15.4027, 17.3171

Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen / Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

15.4027

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motion

Proposition de la commission

Rejeter la motion

17.3171

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Zanetti Roberto, Fetz, Levrat)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Zanetti Roberto, Fetz, Levrat)

Rejeter la motion

Le président (Fournier Jean-René, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Le Conseil fédéral propose de rejeter les deux motions.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion

Wie auf der heutigen Tagesordnung zu sehen ist, hat die WAK die Motion Lehmann 15.4027, übernommen von Nationalrat Regazzi, sowie die Motion Grin 17.3171 gemeinsam beraten. Beide Motionen verlangen eine Erhöhung der Abzüge der Krankenkassenprämien von der direkten Bundessteuer. Sie unterscheiden sich aber in der Art und der Höhe der geforderten Abzüge.

So fordert die Motion 15.4027 eine Teilrevision des Steuergesetzes, wodurch selbstbezahlte Prämien der Krankenkassen-Grundversicherung - ich betone: Grundversicherung - steuerlich abzugsfähig gemacht werden und zwischen Einzelpersonen und Familien unterschieden wird. Dabei soll eine Abstufung basierend auf dem steuerbaren Einkommen festgelegt werden. Das würde konkret bedeuten, dass bis zu einem Einkommen von 150 000 Franken 100 Prozent der Krankenkassenprämie für die Grundversicherung abgezogen werden könnten. Pro 50 000 Franken höherem steuerbarem Einkommen soll der Abzug jeweils um 25 Prozent gekürzt werden. Ab einem steuerbaren Einkommen von 351 000 Franken soll noch ein Abzug von 10 Prozent zugelassen werden.

Die Motion 17.3171 verlangt ebenfalls eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, schlägt aber pauschale Abzüge vor, für alleinstehende Personen 3000 Franken statt wie bisher 1700 Franken, für Ehepaare 6100 Franken statt wie bisher 3500 Franken und für jedes Kind und jede unterstützungsbedürftige Person 1200 Franken statt 700 Franken.

Für beide Motionen lauten die Begründungen ähnlich: Der fortlaufende Anstieg der Krankenkassenprämien habe in den letzten Jahren zu einem Reallohnverlust und damit zu schwindender Kaufkraft geführt. Eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge sei ausser beim Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2011 nie erfolgt.

Der Bundesrat beantragt, beide Motionen abzulehnen. Er verweist in seiner Stellungnahme auf die Ablehnung verschiedener ähnlicher Motionen aus den Jahren 2010, 2011 und 2012. Zu dieser Zeit war vor allem das Argument der Mindereinnahmen ausschlaggebend gewesen. Auch die beiden vorliegenden Motionen werden zu Mindereinnahmen führen. Bei der Bundessteuer könnte die Mindereinnahme 465 Millionen Franken betragen. Das würde dazu führen, dass der Teil zulasten des Bundes 386 Millionen Franken und der Teil zulasten der Kantone 79 Millionen Franken ausmachen würde.

Der Bundesrat gesteht aber auch ein, dass das Kosten- und Prämienwachstum an Grenzen stösst. Er setzt daher einerseits in sozialpolitischer Hinsicht auf die Prämienverbilligung und andererseits auf Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. 2017 betrug das Gesamtvolumen der ausgerichteten Prämienverbilligungen knapp 4,5 Milliarden Franken. Davon profitiert etwa ein Drittel der Haushalte. Unter "Kostendämpfung" schickte der Bundesrat im September 2018 ein erstes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung, ein zweites Massnahmenpaket soll im Verlaufe dieses Jahres ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt werden.

Trotz der Ablehnung gibt es in der Stellungnahme des Bundesrates einen interessanten Abschnitt, der wie folgt lautet: "Nach dem objektiven Nettoprinzip sind vom Bruttoeinkommen Aufwendungen, die zur Einkommenserzielung erforderlich oder durch diese veranlasst sind, als Gewinnungskosten abzugsfähig; nicht abziehbar sind demgegenüber Lebenshaltungskosten. Allerdings kann das objektive durch das subjektive Nettoprinzip ergänzt werden, das zusätzlich den Abzug der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten erlaubt." Sie hören: Ein Abzug in Höhe der tatsächlichen Kosten für die günstigste obligatorische Krankenversicherung ist nicht grundsätzlich abwegig.

