13.036
Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Festhalten (= Nichteintreten)
Antrag der Minderheit
(Graf-Litscher, Amherd, Candinas, Chopard-Acklin, Hardegger, Landolt, Mahrer, Nordmann, Piller Carrard, Rytz Regula)
Eintreten
Proposition de la majorité
Maintenir (= Ne pas entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Graf-Litscher, Amherd, Candinas, Chopard-Acklin, Hardegger, Landolt, Mahrer, Nordmann, Piller Carrard, Rytz Regula)
Entrer en matière
Le président (Rossini Stéphane, président): Notre conseil a décidé de ne pas entrer en matière sur cet objet lors de la session de printemps 2015. Comme le Conseil des Etats a confirmé sa décision d'entrer en matière à la session d'été 2015, nous nous prononçons aujourd'hui pour la deuxième fois sur ce sujet. Nous menons par conséquent un deuxième débat d'entrée en matière.
Killer Hans · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich berichte Ihnen gerne aus der Beratung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zu diesem Thema. Die KVF hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 31. August 2015 nochmals mit dem Thema einer Verfassungsbestimmung zur Frage der Grundversorgung befasst. Ich erinnere Sie auch gerne daran, dass sich unsere Kommission anlässlich der Sitzung vom 6. Oktober 2014 ausgiebig mit der Grundversorgungsthematik befasste, dies auch im Rahmen der Diskussion um die Volksinitiative "pro Service public" respektive um einen allfällig zu beschliessenden Gegenvorschlag. Damals hat sich die Kommission knapp mit 13 zu 11 Stimmen für eine Verfassungsbestimmung entschieden.
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2015 bekanntlich mit 101 zu 85 Stimmen Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen. Der Ständerat hat dann in der Sommersession 2015 Festhalten an seinem Entscheid für Eintreten auf eine solche Verfassungsbestimmung beschlossen. Nach der Meinung der Kleinen Kammer soll in der Art der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante A ein neuer Grundsatzartikel in der Verfassung aufgenommen werden. Auch in der ständerätlichen Beratung waren die Entscheide aber sehr knapp. Der Antrag zur Variante A, wie er in der Fahne ersichtlich ist, wurde mit 20 zu 20 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Unsere Kommission war also aufgefordert, sich mit der Differenz auseinanderzusetzen. Nach den Grundsatzdiskussionen, wie wir sie hier im Nationalrat in der Herbstsession des letzten Jahres geführt hatten, tauchten in der neuerlichen Beratung keine neuen Argumente auf. Nach wie vor standen sich zwei Varianten gegenüber, nämlich eine doch eher deklaratorische Verfassungsbestimmung und der Verzicht auf eine unnötige Verfassungsbestimmung, weil in unserem Land keine Mängel in der Grundversorgung erkennbar seien. Dabei wurde beispielsweise auch der Grundsatz angeführt: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es dringend nötig, kein neues Gesetz zu machen."
Die Debatte in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zum Eintreten drehte sich im Wesentlichen eigentlich um die Frage der Wirkung eines Verfassungsartikels: Was dürfte oder müsste daraus resultieren?
Zu den Argumenten für eine Verfassungsbestimmung, wie wir sie in der Kommission gehört haben: Die Befürworter einer Verfassungsbestimmung sehen darin immer noch eine Verbesserung der Situation der Grundversorgung, vor allem in den Randregionen, ohne dies allerdings genauer definieren oder quantifizieren zu können. Man fürchtet sich zum Teil vor Entwicklungen wie Privatisierungen oder Auslagerungen und sieht die Grundversorgung dadurch infrage gestellt.
Zu den Argumenten gegen eine neue Verfassungsnorm: Vorerst ist daran zu erinnern, dass bereits heute in der Bundesverfassung, Artikel 43a Absatz 4, festgehalten ist, dass Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen müssen. In der Botschaft des Bundesrates, welche wir seinerzeit zur Beratung im Mai 2013 zugestellt erhalten haben, ist die heutige Regelung und Rechtslage detailliert dargestellt. Es wird geschildert, wer wofür verantwortlich und wo dies in Gesetzen oder in der Verfassung bereits heute festgesetzt ist. Aus diesen und ähnlichen Überlegungen haben die Vertreter der Kommissionsmehrheit ihren Entscheid zum Nichteintreten begründet. Es wurde als nicht notwendig und nicht sinnvoll angesehen, noch einmal in einem Verfassungsgrundsatz zu wiederholen, dass sich Bund und Kantone für eine ausreichende und allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen hätten.
