Das Bundesgericht steht auf der Seite des Initianten. Ganz eindeutig und uneingeschränkt weist es dem Bundesrat in Abstimmungskämpfen eine Schiedsrichterrolle zu, und zwar aus der einfachen Überlegung: Wenn das Volk gegen den Willen des Bundesrates entschieden hat, ist der Bundesrat genau gleich beauftragt, dies im Sinne des Volksentscheides auszuführen; deshalb diese delikate und besondere Stellung.

Ich sage noch eines: Herr Bundesrat Leuenberger hat namens des Bundesrates für diesen beantragt, die höchste moralische Instanz in diesem Lande zu sein. Das setzt ein Maximum an Glaubwürdigkeit voraus, diese höchste moralische Instanz darzustellen. Dann kann man sich nicht gleichzeitig in Abstimmungskämpfen - wo es offenbar mehr um Prestige als um die Sache geht, um das Rechthaben um jeden Preis - in dieser Form engagieren. Diese Doppelrolle kann der Bundesrat nicht erfüllen, und nicht zuletzt deshalb ist er in verschiedener Hinsicht auch in Misskredit geraten: Denken Sie an den unwahrscheinlichen Vorgang im Zusammenhang mit der Abstimmung und der Revision des Raumplanungsgesetzes.

Ich bitte Sie namens der Minderheit, der Parlamentarischen Initiative Fehr Hans Folge zu geben.

Donzé Walter · Mit-M · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion

Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2002 die von Fehr Hans im März 2002 eingereichte Parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative fordert eine Ergänzung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, nach der sich behördliche Information im Abstimmungskampf auf die sachlichen Aspekte zu beschränken habe. Dem Bundesrat und der Bundesverwaltung soll es insbesondere verwehrt sein, eine eigentliche Abstimmungskampagne zu führen oder eine solche zu unterstützen. Der Initiant verweist darauf, dass eine Gesetzesbestimmung auf Bundesebene fehlt und dass sich das Bundesgericht deshalb verschiedentlich zur Thematik äussern musste.

Ihre Kommission hat festgestellt, dass in der Vergangenheit behördliche Abstimmungsinformation die unverfälschte Stimmabgabe weniger gefährdete als flächendeckende und oft emotional geführte Kampagnen finanzstarker Gruppierungen. Als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes nach Artikel 174 der Bundesverfassung ist der Bundesrat nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, die Bevölkerung zu informieren und sich für die vom Parlament genehmigten Vorlagen auch im Abstimmungskampf zu engagieren. Artikel 180 der Bundesverfassung teilt ihm die Aufgabe zu, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Diesen Schritt hat er in einem sich politisch, rechtlich, gesellschaftlich und medial rasch verändernden Umfeld auch vollzogen - nicht ohne dafür Kritik zu ernten. Gesetzliche Grundsätze für die Information der Öffentlichkeit mit Schwerpunkt Regierungspolitik finden sich im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG).

Neben dem so genannten Abstimmungsbüchlein und öffentlichen Auftritten sorgt das Departement für die Orientierung der Medien. Es wird vom Bundesrat erwartet, dass er sich den Gegenargumenten stellt. Komplexe Sachverhalte werden mit Informationsbroschüren, Medienrohstoffen und audiovisuellen Mitteln erklärt. Krassen Verzerrungen soll im laufenden Abstimmungskampf entgegengetreten werden können. So wurden unter anderem eine unabhängige Beschwerdeinstanz und Transparenz bei der Finanzierung von Abstimmungskampagnen gefordert. Beide Anliegen fanden im Parlament bisher kein Gehör.

Ihre Kommission kommt darum zum Schluss, dass der Regierung kein Maulkorb angelegt werden muss. Es war nicht der Bundesrat, der die Eskalation der Mittel im Abstimmungskampf verursachte. Vielmehr hatte er sich einem zunehmenden finanziellen und propagandistischen Aufwand vonseiten der Abstimmungskomitees und teils der Parteien zu stellen. Die Regierung hat ihre eigene und die Meinung des Parlaments zu vertreten, darf aber selber nicht propagandistisch auftreten.

