17.052
Loi sur la chasse. Modification
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
BO 2019 N 667Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Eintreten und Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat
mit dem Auftrag, einen Revisionsentwurf zu erarbeiten, welcher der Bedeutung des Artenschutzes für den Erhalt der Biodiversität und des natürlichen Ökosystems inklusive der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder mehr Gewicht verleiht und die verfassungsrechtliche Verantwortung des Bundes für den Artenschutz nicht schwächt.
Dies heisst insbesondere:
Die vorgängig von beiden Räten überwiesenen Motionen Engler (14.3151) und Niederberger (15.3534) betreffend Regulierung von Wolf bzw. Höckerschwan werden ohne proaktive Regulierungsmassnahmen umgesetzt.
Auf die Ausweitung der Bestandesregulierung auf weitere geschützte Arten wird verzichtet.
Auf die Delegation von Regulierungsentscheiden an die Kantone wird ebenso verzichtet. Die heutige Kompetenzordnung ist beizubehalten.
Interessenvermittelnde Instrumente zur Vermeidung von Konflikten werden ausgebaut.
Intervention de procédure
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral
avec mandat d'élaborer un projet de révision qui mette davantage l'accent sur l'importance de la protection des espèces pour le maintien de la biodiversité et de l'écosystème naturel des forêts (y compris de leur exploitation durable) et qui n'affaiblisse pas la responsabilité que la Constitution confère à la Confédération en matière de protection des espèces.
Il s'agira notamment:
de mettre en oeuvre sans mesures proactives de régulation les motions Engler 14.3151, "Régulation des populations de loups", et Niederberger 15.3534, "Régulation des populations de cygnes tuberculés", précédemment transmises par les deux conseils;
de renoncer à étendre la régulation des populations à d'autres espèces protégées;
de renoncer également à déléguer aux cantons les décisions en matière de régulation et, partant, de maintenir la répartition actuelle des compétences;
de développer les instruments de médiation visant à éviter les conflits.
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La deliberazione di dettaglio sarà suddivisa in tre blocchi. Avete ricevuto un documento che precisa il contenuto dei blocchi.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC
Die Jagd ist in der Schweiz ein hoheitliches Recht. Dieses Recht, das Jagdregal, kommt grundsätzlich den Kantonen zu. Sie haben die Jagd und das Verfügungsrecht über die wildlebenden Säugetiere und Vögel zu regeln und für die erforderliche Aufsicht zu sorgen. Wir kennen daher in der Schweiz nicht überall das gleiche Jagdsystem. Der Kanton Genf kennt als einziger Kanton die Staats- bzw. Regiejagd, neun deutschsprachige Mittellandkantone kennen die Revierjagd und die übrigen 16 Kantone die Patentjagd.
Der Bund seinerseits hat gemäss Artikel 79 der Bundesverfassung die Kompetenz und die Pflicht, die Grundsätze über die Ausübung der Jagd festzulegen. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beschränkt sich im Wesentlichen auf die Festlegung der jagdbaren Arten und der Schonzeiten. Das Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ist in diesem Sinne in erster Linie ein Artenschutzgesetz. Für die Ausgestaltung der Jagd und den Vollzug sind also die Kantone zuständig.
Diese verfassungsrechtliche Kompetenzordnung gilt es auch bei der anstehenden Teilrevision des Jagdgesetzes zu beachten. Diese befasst sich zur Hauptsache mit dem Verhältnis von Regulierung und Schutz. Grund dafür ist die Rückkehr vor allem des Wolfes, aber auch der weiteren Grossraubtiere Bär und Luchs in die Schweiz. Die eidgenössischen Räte haben 2014 bzw. 2015 die Motion Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung", gutgeheissen. Diese Motion verlangt, dass die Bestände bei den Wolfspopulationen künftig innerhalb des Rahmens der Berner Konvention reguliert werden können. Das Parlament hat zudem, ebenfalls 2014 bzw. 2015, die Motion Landolt 14.3830 unterstützt, welche die Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete forderte. 2016 hat unser Rat schliesslich das Postulat Landolt 14.3818 angenommen und damit den Bundesrat beauftragt, eine gesamtschweizerische Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen zu prüfen.
Ihre vorberatende Kommission hat sich an fünf Sitzungstagen eingehend mit der Revisionsvorlage befasst. Ihnen liegen für die Teilrevision des Jagdgesetzes eine grosse Zahl von Minderheitsanträgen aus der Kommission, aber auch einige Einzelanträge vor.
Im Zentrum der Vorlage stehen folgende Fragen:
1. Sollen die eidgenössischen Jagdbanngebiete künftig "eidgenössische Wildtierschutzgebiete" heissen?
2. Sollen die Kantone über das Bundesrecht verpflichtet werden, die in einem anderen Kanton absolvierte Jagdprüfung anzuerkennen?
3. Welche Tierarten sollen als jagdbare Arten gelten, und wie sollen die jeweiligen Schonzeiten festgelegt werden?
4. Sollen Entscheide der kantonalen Jagdbehörden zu den jagdbaren Tierarten, das heisst zu den nichtgeschützten Tierarten, dem Beschwerderecht nach Artikel 12 des Natur- und Heimatschutzgesetzes unterliegen oder nicht?
5. Sollen gewisse geschützte Arten in ihrem Bestand reguliert werden können, und wenn ja, welche Tiere, während welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen?
6. Unter welchen Voraussetzungen sollen zur Verhütung von Wildschäden Massnahmen gegen Einzeltiere getroffen werden dürfen?
BO 2019 N 668Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission ist der Meinung, dass der Nationalrat auf die Vorlage eintreten und diese als Zweitrat beraten soll. Sie hat daher einen Antrag auf Rückweisung der Vorlage klar abgelehnt, und zwar mit 15 zu 8 Stimmen.
Ich komme zum Schluss: Im Namen der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Semadeni abzulehnen, auf die Vorlage einzutreten und diese zu beraten.
Page Pierre-André · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
J'ai le plaisir de vous présenter le rapport de la commission. Elle estime qu'il est de notre devoir d'entrer en matière sur la modification de la loi fédérale sur la chasse et la protection des mammifères et oiseaux sauvages (loi sur la chasse), car renvoyer ce projet de modification irait à l'encontre de tous les souhaits exprimés par les cantons, les communes et la population d'adapter la loi à l'évolution de notre faune.
Aujourd'hui, des mesures de régulation sont indispensables pour gérer au mieux l'effectif des nombreux prédateurs qui s'installent dans notre petit pays et qui modifient l'équilibre de la vie dans nos montagnes et nos forêts - des prédateurs qui, de surcroît, génèrent de plus en plus souvent bon nombre de problèmes que l'on ne connaissait pas en 1986, lorsque la version de la loi en vigueur avait été approuvée par le Parlement.
Voilà pourquoi notre commission, dont j'ai le plaisir d'être le rapporteur de langue française, vous propose, par 14 voix contre 8, d'entrer en matière et de rejeter la proposition de renvoi de la minorité Semadeni.
S'il n'est pas nécessaire de vous préciser que notre commission s'est réunie à plusieurs reprises pour traiter la révision partielle de la loi sur la chasse, il est utile de vous rappeler l'histoire de cette modification. Pourquoi donc cette modification, cette révision de la loi s'avère-t-elle nécessaire, selon la commission? Plusieurs raisons sont en cause: le retour du loup, les examens de chasse, ainsi que la nouvelle appellation des districts francs.
Reprenons l'histoire dans le détail. La révision qui vous est soumise aujourd'hui était indispensable, en premier lieu suite à l'adoption de la motion Engler 14.3151, "Coexistence du loup et de la population de montagne". Depuis cette intervention, le loup est même apparu en plaine et l'initiative déposée par le canton du Valais 14.320, "Loup, la récréation est terminée", a conforté la volonté du Parlement d'adapter la législation afin de satisfaire sa majorité.
La deuxième raison repose sur le postulat Landolt 14.3818, "Instaurer un permis de chasse fédéral". Dans son avis, le Conseil fédéral propose de reconnaître les examens de chasse dans toute la Suisse. Le Conseil des Etats et une minorité de la commission souhaitent conserver le droit en vigueur. Par contre, le Conseil fédéral et la majorité de la commission souhaitent davantage d'exigences, notamment sur le maniement des armes, ainsi que de meilleures connaissances sur la protection des animaux, des biotopes et des espèces.
La troisième raison se fonde sur la motion Landolt 14.3830, "Transformer les districts francs en zones de protection de la faune sauvage".
Voilà pour les raisons de cette révision. Vous avez pu le constater à la lecture du dépliant: les positions de la commission sont extrêmement partagées sur certains points. Nous avons ajouté au projet sorti des délibérations du Conseil des Etats quelques précisions concernant la protection de la faune sauvage. Nous avons également renforcé quelques dispositions afin de garantir une gestion plus efficace de l'effectif des animaux qui causent des dommages, ainsi que mentionné les dégâts qu'ils causent aux éleveurs et aux infrastructures. Je pourrais vous citer quelques animaux qui ont fait l'objet du débat, mais je renonce à vous en donner la liste complète afin d'éviter de dépasser les sept heures de débat prévues aujourd'hui. Nous aurons l'occasion d'en parler lors de la discussion par article.
La commission vous propose d'entrer en matière sur le projet de modification de la loi sur la chasse. Nous avons suivi, pour quelques articles, le projet du Conseil fédéral. Certains articles modifiés par le Conseil des Etats ont été confirmés par la commission tandis que d'autres ont été adaptés, comme vous pouvez le constater dans le dépliant. Je vous présenterai ces différentes versions au fur et à mesure de la discussion par article, qui suivra en cas de décision d'entrer en matière sur le projet.
Permettez-moi quelques remarques encore. La majorité de la commission a décidé d'exclure le castor et le lynx de la liste des espèces protégées pouvant être régulées, mais elle a étendu les subventions pour les dommages causés par ces espèces, par exemple les dégâts des castors aux infrastructures.
La commission a assoupli les critères applicables pour prendre des mesures contre certains animaux protégés. Il n'est ainsi plus nécessaire que ces animaux causent des dommages importants ou constituent un danger concret pour l'homme. Cette disposition permettra de prendre rapidement des mesures afin d'éviter les nombreux dégâts pour les éleveurs, les pêcheurs ou les exploitants de piscicultures.
Dans le même ordre d'idées, la commission a également décidé que le droit de recours ne devait pas s'appliquer aux autorités d'exécution cantonales chargées de la chasse, ceci bien évidemment afin que les décisions de l'autorité cantonale puissent s'appliquer concrètement. Le maintien du droit de recours enlèverait toute la substance des modifications de cette loi et empêcherait la régulation. On ouvrirait un grand chantier juridique et, pendant ce temps-là, les animaux concernés continueraient leur travail de destruction frappant des espèces d'élevage; le but de la révision ne serait pas atteint.
Cette révision est indispensable; la majorité de notre commission en est convaincue. C'est pourquoi la commission vous propose, par 14 voix contre 8, d'entrer en matière sur le projet.
Parallèlement, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie a réglé la problématique soulevée par la pétition 17.2001, "Stop à la politique d'extermination du loup". Elle a pris acte de la pétition et l'a examinée selon l'article 126 alinéa 2 de la loi sur le Parlement.
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Die Rückkehr der Wölfe darf nicht zum Anlass genommen werden, um weitreichende Regulierungen geschützter Tierarten durchzusetzen, wie es die uns vorliegende Revision will. Heute steht die Natur durch Klimakrise, Biodiversitätsverlust und Insektensterben stark unter Druck. Wir haben aber trotzdem einige Gründe zur Freude. Wir haben ein gutes Jagdgesetz, und auch die Waldgesetzgebung der Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte. Die Waldfläche ist geschützt, die Wildtiere vermehren sich, wie es die hohen Hirschbestände zeigen. An geeigneten Orten finden auch einheimische Grossraubtiere wieder Nahrung und Lebensraum, auch in der kleinen, dichtbesiedelten Schweiz.
Das alles habe ich als Bündnerin vor Augen. Dort, wo ich lebe, gibt es zurzeit zwei Wolfsrudel und unzählige Hirsche. Die Grossraubtiere bilden eine Herausforderung für die Schafhalter - das stimmt -, aber sie sind nicht nur schädlich. Das sagen uns die Förster: Wo der Wolf lebt, ist der Wald gesünder und sind die Verbissschäden geringer. Und die Bilanz der Bündner Jagd zeigt es ebenso: Die Jagdstrecken sind hoch. Am Calanda, wo das erste Wolfsrudel seit 2012 lebt, braucht es keine umstrittene Sonderjagd. Die Wolfsrisse an Nutztieren sind da und dort ein Problem. Sie fallen aber zu über 90 Prozent in Schafherden ohne Herdenschutz an. Die Schafhalter haben mit dem Herdenschutz mehr Umtriebe - auch das ist richtig -, aber sie können vorsorgen und werden für die Umtriebe entschädigt. So wurden die Sömmerungsbeiträge für behirtete Schafherden verdreifacht; die Haltung von Schutzhunden wird vom Bund gefördert; die Halter werden für jedes nachweislich von einem Grossraubtier gerissene Tier entschädigt.
BO 2019 N 669Von den rund 200 000 gesömmerten Schafen verenden aber jährlich um die 4000 an Ursachen wie Absturz, Blitzschlag, Steinschlag, Krankheit, wildernde Hunde, Verlorengehen. Das heisst: Herdenschutzmassnahmen bieten in jedem Fall den besten Schutz für die Schafherden.
Mit der Rückweisung der Vorlage verlangen wir vom Bundesrat, dass er einen Revisionsentwurf erarbeitet, der mehr Gewicht auf die natürliche Entwicklung des Ökosystems legt und Bestandesregulierungen von geschützten Wildtieren nur dann zulässt, wenn grosse Schäden oder die konkrete Gefährdung von Menschen drohen, also nicht vorsorglich. Und wir wollen die Liste der regulierbaren Arten nicht ausweiten. Mit der Rückweisung wollen wir auch erreichen, dass auf die Delegation von Regulierungsentscheiden an die Kantone verzichtet und die heutige Kompetenzordnung beibehalten wird. Einige Kantone sind zum Beispiel beim Wolf oder beim Luchs einem hohen politischen Druck ausgesetzt und offensichtlich bereit, diesem nachzugeben.
Die SP-Fraktion will aber eine landesweit einheitliche, sorgfältige, tier- und selbstverständlich auch menschenfreundliche Revision des Jagd- und Schutzgesetzes - so heisst es nämlich richtig: "Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel". Der Schutz soll darin auch klar zum Ausdruck kommen! Die Motion Engler beabsichtigte nicht zuletzt, die andauernden Wolfsdebatten mit einem kompromissfähigen Ausgleich zu befrieden. Die vorgeschlagene Revision mit einem weitgehenden Abbau des Artenschutzes verschärft aber den Konflikt.
Darum bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag zu unterstützen. Sie wissen, die Natur- und Tierschutzorganisationen machen sich grosse Sorgen wegen dieser Revision. Wenn der Nationalrat in wichtigen Punkten keine Verbesserungen beschliesst, wird die SP-Fraktion die Vorlage am Schluss ablehnen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Kollegin Semadeni, Sie wollen die Vorlage zurückweisen. Sind Sie sich bewusst, dass auch wir grosse Probleme haben? Wenn wir die Vergandung und die Verbuschung weiter laufenlassen, werden die Flächen in tieferen Lagen zuwachsen, wird es dunkel in unseren Wäldern, werden die Schafhalter vertrieben. Das kann es nicht sein, wir müssen eine Lösung finden; so geht es nicht weiter. Sie verharmlosen, das kann ich nicht akzeptieren. Was sagen Sie dazu?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Wir behandeln hier das Jagdgesetz. Es geht hier auch um Grossraubtiere, die eine wichtige Funktion in unserem Ökosystem haben. Es sind einheimische Tiere, die beispielsweise dazu beitragen, dass die Hirschbestände reduziert werden, und beweglich sein müssen - und somit für den Wald und dessen Verjüngung wichtig sind. Das wissen Sie als Präsident des Verbands Berner Waldbesitzer bestimmt. Sie spielen jetzt auf die Alpbewirtschaftung an, wo es natürlich ein Problem gibt, weil es immer weniger Tiere gibt, die gesömmert werden. Aus diesem Grund hat man in der Agrarpolitik 2014-2017 die Sömmerungsbeiträge erhöht. Das ist, denke ich, die richtige Richtung. Aber dieses Argument jetzt bei einem Bestand von 40 oder 50 Wölfen zu nennen - vier Rudel gibt es bis jetzt - ist nicht angebracht.
Aebi Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Frau Semadeni, Sie geben mir schon Recht, wenn ich sage, dass es in vielen Gebieten nicht möglich ist, Herdenschutz zu betreiben, weil es topografisch schwierig ist und deshalb die Beweidung mit Schafen in solchen Gebieten aufgegeben werden muss?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Nein, ich gebe Ihnen nicht Recht. Es ist klar, dass es bei kleinen Schafherden schwieriger ist, Herdenschutzmassnahmen zu treffen, mit Herdenschutzhunden oder mit Zäunen. Aber es ist auch möglich, dass man diese kleinen Alpen restrukturiert und zum Beispiel zusammenarbeitet. Schauen Sie in den Kanton Wallis, auch dort gibt es gute Vorschläge, wie man damit umgehen kann. Der Wolf ist da, ob Sie wollen oder nicht. Herdenschutzmassnahmen müssen getroffen werden. Wir machen alles, damit die Schafhalter darin unterstützt werden. Der Bund - ich habe es gesagt - hat die Sömmerungsbeiträge erhöht, bezahlt für die Herdenschutzhunde, damit sie gut ausgebildet werden, damit sie die Touristen nicht erschrecken; jedes gerissene Tier wird entschädigt. Ich kann also mit Ihnen nicht einverstanden sein.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC
Chère collègue, pouvez-vous expliquer ici aux parlementaires quel est le rapport entre la biodiversité et la présence du loup dans les Alpes? On sait en effet, les rapports les plus récents le démontrent, qu'il y a une diminution, voire un risque de disparition à terme, de certaines espèces alpestres comme le chamois ou le chevreuil?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Monsieur Roduit, le loup fait partie de la biodiversité. Il est clair que c'est un animal indigène. Le lynx, le castor et tous les animaux dont on aimerait bien réguler le nombre par le biais de cette loi font aussi partie de la biodiversité suisse.
Ces espèces ne sont pas autant en danger que d'autres, mais il existe un déséquilibre dans la biodiversité causé par un effectif trop important de cerfs. Je viens des Grisons, où se tient actuellement une énorme discussion sur la chasse spéciale, parce qu'on doit tuer 6000 cerfs par année. Les chasseurs sont appelés à s'en charger, mais c'est difficile.
Il existe un déséquilibre et il est important, pour la biodiversité, que le loup, le lynx et, peut-être, l'ours soient présents en Suisse.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC
Der Wolf ist nicht einfach da. Er ist nur da, weil wir ihn tolerieren.