Auch der Bundesrat schlägt in der Botschaft vor, keine neuen Regelungen zu diesem Thema zu machen und keine neuen Regelungen in die Verfassung aufzunehmen, da, wie Frau Bundespräsidentin Sommaruga gesagt hat - ich zitiere aus dem Amtlichen Bulletin -, "eine neue, allgemeine Verfassungsbestimmung einfach keinen wirklichen Mehrwert bringt. Die Grundversorgung wird nicht besser, wenn man allgemein in die Verfassung schreibt, dass man gerne eine gute Grundversorgung hätte." (AB 2015 S 362)
In der Abstimmung zum Eintreten hat unsere Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, das Geschäft nicht zu beraten, also nicht einzutreten.
Die Wirkung unseres heutigen Entscheids rufe ich hier noch kurz in Erinnerung: Wenn wir gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit Nichteintreten beschliessen, ist das Geschäft definitiv vom Tisch. Treten wir ein, wird nach der dann folgenden parlamentarischen Beratung letztlich das Volk darüber zu entscheiden haben, da es sich bekanntlich um einen Verfassungsartikel handelt.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen also, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die KVF hat dies, wie gesagt, mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden.
Die Kommissionsminderheit möchte die Beratung zu einer solchen Verfassungsbestimmung führen und beantragt, auf das Geschäft einzutreten.
Français Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le Conseil fédéral a soumis à l'Assemblée fédérale un projet d'arrêté fédéral concernant une disposition constitutionnelle de caractère général sur le service universel, qui prévoit trois options. Par son message du 8 mai 2013, le Conseil fédéral a répondu aux souhaits de la motion CTT-CE 05.3232, "Disposition constitutionnelle relative à la desserte de base".
Nos décisions pourraient marquer la fin du long parcours de la motion précitée et de l'initiative parlementaire Maissen 03.465, "Service public. Desserte de base dans la Constitution". La commission de notre conseil a décidé, le 17 avril 2012, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Maissen déposée en 2003. La commission du Conseil des Etats a suspendu les travaux sur cette initiative en faveur de sa motion 05.3232. Dans sa réponse à cette motion, le Conseil fédéral a expliqué qu'il jugeait inopportun d'inscrire dans la Constitution une norme générale sur le service universel, vu la difficulté qu'il y aurait à trouver une formulation qui s'applique à l'ensemble des domaines concernés. Les deux conseils ont adopté la motion 05.3232 contre l'avis du Conseil fédéral du 10 juin 2005. Aussi, le Conseil fédéral a mené en 2010 une consultation sur un avant-projet qui répondait aux exigences de la motion susmentionnée.
L'avant-projet ayant recueilli une majorité d'avis défavorables, le Conseil fédéral a présenté un rapport proposant le classement de la motion. Le Conseil national, quant à lui, a refusé de la classer en juin 2012. La CTT-E avait entre-temps donné suite à l'initiative parlementaire Maissen, mais n'avait pas été suivie par son homologue du Conseil national. Après le refus du Conseil national de classer la motion, la CTT-E a de nouveau suspendu le traitement de l'initiative dans l'attente du message du Conseil fédéral.
Venons-en au fond de la question posée, revenons-en à la définition du service universel. Celle-ci est de nature abstraite et sujette à appréciation. On pourrait trouver un consensus en le qualifiant ainsi: "Le service universel est un objectif qui doit être précisé selon des critères politiques et selon lequel la population doit avoir accès à des biens et à des services répondant à ses besoins usuels. Pour l'Etat, il a valeur de mandat et doit être promu comme tel." Du moment où l'on codifie les principes qui la caractérisent, la notion de service universel ne trouve pas de consensus sur le plan politique. Si tous pensent que la Suisse doit disposer d'un bon service universel, le problème, dans la définition des principes dudit service, est qu'il n'est pas possible de trouver un réel dénominateur commun quant à la manière de l'assurer et de le financer.
Le Conseil fédéral, conformément à son mandat, a présenté trois options: l'option A se limite à un mandat général adressé aux collectivités à tous les niveaux de l'Etat; l'option B comporte, outre le mandat aux collectivités, une définition du service universel; l'option C tente de poser les grands principes du service universel.
Une disposition constitutionnelle de caractère général sur le service universel ne peut avoir qu'un contenu programmatoire. La consultation et les débats parlementaires ont confirmé ce point de vue, mais les avis divergent quant à l'opportunité de créer une disposition de principe sans caractère justiciable. La majorité de la CTT-CN estime que l'étendue du service universel ne peut être définie abstraitement dans la Constitution. Celle-ci doit être déterminée domaine par domaine et selon des critères politiques.
