13.074

Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

1. Energiegesetz

1. Loi sur l'énergie

Art. 2 Abs. 1

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 2 al. 1

Proposition de la commission

Maintenir

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Nachdem sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2016 in zweiter Lesung mit der Energiestrategie befasst hat, gehen heute wir in die zweite Runde.

Im September 2016 wird es drei Jahre her sein, dass die Botschaft vorgelegt worden ist. Das Umfeld ist, milde ausgedrückt, als dynamisch zu bezeichnen. Es wäre an und für sich gut, wenn man hier jetzt zügig Rechtssicherheit schaffen könnte.

Die UREK hat sich während mehr als einem Tag noch einmal mit diesem Geschäft befasst. Es ist nicht gelungen, eine grosse Zahl von Differenzen auszuräumen. Nach wie vor bestehen fünfzehn Differenzen. Allerdings - das ist die gute Nachricht - dürfen nur vier davon als gewichtig bezeichnet werden. Auf die Details werde ich bei den einzelnen Artikeln zu sprechen kommen.

In Artikel 2 Absatz 1 geht es um die Zielwerte für den Ausbau bei der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ohne die Wasserkraft. Der Bundesrat beantragt für das Jahr 2035 einen Zielwert von 14 500 Gigawattstunden. Der Ständerat hat diesen Wert gestützt auf die Modifikationen, die er an der Energiestrategie vorgenommen hat, auf 11 400 Gigawattstunden festgelegt. Der Nationalrat hält an der Fassung gemäss Bundesrat fest.

Ihre Kommission ist der Auffassung, dass man sich an möglichst realistischen Zielen orientieren sollte, und beantragt Festhalten am Beschluss des Ständerates.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 14 Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Vonlanthen, Bischofberger, Hösli, Keller-Sutter, Rieder, Schmid Martin)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 14 al. 3

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Vonlanthen, Bischofberger, Hösli, Keller-Sutter, Rieder, Schmid Martin)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Hier geht es um die erste Differenz, die ich als gewichtig beurteilen würde.

Bisher hatten Energieanlagen im Widerstreit mit Schutzinteressen in den sogenannten BLN-Gebieten, also den Gebieten gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, häufig einen schweren Stand. Das Natur- und Heimatschutzgesetz verlangt im Prinzip eine ungeschmälerte Erhaltung. Die Energiestrategie will hier eine Neuregelung einführen: Im Grundsatz sollen Energieanlagen ab einer gewissen Grösse als Anlagen von nationalem Interesse bezeichnet werden. Die Interessen der Energieanlagen mit diesem Status werden gegenüber anderen, vor allem eben gegenüber Umweltinteressen gestärkt; damit werden die Realisierungschancen solcher Anlagen erhöht. Anders ausgedrückt: Künftig sollen Stromerzeugungsanlagen in BLN-Gebieten gebaut werden dürfen. Der Bundesrat schlägt vor, dass bei der Interessenabwägung das nationale Interesse betreffend den Bau einer Energieerzeugungsanlage grundsätzlich als gleichrangig mit anderen Interessen zu betrachten sei. Dieser Haltung schliesst sich die Minderheit an.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und die Fassung des Bundesrates mit einem Zusatz zu ergänzen. Dieser Zusatz sieht vor, dass BLN-Objekte nicht im Kern ihres Schutzwertes verletzt werden dürfen. Die Mehrheit der Kommission will damit auch den Bau oder Ausbau von Energieerzeugungsanlagen in BLN-Gebieten ermöglichen. Gleichzeitig will sie aber dem in Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung formulierten Schutzauftrag nachkommen, der verlangt, dass die in den Bundesinventaren enthaltenen Gebiete möglichst ungeschmälert zu erhalten sind: Mit dem Zusatz will sie verhindern, dass das Objekt vollständig zerstört werden darf.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion

Die Energiestrategie hat unter anderem zum Ziel, rasch genügend Kapazitäten von neuen erneuerbaren Energien zu schaffen, um so den heute aus Atomkraftwerken produzierten Strom dereinst ersetzen zu können. Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube. Wenn wir nämlich heute die Realisierungszeiten für Installationen, beispielsweise von Windkraftpärken, betrachten, dann müssen wir feststellen, dass die Förderung erneuerbarer Energien in der konkreten Umsetzung immer noch auf grosse praktische Hindernisse stösst. Der Bundesrat schlägt daher mit Recht vor, dass die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau "von nationalem Interesse" sind. Das heisst konkret: Bei der Interessenabwägung im Einzelfall ist das nationale Interesse an der Realisierung als grundsätzlich gleichrangig zu betrachten mit anderen nationalen Interessen, beispielsweise im Bereich des Landschaftsschutzes. Damit können Projekte einer adäquaten Güterabwägung unterzogen werden, die es erlauben wird, bei Bewilligungsverfahren rascher zu einer Entscheidung zu kommen.

Der Handlungsbedarf in diesem Bereich sollte eigentlich unbestritten sein. Wie das Beispiel des Windparkprojekts auf dem Schwyberg in meinem Kanton zeigt, führen die derzeitigen Verfahren in vielen Fällen zu einer massiven Verzögerung bei der Umsetzung. Seit sage und schreibe sieben Jahren warten wir auf die Realisierung dieses Windparks.

Einerseits will der Nationalrat den Begriff "grundsätzlich" streichen; er integriert damit eine Absolutheit ins Gesetz, die der Idee der Güterabwägung widerspricht. Andererseits hebelt die vorgeschlagene Änderung des Ständerates, wonach bei einem Objekt der "Kern seines Schutzwertes" nicht tangiert werden darf, die Absicht des Bundesrates weitgehend aus, mit der Energiestrategie eine Akzeleration der Realisierung von Anlagen zu erreichen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff provoziert nämlich eine grosse rechtliche Unsicherheit und damit immense potenzielle Verzögerungen.

Daher ist die Minderheit der festen Überzeugung, dass die ursprüngliche Formulierung des Bundesrates die einzig richtige Kompromisslösung darstellt. Mit der Formulierung "grundsätzlich gleichrangig" wird die Relativität zum Ausdruck gebracht. Die ausführenden Instanzen müssen bei der Güterabwägung zwar die Notwendigkeit der raschen Realisierung der Anlagen für erneuerbare Energien berücksichtigen, im Einzelfall ist aber die besondere Schutzwürdigkeit von BLN-Objekten auch in Betracht zu ziehen. Im Übrigen werden ja in Absatz 2 von Artikel 14 beispielsweise Biotope von nationaler Bedeutung als absolut vorrangig angesehen, was die Installation neuer Anlagen komplett ausschliesst.

Mit dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit wird also sichergestellt, dass eine pragmatische und eine verantwortungsbewusste Umsetzung erfolgen kann. Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen.

Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

Je vous demande de suivre la majorité de la commission. Les objets d'importance nationale figurant à l'inventaire fédéral du patrimoine sont essentiels pour le tourisme et pour la qualité de la vie. Ce sont des paysages naturels dignes de protection; on peut citer la région d'Aletsch, la vallée du Doubs, le Lavaux ou les chutes du Rhin.

L'article 14 alinéa 3 tel qu'il est proposé par le Conseil fédéral et la minorité de la commission affaiblit inutilement la protection conférée par l'inscription d'un site à l'inventaire fédéral. Aujourd'hui déjà, une grande partie des projets, à l'exception de ceux qui ont un impact massif sur les régions concernées, peut être réalisée. C'est la raison pour laquelle nous vous proposons de prévoir qu'on effectue une pesée des intérêts et qu'il soit possible d'envisager une dérogation à la règle suivant laquelle un objet doit rester intact pour autant que l'on ne porte pas atteinte à l'essence de l'objet protégé.

Il est vrai qu'il s'agit d'une notion juridique assez floue. La question est la suivante: lors de la pesée d'intérêts, peut-on donner la préférence à une installation pour produire de l'énergie renouvelable? Je suis favorable à ce genre de projet pour autant que celui-ci ne porte pas atteinte au noyau dur, dirais-je, de la protection, ce qui permettrait de concilier à la fois la question du tournant énergétique, auquel je suis très favorable, et le fait qu'on doive protéger les objets d'importance nationale, comme le prévoit l'article 5 de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage.

Il faudra peut-être, lors des débats, définir clairement ce qu'on entend par "essence de l'objet protégé". Le noyau dur de la protection des objets d'importance nationale doit être maintenu, mais il est possible néanmoins de faire de petites dérogations, ce qui ne signifie pas, lorsqu'on fait une pesée d'intérêts, choisir systématiquement de déroger à cette protection pour construire des installations qui produisent des énergies renouvelables. En outre, la jurisprudence liée à cet article dira bien ce qu'il en est de l'essence de l'objet protégé.

Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Frau Bundesrätin hat einmal gesagt, der Bundesrat habe immer oder fast immer Recht. Das ist vielleicht leicht übertrieben, aber es ist natürlich auch nicht das Umgekehrte der Fall. Gestützt auf diese Gewissheit können wir uns bei diesem Artikel - um es mit einem fast biblischen Wort zu sagen - getrost auf die Fassung des Bundesrates verlassen respektive diese Formulierung übernehmen.

Ich glaube, die Debatte hier und vor allem auch in der Kommission hat gezeigt: Es geht um Details, die wahrscheinlich letztlich so oder so, ob Sie der Mehrheit oder der Minderheit folgen, von Richtern beurteilt werden müssen. Herr Kollege Vonlanthen hat darauf hingewiesen: Der Kerngehalt des Schutzobjektes ist wahrscheinlich auch kein Rechtsbegriff, der jedem hier sofort klar wäre.

Mit der gesetzlichen Festschreibung, dass bei der Interessenabwägung eine grundsätzliche Gleichrangigkeit gelten muss, finden sich Schutz- und Nutzungsinteressen wieder auf Augenhöhe. Es geht ja hier nicht um lokale Projekte, sondern es muss ein nationales Interesse ausgewiesen und vorhanden sein. Auch von daher kann man den touristischen Regionen, die sich für die ständerätliche Lösung aus der ersten Lesung einsetzen, vielleicht in dem Sinne ein bisschen entgegenkommen, dass man sagt: Jeder Windpark oder jede Windanlage kann dann auch nicht verwirklicht werden; es muss ein nationales Interesse vorhanden sein. Und das ist eben nicht bei jedem Projekt der Fall.

In der Kommission wurde gesagt, die Schwäche der bundesrätlichen Lösung sei, dass nicht gesagt werde, gemäss welchen Kriterien und unter welchen Bedingungen diese Interessenabwägung zu geschehen habe. Es wurde aber ebenso anerkannt, dass dies gleichermassen auch die Stärke der Lösung sei, weil dann sämtliche verfassungsmässigen Prinzipien einfliessen und umfassende Interessenabwägungen vorgenommen werden können.

Folgen Sie also bitte der starken Minderheit, und vertrauen Sie in dieser Frage auf das gesetzgeberische Fingerspitzengefühl unserer Regierung.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Stein des Anstosses in der Kommission war ja der Begriff "Kern seines Schutzwertes". Wenn wir uns mit diesem Begriff näher befassen wollen, müssen wir die bisherige Gesetzgebung anschauen: Der Kern des Schutzwertes ist in der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz so nirgends vorhanden. Wenn Sie die BLN-Schutzgebiete anschauen, sehen Sie, dass diese sehr genau dokumentiert und definiert sind. In dieser Dokumentation findet sich der Begriff "Kern des Schutzwertes" nirgends. Also müssten die entsprechenden Behörden den Kern des Schutzwertes über Auslegung neu definieren. Und wer macht das? Schlussendlich macht es das Bundesgericht.

In einzelnen Gebieten können Sie diesen Kern gar nicht feststellen. Denn der Umweltverband wird Ihnen sagen: Jeder Quadratmeter dieses Schutzgebietes ist Kern. Und derjenige, der Energie produzieren will, sagt: Überhaupt nichts ist Kern des Schutzwertes. Mit diesem Begriff konstruieren Sie bei der Energiegewinnung neue Konfliktstoffe.

Schlussendlich müssen wir uns an diesem Punkt die Frage stellen: Wollen wir die Energiewende mittels Wasserkraft herbeiführen und den Ausstieg aus der Atomenergie erreichen, oder treten wir an Ort? Mit dieser neuen Bedingung werden Sie nichts vereinfachen, sondern schlicht zusätzlichen Konfliktstoff in die Diskussion hineinbringen.

Daher rate ich Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

A vrai dire, je n'avais pas l'intention de prendre la parole, mais l'intervention de Monsieur Hösli semble être la manifestation d'une forme de malentendu dans la question que nous traitons.

De quoi s'agit-il? C'est extrêmement simple: tout d'abord, nous avons diminué la protection des sites d'importance nationale portés à l'inventaire fédéral en nous ralliant à la décision du Conseil national et en disant ainsi non seulement que, dans la pesée des intérêts, on doit tenir compte "en principe" des intérêts de la politique de l'énergie, mais qu'on doit même en tenir compte tout court. Le terme "en principe" - cette relativisation contenue dans le projet du Conseil fédéral - a donc disparu. La pesée des intérêts devient donc une norme absolue, puisqu'elle met tous les intérêts sur le même plan, ce qui n'était pas le cas dans le projet du Conseil fédéral.

Le tempérament apporté par notre commission est tout simple: lorsqu'on indique qu'il ne faut pas porter atteinte à l'"essence d'un site protégé", il ne s'agit pas d'une notion juridique si indéterminée que cela, et ce n'est pas le Tribunal fédéral qui, pour chaque cas, essayera de deviner quelle est l'essence du site protégé, de sa propre volonté et en vertu d'une appréciation juridictionnelle. Ce n'est pas ainsi que cela se passera. Pour chaque site protégé, il existe une fiche indiquant les raisons pour lesquelles le site est protégé. Il faudra donc voir dans chaque cas si l'installation que l'on veut construire dans ce site est compatible avec ce dernier ou si elle ne l'est pas.

Si un site est protégé en raison de la qualité des marais qui s'y trouvent et que l'on veut y installer une éolienne, cela ne posera strictement aucun problème puisque l'essence du site protégé est le marais. En revanche, si un site est protégé - et là je rejoins l'intervention de Monsieur Hösli - en raison de la beauté de son paysage et que l'on souhaite y implanter une éolienne, dans ce cas la question se posera de savoir si cette éolienne est susceptible de défigurer le paysage qui est l'essence même de la protection du site, ou si elle s'intègre dans ce paysage.

Monsieur Hösli a dit tout à l'heure que, dans des cas pareils, il faudrait probablement renoncer aux éoliennes - il parlait des zones touristiques. Ce que dit la commission, ce n'est rien d'autre que cela. Lisez les fiches de l'inventaire fédéral du patrimoine, lisez les normes pour lesquelles on a décidé de protéger le site. Vous verrez que, dans certains cas, l'installation qui produit de l'énergie renouvelable ne contrevient pas aux critères de protection. Dans d'autres cas, vous verrez qu'elle est incompatible avec de tels critères. On ne dit rien d'autre que cela; au fond, on énonce une évidence et on aide ceux qui devront appliquer la loi dans l'interprétation de la législation.

Eder Joachim · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Ich bitte Sie, der Minderheit Vonlanthen und damit der Version des Bundesrates zuzustimmen, dies gerade auch unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Diskussionen im Zusammenhang mit meiner parlamentarischen Initiative 12.402, "Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin", der von beiden UREK Folge gegeben wurde.

