11.418

Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(de Courten, Brand, Clottu, Stahl, Steinemann)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(de Courten, Brand, Clottu, Stahl, Steinemann)

Ne pas entrer en matière

Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion

Am 16. März 2011 reichte Nationalrat Rudolf Joder die parlamentarische Initiative "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege" mit folgendem Wortlaut ein: "Das KVG ist dahingehend anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden."

Der Initiant begründete sein Anliegen im Wesentlichen mit folgenden Argumenten: Die Bedeutung der Pflege wird angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und des chronischen Charakters vieler Krankheiten markant zunehmen. Auch die Einführung der Fallpauschalen, die zu schnelleren Entlassungen von Patientinnen und Patienten aus Spitälern führt, erhöht die Ansprüche an die Pflege. Gleichzeitig zeichnet sich ein Mangel an Pflegepersonal ab. Eine gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege steigert die Attraktivität des Berufs, erleichtert die Rekrutierung junger Berufsleute und trägt dazu bei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben. Die vorgeschlagene Regelung trägt zu einer Kostensenkung bei, eine Mengenausweitung wird es nicht geben.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat diese Argumentation gewürdigt und der parlamentarischen Initiative am 2. Februar 2012 mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die SGK des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 16. April 2012 mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Im Auftrag der SGK-NR hat die Subkommission KVG einen Erlassentwurf erarbeitet. Die Subkommission führte Hearings durch und erarbeitete einen Vorentwurf zur Änderung des KVG, der von der Gesamtkommission beraten wurde. Am 15. April 2015 wurde der erläuternde Bericht von der Kommission genehmigt und in die Vernehmlassung geschickt. In der Vernehmlassung äusserte sich eine Mehrheit, namentlich auch die Mehrheit der Kantone, grundsätzlich positiv zur Vorlage. Bedenken wurden zu den Mengen- und Kostenfolgen geäussert. An der Sitzung vom 21. Januar dieses Jahres hat die SGK die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und ist mit 14 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten.

Die Gegner der Vorlage befürchten eine Mengenausweitung durch den Direktzugang von Pflegefachpersonen zur Krankenversicherung, was zu Mehrkosten und steigenden Prämien führen werde. Zudem stellt sich die Frage der Schaffung eines Präjudizes, weil auch andere sogenannte medizinische Hilfsberufe eine Aufwertung ihres Berufsstandes und den Direktzugang zur Krankenversicherung möchten. Zu erwähnen sind insbesondere die Physiotherapeuten.

Die parlamentarische Initiative betrifft zwei Themen, sowohl die beruflichen Kompetenzen wie die Vergütung aufgrund des KVG. In erster Linie fokussiert sie aber auf das KVG und will Pflegefachpersonen für definierte Bereiche einen Direktzugang zur Krankenversicherung ohne vorherige ärztliche Verordnung ermöglichen.

Die verschiedenen Leistungserbringer sind im KVG definiert. Pflegeleistungen werden von Spitälern, Pflegeheimen, Spitex-Organisationen sowie Pflegefachpersonen erbracht. Pflegefachpersonen können heute, wie die meisten nichtärztlichen Berufe, nur auf ärztliche Verordnung hin tätig sein und ihre Leistungen abrechnen. Gemäss Verordnungen muss die Pflege in Zusammenarbeit mit dem Arzt erfolgen. Es geht um Massnahmen zur Abklärung, zur Beratung und zur Planung der Pflege.

Die beantragte Neuregelung verfolgt das Ziel, den Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufzuwerten. Das Gesetz soll für diplomierte Pflegefachpersonen zur Anwendung kommen. Derzeit gibt es zwei Bildungsgänge: die Berufsbildung an einer höheren Fachschule mit dem Abschluss als diplomierte Pflegefachperson HF und die Ausbildung an einer Fachhochschule für einen Abschluss als Bachelor of Science FH in Pflege. Der Status dieser Pflegefachpersonen mit ihren spezifischen Kompetenzen soll aufgewertet werden, ihre Rolle soll in einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung gestärkt werden. Sie sollen insbesondere in der Grundpflege vermehrt selbstständig tätig sein können. Diese Aufwertung des Berufsstatus soll dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufes zu erhöhen, die Rekrutierung von jungen Erwachsenen und Wiedereinsteigerinnen zu erleichtern und die Verweildauer im Beruf zu verlängern.

Pflegefachpersonen sollen deshalb ausdrücklich in den Katalog der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer gemäss Artikel 35 Absatz 2 KVG aufgenommen und somit anerkannt werden. Der Bundesrat bzw. das EDI regelt in der Verordnung, welche Leistungen von Pflegefachpersonen selbstständig und ohne ärztliche Anordnung erbracht werden dürfen. Es wird eine Positivliste von Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie von Massnahmen der Grundpflege geben. Keine Änderung ist hingegen im Bereich der Behandlungspflege vorgesehen. Diese muss weiterhin ärztlich angeordnet werden. Die Tatsache, dass Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gewisse Leistungen neu ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag erbringen können, bedeutet auch, dass sie in diesem Bereich die volle Verantwortung, auch die rechtliche Verantwortung hinsichtlich Haftungsfragen, tragen.

Die Konsequenzen des Gesetzes für Pflegefachpersonen sind unterschiedlich und hängen davon ab, wo die Leistungen erbracht werden:

1. Pflegefachpersonen in Spitälern sollen in Artikel 25 Absatz 2 KVG explizit als Erbringer von Pflegeleistungen genannt werden. Damit soll ihre Stellung im Hinblick auf die spitalinterne Organisation und Aufgabenverteilung gestärkt werden. Die ausdrückliche Nennung der Pflegefachpersonen ändert jedoch nichts daran, dass das Spital der abrechnungsberechtigte Leistungserbringer bleibt und die Pflegeleistungen im Rahmen der Pauschalen gemäss Artikel 49 Absatz 1 KVG vergütet werden.

2. Ist im Anschluss an einen Spitalaufenthalt eine Akut- oder Übergangspflege notwendig, so soll der Arzt oder die Ärztin im Spital die Leistungen nach Konsultation der zuständigen Pflegefachperson anordnen. An der Vergütung der Leistungen ändert sich nichts.

3. Pflegefachpersonen, die bei einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder in einem Pflegeheim angestellt sind, sollen die vom Bundesrat bezeichneten Pflegeleistungen gestützt auf eine Bedarfsabklärung, aber ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag erbringen können. Damit soll im Gesetz eine Situation abgebildet werden, die vielerorts bereits Realität ist. Bisher müssen die pflegerischen Leistungen zwar ärztlich angeordnet werden, doch heisst der Arzt oder die Ärztin faktisch in den meisten Fällen den vom Pflegefachpersonal erhobenen Pflegebedarf gut. Abrechnungsberechtigte Leistungserbringer bleiben die Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder das Pflegeheim.

4. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die selbstständig auf eigene Rechnung tätig sind, sollen die vom Bundesrat bezeichneten Pflegeleistungen gestützt auf eine Bedarfsabklärung, aber ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag durchführen und selber gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. Sie dürfen gemäss dem neuen Artikel 40a allerdings nur mit jenen Versicherern abrechnen, mit denen sie einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben.

Es ist schwierig abzuschätzen, wie sich diese neue Regelung auf die Menge der erbrachten Pflegeleistungen und damit auf die Kosten auswirken wird. Deshalb werden verschiedene flankierende Massnahmen vorgeschlagen: Erstens braucht es gemäss Artikel 40a einen Zulassungsvertrag mit den Versicherern, um abrechnen zu können. Zweitens kann der Bundesrat die Pflegefachpersonen der Zulassungssteuerung von Artikel 55a KVG unterstellen. Drittens wird gemäss der Übergangsbestimmung der Bundesrat dem Parlament spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung einen Bericht über eine Wirkungsanalyse vorlegen, die insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesänderung darstellen wird. Viertens wird diese Gesetzesänderung auf sechs Jahre befristet.