An dieser Passage orientierte sich in der Kommission denn auch die Hauptdiskussion. Man kann also etwas machen, wenn man will. So gab es Anträge, beide Motionen anzunehmen, um dem Bundesrat den Freiraum zu geben, daraus etwas Gescheites zu machen. Auch die Ablehnung beider Motionen wurde diskutiert, dies mit der Alternative, aus beiden Motionen eine Kommissionsmotion zu machen. Es wurde aber auch die Meinung vertreten, beide Motionen seien nicht allzu glücklich formuliert und kosteten viel Geld, falls sie umgesetzt würden. Darum seien beide Motionen abzulehnen.

Für die Mehrheit der Kommission ist aber aufgrund des permanenten Anstiegs der obligatorischen Krankenkassenprämien der letzten Jahre Handlungsbedarf gegeben. Die Kommission kam zum Schluss, die Motion Grin 17.3171, "Erhöhung der Pauschalabzüge bei der direkten Bundessteuer zum Ausgleich der Explosion der Krankenkassenprämien", sei anzunehmen. Sie tat dies mit 9 zu 3 Stimmen. Hingegen wurde in der Kommission die Motion Lehmann 15.4027, "Krankenkassenprämien gemäss KVG steuerlich abzugsfähig machen", mit 4 zu 8 Stimmen abgelehnt, mit der Begründung, die vorgeschlagene Abstufung der Abzüge sei zu kompliziert und es gehe aus dem Motionstext nicht klar hervor, ob das Anliegen nur die direkte Bundessteuer oder auch das StHG betreffe.

So beantragt Ihnen die Kommission, die Motion 15.4027 abzulehnen, dies im Gegensatz zum Nationalrat, der die Motion mit 129 zu 35 Stimmen angenommen hat.

Ihre Kommission empfiehlt, die Motion Grin 17.3171 anzunehmen, wie es auch der Nationalrat mit 115 zu 77 Stimmen getan hat. Eine Minderheit Zanetti Roberto, Fetz und Levrat lehnt die Motion ab.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Es ist nicht nur die Minderheit Zanetti Roberto, Fetz und Levrat - das ist eine explosive Mischung, die auch gewisse Mentalreserven mobilisieren kann -, es ist auch der Bundesrat, der die beiden Vorstösse zur Ablehnung empfiehlt. Die Krankenkassenprämien sind ja ein explosives Thema. Wir haben gestern ausgiebig über dieses Thema gesprochen, gestern in einem krankenversicherungsrechtlichen Zusammenhang, heute in einem steuerrechtlichen Zusammenhang.

Es ist ein sehr populärer Vorstoss. Ich weiss das aus meinen Erfahrungen, ich habe als Gewerkschafter über Jahre beim Ausfüllen der Steuererklärungen mitgeholfen. Da hat jeder und jede Steuerpflichtige beim Abzug der Krankenkassenprämien regelmässig geflucht. Alle sagten: Ich bezahle ja viel, viel mehr. So gesehen ist es ein sehr populärer Vorstoss. Ob er allerdings die Wirkung im Ziel wirklich erreicht, wage ich zu bezweifeln. So gesehen ist er vielleicht nicht nur populär, sondern hat sogar eine Tendenz zum Populistischen. Steuerrechtliche Fragen haben immer finanzielle Auswirkungen und sollten den steuerrechtlichen Verfassungsgrundsätzen entsprechen.

Wir haben es vom Berichterstatter gehört: Die Motion Grin - ich äussere mich ausschliesslich zur Motion Grin, die andere Motion wird ja ohne Gegenantrag zur Ablehnung empfohlen - hätte Einnahmenausfälle im Umfang von einer knappen halben Milliarde Franken zur Folge. Wir wissen es alle - erinnern wir uns an die Budgetdebatten -, eine halbe Milliarde einzusparen ist nicht ganz einfach. Da streiten wir uns dann jeweils stunden- oder tagelang. Knappe 500 Millionen Franken sind kein Pappenstiel. Das zu den finanziellen Auswirkungen.