Die UREK-SR befasste sich an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2014 mit der Frage, wie namentlich im Bereich der erneuerbaren Energien die Genehmigung von Projekten erleichtert werden kann, welche Stätten tangieren, die in den Bundesinventaren der Objekte von nationaler Bedeutung aufgeführt sind. Am 1. September 2014 verzichtete die Kommission nach langer Diskussion darauf, einen Entwurf über die Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz in die Vernehmlassung zu schicken, und beschloss mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, die Behandlung meiner parlamentarischen Initiative zu sistieren. Sie wies darauf hin, dass der Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen der Detailberatung des Energiegesetzes zu behandeln sei und dass das Problem zumindest teilweise über dessen Artikel 14 gelöst werden könne.

Deshalb äussere ich mich hier und heute als Nicht-Kommissionsmitglied zum vorliegenden Artikel. Es sind insbesondere drei Gründe, welche klar für die Version der Kommissionsminderheit und des Bundesrates sprechen.

1. Für den Begriff "Kern seines Schutzwertes" existiert heute weder eine Legaldefinition noch eine Praxis. Es handelt sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Kollege Rieder hat die Folgen dieses zusätzlichen Konfliktstoffs aufgezeigt.

2. Die Einschränkung führt zu einer Verschärfung, auch gegenüber der geltenden Rechtslage, Beispiele gibt es genügend. Eine Verschärfung der geltenden Rechtslage als Folge der erwähnten Einschränkung kann sich stark auf die Nutzung der alternativen Energien auswirken. Wir sprechen immerhin von grossflächigen BLN-Objekten, die rund - und das ist doch interessant - 20 Prozent der Fläche unseres Landes umfassen. Ich weiss nicht, ob Sie sich dessen bewusst sind. Wir sprechen auch von zahlreichen geschützten Ortsbildern. Es sind genau 1273 Isos-Objekte.

3. Die nationalen Interessen an der Nutzung erneuerbarer Energien und am Natur- und Heimatschutz sollen einander ohne Einschränkung gleichgestellt werden, damit man im Einzelfall ausgewogene Entscheide treffen kann. Gerade bei Energieprojekten, welche beispielsweise den Ausbau der Wasserkraft, den Ausbau von Solaranlagen, den Ausbau der Windenergie zum Ziel haben, ist eine Güterabwägung unumgänglich; das wurde auch schon gesagt. Deshalb ist es nötig, Farbe zu bekennen und eine neue Gewichtung - das ist auch im Interesse des Bundesrates - von Schutz und Nutzung vorzunehmen. Sonst, und damit ist es mir wirklich ernst, bleiben die Abwendung von der Kernenergie und die Forderung nach erneuerbaren Energien ein reines Lippenbekenntnis. Kompromisslos den Atomausstieg zu fordern, ohne gewisse Zugeständnisse im Natur- und Heimatschutz zu machen, bringt uns in der Energiefrage nicht weiter. Letztlich ist unser heutiger Entscheid also eine Frage der Glaubwürdigkeit.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit Vonlanthen und dem Bundesrat zu folgen.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion

Ich glaube, wir sind uns bewusst, dass wir uns in einem politisch sehr sensiblen Bereich befinden. Wir alle haben dieses Buch mit tollen Fotos über die BLN-Gebiete zugestellt erhalten. Wenn wir uns überlegen, was es in letzter Konsequenz bedeutet, wenn man ein solches Gebiet tangiert, sind wir uns, glaube ich, alle bewusst, dass hier sehr vorsichtig vorzugehen ist, und ich glaube, dass ich das hier auch im Rat nicht anders gespürt habe.

Nun möchte ich einfach erwähnen, dass die Vorlage der Mehrheit, so, wie ich es beurteile, bereits ein Kompromiss ist. Man muss sich überlegen, was man sich einhandelt, wenn man dieser Mehrheit nicht folgt. Kollege Vonlanthen hat ein Beispiel aus seinem Kanton aufgezeigt, bei dem das Verfahren sehr lange gegangen ist oder immer noch andauert. Für mich stellt sich die Frage, was der Unterschied ist, wenn man jetzt zwischen der Fassung des Bundesrates und der Fassung der Mehrheit der Kommission entscheiden muss. Wäre das Verfahren bei der Fassung des Bundesrates viel schneller als bei der Fassung der Mehrheit der Kommission?

Ich glaube, wenn man es realistisch betrachtet, muss man zum Schluss kommen, dass wahrscheinlich beide Verfahren letztlich auf eine Einzelfallbeurteilung hinauslaufen. Man müsste also jeden Fall einzeln beurteilen. Und das bedeutet wahrscheinlich auch bei beiden Fassungen etwa den gleichen zeitlichen Aufwand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine der Varianten zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt, sondern es muss bestimmt jeder Fall, wenn es um BLN-Gebiete geht, einer Einzelfallbeurteilung unterzogen werden.

Auch das Thema unbestimmter Sachbegriff sehe ich. Es ist sicher so, dass der Begriff "Kern seines Schutzwertes" rechtlich einen unbestimmten Sachbegriff darstellt. Aber auch die Fassung des Bundesrates, in der es heisst, etwas sei "grundsätzlich gleichrangig" zu betrachten, ist aus meiner Sicht sehr offen formuliert. Da haben Sie keine absolute Klarheit. Ich bin der Auffassung, dass eigentlich beide Varianten vom Ablauf her etwa dasselbe bedeuten und es nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen würde, wenn man der Fassung des Bundesrates folgte.

Ich habe eine Beurteilung von Professor Arnold Marti zu Artikel 14 Absatz 3 vor mir. Er ist unverdächtig in dieser Frage; er ist Mitglied der FDP und Vizepräsident des Schaffhauser Obergerichtes. Er ist auch Kommentator von Artikel 78 der Bundesverfassung im St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung. In Artikel 78 der Bundesverfassung geht es um den Natur- und Heimatschutz. Absatz 2 lautet: "Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er schont Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler; er erhält sie ungeschmälert, wenn das öffentliche Interesse es gebietet." Professor Marti führt in dieser kurzen Beurteilung aus: "Damit wird der in Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerte verfassungsrechtliche Schutzauftrag für solche Bundesinventarobjekte infrage gestellt." Dessen sind wir uns bewusst.

"Es ist das Verdienst des Ständerates", heisst es weiter, "einen Kompromissvorschlag geschaffen zu haben, welcher beide auf dem Spiel stehenden Anliegen (gebotener Schutz von Landschaften von nationaler Bedeutung und Förderung der Produktion von erneuerbarer Energie) miteinander harmonisiert und die umstrittenen neuen Eingriffsmöglichkeiten bei solchen Schutzobjekten in sinnvoller Weise beschränkt." Er kommt in seinem Schlusssatz zu folgender Überlegung zu Artikel 14 Absatz 3 gemäss Mehrheit: "Er bildet einen klaren Massstab für heikle Eingriffe in unser wertvolles Natur- und Kulturerbe und schliesst übermässige Landschaftseingriffe von vornherein aus." Das ist die Beurteilung eines Kommentators von Artikel 78 unserer Bundesverfassung.

Ich wurde in dieser Frage vom Schweizerischen Alpenclub angesprochen, der sich grosse Sorgen machen würde, wenn wir nicht der Fassung der Mehrheit folgen würden. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitglied sowohl beim SAC Pilatus wie auch beim SAC Titlis; ich habe hier gewisse Interessen. Aber ich glaube, der SAC ist in dieser Frage auch unverdächtig.

Wenn ich nochmals betrachte, was auch in der Kommission diskutiert wurde, bin ich ebenfalls der Meinung, wie sie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, zumindest in der Kommission: Diese Frage ist nicht matchentscheidend für das Referendum zu dieser Vorlage. Aber sie könnte matchentscheidend für die Frage einer Volksinitiative sein. Volksinitiativen liegen hier in einem sensiblen Bereich: Ich erinnere an den Moorschutz, an die Rothenthurm-Initiative, ich erinnere an die Zweitwohnungs-Initiative. Solche Initiativen kommen relativ einfach durch, wenn sie gut illustriert sind.

Das kommt mir in den Sinn, wenn ich Ihnen sage, wer die weitere Zuschrift, die touristische Stimme, die uns zugestellt wurde, unterschrieben hat. Es sind Kräfte, die sich auch für die von der Mehrheit beantragte Fassung der Bestimmung äussern. Es ist der CEO der Jungfraubahn Holding AG, es ist der CEO der Schilthornbahn AG, es ist der CEO der Andermatt Swiss Alps AG, es ist der Präsident des Verwaltungsrates der Weisse-Arena-Gruppe, und es ist Mendrisiotto Turismo. Diese Zuschrift aus Tourismuskreisen zeigt, dass man sich dort genau diese politischen Überlegungen macht: Wollen wir in dieser Frage am Schluss eine zweite Zweitwohnungs-Initiative provozieren? Dies wäre unnötig, weil Sie hier die Chance haben, mit einer kleinen Ergänzung, wie sie die Mehrheit der Kommission vorsieht, ein solches Vorgehen abzuwenden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen, die sich hier bestimmt auch gute Überlegungen gemacht hat.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Meine Interessenbindungen sind bekannt: Ich bin Präsident der Kraftwerke Oberhasli AG, aber ich bin auch im Stiftungsrat der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Als Präsident der Kraftwerke Oberhasli AG würde ich am liebsten überall bauen, wo sich das Gelände eignet. Aber als Stiftungsrat spüre ich auch die Sensibilitäten in diesen Organisationen.

Heute, ich habe es bereits erwähnt, gilt praktisch der ungeschmälerte Schutz der BLN-Inventare. Diesen Schutz wollen wir mit der Energiestrategie aufweichen; das war erklärtes Ziel. Von einem Rückschritt gegenüber dem heute geltenden Recht kann also in keinem Fall die Rede sein.

Was wir aber nicht wollen - ich glaube zumindest, das sagen zu können -, ist eine Zerstörung der BLN-Inventare. Genau diese Angst ist eben bei den Umweltorganisationen vorhanden, dass wir nicht nur Eingriffe wollen, sondern dass die Gefahr besteht, dass ganze BLN-Gebiete zerstört werden. Darum wird eben - das weiss ich aus zuverlässiger Quelle - in diesen Kreisen auch eine Initiative erwogen, vor allem, weil auch noch die parlamentarische Initiative Eder 12.402 diskutiert wird, die auch eine Aufweichung in diesem Bereich möchte. Kollege Graber hat es bereits gesagt: Wir haben, gestützt auf die Rothenthurm-Initiative, eine Art Durchsetzungsartikel in der Bundesverfassung, was den Moorschutz betrifft. Da gibt es keine Interessenabwägung: absoluter Schutz - fertig.

Wenn dann eine Initiative zum Schutz der BLN-Inventare kommt, wünsche ich Ihnen einen fröhlichen Abstimmungskampf gegen diese Bilder, wie Sie sie im Buch gesehen haben. Ich befürchte ein wenig, dass wir im Bereich der BLN-Inventare auch eine Art Durchsetzungsartikel bekommen werden. Darum bin ich der Meinung, man könnte diese Angst etwas nehmen, indem man sagt: Wir wollen Eingriffe in diese Inventare ermöglichen, aber wir wollen die Inventare nicht zerstören.

Darum bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bedanke mich für diese intensive Diskussion. Sie wird nicht zum ersten Mal intensiv zu diesem Artikel geführt, wobei ich glaube, dass sich das auch lohnt.

Nochmals: Es ist vom Kommissionssprecher richtig gesagt worden, dass wir heute einen dermassen grossen Schutz haben, dass Einzelobjekte der Energiegewinnung keine Chance haben - praktisch keines kann in einem Schutzgebiet realisiert werden. Das war die Ausgangslage und an sich auch von rechts bis links unbestritten: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wir brauchen eine gewisse Möglichkeit dazu, insbesondere im Bereich der Wasserkraft, die sehr oft in BLN-Gebieten liegt. Deshalb liegt dieser Grundsatzartikel vor, wonach wir mit Verweis auf ein nationales Interesse sagen, dass wir grundsätzlich bereit sind, Anlagen der erneuerbaren Energien auch in einem Gebiet, das im BLN-Inventar aufgenommen ist, bauen zu lassen.

Jetzt geht es ja nicht um Hunderte von Projekten. Auf der Warteliste befinden sich zwanzig bis dreissig mögliche Projekte der Wasserkraft. Herr Ständerat Luginbühl, es geht nicht um Dutzende Projekte, wobei ich froh wäre, wenn nur schon eines dieser Projekte realisiert würde. Die Wasserkraft ist im Moment ja nicht so lukrativ, dass Investoren gleich Schlange stehen und Druck machen würden, weil sie jetzt unbedingt investieren wollten, da es so rentabel sei. Seien wir auch ein bisschen realistisch: Die Möglichkeiten, die Potenziale sind da - aber sie sind sehr eingeschränkt. Es handelt sich auch inskünftig um einzelne Anlagen und nicht um einen Zubau von x Terawatt. Das ist die Ausgangslage.

Es besteht schon noch eine grosse Differenz zum Beschluss des Nationalrates zu Absatz 3, Herr Ständerat Graber: Es geht einmal primär darum, dass es im Beschluss des Ständerates "grundsätzlich gleichrangig" heisst. Der Nationalrat ist nämlich weit von Ihrem sogenannten Kompromiss entfernt. Er ist der Ansicht - dies gemäss einem falschen Verständnis -, dass das Wort "grundsätzlich" bei "grundsätzlich gleichrangig" gestrichen werden könne. Das würde bedeuten, dass bereits der Gesetzgeber im Einzelfall die Interessenabwägung machen würde. Es gäbe dann keine Einzelfallbeurteilung mehr. Vielmehr würde, wenn ein Gesuch für eine Anlage erneuerbarer Energie in einem BLN-Gebiet eingereicht würde, diese als gleichwertig mit anderen nationalen Interessen angesehen; dann gäbe es keine Einzelfallbetrachtung mehr. Das ist an dieser Stelle der grosse Unterschied zwischen den Formulierungen von Bundesrat bzw. Ständerat und Nationalrat.

Im Nationalrat ist das die Hauptdifferenz. Wenn Sie jetzt, was ich sehr befürworte, am Ausdruck "grundsätzlich gleichrangig" festhalten, dann haben wir schon, wie das in allen Gesetzen die Regel ist, die generell-abstrakte Vorgabe des Gesetzgebers, und dann gibt es die Einzelfallprüfung. Die Einzelfallprüfung bleibt trotz dieser Vorgabe selbstverständlich den Behörden unbenommen. Es wird kürzere Verfahren geben, weil die Ausgangslage anders ist. Das ist eigentlich gleichsam der grosse Sprung von heute auf morgen.

Der Bundesrat will selbstverständlich Landschaftsikonen schützen. Um diese ging es den Umweltverbänden die ganze Zeit. Man ist angetreten und hat gesagt: Ja, aber der Rheinfall, das Matterhorn und die Berner Hochalpen müssen doch geschützt sein. Diese wollen wir selbstverständlich schützen, da haben wir keine Differenz. Da reden wir dann eben von den Landschaftsikonen.