Sie haben heute gesagt, 90 Prozent der Schafsrisse passierten auf Weiden, die nicht mit Herdenschutz betrieben würden. Woher haben Sie diese Zahlen, die offensichtlich falsch sind und nicht mit den Zahlen aus jenen Kantonen übereinstimmen, in denen der Herdenschutz grossgeschrieben wird, wie beispielsweise im Kanton Wallis?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Die Zahlen zu den gerissenen Schafen sind offizielle Zahlen. Ich kenne auch die Realität in Graubünden: Letztes Jahr wurden auf einer einzigen Alp ohne Herdenschutzmassnahmen 59 Schafe gerissen. Es ist aber eine Tatsache, dass die Herdenschutzmassnahmen, wenn sie angewendet werden, wirken. Diese Arbeit muss gemacht werden, damit wir mit dem Wolf leben können. Er wird nicht nur toleriert, er gehört zu unserer einheimischen Fauna, ob wir wollen oder nicht.
Ich bin froh, sagen Sie nicht noch, ich hätte die Wölfe ausgesetzt. (Heiterkeit) Manchmal höre ich das nämlich von Leuten, die ich als "Wolfshasser" bezeichne. Sie wollen die Wiederausrottung der Wölfe, wie zum Beispiel der Verein "Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere".
Egger Mike · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Kollegin Semadeni, wie beurteilen Sie die Sicherheit der Touristen in Bezug auf die Herdenschutzhunde? Sehen Sie da Probleme?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Es hat mit Herdenschutzhunden gewisse Probleme gegeben; das hat man jetzt verstanden. Die Hunde werden jetzt so gezüchtet, dass sie nicht auf Touristen reagieren. Ich denke, das ist durchaus möglich. Ich bin Bündnerin; ich weiss, wo diese Hunde sind, und ich kann auch damit umgehen.
Ich kann Ihnen sagen: Viel gefährlicher für Touristen sind die Mutterkühe. Da versucht man jetzt auch, Richtlinien zu erarbeiten, die aufzeigen, wie man mit den Mutterkühen umgehen soll. Weil Mutterkühe ihre Kälber verteidigen und auch ein bisschen wild geworden sind, sind sie gefährlich für die an ihnen vorbeiziehenden Touristen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC
Cara collega, se non adottiamo delle misure di contenimento dei grandi predatori, in particolare del lupo, ciò equivale alla morte certa dell'allevamento e dell'agricoltura in montagna. Lei è cosciente di questo fatto?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Ho già detto in tedesco e in francese che sono cosciente del fatto che si possono proteggere le greggi. Proteggendo le greggi i danni si riducono ad un minimo. Come grigionese vedo che nel cantone dei Grigioni non si è così ostili alle misure di protezione. Questa è la strada! BO 2019 N 670 Per mantenere la pascolazione nelle parti più alte è necessario proteggere le greggi - come lo vuole la Confederazione, che sostiene con vari milioni queste attività.
Dettling Marcel · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sie stimmen hier das Hohelied des Herdenschutzes an. Wir wissen aber, dass dieser nicht abschliessend gewährleistet werden kann. Wir können die Herden nicht abschliessend schützen. Das beste Beispiel dafür: In Ihrem Kanton ist im Februar 2017 der Wolf in einen Stall eingedrungen, obschon der untere Flügel der Türe geschlossen war. Was sagen Sie dazu?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Das ist doch kein Problem. Einen abschliessenden Schutz wird es nie geben. Wie ich gerade gesagt habe, sterben von 200 000 gesömmerten Schafen 4000 aufgrund anderer Ursachen. Da sind die Wolfsrisse, deren Zahl in der Botschaft mit durchschnittlich 218 angegeben wird, wirklich nicht so schlimm, obwohl mir auch jeder Wolfsriss wehtut; es ist schrecklich, das anzusehen. Aber die Natur ist so. Wenn Löwen oder Löwinnen Gnus oder Gazellen reissen, ist es genauso schlimm; aber das ist die Realität. Wir werden nie Lösungen haben, bei welchen es gar keine Vorfälle geben wird.
Nicolet Jacques · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Madame Semadeni, vous avez affirmé que, dans le canton des Grisons, il y aurait 6000 cerfs à tuer. Connaissant votre engagement écologiste, ne pensez-vous pas qu'il serait plus intelligent, sur le plan écologique, que les restaurateurs trouvent du cerf suisse à servir à la clientèle plutôt que du cerf importé?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Oui, vous avez raison. Moi, je préfère toujours un cerf suisse dont je sais comment il a vécu et qu'il a été tué par un chasseur. Ce n'est pas cela le problème. Le problème, c'est qu'il y en a trop et que les chasseurs ne sont pas capables de tuer ces 6000 cerfs pendant la saison de chasse régulière. Pour cela, il faut autoriser une chasse spéciale. Ce type de chasse divise les chasseurs mêmes. Aux Grisons, nous voterons le 19 mai prochain sur l'abolition de la chasse spéciale ("Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd"). Cette abolition est voulue par certains chasseurs parce qu'ils disent qu'elle n'est pas éthique, qu'elle n'est pas morale. Selon eux, il n'est ni moral ni éthique de pouvoir tuer les animaux aux mois de novembre, décembre, quand il y a peut-être déjà de la neige ou lorsque les femelles sont portantes.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe libéral-radical
Depuis la révision de la loi sur la chasse dans les années 1980, la taille des populations de nombreuses espèces protégées a augmenté dans des proportions parfois inquiétantes, générant des conflits en particulier avec les détenteurs d'ovins et de caprins, mais aussi avec les chasseurs.
C'est principalement en région de montagne, en zone d'estivage, que ces conflits sont les plus importants. Des dommages importants sont causés par les populations de loups ou de lynx aux troupeaux de moutons notamment, et ceci malgré les mesures de protection prises. Le gibier, tel que les chamois, subit aussi des atteintes conséquentes. En plaine, des conflits ou préjudices sont aussi constatés parallèlement à l'augmentation des populations de castors, de cormorans ou de hérons cendrés, pour ne citer que ces exemples. Il est par conséquent nécessaire de réviser la loi sur la chasse. N'oublions pas non plus que les dommages causés par la prolifération de telle ou telle espèce protégée peuvent mettre à mal la trésorerie, anéantir les efforts des exploitants agricoles en matière d'élevage ou engendrer des pertes économiques importantes, par exemple pour les pêcheurs.
La présente révision a été initiée suite à l'acceptation de la motion 14.3151 du conseiller aux Etats Engler, "Coexistence du loup et de la population de montagne", en mai 2014. Cette révision ne doit toutefois pas se cantonner au loup. De nombreuses autres interventions parlementaires ont été déposées depuis, visant une intervention pour réguler certaines espèces, comme récemment les cygnes tuberculés dont les excréments souillent des prairies situées près des lacs. On s'aperçoit rapidement que la liste des interventions pour réguler, contenir voire réduire les dommages ne cesse de s'allonger.
C'est pourquoi le groupe libéral-radical juge cette révision de la loi fédérale sur la chasse et la protection des mammifères et oiseaux sauvages nécessaire, laquelle révision prend en considération l'ensemble des problèmes qui se posent actuellement.
Une minorité propose d'entrer en matière et ensuite de renvoyer le projet au Conseil fédéral en lui demandant de mettre plus l'accent sur l'importance de la protection des espèces pour le maintien de la biodiversité et de l'écosystème naturel des forêts. La minorité veut en outre renoncer à étendre la régulation des populations à d'autres espèces protégées ou à déléguer aux cantons les décisions en matière de régulation et souhaite maintenir la répartition actuelle des compétences.
Le groupe libéral-radical est conscient des efforts qui doivent être faits sur le plan de la biodiversité et du maintien de notre écosystème naturel des forêts. C'est pourquoi nous appuyons la Stratégie Biodiversité Suisse et également la Politique forestière 2020 du Conseil fédéral.
Nous ne devons toutefois pas, comme le veut la minorité, augmenter encore les potentiels de conflits; au contraire, nous devons les diminuer et veiller à mettre à disposition des cantons les instruments nécessaires pour réguler au mieux une espèce protégée qui créerait des problèmes et des dommages au vu de l'augmentation de sa population.
Le groupe libéral-radical vous recommande par conséquent d'entrer en matière et de ne pas renvoyer au Conseil fédéral ce projet de révision. Le groupe soutiendra la plupart des propositions qui ont recueilli la majorité des voix en commission et qui reprennent soit le projet du Conseil fédéral soit les décisions du Conseil des Etats. A la fin, nous devons avoir une loi équilibrée, une application plus ou moins uniforme sur le plan suisse, et cela doit, bien évidemment, coûter le moins possible à l'Etat.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Dieses Gesetz ist kein Abschussgesetz, wie dies im Vorfeld behauptet wurde. Es bildet die Grundlage für eine artgerechte Regulierung unserer einheimischen Wildtierbestände, und damit trägt es zur Biodiversität bei. Mit der Rückweisung erweisen Sie insbesondere den Grossraubtieren buchstäblich einen Bärendienst, und auch die Drohung, dieses Gesetz mittels Referendum abzuschiessen, geht in die falsche Richtung. Warum?
Wenn wir die Vorlage zurückweisen oder später versuchen, das Gesetz ganz zu versenken, gehen auch wesentliche Elemente verloren, die bisher nicht oder zu wenig erwähnt wurden. Es geht hier um Schutzelemente, auch zum Wohl der Tiere. Ich erwähne nur drei Elemente. Ein Element sind die Korridore, die Wildübergänge, die festgesetzt werden. Ein zweites ist der Arterhalt dieser geschützten Tiere. Das dritte ist die Nachsuchepflicht bei verletzten Tieren. Diese und weitere Elemente gehen verloren, wenn wir dieses Gesetz nicht beraten oder am Schluss ganz ablehnen. Konkret geht es um die Anpassung der Gesetzgebung an veränderte Umstände. Das ist eigentlich das, was wir immer tun, wenn wir ein Gesetz revidieren oder teilrevidieren. Die Umwelt hat sich verändert, die Wildbestände haben sich verändert, und auch die Gesellschaft hat sich verändert. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf, nebst den überwiesenen Vorstössen, die ganz am Anfang vom Kommissionssprecher bereits erwähnt wurden.
Wichtig bei der Beratung dieses Gesetzes scheinen uns zwei Dinge:
1. Wir sollten versuchen, möglichst emotionslos mehr oder weniger auf der Linie des Ständerates hier zu einer Lösung zu kommen. Dies ist bei den meisten Artikeln auch mehrheitlich die Ansicht der Kommission. Ich denke, wir sollten auch, wie man so schön sagt, das Fuder in die eine Richtung nicht überladen, aber auch nicht zu starke Forderungen in die andere Richtung stellen. Die Linie des Ständerates ist gut, sie ist in der Mitte. Man könnte sagen, sie sei langweilig, aber gut.
2. Uns erscheint in dieser Debatte Folgendes wichtig zu sein - auch das geht oft ein bisschen verloren oder wird BO 2019 N 671 gewollt oder ungewollt falsch wiedergegeben -: Wenn wir hier von "Wolfsgesetz" oder Ähnlichem sprechen, trifft das einfach nicht zu. Wir sprechen von einer leichten Lockerung des absoluten Schutzes bei den Grossraubtieren. Das ist es, worum es im Bereich der Raubtiere geht. Wir sprechen nicht von einer Bejagung im Sinne, dass diese geschützten Arten plötzlich einfach jagdbares Wild wären. Das ist ein Riesenunterschied. Es ist nicht gemeint, dass am Schluss ein Wolf oder ein Luchs den gleichen Status hat wie das einheimische Schalenwild, sprich Hirsch, Reh oder Gamswild. Es geht um eine leichte Lockerung, nicht um die Bejagung dieses Wildes, und - das ist das Wichtigste - es geht mitnichten um die Ausrottung einer dieser Tierarten. Im Gegenteil, das Ziel des Erhalts dieser Arten steht auch in diesem Gesetz. Wenn wir keinen Wildwuchs und keine Selbstjustiz wollen und Ruhe in die Debatte bringen möchten, sollten wir dringend dieses Gesetz beraten, mehr oder weniger der Linie des Ständerates und in den meisten Fällen der Kommissionsmehrheit folgen.
Deshalb bitten wir Sie hier, auf die Vorlage einzutreten und sie keinesfalls zurückzuweisen.
Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Monsieur Lorenz Hess, ne croyez-vous pas que, dans un débat sur la chasse, vous devriez déclarer vos liens d'intérêts?
Sie sollten Ihre Interessenbindungen deklarieren, wenn wir von der Jagd sprechen.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Selbstverständlich: Ich bin Präsident des Berner Jägerverbandes, falls das jemand vielleicht noch nicht gewusst hat.
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Vorab zu meiner Interessenbindung: Ich bin Vorstandsmitglied des Vereins "Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere".
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und gegen die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Eine Rückweisung würde den bereits angenommenen Vorstössen und damit dem Auftrag dieses Parlamentes widersprechen.
Es gibt immer mehr Probleme aufgrund der Rückkehr der Grossraubtiere in unsere dichtbesiedelte und kleinräumige Schweiz. Es braucht eine Regulierung des Wolfsbestandes, um Schäden im Bereich Landwirtschaft und Tourismus zu vermeiden sowie eine Beeinträchtigung der Sicherheit der Bevölkerung zu verhindern. Der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Tierart, die Wolfspopulation in Europa ist rasant am Wachsen. Im Jahr 2018 ist die Wolfspopulation im Alpenraum innerhalb eines Jahres um knapp einen Drittel gewachsen, in Italien hat sich die Wolfspopulation alle sieben bis acht Jahre verdoppelt. Es gibt in der Schweiz keine Region, die gross genug ist, um den Wölfen artgerechte Lebensräume zu bieten, unser Land ist zu dicht bevölkert. Unsere Vorfahren haben den Wolf bekämpft und ausgerottet, als die Schweiz viel weniger dicht besiedelt war.
Die Wolfsproblematik beschränkt sich in der Schweiz nicht mehr nur auf das Berggebiet und den Alpenraum, sondern betrifft immer mehr auch das Mittelland und die Agglomerationen. In den letzten Monaten sind Wölfe und damit einhergehende Risse ausser in den Kantonen Wallis und Graubünden auch in den Kantonen Uri, Schwyz, Glarus, St. Gallen, Bern, Thurgau, Luzern, Zug, Aargau und in der Westschweiz vorgekommen; auch im Kanton Zürich gab es Wolfsvorkommen. Der Wolf verliert immer mehr die Scheu vor dem Menschen und kommt immer näher an die Siedlungen. Wir hatten ihn vor ein paar Jahren in verschiedenen Dörfern im Wallis im Dorfzentrum. Es gab Risse wenige Meter von Häusern entfernt in eingezäunter Weide. Und erst vor Kurzem war in Leuk-Susten ein Wolf in einem bewohnten Gebiet auf offener Strasse anzutreffen, ebenso in Grône bei Siders, auch in einem bewohnten Gebiet! Das ist für die betroffene Bevölkerung nicht mehr tragbar.
Es gibt also immer mehr Probleme mit Wölfen sowie Konflikte mit Jägern, mit der Landwirtschaft, mit dem Tourismus und mit der Bevölkerung. Wir müssen jetzt handeln. Es müssen die Bestände reguliert werden können, ohne dass ein grosser Schaden vorliegt und auch wenn keine Herdenschutzmassnahmen getroffen worden sind. Es gibt nämlich Alpen, die aufgrund ihrer Topografie gar nicht schützbar sind. Viele solcher Massnahmen sind auch nutzlos, weil der Wolf z. B. Zäune überspringt oder sich unten durchgräbt. Elektrozäune sind eine Gefahr für Wildtiere, und Herdenschutzhunde kommen in Konflikt mit Wanderern. Diese Herdenschutzmassnahmen sind also nur bedingt geeignet und bieten keine Gewähr für die Abwehr von Angriffen von Grossraubtieren.
Zudem führen solche Herdenschutzmassnahmen sehr oft zu einem unverhältnismässigen finanziellen und personellen Aufwand für die Schäfer. Die Folge ist, dass solche Alpen nicht mehr bewirtschaftet bzw. keine Nutztiere mehr gesömmert werden. Viele Schäfer geben die Alpen auf, weil Aufwand und Kosten des Herdenschutzes unverhältnismässig hoch sind. Die Alpen verbuschen und verganden, was auch negativ für den Tourismus ist. In einigen Jahren wird man sie dann vermutlich mit Bundesgeldern wieder herrichten wollen. Das könnte man heute einfacher haben.
Die zunehmenden Wolfsrisse stellen also klar eine Gefahr für die Berglandwirtschaft dar. Trotz Herdenschutzmassnahmen gibt es noch immer - und immer wieder und immer mehr - Wolfsrisse! So gab es beispielsweise 2016 im Wallis noch 130 tote Schafe und Ziegen zu beklagen, währenddem 2018 bereits 269 Nutztiere gerissen wurden.
Noch ein Wort zu den Kosten: Gemäss Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation beliefen sich die Kosten für den Wolf für den Bund bereits 2015 auf 3,3 Millionen Franken, ohne die indirekten Kosten und die Kosten in den Kantonen. Allein im Kanton Wallis werden für die Verwaltung der Wolfsproblematik fast 4000 Arbeitsstunden im Jahr aufgewendet. Und gerade hat eine Studie gezeigt, dass die Kosten für Massnahmen zum Herdenschutz und zur Anpassung der Nutzung der Schafalpen wegen der Grossraubtierpräsenz in der ganzen Schweiz jährlich bis zu 7,6 Millionen Franken betragen könnten.
Die Nutztiere dürften den Titel des Films "Der mit dem Wolf tanzt" wohl kaum wörtlich nehmen. Vielmehr führen die zunehmenden Wolfsrisse in Schafherden zu einem "Schweigen der Lämmer".
Aus den dargelegten Gründen ersuche ich Sie namens der SVP-Fraktion, den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste
Herr Kollege Ruppen, Sie haben ja Ihre Interessenbindung bekanntgegeben, und wenn ich Ihnen so zuhöre, stellt sich mir eine Frage: Wollen Sie den Wolf wieder ausrotten?
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Kollegin, ich habe klar gesagt, dass ich Vorstandsmitglied des Vereins "Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere" bin. Für mich gibt es in der kleinräumigen Schweiz kein Zusammenleben von Wolf, Nutztieren und der Bergbevölkerung. Aber wir sind jetzt hier, weil der Antrag, aus der Berner Konvention auszutreten, von diesem Parlament nicht umgesetzt wurde. Deshalb müssen wir jetzt hier im Rahmen dieser Berner Konvention legiferieren.
Friedl Claudia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Herr Kollege Ruppen, Sie haben gesagt, letztes Jahr seien vom Wolf 280 Tiere geschnappt worden. In der Botschaft steht etwas von 218 Tieren; es liegt also etwa in dieser Grössenordnung. Was ist denn mit den 4000 Tieren, die bei der Sömmerung sonst gestorben sind? Können Sie ausführen, wie diese gestorben sind?
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Es wurde vorhin ausgeführt, dass solche Tiere durch Blitzschläge usw. umgekommen sind. Aber es ist natürlich pervers, wenn man jetzt sagt, es seien 4000 andere Tiere gestorben, und hier nichts gegen die Wolfsrisse tun will. Man kann nicht das eine mit dem anderen begründen.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Kollege Ruppen, Sie kommen aus einem Bergkanton, wie ich auch (Heiterkeit) - auf das habe ich gewartet ... (Heiterkeit) Warum machen wir überhaupt Lawinenverbauungen, um ein paar Tote zu verhindern, wenn so viele Leute sowieso sterben? Ist diese Argumentation - 4000 Schafe sterben, aber nur 200 und etwas wegen der Wölfe, das ist wenig - wirklich richtig?