Der Forderung des Initianten vermochte die Kommission nicht zu folgen. Sie beantragt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Parlamentarischen Initiative Fehr Hans keine Folge zu geben.

Gleichzeitig behandelte die SPK auch die Petition Hammer "Behördliche Propaganda bei eidgenössischen Abstimmungen", die im gleichen Sinne beantwortet werden soll.

Ihre Kommission will damit aber nicht zur Tagesordnung übergehen. Kritik wurde über das Mass behördlichen Einflusses auf die Abstimmung laut: In finanzieller Hinsicht waren es teure, von professionellen Büros geführte Kampagnen; in personeller Hinsicht wurde die Mobilisierung hoch gestellter Bediensteter der Verwaltung und der Armee angeprangert. Mit einer Kommissionsmotion fordert die SPK vom Bundesrat einstimmig eine gesetzliche Regelung für die Informationsbefugnisse von Bundesrat und Verwaltung. Insbesondere sollen Kriterien für den Einsatz öffentlicher Gelder und für die zulässigen Inhalte behördlicher Abstimmungskampagnen festgelegt werden.

Die Kommission beschloss diese Motion in Kenntnis des Leitbildes der Konferenz der Informationsdienste, welches einen Anhang 1 "Information und Kommunikation im Vorfeld eidgenössischer Abstimmungen" enthält. Die SPK begrüsst es, dass Bundesrat und Verwaltung die Initiative ergriffen haben. Die im Anhang enthaltenen Ziele und Grundsätze können als Grundlage für den Gesetzentwurf dienen.

Gegenwärtig werden Unterschriften für eine eidgenössische Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" gesammelt. Diese Initiative fordert nicht nur ein Verbot behördlicher Propaganda, sondern auch jeglicher Information nach Abschluss der parlamentarischen Verhandlungen. Sie schiesst damit weit über das Ziel hinaus. Vorausgesetzt, diese Volksinitiative kommt zustande, kann dank der Motion der SPK ein valabler Gegenvorschlag ausgearbeitet werden.

Ich fasse deshalb die Anträge Ihrer Kommission wie folgt zusammen: Parlamentarische Initiative Fehr Hans: keine Folge geben; Petition Hammer: im gleichen Sinne beantworten; Überweisung der Kommissionsmotion.

Gross Andreas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

La commission vous fait part de deux réflexions et propose deux conclusions.

L'une des réflexions revient à dire que le discours et l'initiative parlementaire de M. Fehr Hans ainsi que le discours de M. Weyeneth témoignent d'un vrai malaise. Mais la médecine proposée par l'initiative parlementaire "tuerait l'enfant", ce qui ne nous aide pas à améliorer la situation. Si la majorité du Parlement ne pouvait pas se faire entendre dans le processus de décision précédant les campagnes, si c'étaient uniquement les gens avec de l'argent qui pouvaient s'exprimer dans cette partie du processus, ça tuerait la démocratie.

Le malaise que nous vivons aujourd'hui - il faut dire ça très clairement, car j'ai l'impression qu'on ne l'a pas vraiment compris - résulte du fait que seules trois parties ont encore le pouvoir de s'exprimer au cours du processus précédant les élections ou les votations: l'économie suisse, un parti - l'UDC - et le Conseil fédéral! Là, il y a un déséquilibre qu'il faut corriger. La solution qui consiste à faire taire la troisième partie - le Conseil fédéral qui, jusqu'ici, a représenté la majorité du Parlement - ne nous aide pas. Cela augmente le déséquilibre et n'améliore pas la qualité de la démocratie. Peut-être que nous sommes d'accord pour dire que la qualité du résultat d'une votation dépend de la qualité du processus qui mène à la votation. Et là, il faut un certain équilibre entre les "pour" et les "contre". Et la voix de la majorité du Parlement doit être représentée.