Der Zusatz, den Sie in Absatz 3 angefügt haben, betrifft eben nicht die Ikonen, sondern sämtliche Inventare, sämtliche Objekte nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Es sind nicht nur die Ikonen betroffen, zu deren Schutz wir alle wahrscheinlich dasselbe Verständnis haben.

Hinzu kommt noch Absatz 2 - ich glaube, Herr Ständerat Vonlanthen hat darauf hingewiesen -: Gemäss Absatz 2 wird wie beim Moorschutz neu für Bauten in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten ein absolutes Verbot verankert. Das haben wir heute nicht, heute dürfte man dort im Einzelfall bauen. Inskünftig haben Sie dort diesbezüglich ein absolutes Verbot. Das ist gegenüber heute eine Verstärkung des Natur- und Landschaftsschutzes. Und es war auch als Kompensation dafür angedacht, dass man bei den BLN-Gebieten eine leicht andere Ausgangslage hat. Wenn Sie jetzt da auch noch eine Verstärkung einfügen, dann haben Sie gegenüber heute das Ziel nicht erreicht.

Wir wollen jetzt mehr Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Mit einem absoluten Verbot nach Absatz 2 und den zusätzlichen Erschwerungen erreichen Sie genau das Gegenteil. Überall dort, wo es um den Kerngehalt des Schutzwertes geht, bauen Sie nämlich gar nichts. Herr Ständerat Graber, der SAC und weitere kommen dann, wenn wir auch darüber diskutieren, zu mir und fragen, ob in den BLN-Gebieten das Schneeschuhlaufen noch erlaubt sei. Der SAC kommt dann und sagt, das gehöre nicht zum Kerngehalt des Schutzes. Ich habe konkret solche Fälle vorliegen, z. B. zu Seilbahnanlagen: Die Touristiker, die Sie genannt haben, das sind dann die Grössten unter denen, die für jedes neue "Seilbähnli", das eine Tourismusregion besser erschliesst usw., Ausnahmen wollen.

Das ist ja ein Kerngehalt des Schutzwertes! Da gibt es dann nichts mehr! Das ist doch genau das, was wir tun müssen, sowohl als Politiker als auch als Behörden: den gesunden Menschenverstand im Einzelfall anwenden. Der Einzelfall ist immer extrem komplex und stellt die Behörde vor die Anforderung zu entscheiden, was man sinnvollerweise auch in einem solchen Schutzgebiet nutzen und bewilligen kann, ohne den Verfassungsauftrag zu schwächen.

Aber eine Nullperspektive, das heisst, dass man also nichts mehr tun kann, geht nicht, denn dann haben Sie in den Berggebieten bald gar nichts mehr für die erneuerbaren Energien zur Verfügung! Hier vertraue ich eigentlich mehr als Sie auf die anwendenden Behörden, die das bisher gut geregelt haben im Wissen, dass es um ganz verschiedene Interessen geht, die man im Einzelfall berücksichtigen muss. Zusammengepuzzelt muss das zum Entscheid über die Frage führen, ob ein Eingriff verhältnismässig, vernünftig sowie auch gesetzes- und verfassungskonform ist. Man muss im Einzelfall einmal sagen: Hier geht der Naturschutz vor. In einem anderen Fall kommt man zum Schlussresultat, dass die Energiegewinnung vorgeht oder dass touristische Anliegen vorgehen. Das ist in meinem Verständnis genau diese Aufgabe, die dann im Einzelfall gelöst werden muss. Das sichern wir ab, und die Interessen sind dabei grundsätzlich gleichrangig, und zwar mit Einzelfallüberprüfungen. Aber ein bisschen Spielraum müssen Sie den anwendenden Behörden lassen, und ich vertraue hier auf die Behörden, die in der Regel eben wirklich einen guten Job machen.

Wenn Sie eine Brücke zum Nationalrat bauen wollen, dann über den Begriff "grundsätzlich gleichrangig". Wenn Sie diesen sowie Ihren Zusatz wie in der bisherigen Mehrheitsfassung behalten, dann sind Sie ziemlich weit weg vom Nationalrat. Dann ist das eine Sache, die man höchstens noch in der Einigungskonferenz lösen kann.

Deshalb ist hier, glaube ich, der Antrag der Minderheit auch die Brücke zum Nationalrat.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 31 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 12 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Art. 15 Abs. 2

Antrag der Kommission

... und welche Alternativstandorte es gibt.

Art. 15 al. 2

Proposition de la commission

... le Conseil fédéral tient compte des autres sites ...

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

In Artikel 15 liegt ein offensichtliches Versehen vor. Beide Räte haben die vom Bundesrat vorgesehenen Konzepte für die Bestimmung von Standorten abgelehnt. Entsprechend ist hier "gemäss dem Konzept" zu streichen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 17

Antrag der Kommission

Abs. 2

Festhalten

Abs. 3, 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 5bis

Streichen

Art. 17

Proposition de la commission

Al. 2

Maintenir

Al. 3, 4

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 5bis

Biffer

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Hier geht es um den Geltungsbereich für die Abnahme- und Vergütungspflicht. Grundsätzlich sollen nur jene Kleinproduzenten die Abnahme- und Vergütungspflicht geltend machen können, für die ein Verkauf am Markt mit viel Aufwand verbunden wäre.

Der Nationalrat will an der aktuellen Regelung festhalten. Bundesrat und Kommission beantragen, die Grenze etwas tiefer festzulegen, sodass grössere Produzenten die Abnahmepflicht nicht mehr geltend machen können. Anlagen mit einer Leistung von über 3 Megawatt sind schon recht grosse Anlagen. Sie sollen sich auf dem Markt bewegen. Diese Lösung ist wirtschaftsfreundlicher und KMU-tauglich. Zudem verringert sie die Bürokratie.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 19 Abs. 5 Bst. a, 6

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Vonlanthen, Berberat, Bruderer Wyss, Cramer, Luginbühl, Zanetti Roberto)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 19 al. 5 let. a, 6

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Vonlanthen, Berberat, Bruderer Wyss, Cramer, Luginbühl, Zanetti Roberto)

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

In diesem Artikel - es ist einer der wichtigeren Artikel - geht es um die Förderuntergrenze der Wasserkraft, also um die Frage, ab welcher Grösse ein Kleinwasserkraftwerk am Einspeisevergütungssystem teilnehmen kann. Heute gibt es dafür keine Untergrenze. Für gewisse Kategorien will man auch in Zukunft keine Untergrenzen, beispielsweise für Trinkwasserversorgungs- oder Abwasseranlagen, die mit einer Energiegewinnung verbunden sind. Der Bundesrat soll auch Ausnahmen in Bereichen erlassen können, wo bereits eine starke Vorbelastung besteht. Für die übrigen Anlagen soll eine Untergrenze eingeführt werden. Der Bundesrat schlägt als Untergrenze 300 Kilowatt vor, der Nationalrat entschied sich für eine Grenze von 1 Megawatt. Die Frage war bereits in der ersten Lesung im Ständerat bestritten. Obsiegt hat die Variante des Bundesrates.

Im Grundsatz sind sich Mehrheit und Minderheit einig, dass man vor allem grössere Projekte fördern sollte. Strittig ist nur noch, wo genau die Untergrenze liegen soll. Die Minderheit ist der Meinung, dass diese bei 1 Megawatt festgelegt werden sollte, um zu verhindern, dass wegen der Anreize der KEV weitere Kleinkraftwerke in heute noch unberührten und unverbauten Tälern oder Abschnitten gebaut werden. Zudem sind für Kleinkraftwerke heute Vergütungen bis zu 25 Rappen pro Kilowattstunde möglich, was kaum mehr effizient ist. Die Energiedirektorenkonferenz und auch die Konferenz der Gebirgskantone unterstützen diese Haltung der Minderheit. Die Mehrheit ist der Meinung, dass auch Kleinkraftwerke einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Zudem gebe es durchaus auch kleinere Kleinkraftwerke, die umweltschonend und ohne grössere Eingriffe realisiert werden könnten.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, an der Fassung des Bundesrates festzuhalten und die Differenz aufrechtzuerhalten.

Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion

Im Kontext des nationalen Interesses, das wir vorhin diskutiert haben, haben wir von ökologischer Sensibilität gesprochen. Ich meine, dass der Nationalrat mit Recht kleine Einheiten in natürlichen Gewässern nicht fördern will. Zu dieser Problematik hat übrigens der WWF Schweiz in seinem Schreiben vom 28. Mai 2016, das wir alle erhalten haben, konkrete Zahlen geliefert. Ich zitiere kurz: "98 Prozent des Wasserkraftstroms stammen aus etwa 400 Anlagen, jede davon grösser als 1 Megawatt. Die mehr als 900 Kleinstanlagen tragen gerade mal 2 Prozent zur Gesamtproduktion bei. Kleine Gewässer bieten oft letzte, wenig gestörte Lebensräume und sind deshalb von grosser Schutzwürdigkeit." Dazu kommt, dass die Fördereffizienz schlecht ist, Kleinwasserkraftanlagen teurer sind als Fotovoltaikanlagen und den umsetzenden Kantonen ein grosser bürokratischer Aufwand erwächst.

Weiter gilt es zu bedenken, dass die KEV auch mit der vorgeschlagenen Aufstockung auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde wohl nicht genügend Geld zur Verfügung stellen wird, um die über 37 000 Projekte auf der Warteliste vollständig abzubauen. Im Bereich der Wasserkraft sollten die beschränkten Mittel in kleine Projekte geleitet werden, die tatsächlich sinnvoll sind, zum Beispiel eben Trinkwasserkraftwerke, Abwasserkraftwerke oder Kleinwasserkraftwerke in schon stark genutzten Fliessgewässern, was ja gemäss Artikel 19 Absatz 6 als Ausnahme auch bei einer Untergrenze von 1 Megawatt möglich ist.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen und hier eine Differenz zum Nationalrat zu bereinigen.

Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Man muss es sich ja grundsätzlich schon auf der Zunge zergehen lassen: Wir bauen mit der Energiestrategie 2050 die Energiewende, wir bauen von, sagen wir einmal, umweltgefährdenden oder umweltschädigenden Stromproduktionen auf umweltfreundliche Stromproduktionen um. Gleichzeitig schränken wir die Förderung der Wasserkraft ein, währenddem die Solarstromproduktion bis hin zu fast jedem Panel unterstützt und gefördert wird. Aus einem wissenschaftlichen Umweltbericht bezüglich erneuerbarer Energien zitiere ich Folgendes: "Trotz technologischen Fortschritts in der Herstellung wird die Fotovoltaik auch in Zukunft noch den höchsten Primärenergieverbrauch und die meisten Treibhausgasemissionen verursachen. Die Wasser- und Windenergie haben gegenwärtig und zukünftig den geringsten Primärenergiebedarf und auch die geringsten umweltschädigenden Emissionen aller erneuerbaren Energien." Wenn man dann noch weiss, dass ein in China hergestelltes Solarpanel - von dort kommen Solarpanels heute, weil die Herstellung in Europa auf dem Markt nicht mehr mithalten kann - fast das Doppelte an Treibhausgasemissionen von einem in Europa hergestellten verursacht, dann verschlechtert sich die Ökobilanz der Solarstromproduktion nochmals erheblich.

Ein Schweizer Kleinwasserkraftwerk mit einer Leistung von 700 bis 900 Kilowatt produziert für etwa 1100 Vier-Personen-Haushalte absolut umweltfreundlichen Strom. Das ist personenmässig gesehen fast eine halbe Stadt. Zudem produziert es regelmässig und über weite Teile der Jahreszeit Bandenergie - nicht nur bei Sonnenschein oder Wind. Und dies erscheint im Rahmen dieser Energiestrategie nicht mehr förderungswürdig! Entschuldigen Sie bitte meine persönliche Bemerkung: Das ist unklug. Ich bin wirklich darauf gespannt, wie Sie das dann dem Volk bei einer Abstimmung erklären wollen.

Wir haben heute überhaupt keine Untergrenze. Die Teilnahmeberechtigung ist also bis hin zu einer Leistung von 50 oder 20 Kilowatt gegeben. Aber wir bauen jetzt eine Untergrenze ein. Mit einer Grenze bei 300 Kilowatt werden Anlagen im Umfang von 70 Gigawattstunden, also für etwa 15 000 Haushalte, verhindert oder nicht mehr gefördert.

Ich finde das nicht speziell gut. Aber diese Untergrenze hat vor allem für den Schutz von bisher ungenutzten Gewässern eine gewisse Logik. Würden Sie die Untergrenze auf 1000 Kilowatt erhöhen, würde sich die Zahl auf 240 Gigawattstunden oder fast 55 000 Haushalte erhöhen, ohne dass Sie dadurch etwas Gutes für die Umwelt täten. Denn bei der Wasserkraftnutzung hat schiere Grösse mit umweltschonend gar nichts zu tun. Und besser als Solarenergie oder Import von Kohlestrom ist die Wasserkraftnutzung allemal. Ich will ja nicht hoffen, dass Sie Millionenkredite für die globale Umwelt sprechen, um dann in anderen Fragen Umweltpolitik nur innerhalb der Schweizer Grenzen zu beurteilen.

Verbrennen Sie sich also am kalten Wasser nicht die Finger, und folgen Sie der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Auch ich möchte Ihnen beliebt machen, der Mehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Minderheit begründete ihren Antrag einerseits mit der mangelnden Produktionsmenge, andererseits mit den Eingriffen in die Natur und dann auch mit dem Argument der Nichteffizienz, das Herr Vonlanthen vorgebracht hat.

Zur Effizienz: Unser Rat hat es abgelehnt, eine Förderbegrenzung von 20 Rappen pro Kilowattstunde für alle Technologien einzufügen. Wenn man nämlich das Argument der Effizienz gebracht hätte, hätte man für alle Technologien einen Deckel vorsehen und sie unter allen Gesichtspunkten beurteilen müssen. Das haben wir abgelehnt, weil wir gesagt haben, die Energiestrategie solle dazu führen, dass verschiedenste Technologien weiterhin gefördert werden. Ich meine, dass die Kleinwasserkraft durchaus effizient ist. Wir haben im Kanton Graubünden beispielsweise Einzelwindräder. Ich habe das Beispiel eines Kleinstwasserkraftwerks mit 300 Kilowatt Leistung und 8000 Betriebsstunden schon einmal eingebracht. Rechnen Sie einmal, wie viele Kilowattstunden Produktion ein solches nach Auffassung der Minderheit nicht förderwürdiges Kleinwasserkraftwerk hat. Und schauen Sie einmal, was ein Windrad produziert, welches durchaus auch grosse Auswirkungen auf die Landschaft hat. Machen Sie diesen Vergleich einmal! Dann entfällt das Argument der Nichtergiebigkeit dieser Kleinwasserkraftwerke.

Viel wichtiger und sachlicher erscheint mir das Argument in Bezug auf die Ökologie. Diejenigen von Ihnen, die wie ich schon mehrmals den Bau eines solchen Projektes begleitet haben, wissen, dass die heutigen Gewässerschutzvorschriften, alle Vorschriften in Bezug auf die Fischerei und alle Vorschriften im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz einzuhalten sind - sonst kann man ein Kleinwasserkraftwerk gar nicht bauen. Es ist also so, dass bei diesen Bauten auch die Umweltschutzvorschriften einzuhalten sind.