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2019 N 672Nein, wenn man so argumentieren würde, wäre das genau die gleiche falsche Argumentation.
Chevalley Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral
Voilà un débat qui fait feu de tout bois. La proposition de la majorité de la commission qui nous est présentée aujourd'hui est simplement inacceptable. Alors que nous devrions vivre avec notre temps en supprimant, par exemple, la chasse au terrier, nous préférons conserver des méthodes ancestrales, inutiles et cruelles. Avez-vous déjà vu des images de chasse au terrier? C'est juste insupportable.
La cruauté n'a plus sa place dans une société civilisée. Or non seulement on ne supprime pas ces méthodes barbares, mais on diminue également la protection des espèces en danger. Prenons le cas de la bécasse des bois: malgré le fait qu'elle soit sur liste rouge et en grand danger de disparition, on prolonge d'un mois la période durant laquelle on peut la chasser. Et tout cela pourquoi? Pour se nourrir? Même pas. C'est juste pour le plaisir. On croit rêver, ou plutôt cauchemarder.
Autant vous dire que si cette loi n'est pas corrigée de manière importante, nous nous retrouverons devant le peuple suisse.
C'est pourquoi le groupe vert'libéral soutient le renvoi du projet au Conseil fédéral.
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Grundsätzlich gibt es eigentlich wenige Gründe für eine Revision des Gesetzes. Das revidierte Gesetz ist so, wie es jetzt vorliegt, mit wenigen Ausnahmen falsch, und das geltende Recht ist besser. Der Grund für diese Revision waren Vorstösse aus dem Rat; im Kern ging es dabei immer um die gezielte Lockerung des Schutzes geschützter Arten in Einzelfällen, insbesondere des Wolfes. Schon der Bundesrat hat eine zu starke Aufweichung des bisherigen Schutzniveaus beschlossen. Das, was der Ständerat und die UREK-NR jetzt aber legiferiert haben, ist faktisch ein Abschussgesetz.
Die grünliberale Fraktion wird daher in erster Linie für die Rückweisung der Vorlage stimmen, mit dem klaren Auftrag, den Schutz der Tiere in der Schweiz höher oder mindestens gleich hoch zu gewichten wie die Interessen der Jäger und der Schafhalter. Da die Rückweisung wohl keine Mehrheit finden wird, wird die grünliberale Fraktion aber in der Vorlage die meisten Minderheitsanträge für mehr Schutz unterstützen und alle Anträge für weitere Abschusserleichterungen ablehnen. Sollte dieses Gesetz nach der Beratung keine markanten Verbesserungen in den Kernpunkten beinhalten, wird die grünliberale Fraktion die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen und ein Referendum unterstützen.
Der Rat hat es heute also in der Hand, mit einer Korrektur des Gesetzes das ursprüngliche Ziel der Revision noch zu erreichen. Eine Ausweitung der jagdbaren geschützten Arten auf Biber oder Luchs oder die Lockerung der Bedingungen dazu lehnen die Grünliberalen klar ab. Entscheidend sind die Kriterien, welche eine Massnahme zulassen, und da hat die Kommission überbordet. Es ist zentral, dass eine Beschränkung dieser Kriterien auf die Regulierung des Bestands der geschützten Tiere erfolgt. Gerade bei geschützten Arten soll erst dann eingegriffen werden, wenn ein grosser Schaden oder eine konkrete Gefahr für Menschen entsteht. Nur ein Schaden oder eine Gefahr reichen nicht aus. Ein vorsorglicher Abschuss kann nicht akzeptiert werden.
Wenn wir die Kriterien, die in der Kommission beschlossen worden sind, in anderen Bereichen anwenden würden, dürfte in der Schweiz niemand mehr Auto fahren. Die grünliberale Fraktion ist deshalb gegen eine konkrete Definition der vom Bund für jagdbar erklärten Tiere in diesem Gesetz, aber wir stehen dazu, dass es eine Option geben soll, geschützte Arten unter strengen Bedingungen und Kontrollen gezielt jagen zu können. Sollte z. B. ein Biber, ein Luchs oder ein Schwan einmal Probleme verursachen oder die zu grosse Population eine Regulierung notwendig machen, dann sperren sich die Grünliberalen nicht gegen einen Abschuss. Generell sollen aber mildere Massnahmen als der Abschuss erfolgen, wenn solche möglich sind - und sie sind sehr oft möglich.
Beim Verbandsbeschwerderecht trägt die grünliberale Fraktion den Zwischenweg mit, d. h. keine generelle Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei jagdbaren Arten, wie es die Mehrheit beantragt, aber bei Problemtieren ist eine solche Verbandsbeschwerde in Einzelfällen zu akzeptieren. Wir folgen damit dem Antrag der Minderheit Hess Lorenz, der eben nicht als Konzeptantrag vorliegt, aber will, dass es so gemacht werden soll.
Zusammengefasst: Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein, unterstützt den Rückweisungsantrag und ist dann für klare Verbesserungen zugunsten der Tiere und insbesondere der geschützten Arten. Ohne markante Verbesserungen im Rat wird die grünliberale Fraktion das Gesetz ablehnen und ein Referendum unterstützen.
Aebi Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Kollege Bäumle, Sie sprechen von einem grossen Schaden. Wie würden Sie einen grossen Schaden definieren? Können Sie nachvollziehen, dass es ein sehr grosser Schaden ist, wenn mein Spitzenmuttertier bei den Schafen vom Wolf gerissen wird?
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Schauen Sie, genau das ist das Problem. Der Schaden ist eine individuelle Definition. Von Ihnen persönlich kann ein solcher Schaden als sehr gross empfunden werden. Wenn man ihn aber objektiv anschaut, ist es einfach ein Schaden. Wenn aber das Wort im Gesetz so definiert wird, dass "ein Schaden" schon reicht, dann ist Tür und Tor dafür geöffnet, dass man in jedem Fall sagt, es sei ein Schaden entstanden. Es kann ein Franken sein; es kann gar nichts passieren, ein Schaf kann verletzt worden sein - das ist auch ein Schaden. Für einen "grossen Schaden" braucht es etwas mehr. Auch dort wird die Verordnung die Details regeln.
Glauben Sie mir, in der Vergangenheit wurde vernünftig mit diesen Risiken umgegangen. Was Sie hier aber legiferieren wollen, ist eine ganz klare Verschiebung zulasten der geschützten Tiere. Da können wir nicht mitmachen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Kollege Bäumle, ich gehe davon aus, dass Sie auch manchmal "z'Bärg" gehen und die Alpen kennen. Wir wissen, dass der Herdenschutz eigentlich gescheitert ist. Gerade für den Tourismus ist es sehr schwierig. Wir haben viele Wanderwege, die nicht mehr begehbar sind, weil der Herdenschutz mit den Hunden nicht funktioniert. Was sagen Sie dazu? Wir sind an einer Limite, wo es nicht nur die Schafhalter trifft, sondern auch den alpinen Tourismus.
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Schauen Sie, man kann nicht einfach sagen, die Herdenhundgeschichte funktioniere nicht. Dass es nicht einfach ist, ist allen bewusst. Es ist auch nicht so, dass wir kein Verständnis hätten für die Problematik. Darum stehen wir auch dazu, dass wir in Einzelfällen bei Problemtieren bereit sind, Lockerungen in Kauf zu nehmen, aber nicht diese Generalisierung, die Sie in diesem Gesetz beschliessen.
Es ist eine Güterabwägung. Die geschützten Tiere haben aus meiner Sicht ein Existenzrecht in unserem Land, genauso, wie die Schafhalter auch ein Anrecht haben, dass man Massnahmen trifft zu ihrem Schutz. Das war bisher eine Güterabwägung, die meines Erachtens nicht schlecht gemacht wurde. Heute versuchen Sie dieses Gesetz einfach in eine Richtung zu drehen und absolute Prioritäten zu setzen. Es gibt hier im Saal auch Leute, die ganz deutlich sagen, was ihr Ziel ist. Sie wollen den Wolf und auch andere Tiere ausrotten. Ich höre das leider von einzelnen Leuten, und das gefällt mir nicht. Problemtiere entfernen: ja; ausrotten: nein.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC
Herr Bäumle, Sie haben wörtlich gesagt: "Nur ein Schaden oder eine Gefahr reichen nicht aus." Wir sind im Jahr 2019. Ist es Ihrer Meinung nach normal, dass ein Kind oder eine Frau vor einem Tier Angst haben muss?
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Es gibt sehr viele Menschen, die auch vor Hunden oder vor Katzen Angst haben; es gibt solche Menschen. Auch ich habe vor gewissen Tieren Respekt. Vor einem Wolf oder vor einem Bären sollte man Respekt BO 2019 N 673 haben - übrigens auch vor einem Luchs, auch wenn er meistens nicht gefährlich ist. Das ist richtig. Aber noch einmal: Das Zusammenleben von Mensch und Wildtieren ist ein Teil der Natur. Ich verstehe, dass man hier Ängste und Bedenken hat. Aber deswegen ein Gesetz zu machen, um diese Tiere nicht haben zu müssen, ist meiner Ansicht nach eine Anmassung, die uns nicht zusteht.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Kollege Bäumle, wie können Sie die Herdenschutzmassnahmen mit Ihrem grünen Gewissen in Einklang bringen? Wie können Sie es mit Ihrem grünen Gewissen in Einklang bringen, dass wir in Graubünden ganze Herden von Schafen in andere Täler fahren müssen, damit dort die Herdenschutzmassnahmen auf der Ebene genügend grosser Betriebe durchgeführt werden können, und dass die bisherigen Sömmerungsbetriebe, die bisherigen Ländereien in den Alpen dann einfach nicht mehr bewirtschaftet werden?
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Schauen Sie, wir haben hier ein Problem, das gewisse Massnahmen erfordert, und Sie fragen mich nach der Ökologie. Wenn Sie im Rahmen des Klimaschutzes, wo die bestehenden Risiken doch um Faktoren - ich würde sogar sagen: um Dimensionen - grösser sind, die gleiche Akribie hätten, die Probleme anzugehen, dann hätten wir in der Schweiz eine ganz andere CO2-Gesetzgebung. Sie haben schon eine ein bisschen eingeschränkte Sichtweise, was sich daran zeigt, welche Probleme Sie mit welchen Massnahmen erschlagen und welche Probleme Sie gar nicht angehen wollen.
Hausammann Markus · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Kollege Bäumle, ich wollte mich in diese Debatte eigentlich nicht einmischen, aber Sie haben das Wort "Anmassung" gebraucht. Ich bin wie Sie ein Flachländer. Massen wir uns nicht zu viel an, wenn wir der Bergbevölkerung zu sagen versuchen, wie sie mit diesen Raubtieren umgehen soll?
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Sie haben nicht ganz Unrecht. Es ist für mich als Flachländer etwas schwierig, bei dieser Thematik eine absolute Haltung zu haben; darum habe ich keine absolute Haltung. Die Grünliberalen bieten Hand, um der Bergbevölkerung, den Schafhaltern und auch den Jägern Lösungen anzubieten. Aber das, was in diesem Gesetz legiferiert wurde, geht weit über dieses Verständnis hinaus. Wir sind bereit, einen Kompromiss mitzutragen, das habe ich hier schon deutlich gesagt, aber nicht das, was jetzt vorliegt.
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Herr Bäumle, das geltende Gesetz besagt in Artikel 12 Absatz 2, die Kantone "können jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte oder jagdbare Tiere, die erheblichen Schaden anrichten, anordnen oder erlauben". Sie können heute Problemtiere zum Abschuss freigeben. Gehen Sie mit mir einig, dass diese Gesetzesrevision völlig sinnlos ist und dass es heute schon gar keinen absoluten Schutz für geschützte Tiere gibt?
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Sie haben natürlich absolut Recht. Trotzdem hat dieser Rat Aufträge erteilt und gesagt, was geändert werden soll. Normalerweise stellt sich auch die unterlegene Minderheit solchen Aufträgen und versucht, sie pragmatisch umzusetzen, um dem dahinterstehenden Willen zu entsprechen. Aber was wir heute machen, geht weit über den Willen des Parlamentes bei diesen Vorstössen hinaus. Da kann ich nicht mehr mitmachen.
Aber Sie haben im Grundsatz Recht: Das bestehende Gesetz würde genügen.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Es geht in diesem Gesetz um diese Arten. (Der Redner zeigt ein Bild mit vier Tierfotos) Die Grünen empfehlen Ihnen zusammen mit dem Luchs, dem Biber, dem Wolf und dem Gänsesäger, dieses Gesetz abzulehnen.
Beginnen wir mit dem Wolf. (Der Redner zeigt ein Foto von drei Wölfen) Mit diesem Gesetz ist der Wolf bereits ab Geburt auf der Abschussliste, denn der Wolf kann nun mal einen gewissen Schaden anrichten, und es ist ja nicht genau definiert, was ein Schaden ist. Ist schon das Reissen eines Rehs ein Schaden? Er steht deshalb mit diesem Gesetz, mit diesem Vorschlag schon von Beginn an auf der Abschussliste.
Mehr noch: Wenn man schaut, wann der Wolf gemäss Ständerat und Kommission abgeschossen werden kann, dann zeigt sich, dass es in diesem Gesetz gar nicht darum geht, den Schaden an den Nutztieren zu reduzieren, denn der Wolf ist ja ein Tier, das im Rudel effizient jagt. Der Wolf jagt die Rehe im Rudel. Wenn man nun aber einen Leitwolf erschiesst, dann zerstört man das Rudel, und man bekommt Einzelwölfe, Wölfe, die die Rehe alleine nicht jagen können und die dann viel eher auf Nutztiere ausweichen.
Wieso hängt dies damit zusammen, wann man die Tiere jagen kann? Wenn man natürlich die Wölfe im Winter zum Abschuss freigibt, kann man wegen des Winterfells nicht wirklich zwischen Jungwölfen und Leitwölfen unterscheiden. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass es in diesem Gesetz gar nicht darum geht, den Schaden zu reduzieren, sondern man verschlimmert die Situation, indem man in ein Rudel reinschiessen kann. Die Rudel sind eigentlich sehr gut für die Schweiz und für den Wald, denn im Wald haben wir eine Überpopulation von Rehen, und im Rudel nimmt sich der Wolf gezielt die Rehe vor. Es ist eher ein Problem, wenn der Wolf allein unterwegs ist, weil er dann nicht die Rehe jagt.
Es geht aber nicht nur um fleischfressende Raubtiere, es geht auch um die ach so bösen Gänsesäger, welche Fische jagen. (Der Redner zeigt ein Foto eines Gänsesägers) Auch sie stehen zur Diskussion, weil man sie auf die Abschussliste setzen will. Ihr einziges Verbrechen ist es, Fische zu jagen. Das ist eine Tierart, die in der Schweiz eine eigene genetische Identität hat. Wenn man also von Biodiversität spricht, geht es auch um genetische Diversität, und hier haben wir so eine Art - nicht das Männchen, das Männchen macht es mit allen. Das Weibchen aber ist wählerischer und hat in den Alpen eine eigene Identität entwickelt. Das ist auch für die Vielfalt dieser Art wichtig, und das ist doch auch etwas Schönes. Ich finde, da braucht es auch etwas mehr Faszination für diese Tiere, statt einfach über Abschusslisten zu sprechen.
Das gilt sogar für Tiere wie den Biber. (Der Redner zeigt ein Foto eines Bibers) Sie tun keinem anderen Fisch oder keinem anderen Tier etwas zuleide - okay, die Bäume sind zum Teil etwas in Mitleidenschaft gezogen, wenn der Biber vorbeigekommen ist, aber wir haben Freude, dass wir nun auch in Zürich einen solchen Biber haben. Auch der Biber soll auf der Abschussliste stehen, weil auch er, eine geschützte Art, Schaden anrichten kann. Der Bundesrat könnte den Biber einfach auf die Abschussliste nehmen. Das kann es doch nicht sein, ein so geniales Tier! Wenn wir nur auf den Schaden schauen, ist das Problem auch, dass wir den Nutzen nicht sehen, den dieses Tier bringt. Der Biber ist ein genialer Architekt, ein Landschaftsarchitekt, der kleinste Bäche aufstaut, einen See kreiert, zum Teil im Wald. Dann sterben die Bäume dort ab, aber es entsteht eine neue Landschaft, ein neuer See, der für die Natur super wertvoll ist, auch in der Schweiz. Das übt doch Faszination aus! Es ist nicht einmal vom Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Tiere die Rede. In Zürich haben wir etwas Schaden an den Bäumen, aber auch grosse Freude an diesem Tier: Es ist immer wieder in den Schlagzeilen, jeder will es gesehen haben. Ich finde, man sollte auch mehr über die Freude sprechen.
Zurück zu den Raubtieren: Wir haben ja auch noch den Luchs, der auch auf die Abschussliste soll. (Der Redner zeigt ein Foto eines Luchses) Der Luchs ist das ideale Raubtier. Er mag keine Schafe und auch keine Menschen; es gibt kaum Vorfälle mit Menschen. Er frisst sogar andere Raubtiere, zum Teil Füchse - endlich jemand, der diese Füchse frisst! (Heiterkeit) Auch der Luchs soll auf die Abschussliste - das kann es doch nicht sein! Was ist denn der Grund? Warum soll der Luchs jetzt plötzlich auf die Abschussliste? Hier zeigt sich das wahre Interesse: Das grosse Verbrechen des Luchses ist, dass er sehr effizient Rehe jagt. Das ist im Interesse unseres Schutzwaldes, der sich wieder verjüngen kann, weil die Rehe nicht alles abknabbern. Der Luchs jagt also sehr gut. Er macht es so gut, dass gewisse Jäger vielleicht etwas weniger Rehe vor die Flinte bekommen. Das kann doch aber kein Grund sein, ein geschütztes Tier zu erledigen.
BO 2019 N 674Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie sich etwas faszinieren, zeigen Sie etwas Respekt vor diesen Tieren. Wir haben ihnen sehr viel Lebensraum weggenommen. Wir leben in der Schweiz - mit Ausnahme des Mittellandes - nicht in einem dichtbesiedelten Land, und wir haben grosse Teile, die sehr offen sind und diesen Arten sehr viel Natur und Platz bieten.
Wenn wir in diesem Sinne beginnen, die Raubtiere abzuschiessen: Wie können wir dann von anderen Ländern verlangen, dass sie ihre Raubtiere nicht abschiessen? Das, was wir hier machen, geht in Richtung einer raubtierfreien Welt. Damit bringen wir die Natur einmal mehr aus dem Gleichgewicht und reduzieren einmal mehr die Biodiversität auf diesem Planeten. Das ist die falsche Richtung; das ist falsch.
Ich bitte Sie, mindestens den Rückweisungsantrag zu unterstützen.