Lorsqu'on cherche à définir ce que l'on entend par service universel, on constate que le consensus n'existe pas. Deux questions se posent, à savoir: quels domaines doivent être pris en compte? qu'est-ce qu'une prestation de base?
En conséquence, un choix doit être fait par le législateur, en fonction des appréciations de la majorité politique, comme par la loi. Si, dans certains domaines, le législateur estime que la mission du service est déficiente, c'est la loi qui apporte les réponses, qui institue une obligation relevant du service universel. Par la loi, on garantit non seulement l'intention, mais aussi les moyens. La modification d'un article constitutionnel devrait garantir aux citoyens des améliorations concrètes.
La majorité de la CTT-CN estime que la Constitution n'est pas l'outil qui garantit une mesure applicable concrète. Un nouvel article constitutionnel créerait une réglementation excessive, sans rien changer à la desserte de base effective du pays.
La minorité, quant à elle, est en faveur d'une définition explicite de la desserte de base dans la Constitution. La notion de service universel n'est pas inscrite dans la Constitution fédérale comme elle devrait l'être. La notion de service public, comme les notions de desserte de base ou de service universel, sont des données politiques. Ces contenus politiques doivent être explicites et formalisés au plan constitutionnel et non dispersés dans cinq ou six lois différentes. Pour la minorité, il faut donc introduire les principes généraux du service universel dans un article à part, qui devrait être rédigé de manière suffisamment large, à l'instar de l'article 73 sur le développement durable, excluant toute mention systématique exhaustive des domaines concernés.
Eu égard au fossé qui ne cesse de se creuser entre la ville et la campagne, la minorité estime qu'il importe de donner un signe positif en faveur de la cohésion régionale et sociale du pays. Aussi la minorité juge-t-elle qu'il serait judicieux de créer une norme constitutionnelle fixant les principes essentiels auxquels doit obéir une desserte de base digne de ce nom.
Lors de sa séance du 31 août dernier, la commission a décidé, à une courte majorité, par 12 voix contre 10 et 2 abstentions, de ne pas entrer en matière.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Durch massive Sparmassnahmen beim Bund, bei Kantonen und Gemeinden ist der Service public unter grossem Druck. Die Folge sind Personalabbau, Privatisierungen, Auslagerungen von ganzen Bereichen, was die Grundversorgung der Bevölkerung verschlechtert und verteuert. In dieser Session werden wir über die Volksinitiative "pro Service public" entscheiden. Diese Initiative wird der genannten Problematik nicht gerecht, weil sie sich ausschliesslich gegen einige bekannte und publikumsträchtige Missstände bei Bahn, Post und Telekommunikation wendet.
Weil der Service public, also die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit öffentlichem Verkehr, mit Postdienstleistungen, mit Kommunikations- und Energienetzen, aber auch mit Bildung und Gesundheitsleistungen, weiterhin bis in die Randregionen gesichert werden soll, setzt sich die SP für eine griffige Verfassungsbestimmung ein, wie sie auf der Fahne in der Variante C aufgeführt ist. Damit die Grundversorgung für die ganze Bevölkerung bis in die Randregionen nicht weiter unter Druck kommt, können Sie jetzt ein Zeichen setzen mit der Zustimmung zur Minderheit, auf das Geschäft eintreten und danach eine griffige Formulierung verabschieden, die den Namen "Grundversorgung" für die Schweizer Bevölkerung auch verdient.
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP
Die Vorgeschichte dieser Verfassungsvorlage geht auf das Jahr 2003 zurück. Der Auslöser war eine parlamentarische Initiative des Bündner Ständerates Theo Maissen (03.465). Seine Forderung war: Da die Grundversorgung in der Verfassung nur sektoriell und fragmentarisch erwähnt wird und im Wesentlichen bloss auf Gesetzesstufe geregelt wird, fehlt ein verfassungsrechtlicher Grundkonsens. Dieser Konsens soll in einer flächendeckend und bereichsübergreifend anwendbaren Verfassungsbestimmung formuliert werden.
Die CVP/EVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass die Grundversorgung für unser Land wesentlich ist und zum Selbstverständnis der Schweiz gehört. So verdient die Grundversorgung auch einen eigenen Verfassungsartikel. Auch wenn daraus keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden können, enthält ein Verfassungsartikel einen generellen Handlungsauftrag. Ein Verfassungsartikel ist somit nicht nur symbolischer Natur. Wenn dem so wäre, würde die Ablehnung von gewissen Kreisen erstaunen.