Deshalb glaube ich eben: Der Schutz der Umwelt geschieht über diese Vorschriften. Wenn ein Projekt wirklich grosse Auswirkungen hat, dann ist es in der Regel eben nicht realisierbar. Und diese Projekte sind eben gar nicht mehr auf der Liste.

Bei den anderen Projekten halte ich es mit Kollege Hösli: Wenn wir die Förderung der erneuerbaren Energien haben wollen, warum schliessen wir das dann gerade bei der Wasserkraft aus? Diese Werke sind teilweise über fünfzig Jahre in Betrieb. Ich glaube, langfristig tragen sie etwas dazu bei. Vom Kanton Graubünden kann ich als Beispiel anfügen, dass es vielfach die Gemeinden sind, welche eben solche Projekte realisieren. Sie würden sich also auch gegen die Gemeinden und Kantone entscheiden - weil ja die Wasserkonzessionen dort meistens in der öffentlichen Hand sind -, wenn Sie hier der Minderheit folgen würden.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen und die schon vom Bundesrat als Kompromiss vorgeschlagene Untergrenze von 300 Kilowatt so im Gesetz zu fixieren.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Sie wissen, dass ich Präsident des Schweizerischen Fischereiverbandes bin - und sonst habe ich Sie jetzt daran erinnert. Der Fischereiverband versteht sich ja als Lobbyorganisation der Fische und setzt sich für deren Lebensraum ein. Wir haben vom Vertreter der Minderheit gehört, wie die Mengenverhältnisse aussehen. Kollege Hösli hat dann losgelegt und gesagt, dass wir die Wasserkraft nicht fördern wollten. Das ist falsch! Wir möchten einfach, dass wir uns darauf konzentrieren, sie dort zu fördern, wo sie auch wirklich einschenkt. Wir wollen also die grösseren Wasserkraftwerke - diese liefern 98 Prozent der Produktion aller Kraftwerke - fördern und uns nicht auf die 2 Prozent der Produktion der Kleinwasserkraftwerke kaprizieren, die nicht so besonders ins Gewicht fallen. Es gibt Schätzungen, die davon ausgehen, dass bei den Grosswasserkraftwerken eine zusätzliche Produktion von 2,6 Terawattstunden möglich ist, bei den kleineren Kraftwerken lediglich eine solche von 0,1 Terawattstunden; das entspricht also dem Faktor 26. Eigentlich geht es darum, dass wir die Effizienz der Förderung verstärken.

Im Februar dieses Jahres hat der Fischereiverband ein Handbuch herausgegeben, das wir der Präsidentin des Nationalrates sinnbildlich für die schweizerische Öffentlichkeit übergeben haben. Der Titel des Buches lautet "Fischer schaffen Lebensraum". Darin wird gezeigt, wie mit relativ wenig Aufwand ein grosser Nutzen erzielt und ökologischer Mehrwert geschaffen werden kann. Wenn Sie hier mit der Mehrheit stimmen, machen Sie das Gegenteil und zeigen, wie man mit sehr viel Geld wenig Nutzen, energetisch gesprochen, schaffen und ein ökologisches Desaster anstellen kann. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich sehr stolz war, als ich im Februar dieses Buch präsentierte. Wenn wir jetzt, ein paar Monate später, eben genau das Gegenteil machen, mit viel Geld wenig Nutzen schaffen und ein ökologisches Desaster verursachen, dann trifft mich das im Innersten.

Deshalb bitte ich Sie, sich bei diesem Entscheid an folgenden zwei Punkten zu orientieren: Entweder verhalten Sie sich nach der ökonomischen Vernunft, und dann ist klar, was zu machen ist; dann müssen Sie mit der Förderung dort ansetzen, wo sie am meisten wirkt, nämlich bei den Grosswasserkraftwerken. Oder aber Sie vertrauen auf Ihr ökologisches Wissen und erinnern sich daran, dass rund 60 Prozent unserer heimischen Fische mittlerweile gefährdet oder sogar ganz verschwunden sind. Und auch in diesem Fall müssen Sie sagen: Dann lassen wir doch die wenigen Lebensräume, die noch einigermassen intakt sind, in Ruhe. Auf die Energieförderung und Energiestrategie hat das rein mengenmässig praktisch keinen Einfluss - wir haben es vorhin gehört, es ist der Faktor 26. Das zusätzliche Produktionspotenzial ist bei den grossen Wasserkraftwerken um den Faktor 26 höher als bei den kleinen Wasserkraftwerken.

Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe der Diskussion über die richtige Untergrenze aufmerksam zugehört. Ich muss Ihnen sagen, die Argumente der Minderheit haben mich mehr überzeugt. Ich bin zwar für die Förderung der Wasserkraft. Wenn ich aber mit einem nüchternen Blick das Land betrachte, sehe ich überall Wasserkraftwerke und Stromkonzerne, die in Nöten sind, weil sich aufgrund des deutschen Subventionswahnsinns schon die Grosswasserkraft nicht mehr lohnt. Daran können wir nichts ändern. Wir können aber wenigstens verhindern, dass wir auch noch die Kleinstwasserkraftwerke fördern, die, wie wir gehört haben, in der Summe einen geringen Beitrag leisten. Ich sage nicht, sie seien nicht sinnvoll, aber sie bringen einfach zu wenig.

Ich halte mir die Bäche und die anderen Gewässer in meinem Kanton vor Augen und stelle mir vor, wo es überall noch Kleinstwasserkraftwerke geben könnte. Es fällt mir wenig Schlaues ein. Wir haben in diesem Land viele Möglichkeiten, die Wasserkraft zu fördern. Wir sollten es dort, wo der Preis dafür zu hoch ist, nicht tun. Die Argumente der Minderheit sind in diesem Falle zutreffend. 60 Prozent der heimischen Fischarten sind bedroht oder bereits ausgestorben. Weitere Fischarten leiden unter der Wasserkraft. Nun wollen wir mit Staatsgeldern einen doch geringen Produktionsanteil an Wasserkraft unterstützen? Das scheint mir wirklich der falsche Weg zu sein. Vielleicht stimmt auch einfach der Zeitpunkt nicht. Dermassen grosse Eingriffe in Gewässer vorzunehmen für ein derart geringes Ergebnis - das muss man sich gut überlegen. Sie wissen, dass ich ein Politiker bin, der sich stark an der Wirtschaft ausrichtet. Ein wenig aber sollten wir auch die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten. Diese ist nicht gegeben, doch dafür ist der Eingriff in die Umwelt unverhältnismässig hoch.

Deswegen bitte ich Sie, die Verhältnismässigkeit zu wahren und damit der Minderheit zu folgen.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dieses Votum provoziert mich jetzt doch. Wenn wir über eine Energiepolitik sprechen, die nicht nur auf sechs oder zwölf Monate, sondern auf fünfzig oder achtzig Jahre ausgelegt ist, dann ist die Wirtschaftlichkeit ein Thema. Wenn man die Wirtschaftlichkeit schon ins Feld führt, dann müssen wir diese ganze Übung beerdigen. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit macht nämlich die ganze Förderung von erneuerbaren Energien, ausser Wasser, aus heutiger Sicht keinen Sinn, Punkt. So einfach ist es. Entweder sind wir konsequent und glauben daran, dass wir im Bereich der erneuerbaren Energien anhand der Menge ein Potenzial für eine Mehrheit generieren, oder wir denken, dass es nicht gelingt. Wenn wir davon ausgehen, dass es nicht gelingt, und zwar mit solchen Argumenten, wie Kollege Germann sie jetzt aufgeführt hat, dann müssen wir tatsächlich die ganze Übung abbrechen.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich finde, dass mein Kollege Roberto Zanetti und andere - z. B. der Minderheitsvertreter - eigentlich inhaltlich das Wesentliche gesagt haben. Mich provoziert hingegen mein Vorredner, der auf die Langfristigkeit dieser Vorlage verweist, was natürlich richtig ist. Aber ich erinnere Sie daran, dass es hier um die konkrete Frage der Subventionierung geht. Für diese Subventionierung, Kollege Eberle, haben wir - auch auf Ihren Antrag hin - eine recht kurze Frist gesetzt, eine Sunset-Klausel. Wenn Sie mit der Langfristigkeit argumentieren, liegen Sie hier also falsch.

Ich möchte Sie nochmals auf die Wirtschaftlichkeit, wie Hannes Germann es genannt hat, und auf die ökologisch schädlichen Nebeneffekte verweisen und Sie bitten, mit der Minderheit zu stimmen.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion

Ganz kurz: Mich provoziert das Votum des Präsidenten des Fischereiverbandes, also von Kollege Zanetti, der gesagt hat, man würde besser die Grosswasserkraft unterstützen als die Kleinwasserkraft. Ich erwarte, Herr Zanetti, dass Sie dann nachher bei Artikel 33a, bei der Grosswasserkraft, zur neu zu schaffenden Marktprämie und zur Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit ein marktnäheres Fördermodell zu erstellen, Ja sagen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Tatsächlich geht es hier ja nur darum, wo die Fördergrenze ist. Man kann allenfalls auch Kleinwasserkraftwerke ohne staatliche Förderung bauen oder mindestens ohne Förderung des Bundes. Es wurde von Herrn Hösli richtig gesagt, dass wir heute keine Untergrenze haben: Wir führen jetzt eigentlich diese Grenze von 300 Kilowatt ein, weil wir sagen, dass Anlagen mit weniger Leistung sowieso nicht förderungswürdig sind. Das ist eigentlich gegenüber heute ein Schritt, der Natur und Umwelt bereits berücksichtigt. Uns war es wichtig, eine einheitliche Untergrenze sowohl für die Neuanlagen zu haben, um die es hier geht, als auch für die Erweiterungen bei bestehenden Anlagen, für welche Investitionsbeiträge beantragt werden können. Das war einmal eine Überlegung: Ob neu oder erweitert - beide Anlagen haben die gleiche Untergrenze.

Im Verlauf der Debatte haben wir ja auch genauer untersucht, um wie viele Anlagen es geht, wenn wir jetzt bei einer Grenze von 300 Kilowatt bzw. 1 Megawatt landen. Im Moment haben wir auf der Warteliste etwa 50 solche Kleinwasserkraftprojekte, die betroffen wären. 50 ist keine riesige Zahl. Auf der anderen Seite produzieren diese 50 Kleinwasserkraftprojekte rund 170 Gigawattstunden. Das sind immerhin, wenn man es jetzt in Fotovoltaikanlagen umrechnet, 35 000 Anlagen für Einfamilienhäuser. Am Schluss geht es um eine ungefähre Abschätzung: Wo setzen wir den Fokus? Und wo wägen wir das Interesse an der Stromproduktion gegen das Interesse am Schutz vor dem Eingriff in die Gewässer ab? Wir können mit beidem leben.

Mir geht es vor allem darum, dass man hier vielleicht jetzt, nach bald drei Jahren, die Differenzen ausräumen könnte, denn es ist am Schluss ein Abwägen. Ich finde, bei der Kleinwasserkraft gibt es tatsächlich sehr viele produktive Anlagen, die effizient sind. Wir kennen auch Anlagen, die zu Gestehungskosten produzieren, die nicht konkurrenzfähig sind. Da muss dann auch ein bisschen der Markt spielen oder das Interesse einer Gemeinde oder die Versorgungssicht mit einbezogen werden. Ich glaube, dass man dies jetzt am Schluss auch auf die Entscheidungen, die man vorhin bei den raumplanerischen Fragen getroffen hat, abstimmen müsste.

Es gibt gute Gründe für beide Anträge.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 26 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Art. 20 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 20 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 21 Abs. 1bis, 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 21 al. 1bis, 2, 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Hier geht es um eine Ausnahmekompetenz des Bundesrates bei der Direktvermarktung. Ein Einzelantrag Graber, der dem Bundesrat eine solche zugestehen wollte, wurde im Ständerat in der ersten Lesung mit 18 zu 25 Stimmen abgelehnt. Unsere Kommission wurde aufgefordert, den Sachverhalt nochmals zu beurteilen. Es geht um die Frage, ob die Direktvermarktung obligatorisch sein soll oder ob der Bundesrat gewisse Anlagen ausnehmen kann. Der Kommission schien dieser Punkt nicht mehr sehr zentral, da ja in der KEV ohnehin nicht mehr allzu viel Geld sein wird. Zudem haben wir dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, die Limite für die Einmalvergütung zu erhöhen. Entsprechend werden kleine Anlagen eher eine Einmalvergütung als die KEV beantragen, zumal es bei der KEV eine Warteliste gibt.

Im Sinne einer Vermeidung weiterer Differenzen empfiehlt Ihnen die Kommission, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 22

Antrag der Kommission

Abs. 2, 7

Festhalten

Abs. 4 Bst. abis

Streichen

Art. 22

Proposition de la commission

Al. 2, 7

Maintenir

Al. 4 let. a

Biffer

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Der Nationalrat hat die Möglichkeit von Auktionen gestrichen. Ihre Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten sollte, Auktionen durchzuführen. Ob er davon Gebrauch macht, muss er selber entscheiden. Im Grundsatz erreicht man mit Auktionen mehr Wettbewerb und damit tiefere Preise. Wenn wir mit möglichst wenig Mitteln einen möglichst grossen Zubau an erneuerbaren Energien wollen, sollten wir diese Option offenhalten. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb bei Absatz 2 Festhalten an der Position des Ständerates und des Bundesrates.

Bei Absatz 7 geht es um die Frage, ob, wie es der Nationalrat eingefügt hat, für Biogasanlagen ein zusätzlicher Landwirtschaftsbonus eingeführt werden soll. Die Kommission ist der Meinung, dass es genügend Anreize gibt, um biologische Stoffe einer sinnvollen Vergasung bzw. Verstromung zuzuführen. Sie beantragt deshalb Festhalten an der Position des Ständerates, das heisst Streichen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 25-27

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 25-27

Proposition de la commission

Maintenir

Angenommen - Adopté

5a. Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Streichen

Chapitre 5a titre

Proposition de la commission

Biffer

Angenommen - Adopté

6. Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Besondere Unterstützung

Chapitre 6 titre

Mesures de soutien particulières

Angenommen - Adopté

Art. 33a

Antrag der Kommission

Titel

Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen

Abs. 1

Die Betreiber von Grosswasserkraft-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW, deren Elektrizität aus diesen Anlagen am Markt unter den Gestehungskosten verkauft werden musste, können für diese Elektrizität, soweit die Mittel reichen (Art. 37 und 38), eine Marktprämie in Anspruch nehmen. Die Marktprämie soll die nichtgedeckten Gestehungskosten ausgleichen, beträgt aber höchstens 1,0 Rappen pro kWh.

Abs. 2

Müssen nicht die Betreiber selbst das Risiko nichtgedeckter Gestehungskosten tragen, sondern ihre Eigner, so steht diesen anstelle der Betreiber die Marktprämie zu, sofern die Betreiber diese Risikotragung bestätigen. Müssen nicht die Eigner ihrerseits das Risiko nichtgedeckter Gestehungskosten tragen, sondern Elektrizitätsversorgungsunternehmen, weil sie vertraglich zum Bezug der Elektrizität zu Gestehungskosten oder ähnlichen Konditionen verpflichtet sind, so steht diesen Unternehmen anstelle der Eigner die Marktprämie zu, sofern die Eigner diese Risikotragung bestätigen.