Wir haben es gehört: Im Rahmen des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer hat es eine direkte Wirkung auf die Kantone von etwas weniger als 100 Millionen Franken. Ich befürchte aber eben auch noch eine indirekte Wirkung. Wenn wir diese Steuerabzüge für die direkte Bundessteuer erhöhen, wird das - für mich ist das so sicher wie das Amen in der Kirche - in den Kantonen Anschlussbegehren auslösen, man solle die Abzüge auch bei den kantonalen Steuern erhöhen. Dies hätte unabsehbare Folgen für die kantonalen Finanzhaushalte. Gut, das ist dann deren Problem, aber immerhin ist es eine indirekte Wirkung, die auch noch eintreten könnte.

Ich habe vorhin gesagt, dass steuerrechtliche Erörterungen auch den verfassungsmässigen Grundsätzen entsprechen sollen. Ein Grundsatz nach Artikel 127 der Bundesverfassung lautet, dass wir nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuern sollen. Das heisst, dass stärkere Schultern auch grössere Lasten tragen sollen. Ich bin der Meinung, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht nur bei der Erhebung von Steuern massgebend sein soll, sondern auch dann, wenn man von Steuern entlastet wird. Auch das soll irgendwie in einen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gebracht werden.

Die Verteilungswirkung dieses Vorstosses ergibt sich eigentlich aus der Logik unseres Steuersystems, ist uns von den Vertretern der Verwaltung so dargelegt worden, und das kommt auch in der Stellungnahme des Bundesrates zum Ausdruck. Die Verteilungswirkung dieses Vorstosses bestünde darin, dass die höchsten Einkommen aufgrund der Progression am stärksten von dieser Entlastung profitieren würden. Es sind uns Zahlen präsentiert worden, die zeigen, dass die Umsetzung der Motion Grin bezüglich der direkten Bundessteuer bei einem Einpersonenhaushalt mit einem Bruttoeinkommen von 85 000 Franken rund Fr. 3.25 - in Worten: drei Franken fünfundzwanzig - pro Monat ausmachen würde. Bei Verheirateten mit zwei Kindern hätte sie keine Wirkung, da diese Haushalte bereits steuerbefreit sind. Das Ganze hätte erst deutlich über dem Medianlohn von rund 78 000 Franken eine Wirkung. Deutlich mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen hätte von diesem Vorstoss also praktisch keinen oder gar keinen Nutzen.

Hingegen ergäbe sich ab einem Einkommen von rund 200 000 Franken - je nachdem, ob Kinder da sind oder ob es sich um einen Einpersonenhaushalt handelt, variiert das, der Unterschied ist aber nicht allzu gross - eine Ersparnis von 40 Franken pro Monat für Verheiratete mit zwei Kindern und von 14 Franken pro Monat für einen Einpersonenhaushalt. Das ist auch nicht alle Welt. Aber die Summe all dieser Entlastungen würde dann zu den erwähnten 400 oder 500 Millionen Franken Einnahmenausfällen führen.

Das bedeutet, dass der Grundsatz einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht nur nicht beachtet würde, sondern er würde ins Gegenteil umgekehrt. Diese Abzugserhöhung nützt nur wenigen. Am ausgeprägtesten nützt sie den einkommensstärksten Kategorien. Wir haben gestern lange über eine automatische Franchisenerhöhung diskutiert. Dort werden für alle die Franchisen automatisch erhöht. Die frankenmässige Auswirkung ist zwar für alle gleich, aber die relative Auswirkung trifft die Ärmsten am stärksten.