Rösti Albert · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Grossratspräsidentin (Heiterkeit) - entschuldigen Sie, Frau Nationalratspräsidentin; das kostet dann etwas! Ja, Herr Girod, ich bin so durcheinander; ich war im Büro oben und habe das auf dem Bildschirm gesehen, ich musste herunterkommen. Es ist eine absolute Arroganz - können Sie dem nicht zustimmen? -, dass Sie, aus der Stadt kommend, hier von Freude und Faszination sprechen: "Habt doch etwas Freude." Haben Sie einmal einem Bauern, einem Schafbauern in die Augen geschaut, nachdem er seine Herde zerfetzt, die Tiere mit abgerissenen Beinen vorgefunden hat, nach x Tausend Stunden Bergarbeit? Ich habe es mehrfach getan. Sie sprechen hier von Faszination und von "beliebigem Abschuss" - den gar niemand will. Finden Sie das gegenüber diesen Leuten nicht unerhört?
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Herr Rösti, ich freue mich, dass Sie von Ihrem Büro heruntergekommen sind und diese Debatte verfolgen. Ich finde es falsch, dass man in dieser oder einer anderen Debatte die Schweiz in Flachländer und Bergler unterteilt. Ich bin Schweizer, ich lebe im Flachland, aber ich mache als Grüner sehr oft Ferien in der Schweiz. Ich bin in allen Regionen zu Hause. Ich bin Schweizer, auch wenn ich aus Zürich komme. Ich finde diese Unterteilung der Schweizer in Flachländer und Bergler völlig falsch. Wir sind ein gemeinsames Land und bestimmen zusammen die Regeln für dieses Land.
Zu Ihrer Frage: Ich gehe etwa zwanzig Tage im Jahr in Gebieten joggen, wo es Wölfe und Bären hat. Klar mache ich mir manchmal meine Gedanken. Eigentlich denke ich, lieber der Bär als der Wolf, weil der Wolf ja wirklich kein Problem ist. Vor dem Bären hätte ich etwas mehr Angst als vor dem Wolf. Es gibt Leute, die Angst vor Spinnen haben. Müssen wir jetzt Massnahmen gegen Spinnen unternehmen? Natürlich verursacht die Natur Schäden und kann grausam sein. Deswegen müssen wir doch nicht den Respekt vor der Natur verlieren. Noch einmal: Das sind geschützte Arten. Es gibt nur eine ganz kleine Anzahl Tiere. Es gibt keinen Grund, diese noch weiter zu dezimieren.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Vielen Dank, Herr Kollege Girod, dass Sie auch den Respekt gegenüber Fragenden zeigen und nicht nur gegenüber den wilden Tieren, die Sie in der Stadt offenbar so selten antreffen, dass Sie hier Bilder von ihnen zeigen müssen!
Kennen Sie eigentlich die Realität? Wir in Graubünden haben ganze Wolfsrudel, die um die Häuser streichen. (Teilweise Heiterkeit, Unruhe) Sie können schon lachen - entschuldigen Sie; möchten Sie die Videos sehen? Schauen Sie sich diese einmal an! Lachen Sie doch nicht, Sie in der Stadt haben doch keine Ahnung! Bei Füchsen sind Sie tolerant, weil es in der Stadt viele Füchse gibt, auch ganze Rudel, wie mir auch soeben wieder gezeigt wurde. Warum machen Sie diese Differenzierung zwischen Tieren, die Sie in der Stadt haben, und Tieren, die wir auf dem Land und in den Bergen haben?
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Vielleicht sind Sie auch zu wenig in Zürich, nicht nur zu wenig in Graubünden. Die Stadt Zürich liegt nahe an der Albiskette, und in der Albiskette kommen durchaus auch Wölfe vor. Ich wohne gerade in der Nähe der Albiskette, und ich gehe auch dorthin. Dort haben wir auch Wölfe. Wir hatten in Schlieren einen Wolf, der von einer S-Bahn überfahren wurde. Also tun Sie nicht so, als ob die Wölfe nie ins Flachland kämen, und tun Sie nicht so, als ob es Schweizer gäbe, die nur im Flachland leben und nie in die Berge gehen. In der Schweiz lebt eine Bevölkerung, die auch in die anderen Regionen geht, die die anderen Regionen auch kennt und auch mit anderen Leuten spricht. Tatsächlich sprechen wir auch mit Schafzüchtern und Schafhütern. Zum Teil finden wir dort andere Meinungen. Aber tun Sie doch nicht so, als ob wir in einem anderen Land leben würden. Sonst müssen Sie die Gesetze ändern.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Lieber Herr Kollege Girod, haben Sie das Gesetz gelesen? Man kann daraus klar ersehen, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen eventuell irgendwo in den Bestand der von Ihnen gezeigten Tiere eingegriffen wird. Oder wollen Sie mit der Abschussliste bewusst den Eindruck erwecken, dass auch Ihr geliebter Biber in der Stadt abgeschossen würde? Oder, noch schlimmer, wollen Sie mit Ihrer Abschussliste hier suggerieren, dass diese Tiere verschwinden sollen? Davon spricht doch niemand. Schauen Sie die Bedingungen an, unter denen in die Bestände eingegriffen wird.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Herr Kollege, ich bin geneigt zu sagen, dass Ihre Frage langweilig ist - aber gut, dass Sie mir die Gelegenheit geben, hier zu antworten. (Teilweise Heiterkeit) Was die Kriterien betrifft, ist es eben so, dass man bis jetzt nur Problemtiere abschiessen konnte, und ich denke, dass das richtig ist. Das kann man heute, und wir bestreiten auch nicht, dass es im Rahmen der Berner Konvention eine gewisse Regulierung braucht. Das bestreiten wir nicht. Aber hier geht es darum - und das wissen Sie selber genau -, dass man präventiv abschiessen kann. Es war interessant, dass Sie an die Kommissionssitzung gekommen sind. Sie haben sicher ein grosses Wissen, aber Sie haben auch eine Art "Buebetrickli" angewandt, indem Sie den Biber etwas aus der Schusslinie genommen haben, in der Hoffnung, dass man dadurch das Referendum übersteht. Sie wissen aber genau, dass der Biber und all diese Tiere wieder auf die Liste kommen können. Deshalb ist es auch richtig, über all diese Tiere zu sprechen.
Aebi Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Kollege Girod, ich hätte Ihr Votum differenzierter erwartet. Erklären Sie mir: Wer bezahlt die vom Biber verstopften Drainagen? Und von welchem Schafzüchter haben Sie gehört, dass der Luchs keine Schafe mag?
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Wenn wir auch darüber sprechen wollen, wie wir die Kosten bezahlen, die diese geschützten Tiere verursachen, dann führen wir diese Debatte! Ich glaube, dass wir etwas bezahlen müssen, und das finde ich gut, weil wir dann Lösungen finden müssen. Dann sprechen wir aber darüber und nicht über den Abschuss dieser Tiere. Man macht es sich zu einfach, wenn man sie einfach abschiesst.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC
Sehr geehrter Herr Kollege Girod, offensichtlich haben Sie vom Leben in den Bergen und von der Berglandwirtschaft ziemlich wenig Ahnung. Können Sie hier bestätigen, dass der Wolf wirklich kein Zerstörer der Biodiversität ist? Studien in Frankreich zeigen nämlich etwas ganz anderes: Der Wolf und andere Grossraubtiere sind die schlimmsten Feinde der Biodiversität.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Ich glaube, da sind Sie wirklich falsch informiert. Der Wolf ist ein Segen für die Biodiversität. Es geht um das Gleichgewicht in der Natur. Wenn man keine Raubtiere hat, dann hat man einen Überhang bei den anderen Tieren. Ich glaube, das ist offensichtlich. Wenn Sie da eine Studie gefunden haben - sehen Sie, heute finden Sie im Internet zu jeder Meinung eine Studie. Da müssen Sie einfach auch etwas kritisch bleiben.
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2019 N 675Geschätzter Kollege Girod, Sie ziehen die ganze Angelegenheit jetzt ein bisschen ins Lächerliche. Aber Sie haben die Frage von Kollege Rösti nicht beantwortet, deshalb stelle ich sie noch einmal: Haben Sie schon einmal einem Schafbauern in die Augen geschaut, der, nachdem er seine Schafe mit viel Herzblut und Leidenschaft gezüchtet hatte, sehen musste, wie ihnen von einem Wolf die Eingeweide herausgerissen worden waren? Haben Sie einmal einem Schafbauern in die Augen geschaut?
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Haben wir hier im Parlament einen Schafbauern? Ich habe allen in die Augen geschaut, ich könnte das auch nochmals machen, ich schaue auch gerne einem Schafhalter in die Augen. Ich würde ihm sagen, dass ich es sehr wohl unterstütze, dass man den Schutz verbessert. Hier muss man mehr machen. Ich denke, das kann man auch besser machen. Es wurde Kritik geäussert. Lassen Sie uns den Schutz der Schafe optimieren! Lassen Sie uns aber auch für die 4000 Schafe sorgen, die jährlich nicht wegen des Wolfes, sondern aus anderen Gründen sterben. Ich weiss nicht, was angenehmer ist für ein Schaf - vielleicht sind Sie da der Experte -: wenn es von einem Wolf angegriffen wird oder wenn es das Bein bricht und kläglich verhungert, weil der Hirte es nicht findet, weil er eben keine Schutzmassnahme getroffen hat, keine Betreuung der Herde? Ich weiss nicht, was schlimmer ist für das Schaf. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass man Massnahmen ergreifen muss. Der Wolf ist kein Engel. Es braucht eine gewisse Regulierung. Wir sollten ihn aber nicht auf die Abschussliste nehmen und zum Abschuss freigeben.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Kollege Girod, wie ich höre, sind Sie ziemlich weit weg von der Alpwirtschaft. Das ist Theorie, das ist ein Denken in der Stube. Sind Sie sich bewusst, dass die Älplerinnen und Älpler sehr viel auf sich nehmen? Sie müssen sich jeden Tag mit Steinschlag, Blitz, mit der Natur befassen. Jetzt kommt noch die Sache mit den Grossraubtieren dazu. Sie machen mit den Älplern etwas, das nicht sein darf. Sind Sie sich bewusst, welcher Sache die Älpler mit diesen Grossraubtieren ausgesetzt sind? Ich denke nicht; Sie sind sich dessen nicht bewusst.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Das war in dem Fall nicht eine Frage, sondern eher eine Feststellung. Sie sprechen ja neuerdings für die Älpler. Ich denke, es gibt auch bei den Älplern unterschiedliche Ansichten, wie man das machen sollte. Ich bin durchaus viel in den Alpen und spreche auch mit Älplern. Ich bin auch froh um diese Gespräche. Da gibt es zum Teil auch andere Einschätzungen. Wir müssen uns mehr überlegen, wie wir helfen können. Es gibt nicht nur die Raubtierthematik, es gibt andere Bereiche, in denen man mehr helfen kann, und da bin ich sehr wohl dabei. Aber einfach eine Abschussliste zu machen, auf Vorrat Raubtiere abzuschiessen, das ist wirklich zu billig.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC
Herr Girod, haben Sie schon einmal selbst einen Wolf gesehen? Als Walliser habe ich schon dreimal einen Wolf gesehen, und das war nicht während meiner Ferien.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Ich beneide Sie. Auch ich würde gerne einmal einen Wolf in der freien Wildbahn sehen. Ich hoffe, dass Sie mir das nicht verwehren, indem Sie dieses Gesetz umsetzen.
Dettling Marcel · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Kollege, Sie machen sich hier lustig über einen Teil der Schweizer Bevölkerung, über die Bevölkerung in den abgeschiedenen Regionen, die Schäden hat wegen dieses Tiers. Sie ziehen deren Anliegen ins Lächerliche. Die Frage wurde gestellt: Haben Sie schon direkt mit einem Bauern gesprochen, der zusehen musste, wie seine Schafe elendiglich verrecken mussten wegen eines Wolfs, der in seiner Herde gewütet hat?
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Diese Frage wurde mir schon einmal gestellt, aber das gibt mir die Gelegenheit, nochmals auf mein Anliegen zu sprechen zu kommen. Ich mache dieses Anliegen nicht lächerlich. (Der Redner zeigt ein Bild mit vier Tierfotos) Es geht um diese Tiere: den Luchs, den Biber, den Gänsesäger, den Wolf. Diese werden unnötigerweise, auf Vorrat, auf die Abschussliste gesetzt. Das mache ich nicht lächerlich. Es ist absolut daneben, was Sie hier machen.
Vogler Karl · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe PDC
Fahren wir die Emotionalität dieser Debatte wieder etwas herunter, und orientieren wir uns an der Sache: Die vorliegende Teilrevision des Jagdgesetzes nimmt die Veränderungen der wildlebenden Fauna der letzten Jahre, insbesondere was die Rückkehr der Grossraubtiere in die Schweiz betrifft, auf und gibt Antworten auf verschiedene vom Parlament angenommene Vorstösse, nicht zuletzt, was das Zusammenleben der Bevölkerung mit dem Wolf und dessen Regulierung betrifft.
Wenn wir somit heute über die Regulierung von geschützten Arten debattieren, so dürfen wir mit Befriedigung feststellen, dass seit der letzten Totalrevision des Gesetzes im Jahre 1986 sowohl die Verbreitung als auch die Bestandsgrössen verschiedener geschützter Arten, angefangen bei den Steinböcken über die Wölfe und die Luchse bis hin zu den Bibern, zugenommen haben. Andernfalls müssten wir heute nicht über Regulierungen, diesbezügliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten diskutieren. Das ist zweifellos ein Erfolg für den Artenschutz, ein Erfolg, über den wir uns in Zeiten markant, ja dramatisch schwindender Biodiversität mindestens ein klein wenig freuen dürfen.
Nun, dieser Erfolg ist in einem dichtbesiedelten Land wie der Schweiz aber auch mit der Zunahme von Konflikten zwischen den Ansprüchen der Wildtiere und den Interessen des Menschen verbunden. Und die wachsenden Bestände von Arten wie Wolf, Luchs, Biber oder Kormoran führen zu oft emotionalen Diskussionen über Schäden in der Landwirtschaft oder bei der jagdlichen und fischereilichen Nutzung. Es braucht daher pragmatische Ansätze und Lösungen, um den berechtigten Anliegen der Landwirtschaft, aber auch den Ängsten in der Bevölkerung auf der einen Seite und den Anliegen des Artenschutzes auf der anderen Seite Nachachtung zu verschaffen. Das gilt namentlich auch im Hinblick auf das dauerhafte, möglichst konfliktfreie Zusammenleben des Menschen und der Nutztiere mit dem Wolf. Denn Tatsache ist, dass der Wolf heute Teil unseres Lebensraums ist und das auch in Zukunft bleiben wird. Das mag man begrüssen oder bedauern - es ist einfach ein Faktum. Wenn man an diesem rüttelt, ist das weder realistisch, noch löst man damit tatsächliche Probleme. Entsprechend abzulehnen sind denn etwa Forderungen nach Lebensräumen ohne Grossraubtiere genauso wie Forderungen, die eine Regulierung geschützter Arten verunmöglichen oder unnötig erschweren wollen. Was bei den ganzen Diskussionen um die Existenz bzw. Koexistenz mit den Grossraubtieren gefragt ist, ist Pragmatismus, der Blick für das Ganze und Nüchternheit.
Nun, wenn wir die Vorlage als Ganzes betrachten, so ist es offensichtlich, dass deren eigentliches Kernstück die Neuregelung der Bestandesregulierung einzelner geschützter Tierarten ist; dies über die Anpassung von Artikel 7 gemäss der Motion Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung". Die Absätze 2 und 3 von Artikel 7 werden in einen neuen Artikel 7a mit der Überschrift "Regulierung geschützter Arten" überführt. Die Kantone sollen nach Anhörung des Bafu die Möglichkeit haben, Konflikte zwischen den Ansprüchen einzelner geschützter Arten und den Interessen der Bevölkerung frühzeitig durch bestandesregulierende Eingriffe zu entschärfen. Die Fraktion der CVP unterstützt diese Ergänzung des Jagdgesetzes ausdrücklich, denn damit kann die Akzeptanz, insbesondere was den Wolf betrifft, deutlich verbessert werden, und zwar ohne dass dessen Population gefährdet wird - und das notabene innerhalb des rechtlichen Rahmens der Berner Konvention.
Zusammengefasst: Ich beantrage Ihnen namens der Fraktion der CVP, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass die Vorlage dem Zieldreieck Schutz, Regulierung und jagdliche Nutzung entspricht, auch wenn das Verhältnis zwischen diesen Interessen naturgemäss nicht immer spannungsfrei BO 2019 N 676 ist. Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und den Rückweisungsantrag ablehnen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Der Bundesrat hat dem Parlament im August 2017 die Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes vorgelegt. Der Auslöser für diese Revision waren drei Vorstösse: auf der einen Seite die Motion Engler, dann die Motion Landolt, ebenso das Postulat Landolt. Die Motion Engler hat die Möglichkeit zur Regulierung von Wolfsbeständen innerhalb des Rahmens der Berner Konvention verlangt. Die beiden Vorstösse von Nationalrat Landolt haben auf der einen Seite die gegenseitige Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen und auf der anderen Seite die Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in sogenannte Wildtierschutzgebiete verlangt.
Diese drei Vorstösse haben Sie in beiden Räten angenommen. Der Bundesrat hat diese dann umgesetzt und Ihnen diese Gesetzesrevision gleichzeitig mit einer Reihe von Aktualisierungen oder Anpassungen vorgelegt. Zum Teil gab es auch Anliegen der Kantone, die im Bereich des Vollzugs, für welchen sie zuständig sind, zusätzliche Kompetenzen verlangt haben. Der Ständerat hat die Vorlage im Sommer 2018 beraten und dann an Ihren Rat überwiesen.
Es wurde bereits mehrfach erwähnt: In dieser Vorlage wird die Regulierung von gewissen geschützten Tierarten in einem neuen Artikel 7a geregelt. Heute sind bereits die Bestände der Steinböcke regulierbar. Jetzt soll auch der Wolfsbestand regulierbar werden. Das heisst, Wolfsbestände sollen neu bereits zur Verhütung von grossen Schäden oder einer konkreten Gefährdung des Menschen reguliert werden können. Die zuständigen Behörden sollen damit reagieren können, bevor grosse Konflikte entstehen, aber - und diese wichtige Voraussetzung muss erfüllt sein - nur, sofern die zumutbaren Schutzmassnahmen zuvor ergriffen worden sind. Die Regulierung darf auch den Wolfsbestand als ganzen nicht gefährden. Ich glaube, da sind die Rahmenbedingungen gegeben, auch durch die Berner Konvention. Ich sage es noch einmal: Es war dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass wir die einschlägigen Bestimmungen der Berner Konvention einhalten, auch wenn wir sie mit dieser Gesetzesrevision - das muss man sagen - maximal ausnutzen.
Der neue Artikel 7a in der Vorlage macht dann auch die Motion Fournier obsolet. Der Bundesrat beantragt daher mit der Vorlage die Abschreibung der Motion Fournier.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit der raschen Ausbreitung der Wolfsbestände in Westeuropa die Auflistung dieser Tierart als "streng geschützt" im Anhang 2 der Berner Konvention heute nicht mehr gerechtfertigt ist; er hat deshalb im letzten Sommer einen Antrag zur Rückstufung des Wolfs auf "geschützt" gestellt und hat das beim Europarat hinterlegt. Der Ständige Ausschuss hat den Antrag der Schweiz anlässlich seiner Tagung im letzten November zur Kenntnis genommen, den Entscheid aber vertagt, und zwar so lange, bis eine neue europaweite Wolfsbestandserhebung vorliegt.