Ein Verfassungsartikel zur Grundversorgung ist ein Bekenntnis zur Beibehaltung und Verbesserung der Grundversorgung. Er bildet ein Dach über den sektoriellen Bestimmungen und gibt der Grundversorgung einen grösseren Rückhalt, weil sie auf Verfassungsstufe stärker verankert wird. Auch in Zukunft soll die Grundversorgung in allen Landesteilen gesichert werden. Dafür setzt sich die CVP in allen Belangen ein. Gerade in einer Zeit, in der wieder vermehrt Sparmassnahmen und Sparpakete zur Diskussion stehen, ist ein entsprechender Verfassungsartikel wichtig. Die CVP/EVP-Fraktion ist überzeugt, dass mit einer guten Grundversorgung die Abwanderung aus den Bergregionen und aus den ländlichen Gebieten aufgehalten und so die Wohnungsnot in den Städten und Agglomerationen entschärft werden kann.
Mit einem Verfassungsartikel würden wir aber auch für die Bevölkerung ein entscheidendes Zeichen setzen, nämlich dass die Grundversorgung für dieses Parlament wichtig ist und dass wir dazu auch in Zukunft Sorge tragen wollen. Es wäre auch ein starkes Zeichen gegen die schädliche und unnötige Initiative "pro Service public", die wir am nächsten Montag in diesem Rat behandeln werden. Während die Initiative "pro Service public" quasi die Verstaatlichung der Bundesbetriebe zum Ziel hat, unterstreicht ein Verfassungsartikel zur Grundversorgung die regionalen Aspekte und die Solidarität und vor allem die Notwendigkeit der Versorgung der Bergregionen und der ländlichen Gegenden.
Zusammengefasst: Unser Rat hat sich mehrfach für einen Verfassungsartikel ausgesprochen. Aus diesem Grund haben wir auch heute diese Vorlage zu behandeln. Der Ständerat ist auf das Geschäft zweimal eingetreten und hat sich für die Variante A ausgesprochen. Nun wäre es auch in diesem Rat an der Zeit, auf dieses Geschäft einzutreten und es zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie, auf dieses für die Land- und Bergregionen wichtige Geschäft einzutreten.
Mahrer Anne · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Les rapporteurs ont rappelé l'histoire du service universel et Monsieur Candinas vient également d'en faire mention. Je crois qu'il est temps que le Conseil national, comme l'a fait le Conseil des Etats, se prononce en faveur du service universel en commençant par entrer en matière sur le projet.
Le groupe des Verts soutient la proposition de la minorité Graf-Litscher et votera donc l'entrée en matière. Il vous invite à saisir enfin cette opportunité, une fois encore, d'inscrire dans la Constitution fédérale une disposition concernant le service universel. Nous réaffirmons ainsi l'importance d'un service public de qualité pour la cohérence du pays et l'importance du maintien de prestations pour toute la population, ce à quoi nous sommes ici toutes et tous très attachés.
La semaine prochaine, nous traiterons l'initiative populaire "en faveur du service public" laquelle, précisément, menace ce service universel. D'autres dangers planent sur le service public, comme c'est le cas de l'Accord sur le commerce des services ou "Trade in Services Agreement" plus connu sous l'acronyme TISA. Cet accord pose un réel problème, notamment parce qu'il prévoit la libéralisation de pans entiers du service public, une raison de plus d'entrer en matière sur ce projet. Le groupe des Verts a d'ailleurs déposé plusieurs textes au sujet de TISA, dont nous aurons l'occasion de reparler.
Ces considérations plaident pour une entrée en matière afin d'inscrire au niveau constitutionnel les principes fondamentaux qui permettront de garantir un service public de qualité sur l'ensemble du territoire suisse.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Le groupe socialiste n'a pas changé d'avis depuis notre dernière discussion et soutiendra l'entrée en matière sur cette nouvelle disposition constitutionnelle sur le service universel. Nous estimons qu'il est nécessaire d'inscrire dans la Constitution les principes fondamentaux qui permettront de garantir un service public de qualité sur l'ensemble du pays. Le Conseil fédéral a souhaité purement et simplement renoncer à la création de cet article, mais en vain. Le Parlement a confirmé sa volonté d'inscrire cette disposition dans la Constitution à plusieurs reprises.
En effet, nous devons assurer à la population de notre pays, qu'elle vive en zone urbaine ou en zone périphérique, un accès aux biens et aux services répondant aux besoins usuels. Les transports publics doivent être accessibles même dans les régions décentralisées. Un service postal doit être garanti. Un accès haut débit à Internet doit être assuré. Ce sont là tant de domaines où actuellement le service public n'est plus, ou pas encore, assuré de manière optimale. Chaque semaine, nous lisons dans la presse qu'un office de poste va fermer, pour être remplacé parfois par une agence postale, ou encore que le courrier ne sera plus distribué dans certaines régions excentrées. Il y a encore de nombreuses régions périphériques qui n'ont pas un accès Internet à haut débit suffisant. En effet, l'offre qui est disponible n'est pas adaptée aux besoins de la société.