Wir haben also gestern und heute zwei sozialpolitisch bedeutsame Entscheide zu fällen. Gestern war es ein Entscheid, der alle trifft, am stärksten die Schwächsten. Heute fällen wir gegebenenfalls einen Entscheid, der nur wenigen nützt und am meisten den Stärksten. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Unter sozialpolitischer Sensibilität verstehe ich etwas anderes. Ich appelliere deshalb an diesen Rat, seine sozialpolitische Sensibilität walten zu lassen und damit der Minderheit zuzustimmen und diesen Vorstoss abzulehnen. Wenn man etwas machen will, dann soll man das so machen, wie man es bei der Familienbesteuerung macht, indem man gegebenenfalls Abzüge vom Steuerbetrag zulässt und nicht vom Steuerbetreffnis. Das hat aufgrund der Progressionswirkung die für mich unerwünschte Nebenwirkung, dass es der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entgegenwirkt.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen. Wenn Sie das mental nicht tun können, dann stimmen Sie doch einfach dem Bundesrat zu. Die Wirkung wäre genau die gleiche.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu folgen. Zwar ist einzuräumen, dass die Motion Grin schon relativ exakt vorgibt, welche Beträge abzugsfähig sein sollen - das kann man als Haar in der Suppe erachten. Nebst allen Überlegungen über die Auswirkungen, die ich mit Kollege Zanetti teilen kann, hat Steuergerechtigkeit auch etwas damit zu tun, für wie gerecht die Leute das Steuersystem anschauen.

Wenn nun diese Krankenkassenprämien über Jahre hinweg pro Jahr rund 5 Prozent steigen und der Abzug immer gleich tief bleibt, dann empfindet das in diesem Land keiner mehr als gerecht. Das ist eben die andere Seite. Wir sind in diesem Mobile drin und müssen eine Lösung finden, die wir letztlich vertreten können und die auch tragbar ist. Mit der Annahme der Motion Grin geht man ein Stück weit in die richtige Richtung, aber damit erhält der Bundesrat erst den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten.

Wenn ich mich an die Diskussion von gestern erinnere - ich habe gut zugehört! -, so hat Kollege Eder als Kommissionssprecher ausgeführt, wie viel Geld die Leute verschenken, weil sie bei ihrer Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung nicht wechseln wollen. Da gehen Milliarden flöten. Da reden wir dann von anderen Beträgen, die man eigentlich einsparen könnte, wenn man nur die Kasse wechseln wollte. Entweder sieht man das nicht, es ist einem zu wenig wichtig, oder man ist emotional an die Krankenkasse gebunden, die schon die Eltern hatten. Warum auch immer, hier werden Unsummen vergeben - wesentlich mehr, als bei diesen Steuerabzügen dann eingespart werden können!

Vielleicht findet der Bundesrat eine schlaue Lösung, damit Abzüge eben nur gemacht werden können, wenn man eine entsprechend günstige Grundversicherung hat. Wenn man dann mehr abziehen kann, wäre das ein zusätzlicher Anreiz für die Versicherten, sich wirtschaftlich zu verhalten. In diesem Sinne wäre die Motion eine Chance.

Ich bin für Ablehnung der einen Motion und Annahme der anderen, dann hat der Bundesrat einen Auftrag, und wir haben nachher Spielraum. Es wird auch Vernehmlassungen geben, bevor das in Kraft tritt. Wir müssen hier unbedingt handeln. Es kann nicht sein, dass die Prämien jährlich ansteigen und die Abzüge immer noch gleich tief sind wie vor bald zwanzig Jahren.

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion

Ich wollte nichts sagen, aber die Ausführungen von Herrn Zanetti provozieren mich schon ein bisschen. Ich kann alles nachvollziehen und sehe es auch: Wenn man keine direkte Bundessteuer zahlt, dann nützt jede Erhöhung eines Abzuges nichts. Wenn man bereits nichts zahlt, geht es nicht unter null, man kriegt ja nicht Geld zurück. Aber dass eine Erhöhung von Abzügen bei Personen mit höherem Einkommen mehr bewirkt, ist die Kehrseite der Progression auf der Einkommensseite. Man kann nicht beides haben. Man kann nicht bei der Besteuerung der Einkommen eine Progression einführen, aber bei den Abzügen eine Flat Rate Tax haben. Am liebsten hätten Sie, dass man bei den Einkommen eine starke Progression hat und dass bei den Abzügen alle gleich behandelt werden. Das ist natürlich auch keine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Da muss man sagen: die Einkommen progressiv und die Abzüge progressiv - das ist dann die Konsequenz.