Im Zusammenhang mit dem Umgang mit geschützten Arten haben Sie uns zudem den Auftrag gegeben, zu prüfen, wie die Standesinitiative des Kantons Thurgau zur Entschädigung von Biberschäden an Infrastrukturen durch die öffentliche Hand umgesetzt werden soll. Das soll ebenfalls Teil dieser Teilrevision des Jagdgesetzes sein. Davon betroffen wären dann verschiedene Artikel, mitunter auch Artikel 7a, der nebst dem Steinbock und dem Wolf dann auch noch den Biber als regulierbar aufführen wird; darüber werden wir in der Detailberatung noch sprechen können.
Die Jagd ist gemäss der Bundesverfassung ein Regal der Kantone. Die Kantone erteilen die Jagdberechtigung aufgrund einer Jagdprüfung und weiterer Anforderungen nach Massgabe des kantonalen Rechts. Es steht den Kantonen heute frei, ob sie die Jagdprüfungen von anderen Kantonen anerkennen. Über die schweizweite Anerkennung von kantonalen Jagdprüfungen wird deshalb seit vielen Jahren immer wieder diskutiert. Indem Sie das Postulat Landolt angenommen haben, haben Sie den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie durch eine Revision des Jagdgesetzes künftig kantonale Jagdfähigkeitsprüfungen zur gesamtschweizerischen Anerkennung gelangen können. Neu gibt der Bund jetzt gestützt auf seine umfassende Gesetzgebungskompetenz den Kantonen konkret die Prüfungsgebiete Wildtierbiologie, Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz und Umgang mit Waffen vor.
Diese Grundvorgaben zu den kantonalen Jagdprüfungen werden somit national standardisiert. Sie sind notwendig, denn sie sind die Basis der Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der Jagdprüfung in allen Kantonen. Die Kantone - ich glaube, es ist wichtig, dass ich das hier sage - können nach wie vor zusätzliche Anforderungen an die Erteilung der Jagdberechtigung knüpfen. Es bleibt also letztlich weiterhin Sache der Kantone, die Jagdberechtigung zu erteilen. Sie haben aber eine gemeinsame nationale Basis. Auch das ist umstritten. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Noch zum dritten Element dieser Vorlage: Es ist ebenfalls eine Motion, die verlangt hat, dass man Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete umbenennt. Jagdbanngebiete sind ein wichtiges Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt. Sie sind auch Teil der ökologischen Infrastruktur. Gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz, die 2012 beschlossen worden ist, dienen diese Jagdbanngebiete heute eben nicht mehr primär und ausschliesslich dem Schutz jagdbarer Tiere vor jagdlichen Eingriffen, sondern es sind heute vielmehr Gebiete, in denen sowohl jagdbare als auch geschützte Wildtierarten vor dem Verlust und der Beeinträchtigung ihrer Lebensräume geschützt werden. Es geht hier nicht ausschliesslich um den Schutz vor den Jägern, sage ich mal, sondern es geht auch darum, dass diese Tiere sich dort aufhalten können, weil sie heute zum Teil auch in ihren Lebensräumen beeinträchtigt sind, durch die Zersiedelung, durch die Ausdehnung der Gebiete, die ihnen keine Ruhemöglichkeiten mehr bieten.
Abgesehen von der Umsetzung der drei parlamentarischen Vorstösse wurde dann diese Teilrevision auch zum Anlass genommen für ein paar Anpassungen, für weitere kleine Neuerungen. Wir werden, wenn sie umstritten sind, in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Ich sage noch etwas zu den Auswirkungen dieser Vorlage. Für die Gemeinden hat die Vorlage weder finanzielle noch personelle Auswirkungen, sofern Sie hier der Mehrheit Ihrer Kommission folgen. Ich werde es dann in der Detailberatung noch sagen: Es gibt Minderheitsanträge, die unter Umständen für die Gemeinden Auswirkungen haben werden. Für die Kantone kann diese Vorlage zu einem personellen Mehraufwand führen, weil die Vorlage den Kantonen im Bereich des Artenmanagements mehr Kompetenzen gibt und damit natürlich auch mehr Verantwortung überträgt. Zudem führt die Vorlage in einigen Punkten zu Anpassungen von kantonalem Recht. Für den Bund und die Kantone würden sich durch die in der bisherigen parlamentarischen Debatte vorgesehenen neuen Subventionstatbestände auch finanzielle Mehrkosten - aber Mehrkosten im einstelligen Millionenbereich pro Jahr - ergeben. Das sehen wir dann noch in der Detailberatung, ich werde Ihnen das gerne dort sagen. Die Aufgabenteilung und die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone werden durch diese Neuregelungen nicht substanziell tangiert. Zudem ist die Vorlage kompatibel mit allen internationalen Abkommen, welche die Schweiz ratifiziert hat, also auch mit der Berner Konvention.
Die Debatte heute Morgen hat gezeigt, dass es ein emotionales Thema ist. Es geht hier letztlich um ganz grundlegende Fragen, die auch das Verhältnis des Menschen zum Tier tangieren, aber auch um die Frage, wie wir mit der Natur umgehen; dazu gibt es innerhalb unseres Landes sehr unterschiedliche Sichtweisen. Das war heute sehr deutlich spürbar.
Ich denke, der Bundesrat unterbreitet Ihnen eine ausgewogene Vorlage. Das sage ich aber nur in Bezug auf jene Vorlage, die Ihnen der Bundesrat unterbreitet! Ich bin der Meinung - wir werden das in der Detailberatung sehen -, dass es einzelne Punkte gibt, in denen diese Ausgewogenheit aus Sicht des Bundesrates mit den Minderheitsanträgen in die eine oder die andere Richtung nicht mehr gegeben wäre. Ich möchte Sie dann gerne darauf aufmerksam machen.
Diese Vorlage dient dem Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel, aber auch den Nutzungsinteressen des BO 2019 N 677 Menschen - beide sind berücksichtigt. Den Anliegen der von Grossraubtieren betroffenen Bergbevölkerung kommt der Bundesrat entgegen. Mit der Vorlage können auch potenzielle Konflikte rechtzeitig aufgefangen und entschärft werden. In diesem Sinne bitte ich Sie, in der Detailberatung noch einmal gut hinzuschauen, damit diese Ausgewogenheit weiterhin vorhanden ist. Ansonsten gibt es eine Diskussion, die dem Ziel, das wir alle verfolgen, nicht unbedingt dienlich ist.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC
Madame la conseillère fédérale, vous avez dit que la motion Fournier 10.3264, "Révision de l'article 22 de la Convention de Berne", était devenue obsolète en raison du projet de modification de la loi sur la chasse. D'ailleurs, dans le message, vous proposez au Parlement de la classer. Comme les milieux favorables à la protection de l'environnement ont promis de lancer un référendum, que se passerait-il si le projet était rejeté en votation populaire? Est-ce que nous devrions nous en tenir aux termes de la Convention de Berne et, donc, perdre le pouvoir de réguler l'effectif des grands prédateurs comme le loup?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Diese Frage kommt, glaube ich, etwas zu früh. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen oder dazu beizutragen, dass wir eine ausgewogene Vorlage haben, die, sollte auch die Bevölkerung darüber befinden, von dieser unterstützt werden kann. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht anginge, die Berner Konvention einfach zu kündigen, in Bezug auf den Wolf eine Neubeurteilung vorzunehmen und dann wieder beizutreten. Das würde gegen Treu und Glauben verstossen, würde nicht akzeptiert und würde vor allem der Reputation unseres Landes enorm schaden.
Ich bitte Sie, sich hier lieber darauf zu konzentrieren, dass wir eine ausgewogene Vorlage haben. Dann wird eine solche, so meine Überzeugung, in einer allfälligen Volksabstimmung von der Bevölkerung auch unterstützt werden können.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC
Sie haben nun zum Eintreten auf diese Revisionsvorlage eine engagierte und erwartungsgemäss zum Teil auch emotionale Diskussion geführt bzw. gehört. Die Debatte hat gezeigt, dass die Einwanderung des Wolfs und von anderen Grossraubtieren in die Schweiz dazu führen muss, dass das Parlament eine Beratung über das Verhältnis von Regulierung und Schutz durchführt und Entscheidungen dazu fällt. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Semadeni abzulehnen.
Eines ist mir beim Eintreten noch wichtig: Das Berggebiet, der Lebensraum von Wolf und Luchs, ist keine Wildnis. Die Alpen und das Berggebiet als Ganzes sind Kulturlandschaften, die durch den Menschen gestaltet wurden und gestaltet werden. Diese Landschaften sind eng mit der bäuerlichen Nutzung verbunden. Wenn wir heute über den Wolf reden, geht es daher nicht nur um dieses geschützte Tier, sondern um eine grundsätzliche Frage, die für die Bergbevölkerung zentral ist. Es geht um die Koexistenz - ich betone: Koexistenz - von Grossraubwild und Menschen.
Page Pierre-André · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Je serai bref. J'ai bien écouté le débat d'entrée en matière et je suis très surpris de l'image qu'ont voulu donner les opposants à cette modification de la loi sur la chasse. Certains ont parlé de loi d'abattage, d'extermination d'espèces, mais ce n'est pas correct.
La commission vous demande simplement de réguler l'effectif de ces populations en cas de problème. Il y a eu des animaux domestiques, Monsieur Girod, qui ont été dévorés vivants par des loups. Il y a eu des castors qui, pour construire leur habitat, ont détruit des routes et des infrastructures publiques et privées, dont les frais de remise en état ont dû être pris en charge par des associations.
Le harle bièvre ou le héron cendré provoquent des dégâts dans les piscicultures. Lorsqu'un héron attend à proximité d'une pisciculture pour se nourrir, c'est un dégât important pour le gérant de celle-ci. Nous devons trouver une solution pour régler cette problématique. Même chose avec le cormoran: nous le vivons en direct à proximité du lac de Morat.
C'est pourquoi nous devons rester pragmatiques. Ce projet de loi nous permet de trouver une solution à cette problématique et un bon équilibre entre l'homme et l'animal dans nos campagnes.
Je vous demande donc d'entrer en matière et de rejeter la proposition de renvoi de la minorité Semadeni.
Chevalley Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral
Monsieur Page, vous avez mentionné plusieurs fois le terme de "solution". Si je comprends bien, la solution de la commission est de tuer ces animaux. Avez-vous d'autres solutions?
Page Pierre-André · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Je crois que je viens de l'expliquer, Madame Chevalley; ce serait bien que vous écoutiez. La solution est de réguler. Réguler le nombre d'animaux ne veut pas dire uniquement les chasser: on peut réguler leur nombre en rendant les oeufs stériles, par exemple. Il y a d'autres possibilités de réguler le nombre d'animaux.
Je crois que c'est pour cela que j'ai été choqué d'entendre dire que l'on veut faire une loi d'abattage, que l'on veut chasser tous nos animaux. C'est vraiment cela que je ne veux pas. On doit vivre en harmonie avec la nature et les animaux, et ce projet de loi nous permet de trouver une solution.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
L'entrée en matière est décidée sans opposition
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Votiamo sulla proposta di rinvio della minoranza Semadeni.
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 63 (98 %) | 1 (2 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 38 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 30 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 27 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 5 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 126 (68 %) | 58 (32 %) | 0 (0 %) |
Yes: Proposal by the majority (no referral)
No: Proposal by the minority Semadeni (refer back to the Federal Council)
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Loi fédérale sur la chasse et la protection des mammifères et oiseaux sauvages
Discussion par article
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Adopté
Intervention de procédure
Block 1 - Bloc 1
Grundsätze, Jagdberechtigung, Artenschutz
Principes, autorisation de chasser, protection des espèces
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich begründe hiermit meine Minderheitsanträge zu Ziffer I Absatz 1, "Ersatz von Ausdrücken", zu Artikel 4, "Kantonale Jagdprüfungen", und zu Artikel 7 Absatz 4, zum Einbezug der Nutzergruppen.
Bei Ziffer I Absatz 1 beantrage ich, den bisherigen Begriff "Jagdbanngebiete" beizubehalten und ihn nicht durch den Begriff "Wildtierschutzgebiete" zu ersetzen. In Jagdbanngebieten darf - mit gewissen Ausnahmen - nicht gejagt werden. Das heisst aber nicht, dass diese Gebiete ansonsten wirtschaftlich nicht genutzt werden können, z. B. durch Wanderer, Skifahrer, Tourengänger usw. Es ist zu befürchten, dass mit der Umbenennung die Gefahr eines Paradigmenwechsels, einer Philosophieänderung verbunden ist, dass damit BO 2019 N 678 die Basis für weitere Beschränkungen gelegt wird, insbesondere eine Beschränkung von touristischen Nutzungen. Mit der Umbenennung würden wir ein Zeichen in diese Richtung geben. Es geht also darum, zu vermeiden, dass durch die Ausdehnung von unnötigen Schutzbestimmungen der Zugang zu den Jagdbanngebieten unnötig eingeschränkt wird. Es geht hier nämlich um ein grundsätzliches Gut: das freie Zutrittsrecht, welches im ZGB geregelt ist.
Trotz bisheriger Beteuerungen seitens des UVEK, dass eine Verschärfung der Zutrittsbeschränkungen nicht vorgesehen sei, bleibe ich skeptisch. Es ist nämlich zu befürchten, dass die Umbenennung der Jagdbanngebiete in "Wildtierschutzgebiete" zum Vorwand genommen werden kann, um die Zugangsbeschränkungen auszuweiten. Ich erinnere hier an die Biodiversitätsstrategie des Bundes von 2012 sowie an den entsprechenden Aktionsplan von 2017. Darin steht klar, dass die Jagdbanngebiete stärker geschützt, aufgewertet und saniert werden müssten. Mit der Umbenennung würde man ein Zeichen in diese Richtung setzen. Im Übrigen haben in der Vernehmlassung 58 Prozent der Stellungnehmenden eine Umbenennung explizit abgelehnt, dies aus der Befürchtung heraus, dass es eine Ausweitung der Einschränkungen gäbe. Eine Umbenennung stellt keinen Mehrwert dar, sondern nur ein Risiko.
In Artikel 4 will der Bundesrat, dass die Jagdprüfungen durch die Kantone gegenseitig anerkannt werden. Ich beantrage hier, dem Ständerat zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben. Die gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfungen betrifft das Jagdregal der Kantone. Die Jagdprüfung gehört gemäss Verfassung zum Jagdregal, und das sollte bei den Kantonen belassen werden. Gegen die Variante des Bundesrates gibt es staatsrechtliche, verfassungsrechtliche Vorbehalte. Das Jagdrecht ist ja kantonales Recht. Der Bund legt gemäss Verfassung nur die Grundsätze der Jagd fest. Es ist also sonderbar, wenn nun auf Bundesebene bestimmt wird, dass die Kantone gegenseitig die Jagdprüfungen anerkennen müssen. Es ist auch eine Frage des Föderalismus. Es gibt hier absolut keinen Handlungsbedarf. Die Kantone können das sehr gut eigenständig regeln. Wir sollten hier nicht ohne Not in die Kompetenz der Kantone eingreifen. Jeder Kanton kann heute schon selbstständig entscheiden, ob er die Jagdprüfungen aus anderen Kantonen anerkennen will. Das soll weiterhin in der Kompetenz der Kantone bleiben. Es gibt zudem die Möglichkeit, wie es im Wallis und in anderen Kantonen der Fall ist, Jägern aus anderen Kantonen mit Gästepatenten den Zugang zur Jagd zu gewähren. Im Weiteren ist auch zu beachten, dass es jagdfachtechnische Unterschiede zwischen den Kantonen gibt und dass die Jagdformen in den verschiedenen Kantonen nicht miteinander verglichen werden können.
Mit meiner Minderheit in Artikel 7 Absatz 4 verlange ich im Weiteren, dass die Kantone unter Einbezug der betroffenen Nutzergruppen und in angemessener Berücksichtigung ihrer Interessen handeln sollen. Die am stärksten betroffenen Nutzergruppen sollen in die relevanten Prozesse einbezogen werden. Es geht darum, neben den Umweltverbänden unter anderem auch den SAC, den Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband, Jäger, Schäfer usw. einzubeziehen.
Gemäss Artikel 7 Absatz 4 müssen die Kantone für einen ausreichenden Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor Störung sorgen. Mit diesem Artikel ist eine Generalvollmacht für Zugangsbeschränkungen aller Art gegeben. Aus diesem Artikel leiten sich die Massnahmen zum Schutz vor Störungen ab, die in den Verordnungen zum Jagdschutz (JSV) und zu den Jagdbanngebieten (VEJ) konkretisiert werden. Dort steht aber nichts von Berücksichtigung der Nutzerinteressen oder der Bevölkerung. Darum muss das hier festgehalten werden.
Vogler Karl · Mit-M · Conseil national · Obwald · Groupe PDC
Kollege Ruppen, ist Ihnen bekannt, dass die Kantone mit Datum vom 14. Januar dieses Jahres den Mitgliedern der UREK geschrieben haben, dass sie einstimmig - ich betone: einstimmig - für die gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfungen plädieren? Sie sagen jetzt, das widerspreche den Interessen der Kantone.
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Kollege Vogler, mir ist dieses Schreiben bekannt, und ich habe Ihnen bereits in der Kommission gesagt, dass das insbesondere für den Kanton Wallis nicht zutrifft, dass das ein Fehler ist. Ich habe andere Dokumente seitens des Kantons Wallis, die klar besagen, dass die gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfungen von unserem Kanton nicht gewünscht wird.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Je défends ici plusieurs minorités qui reprennent des revendications des milieux de protection des animaux. En effet, les animaux soumis à la chasse ou à des régulations devraient bénéficier, comme les autres, des dispositions de notre législation sur la protection des animaux. La chasse ou les régulations sont des pratiques qui, par définition, impliquent la mise à mort d'animaux. Il ne s'agit pas de contester cela, mais simplement de s'assurer que les conditions de mise à mort respectent les principes de notre législation en la matière. Il existe d'ailleurs aussi des règles de ce type concernant l'abattage des animaux de rente que nous consommons.
Je propose ainsi de compléter l'article 1, qui porte sur les buts de la loi, dans ce sens: la loi doit garantir un exercice de la chasse conforme à la protection des animaux. Pour concrétiser ce principe, je propose, à l'article 3, que les pistages effectués pour retrouver les animaux blessés pendant la chasse soient soumis à l'obligation d'annonce et qu'il en soit établi une statistique. Le pistage concerne les animaux qui ont été tirés et qui ne meurent pas sur le coup, mais qui s'enfuient pour aller mourir ailleurs. Ces animaux subissent des souffrances importantes. Il n'est pas possible de prescrire dans la loi une meilleure précision des tirs des chasseurs débouchant sur une mort plus rapide; cette précision relève des compétences des chasseurs, qui doivent être évidemment dûment formés. En revanche, il serait important de savoir combien d'animaux sont concernés par le pistage et dans quel type de chasse ces pistages ont lieu. Ma proposition de minorité a donc pour but d'améliorer au moins la transparence dans ce domaine.