Die SGK hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Le projet d'acte que soumet la majorité de la commission consacre l'initiative parlementaire 11.418, "LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant", déposée en 2011 par Monsieur Rudolf Joder. Le 2 février 2012, la commission a donné suite à cette initiative parlementaire par 20 voix contre 0 et 2 abstentions; la commission soeur du Conseil des Etats en a fait de même. Puis, une sous-commission s'est chargée d'élaborer un projet d'acte.

La commission a débattu le projet et lancé une procédure de consultation. Finalement, le 22 janvier 2016, elle a approuvé le projet définitif, par 17 voix contre 5 et 2 abstentions. Quel est son contenu? Le projet vise à modifier la loi sur l'assurance-maladie (LAMal) dans le but d'accorder plus d'autonomie au personnel infirmier. Cette revalorisation de leur statut permettra une meilleure utilisation de leurs compétences. Cela est primordial, car les infirmières et infirmiers vont occuper une place de plus en plus importante dans notre système de santé. En 2030, 25 pour cent de la population aura plus de 65 ans. Par ailleurs, le nombre de personnes âgées dépendantes augmentera également de manière significative. Voilà qui constitue un défi de taille pour un système axé sur les patients.

Les infirmières et les infirmiers se trouvent en première ligne des professions de la santé; leur rôle doit donc être adapté à cette nouvelle donne. Et c'est toute la substance du projet. Il leur permettra de fournir certaines prestations de soins directement aux patients. Dans certaines hypothèses, ils ne seront donc plus obligés d'agir sur prescription ou mandat d'un médecin. C'est pourquoi le projet ajoute les infirmiers dans la liste des fournisseurs de prestations. Leur indépendance sera ainsi reconnue par la loi.

Elément non moins important: la revalorisation de ce métier permettra également d'en augmenter son attrait et d'éviter une pénurie. Cet attrait sera double: plus de jeunes choisiront cette profession et plus de professionnels resteront dans ce secteur en raison de la plus grande autonomie accordée. En effet, la durée moyenne d'activité d'un infirmier n'est aujourd'hui que de quelques années! La marge de progression est donc importante. La commission en est convaincue: ce projet d'acte aidera à atteindre ces objectifs.

Néanmoins, le Conseil fédéral ainsi qu'une minorité de la commission, dont la proposition qu'elle défend a été rejetée par 17 voix contre 5 et 2 abstentions, recommandent de ne pas entrer en matière. Leurs objections, similaires, sont au nombre de deux.

Premièrement, tous deux craignent que cette revalorisation n'entraîne une hausse des coûts. En effet, les infirmiers indépendants pourront facturer directement certaines prestations, comme les soins de base à la charge de l'assurance obligatoire des soins. La commission ne peut exclure une telle hausse. Pour cette raison, le projet comprend plusieurs mesures d'accompagnement. Tout d'abord, pour que les prestations des infirmiers indépendants et à leur compte soient remboursées par l'assurance de base, une condition doit être remplie: un contrat d'admission doit avoir été conclu avec un ou plusieurs assureurs-maladie. Dans les autres hypothèses prévues par le projet, l'infirmier agit en tant qu'employé d'un hôpital ou d'un EMS et n'est donc pas le fournisseur de prestations au sens de la LAMal. Autrement dit, le projet ne prévoit aucune hypothèse où un infirmier pourrait facturer ses prestations à l'assurance obligatoire sans contrôle.

Une autre mesure d'accompagnement du projet charge le Conseil fédéral de présenter un rapport au plus tard cinq ans après l'entrée en vigueur. Dans celui-ci, les répercussions économiques de la modification en question devront être évaluées. Par ailleurs, par mesure de précaution, la durée de validité des modifications est limitée à six ans. Passé ce délai, celles-ci deviendront caduques faute de renouvellement.

Par conséquent, si les effets sont négatifs, aucune formalité ne sera nécessaire pour l'abroger. Dans le cas contraire, si les effets de la modification sont positifs, il suffira de l'inscrire définitivement dans la loi. Vous pouvez donc le constater, aucun risque n'a été pris par la commission.

La seconde objection du Conseil fédéral et de la minorité de la commission concerne l'effet de précédent. Ils craignent en effet que d'autres professions ne réclament les mêmes conditions que les infirmiers. Cette critique est compréhensible. Cela dit, la commission insiste sur le rôle fondamental des infirmiers. Il ne s'agit pas d'une profession médicale comme les autres. Ils interviennent dans de très nombreuses situations. Dès lors, le système de santé de demain, axé sur les patients, ne peut se concevoir sans eux. En revalorisant leur statut, nous nous assurons qu'ils feront partie de ce projet.

La majorité de la commission vous encourage à adopter ce projet et à reconnaître l'importance des infirmiers pour la santé des Suisses. Par 17 voix contre 5 et 2 abstentions, la commission vous recommande d'entrer en matière.

de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Am Anfang dieser parlamentarischen Initiative standen die Idee, die Argumentation und die Erwartung, dass wir damit die Effizienz im Gesundheitswesen erhöhen könnten, indem wir auf die Anforderung verzichten, dass für jede Pflegeleistung auch eine ärztliche Anordnung notwendig ist.

Nach der sehr intensiven Diskussion, nach der Vernehmlassung und nach den Erkenntnissen, die ich auch in der Gesetzesausarbeitung gewonnen habe, beantrage ich Ihnen heute, nicht auf die Vorlage einzutreten, weil sich das Ziel geändert hat. Das Ziel der Vorlage ist es heute, den Berufsstatus des Pflegefachpersonals zu erhöhen. Die Pflege soll attraktiver werden, die Rekrutierung von jungen Erwachsenen und der Wiedereinstieg ins Berufsleben sollen erleichtert werden, bzw. die Verweildauer im Beruf soll verlängert werden. Vordergründig wird dafür die Anerkennung der Verantwortung in diesem Berufsfeld ins Feld geführt. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen deshalb gewisse Leistungen neu ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag erbringen und zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen können. Hinter der hehren Argumentation bezüglich Verantwortung steht also die eher profane Feststellung, dass ein Beruf wohl nur dann attraktiver wird, wenn die Verdienstmöglichkeiten ausgeweitet werden und mehr Berufstätige in der Pflege ein angemessenes, attraktives Auskommen erzielen können.

Damit muss man sich auch den Konsequenzen dieser Anerkennungs- und Verantwortungsoffensive stellen. Die gesetzliche Aufwertung der Pflege, bei der die ärztliche Kontrolle über einen Teil der Pflegeleistung entfällt, führt unweigerlich zu einer Mengenausweitung, damit zu höheren Kosten und konsequenterweise zu höheren Prämien für die Krankenversicherten, kurz und knapp: zu einem weiteren markanten Kostenschub im Gesundheitswesen.

Trotz Verständnis auch von meiner Seite für das Statusempfinden und die grosse Verantwortung, welche die Pflegenden tragen, habe ich, haben aber auch die Kantone, die Ärzteschaft und die Versicherungsorganisationen grösste Bedenken bezüglich dieses Kostenschubs. Mangels konkreter Daten lässt sich das Ausmass heute nur abschätzen. Fachleute kommen aber zum Schluss, dass wir hier im ambulanten Bereich Mehrkosten in der Grössenordnung von 20 Millionen bis 100 Millionen Franken und im Bereich der Pflegeheime Mehrkosten von bis zu 30 Millionen Franken haben werden.