Abs. 3

Die Berechtigten stellen im gleichen Gesuch Antrag für sämtliche zur Marktprämie berechtigende Elektrizität in ihrem Portfolio, auch wenn diese von verschiedenen Anlagen oder Betreibern stammt.

Abs. 4

Sofern den Berechtigten die Besorgung der Grundversorgung nach Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes obliegt, müssen sie für die Bestimmung der zur Marktprämie berechtigenden Menge Elektrizität rechnerisch diejenige Menge abziehen, die sie in der Grundversorgung maximal verkaufen könnten; die abzuziehende Menge reduziert sich im Umfang anderer Elektrizität aus erneuerbaren Energien in der Grundversorgung. Die Berechtigten dürfen die Gestehungskosten der abgezogenen Menge bei ihren Verkäufen in der Grundversorgung in die dortigen Tarife einrechnen. Das darf auch tun, wer infolge des Abzugs keine Marktprämie erhält.

Abs. 5

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere:

a. die Ermittlung von Referenzpreisen, die als Marktpreis heranzuziehen sind und die auch für ausserbörslich gehandelte Elektrizität gelten;

b. eine allfällige Berücksichtigung weiterer relevanter Erlöse;

c. die anrechenbaren Kosten und deren Ermittlung;

d. eine allfällige Delegation an das BFE zur näheren Bestimmung der gesamten Erlöse und Kosten, einschliesslich der Kapitalkostenverzinsung;

e. allfällige Vorgaben für die Grundversorgungstarife im Falle von Absatz 4;

f. die Abgrenzung zum Investitionsbeitrag für Erweiterungen oder Erneuerungen (Art. 28 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2);

g. das Verfahren einschliesslich der einzureichenden Unterlagen, die Auszahlungsmodalitäten und die Zusammenarbeit von BFE und Elektrizitätskommission (Elcom);

h. Offenlegungspflichten von nicht selber anspruchsberechtigten Betreibern und Eignern;

i. die spätere ganze oder teilweise Rückforderung der Marktprämie, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben.

Abs. 6

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung bis 2019 einen Erlassentwurf für die Einführung eines marktnahen Modells bis spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens der Unterstützungen für das Einspeisevergütungssystem.

Art. 33a

Titre

Prime de marché pour l'électricité des grandes installations hydroélectriques

Al. 1

Les exploitants de grandes installations hydroélectriques dont la puissance est supérieure à 10 MW et dont l'électricité produite a dû être vendue sur le marché en dessous du prix de revient, peuvent bénéficier d'une prime de marché pour cette électricité pour autant que les moyens financiers suffisent (art. 37 et 38). La prime de marché doit compenser les coûts de revient non couverts, mais ne doit pas excéder 1,0 ct./kWh.

Al. 2

Lorsque les exploitants ne sont pas tenus d'assumer eux-mêmes le risque de coûts de revient non couverts, mais que ce risque incombe aux propriétaires, la prime de marché revient à ces derniers et non aux exploitants, pour autant que ceux-ci confirment cette prise en charge du risque. Lorsque le risque de coûts de revient non couverts n'incombe pas aux propriétaires, mais aux entreprises d'approvisionnement en électricité, parce qu'elles sont tenues par contrat d'acquérir l'électricité au prix de revient ou à des conditions semblables, la prime de marché revient à ces entreprises et non aux propriétaires, pour autant que ceux-ci confirment cette prise en charge du risque.

Al. 3

Les ayants droit soumettent une seule demande englobant toute l'électricité de leur portefeuille donnant droit à une prime de marché, même si cette électricité provient d'installations ou d'exploitants différents.

Al. 4

Si les ayants droit sont chargés de l'approvisionnement de base au sens de l'article 6 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, ils doivent, pour déterminer la quantité d'électricité donnant droit à la prime de marché, déduire arithmétiquement la quantité maximale d'électricité qu'ils pourraient vendre au titre de l'approvisionnement de base; la quantité à déduire se réduit du volume d'électricité de l'approvisionnement de base provenant d'autres énergies renouvelables. Les ayants droit peuvent tenir compte des coûts de revient de la quantité déduite dans les tarifs appliqués à leurs ventes dans le cadre de l'approvisionnement de base. Quiconque ne reçoit pas de prime de marché en raison de la déduction peut également procéder ainsi.

Al. 5

Le Conseil fédéral règle les modalités, en particulier:

a. la détermination des prix de référence à prendre en compte en tant que prix de marché et qui s'appliquent aussi au négoce hors bourse;

b. une éventuelle prise en compte d'autres recettes pertinentes;

c. les coûts imputables et leur calcul;

d. une éventuelle délégation à l'OFEN visant à préciser l'ensemble des recettes et des coûts, y compris la rémunération des coûts du capital;

e. d'éventuelles exigences pour les tarifs de l'approvisionnement de base dans le cas décrit à l'alinéa 4;

f. la délimitation par rapport à la contribution d'investissement pour les agrandissements ou les rénovations (art. 28 al. 1 let. b ch. 2);

g. la procédure y compris les documents à produire, les modalités de paiement et la coopération entre l'OFEN et la Commission fédérale de l'électricité (Elcom);

h. l'obligation de renseigner incombant aux exploitants et aux propriétaires s'ils ne sont pas des ayants droit;

i. la restitution ultérieure, partielle ou totale, de la prime de marché, notamment en raison de renseignements erronés ou incomplets.

Al. 6

D'ici à 2019, le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale un projet d'acte visant à introduire, au plus tard au moment de l'expiration des mesures de soutien du système de rétribution de l'injection, un modèle proche de la réalité du marché.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Hier geht es um den dritten Schlüsselartikel. Es geht um die Förderung der bestehenden Grosswasserkraft. Bekanntlich ist die Wasserkraft die Säule der Schweizer Versorgung, und bekanntlich ist sie in Nöten. Die Preisentwicklung in den letzten drei Jahren ist dramatisch. Das widerspiegelt sich auch in den Beschlüssen der Räte. Der Nationalrat hat seinerzeit als Erstrat keine Massnahmen für die bestehende Wasserkraft vorgesehen. Der Ständerat als Zweitrat hat ein Notfallkonzept beschlossen; Sie erinnern sich. Der Nationalrat hat in der zweiten Runde ein Marktprämienmodell aufgenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, dieses Marktprämienmodell mit gewissen Modifikationen zu übernehmen.

Strenggenommen haben die Probleme der Grosswasserkraft mit der Energiestrategie 2050 eigentlich nichts zu tun. Es ist eine Kombination von negativen Faktoren, die zu diesem Preiszerfall geführt hat. Kaum einer dieser Faktoren ist durch die Schweiz auch nur am Rande beeinflussbar. In dieser Situation hätte man auch entscheiden können, das Problem Grosswasserkraft ausserhalb der Energiestrategie 2050 anzugehen. Es weiss aber niemand, wie sich die Preise und das Umfeld weiterentwickeln. Wir wissen also heute nicht, ob wir das Ende der Fahnenstange bereits erreicht haben. Diese Tatsache wiederum hätte auch dazu führen können, dass wir das Thema Grosswasserkraft grundlegender angegangen wären und mit der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 noch zugewartet hätten.

Die Kommission schlägt Ihnen nun vor, eine Art Zwischenlösung zu beschliessen, das heisst eine Übergangslösung. Es ist eine Übergangslösung in mehrfacher Hinsicht: einerseits, um den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, weitere betriebliche Massnahmen zu ergreifen; andererseits mit einer gewissen Hoffnung auf eine Erholung der Märkte und auch mit Blick auf die Nachfolgelösung bei den Wasserzinsen, die ja auf 2019 in Aussicht gestellt wurde. Die Kommission nimmt diese Position auch mit der Haltung ein, dass eine Energiestrategie, welche die Probleme des wichtigsten Produktionspfeilers einfach ausblendet, wenig Sinn macht und auch kaum verstanden würde.

Dass damit bei Weitem nicht alle Probleme gelöst sind, ist auch klar. Darum hat die Kommission noch einen Absatz 6 eingefügt; auf diesen werde ich gesondert zu sprechen kommen. Allerdings hat die Kommission auch festgehalten, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, den Unternehmen alle Risiken abzunehmen.

Weil wir dieses Modell hier noch nicht behandelt haben, ganz kurz die Funktion dieser Marktprämie: Das Modell sieht vor, dass eine Marktprämie ausgerichtet wird, um einen Ausgleich zwischen den Gestehungskosten und den tiefen Marktpreisen zu schaffen. Von dieser Prämie profitieren soll nur jene Energie, die auf dem freien Markt verkauft werden muss. Das heisst: Alles, was in der Grundversorgung abgesetzt werden kann, wird herausgerechnet. Bekanntlich enthält das Stromversorgungsgesetz die Bestimmung, dass die festen Kunden zu Gestehungskosten beliefert werden. Daher stellt dieser Teil der Energie für die Eigentümer und Betreiber der Wasserkraft heute kein eigentliches Problem dar. Das Problem stellt sich vielmehr dort, wo der Strom auf dem freien Markt abgesetzt werden muss.

Die Marktprämie ist eine Milderung der Differenz zwischen dem Marktpreis und den Gestehungskosten. Ich sage "Milderung", weil die durchschnittlichen Produktionskosten der Wasserkraft heute bei rund 6,5 Rappen liegen und der Marktpreis auf den europäischen Märkten bei knapp unter 3 Rappen liegt. Von einer vollständigen Deckung sind wir also recht weit entfernt. Die Marktprämie soll maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Gespeist wird das System mit 0,2 Rappen Netzzuschlag pro Kilowattstunde, die dafür speziell reserviert werden. Damit besteht eine doppelte Limitierung: einerseits maximal 1 Rappen Unterstützung, andererseits maximal 0,2 Rappen Netzzuschlag. Diese 0,2 Rappen würden pro Jahr rund 100 bis 120 Millionen Franken ergeben. Wenn sehr viele Kraftwerke ihre Produkte auf dem Markt verkaufen müssen, werden diese 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag nicht reichen, um 1 Rappen auszubezahlen. In diesem Fall wird proportional reduziert.

Die UREK schlägt Ihnen ebenfalls eine Befristung der Lösung vor. Die Unterstützung soll für maximal fünf Jahre gelten.

Der Unterschied zwischen der von der Kommission nun vorgeschlagenen Marktprämie und dem vom Ständerat beschlossenen Notfallkonzept ist beträchtlich. Der Unterstützungskreis ist beim Marktprämienmodell grösser als die restriktive Unterstützung der Nothilfe. Es wird eine fast flächendeckende Unterstützung gewährt, nicht nur einzelfallweise. Das Notfallmodell sah überdies eine Reduktion des Wasserzinses nach dem Grundsatz vor, dass alle Beteiligten ihren Beitrag leisten sollen. Darauf wird beim Marktprämienmodell verzichtet.

Der Nationalrat hat, gestützt auf einen Einzelantrag, eine Zweckbindung beschlossen, wonach Unterhalt und Reparaturen über diese Marktprämie finanziert werden sollen. Diese Zweckbindung lehnt Ihre Kommission ab, dies aus drei Gründen:

1. Wir haben bereits Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke für erhebliche Erweiterungen und Ersatz beschlossen. Für diesen Bereich sind 0,1 Rappen des Netzzuschlages reserviert. Mit einer Zweckbindung in diesem Bereich für die bestehende Wasserkraft würden hier Abgrenzungsprobleme entstehen.

2. Der zweite Grund ist noch wichtiger: Gemäss Beschluss des Nationalrates soll diese Unterstützung an das Tätigen von Reparaturarbeiten geknüpft werden. Damit würden alle Unternehmen durch das Netz fallen, die gegenwärtig investieren oder in den letzten Jahren investiert haben und dadurch im Moment auch höhere Gestehungskosten haben.

3. Der Vollzugsaufwand würde mit einer Zweckbindung erheblich höher. Jede Einzelinvestition müsste im Detail geprüft werden.

Zwischen der Beratung des Modells im Nationalrat und in unserer Kommission hat die Verwaltung das Modell legistisch überprüft und verschiedene Optimierungen vorgeschlagen; diese Optimierungen haben wir übernommen. Für die Überprüfung der Vollzugstauglichkeit wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stromwirtschaft gebildet, und zwar aus Unternehmungen unterschiedlichster Art. Dabei wurde auch der Vollzug mit den ganzen Partnerwerkstrukturen durchgespielt, die relativ komplex und gleichzeitig häufig sind.

Das Modell ist nun so konzipiert, und die Gesetzesartikel sind so ausformuliert, dass das Modell möglichst klar und präzise nach dem Gesetz vollzogen werden kann, auch wenn es natürlich immer Unschärfen gibt. Es wurde vor allem versucht, den Kreis der Anspruchsberechtigten möglichst klar zu definieren, um Doppelzahlungen zu verhindern. Eine Kilowattstunde Strom, die unterstützt wird, soll nur einmal unterstützt werden. Das ist jetzt sichergestellt. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieses Modell zu übernehmen.

Jetzt äussere ich mich noch ganz kurz zu Absatz 6; dieser Absatz wurde von unserer Kommission eingefügt. Ich habe es bereits erwähnt: Es liegt eine Energiestrategie vor, die ganz wesentlich auf der Wasserkraft aufbaut. Die Situation der Wasserkraft ist problematisch. Mit dem Marktprämienmodell würden Sie einer Lösung zustimmen, welche übergangsweise eine gewisse Entlastung brächte; ich habe erwähnt, wie viel es ausmachen würde. Wie sich die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft weiterentwickeln, ist offen. Aus heutiger Sicht ist zumindest kurzfristig keine Besserung zu erwarten.

Die Kommission schlägt vor, Absatz 6 in die Vorlage aufzunehmen, um einerseits die Energiestrategie 2050 zu einem Abschluss zu bringen und andererseits klar zu dokumentieren: Die Politik ist sich bewusst, dass die getroffene Lösung eine Übergangslösung ist und unter Umständen auch unzureichend. Absatz 6 sieht vor, dass der Bundesversammlung bis zum Jahr 2019 ein Erlassentwurf für die Einführung eines marktnahen Modells bis spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens der Unterstützungen für das Einspeisevergütungssystem vorzulegen sei. Bis im Jahr 2019 muss der Bundesrat auch die Nachfolgeregelung betreffend die Wasserzinsen vorlegen. Die beiden Termine sind also koordiniert. Was die konkrete Ausgestaltung betrifft, ist es der Kommission wichtig, dass vorderhand alle Optionen offenbleiben, inklusive des heute vorgesehenen Lenkungssystems.

Die Kommission hat auch die Frage diskutiert, ob der Auftrag im Gesetz aufgenommen werden oder ob man ihn in einer Kommissionsmotion erteilen soll. Da ein Gesetzesauftrag als verbindlicher beurteilt wurde, hat sich eine Mehrheit der Kommission für die Gesetzeslösung ausgesprochen.

Ich bitte Sie, dem um Absatz 6 ergänzten Marktprämienmodell zuzustimmen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Nur zwei, drei Bemerkungen: Ich bedanke mich bei der Kommission dafür, dass sie hier das Modell verfeinert und mitgeholfen hat, es auch von der Praktikabilität her zu verbessern. Ich denke, die Lösung, die sich hier abzeichnet, zeigt einerseits das Bekenntnis der Politik zur Wasserkraft, zu einer sauberen einheimischen Ressource. Andererseits aber erachte ich diese Lösung auch als Auftrag an die Anlagenbetreiber, besser zu werden.