Je suis d'accord: il faut poser cette question dans un contexte plus vaste. Mais ce contexte, il faut y réfléchir, il faut être prêt à y penser. Si nous donnions les moyens aux partis gouvernementaux, par exemple, et aux autres, à ceux qui font la majorité du Parlement, de s'exprimer durant les campagnes, le Conseil fédéral aurait peut-être moins à faire. Mais lutter contre les deux possibilités de faire mieux seulement parce qu'on appartient à un parti qui a encore les moyens! Il y a vingt ans, le PRD et le PDC pensaient aussi qu'ils auraient les moyens éternellement. Ils ne les ont plus! Et il est possible que l'UDC subisse aussi ce sort.

Ainsi, il ne faut pas faire l'erreur de faire taire le Conseil fédéral. Dans ce sens, nous pensons que le discours contre l'Etat, contre la propagande de l'Etat, ne suffit pas. Il ne faut pas dire: "Ce que le Conseil fédéral fait, c'est de la propagande; ce que nous faisons, c'est de l'information. Nous sommes bons pour la démocratie; l'Etat et le Conseil fédéral, c'est mauvais pour la démocratie." C'est trop simpliste, ça liquide le problème et n'améliore pas la situation.

Nous pensons qu'il faut rejeter l'initiative populaire "Souveraineté du peuple sans propagande gouvernementale" pour laquelle on est en train de récolter les signatures, mais aussi ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Fehr Hans parce que c'est trop simpliste, c'est trop facile de faire taire les autres pour être le seul à pouvoir s'exprimer. Cela, ce n'est pas la démocratie.

Mais en même temps, il faut aussi dire que la liberté du Conseil fédéral, et la manière dont il en fait usage, vont trop loin. C'est vrai, ce que M. Weyeneth a dit, à savoir que si un gouvernement cantonal faisait ce que fait le Conseil fédéral, le Tribunal fédéral critiquerait cette attitude. Le Conseil fédéral a essayé de conceptualiser son travail. Mais, dans le "Leitbild" qu'il a établi en novembre 2001, il y a aussi des faiblesses, des faiblesses dont il faut être conscient. Car un des éléments de ce concept, c'est la continuité de l'information; celle-ci est caractérisée par trois éléments: la cohérence, le temps et les "Schwerpunkte" - c'est-à-dire les priorités. Mais dans ce choix du temps et des priorités, il y a la différence entre l'information et le travail de persuasion, le travail de conviction.

Le travail de conviction, c'est tout à fait ce que doivent faire les partis. C'est là la limite entre l'information et le travail de conviction qui est politique, qui entre dans la dramaturgie du processus de formation d'une opinion. La difficulté qu'il y a à distinguer l'un et l'autre aspects montre qu'il faut une loi. Car l'exécutif ne peut, de lui-même, selon les contraintes d'une question, faire cette distinction. Cela crée ce malaise dont l'initiative parlementaire Fehr Hans est l'expression.

Dans ce sens, la majorité de la commission vous propose de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Fehr Hans, qui est trop simpliste, mais la commission vous propose de transmettre une motion. Cette motion invite le gouvernement à présenter un projet de loi qui nous permette de discuter de ce problème et de la question des limites entre le travail de persuasion - qui est aussi notre travail - et le travail d'information qui est nécessaire pour que tous les points de vue puissent être exposés.

Mais j'aimerais revenir aux questions qui concernent la période postélectorale, car il y a un malaise qu'il faut replacer dans un contexte plus général et qu'il faut prendre en considération. A ce niveau, l'élément central, c'est que les partis qui forment une majorité au sein de ce Parlement doivent avoir les moyens de s'exprimer. Et mieux ils le font, moins le Conseil fédéral doit faire quelque chose que, du reste, l'UDC n'aime pas tellement.

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern

Der Bundesrat ist der Staatspolitischen Kommission dankbar, dass sie anerkennt, dass der Bundesrat vor den Abstimmungen, aber auch kontinuierlich einen Informationsauftrag und eine Informationspflicht hat. Der Berichterstatter, Herr Donzé, hat auf Artikel 180 Absatz 2 der Bundesverfassung hingewiesen. Diese Verfassungsbestimmung wird im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz in den Artikeln 10 und 10a präzisiert.