Ich habe viel Verständnis dafür, dass man Leute mit tiefen Einkommen unterstützt. Das passiert hier aber schon. Etwa ein Drittel - nicht ganz, aber fast ein Drittel - der Personen mit tiefen Einkommen hat ja Prämienverbilligungen. Bei ihnen findet ja schon bei der Prämienzahlung eine Entlastung statt. Bei der Bundessteuer - der Herr Bundesrat kann es dann vielleicht noch besser in Zahlen ausdrücken - sind es vielleicht 38 Prozent, die gar keine Bundessteuer zahlen. Ein grosser Teil hat also weder Prämienlasten, noch zahlt er Bundessteuer. Deshalb wird es dem Mittelstand trotzdem helfen, wenn wir hier entlasten. Natürlich profitieren die höheren Einkommen stärker, aber sie zahlen auch mehr. Es ist eine ausgewogene Lösung. Deshalb reagiere ich immer sofort, wenn man sagt, man dürfe keine höheren Abzüge gewähren, denn davon profitierten die Reichen.

Ich komme aus dem Kanton Obwalden. Wir haben eine Flat Rate Tax. Da ist es super, da ist alles gut, denn der Satz ist immer gleich. Sie können die Abzüge erhöhen, das ist immer gleich. Aber auch die Einkommen sind immer gleich besteuert. Dann ist es konsequent. Aber wenn wir auf der Einkommensseite eine Progression einführen, dann kommt sie halt auch auf der Ausgabenseite.

Deshalb bitte ich Sie schon, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich muss dem nicht mehr sehr viel beifügen. Kollege Ettlin hat darauf hingewiesen, dass die Geschichte mit der Progression zwei Seiten hat. Wenn wir uns jetzt heute quasi vorwerfen lassen müssen, es sei ein fast populistischer Ansatz, über diese Motionen zu diskutieren, so habe ich schon ein bisschen Mühe. Ich habe vor allem deshalb Mühe, weil wir in der gestrigen Debatte gehört haben, dass bei einer Erhöhung der Franchise um 50 Franken pro Jahr das Referendum ergriffen oder mindestens angedroht wird. Das sind 4 Franken pro Monat. Wenn man hier die Verhältnismässigkeit als Grundsatz unserer Arbeit in Betracht zieht, dann ist, glaube ich, klar, was ich damit sagen will.

Es ist tatsächlich so, dass die Prämienverbilligung ja auch von jemandem bezahlt wird. Das sind diejenigen, die Steuern bezahlen können. Das ist ja schön, wenn man das tun kann. Es ist die Solidarität, die funktioniert. Ich glaube nicht, dass es sozialpolitisch unsensibel ist zu erwähnen, dass immerhin 4,3 Milliarden Franken Prämienverbilligung aus Steuermitteln von Bund und Kantonen stammen. Ich erinnere daran, dass im Spitalbereich die stationären Behandlungen von den Kantonen auch mit 55 Prozent Steuergeldern finanziert werden. Hier von mangelnder Solidarität zu sprechen, finde ich ein bisschen vermessen.

Ich bitte Sie, die Motion Grin anzunehmen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ein Wort zu Kollege Erich Ettlin: Man kann es so sehen, wie er es sieht. Aber dann muss man schon ein bisschen darauf hinweisen, was das Grundproblem ist. Das Grundproblem der Krankenkassenprämien ist, dass es Kopfprämien sind. Deshalb ist vor allem der Mittelstand besonders betroffen, der gerade keine Prämienverbilligungen mehr bekommt. Zwischen dem Salär des Leiters einer Coop- oder einer Migros-Filiale und dem Millionensalär eines Bankdirektors besteht ein Unterschied. Aber beide bezahlen gleich viel Prämien. Das ist der Skandal in unserem System: dass wir mit den Prämienverbilligungen eigentlich nur die Leute mit den untersten Einkommen ein bisschen entlasten können. Flat Rate Tax in allen Ehren - das haben wir auf der Ebene der Kopfprämien, aber genau das ist eben zutiefst ungerecht.