Wenn wir die Betriebskosten anschauen, sehen wir, dass in den letzten Jahren die Betriebskosten gesunken sind. Man ist in der Branche effizienter geworden. Aber die Untersuchungen haben auch gezeigt, dass bei den Gestehungskosten die Kapitalkosten 40 Prozent ausmachen; das ist ausserordentlich hoch. Zum Teil gibt es Anlagenbetreiber mit sehr hohen Schulden, hohen Zinsen. Natürlich spielt hier der Wasserzins oder spielen andere öffentliche Abgaben allenfalls auch noch eine Rolle. Das ist die Schwachstelle, die wir bei der Wasserkraft haben. Hier muss auf der einen Seite die Branche Lösungen bei der Fremdfinanzierung suchen. Auf der anderen Seite haben wir, wie vom Kommissionssprecher gesagt wurde, den Auftrag, das Wasserzinsregime allenfalls anders zu gestalten, sodass es die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft nicht zusätzlich einschränkt.

Folgendes muss man auch sagen: Es gibt zwar ein Bekenntnis der Politik zur Wasserkraft, aber wir haben natürlich auch sehr viele Grosskunden, denen dann das patriotische Herz nicht so intensiv schlägt, wenn es um die Preisvergleiche geht. Die Grosswirtschaft deckt sich einfach in Europa ein, denn ein Unterschied von 2 oder 3 Rappen Stromkosten ist halt relevant, insbesondere für stromintensive Unternehmen. Deshalb, glaube ich, ist der Ansatz, dass man sagt, man unterstütze nur diejenigen, die am Markt verkaufen müssen, richtig. Die anderen sind ja noch dadurch gestützt, dass die Marktöffnung nicht vollständig erfolgt ist. Sie sind geschützt durch die gebundenen Kunden, denen sie die Gestehungskosten weiterverrechnen dürfen.

Wir verzeichnen bei der Produktion von Wasserkraft denn auch keinen Einbruch. Die Zahlen für 2015 werden Ende Juni publiziert. Trotz der schwierigen Marktsituation hat sich die Produktion von Wasserkraft nicht massiv reduziert.

Ich bin froh um die Befristung der Subvention und darüber, dass die Unternehmer sich bewusst sind, dass sie die Versorgungssicherheit mittragen sollten. Insofern kann der Bundesrat diese Lösung unterstützen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 33b, 33c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Artikel 33b und Artikel 33c können nach der Zustimmung zum Marktprämienmodell gestrichen werden.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

6. Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Streichen

Chapitre 6 titre

Proposition de la commission

Biffer

Angenommen - Adopté

Art. 37

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2 Bst. h, i

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Abs. 2 Bst. cbis

cbis. die Marktprämien für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen nach Artikel 33a;

Art. 37

Proposition de la commission

Al. 1, 2 let. h, i

Adhérer à la décision du Conseil national

Al. 2 let. cbis

cbis. les primes de marché rétribuant l'électricité produite par de grandes installations hydroélectriques au sens de l'article 33a;

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

In diesem Artikel geht es um die Regelung des KEV-Vollzugs. Die Bestimmung war im Rat in der ersten Lesung noch strittig. Soll Swissgrid weiterhin die Vollzugsstelle für die KEV sein, oder soll dies die Bundesverwaltung übernehmen? Der Bund hat Gespräche mit Swissgrid geführt und hat eine Einigung erzielt. Dies wurde der Kommission mit Brief auch seitens Swissgrid so mitgeteilt. Die Vollzugsstelle bleibt, wo sie ist; damit ist für die verbleibende KEV-Zeit die Kontinuität sichergestellt. In der Umsetzung des Gesetzes gibt es verschiedene geringfügigere Anpassungen bei diesem und bei weiteren Artikeln.

Ich bitte Sie, hier dem Nationalrat zu folgen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 38 Abs. 1 Bst. c

Antrag der Kommission

c. ... für die Marktprämien für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen.

Art. 38 al. 1 let. c

Proposition de la commission

c. ... pour les primes de marché rétribuant l'électricité produite par de grandes installations hydroélectriques.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Die Artikel 37 und 38 stehen im Zusammenhang mit dem Entscheid zu Artikel 33a zum Thema Marktprämie. Auch hier schlägt die Kommission kleinere Anpassungen vor.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 39

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Hier geht es um den KEV-Vollzug. Gemäss Beschluss bei Artikel 37 Absatz 1 lautet der Antrag, dem Nationalrat zu folgen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 39a Abs. 3

Antrag der Kommission

Ab dem 1. Januar des sechsten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes können keine Marktprämien nach Artikel 33a für Grosswasserkraft-Anlagen mehr ausgerichtet werden.

Art. 39a al. 3

Proposition de la commission

A partir du 1er janvier de la sixième année suivant l'entrée en vigueur de la loi, aucune prime de marché au sens de l'article 33a ne peut plus être allouée aux grandes installations hydroélectriques.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Das steht im Zusammenhang mit dem Entscheid zur Marktprämie. Es geht hier um die Befristung auf fünf Jahre.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 40 Abs. 3

Antrag der Kommission

Nicht rückerstattungsberechtigt sind Endverbraucher des öffentlichen ... Aufgabe wahrnehmen. In Ausnahme dazu erhalten solche Endverbraucher unabhängig von ihrer Stromintensität den Netzzuschlag zurückerstattet, den sie für den Betrieb von Grossforschungsanlagen in Forschungseinrichtungen mit nationaler Bedeutung bezahlt haben; der Bundesrat bezeichnet diese Grossforschungsanlagen.

Art. 40 al. 3

Proposition de la commission

N'ont pas droit au remboursement les consommateurs finaux de droit public ... en vertu d'une disposition légale ou contractuelle. Ces consommateurs finaux obtiennent toutefois le remboursement du supplément dont ils se sont acquittés pour l'exploitation de grandes installations de recherche au sein d'établissements de recherche d'importance nationale, indépendamment de leur niveau de consommation d'électricité; le Conseil fédéral désigne les grandes installations de recherche.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Bei Absatz 3 wurde ein Anliegen von international tätigen energieintensiven Forschungsinstitutionen wie dem PSI und der Empa aufgenommen. Diesen Institutionen wird heute trotz hohem Stromverbrauch die KEV nicht zurückerstattet, das heisst, die KEV wird hier mit Forschungsgeldern bezahlt. Erfasst werden soll nur der Stromverbrauch für die Grossforschungsanlagen selber, nicht für den übrigen Betrieb. Eine relativ detaillierte Formulierung war nötig, um nicht neue Rückerstattungstatbestände entstehen zu lassen. Insgesamt dürften jährlich 1 bis 2 Millionen Franken zusätzlich rückerstattet werden.

Ich beantrage Zustimmung.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 45a

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 45a

Proposition de la commission

Maintenir

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Der Nationalrat wollte generell auf Bundesebene die Möglichkeit schaffen, Mindestanforderungen für Heizungen einzuführen. Der Ständerat lehnte dieses Ansinnen mit Verweis auf die geltende Kompetenzteilung Bund/Kantone ab, nach der im Bereich Gebäude eben die Kantone zuständig sind. Nun fordert der Nationalrat einzig noch eine Kompetenz auf Bundesebene für Grossfeuerungsanlagen.

Die Kommission beantragt im Interesse einer möglichst klaren Kompetenzteilung Bund/Kantone, den Artikel ersatzlos zu streichen.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 46 Abs. 3 Bst. a

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Vonlanthen, Hefti, Luginbühl, Rieder)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 46 al. 3 let. a

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Vonlanthen, Hefti, Luginbühl, Rieder)

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

In diesem Artikel geht es um die Frage, ob Abwärme und aus dem Erdgasnetz bezogenes Biogas beim erneuerbaren Anteil anrechenbar sein sollen oder nicht. Der Bundesrat lehnt die Anrechenbarkeit ab, weil er Probleme beim Vollzug bzw. bei der Messbarkeit sieht. Die Minderheit unterstützt diese Haltung und beantragt Einschwenken auf den Nationalrat. Die Mehrheit der Kommission glaubt, dass die erneuerbaren Gase in Zukunft eine wichtigere Rolle spielen werden, dass mit der Formulierung des Ständerates die Kreislaufwirtschaft ermöglicht würde und daher die Anrechenbarkeit von Abwärme und Biogas ermöglicht werden sollte.

Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen Festhalten.

Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion

Ich will es einleitend klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen: Biogas ist eine erneuerbare Energie. Grundsätzlich ist es daher durchaus verständlich, wenn namentlich Vertreter der Gasbranche verlangen, dass aus dem Erdgasnetz bezogenes Biogas beim erneuerbaren Anteil angerechnet werde. Warum wollen nun die Kommissionsminderheit und auch die Kantone, die für die Energiepolitik im Gebäudebereich zuständig sind, davon nichts wissen? Ich will Ihnen die wichtigsten Argumente noch einmal kurz wiederholen und einleitend auch darauf hinweisen, dass die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren zu dieser Frage zahlreiche und sehr eingehende Diskussionen geführt haben, namentlich auch im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Verabschiedung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken).

1. Aufwendige Kontrollen wären unabdingbar: Es ist derzeit technisch nicht möglich, den Anteil Biogas im Erdgas zu bestimmen. Der Nachweis kann also nur über Zertifikate erfolgen. Diese sind aber nicht unproblematisch, namentlich wenn der Nachweis in anderen Ländern erbracht werden muss. Sogar die Branche bestätigt, dass das internationale Zertifizierungssystem in Bezug auf den Anteil von Biogas oft nicht vertrauenswürdig ist. Die Kantone haben daher im Rahmen der Muken von einer Anerkennung abgesehen. Das Baubewilligungsverfahren ist dazu einfach nicht geeignet. Um Missbräuche zu verhindern, müssten rechtliche Grundlagen für eine periodische Überprüfung geschaffen werden, was aber zusätzliche Bürokratie nach sich ziehen und unverhältnismässig hohe administrative Kosten verursachen würde.

2. Hauseigentümer gehen finanzielle Risiken ein: Wenn die Kantone also diese aufwendigen Kontrollen regelmässig durchführten und dabei im Einzelfall zum Schluss kämen, der Biogasanteil sei nicht mehr gewährleistet, müsste der Bauherr zu Ersatzmassnahmen verpflichtet werden, um die betreffenden Auflagen der Baubewilligung zu erfüllen. Die finanziellen Risiken für die Hauseigentümer wären daher nicht unbedeutend.

3. Es besteht ein sehr geringes Potenzial für Biogas: Schliesslich möchte ich darauf hinweisen, dass die Bedeutung des Biogases heute sehr marginal ist. Lediglich einige Tausendstel des Gesamtenergiebedarfs werden damit abgedeckt. Auch das Entwicklungspotenzial ist sehr limitiert. Ein so aufwendiges Verfahren rechtfertigt sich daher nicht.

Ich ersuche Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen, damit erneut einen Schritt in Richtung Differenzbereinigung zu machen und eben diese Differenz zum Nationalrat in seinem Sinne und im Sinne des Bundesrates auszuräumen.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Wie schon mein Vorredner angetönt hat, ist insbesondere auch die Gasbranche, deren Vertreter ich bin, interessiert an der Erwähnung des Biogases in der Energiestrategie; der entsprechende Antrag wurde von Kollege Lombardi in der ersten Phase der Beratung eingereicht und auch begründet. Es geht um die generelle Frage, ob man in einer Energiestrategie erneuerbare Gase nicht erwähnt und einfach weglässt oder ob man daran glaubt, dass in Zukunft auch erneuerbare Gase in einer Energiestrategie eine Rolle spielen können.

Herr Kollege Vonlanthen hat darauf hingewiesen, dass die Kontrolle aufwendig sei, auch im Bereiche des Biogases. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es heute schon eine Clearingstelle unter der Aufsicht der Oberzolldirektion in der Schweiz gibt, welche die Überwachung macht. Wenn man also argumentiert, die Überwachung wäre nicht möglich, dann ist das ein direktes Infragestellen der heutigen Arbeit der Oberzolldirektion. Es funktioniert, es werden auch Steuern und Abgaben auf diesen Importen erhoben; es gibt die Clearingstelle. Ich meine auch, dass die Umsetzung durchaus möglich wäre, auch mit einer Notifikation in diesem Bereich.

Im Kanton Solothurn gibt es teilweise Pilotanlagen von Power to Gas. Auch in Rapperswil gibt es bei den Forschungsinstituten solche Anlagen. Ich gebe offen zu, dass noch unklar ist, ob sich diese am Markt letztlich durchsetzen. Die Energiestrategie soll aber auch offen für neue Technologien und neue Möglichkeiten sein.

Ich bitte Sie deshalb, am Beschluss des Ständerates gemäss Antrag der Mehrheit festzuhalten. Ich bin überzeugt, dass der Nationalrat in der nächsten Runde auf unsere Lösung einschwenken wird, weil er die erneuerbaren Energien gerade dort fördern will, weil er sich auch für erneuerbare Gase einsetzt.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen. Einerseits ist nicht einsehbar, wieso wir für Biogas eine Sonderlösung einführen sollten. Es gibt andere Ökoprodukte, die im Gesetz nicht speziell genannt werden. Wie Herr Ständerat Schmid richtig festgestellt hat, wird Biogas als erneuerbare Energie betrachtet und so behandelt. Das heisst aber nicht, dass man es in einem Gesetz besonders behandeln muss. Zweitens erachten wir das Anliegen als bürokratisch und vollzugstechnisch fast nicht umsetzbar. Der Kanton bzw. die Gemeinde müsste im Rahmen der Bewilligung einer Heizung bzw. der Warmwasserproduktion bestimmen, ob bzw. zu welchen Teilen Biogas angerechnet wird. Die Behörde müsste zudem während der gesamten Lebensdauer der Anlage kontrollieren, ob noch Biogas verwendet wird. Wäre dies nicht mehr der Fall, müsste beispielsweise eine andere Wärmedämmung als Alternative vorgesehen werden, um die Vorgabe der Baubewilligung zu erreichen. Ein Biogasvertrag ist ein rein privatrechtlicher Versorgungsvertrag, der jederzeit gekündigt werden kann. Die Gemeinde erfährt das nicht einmal. Sie müsste eine Vollzugsbürokratie aufbauen. Dies erachten wir als erstens aufwendig und zweitens unnötig.