Alors oui, le service public est en danger! Les inégalités entre les régions sont malheureusement réelles. Chacun doit avoir accès au développement, aux progrès technologiques et à une meilleure situation économique. Nous devons donner aux habitants des régions périphériques un signal fort en acceptant ce nouvel article constitutionnel garantissant le service universel, qui favorisera un équilibre sur l'ensemble du territoire.
C'est pourquoi le groupe socialiste soutiendra la proposition d'entrée en matière défendue par la minorité Graf-Litscher. Il est important que le service public trouve son ancrage dans la Constitution fédérale et qu'il ne soit pas simplement symbolique. Pour toutes ces raisons, je vous invite à accepter l'entrée en matière.
Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
In der letzten Session haben alle das Hohelied des Service public angestimmt. Alle wollen auf die Randregionen Rücksicht nehmen. Alle wollen, dass unsere Grundversorgung auch in Zukunft sichergestellt ist. Alle bekräftigen die Vorteile einer funktionierenden Grundversorgung für die wirtschaftliche Prosperität. Alle beschwören auch die für die ganze Schweiz identitätsstiftende Wirkung einer qualitativ guten Grundversorgung. Und alle anerkennen, dass Marken wie SBB, SRF oder Post das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken. Trotzdem findet die Aufnahme eines Artikels für die Grundversorgung in der Bundesverfassung offenbar keine Mehrheit mehr.
In der Tat macht ein Verfassungsartikel keinen Sinn, wenn er sich auf einen allgemein gehaltenen Handlungsauftrag beschränkt. Die SP verlangt darum auch, dass ein Verfassungsartikel die Bereiche der Grundversorgung namentlich auflistet. Dazu gehört auch, dass die Leistungen dauerhaft verfügbar und für alle erschwinglich sein sollen. Über die Ausgestaltung eines Verfassungsartikels können wir aber nur diskutieren, wenn Sie Eintreten beschliessen. Darum bitte ich Sie eindringlich, sich auf diese Auseinandersetzung einzulassen.
Ein aussagekräftiger Verfassungsartikel wäre ein Bekenntnis zur Grundversorgung, das über die vielen Lippenbekenntnisse hier im Rat hinausgeht. Gerade die Bevölkerung in den Randregionen oder Haushalte mit niedrigen Einkommen sind als Erste betroffen, wenn die Versorgungssicherheit, beispielsweise beim öffentlichen Verkehr, im Gesundheitswesen oder bei der digitalen Erschliessung, unter dem Deckmantel von Sparbemühungen gefährdet ist. Mit dem wiederholten Nichteintreten erwecken Sie den Eindruck, Sie nähmen den Fortbestand bzw. die Weiterentwicklung der Grundversorgung, die in verschiedenen Bereichen in Gefahr ist, auf die leichte Schulter.
Darum bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es gleich vorwegnehmen: Die SVP-Fraktion wird diese Verfassungsbestimmung geschlossen ein weiteres Mal ablehnen, so, wie wir das bereits in der Frühjahrssession 2015 gemacht haben. Erstaunlicherweise hat sich der Ständerat einmal mehr für eine solche Verfassungsbestimmung ausgesprochen, obschon der Kommissionssprecher im Ständerat explizit gesagt hat, dass mit dieser Verfassungsbestimmung und mit dieser Variante A überhaupt kein Anspruch bestehe, kein unmittelbarer Anspruch auf staatliche Leistung abgeleitet werden könne. Ja, dann frage ich die Herren und Damen des Ständerates: Warum haben Sie überhaupt Ja gestimmt? Man müsste vielleicht sagen, dass wir vor den Wahlen stehen, dann wüsste man einen Grund.
Die SVP ist der Meinung, dass die Grundversorgung genügend geregelt ist. Sie ist umfassend geregelt, und wir brauchen keine neuen Bestimmungen. Ich kann Ihnen fünf Gründe dafür nennen:
1. Die Grundversorgung wird heute erfolgreich sektoriell angewendet. Wir können Schwerpunkte setzen, und wir können das Vorgehen so optimieren.
2. Es wurde jetzt gesagt, man berücksichtige die Grundversorgung zu wenig. In der Bundesverfassung, in Artikel 43a Absatz 4, steht ja genau: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen." Die Grundversorgung ist also bereits geregelt.