Wenn dann noch dazukommt, dass man diese Kopfprämie auch noch abziehen kann - je mehr man verdient, desto mehr -, dann kommt der Bankdirektor nochmals viel besser weg. Da stimmt einfach die Balance nicht mehr! Das ist ja sowieso das Problem in der gesamten Gesundheitsdebatte. Jeder hat noch fünf Ideen, wo man einsparen kann. Ich verfolge das hier seit Jahren.

Das Grundproblem ist die Finanzierung. Die Finanzierung mit den Kopfprämien ist hochgradig unsozial. Wenn man als Gutverdienender die Kopfprämie auch noch abziehen kann, dann ist es doppelt ungerecht.

Deshalb bin ich gegen die Motion Grin und werde sie ablehnen.

Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion

Ob der Vorwurf des Populismus an die Motionäre hier gerechtfertigt ist, das lasse ich im Raum stehen. Aber ich bin persönlich der Meinung, dass das eine harte Formulierung ist.

Ich kann mit Ihnen mitrechnen, Herr Zanetti, und feststellen, dass tiefe Einkommen von diesen Abzügen weniger profitieren. Aber Sie vergessen, dass 4,5 Milliarden Franken in die Prämienverbilligung gehen und somit an die Bevölkerungskategorie, die eigentlich wenig abziehen kann. Wenn man das umrechnet auf den Anteil der Prämienverbilligung, den diese Leute bekommen, ist das zehnmal mehr, als mit der Motion Grin ausgelöst werden kann.

Es geht in der heutigen Diskussion - so ist es mindestens vom Bundesrat quantifiziert worden - um einen möglichen Betrag von 450 Millionen Franken. Das sind 10 Prozent der Prämienverbilligung, und diese 10 Prozent könnten dem Mittelstand zugutekommen. Ich glaube, es ist hier nicht verboten, auch dem Mittelstand nach mehr als einem Jahrzehnt einmal etwas über Steuererleichterung zukommen zu lassen. Es sind also nur 10 Prozent, und ich betone: Bei der Zahl von 450 Millionen - das haben wir auch schon erfahren - ist nicht in Stein gemeisselt, dass sie so hoch ist, denn es gab schon andere Irrtümer bei vorgängigen Berechnungen der Ausfälle.

Es ist auch nicht in Stein gemeisselt, dass der Auftrag der Motion, die Abzugshöhe neu zu definieren, so umgesetzt werden muss. Wir kommen ja noch zur Beratung dieser Vorlage und können dann über die Höhe der Pauschalen für diese Abzüge diskutieren. Vielleicht ein kleines Rechenbeispiel, Kollege Zanetti: Sie haben gesagt, der Abzug für tiefe Einkommen mache pro Monat nur Fr. 3.25 aus; das gibt 39 Franken im Jahr. Wenn Sie sich an die Debatte von gestern erinnern, wäre das die Chance, diese 50 Franken der Franchisenerhöhung jetzt mit 40 Franken wieder wettzumachen. Haben Sie vielleicht Angst - und jetzt brauche ich das Wort "Populismus" -, dass Ihr angekündigtes Referendum geschwächt würde, wenn die Motion angenommen würde? Man müsste dann nur noch über 10 Franken sprechen, weil man die Franchisenerhöhung mit dieser Motion zum Teil wieder abfedern kann.

Ich bitte Sie wirklich: Geben Sie dem Bundesrat die Chance, eine Vorlage basierend auf der Motion Grin zu erarbeiten. Wir können dann über die Pauschalen und die Auswirkungen auf die Bundessteuer und die Steuern der Kantone und Gemeinden noch diskutieren. In diesem Sinne: Unterstützen Sie diese Motion.

Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat hat ja im Bereich der Gesundheitskosten ein Programm, Kostendämpfungsmassnahmen durchzusetzen. Ein erstes Paket ist jetzt in Kraft, ein zweites schicken wir im Lauf dieses Jahres auf den Weg. Hier vermischen Sie meiner Meinung nach Gesundheitspolitik und Steuerpolitik. Es stellt sich - bei allem Respekt - die Frage: Ist das wirklich effizient? Wenn ich das anschaue: Ein Lediger erreicht das Maximum der Abzüge bei einem Einkommen von 210 000 Franken und spart dann 172 Franken im Jahr. Ist das wirklich effizient? Oder nehmen wir ein Ehepaar mit zwei Kindern, das das Maximum bei 195 000 Franken Einkommen erreicht und dann 468 Franken im Jahr spart. Wenn Sie hohe Einkommen entlasten wollen, ist das meiner Meinung nach eine sehr ineffiziente Massnahme.

Ich bin durchaus auch der Meinung, dass der Mittelstand stark belastet wird, und obere Einkommen belasten wir noch mehr - gerade bei der direkten Bundessteuer. 1 Prozent aller Steuerpflichtigen bezahlt 43 Prozent der direkten Bundessteuer. Also hier ist Handlungsbedarf vorhanden, das könnte man schon diskutieren. Aber die Massnahme, die Sie hier mit der Motion vorschlagen, ist einfach nicht effizient, kostet aber am Schluss eine halbe Milliarde Franken - 500 Millionen Franken für etwas, das kaum Wirkung zeigt. Diese 500 Millionen Franken müssen wir dann irgendwo wieder austauschen, kompensieren. Ich bin der Meinung, wir hätten wichtigere Aufgaben oder könnten effizientere Massnahmen treffen, als hier eine Erhöhung des Prämienabzuges zu bewilligen.

Ich glaube einfach, dieses Vorgehen ist nicht effizient. Es geht auch nicht in die Richtung Kostenbewusstsein und Kostensenken. Wenn man die Prämie ohnehin abziehen kann, dann ist man vielleicht auch weniger bereit, beim Vertragsabschluss eine günstige Versicherung zu machen - man kann es ja dann abziehen. Damit geht es eigentlich in der Tendenz in eine andere Richtung, als es der Bundesrat und auch Sie in verschiedenen Vorstössen immer wieder fordern.

Die Motion Lehmann bzw. Regazzi ist noch etwas komplizierter. Wir lehnen sie aber auch ab. Da sind wir der Meinung, dass die Formulierung der Motion so gewählt ist, dass sie sehr viele Fragen offenlässt und sich auch in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit Fragen stellen würden.

Ich verzichte gerne auf die Chance, Ihnen eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten und aufzuzeigen, wie das dann besser gemacht werden könnte. Denn ich glaube einfach, diese Entlastung ist nicht effizient. Aber ich wäre durchaus der Meinung, dass es, wenn überhaupt, bei oberen Einkommen effizientere Massnahmen gäbe. Aber das hier bringt meiner Meinung nach zu wenig und kostet den Bundeshaushalt eine halbe Milliarde Franken. Das Geld wächst auch bei uns nicht auf den Bäumen. Eine halbe Milliarde Franken für eine ineffiziente Steuerentlastung ist meiner Meinung nach einfach zu viel.

Ich bitte Sie also, beide Motionen abzulehnen. Vielleicht haben Sie eine bessere Idee, wie man höhere Einkommen oder den Mittelstand entlasten könnte. Das hier ist eine ineffiziente Massnahme, weil sie einfach zu wenig bringt und zu viel kostet. Wenn wir schon steuerliche Massnahmen treffen, dann haben sie effizient zu sein und entsprechende Wirkung zu zeigen. Das ist hier meiner Meinung nach nicht der Fall.

Ich bitte Sie also, wie der Bundesrat und die Minderheit Ihrer Kommission die Motion abzulehnen.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

15.4027

Abgelehnt - Rejeté

Abstimmung

17.3171

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 30 Stimmen

Dagegen ... 13 Stimmen

(0 Enthaltungen)