Noch nicht berücksichtigt in dieser Schätzung sind die präjudiziellen Wirkungen, die auch die Kommissionssprecherinnen angesprochen haben, denn mit Sicherheit werden auch andere Berufsgruppen dieses Verantwortungsrecht in Anspruch nehmen. Die Physiotherapeuten, die Ergotherapeuten, die Logopäden und die Vertreter anderer Berufe werden in Kürze die gleichen Rechte einfordern, wie wir sie heute den Pflegefachpersonen zusprechen wollen. Dass es genau zu diesem Prozess, nämlich Mehrausgaben und noch mehr Forderungen von Berufsgruppen, kommen wird, beweist der Umstand, dass die Kommission bereits jetzt flankierende Massnahmen im Gesetz vorsieht.

Dass wir hier in einem Blindflug in Richtung Prämienschub starten, beweist auch die Tatsache, dass der Katalog der Leistungen, welche die Pflegenden künftig selbstständig und ohne Auftrag erbringen können, heute noch gar nicht definiert ist. Das muss der Bundesrat erst noch bestimmen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Das Ziel der parlamentarischen Initiative Joder war nie, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen, wie es in einem Rundschreiben von Economiesuisse ausgeführt worden ist und wie es Kollege de Courten in der Begründung des Antrages der Minderheit angeführt hat. Das Ziel war immer, die Pflegeberufe mit mehr Kompetenzen attraktiver zu machen.

Wir Grünliberalen wollen im Gesundheitswesen weniger Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Fachkräften. Wir sehen die Vorlage als Beitrag zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Wir sehen sie auch als Beitrag zur Fachkräfte-Initiative und zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative.

Da Doppelspurigkeiten im Gesundheitswesen im Pflegebereich eliminiert werden, ist es äusserst schwierig, die Mehrkosten zu belegen und zu beziffern. Hinter die Zahlen der Minderheit setze ich ein grosses Fragezeichen. Wenn Pflegefachpersonen der Spitex für ihre Pflege keine ärztliche Verordnung mehr brauchen, gibt es nämlich auch Kosteneinsparungen. Sie wissen, dass in der Vernehmlassung die Befürchtung geäussert wurde, es resultiere eine markante Mengenausweitung und deshalb komme es zu höheren Kosten, was zulasten der Prämienzahler gehen werde. Die Folge wären markante Prämienerhöhungen. Ich bestreite nicht, dass es zu einer Mengenausweitung in der Pflege kommen wird. Die Mengenausweitung ist aber ein Resultat der demografischen Entwicklung und kaum ein Resultat der Verordnungskompetenz für Pflegende bzw. des Direktzugangs für die Pflege.

Die Kommission ist mit ihrer Lösung auf die Äusserungen der Vernehmlassungsteilnehmer eingegangen und hat zusätzlich flankierende Massnahmen beschlossen. So sieht die Mehrheit vor, dass Pflegefachpersonen nur dann direkt mit Krankenkassen abrechnen können, wenn diese mit ihnen einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben. Diese Einschränkung unterstützen wir Grünliberalen nicht, da wir eine Differenzierung im Vertragszwang im Gesundheitswesen nicht unterstützen. Die zweite flankierende Massnahme ist die Befristung des Gesetzes auf sechs Jahre. Das ermöglicht es, falls die Befürchtungen der Gegner wider Erwarten dennoch eintreten sollten, kurzfristig zum Status quo zurückzukehren.

Pflegefachpersonen können und sollen Verantwortung übernehmen, auch die rechtliche Verantwortung. Aber dazu braucht es gesetzliche Grundlagen. Diese schaffen wir mit der heutigen Vorlage.

Wir Grünliberalen werden eintreten, wir werden die Minderheiten unterstützen, ausser bei der Schlussbestimmung, welche die zeitliche Beschränkung beinhaltet.

Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Ich gebe zu Beginn meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Mitglied des Zentralvorstands des Spitex-Verbands Schweiz, spreche aber hier für die BDP-Fraktion.

Der Auslöser für diese parlamentarische Initiative, die sich mittlerweile schon länger unterwegs befindet, war tatsächlich die Erkenntnis, dass der Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufgewertet werden soll, dass die Attraktivität dieses Berufs gefördert werden soll und dass das Image - mit der Forderung: weg vom Hilfsberufsstatus - verbessert werden soll. Dazu diskutieren wir jetzt über den Vorschlag, dass ein Teil der Pflegeleistungen, also der Bereich der Abklärung, Beratung und Grundpflege, nicht mehr nur auf Anweisung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erfolgen soll. Anders ist es bei der Behandlungspflege.

Die Pflegefachpersonen werden damit also Leistungserbringer nach KVG. Deshalb war es in der Vernehmlassung und in den Diskussionen offensichtlich, dass man sich Sorgen über eine Mengenausweitung macht, über eine Mengenausweitung im Sinne von mehr Pflegeleistungen; das hätte mehr Kosten und schliesslich höhere Prämien zur Folge. Diese Kostendiskussion muss tatsächlich geführt werden, aber noch vor einem ganz anderen Hintergrund. Wenn wir die demografische Entwicklung innerhalb und ausserhalb unseres Landes betrachten und uns damit die Bedeutung von und den Bedarf an Pflege vor Augen führen, sehen wird, dass es sehr wohl mehrere gute Gründe gibt, diesen Beruf attraktiv zu machen und dafür zu schauen, dass wir genügend Nachwuchs im Pflegeberuf haben. Wenn wir auf der einen Seite dort der Nachfrage gerecht werden können, können wir auf der anderen Seite sparen.

Ich glaube, niemand, auch niemand in diesem Saal, würde bestreiten, dass mit einer fachgerechten, professionellen Pflege sehr wohl Kosten im Gesundheitswesen gespart werden können, indem Leute zu Hause oder in Institutionen gepflegt werden können, ohne dass sie sich in Spitalpflege begeben müssen, oder indem sie umgekehrt die hospitalisierte Pflege früher wieder verlassen können. Hier gilt es also sehr wohl zu bedenken, dass wir mit der Förderung der Pflegeberufe auch Kosten einsparen.

Um trotzdem der Gefahr der Mengenausweitung und der steigenden Kosten zu begegnen, gibt es zum einen die schon eingangs angetönten flankierenden Massnahmen. Zum andern sieht die Vorlage, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, vor, dass wir sie befristet einführen. Es gibt auch einen Minderheitsantrag, der eine Befristung ablehnt. Wir sind der Meinung, dass diese Befristung tatsächlich nötig ist, damit wir gerade sehen und auswerten können, wie sich die Kostenentwicklung tatsächlich präsentiert.

Es wird nach einer bestimmten Frist ebenfalls zu beurteilen sein, wie sich das Problem der Anordnung löst. Man kann sehr wohl geteilter Meinung sein, was das Anordnen von Massnahmen anbetrifft. Man kann tatsächlich der Meinung sein, dass die alleinige Anordnung durch Pflegefachpersonen zu einer Mengenausweitung führen könnte. Diese Zusammenhänge sind überhaupt nicht so erwiesen, wie es jetzt schon geäussert wurde. Es geht da um Befürchtungen, die es zu evaluieren gilt. Es kann durchaus logisch erscheinen oder ist verständlich, wenn seitens der Ärzteschaft behauptet wird, ein gemeinsames Anordnen von Massnahmen bedeute eine grössere Administration. Wie gesagt, wir wissen es im Moment nicht. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Vorlage, wenn wir ihr zustimmen, tatsächlich mit einer Frist versehen, um die zwei Elemente - die Entwicklung der Kosten und die Frage der Anordnung - überprüfen zu können.

Es ist klar, dass die Frage des Zulassungsvertrages aus Sicht der Pflegefachpersonen anders beurteilt wird, als wenn es mit Blick auf die Kosten gemacht wird. Wir sprechen bei dieser Vorlage davon, den Beruf attraktiver zu machen - es ist für jemanden tatsächlich attraktiver, wenn er selber entscheiden kann. Wenn wir die betreffende Bestimmung herausnehmen, ist die Besserstellung in diesem Bereich natürlich nicht ebenso sehr gewährleistet.