Von Herrn Ständerat Vonlanthen wurde zu Recht gesagt, dass die Kantone dies im Rahmen der Muken intensiv diskutiert und dort abgelehnt hätten. Die Gaswirtschaft wurde mit demselben Anliegen vorstellig. Wir glauben, dass die Erweiterung auf das ganze Gasnetz noch so viele zusätzliche Fragen aufwerfen würde, dass sie hier am falschen Platz ist. Biogas hat absolut seine Berechtigung; diese Sonderbehandlung mit dem damit verbundenen vollzugstechnischen Aufwand erachten wir aber als unverhältnismässig.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Art. 62 Abs. 1 Bst. gbis; 64 Abs. 1, 2; 12. Kapitel Titel; Art. 66 Abs. 2; 68; 13. Kapitel Titel; Art. 69 Titel, Abs. 2, 4; 69a-69c; 70

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 62 al. 1 let. gbis; 64 al. 1, 2; chapitre 12 titre; art. 66 al. 2; 68; chapitre 13 titre; art. 69 titre, al. 2, 4; 69a-69c; 70

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Bei den Artikeln 62 bis 70 gibt es zahlreiche Anpassungen, die im Zusammenhang mit dem Entscheid zum KEV-Vollzug stehen. Ich werde mich dazu nicht mehr ausführlich äussern.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 70a Abs. 1 Bst. a0

Antrag der Kommission

a0. der Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen gemäss Artikel 33a;

Art. 70a al. 1 let. a0

Proposition de la commission

a0. la prime de marché rétribuant l'électricité produite par de grandes installations hydroélectriques au sens de l'article 33a;

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Das ist eine Konsequenz aus unserem Entscheid zur Marktprämie.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 70b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Das ist eine Bestimmung im Zusammenhang mit dem KEV-Vollzug.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 72 Abs. 1 Bst. bbis

Antrag der Kommission

bbis. im Zusammenhang mit den Marktprämien für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen (Art. 33a) unrichtige oder unvollständige Angaben macht;

Art. 72 al. 1 let. bbis

Proposition de la commission

bbis. fourni des renseignements erronés ou incomplets en lien avec les primes de marché rétribuant l'électricité produite par de grandes installations hydroélectriques (art. 33a);

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Das ist eine Folge des Entscheides betreffend die Marktprämie.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 74 Abs. 2 Bst. a Ziff. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Vonlanthen, Berberat, Bruderer Wyss, Cramer, Luginbühl, Zanetti Roberto)

Festhalten

Art. 74 al. 2 let. a ch. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Vonlanthen, Berberat, Bruderer Wyss, Cramer, Luginbühl, Zanetti Roberto)

Maintenir

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Adopté selon la proposition de la minorité

Art. 76

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Das sind Bestimmungen im Zusammenhang mit dem KEV-Vollzug.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 76a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 79 Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Cramer, Berberat, Bruderer Wyss, Vonlanthen, Zanetti Roberto)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 79 al. 2

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Cramer, Berberat, Bruderer Wyss, Vonlanthen, Zanetti Roberto)

Adhérer à la décision du Conseil national

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Hier geht es um die Frage der Verknüpfung der Energiestrategie 2050 mit der Atomausstiegs-Initiative. Es geht um Artikel 79 Absatz 2, der besagt, die Energiestrategie 2050 werde im Bundesblatt publiziert, wenn die Atomausstiegs-Initiative zurückgezogen oder abgelehnt sei.

Der Nationalrat wollte diesen Absatz von Anfang an streichen. Diese Haltung bzw. dieser Streichungsantrag wird von der Minderheit Ihrer Kommission geteilt. Der Ständerat in seinem ersten Entscheid und die Mehrheit der Kommission wollen die Verknüpfung im Gesetz lassen, dies mit folgender Begründung: Der Ständerat hat festgehalten, dass das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 als Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative konzipiert sei. Der Zusammenhang zwischen diesen beiden Geschäften ist inhaltlich eindeutig. Werden Initiative und Gesetz angenommen, entstehen bei Streichung von Absatz 2 Widersprüche zwischen der Verfassung und der neuen Energiestrategie. Dies hätte zur Folge, dass Energiegesetz und Kernenergiegesetz überarbeitet werden müssten bzw. dass die Energiestrategie 2050 grundlegend überarbeitet werden müsste. Wichtig ist auch noch zu wissen, dass ein bedingter Rückzug der Initiative auch ohne diese Alternativklausel möglich ist.

Die Kommission beantragt mit 8 zu 5 Stimmen, an der Fassung des Ständerates festzuhalten.

Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Le moins que l'on puisse dire, c'est qu'à l'article 79 la divergence qui nous oppose au Conseil national est extrêmement sérieuse. Je crois qu'il faut rappeler les résultats des votes au Conseil national, parce qu'il me semble qu'ils sont largement ignorés par les membres de notre conseil s'agissant de l'article 79 de la loi sur l'énergie.

Lors de son premier examen, le Conseil national a biffé l'article 79 alinéa 2 par 139 voix contre 54. C'était le 8 décembre 2014, donc lors de la précédente législature. Notre conseil a ensuite examiné la question et a estimé qu'il fallait suivre le Conseil fédéral en maintenant cette disposition. Il y a donc une divergence. Le Conseil national a eu à examiner la question une deuxième fois, le 2 mars 2016. Le Conseil national, dans sa nouvelle composition, a maintenu sa position sans aucune opposition.

Nous avons donc la situation suivante: d'un côté, le Conseil national est unanime; de l'autre, notre conseil est divisé. Je vous rappelle le résultat du vote de notre commission sur ce point: la commission s'est prononcée en faveur du maintien l'article 79 alinéa 2, par 8 voix contre 5 et 0 abstention.

Il m'apparaît que, aujourd'hui, nous devons renoncer à cette divergence. Il n'y a pas beaucoup de sens à laisser traîner encore cet objet jusqu'à la Conférence de conciliation, dont le résultat ne fait aucun doute, pour autant, en tout cas, que le Conseil national maintienne sa décision.

Indépendamment de cette volonté d'éviter des divergences inutiles, il y a des raisons sérieuses qui doivent nous amener à suivre le Conseil national. La première est purement formelle. Dans un premier temps, quand la Stratégie énergétique 2050 a été présentée, il s'agissait d'une forme de contre-projet indirect à l'initiative populaire "pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire". D'ailleurs, on le voit dans les dépliants: le premier projet traite de la Stratégie énergétique 2050 et le second de l'initiative. Ce lien, qui avait été voulu à l'époque, au mois de septembre 2013, n'existe plus, parce que dans l'intervalle nous avons dû traiter l'initiative "pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire", comme l'exige la Constitution fédérale qui impose un délai pour le traitement d'une initiative populaire. C'est ainsi que lors de notre session du printemps dernier, le 8 mars, nous avons décidé du sort de cette initiative. Elle a été envoyée en votation populaire avec un préavis défavorable de l'Assemblée fédérale. En d'autres termes, depuis le 8 mars 2016, ces deux objets sont totalement indépendants, du moins formellement.

La deuxième raison pour laquelle nous devons renoncer à maintenir le lien entre le corpus de lois que constitue la Stratégie énergétique 2050 et l'initiative "pour la sortie programmée du nucléaire", que prévoit l'article 79 alinéa 2 de la loi sur l'énergie, est une question de délai. Nous examinons la Stratégie énergétique 2050 depuis bientôt trois ans - depuis le 4 septembre 2013, date à laquelle nous avons été saisis de cet objet. Il est nécessaire de conclure; il ne faut rien faire qui retarde encore le moment où ces dispositions législatives pourront entrer en vigueur. Aujourd'hui, ces dispositions sont attendues; nous savons qu'en Suisse il y a une politique de l'énergie qui est en train de se préparer: il faut qu'elle soit mise en oeuvre le plus rapidement possible. Chaque jour qui passe est nuisible non seulement à la sécurité du droit, mais également à toutes les entreprises actives dans le domaine de l'énergie. Plus vite nous en aurons fini avec nos travaux, mieux cela vaudra.

Je crains fort que, en maintenant le lien précité, le moment où nous achèverons nos travaux s'éloignera. Si le peuple et les cantons rejettent l'initiative "pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire", cela donnera certainement des ailes à ceux qui, et il y en a encore quelques-uns, s'opposent à la Stratégie énergétique 2050. Cela sera une sorte d'incitation au référendum. Finalement, je ne doute pas du résultat du vote qui interviendra sur cet objet, mais ce sera encore un an de perdu, le temps de la récolte des signatures et de l'organisation des opérations pour la votation. Nous ne pouvons plus nous payer ce luxe. Maintenant, il faut avancer le plus vite possible pour boucler les travaux sur la Stratégie énergétique 2050.

Le troisième point sur lequel je souhaite attirer votre attention, c'est que le lien que fait l'article 79 alinéa 2 entre l'initiative populaire précitée et les projets de lois relatifs à la Stratégie énergétique 2050 est extrêmement ténu. Finalement, si l'initiative est acceptée, il n'y a qu'une seule loi qui devra être modifiée: celle sur l'énergie nucléaire, simplement pour imposer que les centrales nucléaires seront arrêtées. Mais, pour le reste, toutes les autres lois dont nous parlons, toutes les dispositions légales qui font l'objet de nos travaux depuis le début de la journée ne sont nullement concernées par l'initiative populaire.

Il n'y aurait par conséquent aucune difficulté à faire entrer en vigueur la Stratégie énergétique 2050 en se disant que, si l'initiative "pour la sortie programmée de l'énergie nucléaire" devait être acceptée, cela exigerait d'infimes modifications législatives, dans un premier temps en tout cas. Cela permettrait de préserver tout le travail qui a été accompli et qui a requis des dizaines, si ce n'est des centaines, d'heures d'efforts pour notre Parlement et pour l'administration.

Ceci dit, je ne conteste pas que vraisemblablement, à l'avenir, lorsqu'on pourra procéder aux premières évaluations de la Stratégie énergétique 2050, on se rendra peut-être compte qu'il faut encore aller plus loin, que telles ou telles dispositions doivent encore être renforcées, ce qui nous amènera à apporter quelques modifications à la législation. Mais cela on devra de toute façon le faire, que l'initiative populaire soit acceptée ou non. Aucune loi n'est gravée dans le marbre; toutes sont amenées à évoluer, particulièrement dans un domaine technique comme celui de l'énergie.

Voilà les raisons pour lesquelles il me semble que nous pouvons sans autre adhérer à la décision du Conseil national, éliminer cette divergence et donner un coup d'accélérateur à la mise en oeuvre de la Stratégie énergétique 2050.

Bischofberger Ivo · 1VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Kollege Luginbühl hat es ausgeführt: In der Herbstsession 2015 habe ich, damals als Kommissionssprecher, ja die Ausführungen für die Mehrheit unserer Kommission zur Frage gemacht, warum wir uns für die Koppelung mit der Volksinitiative ausgesprochen haben, warum wir eben auch bei der Fassung des Bundesrates geblieben sind. Der Ständerat hat das anschliessend auch im Plenum entsprechend bestätigt.

Wir haben damals schon klar gesagt, dass diese Koppelung von diversen Faktoren abhängig ist: Sie ist abhängig vom Zeitpunkt der Beendigung der Differenzbereinigung zwischen den Räten, vom Abstimmungstermin der Atomausstiegs-Initiative usw. Ich bin froh, wenn Bundesrätin Leuthard hier noch Ausführungen zum Zeitfaktor machen könnte. Es muss ja das Ziel sein, dass die Energiestrategie so schnell als möglich in Kraft treten kann, und zwar nicht zuletzt im Hinblick auf die weiteren Entwicklungen des Strommarkts und auf die Situation der Wasserkraft.

Wir haben heute mit dem Entscheid zu Artikel 33a auch die Dringlichkeit im Sinne der Wasserkraft noch einmal betont und haben klar zum Ausdruck gebracht, dass wir für die Betroffenen Planungs-, Rechts- und Investitionssicherheit brauchen. Wenn es der Sache dient und wir hier schlussendlich durch eine Entkoppelung von der Volksinitiative schneller zum Ziel kämen - das heisst, dass wir uns dann hier bei Absatz 2 dem Nationalrat anschliessen würden -, würde auch ich dafür plädieren. Aber ich bin froh um diesbezügliche Ausführungen von Frau Bundesrätin Leuthard.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bin sehr froh um das Votum von Kollege Bischofberger. Er weist auf einen sehr wichtigen Aspekt hin, den uns auch der Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen unterbreitet, wenn er uns empfiehlt, hier auf den Beschluss des Nationalrates einzuschwenken, die Vorlagen zu entkoppeln und damit eben diese Rechtssicherheit, diese Planungssicherheit, diese Investitionssicherheit möglichst rasch zu schaffen; das ist eben ein wichtiger Punkt.

Ein zweiter wesentlicher Punkt scheint mir doch die Tatsache zu sein, dass beide Vorlagen - die Initiative einerseits und dieser Gesetzentwurf andererseits - kompatibel sind und dass wir hier jetzt auch gewichtige Themen für die gesamte Energiewirtschaft diskutieren und mit einer Strategie eben auch untermauern, die so oder so bedeutsam sein werden.

Als dritter Punkt ist die Tatsache zu nennen, dass unser Rat ein bisschen anders als die Kommission den Eindruck macht, man wolle jetzt vorwärtsgehen und möglichst nahe an die Beschlüsse des Nationalrates herankommen oder gar auf diese einschwenken und die Differenzen, gerade auch die gewichtigen Differenzen, bereinigen, um damit dem Ende der Beratungen zusteuern zu können.

Diese drei Aspekte bringen auch mich dazu, dazu aufzurufen, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, um diese Differenz zu bereinigen und möglichst rasch Investitionssicherheit zu schaffen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Sie wissen ja, die Strategie wurde so konzipiert, dass die Gesetzesvorlage der indirekte Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative ist. Man kann bei dieser Initiative keine Verlängerung mehr machen; sie hat in der Frühjahrssession auch die Schlussabstimmung passiert. Sie ist zwingend im November zur Abstimmung zu bringen. Also im November wird man sehen, wie das Schweizervolk darüber befinden wird. Ich hoffe natürlich, dass es Parlament und Bundesrat folgen und die Initiative ablehnen wird. Falls es das nicht tut, sind wir gefordert. Denn dann gibt es nur drei Möglichkeiten: Wenn die Produktion aus der Kernkraft vorzeitig wegfallen würde, müssten wir entweder viel mehr Strom sparen oder mehr produzieren oder mehr importieren oder viertens ein Amalgam aus diesen drei Massnahmen suchen. Das heisst, wir müssten sofort die bestehenden gesetzlichen Vorgaben revidieren und an die neue Ausgangslage anpassen. Das braucht auch wieder Zeit. In dieser Zeit kann man mit dem bestehenden Gesetz schon mal wenigstens auf den richtigen Weg gehen und dann die Anpassungen vornehmen. Aber es wäre teilweise inkompatibel, wenn wir vorzeitig die Produktion aus der Kernkraft verlieren würden.

Weil die Volksabstimmung im November jetzt feststeht, ist es so: Wenn Sie an der Koppelung der Vorlagen festhalten, könnten wir erst nach dieser Abstimmung und dann nach Ablauf der Referendumsfrist eine Volksabstimmung zu diesem Gesetz durchführen. Die Referendumsfrist würde bis April 2017 dauern. Das würde bedeuten: Bei einer Koppelung wäre eine Volksabstimmung zu diesem Gesetz frühestens am 24. September 2017 möglich. Umgekehrt wäre es, wenn Sie auf die Koppelung verzichteten: Es ist ja so, dass im Nationalrat die Bereinigung des Gesetzentwurfes nicht in dieser Session stattfinden wird. So oder so wird also die Schlussabstimmung zu diesem Gesetz erst in der Herbstsession erfolgen. Wenn die Schlussabstimmung im Herbst stattfindet, würde das bedeuten, dass dann die Publikation der Referendumsfrist anlaufen würde. Die würde Mitte Januar 2017 ablaufen. Dann wäre die Abstimmung am 21. Mai 2017 möglich. Das heisst, Sie gewinnen fast ein halbes Jahr. Die Kreise der Stromproduzenten, des Verbands schweizerischer Elektrizitätsunternehmen sagen: Für die Wasserkraft ist jeder Monat wichtig, in dem es eine Unterstützung gibt; Investitionen und Rechtssicherheit sind für uns wichtig.