Par ailleurs, je propose, à l'alinéa 5, d'interdire la chasse au terrier. Cette proposition fait suite à l'engagement de Madame Chevalley, par le biais de son interpellation 17.3374, "Chasse au terrier. Une chasse barbare et inutile". La chasse au terrier consiste à aller débusquer, avec des chiens, les animaux dans leur lieu de retraite, ce qui génère de grandes souffrances et un stress qui sont peu justifiables. Elle soumet en outre les chiens des chasseurs à des risques importants de blessures. Je vous propose d'interdire cette pratique, qui n'est pas nécessaire et qui est contraire à la loi sur la protection des animaux, puisqu'elle implique des souffrances inutiles.
Enfin, à l'alinéa 6, je vous propose de limiter la pratique des battues à deux fois par an dans un même territoire de chasse. En effet, les battues sont un type de chasse qui représente un plus grand stress et une plus grande souffrance pour les animaux, en comparaison avec la chasse à l'affût, puisque les animaux sont pourchassés, acculés, puis souvent touchés sans que la mort survienne rapidement, compte tenu de la difficulté des conditions de tir.
En ce qui concerne le reste de ce bloc, puisqu'il me reste quelques minutes de temps de parole, j'aimerais souligner l'importance de deux autres minorités. Il s'agit tout d'abord de la minorité Jans, à l'article 5 alinéa 5, qui vise à réintroduire l'assentiment de l'Office fédéral de l'environnement dans les cas où des autorités cantonales voudraient écourter la période de protection. La protection des espèces est une tâche de la Confédération qui repose sur une base constitutionnelle. L'article 79 de la Constitution prévoit que "la Confédération fixe les principes applicables à la pratique de la pêche et de la chasse, notamment au maintien de la diversité des espèces de poissons, de mammifères sauvages et d'oiseaux". La Confédération ne peut dès lors pas se décharger de ce type de compétences pour les transmettre aux cantons, en particulier pas pour celles qui concernent des décisions qui ont pour effet d'affaiblir la protection de certaines espèces.
BO 2019 N 679Enfin, la proposition de la minorité Hess Lorenz à l'article 5 alinéa 7 est aussi importante, puisqu'elle a pour but d'éviter que le droit de recours selon l'article 12 de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage soit supprimé pour les décisions des autorités cantonales chargées de la chasse portant sur des espèces pouvant être chassées. Le droit de recours, dans ce domaine comme ailleurs, n'a rien d'un obstacle bureaucratique. Il s'agit d'un instrument de l'Etat de droit, qui permet de vérifier la validité des décisions des autorités. C'est un mécanisme auquel les citoyens ont montré leur attachement en vote populaire il y a quelques années. Il ne doit pas être limité. De plus, dans le domaine de la chasse, le droit de recours est peu utilisé. Il n'y a donc aucun effet de blocage en la matière.
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Die Kantone "sorgen für eine wirkungsvolle Aufsicht", heisst es im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Muss die Aufsicht, um wirkungsvoll zu sein, aber nicht auch professionell sein? Als Bündnerin weiss ich, wie professionell die Bündner Wildhüter und Wildhüterinnen sind. In Graubünden gibt es Tausende von Jägern und Jägerinnen, zu viele Hirsche und auch Wölfe und manchmal sogar Bären, die erlegt werden müssen. Die professionellen Bündner Wildhüter und Wildhüterinnen dürfen selbst nicht jagen. Sie sind gut ausgebildet und geniessen das Vertrauen der Bevölkerung. Das ist gut so.
In der Sendung "Netz Natur" über die Jagd von Anfang Januar 2019 wurde nun aufgezeigt, dass es Kantone gibt, die die Jagdgesellschaften mit der Jagdaufsicht in ihrem eigenen, gepachteten Jagdrevier beauftragen. Es kommt also vor, dass Jäger diese Aufgabe übernehmen; die Jagdaufseher sind Mitglieder der Jagdgesellschaften. Es stellt sich die Frage, ob die Aufsicht in diesen Fällen unabhängig genug erfolgt, ob die Wildhüter nicht befangen gegenüber ihren Jagdkollegen sind. Die vom Bundesgesetz verlangte "wirkungsvolle Aufsicht" betrifft die Kontrolle der Jagd, die Bekämpfung der Wilderei, die Beobachtung der Wildbestände, den Schutz der Wildtiere und ihres Lebensraumes, wenn nötig auch Abschüsse von Wildtieren, die Durchführung von Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden in Nichtjagdgebieten, Öffentlichkeitsarbeit und vieles andere mehr.
Der Beruf des Wildhüters ist ein richtiger Beruf, vom Bund seit vielen Jahren als solcher anerkannt. Es gibt eine Ausbildung und einen eidgenössischen Fachausweis. Das Bundesamt für Umwelt bietet alljährlich einen Weiterbildungskurs an. Die Anforderungen an die Wildhut nehmen zu, auch im Hinblick auf die zurückkehrenden einheimischen Tiere und die neu einwandernden Wildtierarten. Für eine "wirkungsvolle Aufsicht" ist meines Erachtens in allen Kantonen Professionalität erforderlich.
Deshalb bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absatz 2 zu unterstützen.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Liebe Kollegin Semadeni, wir wissen ja aus dem Kanton Graubünden, einem grossen Jagdkanton, wie Sie zitiert haben, wie anspruchsvoll eine richtige Bewirtschaftung, Regulierung und Pflege der Wildtiere ist. Wir wissen auch, dass es sogar schon auf kantonaler und regionaler Ebene schwierig ist, das richtig durchzuführen. Schauen Sie sich allein die ganzen Diskussionen über die Sonderjagd aktuell an. Warum glauben Sie, dass eine zentrale Aufsicht in Bern, die weit weg von den Tierbeständen, vom Klima und von der Topografie ist, dies besser lösen kann?
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Cara collega, Sie haben meinen Antrag nicht verstanden. Ich verlange keine zentrale Aufsichtsbehörde. Ich verlange nur, dass die Kantone professionell ausgebildete Wildhüter und Wildhüterinnen haben, genauso wie im Kanton Graubünden. Das funktioniert ja perfekt. Ich denke, die Herausforderungen können so besser gemeistert werden.
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Bei meiner ersten Minderheit bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe p geht es um die Waldschnepfe. Artikel 5 bezeichnet ja die jagdbaren Arten. Ich bitte Sie, die Waldschnepfe endlich von dieser Liste zu streichen. Die Waldschnepfe ist ein faszinierendes Tier, aber sie ist selten in der Schweiz. Der Vogelschutz kämpft schon lange dafür, dass sie nicht mehr jagdbar ist. Wir haben von der Waldschnepfe heute noch etwa 1000 bis 4000 Brutvögel in der Schweiz, aber wir wissen wenig über sie. Sie ist ein nachtaktives Tier und unglaublich schwierig zu bejagen und zu erforschen.
Was man jetzt allerdings sagen kann, ist, dass die Jagdstatistik eine Abschusszahl von jährlich 2000 Tieren ausweist. Das weist darauf hin, dass in der Schweiz vor allem durchziehende Tiere gejagt werden. Aber die Forschung weiss zu wenig; sie kann nicht sicherstellen, dass die Jagd auf die Waldschnepfe nicht doch auch die Brutvogelbestände in der Schweiz beeinträchtigt. Wenn ein Tier wie die Waldschnepfe gefährdet ist und auf der Liste der bedrohten Arten steht, dann sollte dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen werden. Der Vorsorgegedanke sollte "höhergewichtig" beurteilt werden als die Jagdbarkeit.
Der Ständerat schlägt nun vor, die Schonzeit um einen Monat zu verlängern. Das nützt aber nichts. Es ist gut gemeint, aber in diesem zusätzlichen Schonmonat werden sowieso nur etwa fünf Prozent der Tiere gejagt. Das hat also keinen Einfluss auf die möglichen nachteiligen Wirkungen der Jagd auf die Waldschnepfe.
Ich bitte Sie deshalb: Tragen Sie dazu bei, dieser seltenen, faszinierenden Art ein bisschen Schutz zu gewähren, indem Sie sie von der Liste der jagdbaren Tiere streichen.
In Artikel 5 Absatz 5 geht es um die Ausnahmen betreffend jagdbare Arten und Schonzeiten. Wir von der Minderheit bitten Sie, hier sicherzustellen, dass das letzte Wort in diesen Fragen beim Bund bleibt und nicht an die Kantone delegiert wird. Das Instrument der Bestimmung der jagdbaren Arten und Schonzeiten ist für die Erhaltung der Artenvielfalt in der Schweiz und zum Schutz gefährdeter Arten wichtig.
In der Bundesverfassung heisst es in Artikel 78 Absatz 4 klipp und klar: Der Bund "erlässt Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt". Und: "Er schützt bedrohte Arten vor Ausrottung." Vor diesem Hintergrund scheint es uns absolut klar zu sein, dass die Hoheit über die Bestimmung, was denn jagdbar ist und was nicht, dem Bund zugesprochen werden muss. Sie kann nicht abschliessend bei den Kantonen liegen. Das wäre aus unserer Sicht verfassungswidrig.
In diesem Sinn bitte ich Sie, die Minderheit Jans bei Artikel 5 Absatz 5 zu unterstützen.
Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Monsieur Jans, vous nous avez parlé longuement de la bécasse des bois - "Waldschnepfe" en allemand. Vous savez sans doute comme moi qu'il s'agit d'un oiseau migrateur et que donc les périodes durant lesquelles elle est en Suisse peuvent varier en fonction de la météorologie. De plus, en Suisse, peu de bécasses sont tirées, parce que cela est réservé à un très petit nombre de chasseurs qui doivent avoir des chiens spécialement formés. Croyez-vous qu'avec votre proposition vous allez vraiment sauver les bécasses des bois?
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ich habe meinen Minderheitsantrag sehr wissenschaftlich begründet; ich habe das versucht. Ich möchte nicht die Jäger der Waldschnepfe schlechtreden. Diese Jagd ist eine Spezialität. Es ist unglaublich schwierig, es braucht sehr gute Hunde dafür, die speziell dafür trainiert sind; es ist eine Spezialität. Die Leute sind unglaublich, die es schaffen, diese Tiere zu bejagen. Aber sie bejagen in der Schweiz etwa 2000 Exemplare. Ich sage es nochmals: Wir haben zwischen 1000 und 4000 Brutpaare dieser Art, die streng geschützt ist. In diesem Sinn ist es einfach ein Widerspruch, solche Tiere jagdbar zu machen.
Sie haben Recht: Es geht bei den Waldschnepfen vor allem um Tiere, die durchziehen. Aber wie ich gesagt habe: Waldschnepfen, die sehr schwierig zu erforschen sind, ziehen nicht weite Strecken, und man kann eben mit der Jagdbarkeit der Tiere hier in der Schweiz nicht ausschliessen, dass die Brutbestände dadurch auf lange Sicht gefährdet werden.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag anzunehmen.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
BO 2019 N 680Der Minderheit Hess Lorenz geht es in Artikel 5 Absatz 7 um das Beschwerderecht: In der ständerätlichen Kommission war dieses Beschwerderecht noch kein Thema; der Ständerat beschloss dann bei Artikel 5 Absatz 7, dass das Beschwerderecht völlig gestrichen werden sollte. Das heisst, dass für Entscheide der Jagdplanung, die die Kantone vornehmen, generell niemand ein Beschwerderecht haben sollte.
Jetzt gibt es durchaus Nutzergruppen, die sagen könnten, kein Beschwerderecht sei im Sinne der effizienten Planung und auch im Sinne der Jagd eigentlich gut. Hier müssen wir uns einfach bewusst sein, dass wir damit einen Passus einführen würden, den wir sonst in keiner Gesetzgebung kennen, auch wenn wir auch bei anderen Gesetzgebungen froh wären, es gäbe nicht noch ein Beschwerderecht.
Ich denke, dass ein solcher Absatz hier schlicht nicht mehrheitsfähig und auch schlecht erklärbar ist. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Hess Lorenz als Teil eines faktischen Konzepts im Zusammenhang mit Artikel 12 zu sehen, bei dem die Kommissionsmehrheit das Beschwerderecht oder den Wegfall des Beschwerderechts spezifiziert.
Konkret geht es um Folgendes: Wir sollten gemäss Minderheit Hess Lorenz auf den kompletten Wegfall des Beschwerderechts in Artikel 5 Absatz 7, was so eigentlich nicht geht, verzichten. Hingegen macht es Sinn, wenn wir in Artikel 12 das Beschwerderecht für bestimmte Fälle, für einen bestimmten Bereich streichen, wenn wir es also nicht einfach gänzlich, sondern klar spezifiziert streichen.
Worum geht es? Es geht darum, dass es bei einzelnen jagdbaren Tieren, die die Voraussetzungen erfüllen, die Schaden stiften usw. - Sie können das in Artikel 12 nachlesen -, möglich sein soll, dass die kantonalen Behörden ein Eingreifen bewilligen, ohne dass eine Beschwerde möglich ist.
Worum geht es in der Praxis? Zum Beispiel, das wurde auch schon in der Kommission erwähnt, um den Hirsch in den Rebbergen, der nachweislich grossen Schaden anrichtet und dem nicht beizukommen ist. Oder ein anderes Beispiel, das sich kürzlich im Mittelland ereignete: Ein Wildschwein tut sich in einer Gärtnerei gütlich, findet den Ausgang nicht mehr und richtet grossen Schaden an. In solchen Fällen soll es möglich sein, diese einzelnen jagdbaren Tiere mit einer Bewilligung - oder besser: durch den Kanton - eliminieren zu lassen. In einem solchen Fall macht es keinen Sinn, zuerst noch wochenlange Korrespondenz zu führen und den Entscheid noch auszuschreiben. Bis dahin ist der Schaden längstens riesig und das betroffene Tier gar nicht mehr hier.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu Artikel 5 Absatz 7 als Teil eines Konzepts zu sehen: Das Beschwerderecht soll nicht gänzlich ausgeschaltet werden, das wäre nur schwer vertretbar, das machen wir auch sonst nirgends. Hingegen soll der Kanton dort, wo es wichtig ist, schnell und unbürokratisch handeln und bei einzelnen jagdbaren, schadenstiftenden Tieren ein Eingreifen verfügen können, wie es die Mehrheit bei Artikel 12 will.
Deshalb bitte ich Sie im Sinne des Kompromisses und des Konzepts, bei Artikel 5 Absatz 7 der Minderheit zuzustimmen und später bei Artikel 12, der das Beschwerderecht spezifiziert einschränkt, der Mehrheit zuzustimmen.
Aebi Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Kollege Hess, ich unterstütze eigentlich die Anträge der Minderheit Jans und von Kollege Gugger betreffend Waldschnepfe, Birkhahn und Schneehuhn. Es sind ja zum Teil Vogelarten, die auf der Roten Liste sind. Eine Frage an Sie als Präsident des Berner Jägerverbandes: Wie sinnvoll ist diese Jagd noch betreffend Regulierung des Bestandes, da diese Vogelarten ja zum Teil sogar auf der Roten Liste stehen?
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Ich bin natürlich jetzt als Vertreter meines Minderheitsantrages hier, und dieser betrifft nicht die Anträge, die in Bezug auf die von Ihnen genannten Vögel gestellt worden sind. Dazu kommen wir jetzt dann bei der entsprechenden Beratung. Wenn Sie mich schon fragen, so ist für mich die Tatsache entscheidend, dass auch nach Auskünften beispielsweise der Vogelwarte Sempach hier die Jagd vertretbar ist. Für mich entscheidend ist, dass sie nicht einschneidende Veränderungen oder eine Diminuierung des Bestandes zur Folge hat. Gerade was die Waldschnepfe anbelangt, haben wir diese Frage auch in der Kommission diskutiert und uns von fachlicher Seite bestätigen lassen, dass dieser Zugvogel in seinem Bestand durch die Tatsache, dass er während einer gewissen Zeit auch in der Schweiz bejagt werden kann, keine Veränderung erfährt. Aber wie gesagt: Diese Anträge behandeln wir jetzt dann auch in diesem Block. Ich nehme dazu sowieso noch einmal Stellung.
Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical
Ich darf Ihnen als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion die Empfehlungen zur Detailberatung in Block 1 übermitteln.
In Artikel 1 geht es um den Zweck des Jagdgesetzes. Hier braucht es nach unserer Meinung keine weitere Präzisierung. Wir empfehlen Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen.
In Artikel 3 geht es um die Grundsätze. Auch hier werden wir der Mehrheit folgen, weil wir der Meinung sind, weitere Präzisierungen, z. B. im Bereich der Nachsuche, brauche es nicht. Meldestellen für jede Nachsuche einzurichten und zu deklarieren führt zu einer zusätzlichen Bürokratie; dies lohnt sich nicht, weil die Nachsuche doch meistens sehr gut geregelt ist.
Die Kantone haben das Recht, das Jagdsystem und die Jagdgebiete festzulegen. Wir sind auch der Meinung, dass diese kantonale föderale Hoheit weiterhin gelten soll. Weitere Einschränkungen, wie sie in einem Minderheitsantrag aufgelistet sind, werden wir nicht unterstützen.
Artikel 4 geht auf das Thema der Jagdberechtigung ein. Wir unterstützen die Version des Bundesrates und finden sowohl die Mindestvorgabe der Jagdprüfung als auch die erweiterte Möglichkeit der Kantone, gegenseitig Jagdprüfungen anzuerkennen, richtig. Ich denke, das ist im Sinne der heutigen Zeit. Die Leute sind mobil. Sie machen irgendwo eine Jagdprüfung und wohnen später an einem anderen Ort. Hier sollte eine Anerkennung gut möglich sein. In diesem Sinne macht auch die Mindestvorgabe dessen, was zu einer Jagdprüfung gehört, Sinn.
Artikel 5 geht auf die jagdbaren Arten und die Schonzeit ein. Die Kommissionsmehrheit hat sich hier der Definition des Ständerates angeschlossen. Das sehen wir gleich. Wir empfehlen Ihnen in diesem Sinne auch, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen. In diesem Sinne lehnen wir auch die Einzelanträge, die Änderungsanträge Chevalley, Gugger und Gschwind, ab.
Es gibt in Artikel 5 aber eine Ausnahme, wo wir eine andere Haltung haben, nämlich bei Artikel 5 Absatz 7. Die Mehrheit unserer Fraktion wird den Minderheitsantrag Hess Lorenz unterstützen, welcher im Bereich der kantonalen Schonzeit das Beschwerderecht des Natur- und Heimatschutzes weiterhin zulassen will.
Abschliessend noch Artikel 7, der Artenschutz: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Ruppen grossmehrheitlich ab. Wir sind der Meinung, dass der Einbezug von weiteren Nutzergruppen nicht im Gesetz weiter präzisiert werden muss. Dieser Einbezug ist heute schon möglich. Die Kantone regeln das in ihrer föderalen Hoheit und im Umgang mit ihren Nutzergruppen, und wir sind nicht der Meinung, dass wir weitere Präzisierungen einbauen müssen.