Der Bundesrat hat versucht, diese Informationspflicht in Richtlinien und Dokumenten zu präzisieren. Auch diese Richtlinien hat der Berichterstatter bereits erwähnt. Bei der Erarbeitung dieser Richtlinien hat sich der Bundesrat von verschiedenen Staatsrechtlern beraten lassen. Es ist also nicht nur Herr Professor Seiler zu erwähnen, sondern es gibt zahlreiche weitere Staatsrechtler, die eine andere Meinung vertreten, nämlich jene Ihrer Kommission. Ich darf in diesem Zusammenhang z. B. Herrn Professor Riklin aus St. Gallen zitieren, der gesagt hat, dass eine wirksame Führung, zumal in der direkten Demokratie, zumindest zur Hälfte in Informations- und Überzeugungsarbeit bestehe.

Selbstverständlich ist bei dieser Informationsaufgabe des Bundesrates die Bundesverfassung einzuhalten, insbesondere Artikel 34, welcher die freie Meinungsbildung und die unverfälschte Stimmabgabe schützt. Das setzt voraus, dass sich die behördliche Information an Grundsätze der Sachlichkeit, der Transparenz und vor allem der Verhältnismässigkeit hält und auf Propaganda verzichtet. Der Bundeskanzlei ist es ein wichtiges Anliegen, den erwähnten Richtlinien des Bundesrates zum Durchbruch zu verhelfen. Sie wird sich in Zukunft im Vorfeld von Abstimmungen erkundigen, wie sich die Verwaltung der Informationspflicht in den Abstimmungskämpfen stellt.

Der Bundesrat hat auch gehandelt, indem er im Rahmen der Budgets, aber auch im Rahmen der Sparmassnahmen bei den Krediten, die Herr Fehr erwähnt hat - nämlich jenen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit -, gekürzt hat, um auch hier wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren.

Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen als Bundeskanzlerin bestätige, dass mir an der Glaubwürdigkeit des Abstimmungskampfes sehr viel liegt. Der Bundesrat möchte die Motion als Postulat entgegennehmen, weil er der Meinung ist, dass es in erster Linie gilt, die erwähnten Richtlinien in die Tat umzusetzen. Die rechtlichen Grundlagen sollten nur die Ultima Ratio sein. Der Bundesrat ist der Meinung, dass man hier zurückhaltend sein muss. Er teilt aber in den Grundzügen die Meinung Ihrer Kommission und kann deren Anliegen unterstützen.

Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Persönlich kann ich aber auch mit der Motion leben.

Baumann J. Alexander · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erlauben Sie mir eine Frage, Frau Bundeskanzlerin: Es gibt diesen Bericht der Verwaltung über die Einflussnahme des Bundes, über das Mass der Einflussnahme auf die öffentliche Meinung bei Abstimmungen. Wenn Sie sich in Erinnerung rufen, wer die Kommission war, die diesen Bericht erstellt hat, wird klar: Das waren alle Pressechefs und alle Informationsbeauftragten der Departemente. Glauben Sie, dass das zu einer fairen Abklärung der Frage führen konnte?

Huber-Hotz Annemarie · BK-F · Bern

Ich bin sicher, dass die Anwendung dieser Richtlinien, die auch von der Kommission als gut anerkannt wurden, in Zukunft etwas bringen wird. Die Tatsache, dass die Richtlinien von den Informationsdiensten mitentwickelt wurden, trägt nicht dazu bei, dass sie allenfalls nicht neutral sein könnten. Zudem hat sich die Bundeskanzlei - ich habe das bereits erwähnt - bei der Erarbeitung dieser Richtlinien auch von Staatsrechtlern unterstützen lassen, die dafür gesorgt haben, dass auch Schranken aufgezeigt werden, zum Beispiel, dass die Kredite bei wichtigen Informationskampagnen vom Parlament verabschiedet werden müssen, wie dies übrigens bei der EWR-Kampagne und auch bei der Uno-Kampagne der Fall war. Herr Fehr Hans bestritt dies zwar, aber diesbezüglich besteht ein Beschluss des Parlamentes.

Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben .... 41 Stimmen

Dagegen .... 106 Stimmen