Wie gesagt, man kann in diesen beiden Punkten getrost geteilter Meinung sein. Was hingegen eigentlich unverständlich ist, ist die Tatsache, dass der Bundesrat diese Vorlage ablehnt. Wir haben es auch hier wieder mit dem Argument der Mengenausweitung zu tun. Da sollte man differenzieren. Zumindest die Nonprofit-Spitex führt eine sehr genaue, standardisierte Bedarfsabklärung durch und hat nicht einfach die Möglichkeit, ausufernde Leistungen anzuordnen.

Die BDP-Fraktion ist im Gegensatz zum Bundesrat also klar für Eintreten. Wir sind der Meinung, dass es sich nicht nur lohnt, sondern auch ein Zeichen der Zeit ist, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und dafür zu sorgen, dass es genügend Pflegefachpersonen gibt. Kollege de Courten, es ist nicht ein Verbrechen oder ein Vergehen, wenn jemand den Beruf tatsächlich wählt, weil er damit erstens genügend verdient und der Beruf zweitens attraktiv ist. Gerade den Beruf zu suchen, in dem man am wenigsten verdient und der das schlechteste Image hat, macht, glaube ich, niemand.

Also, stehen wir dazu, dass wir hier Handlungsbedarf haben und tatsächlich diesen Berufsstand attraktiver machen können. Sorgen wir aber auch dafür, dass wir diese Massnahmen nur befristet einführen und auch gründlich evaluieren; sorgen wir dafür, dass die flankierenden Massnahmen greifen.

Nach Abwägung dieser Aspekte und der Vor- und Nachteile kommt die BDP-Fraktion zum Schluss, dass wir selbstverständlich auf die Vorlage eintreten und dann in der Detailberatung die Minderheiten unterstützen, mit Ausnahme der Minderheit Carobbio Guscetti, die gegen eine Befristung auf sechs Jahre ist. Diesen Minderheitsantrag lehnen wir ab.

Ich bitte Sie, ebenfalls einzutreten und im Sinne der Sache, in Anbetracht der Entwicklung des Gesundheitswesens und der demografischen Entwicklung, einen Schritt in Richtung Attraktivität und Professionalisierung der Pflege zu machen.

Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion

Zu dieser parlamentarischen Initiative gibt es ein überparteiliches Komitee, welchem die beiden alt Nationalräte Joder und Borer angehören, dann unser FDP-Kollege Bruno Pezzatti sowie Marina Carobbio Guscetti, alt Nationalrätin Yvonne Gilli und meine Wenigkeit. Sie sehen also, das Anliegen ist parteipolitisch breit abgestützt.

Das Ziel ist ganz einfach: Die Pflege muss weg vom Status des Hilfsberufs im KVG. Damit soll die Attraktivität des Berufs für junge Berufseinsteigerinnen und auch für Quereinsteigerinnen erhöht werden. Dies ist dringend nötig, denn mit der demografischen Verschiebung wird die Zahl von mehrfach und chronisch kranken Menschen stark ansteigen und der Pflegebedarf damit auch.

Der Versorgungsbericht der Gesundheitsdirektorenkonferenz zeigt, dass wir einen jährlichen Bedarf von rund 4700 Pflegefachpersonen haben. Im Jahr 2014 haben gerade einmal 2500 ihre Ausbildung mit dem Diplom abgeschlossen. Bis ins Jahr 2030 wird die Zahl der über 65-Jährigen um über 50 Prozent auf 2,2 Millionen steigen. Wenn wir nichts tun, dann müssen wir schlechtausgebildetes Personal einsetzen. Wenn wir nichts tun, dann müssen wir vermehrt Pflegefachpersonen aus dem Ausland rekrutieren. Aktuell ist es so, dass zum Beispiel im Operationsbereich Betten auf den Intensivstationen mangels Pflegefachpersonen geschlossen werden.

Die Initiative ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Berufes zu erhöhen. Was heisst "weg vom Hilfsberuf"? Es muss in Zukunft möglich sein, dass Pflegefachpersonen eigenverantwortlich die Patienten unterstützen können, zum Beispiel bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei der Verhinderung von Wundliegen oder bei der Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen, damit diese einen möglichst grossen Teil der Pflege selber übernehmen können. Wenn Sie dem Entwurf zustimmen, müssen die Anordnungen für diese typischen Pflegeleistungen nicht mehr von einem Arzt unterschrieben werden, damit sie von der Versicherung bezahlt werden. Mit der Initiative sollen künftig Leerläufe und Doppelspurigkeiten wegfallen; ein Beispiel: In der Spitex muss heute der Arzt Verordnungen für Pflegeleistungen ausstellen, für die er weder zuständig noch kompetent ist. Für viele Ärzte ist es ein unzeitgemässes und mühseliges Ritual, Spitex-Verordnungen zu unterschreiben, wenn sie nicht den diagnostisch-therapeutischen Bereich betreffen. Wir reden damit auch von administrativen Leerläufen. Für die Hilfe beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen braucht es keinen Arzt, der mit seiner Verordnung auch noch Kosten auslöst. Ob der Patient Hilfe braucht, kann die Pflegefachperson eigenständig entscheiden.

Gemäss Initiative ändert sich im diagnostisch-therapeutischen Bereich - bei der Verschreibung von Medikamenten, bei Kathetern usw. - nichts. Diese Initiative ist deshalb kein Freipass für eine Mengenausweitung, sondern sie ermöglicht es, Leerläufe abzubauen. Es ist deshalb auch vorgesehen, dass der Bundesrat festlegt, welche Tätigkeiten die Pflegefachpersonen selbstständig erbringen dürfen. Wir gehen davon aus, dass Ärztinnen und Ärzte entlastet werden, wenn sie gewisse Pflegeleistungen, insbesondere solche der Grundpflege zu Hause oder im Pflegeheim, nicht mehr anordnen müssen.

Die Vernehmlassungsantworten haben gezeigt, dass sich die grossen Verbände der Branche sowie viele Fachorganisationen und auch 23 Kantone für das Anliegen und die Umsetzung des Kommissionsvorschlags ausgesprochen haben. Auch die Gegner sind sich einig, dass es Massnahmen gegen den Mangel an Pflegefachpersonen braucht. Bezüglich der Bedingung, dass es keine durch die Vorlage begründete Mengenausweitung geben darf, sind wir uns einig.

Viele Menschen möchten zu Hause gepflegt werden, und genau deshalb haben wir diese Initiative lanciert. Im Januar 2015 hat unsere Kommission die Vorlage noch mit 19 zu 3 Stimmen gutgeheissen, inklusive der Bestimmungen, die heute als Anträge der Minderheiten Schmid-Federer und Carobbio Guscetti vorliegen. Das heisst, innerhalb eines Jahrs ist alles anders geworden, und es lässt sich schwer erklären, warum.

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.

Häsler Christine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Wenn man mit Patientinnen und Patienten spricht, dann hört man meist sehr viel Gutes über die Pflege. Es sind sehr oft die Pflegefachpersonen, die zu den Patientinnen und Patienten den Zugang finden, die ihnen nahe sind, die auch öfter, regelmässig und intensiv für sie da sind. Während Ärztinnen und Ärzte oft nur wenige Minuten pro Tag am Spitalbett und kaum je am Krankenbett zu Hause stehen, sind es eben immer wieder die Pflegenden, die mehr Zeit, mehr Gedanken und mehr Pflege in die Beziehung zur Patientin bzw. zum Patienten stecken. Sie sind häufiger da, sie sind länger da, sie sind auch in der Nacht, in Krisen und in ganz schwierigen Stunden für die Patientinnen und Patienten da.