Das Ziel des Bundesrates war es ja und ist es immer noch, dieses Gesetz mit allen Verordnungen am 1. Januar 2018 in Kraft setzen zu können. Die Verordnungen müssen auch vorbereitet werden. Bei einer Abstimmung Ende September wäre das extrem kurzfristig. Dann könnten wir die Inkraftsetzung wahrscheinlich nicht auf den 1. Januar 2018 vornehmen, sondern erst ein paar Monate später.

Bei der neuen Ausgangslage, dass die Beratung der Atomausstiegs-Initiative fertig ist, die Frist zwingend im November abläuft und somit die Volksabstimmung dann stattfindet, kann man aus heutiger Sicht gut die Minderheit unterstützen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 17 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Änderung anderer Erlasse

Modifications d'autres actes

Ziff. 2a

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Schmid Martin, Bischofberger, Engler, Hösli, Rieder)

Festhalten, aber:

Art. 32 Abs. 2

... dienen, einschliesslich der Rückbaukosten für den Ersatzneubau ...

Ch. 2a

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

Maintenir, mais:

Art. 32 al. 2

... y compris les frais de démolition pour une construction de remplacement ...

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Wir sind jetzt beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und beim Steuerharmonisierungsgesetz. Es geht in den diskutierten Artikeln in den beiden erwähnten Gesetzen um die Frage, ob das Energiesparen zusätzlich mit steuerlichen Massnahmen gefördert werden soll. Der Bundesrat hat in seinem Entwurf auf solche Massnahmen verzichtet. Der Nationalrat hat bereits in der ersten Lesung steuerliche Massnahmen eingebaut. Ihre Kommission beantragte in der ersten Lesung mit knapper Mehrheit, auf steuerliche Massnahmen einzutreten, allerdings gegenüber dem Nationalrat in abgeschwächter Form. Der Ständerat hingegen folgte der Minderheit, die auf solche Massnahmen verzichten wollte.

In der zweiten Lesung hat der Nationalrat erstens die Übertragung von energetischen Investitionskosten auf vier nachfolgende Steuerperioden und zweitens die Abzugsfähigkeit der Investitionskosten für Ersatzneubauten beschlossen. Punkt 1 würde zu Steuerausfällen für Bund und Kantone von etwa 120 bis 240 Millionen Franken führen, Punkt 2 zu solchen von etwa 180 Millionen Franken.

Ihre Kommission hat für diese Frage noch einmal relativ viel Zeit aufgewendet und zur Vorbereitung der Beschlüsse beim Finanzdepartement einen Bericht zum Thema "Auslegeordnung zu steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich" in Auftrag gegeben. Darin wurde eine ganze Reihe von möglichen Optionen geprüft, weil in der Kommission grundsätzlich der Wille bestand, in dieser inhaltlich wahrscheinlich gewichtigsten Differenz eine Annäherung an den Nationalrat zu erreichen.

Am Schluss ist das nicht gelungen. Ganz kurz die hauptsächlichen Gründe: Generell musste die Kommission feststellen, dass Subventionen für die Förderung erneuerbarer Energien transparenter und gezielter eingesetzt werden können. Wir haben auch festgestellt, dass die Mitnahmeeffekte solcher steuerlichen Massnahmen sehr hoch sind. Man spricht von 70 bis 80 Prozent. Die Steuerersparnisse, das liegt auf der Hand, sind bei tieferen Einkommen um ein Vielfaches geringer als bei hohen. Mit der Abzugsfähigkeit über drei, vier Steuerperioden wird zudem ein beträchtlicher administrativer Mehraufwand verursacht. Man muss sich ja bewusst sein: Eine Abzugsfähigkeit über zwei Jahre ist bei vernünftiger Planung heute schon möglich.

Weiter haben wir festgestellt, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit innerhalb der Steuerperiode mit einer solchen Massnahme verletzt würde. Und wie erwähnt sind die Einnahmenausfälle bei einer Staffelung über eine längere Periode beträchtlich. Zuletzt mussten wir auch zur Kenntnis nehmen, dass die energetische Wirkung solcher Massnahmen als sehr klein eingeschätzt wird.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, wie in der ersten Lesung auf steuerliche Massnahmen zu verzichten. Eine Minderheit beantragt Ihnen, zumindest die Rückbaukosten für Ersatzneubauten als abzugsfähig zuzulassen.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Der Kommissionssprecher hat sehr gut dargelegt, dass wir lange darum gerungen haben, eine Lösung zu finden, mit der wir im Bereich der steuerlichen Massnahmen dem Nationalrat entgegenkommen könnten. Wir wissen, dass die kantonalen Finanzdirektoren sämtliche steuerlichen Massnahmen im Gebäudebereich ablehnen. Im Wissen darum haben wir nach einer Lösung gesucht, die steuersystematisch konsequent ist, aber trotzdem den Anliegen einer Energiestrategie entgegenkommen kann. Im Wissen darum, dass es nur ein kleiner Schritt hin zum Nationalrat ist, schlägt Ihnen die Minderheit vor, dass in Zukunft Abbruchkosten für Ersatzneubauten durch das Eidgenössische Finanzdepartement abzugsfähig gemacht werden können, wie Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Das ist Gleichstellung: Schon heute können gemäss geltendem Recht Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden; dies wird in den allermeisten Kantonen auch gemacht.

Es ist für die Minderheit nicht logisch, dass zwar Investitionen in ein altes Haus, in einen Oldtimer, abzugsfähig sind, nicht aber wenigstens die Rückbaukosten, die anfallen, wenn jemand anstelle eines alten Gebäudes ein neues, energetisch besseres erstellen will. Auch aus raumplanerischer und wohnungspolitischer Sicht wollen wir den Ersatzneubau fördern, nicht die Investition in eine alte Bausubstanz. Wir wollen das tun, um auch noch andere politische Ziele zu erreichen.

Mit dem heutigen Recht setzen wir die falschen Anreize. Deswegen schlägt Ihnen die Minderheit vor, dass man zumindest die Kosten des Rückbaus für einen Ersatzneubau den Investitionen in das Energiesparen und den Umweltschutz gleichstellt. Sie können mir das Argument entgegenhalten, dass dies steuersystematisch falsch sei. Ja, das ist so. Es ist aber auch steuersystematisch falsch, dass im geltenden Recht die Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, abzugsfähig sind. Konsequenterweise müsste man dies streichen oder, wie es die Minderheit will, dort auch die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau aufnehmen.

Ich kann Sie auch beruhigen. Kollege Noser hat das, glaube ich, auch in der Kommission mehrmals wiederholt: Finanziell hat das eine Auswirkung von 34 Millionen Franken über alle drei Steuerhoheiten von Gemeinde, Kanton und Bund zusammen zur Folge. Da müssen wir uns also nicht länger darüber unterhalten, ob das relevant ist. Finanziell ist es nicht relevant. Es geht mehr um die Frage, ob man eben jetzt in dieser Energiestrategie auch eine Unterstützung oder einen politischen Willen betreffend Ersatzneubau signalisiert, und das möchte Ihnen die Minderheit schmackhaft machen. Vielleicht kann dann der Nationalrat auch auf den Arbeiten unserer Kommission aufbauen und letztlich auf unsere Lösung einschwenken.

Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion

Es gibt eigentlich zwei Fragen, die wir beantworten müssen:

1. Bringen steuerliche Anreize in der Energiepolitik etwas?

2. Ist diese Massnahme im Rahmen der Energiestrategie 2050 entscheidend?

Zur ersten Frage: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass steuerliche Anreize nur beschränkt Resultate bringen; Kommissionspräsident Luginbühl hat es klar zum Ausdruck gebracht. Auch wenn sie eine Anreizwirkung verheissen, ist der Vollzug für die Kantone und die Hauseigentümer mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Der Bericht der Steuerverwaltung und des Bundesamtes für Energie zeigt auf, dass damit viele Mitnahmeeffekte einhergehen. Ich stelle fest, dass sich die Kantone, das heisst die Energiedirektorenkonferenz in Absprache mit der Finanzdirektorenkonferenz, immer sehr konsequent gegen solche Massnahmen ausgesprochen haben. Nach dem Entscheid des Nationalrates, einen weitgehenden Steuererlass vorzusehen, signalisieren die Kantone ein gewisses Entgegenkommen.

In der Kommission stellte ich mich als Vertreter der Interessen der Energiedirektorenkonferenz zur Verfügung und schlug einen für die Kantone akzeptablen Kompromiss vor, nämlich die Hälfte der Abbruchkosten für Ersatzneubauten als steuerlich abzugsfähig zuzulassen. Ich unterlag mit diesem Vorschlag. Ständerat Schmid schlägt nun mit einer Minderheit vor, die Abbruchkosten vollständig zum Steuerabzug zuzulassen.

Damit komme ich zur zweiten Frage: Ist diese Massnahme für die Energiestrategie 2050 entscheidend? Ich denke, dass sie grundsätzlich inhaltlich nicht entscheidend ist. Sie wird die Erneuerungsquote der energetisch ineffizient gebauten Häuser wohl nur unwesentlich beeinflussen. Trotzdem scheint mir ein kleines Zeichen in Richtung Nationalrat am Platz zu sein. Der Nationalrat hat mit einem relativ starken Mehr die weitgehende Steuerabzugsfähigkeit vorgeschlagen. Es scheint mir daher aus taktischen Gründen durchaus Sinn zu machen, einen kleinen Schritt in die Richtung des Nationalrates zu machen. Hingegen möchte ich klar die Haltung zum Ausdruck bringen, dass es zu befürworten wäre, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Kantone bei der Ausgestaltung der Abzugsberechnung und der Abzugsberechtigung sicherstellen, dass der Abzug tatsächlich auch mit einer energie- und klimapolitischen Wirkung verbunden ist und nicht einfach nur zu einem reinen Instrument der Steueroptimierung wird.

Ich schlage daher vor, die Minderheit Schmid Martin zu unterstützen und dem Nationalrat somit anzuzeigen, dass wir bereit sind, einen kleinen Schritt zu tun. Gleichzeitig sollten wir aber auch unterstreichen, dass es sich hier für uns um eine rote Linie handelt, die nicht überschritten werden darf.

Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

In der Tat ist die Dynamik dieser Debatte heute Morgen jetzt wirklich so, dass wir auf dem Kurs sind, auf dem wir dem Nationalrat wo immer möglich entgegenkommen und sogar - wo machbar und den Mehrheiten entsprechend - auf seine Lösungen einschwenken. Ich möchte mich da anschliessen und über diesen berühmten Schatten springen, wie das manchmal nötig ist.

Ich unterstütze die Minderheit Schmid Martin nicht aus fachlicher Überzeugung. Der Kommissionspräsident hat dargelegt, dass sich die UREK Ihres Rates sehr stark von der Vernunft hat leiten lassen und hier nicht auf steuerliche Massnahmen eingetreten ist. Wenn ich sage, dass ich die Minderheit nicht aus fachlicher Überzeugung unterstütze, muss ich aber anhängen, dass ich diese Minderheit als eine politische Brückenbauerin in diesem Prozess respektiere. Sie ist, glaube ich, auch für das Gesamtprojekt Energiestrategie 2050 wichtig. Deshalb empfehle ich Ihnen ebenfalls, der Minderheit zu folgen, obwohl ich nicht Teil dieser Minderheit bin. Ich möchte damit auch die Frage verbinden oder mir zumindest diese Frage erlauben - wir haben da keine entsprechenden Kompetenzen - und sie an unsere Schwesterkommission im Nationalrat richten: Kann man sich dort angesichts der vielen gewichtigen Differenzen, die jetzt doch bereinigt oder fast bereinigt scheinen, nicht mit dem Gedanken befreunden, sich in dieser Session nochmals über die Energiestrategie zu beugen? Ein Ding der Unmöglichkeit ist das ganz sicher nicht mehr nach dem Ergebnis unserer Beratung, wie es sich jetzt abzeichnet.

Ich werde hier der Minderheit folgen und möchte Sie, Kolleginnen und Kollegen, aufrufen, dies ebenfalls zu tun und dies mit einem Zeichen an den Nationalrat zu verbinden.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Der Bundesrat hat ja im steuerlichen Bereich keine Massnahmen vorgeschlagen. Er hat die Position der Finanzdirektoren übernommen. Der Nationalrat sieht einen Katalog von Steuerabzugsmassnahmen vor, der in Ihrem Rat keine Chancen hat und übertrieben ist - da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das hätte dann effektiv nicht mehr sehr viel mit Gebäuderenovationen zu tun; vielmehr wären damit Steueroptimierungen verbunden.

Allerdings ist es eine Tatsache - wir haben das schon in der ersten Runde diskutiert -, dass der Ersatzneubau ein bisschen ein stiefmütterliches Dasein fristet, auch im Steuerrecht. Daher würde es durchaus Sinn machen, sich zu überlegen, ob man diesen hier aufnehmen könnte; es ist eine marktwirtschaftliche Massnahme. Die Angaben der Steuerverwaltung zeigen, das wurde von Ihnen zu Recht dargelegt, dass der Antrag der Minderheit Schmid Martin keinen riesigen Ausfall von Steuereinnahmen zur Folge hätte, sondern einen Ausfall, der verkraftbar wäre. Auch die Finanzdirektoren haben ja geschrieben, dass diese Massnahme im Bereich des Ersatzneubaus der richtige Ansatz wäre, wenn es einen Kompromiss geben sollte. Insofern geht es jetzt wahrscheinlich um die Bereinigung von Differenzen.

Ich selber denke, dass der Ersatzneubau in den nächsten Jahren eher mehr Zuspruch bekommen wird. Renovationen von Häusern sind nämlich teurer. Es geht zudem sehr oft auch um Verdichtung und darum, das vorhandene Bauland möglichst gut auszunützen. Bei dieser Ausgangslage dürfte dem Ersatzneubau deshalb eher mehr Gewicht zukommen als bis anhin. Sie haben zu entscheiden.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 26 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 14 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 2b

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Schmid Martin, Bischofberger, Engler, Hösli, Rieder)

Festhalten, aber:

Art. 9 Abs. 3 Bst. a

a ... dienen, einschliesslich der Rückbaukosten für den Ersatzneubau ...

Ch. 2b

Proposition de la majorité

(Schmid Martin, Bischofberger, Engler, Hösli, Rieder)

Maintenir

Proposition de la minorité

Maintenir, mais:

Art. 9 al. 3 let. a

a. ... y compris les frais de démolition pour une construction de remplacement ...

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Adopté selon la proposition de la minorité

Ziff. 7 Art. 14 Abs. 3 Bst. c

Antrag der Kommission

Festhalten

Ch. 7 art. 14 al. 3 let. c

Proposition de la commission

Maintenir

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Der Bundesrat soll ermächtigt werden, besondere Vorschriften für Endverbraucher, die eine kleine Produktionsanlage haben, zu erlassen. Es soll damit verhindert werden, dass Kleinstproduzenten ein zu hohes Netzentgelt bezahlen müssen.

Die Kommission beantragt Ihnen, diese Differenz aufrechtzuerhalten.

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté