17.3261
Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Fetz, Levrat, Zanetti Roberto)
Rejeter la motion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 19. Juni 2018 die Motion geprüft, die ihre Schwesterkommission am 3. April 2017 eingereicht hat und die vom Nationalrat am 14. Juni 2017 angenommen worden ist.
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, für die steuerliche Behandlung von Start-ups, inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen, eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung auszuarbeiten. Er soll dabei die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative Badran Jacqueline 16.424 aufnehmen. Eine Minderheit, angeführt von Frau Fetz, beantragt, die Motion abzulehnen.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist bezüglich der steuerlichen Belastung von Mitarbeiterbeteiligungen Handlungsbedarf gegeben. Bestehende Regeln sind massgeschneidert für börsenkotierte Grosskonzerne, nicht aber für innovative Start-ups und Familienbetriebe, die dadurch in der Schweiz weniger günstige Rahmenbedingungen vorfinden als in anderen Ländern. Unternehmen, die Mitarbeiteraktien ausgeben, können sich zwar mit den zuständigen kantonalen Steuerbehörden auf einen sogenannten Formelwert einigen, der als Verkehrswert gilt. Dieser muss aber im Einzelfall zwischen den Unternehmen und den Steuerbehörden ausgehandelt werden. Es gibt somit aus Sicht der Kommissionsmehrheit einerseits keine Rechtssicherheit und andererseits - ich gestatte mir, das hier zu sagen -, wenn dieser Formelwert dann übertroffen wird, weltweit die höchste Kapitalgewinnsteuer. Denn auf dem Ertrag, der über dem Formelwert liegt, ist die volle Einkommenssteuer geschuldet, falls ein Verkauf stattfindet.
Mit diesen Argumenten ist die Mehrheit der Ansicht, dass man die Motion annehmen muss. Ich darf hier auch noch darauf aufmerksam machen, dass Ihre Kommission auch einer parlamentarischen Initiative mit dem gleichlautenden Inhalt Folge gegeben hat, die in die Schwesterkommission gehen wird. Die Begründung des Antrages der Minderheit überlasse ich gerne meiner Kollegin Anita Fetz.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Was die Motion will, tönt sehr schön: Der Bundesrat soll beauftragt werden, "für die steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung auszuarbeiten".
Dazu kann man zuerst mal sagen, dass wir in der Kommission sehr ausführlich informiert wurden, dass die Rahmenbedingungen durchaus attraktiv und international konkurrenzfähig sind - zusätzlich noch dann, wenn die Steuervorlage 17 in Kraft tritt. Sie ist zwar wegen der Statusgesellschaften ausgelöst worden, wirkt sich aber auf Start-ups und Familienbetriebe enorm positiv aus, weil nämlich praktisch alle Kantone ihre Gewinnsteuern zum Teil massiv senken. In diesem Bereich sehen wir, wie der Bundesrat, keinen Handlungsbedarf.
Dann bleibt noch die Mitarbeiterbeteiligung. Die Verwaltung hat im Namen des Bundesrates nüchtern und deutlich ausgeführt, dass auch Mitarbeiteraktien eine Form von Mitarbeiterbeteiligung sind. Diese wiederum sind unbestrittenermassen ein Lohnbestandteil, der sowohl der Einkommenssteuer als auch der AHV-Beitragszahlung unterliegt. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, das zu ändern, insbesondere auch dann nicht, wenn man weiss, dass solche Start-ups oder Unternehmen auf der kantonalen Ebene durchaus die Möglichkeit haben, ihren Fall von der Steuerverwaltung einzeln bewerten zu lassen. Unternehmensbewertung ist keine exakte Wissenschaft, die sagt, dieses und jenes sei soundso viel wert; man muss das Unternehmen und seine Mitarbeiterbeteiligung bewerten, um entsprechend steuerlich zu intervenieren. Das ist heute auf der Ebene der Kantone selbstverständlich möglich.
Wenn man sagt, da bestehe keine Rechtsgleichheit, weil das nicht auf Bundesebene so geregelt werde, dann möchte ich daran erinnern, dass die Steuerhoheit immer noch auf die Ebene der Kantone gehört. Die Finanzdirektorenkonferenz hat übrigens auch ihren heftigen Widerstand angekündigt, falls eine solche Regelung auf Bundesebene vorangetrieben würde.