Die grüne Fraktion will die Besserstellung der Pflege und will dafür einstehen, dass im KVG die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege verankert wird. Dieser Grundsatz ist für uns ganz klar.

Nachdem die SGK nun aber die Aufhebung des Vertragszwangs für freiberufliche Pflegefachpersonen und eine Befristung auf sechs Jahre beschlossen hat, hat sich die ursprünglich sehr wertvolle und wichtige Vorlage in eine schwierige, in eine problematische Vorlage verwandelt. Mit der Anpassung, die die Kommissionsmehrheit insbesondere bei Artikel 40a durchsetzen will, werden die Pflege und die Pflegefachpersonen nicht gestärkt, sondern geschwächt. Es ist deshalb ausserordentlich wichtig, dass die von der Kommissionsmehrheit vertretenen Massnahmen, diese flankierenden Massnahmen, gestrichen werden; dies, weil uns die Problematik des Personalmangels in der Pflege bewusst sein muss und weil wir anerkennen müssen, dass die fachliche Verantwortung heute längst bei den Pflegefachpersonen ist. Es kann nicht sein, dass diese Leistungen nur dann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn die Leistungen ärztlich verordnet wurden.

Ich teile Ihnen das Abstimmungsverhalten der grünen Fraktion bereits jetzt, in meinem Eintretensvotum, mit. Die grüne Fraktion unterstützt bei Artikel 25a, Artikel 33 und Artikel 40a die Minderheit Schmid-Federer und insbesondere auch die Minderheit Carobbio Guscetti bei den Übergangsbestimmungen. Wir tun dies darum, weil es nicht sein kann, dass eine Vertragslosigkeit besteht; bei den Übergangsbestimmungen tun wir dies darum, weil es nicht sein darf, dass wir eine Befristung einsetzen, die einem Misstrauensvotum gegen die Pflegenden und gegen diese Branche gleichkommt.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Le infermiere e gli infermieri hanno le competenze necessarie per dar loro un riconoscimento legale nei campi di loro competenza: dispongono di conoscenze specializzate che permettono loro di valutare quali sono le misure infermieristiche necessarie per ogni paziente.

Ecco perché come gruppo socialista abbiamo sostenuto fin dall'inizio e con convinzione quest'iniziativa parlamentare. Si tratta di una proposta pragmatica e adeguata ai tempi, che chiede che si faccia una distinzione tra le prestazioni di cura e infermieristiche fornite su prescrizione medica e quelle che rientrano nella responsabilità del personale curante, come la cura di decubiti o di ferite.

Con la prevista modifica della LAMal si chiede che la firma del medico non sia più necessaria per il rimborso delle prestazioni tipicamente infermieristiche. Un sistema sanitario sicuro non può più basarsi su gerarchie corporative, ma deve utilizzare in modo ottimale il contributo di tutti i professionisti della salute coinvolti e sviluppare modelli di cura in cui il personale infermieristico e i medici collaborano sullo stesso livello.

Come avete sentito da altri oratori, i lavori commissionali, inizialmente ben avviati, hanno purtroppo preso un'altra piega. Più di un anno fa, nel gennaio 2015, una chiara maggioranza commissionale, con 19 contro 3 voti, aveva dato il via libera alla legge, ma esattamente un anno dopo il ruolo del personale curante e la miglior presa a carico delle persone ammalate che necessitano di cure infermieristiche, sono stati posti sull'altare di interessi ideologici, introducendo il controverso articolo 40 sulla libertà di contrarre.

Strapazzando questa necessaria revisione legislativa, si cerca di far passare dalla finestra quanto finora non si è riusciti a fare per la porta, ossia l'abolizione dell'obbligo di contrarre. Di fatto, se all'articolo 40 si seguirà la versione della maggioranza, ecco che gli assicuratori malattia potranno decidere con chi del personale infermieristico vorranno lavorare ed a quali infermieri e infermiere saranno rimborsate le prestazioni di cassa malati.

Nous sommes et restons convaincus de la nécessité de renforcer le rôle du personnel soignant et d'utiliser de manière optimale la contribution de tous les professionnels de la santé impliqués. L'interprofessionnalité signifie toutefois que les professionnels collaborent à un niveau égal. Le projet consistant à reconnaître la contribution des infirmiers et des infirmières aux soins de santé sous leur propre responsabilité, qui permettra de mieux exploiter le potentiel du personnel infirmier et de faire face aux défis actuels et futurs, a bénéficié pendant longtemps d'un large soutien. Mais, en janvier 2016, la situation a changé.

La majorité de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique de notre conseil a décidé la suppression de l'obligation de contracter pour les infirmiers indépendants. Introduire la liberté de contracter pour le personnel soignant amène à fournir des soins sans l'autorisation d'un médecin et revient à confier aux assureurs-maladie le choix des intervenants dans les soins à domicile.

Le groupe socialiste, dans sa majorité, n'entrera pas en matière sur ce projet de loi. Nous restons convaincus que l'attractivité de la profession doit être améliorée et que cela passe aussi par la reconnaissance de la contribution des infirmières et des infirmiers aux soins de santé sous leur propre responsabilité. Mais les infirmières et les infirmiers ne peuvent pas être pris en otages pour faire de une politique idéologique afin d'introduire la liberté de contracter pour renforcer le pouvoir des assureurs-maladie.

Steiert Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Vor fünf Jahren hat Kollege Joder gemeinsam mit dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner öffentlich das Anliegen einer Stärkung der Stellung der Pflegenden im Gesundheitssystem gefordert und kurz danach einen entsprechenden Vorstoss in Form einer parlamentarischen Initiative hier im Rat eingereicht. Die SP hat das Grundanliegen, d. h. die Stärkung der Pflege und der Pflegenden über die Definition eines Aufgabenbereichs, in welchem Pflegende Leistungen im Rahmen des KVG in eigener Verantwortung erbringen können, von Anfang an voll und ganz unterstützt.

Unsere Gesellschaft hat seit Jahren ein grösseres Bedürfnis nach Pflege, und dieses Bedürfnis wird auch in den nächsten Jahrzehnten zunehmen. Die Gründe sind evident:

1. Unsere Bevölkerung wird älter. Wesentlich ist aber auch, dass die absolute Lebenserwartung langsamer steigt als das Alter, in dem sich die Menschen in unserem Land noch wohlfühlen. Das ist eigentlich eine gute Nachricht. Diese ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Mehrheit der Menschen, die im hohen Alter von chronischen Krankheiten betroffen sind, dank medizinischen Fortschritten und einer angebrachten Pflege recht lange ein einigermassen normales Leben weiterführen kann. Diese Faktoren - die gesellschaftliche Entwicklung wie auch die Stärkung ambulanter Eingriffe in der heutigen Medizin und die, wenn sie in vernünftigem Masse ausgeübt wird, durchaus erwünschte frühere Entlassung aus Spitälern aufgrund der Fallpauschalen - führen zu einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach mehr und qualifizierterer Pflege. Wir stellen heute fest, dass wir auf allen Stufen der Pflege einen Mangel haben, das heisst, wir müssen relativ viele kompetente Menschen aus dem Ausland importieren; wir kommen der Nachfrage in den nächsten Jahren wohl nicht nach.

2. Wir haben eine Anerkennung der Verantwortung der Pflege im Gesetz. Diese steigert die Attraktivität. Sie würde auch die Rekrutierung junger Leute erleichtern und würde es ermöglichen, ein Problem zu lösen, nämlich das Problem, dass der Verbleib im Beruf von Frauen und Männern, die wir ausbilden, relativ kurz ist. Wir haben ein gesellschaftliches Interesse, dass diejenigen, die Pflegeberufe lernen, auch möglichst lange im Beruf bleiben. Was das Prinzip der Verantwortung betrifft: Es gehört nicht nur in die Theorie, sondern auch in die Praxis. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Joder kann eine Pflegende, ein Pflegender ein Team leiten und gegenüber Ärzten in interdisziplinären Teams Verantwortung übernehmen, was auch eine Wertschätzung der Arbeit ist.