3. Die Fahne mit den Varianten, die wir vor uns haben, lässt eigentlich grossen Interpretationsspielraum offen. Das haben Sie vorhin von den Fraktionssprechern bereits gehört. Jeder versteht unter Grundversorgung etwas anderes, und jeder kann etwas anderes hineininterpretieren.
4. Die Variante A enthält überhaupt keinen Anspruch und ist reine Symbolik. Sie ist absolut nicht aussagekräftig. Das wurde übrigens auch schon im Ständerat so gesagt.
5. Der Bundesrat hat mehr als einmal gesagt, dass eine solche Bestimmung absolut keinen Mehrwert hat.
Wir hier in Bern werden immer wieder gerügt, weil wir zu viele Gesetze machen. Hier haben wir die Möglichkeit, eine unnötige Verfassungsbestimmung zu verhindern. Ich bin überzeugt, dass wir damit sogar die Grundversorgung stärken.
Ich fasse zusammen: Die SVP will keine allgemeine Verfassungsbestimmung für die Grundversorgung, weil das keinen Mehrwert bringt, weil sie bereits heute in der Verfassung geregelt ist und weil wir das sektoriell korrekt anwenden. Mit einer solchen Verfassungsbestimmung könnte es sogar sein, dass Sie die Grundversorgung schwächen, dass schlussendlich die Randregionen eventuell darunter leiden müssten. Die vergangenen Jahre haben nämlich Folgendes gezeigt: Wenn eine benachteiligte Region oder ein Problem erkannt wird, lösen wir das hier drin über die Politik direkt, ohne dass wir eine allgemeine Verfassungsgrundlage - die wir notabene ja bereits haben - brauchen.
Deshalb wird die SVP-Fraktion ein zweites Mal das Nichteintreten unterstützen.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Die Mehrheit unserer Kommission hat letzte Woche mit der Unterstützung von uns Grünliberalen beschlossen, nicht auf dieses Geschäft einzutreten. Ich ersuche Sie im Namen der Grünliberalen, die Mehrheit zu unterstützen.
Das Bild in der Kommission entspricht dem Bild der damaligen Vernehmlassung zu dieser Vorlage, die mehrheitlich ablehnende Stellungnahmen beinhaltete. Selbstverständlich ist für uns Grünliberale eine gute Grundversorgung ein absolut zentrales Anliegen. Ebenso ist es uns jedoch ein Anliegen, keine toten Buchstaben in Verfassung und Gesetzen zu produzieren; genau das aber würden wir mit dem neuen Verfassungsartikel unserer Meinung nach tun. Ich möchte nochmals klar und deutlich festhalten, was schon mehrfach gesagt worden ist: Die Prinzipien der Grundversorgung sind mit Artikel 43a Absatz 4 in der Bundesverfassung bereits ausreichend geregelt. Es gibt keinen Handlungsbedarf.
Die Grundversorgung funktioniert auch ohne neuen Verfassungsartikel hervorragend: Post, öffentlicher Verkehr, Strassen, Telefon, Telekommunikationsdienste funktionieren bei uns heute auch in den Land- und Bergregionen sehr gut. Selbstverständlich gibt es in einigen wenigen Bereichen und Ortschaften noch Verbesserungspotenzial. Das wird aber sicherlich nicht mit einer nichtssagenden neuen Verfassungsbestimmung angegangen, sondern mit konkreten Massnahmen und klaren Rahmenbedingungen, zu denen wir Grünliberalen Hand bieten.
Wir setzen uns also nach wie vor tatkräftig für den Erhalt und für eine weitere Verbesserung der bereits sehr guten Leistungen im Bereich der Grundversorgung in der ganzen Schweiz ein, auch und im Besonderen in Land- und Bergregionen. Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter, wie Herr Hardegger gesagt hat; wir nehmen das ernst. Wir lehnen jedoch diese unnötige Verfassungsbestimmung ab, weil sie, wie wir gehört haben, höchstens zu endlosen Diskussionen und zu einer unüberschaubaren Bürokratie führen würde.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen und nicht einzutreten.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Namens der FDP-Liberalen Fraktion beantrage ich Ihnen ebenfalls, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Zur Begründung kann ich eigentlich auf die Detailberatung im Ständerat verweisen. Der Ständerat hat sich nach dem Eintreten bei der Variantenauswahl mit 20 zu 20 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten für die Variante A entschieden. Diese Variante A heisst: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein." Alle übrigen, detaillierten Varianten sind im Ständerat unterlegen. Das weist doch darauf hin, wie minimal der Konsens im Ständerat und in der ersten Beratung in unserer Kommission gewesen ist. Folgerichtig ist denn auch unser Rat der seinerzeitigen Kommissionsminderheit gefolgt und hat relativ klar Nichteintreten beschlossen. Nun hat dieser Entscheid, auf die Vorlage nicht einzutreten, auch in unserer KVF eine Mehrheit gefunden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bundesverfassung an sich ein Katalog von Grundregeln ist, eine Art Leitplanke für die Gesetzgebung. Den eigentlichen regulatorischen Mehrwert aber, den müssen wir im Gesetz regeln. Nachdem wir in den verschiedenen Gesetzen alle möglichen Grundversorgungsaspekte bereits ausführlich beschrieben und reguliert haben, bietet eine neue Verfassungsbestimmung im Sinne der Kommissionsminderheit keinen Mehrwert. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass in Artikel 48a der Bundesverfassung bereits ein ausführlicher Katalog der Grundversorgungsaspekte aufgeführt ist. Da diese aber von den Kantonen wahrzunehmen sind, ist es sinnvoll, diesen Katalog in der Bundesverfassung zu haben. Diese Bestimmung ist im Rahmen des NFA neu in die Bundesverfassung aufgenommen worden. Sie finden ferner in der Botschaft des Bundesrates auf den Seiten 3414ff. einen ganzen Katalog der heute bereits geltenden Grundversorgungsaufgaben, die von den verschiedenen Akteuren sichergestellt werden müssen.
Der Bundesrat ist denn auch mit uns der Auffassung, dass diese Verfassungsbestimmung namentlich in der allein mehrheitsfähigen Variante A nichtssagend und eine blosse Zeichensetzung ist. Verschiedene Votantinnen und Votanten, die der Kommissionsminderheit angehören, haben dieses Wort bereits verwendet; ihnen geht es um eine Zeichensetzung und nicht um eine Konkretisierung der Grundversorgung. Mit unserer Bundespräsidentin, die das in einem anderen Zusammenhang gesagt hat, möchten wir aber wiederholen: Unsere Bundesverfassung ist keine Zeichensammlung, vielmehr geht es um konkrete Leitplanken. Für die Zeichensetzung ist die Bundesverfassung zu schade. Insofern bietet die von der Kommissionsminderheit vorgeschlagene Verfassungsbestimmung keinen Mehrwert. Wir haben die Grundversorgung ausreichend in der Gesetzgebung unseres Landes gesichert.
Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und auf dieses Geschäft nicht einzutreten.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Sie haben dieses Geschäft im letzten März ausführlich diskutiert. Die wesentlichen Argumente liegen auf dem Tisch, und der Kommissionssprecher hat mich auch noch zitiert. Ich weiss gar nicht, ob ich Ihnen noch etwas Neues bieten kann. Ich werde mich also darauf beschränken müssen, Ihnen in Erinnerung zu rufen, dass der Bundesrat der Ansicht ist, dass eine neue, allgemein formulierte Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung einfach keinen wirklichen Mehrwert bringt.
Es nützt der Grundversorgung nichts, wenn man in die Bundesverfassung etwas ganz Allgemeines hineinschreibt, wonach man eine bessere Grundversorgung haben wolle. Es ist klar - und daran zweifelt, glaube ich, auch niemand in diesem Saal -, dass die Grundversorgung für den Zusammenhalt in unserem Land von absolut zentraler Bedeutung ist. Die Schweiz steht in dieser Hinsicht auch gut da, wie Sie gerade auch feststellen, wenn Sie, was die abgelegenen Gegenden betrifft, den internationalen Vergleich machen. In diesen sind in unserem Land umfangreiche Leistungen verfügbar. Das heisst aber nicht, dass wir keinen Handlungsbedarf in einzelnen Bereichen haben. Doch dann geht es eben darum, konkrete Massnahmen zu ergreifen. Man muss für diese konkreten Probleme auch konkrete Lösungen finden, und diese Lösungen muss man ins jeweilige Gesetz hineinschreiben, zum Beispiel bei der Energieversorgung oder bei der Post.
In jenen Bereichen, für die der Bund zuständig ist, besteht bereits die nötige Verfassungsgrundlage, auf die Sie dann Ihre gesetzgeberischen Entscheide stützen können. Und wenn Sie bei gewissen Dossiers Entscheide gegen einen weiteren Ausbau der Grundversorgung gefällt haben, dann war es - seien Sie ehrlich! - nicht die fehlende Verfassungsgrundlage, die dazu geführt hat, sondern vielmehr waren es finanzpolitische oder andere Überlegungen. Es kommt aber hin und wieder vor, dass in einem bestimmten Bereich, wenn es zum Beispiel um eine neue Technologie geht, die entsprechende Verfassungsgrundlage fehlt; auch das kann durchaus vorkommen. Aber dann nützt eben eine allgemein formulierte Verfassungsbestimmung nichts. Vielmehr müssten Sie gezielt und differenziert im entsprechenden Bereich die nötige Verfassungsgrundlage schaffen.