Das heisst für mich: Auch auf der Ebene der Mitarbeiteraktien oder der Mitarbeiterbeteiligung gibt es keinen Handlungsbedarf. Diese Faktoren können berücksichtigt werden, und zwar macht man das üblicherweise mit einem Steuer-Ruling bei den kantonalen Behörden. Das ist wahrlich kein Kunststück.
Alles in allem: Wir lehnen die Motion mit dem Bundesrat ab, weil sie nicht nötig ist.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Wir sind uns im Grundsatz darüber einig, dass wir gute Rahmenbedingungen für Start-ups haben wollen, damit es auch steuerlich attraktiv ist, in der Schweiz eine Firma zu gründen. Wenn wir die in der Motion geforderten Gesetzesänderungen beurteilen, kommen wir aber zum Schluss, dass sie dazu führen könnten, dass Einkommensbestandteile neu steuerfrei wären und Grundsätze der verfassungskonformen Besteuerung nicht eingehalten würden. Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen verletzten das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Massnahmen würden eine Ungleichbehandlung gegenüber Unselbstständigerwerbenden bewirken, die den ganzen Lohn in Geld- und Naturalform erhalten und die gesamte Lohnsumme als Einkommen versteuern.
Eine solche steuerliche Privilegierung ausschliesslich für Start-ups würde zudem den Grundsatz der Neutralität des Steuerrechtes verletzen und dazu führen, dass die betroffenen Unternehmen ihre Entschädigungsmodelle vermehrt nach steuerlichen Aspekten statt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien gestalten würden - also Mitarbeiterbeteiligungen statt AHV-pflichtiger Lohn. Das wollen wir nicht, weil das auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht im Sinne der Schweiz liegt. Die Motion führt auch dazu, dass in der Praxis der Begriff "Start-up" wahrscheinlich zu Abgrenzungsproblemen führt: Wann ist ein Unternehmen ein Start-up und wann nicht mehr?
Das sind grundsätzliche Überlegungen, die uns dazu führen, die Motion nicht zur Annahme zu empfehlen. Diese Probleme dann in der Praxis zu lösen - dass die Steuergerechtigkeit für alle gilt, dass niemand bevorteilt wird, dass es daraus keine Rechtsstreitigkeiten gibt - ist wahrscheinlich kaum zu schaffen.
Wir haben aber verschiedene Massnahmen getroffen und dazu auch entsprechende Berichte verfasst. Im Moment beruht die Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups auf dem Kreisschreiben der Steuerverwaltung aus dem Jahr 2008. Die Aufregung ist 2016 insbesondere im Kanton Zürich entstanden, der eine Bewertung vorgenommen hat, die zu sehr hohen Steuerbelastungen geführt hat. Der Kanton Zürich hat dies aber bereits einige Monate später korrigiert und nun ein Steuerregime gefunden, das auch für Start-ups akzeptabel ist.
Wahrscheinlich kann die Motion so praktisch nicht umgesetzt werden, weil sie im Sinn der Rechtsgleichheit kaum umsetzbar wäre, weil wir damit Ungerechtigkeiten schüfen oder dann wieder bei der Lösung landeten, die wir in etwa bereits haben.
Wir sind der Meinung, dass - insbesondere auch mit der Steuervorlage 17 - steuerlich attraktive Rahmenbedingungen gewährleistet sind. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass man in der Arbeitsgruppe der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Schluss gekommen ist, dass unter Berücksichtigung aller Faktoren in begründeten Einzelfällen von der Standardlösung abgewichen werden kann. Das heisst, die Kantone haben die Möglichkeit, auf spezielle Punkte einzugehen und Sonderlösungen zu finden. Damit, meinen wir, haben wir eine generelle Lösung gefunden, die für Start-ups tauglich ist und die auch keine Bevorteilung schafft gegenüber anderen Unternehmen - wo auch immer Start-ups beginnen und aufhören. Die Steuerbehörden haben im Einzelfall die Möglichkeit, mit der entsprechenden Firma eine entsprechende Lösung zu finden.
Wir sind der Meinung, dass wir damit für den Moment eine praktikable Lösung haben, und bitten Sie, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 27 Stimmen
Dagegen ... 14 Stimmen
(0 Enthaltungen)