Es wird von Mehrkosten gesprochen. Wir sind der Meinung, dass es nicht dazu kommen wird. Wir haben anhand von Vergleichen mit Ländern mit gutausgebildeten Pflegenden mit Eigenverantwortung zeigen können, dass die Arbeit von Leuten, nämlich von Pflegenden, erbracht wird, die etwas weniger gut bezahlt werden als Ärzte. Dadurch wird im System gesamthaft tendenziell eher etwas gespart als mehr ausgegeben; das steht aber nicht im Zentrum unserer Überlegungen.

Unsere Fraktion hat das Anliegen der Pflegenden deshalb mit Überzeugung mitgetragen, inklusive einer anderen Vorlage, über die wir in einigen Monaten noch werden diskutieren müssen - dabei geht es um die Masterstudien für die erweiterte Pflege.

Leider wurde der Vorstoss fast fünf Jahre nach seiner Einreichung und damit nach langen und intensiven Vorarbeiten in der zuständigen Kommission und in der betreffenden Subkommission in allerletzter Phase aber um ein zusätzliches Anliegen ergänzt, das mit der Sache eigentlich überhaupt nichts zu tun hat. Die Forderung von Krankenkassenseite, dass jede Kasse ihre eigene Liste von Pflegenden führen kann, die auf Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können, hätte drei Folgen:

Für die Versicherer würde das heissen: Jeder Versicherer beschliesst nach seinem Ermessen, aufgrund von bundesrätlichen Vorgaben, ob und wie viele Pflegende sowie welche Pflegenden er unter Vertrag nimmt und wie er die bundesrätlichen Kriterien dazu interpretiert.

Für die Versicherten würde es ein Riesenchaos bedeuten. Stellen Sie sich vor, Sie lebten in einem Kanton mit 50 oder 60 Krankenkassen und müssten dann schauen, ob die Pflegende in Ihrem Dorf bei der Kasse A dabei bzw. bei der Kasse B nicht dabei ist, ob Sie eventuell die Kasse wechseln müssen, weil diese Pflegende von Ihrer Kasse leider nicht zugelassen wird. Es ist definitiv eine gigantische Bürokratie und ein Chaos, das hier verursacht wird.

Für das System ist es inkohärent. Wir sehen es heute in der Tarmed-Diskussion, bei der man zusätzliche Milliardenausgaben in Kauf nimmt, indem aus betriebswirtschaftlich und wettbewerblich durchaus nachvollziehbaren Motiven beispielsweise Leistungen vergütet werden, welche mit den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht kompatibel sind, es aber ermöglichen, eine neue Kundschaft anzuziehen. Solche Sachen haben mehr Gewicht als das Ziel der Effizienz des Systems, und das geht letztlich auf Kosten der Versicherten. So etwas kann nicht angehen.

Die SP ist offen für die Diskussion zur Zulassung mit Qualität. Wir haben deshalb auch gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien die Kommissionsmotion unterstützt, die den Bundesrat beauftragt, diese Sache genauer anzuschauen. Es ist aber nicht seriös, jetzt durch die Hintertüre an einem völlig sachfremden Ort und unter leichtsinniger Inkaufnahme des Scheiterns des gesamten Projekts der Stärkung der Pflege hier Zulassungsbeschränkungen durch jeden einzelnen Versicherer zuzulassen; auch ein Teil der Befürworter von Zulassungsbeschränkungen will das nicht einmal bei den Ärzten so machen. Deshalb hat sich auch der Präsident der FMH öffentlich gegen diese Forderung ausgesprochen. Mit dieser Forderung wird das Vertrauensklima, in dem wir unter grossen Schwierigkeiten versucht haben, gemeinsam Lösungen bei der Steuerung der ambulanten Medizin zu finden, erheblich gestört.

Es zeichnet sich heute eine klare Mehrheit für diese Denaturierung der Vorlage ab. Das ist der Grund, warum die Mehrheit der SP-Fraktion dem Antrag auf Nichteintreten folgen wird. Sollte die Mehrheit Eintreten beschliessen, unterstützen wir von der SP-Fraktion sämtliche Minderheitsanträge.

Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gesundheit ist zweifellos für uns alle das höchste Gut. Ist ein Angehöriger der Familie oder sind wir selbst ernsthaft erkrankt oder verunfallt, sind wir dankbar für schnelle und qualitativ hochstehende medizinische Unterstützung durch Ärzte sowie durch Pflegefachpersonen und, je nach Bedarf, durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder andere medizinische Fachpersonen. So schnell wie möglich wollen wir wieder einsatzbereit sein.

Durch die Zunahme der Bevölkerung, durch die Zunahme der Zahl der Chronischkranken und vor allem durch das Älterwerden der Bevölkerung - wir haben das in den vorhergehenden Voten gehört - werden die Pflege und somit die Pflegeberufe künftig noch eine massiv steigende Bedeutung erfahren. Auch werden durch die Einführung der Fallpauschalen Patienten meist wesentlich früher, manchmal zu schnell aus den Spitälern entlassen und sind dafür zu Hause noch mehr auf Pflegeleistungen angewiesen. Pflegefachpersonen verdienen hohe Wertschätzung, denn sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Genesung eines Patienten.

Die SVP-Fraktion ist deshalb auch grundsätzlich mit dem Ziel der parlamentarischen Initiative Joder, nämlich der Aufwertung der Pflegeberufe, sehr einverstanden. Wie wir der sorgfältigen und ausführlichen Stellungnahme des Bundesrates entnehmen können und wie der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe vom Februar 2016 in Erfüllung der Postulate Heim 10.3127 und 10.3128 aufzeigt, konnten zum einen die Attraktivität und zum andern sowohl die Anzahl der Praktikumsplätze als auch die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich in den letzten Jahren gesteigert werden, was auch dringend notwendig war und ist. Seit 2007 hat sich im Gesundheitswesen die Anzahl der jährlichen Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung mehr als verdoppelt.

Wie wir wissen, liegen weitere Massnahmen zur Stärkung der Pflegeberufe auf dem Tisch, so zum Beispiel das Gesundheitsberufegesetz, das vermutlich bereits in der Sommersession traktandiert wird, sowie das im März 2016 vom Bundesrat beschlossene neue Paket im Gesundheitsbereich, das Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2021, mit Gesamtkosten von immerhin 16 Millionen Franken. Doch der von der parlamentarischen Initiative Joder "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege" vorgeschlagene Weg muss kritisch hinterfragt werden, wie das teilweise die Befürworter auch bereits gemacht haben.

Die SVP-Fraktion ist deshalb mit der Stellungnahme des Bundesrates zur parlamentarischen Initiative Joder sehr einverstanden. Sie bittet Sie mit den gleichen Argumenten wie der Bundesrat, gar nicht erst auf den Entwurf einzutreten, um die kostspieligen Folgen dieses Gesetzes abwenden zu können. Die Ansprüche an das Gesundheitswesen sind heute schon von jedem und jeder sehr hoch und auch ein wesentlicher Faktor für die stetig steigenden Gesundheitskosten. Wir wissen es alle: je höher das Angebot an verschiedenen Leistungen, desto höher die Nachfrage.