Herr Nationalrat Fluri hat es soeben gesagt, ich möchte es hier wiederholen: Verschiedene Votanten, Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit, haben gesagt, dass wir heute ein Zeichen setzen sollten, indem wir eine solche Verfassungsbestimmung aufnehmen. Die Bundesverfassung ist aber keine Zeichensammlung. Sie ist das Grundbuch unseres Rechtsstaates. Alle sollen sich darauf stützen können. Je klarer und je konkreter die Bundesverfassung ist, desto mehr können die Bürgerinnen und Bürger auch darauf vertrauen, dass das, was drinsteht, dann auch effektive Auswirkungen hat. Zeichensammlungen sind eben dazu da, vielleicht eine Stimmung aufzunehmen, doch das gehört nicht in die Bundesverfassung.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat der Ansicht ist, dass eine neue allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung keinen Mehrwert bringt und insofern auch nicht sinnvoll ist.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, Ihren Entscheid vom letzten März zu bestätigen und auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Killer Hans · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben auch jetzt in den Voten meiner Meinung nach nichts Neues gehört. Wir haben gehört, die Volksinitiative "pro Service public" werde den Ansprüchen nicht gerecht. Diese Meinung hat auch die KVF geteilt. Es ist gesagt worden, die Variante A stehe zur Diskussion. Die Variante A ist nichtssagend; in dieser Interpretation ist der Beschluss des Ständerates eigentlich undefiniert. Wenn wir hören, die Grundversorgung brauche einen eigenen Verfassungsartikel, muss ich Ihnen sagen: Das ist heute in Artikel 43a in der Verfassung weitgehend vorhanden. Es sind nach wie vor keine Mängel erkennbar oder deklariert worden; es ist nicht quantifiziert worden. Es ist allgemein der Wunsch geäussert worden, man solle ein Zeichen setzen. Wir haben es von der Frau Bundespräsidentin gehört: Man braucht in der Verfassung keine Zeichen zu setzen; die Zeichen sind dort bereits gesetzt.
Wir haben von Votanten gehört, man solle in die Verfassung keine toten Buchstaben, keine toten Artikel einbauen. Diesen Wunsch kann ich absolut unterstützen; das ist sehr im Sinne der Mehrheit der KVF. Die Bundesverfassung regelt den Grundsatz. Das ist stufengerecht, das ist - ich wiederhole - in Artikel 43a bereits enthalten. Und in Artikel 48a - auch das haben wir gehört - sind die Details weitgehend geregelt.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, Nichteintreten zu beschliessen.
Français Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Ce débat n'a rien apporté de vraiment nouveau depuis que nous traitons cet objet. Il est vrai que les majorités ont évolué au fil du temps et on se rend compte que, finalement, la définition même du service universel que certains veulent inscrire dans la Constitution porte à polémique. Deux camps s'opposent: ceux qui veulent inscrire dans la Constitution le principe du service universel et ceux, plus pragmatiques, qui estiment que le service universel dû à la population doit être traité par branche d'activité. On a entendu d'ailleurs dans ce débat que les branches d'activité étaient relativement exhaustives, alors que, pour la grande majorité, elles se doivent d'être limitées et qu'il ne faut pas étendre les compétences de la Confédération à certaines branches d'activité qui ont été citées aujourd'hui.
C'est par la loi, comme cela a été fait ces dernières années, qu'on peut faire évoluer les choses. C'est dans la loi, comme pour la Poste, qu'on peut inscrire le principe de service public, voire dans le domaine des transports publics.
C'est sur la qualité du service qu'il y a débat; en tout cas, la minorité remet en cause cette qualité, alors même que, par branche d'activité, on peut voir que, ces quinze dernières années, il y a eu des améliorations très sensibles, que les prestations ont pu être augmentées et qu'on a pu maintenir le niveau des coûts.
Bref, la définition de service universel est contestée. La majorité estime qu'inscrire dans la Constitution un terme dont la définition n'est de loin pas claire est inutile et réducteur.
Abstimmung
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous votons sur la proposition d'entrée en matière de la minorité Graf-Litscher. La majorité propose de ne pas entrer en matière.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Le président (Rossini Stéphane, président): L'entrée en matière ayant été refusée une deuxième fois, l'objet est donc définitivement liquidé.