Die FDP-Liberale Fraktion wird grossmehrheitlich der Mehrheit folgen, mit wenigen Ausnahmen, die ich Ihnen aufgelistet habe.
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP-Fraktion unterstützt bei Ziffer I Absatz 1, "Ersatz von Ausdrücken", meinen Minderheitsantrag. Die wichtigsten Argumente habe ich bereits vorhin im Rahmen der Begründung meines Minderheitsantrages dargelegt. Ergänzend ist noch Folgendes anzufügen: Die Jagdbanngebiete liegen allesamt in touristisch genutzten Gebieten, namentlich in den Bergregionen. Für diese Bergregionen ist der Tourismus ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Eine Beschränkung der Zugänglichkeit ganzer Territorien ist deshalb zu verhindern. Mit der Umbenennung von Jagdbanngebieten in Wildtierschutzgebiete werden unseres Erachtens die Zugangsbeschränkungen weiter verschärft, weil die Gefahr besteht, dass die Nutzungsinteressen gegenüber dem Schutz BO 2019 N 681 von wildlebenden Säugetieren und Vögeln in den Hintergrund gedrängt werden.
Die Anträge der Minderheit Thorens Goumaz zu Artikel 1 Absatz 1, der Minderheit Semadeni zu Artikel 3 Absatz 2 und der Minderheit Thorens Goumaz zu Artikel 3 Absätze 3, 5 und 6 lehnen wir ab. Insbesondere das Verbot der Baujagd wird seit Jahren zum Anlass genommen, um schrittweise, einer Salamitaktik folgend, die Jagd sukzessive einzuschränken oder gar abzuschaffen. Zudem gibt es durchaus auch Gebiete, in denen die Baujagd dazu beiträgt, den Fuchsbestand etwas einzudämmen, insbesondere dort, wo Füchse ihre Bauten in der Nähe von Siedlungen haben. Diese Bestände sind nicht ganz unproblematisch, wegen der Gefahr der Ausbreitung von Krankheiten.
Bei den kantonalen Jagdprüfungen, bei Artikel 4, unterstützt unsere Fraktion ebenfalls meinen Minderheitsantrag. Dazu nur noch Folgendes: Bei einer gegenseitigen Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen besteht ein Ungleichgewicht zwischen Patentkantonen und Revierkantonen. Es besteht nämlich kein Gegenrecht, weil Revierpächter ohne Auflagen in Patentjagdgebieten jagen dürfen, dies aber im umgekehrten Fall nicht möglich ist, also Patentjäger nicht in Revierkantonen jagen dürfen, weil die Revierpächterzahl begrenzt ist.
Hierzu noch eine Replik an Kollege Vogler, der vorhin gesagt hat, dass die Kantone einstimmig beschlossen hätten, diese Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen zu wollen: Ich habe hier ein Schreiben der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis, in welchem klar festgehalten wird, dass der aktuelle Gesetzestext in Artikel 4 unverändert beizubehalten sei, wie das der Ständerat beschlossen hat.
Bei Artikel 5 Absatz 5 lehnen wir den Antrag der Minderheit Jans ab. Die Kantone sollen eine vorübergehende Verkürzung der Schonzeiten ohne vorherige Zustimmung des Bafu vornehmen können. Unseres Erachtens genügt eine Anhörung des Bafu. Die Kantone sollen mehr Handlungsspielraum erhalten. Dies erlaubt es ihnen, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Regionen besser einzugehen. Es ist auch so, dass heute die normale Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen die Anhörung ist.
Bei Artikel 5 Absatz 7 unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnen den Antrag der Minderheit Hess Lorenz ab. Entscheide der kantonalen Jagdbehörden sollen nicht dem Beschwerderecht nach Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz unterliegen. Es geht hier um den Ausschluss des Beschwerderechts bei Massnahmen gegen schadenstiftende Tiere der jagdbaren Tierarten. Dieser Antrag geht auf einen Input der Jagdbehörden zurück. Damit werden Schäden, insbesondere in der Landwirtschaft, vermindert. Das ist sehr wichtig für die Praktikabilität, und es wird von fast allen Jagdverwaltungen unterstützt.
Ein Beispiel ist der schadenstiftende Hirsch in Reben oder anderen Obstkulturen. Es kommt immer wieder vor, dass ein Hirsch während der Schonzeit Schäden in einem Rebberg oder in einer Obstkultur verursacht. Der Abschuss dieses Hirsches auch in der Schonzeit muss vorher formell verfügt und beschwerdefähig publiziert werden. Das ist ein grosser Verwaltungsaufwand, den es zu verhindern gilt. Es geht also auch darum, die administrative Vollzugslast der kantonalen Verwaltungen zu vermindern. Zudem: Falls solche Entscheide dem Beschwerderecht unterliegen, ist die Obstkultur längstens zerstört, wenn der Beschwerdeentscheid vorliegt.
Und schliesslich unterstützt die SVP-Fraktion beim Einbezug der Nutzergruppen in Artikel 7 Absatz 4 meine Minderheit; ich habe die entsprechenden Ausführungen vorhin gemacht.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Kollege Ruppen, wir haben sehr grosse Unterschiede von Kanton zu Kanton: topografisch, in Bezug auf Flora, Fauna und natürlich auch auf die Wildtiere bzw. deren Bewirtschaftung.
Ich habe eine Frage zur gegenseitigen Anerkennung kantonaler Jagdprüfungen: Es wird gesagt, dass man noch kantonale Einschränkungen erlassen könne. Welche Art von Einschränkungen kann man noch erlassen, und welche Einschränkungen könnte man mit dieser neuen Regelung dann eben nicht erlassen?
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Kollegin Martullo, besten Dank für diese Frage. Im Gesetzentwurf ist in Artikel 4 Absatz 2 klar geregelt, dass die kantonalen Jagdprüfungen die folgenden Bereiche umfassen: Wildtierbiologie, Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz und Umgang mit Waffen. Diese Bereiche, die in Absatz 2 aufgeführt sind, müssen die Kantone gegenseitig anerkennen. Die Kantone können, darüber haben wir in der Kommission diskutiert, weiterhin drei Punkte selber regeln: erstens die Finanzen: Was kostet ein Patent? Zweitens die Jagdpraxis: Es ist sehr unterschiedlich, wie zum Beispiel die Hirsche in den einzelnen Kantonen reguliert werden; hier müssen die lokalen Begebenheiten berücksichtigt werden. Und drittens die Leumundsregelungen: Kann jemand ein Patent erhalten, wenn er zum Beispiel die Steuern nicht bezahlt?
Chevalley Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral
Un groupe d'experts internationaux vient de publier un rapport alarmant sur l'état de la biodiversité. Une espèce sur huit pourrait disparaître à moyen terme si l'humanité ne réagit pas rapidement. Et c'est bien l'homme qui est responsable de ce déclin massif. Donc c'est à nous d'agir!
En Suisse, il est aujourd'hui possible de tuer des espèces qui figurent sur la liste rouge des espèces en voie de disparition. En réalité, on ne fait pas mieux que les braconniers en Afrique qui massacrent les éléphants ou les Japonais qui chassent la baleine. Cela doit s'arrêter.
C'est pourquoi il est important d'abroger les lettres f, l et p de l'article 5 alinéa 1 en soutenant ma proposition, la proposition de la minorité Jans et la proposition Gugger.
Il est intéressant d'observer que les chasseurs refusent de tenir une statistique des animaux blessés durant la chasse. Ils ne veulent pas non plus devoir annoncer les pistages qu'ils ont dû faire pour retrouver ces pauvres animaux qu'ils ont ratés. De quoi ont-ils peur? La chasse à la battue est une perturbation grave pour la faune sauvage. De plus, les animaux qui fuient sont difficiles à tirer et sont souvent ratés. Cela génère des souffrances inutiles.
Il est important de limiter les chasses à la battue et d'imposer d'établir des statistiques claires concernant les animaux ratés par les chasseurs, en soutenant la proposition de la minorité Thorens Goumaz à l'article 3 alinéas 3 et 6.
Comme cela a déjà été dit, la chasse au terrier est non seulement cruelle pour les blaireaux et les renards, mais elle est également dangereuse pour les chiens de chasse. Elle ne se justifie aucunement et devrait être simplement interdite. D'ailleurs, une enquête Demoscope de mars 2019 confirme que les citoyens suisses soutiennent à plus de 67 pour cent cette interdiction.
Lorsque l'on est patriote, on devrait être fier de sauvegarder son patrimoine naturel et sa biodiversité. Certains devraient faire preuve d'un peu plus de cohérence, sinon on sera bientôt obligé d'importer des animaux étrangers pour peupler nos forêts.
Le groupe vert'libéral vous invite à en revenir à une loi plus raisonnable, en phase avec son temps.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Bei Block 1 empfiehlt Ihnen die BDP-Fraktion Folgendes: Was Ziffer I Absatz 1, den Ersatz von Ausdrücken, anbelangt, was Artikel 1 Absatz 1, den Zweckartikel, anbelangt und was Artikel 3 Absatz 2, die Aufsicht, anbelangt, empfehlen wir Ihnen, die Anträge der Mehrheit zu unterstützen.
Zur Professionalität der Aufsicht gemäss Antrag der Minderheit Semadeni: Ich verstehe Ihre Argumentation, die dahintersteckt, sehr wohl, muss Ihnen aber sagen, dass wir diese Aufsicht tatsächlich weitestgehend schon haben. Es gilt einfach auch die Systeme zu unterscheiden: In einem Patentjagdkanton - das sind die grossen Jagdkantone Graubünden, Bern, Wallis - haben wir nichts anderes als professionelle Wildhüter. Was die Revierjagdkantone anbelangt, ist es schon nicht so, dass einfach der Kollege aus der Mitte bestimmt wird und ein bisschen die Aufsicht wahrnimmt. Auch diese Personen müssen klar bestimmt sein: Der Kanton muss ihnen die Kompetenz geben; sie haben nicht einfach den Status eines Kollegen, der ein bisschen auf die anderen BO 2019 N 682 Kollegen schaut. Aus der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass diese Aufseher ihre Pflicht in der Regel sehr ernst nehmen, weil die Aufsicht innerhalb einer Reviergesellschaft wichtig ist und weil man in seiner Gesellschaft und in seinem Revier keine Auswüchse und Widerhandlungen haben will. Auch wenn die Begründung nachvollziehbar ist, lehnen wir diesen Minderheitsantrag deshalb ab.
Zu Artikel 3 Absätze 3, 5 und 6: Was die Liste der erfolgten Nachsuchen betrifft, glaube ich, dass die Nachsuchen in jedem Kanton erfasst werden. Hier könnte man aus Sicht der Praxis wieder länger werden; ich verzichte darauf. Nachsuche ist nicht gleich Nachsuche. Es gibt eine Reihe von reinen Kontrollsuchen, und es gibt Suchen, bei denen ein Tier nach kurzer Zeit gefunden wird, weil es mit einer tödlichen Verletzung geflüchtet ist. Wenn hinter dem Antrag die Absicht stecken würde, es sei eine möglichst hohe Zahl von Nachsuchen zu generieren - ich vermute, das sei die Absicht dahinter -, um daraus abzuleiten, wie schlecht geschossen werde, wäre das eben nicht das richtige Mittel. Deshalb brauchen wir hier keine neuen Listen; die Nachsuchen werden erfasst.
Die Abschaffung der Baujagd - auch hier in Artikel 3 - ist aus zwei Gründen abzulehnen. Zum einen nimmt man, seit es Jagdgegner gibt, die ich selbstverständlich respektiere, und seit es politische Vorstösse gegen die Jagd gibt, immer zuerst die Baujagd. Die Baujagd ist kein gutes Spielfeld, um mit Salamitaktik die Jagd einzuschränken. Die Baujagd wird nur noch von wenigen Jägern ausgeübt, nach strengen Grundsätzen. Bei uns gibt es eine Meldung des Ortes, wo das gemacht wird, es ist eine spezielle Ausrüstung mit einem Sender beim Hund erforderlich usw. Ich glaube nicht, dass wir hier noch auf die Schnelle die Baujagd verbieten sollten. Das ist nicht zielführend und auch nicht nötig.
Die Bestimmung, wonach pro Jagdgebiet nur noch zwei, drei Jagden durchgeführt werden sollen, ist leider nicht praxistauglich. Ich komme wieder auf die grossen Patentjagdkantone zurück. Was ist dort ein Jagdgebiet? Dort gibt es auch weiterhin keine grossen Treibjagden, man jagt in Gruppen zu fünft. Der ganze Kanton ist das Jagdgebiet. Was die Revierjagdkantone anbelangt, sind die Reviergesellschaften selber dafür besorgt, dass sie nur wenige Treibjagden machen, weil sie ja selber daran interessiert sind, einen ausgewogenen Bestand und eine gewisse Ruhe in ihrem Revier zu haben.
Was Artikel 4, die Jagdprüfungen, anbelangt, ist es höchste Zeit, dass wir hier die gegenseitige Anerkennung einführen. Die meisten Kantone machen das schon lange, und es erfolgen keine Invasionen von fremden Jägern in diese Kantone, meistens auch deshalb nicht, weil es ein bisschen mehr kostet, wenn man in einen anderen Kanton jagen geht. Aber die Prüfung sollte akzeptiert werden.
Bei Artikel 7 Absatz 4, wo es um die Berücksichtigung und die Mitsprache der Nutzergruppen geht, sind wir ebenfalls gegen den Minderheitsantrag. Wir sind darauf angewiesen, und auch unsere Wildtiere sind darauf angewiesen, dass es Wildruhezonen gibt, gerade im gebirgigen Gebiet, wo man einfach wirklich auf Störungen verzichten muss, wo man halt auch gewisse Tourenrouten nicht durchführen sollte. Wenn bei jedem Entscheid noch eine angemessene Berücksichtigung der Nutzer stattfinden soll, dann sind solche Schutz- und Ruhezonen nicht mehr möglich. Am Schluss müssen die Gleitschirmflieger, die Skitourengänger, die Nachtwanderer alle diese Gebiete nützen. Das ist nicht im Sinne der Wildtiere.
Bei Artikel 5 Absatz 7 haben wir die Minderheit Hess Lorenz. Ihren Antrag habe ich vorhin begründet. Es geht um das Konzept des Beschwerderechts in Zusammenhang mit Artikel 12.
Chevalley Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral
Monsieur Lorenz Hess, vous dites que la chasse au terrier est peu pratiquée en Suisse. Cette chasse est très cruelle. Pourquoi ne voulez-vous pas l'interdire définitivement? Est-ce que vous ne pensez pas que cela donnerait une meilleure image des chasseurs?
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Ich denke, wir sollten die Baujagd aus zwei Gründen nicht abschaffen: Zum Ersten stellt sie kein Problem dar; sie ist nicht zwingend brutaler als eine andere Jagd. Wir müssen schon ehrlich sein: Wenn auf einer Jagd Hunde eingesetzt werden, und das ist auch über dem Boden beim Bejagen von Reh und Rotwild der Fall, dann ist es immer die Aufgabe des Hundes, Wild aufzustöbern, und dann, wenn es am richtigen Ort klappt, kommt ein Jäger tatsächlich zum Erfolg, egal, ob ein Hund ein Wildtier in einem Gestrüpp oder im Bau aufstöbert. Ich denke, da müssen wir nicht gezwungenermassen einen Riesenunterschied machen. Das ist der eine Grund.
Der zweite Grund ist die Tatsache, dass die Baujagd heute, wie Sie schon selber gesagt haben, nur noch von wenigen Leuten, Spezialisten, ausgeführt wird. Die Regeln zum Schutz der Tiere und auch die Meldepflicht führen dazu, dass diese Jagd getrost weitergeführt werden kann, auch wenn sie nicht mehr sehr häufig praktiziert wird.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste
Ich gebe zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsidentin von Pro Natura.
Je ne commenterai pas tous les articles en détail. En général, le groupe socialiste soutiendra les propositions de la minorité Thorens Goumaz, qui relaie les préoccupations des milieux de protection des animaux. Par contre, le groupe socialiste rejettera les propositions de la minorité Ruppen, notamment celle à l'article 4. Il nous semble important qu'il y ait une reconnaissance réciproque des examens de chasse et qu'il soit garanti que les contenus prescrits par la législation fédérale soient dûment pris en compte dans la formation des chasseurs.
Unterstützen wird die SP-Fraktion auch die Minderheitsanträge Semadeni und Jans sowie den Minderheitsantrag Hess Lorenz zu Artikel 5 Absatz 7, auch wenn wir nicht zu seinem ganzen faktischen Konzept Ja sagen werden.
Zu den wichtigeren dieser Minderheitsanträge möchte ich Folgendes festhalten: Zu den jagdbaren Arten und den Schonzeiten kommentiere ich nur beispielhaft den Minderheitsantrag Jans. In eine ähnliche Richtung, einfach bei anderen Tierarten, gehen die Einzelanträge Gugger und Chevalley. Nationalrat Jans beantragt, dass die Waldschnepfe - en français: la bécasse des bois - unter Schutz gestellt wird, indem sie von den jagdbaren Arten ausgenommen wird. Die Waldschnepfe ist in der Schweiz gefährdet, Sie haben die Ausführungen von Herrn Jans gehört. Es handelt sich um eine bedrohte Vogelart, deren Lebensraum zunehmend zerstört wird. Um ihren Erhalt zu sichern, muss sie unbedingt unter Schutz gestellt werden. Wenn Sie dem Schutzgedanken des Gesetzes Rechnung tragen wollen, stimmen Sie diesem Minderheitsantrag Jans sowie den Einzelanträgen Gugger und Chevalley zu.
In Artikel 5 Absatz 5 beantragt der Bundesrat, dass für vorübergehende Verkürzungen der Schonzeit, die der Kanton beschliessen kann, neu das Bafu angehört werden muss. Neu ist also nicht mehr das Departement zuständig - damit können wir leben -, aber es wird nur noch eine Anhörung durchgeführt. Das ist eine klare Schwächung der Position des Bundes und damit des Schutzes der zu gewissen Zeiten zu schonenden Tiere. Wir unterstützen die Minderheit Jans, die verlangt, dass das Bafu seine Zustimmung geben muss, wenn die Schonzeiten verkürzt werden sollen. Bei einer Anhörung kann der Kanton immer noch anders entscheiden, wenn er mit der Meinung des Bafu nicht einverstanden ist. Bei einer Verweigerung der Zustimmung kann er dagegen nicht anders entscheiden.
Noch wichtiger ist allerdings Absatz 7 von Artikel 5 und die durch den Minderheitsantrag Hess Lorenz beantragte Streichung der vom Ständerat eingeführten Bestimmung, dass die Umweltorganisationen kein Beschwerderecht mehr BO 2019 N 683 gegen jagdrechtliche Verfügungen der kantonalen Jagdbehörden zu jagdbaren Arten haben sollen. Die Umweltorganisationen haben von diesem Beschwerderecht nur sehr selten Gebrauch gemacht, es wird nicht leichtfertig ergriffen. Es ihnen hier einfach zu entziehen ist äusserst bedenklich. Eine Beschwerde ist ein wichtiges und legitimes Instrument der öffentlichen Kontrolle von Behördenentscheiden, welches nicht ungerechtfertigterweise eingeschränkt werden darf. Ich bitte Sie daher, hier dem Minderheitsantrag Hess Lorenz zu folgen.