Viele Bürgerinnen und Bürger schenken uns leider kaum mehr Glauben, dass wir tatsächlich und effektiv das stetige Wachstum der Gesundheitskosten wirksam und wirklich angehen wollen. Ungebrochen steigen Jahr für Jahr die Krankenkassenprämien, und da verträgt es die Ausdehnung, dass zusätzliche Berufsgruppen Leistungen ohne ärztliche Anordnung selbst erbringen und selbst abrechnen dürfen, nicht. Auch wenn dadurch tatsächlich gewisse Abläufe vereinfacht werden könnten, ist leider sehr wohl anzunehmen, dass mit der Aufnahme der Pflegefachpersonen in den Katalog der Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenversicherung sich eine Mengenausweitung einschleichen wird, welche am Schluss vor allem die Prämienzahler belasten und das System weiter verkomplizieren würde. Es hat mir heute noch keiner der Befürworter erklären können, wie er diese Mengenausweitung einschränken möchte. Mehr Leistungserbringer würden automatisch mehr Leistungen auf Kosten der Allgemeinheit erbringen.

Schon jetzt vorhersehbare Abgrenzungsprobleme zu alters- und sozialbedingten Leistungen und unklare Verantwortlichkeiten würden zudem neue Probleme schaffen und lassen unabsehbare Kostenfolgen erahnen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich auch die Lohnansprüche von Pflegefachleuten mit höherer Ausbildung nach oben nivellieren würden. Letztendlich wäre damit dem Pflegeberuf nicht gedient, da vor allem die verakademisierte Form der Pflege davon profitieren könnte; die an sich wichtigste unterste Pflegestufe würde einmal mehr vernachlässigt. Mit der geforderten Gesetzesänderung würden wir zudem ein Präjudiz schaffen, es wurde auch schon erwähnt. Weitere medizinisch-therapeutische Fachpersonen wie zum Beispiel Ergo- und Physiotherapeuten würden mit den gleichen Forderungen an uns herantreten.

Mit diesem Gesetz würden zum Teil zwar gewisse Vereinfachungen ermöglicht. Auch den Anspruch dieser Berufsleute und Verbände können wir sehr wohl nachvollziehen. Gesamthaft würden wir aber dem Gesundheitswesen und damit den Patientinnen und Patienten sowie den Prämienzahlerinnen und -zahlern einen Bärendienst erweisen. Als Bundesparlamentarier haben wir die Verantwortung für die Gesamtschau. Die wirklich wertvolle und künftig zweifellos noch grössere Bedeutung der Pflegefachpersonen muss weiterhin auf andere Weise, wie auch vom Bundesrat bereits konkret angegangen, gestärkt werden, zum Beispiel durch das anstehende Gesetz über die Gesundheitsberufe oder auch durch bessere Wiedereinstiegsmöglichkeiten, Ausbildungsmodule für Frauen und Männer, die beispielsweise eine Familienpause gemacht haben.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, nicht auf die parlamentarische Initiative "Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege" einzutreten. Falls trotzdem Eintreten beschlossen wird, werden wir im Folgenden immer die Mehrheit unterstützen, da die Minderheitsanträge noch weiter gehende Kompetenzen der Pflegefachpersonen fordern oder das Gesetz komplizieren. So oder so wird die SVP-Fraktion, sofern eingetreten wird, das Gesetz schlussendlich aus den vorgängig erwähnten Gründen ablehnen.

Pezzatti Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten und wird in der Detailberatung durchwegs die Mehrheitsanträge unterstützen. Sollten aber diese Mehrheitsanträge im Rat unterliegen, so wird unsere Fraktion die Gesetzesrevision in der Gesamtabstimmung nicht mehr unterstützen können, weil zentrale Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wären.

Zur Begründung: Die Fraktion befürwortet grundsätzlich das mit der KVG-Revision angestrebte Ziel, wonach bestimmte Pflegeleistungen, wie die Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege, nicht mehr auf Anweisung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin, sondern von den Pflegefachpersonen in eigener Kompetenz erbracht werden sollen. Konkret geht es darum, dass solche Leistungen in Zukunft zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten und im Interesse einer Aufwand- und Kostensenkung neu allein von Pflegefachpersonen verordnet bzw. durchgeführt werden können; sie sollen dies sowohl im Spital als auch als Angestellte eines Pflegeheims oder als Angestellte einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause tun können.

Die FDP-Liberale Fraktion anerkennt aufgrund der stetig steigenden Pflegekosten namentlich im Bereich der Langzeitpflege den grundsätzlichen Handlungsbedarf. Ein zunehmender Mangel an Pflegepersonal zeichnet sich ab. Mit dieser Vorlage kann die Attraktivität des Berufs gesteigert und die Rekrutierung von jungen Berufsleuten und am Pflegeberuf interessierten Arbeitskräften im Inland erleichtert werden. Wichtig ist, dass von diesen Neuregelungen die medizinisch begründete Behandlungspflege ausgenommen bleibt. Sie soll auch weiterhin ausschliesslich im Auftrag oder auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden.

Da in der Vernehmlassung Befürchtungen geäussert wurden, dass die neue Regelung trotz gegenteiliger Absichten und Beteuerungen vonseiten der Initianten dieser Vorlage allenfalls doch zu einer Mengenausweitung und zu höheren Kosten und Prämien führen könnte, hat sich die Kommissionsmehrheit - auch auf Veranlassung meiner Fraktion - von griffigen flankierenden Massnahmen überzeugen lassen und entsprechende Anträge gestellt. Es geht hier um Präzisierungen mit folgendem Inhalt:

1. Die Entscheidungskompetenzen sollen klar definiert werden, d. h., Pflegemassnahmen sollen nicht gemeinsam, von einer Pflegefachperson zusammen mit einem Arzt oder einer Ärztin, verordnet werden können, sondern im Sinne der Gouvernanzregel nur von einer Instanz allein.

2. Pflegefachpersonen sollen nur dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen können, wenn diese mit ihnen einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben.

3. Die neue Regelung ist auf sechs Jahre zu befristen, damit nach dieser Frist, gestützt auf die gemachten Erfahrungen, über eine allfällige Weiterführung, Anpassung oder eine Aufhebung der Neuregelung entschieden werden kann.

Die von der Kommissionsmehrheit beantragte KVG-Revision ist eine Antwort auf die Herausforderung der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und den damit verbundenen zunehmenden Bedarf an Pflegepersonal.

Um bei der Detailberatung nicht mehr das Wort ergreifen zu müssen, kann ich darauf verweisen, dass die FDP-Fraktion, wie bereits erwähnt, konsequent alle Mehrheitsanträge unterstützen wird. Wie einleitend ebenfalls dargelegt, handelt es sich bei diesen Anträgen für die FDP um zentrale Bedingungen. Der Ausgang dieser Abstimmungen wird darüber entscheiden, ob die Fraktion die Gesetzesrevision in der Gesamt- und in der Schlussabstimmung genehmigen oder ablehnen wird.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die vier Mehrheitsanträge zu unterstützen.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je crois que nous sommes d'accord sur un point extrêmement important: les professions dans le domaine des soins apportent une contribution décisive au système de santé. Leur attractivité doit être améliorée, et c'est une tâche à laquelle le Conseil fédéral s'est attelé depuis longtemps déjà, en choisissant pour ce faire la voie de l'encouragement et celle de l'innovation.

Nous souhaitons améliorer les conditions de travail des professionnels de la santé en les modernisant parce que nous savons que d'immenses défis nous attendent pour garantir un approvisionnement en personnel qui soit suffisant, adéquat, durable, de très bonne qualité, pour l'avenir.

J'aimerais rappeler les démarches qui ont déjà été entreprises et qui vont dans ce sens.

D'abord, le programme d'action Masterplan "Formation aux professions des soins" a permis et permet d'améliorer l'attrait des professions de la santé et d'augmenter le nombre de diplômes décernés. Il ne suffit pas de le décider, il faut encore assurer un suivi, et nous avons pour cela créé une plate-forme avec la Confédération, les cantons et les organisations du monde du travail pour suivre et accompagner les efforts qui ont été initiés.

Ensuite, la nouvelle loi sur les professions de la santé, qui a été adoptée par le Conseil fédéral en novembre 2015, a été traitée par le Conseil des Etats lors de la dernière session de printemps et a été adoptée à l'unanimité. Cette loi vise notamment l'adéquation des formations avec les attentes et les besoins du terrain.

En outre, le programme d'encouragement "Interprofessionnalité dans le domaine de la santé 2017-2021", qui est en cours de concrétisation et qui nous accompagnera dans les années suivantes, doit contribuer à augmenter la durée d'exercice des professions et à endiguer la pénurie de personnel qualifié.

Enfin, je mentionne encore l'article constitutionnel sur les soins de base qui a été accepté par le peuple en 2014. Je vous rappelle que c'est aussi par la contribution du Parlement et du Conseil fédéral que l'initiative populaire, centrée uniquement sur les médecins, a été remplacée par un contre-projet qui est axé sur les soins de base et qui associe l'ensemble des professions afin de les soutenir et de souligner leur importance.

Voilà l'objectif, voilà ce que nous faisons, en soulignant encore l'importance du domaine des soins, et voilà ce que nous souhaitons continuer à faire.

Dans ce cadre global, la majorité de votre commission propose aujourd'hui un changement fondamental, avec la possibilité pour les infirmiers et infirmières de facturer directement des soins à la charge de l'assurance obligatoire des soins sans qu'une prescription soit nécessaire. Bien sûr, il ne s'agirait que de certaines prestations, encore à définir; bien sûr, c'est en coordonnant avec le projet sur la liberté de contracter qu'il faudra mettre cela en oeuvre; bien sûr, c'est limité dans le temps, avec une durée de validité de six ans. Néanmoins, c'est un changement fondamental, une autre voie que celle choisie par le Conseil fédéral.

Je dois vous dire que derrière une demande somme toute assez simple - cela a été rappelé dans le débat -, soutenue très largement par tous les groupes et milieux politiques, se cache un changement profond de notre système, dont les implications et les conséquences sont encore très imprécises. Le Conseil fédéral a souhaité inscrire la modernisation du domaine des soins et le soutien à ce dernier dans le cadre actuel et connu. Dans ce cadre, c'est un médecin qui a la fonction de poser le diagnostic et de décider, dans la ligne générale, des prestations de soins capables de traiter la maladie de manière à garantir la coordination et la collaboration - et nous renforçons cette tendance partout où c'est possible - avec l'ensemble des professionnels de la santé.

Or, le projet de la majorité de votre commission prévoit plusieurs entrées possibles, avec de nouveaux défis en matière de coordination. Ainsi, comment assurer la bonne coordination entre les médecins et les professionnels des soins s'ils n'ont pas la fonction et aussi l'obligation, selon le système, de se coordonner dès le départ? Le projet qui vous est soumis aujourd'hui envoie un signal qui est, à notre sens, contraire à l'évolution logique, à laquelle nous aspirons, consistant à renforcer la coordination et l'interprofessionnalité.

Une autre conséquence possible, sur laquelle il faut bien aussi nous arrêter quelques instants, c'est la question des coûts. Il faut être très clair: cette évolution est-elle impossible parce qu'il n'y aurait, dans le fond, que des prestataires de soins qui auraient comme seule idée de ne pas être très honnêtes avec le système et d'en profiter? Pas du tout! Mais, de manière extrêmement logique et prouvée, nous voyons bien que, dès qu'il y a la possibilité de facturer directement, le risque est grand de constater une augmentation pas forcément nécessaire du volume de soins prodigués et donc du nombre de factures à payer. Il est vrai que nous craignons, dans un système où nous essayons de stabiliser les coûts, une augmentation importante de ces derniers. Cela ne nous paraît pas souhaitable aujourd'hui. La question des coûts n'est d'ailleurs pas contestée par la majorité de la commission. Si j'ai bien compris les rapporteurs, la majorité de la commission sait que cela augmentera les coûts, mais elle est d'avis qu'il faut accepter cette augmentation.

Je rappelle que chaque année, chaque mois, chaque semaine, nous essayons de tout faire pour garantir que les coûts soient sous contrôle. C'est la raison pour laquelle, dans le domaine des soins, où nous sommes d'accord sur les objectifs, le Conseil fédéral a choisi une autre voie, et ce depuis des années, que celle du présent projet, sur lequel la majorité de la commission vous propose d'entrer en matière. Je vous épargne les détails concernant les coûts qui figurent dans l'avis du Conseil fédéral du 23 mars 2016. En résumé, nous partons de l'idée que cela peut avoir des conséquences relativement importantes.

Il faut également relever les conséquences sur la pratique, qui concernent toute une série de points encore à préciser. J'aimerais attirer votre attention sur cette question. Vous vous apprêtez à adopter un changement relativement fondamental dans notre système de soins, en introduisant pas mal d'innovations.

D'abord, vous prévoyez d'introduire la possibilité, pour le domaine des soins, de facturer directement, à la charge de l'assurance obligatoire des soins. Ensuite, vous prévoyez que l'ordonnance définisse concrètement de quelle prestation on parle, créant ainsi une certaine insécurité à l'avenir. En outre, vous souhaitez instaurer, dans un domaine spécifique, la liberté de contracter, alors que nous avons le mandat - c'est l'objet suivant - d'y réfléchir avec le Conseil fédéral et avec la commission pour les prochaines années, et nous allons le faire. Nous partons de l'idée qu'il faut d'abord mener la réflexion sur la liberté de contracter et ensuite, éventuellement, regarder dans quelles conditions l'introduire. Il est erroné de l'introduire aujourd'hui avant que le débat sur la liberté de contracter en général ait eu lieu.

La dernière innovation que vous vous apprêtez à introduire consiste à prévoir une durée de validité limitée pour tout le système. Vous créez donc une solution provisoire dans un domaine extrêmement sensible et extrêmement pointu, qui a besoin de stabilité et de sécurité. Ce que je peux déjà vous prédire sans prendre un trop grand risque, c'est que cette solution provisoire sera tout le temps rediscutée par la suite et que, dans quelques années, nous arriverons au constat selon lequel nous avons une solution provisoire qui dure, ce qui crée une certaine insécurité: faut-il continuer dans cette voie? Je sais que le Parlement n'apprécie pas beaucoup, de manière générale, d'être confronté à cette situation. Je comprends cela. C'est pourquoi j'aimerais attirer votre attention sur les conséquences à plus long terme de ce que vous vous apprêtez à faire.

Nous pensons qu'il y a d'autres manières de faire, qui sont peut-être moins spectaculaires, mais qui n'en sont pas moins efficaces. J'ai cité au début de mon intervention ce que fait le Conseil fédéral, avec évidemment l'appui du Parlement - je vous en remercie. Nous souhaitons poursuivre dans cette voie, mais cela implique aussi d'envoyer aujourd'hui un signal clair, et non pas le signal qu'on prend des décisions qui paraissent contradictoires parce que, d'un côté, on poursuit les travaux menés jusqu'ici, et que, d'un autre, la majorité de votre commission propose des innovations dans le projet que vous examinez.

Ce sont les arguments avec lesquels le Conseil fédéral vous invite à soutenir le domaine des soins, à l'aider à soutenir ce domaine comme il le fait depuis des années en poursuivant les travaux à cette fin, à ne pas envoyer aujourd'hui un signal contradictoire et, donc, à ne pas entrer en matière sur le projet de la majorité de votre commission.

Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit de Courten ab. Der Bundesrat beantragt ebenfalls Nichteintreten.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 67 Stimmen

Dagegen ... 118 Stimmen

(0 Enthaltungen)