Noch eine letzte Bemerkung zum Minderheitsantrag Ruppen bei Artikel 7 Absatz 4, dass die betroffenen Nutzergruppen bei Schutzfragen einbezogen werden sollen: Das ist heute gängige und unbestrittene Praxis, das muss und sollte nicht an einer einzelnen Stelle ins Gesetz eingefügt werden.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC
In diesem ersten Block geht es zu einem grossen Teil um Bestimmungen, welche die Kompetenzen im Jagdbereich und die Art und Weise, wie in der Schweiz gejagt wird, betreffen. Die CVP-Fraktion stellt sich bei diesen Fragen auf den Standpunkt, dass erstens die föderalen Strukturen zu respektieren sind und dass sich zweitens die Ausübung der Jagd, so verschiedenartig sie ist, in der Schweiz bewährt hat. Es braucht weder eine Kompetenzverschiebung noch eine Revolution im Jagdbereich. Dementsprechend lehnt die CVP-Fraktion die meisten Minderheitsanträge im ersten Block ab.
Als unnötig erachtet sie beispielsweise den Minderheitsantrag Thorens Goumaz, der verlangt, der Tierschutz sei auch als Zweck des Gesetzes aufzunehmen, zumal der Tierschutz im Titel dieses Gesetzes erwähnt ist. Dieser Antrag wie auch der Minderheitsantrag Semadeni bezüglich einer professionellen Aufsicht widerspiegeln ausserdem eine Art Grundmisstrauen gegenüber den Jagdkreisen, welches unsere Partei so nicht teilt. Die Kritik ergeht insbesondere an die Revierjagdkantone, wo die Wildhüter auch Mitglieder in den Jagdgesellschaften sind. Man befürchtet dort quasi eine freundschaftlich-milde Kontrolle. Diesem Bild halte ich gerne meine persönliche Beobachtung in meinem traditionellen Revierjagdkanton entgegen: Wenn es um Tierschutz geht, wenn es um die Würde des Tieres geht, aber auch wenn es beispielsweise um die Wildbrethygiene geht, gibt es auch eine soziale Kontrolle. Es ist mitnichten so, dass ein Jäger in einer Jagdgesellschaft einfach tun und lassen kann, was er will. Das stimmt einfach nicht. Bitte legen Sie dieses Bild ab, und lehnen Sie entsprechend die Minderheitsanträge Thorens Goumaz und Semadeni ab.
Das Zusammenspiel von Bund und Kantonen wird explizit Thema in Artikel 5 Absätze 5 und 7. Über Absatz 7 und das Beschwerderecht werden wir uns bei Artikel 12 noch unterhalten. Herr Hess hat es richtig gesagt, es handelt sich dort eigentlich um ein Konzept. Wir haben Absatz 7 so verstanden, dass er sich auf Absatz 5 bezieht, also explizit auf die Schonzeiten. Wie auch immer das juristisch ist oder ausgelegt wird, es ist sicher nicht falsch, wenn wir hier eine Differenz zum Ständerat schaffen. Dann können wir das nämlich noch klären.
In Absatz 5 wird explizit das Verhältnis zwischen Kantonen und Bund angesprochen. Wir sind mit der Kommissionsmehrheit der Meinung, dass zur Verkürzung der Schonzeit keine Zustimmung des Bundes nötig ist, sondern einfach eine Anhörung. Die abschliessende Kompetenz liegt bei den Kantonen. Die Kantone kennen die Verhältnisse vor Ort, sie kennen die aktuellen Probleme, beispielsweise, wenn es um die Biodiversität oder um den Schutz einzelner Arten geht. Bitte behalten Sie diese Kompetenzen bei, ich danke Ihnen dafür.
Noch ein Wort zur oft zitierten Waldschnepfe: Es stimmt natürlich, wir haben eine verletzliche Schweizer Population, aber eine gute gesamteuropäische Population. Wir haben jetzt noch einen Einzelantrag Gschwind auf dem Tisch, welcher eigentlich einen guten Kompromiss darstellt, mit dem man die vor allem in der lateinischen Schweiz verbreitete Tradition der Jagd auf diese Art erhalten kann, gleichzeitig aber auch die verletzliche Schweizer Population nicht gefährdet, indem man die Jagd auf die Waldschnepfe nur noch einen Monat pro Jahr zulässt. Dann können auch die Hunde, die speziell dafür ausgebildet sind, gebraucht und bewegt werden. Die Tradition kann gewahrt werden, und die Population wird nicht gefährdet.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Einzelantrag Gschwind zu berücksichtigen, der bis jetzt nicht betrachtet wurde.
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Gerne gebe ich Ihnen die Positionierung der grünen Fraktion in diesem ersten Block bekannt.
Wir stimmen mit der Mehrheit, wenn es um die Ersetzung der Ausdrücke geht. Für uns ist der Minderheitsantrag Thorens Goumaz zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e wichtig: Wenn man schon ein Gesetz hat, das nicht nur zum Schutz der Interessen der Jäger ist, wie man das jetzt manchmal meinen könnte, sondern das eigentlich ein Gesetz zum "Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel" sein sollte, wie es schon im Titel steht, dann wäre es doch relevant, dass man beim Zweckartikel auch sagt, dass die "tierschutzkonforme Ausübung der Jagd" eben Teil dieses Gesetzes sein muss. Wir sehen nachher noch im Detail, worum es konkret geht.
Den Antrag der Minderheit Semadeni zu Artikel 3 Absatz 2 unterstützen wir auch.
Jetzt komme ich zu einem wichtigen Punkt: Bei Artikel 3 Absätze 3, 5 und 6 verlangt die Minderheit Thorens Goumaz Statistiken über die Nachsuche und ein Verbot der Baujagd. Ich habe mir gedacht, hier schaue ich einmal in die Geschichte zurück. Die Baujagd ist, wie von einem Vorredner korrekt gesagt wurde, ein Thema, das immer wieder kommt. Ich habe in den Archiven des Parlamentes nachgeschaut, wann das Thema im Bundeshaus aufgebracht wurde, und habe gesehen, dass es stimmt, was Frau Gössi gesagt hat, dass die Freisinnigen offenbar manchmal eine ökologische DNA hätten. Es war nämlich Frau Christine Beerli, damals FDP-Ständerätin aus dem Kanton Bern, die im Jahre 2002 eine Motion (02.3737) eingereicht hat, die genau das Gleiche forderte wie der Antrag der Minderheit Thorens Goumaz.
"Die Baujagd ist vielmehr eine sehr schwierige Angelegenheit, denn die Jäger hetzen vor allem Hunde in die Bauten von Füchsen und Dachsen. Damit ist ein Stress für diese Wildtiere verbunden, aber gleichzeitig natürlich auch eine Gefahr und eine grosse Qual - das liegt mir auch sehr am Herzen - für die Jagdhunde, die sie dazu benötigen ... Im Übrigen macht die Baujagd einen ganz kleinen Prozentsatz sämtlicher Jagden aus, und es ist ohne Schaden möglich, hier ein Verbot auszusprechen." Sie merken, dass ich abgelesen habe, nicht, weil ich meine Texte üblicherweise ablese, sondern weil das die Worte von Frau Christine Beerli im Ständerat zur Begründung ihrer Motion waren. Sie hat dann auch bezüglich der Nachsuche angefügt: "... ich glaube, dass es notwendig wäre, wenn auf der Bundesebene einige klärende, harmonisierende und grundlegende Normen erlassen würden, wenn namentlich auch die gesetzliche Voraussetzung geschaffen würde, um eine Nachsuchstatistik zu erstellen." (AB 2003 S 152)
Es sind jetzt nicht wahnsinnig viele Freisinnige hier im Rat. Ich bitte diese sowie den Fraktionspräsidenten, der zwar auch interessierter in den Computer schaut als zuhört, das vielleicht der Fraktion noch zu übermitteln. (Zwischenruf Walti Beat) Sie können gleichzeitig schreiben und hören, danke, Herr Walti. (Zwischenruf: Wo sind denn die Grünen?) Wir wissen schon, was für den Schutz der Tiere richtig ist, wir müssen es nicht mehr hören.
Dann gehe ich davon aus, dass mit dem Segen jetzt vielleicht nicht von Frau Thorens Goumaz, sondern von Frau Christine Beerli diese Minderheit dank der Unterstützung der Freisinnigen eine Mehrheit wird. Es würde dann nämlich reichen, wie ich mir vorstellen könnte.
Bei Artikel 4 schliessen wir uns der Mehrheit an. Auch die Kantone haben sich dafür ausgesprochen.
Ich kann mich bezüglich der jagdbaren Arten kurzfassen. Da wurde das Wichtige bereits gesagt. Es kann nicht sein, dass Artenschutz ein verfassungsmässiger Auftrag ist und wir gleichzeitig bedrohte Arten auf die Liste der jagdbaren Arten setzen. Das gilt für die Einzelanträge von Frau Chevalley und Herrn Gugger ebenso wie für den Antrag der Minderheit Jans.
BO 2019 N 684Zum Schluss noch zum Antrag der Minderheit Jans bezüglich Zustimmung bzw. Anhörung: Mein Gott, ich glaube, wir haben hier ein Bundesamt, das auch dazu da ist, eben diesen Schutz zu gewährleisten. Deshalb soll man ihm nicht nur zuhören, sondern es soll auch eine Interventionsmöglichkeit haben.
Schliesslich zur Minderheit Hess Lorenz: Auch bei ihr geht es um ein Konzept. Diesen Teil des Konzepts können wir mitunterstützen. Unterstützen Sie, dass die Beschwerderechtslegitimation der Umweltorganisationen in diesem Bereich nicht eingeschränkt wird.
Egger Mike · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Glättli, wie beurteilen Sie den Bürokratieaufwand für die Erfassung der Nachsuche, respektive was erhoffen Sie sich davon? Was ist das Ziel, das Sie verfolgen?
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Das Ziel ist es, zu schauen, ob es so ist, wie es die Jäger selber sagen, dass nämlich gar kein grosses Problem entsteht. Wenn es kein grosses Problem ist, gibt es auch keine grosse Bürokratie. Wenn wir hingegen ein grosses Problem haben, wenn es viele Nachsuchen gibt, dann müsste man sagen: "Okay, da müsste man vielleicht zum Beispiel bei der Ausbildung der Jäger noch etwas zulegen."
Ich kann den zweiten Teil der Antwort dann nach der Frage von Herrn Hess geben.
Hess Lorenz · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Herr Kollege Glättli, ich habe nur eine kurze Frage. Handhaben Sie das sonst, in anderen Politikbereichen, auch so, dass Forderungen, die einfach nie mehrheitsfähig sind, dann rein durch das stündliche, tägliche, jahre- oder jahrzehntelange Wiederholen plötzlich gut werden? Ich meine, Frau Beerli ist jetzt schon ein paar Jährchen nicht mehr im Parlament; alle probieren es. Ist es dann plötzlich einfach die Meinung: "Wir haben es so lange wiederholt, wir haben immer verloren, aber jetzt muss es einfach sein?"
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Da haben Sie jetzt nicht ganz Recht bei der Beurteilung der Lage. Wenn man auf der Website des Parlamentes in der Geschäftsdatenbank bei den Vorstössen den Begriff "Baujagd" eingibt, dann hat man für die Zeit nach 2002 genau drei Treffer: Es gibt die Motion Beerli sowie eine Anfrage (13.1054) und eine Interpellation (17.3374) von Frau Chevalley. Ich würde sagen: Es ist im Gegenteil so, dass nach siebzehn Jahren die Anstandsfrist abgelaufen ist und man eine Forderung wieder stellen kann. Dies gilt umso mehr, wenn man dazu nicht einmal einen Vorstoss einreichen muss, sondern das im Rahmen einer Gesetzesrevision tun kann.
Es wurde viel davon gesprochen - das habe ich gesagt, das haben Sie auch gesagt -, aber es gab keine Vorstossflut in diesem Bereich, überhaupt nicht.
Vielleicht ist das für Sie als Vertreter der Jäger interessant: Zumindest 2002 hat sich Frau Beerli so geäussert, dass auch die Jagdverbände gegenüber einer Nachsuchstatistik durchaus positiv eingestellt seien. Wenn das unterdessen leider geändert haben sollte, dann bedaure ich das. Aber man kann ja auch wieder klüger werden.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich äussere mich bei diesem ersten Block zu den folgenden Anträgen respektive zuerst zu Ziffer I Absatz 1. Hier gibt es eine Minderheit Ruppen. Es geht hier um den Ersatz des Ausdrucks "Jagdbanngebiete" durch "Wildtierschutzgebiete". Wie gesagt, das geht auf die Motion Landolt zurück, die in beiden Räten, und zwar mit klaren Mehrheiten, angenommen worden ist.
Die Jagdbanngebiete dienten ehemals dem Wiederaufbau der Bestände der jagdbaren Tierarten, die eben durch eine übermässige Jagd geschwunden waren; die Bestände gingen dann eben zurück. Seit der Revision der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete, das war 1991, dienen diese Jagdbanngebiete aber dem Schutz und der Erhaltung von seltenen und bedrohten wildlebenden Säugetieren und Vögeln und ihrer Lebensräume.
Ich habe es vorhin beim Eintreten gesagt, und ich wiederhole es gern: Heute ist nicht mehr die Jagd das Hauptproblem der Wildtiere, sondern es sind die stark wachsenden Freizeitaktivitäten der Menschen. Das ist einfach eine Tatsache. In diesem Sinne macht diese Umbenennung Sinn. Ich möchte es aber ganz deutlich gesagt haben, weil Herr Nationalrat Ruppen das mehrmals erwähnt hat: Es gibt keine Einschränkungen, es gibt keine Änderungen durch diese Umbenennung. Es gibt auch keine Verschärfung der Zugangsbeschränkungen. Ich glaube, es ist einfach wichtig, dass ich das nochmals sage: Das war nie die Meinung. Aber es wird heute mit diesem neuen Begriff dem besser Rechnung getragen, wozu diese Wildtierschutzgebiete eben tatsächlich dienen.
Ich äussere mich jetzt zu Artikel 4. Hier geht es um die gegenseitige Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen. Auch hier gibt es eine Minderheit Ruppen, die das so nicht haben möchte. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass die Kantone - die Kantone! - das unterstützen; es kann sein, dass es eine Dienststelle in einem Kanton gibt, die das anders sieht. Auch der Dachverband der Schweizer Jägerinnen und Jäger, also Jagd Schweiz, unterstützt die gegenseitige Anerkennung. Das sind sozusagen die Kundinnen und Kunden dieses Gesetzes, wenn man so will. Sie verlangen die Harmonisierung und auch eine gegenseitige Anerkennung der kantonalen Jagdprüfungen. Wie Sie sehen, erwarten wir heute von den Menschen, dass sie mobil sind, dass sie sich auch einmal über die Kantonsgrenze hinwegbewegen, da macht diese neue Regelung wirklich Sinn.
Wie ich vorhin bereits gesagt habe, können weiterhin die einzelnen Kantone weiter gehende Bestimmungen erlassen. Sie sind hier also nicht einfach gedeckelt, und es müssen nicht alle das Gleiche machen. Aber es gibt eine Grundbestimmung, das macht auch Sinn, und gleichzeitig gibt es die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung. Artikel 4 ist auch mit der Verfassung kompatibel und tangiert das Regalrecht der Kantone nicht. Dazu gab es extra ein Rechtsgutachten von Professor Marti und auch einen Bericht des Bafu und des Bundesamtes für Justiz. Diese wurden im Auftrag der UREK-SR erstellt und sagen eben, dass mit dieser Bestimmung das Regalrecht der Kantone nicht tangiert sei.
In diesem Sinne bitte ich Sie auch hier, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.
Ich äussere mich zu zwei Einzelanträgen zu Artikel 5 Absatz 1.
Beim Antrag Gugger geht es um die Liste der jagdbaren Tiere. Er beantragt, dass man das Schneehuhn und den Birkhahn nicht auf dieser Liste belässt. Es ist tatsächlich so, dass das Schneehuhn und der Birkhahn nur noch in wenigen Kantonen gejagt werden. Die meisten Kantone haben die beiden Vogelarten im kantonalen Recht, und zwar aus Artenschutzgründen, bereits von der Liste der jagdbaren Tierarten gestrichen. Bei beiden Arten gibt es Hinweise, dass die Jagd einen negativen Einfluss auf die Bestandsentwicklung haben kann. Der Klimawandel kommt dann noch dazu: Er setzt insbesondere das Schneehuhn, das in der alpinen Zone lebt, und dessen Lebensraum unter Druck; das zeigt auch der neue Brutvogelatlas der Schweiz. Einen Verzicht auf die Jagd auf diese beiden Berghühnervögel würden wir deshalb begrüssen und empfehlen Ihnen, den Einzelantrag Gugger zu Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe l anzunehmen.
Der Einzelantrag Chevalley möchte das Gleiche wie der Antrag Gugger und darüber hinaus, dass man bei Artikel 5 Absatz 1 den Buchstaben f streicht. Damit würden der Feldhase und der Schneehase ebenfalls von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen. Das würden wir Ihnen zur Ablehnung empfehlen, weil der Feld- und der Schneehase nicht wegen der Jagd unter Druck sind, sondern wegen der Lebensraumveränderung beim Feldhasen und den Lebensraumstörungen durch Freizeitaktivitäten beim Schneehasen. Das soll man hier nicht verknüpfen, weshalb wir Ihnen empfehlen würden, diesen Teil des Einzelantrages Chevalley nicht zu unterstützen.
Ich komme jetzt zu Artikel 5 Absatz 5. Hier geht es darum, dass die Kantone die Schonzeiten oder die Liste der jagdbaren Tiere einschränken oder die Schonzeiten vorübergehend verkürzen können, wenn dies zur Erhaltung der Artenvielfalt BO 2019 N 685 nötig ist. Hier schlägt Ihnen der Bundesrat insofern eine Änderung vor, als es nicht mehr die vorherige Zustimmung des Departementes bzw. des Bafu braucht, sondern dass eine Anhörung genügt. Es ist so: Heute braucht es eine Zustimmung. Mit der Anhörung bekommen die Kantone hier etwas mehr Spielraum. Man kann aber auch generell sagen, dass im Umweltrecht die Anhörung im Verwaltungsrecht eigentlich das übliche Zusammenarbeitsinstrument zwischen Bund und Kantonen ist. Dafür gibt es auch andere Beispiele. Deshalb genügt aus Sicht des Bundesrates eine Anhörung durch das Bafu, um sicherzustellen, dass es seinen berechtigten Einfluss bei heiklen Entscheiden geltend machen kann. Wichtig ist folgender Hinweis, und das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen: Nach wie vor hätte das Bafu die Möglichkeit, gegen Entscheide der Kantone eine Behördenbeschwerde zu ergreifen. Daran ändert jetzt auch der Entscheid der Kommissionsmehrheit gar nichts. Ich denke, es ist wichtig, dass Sie das wissen. So viel zu Absatz 5.
Ich äussere mich jetzt noch zu Artikel 5 Absatz 7. Hier bitte ich Sie, die Minderheit Hess Lorenz zu unterstützen. Es geht hier um das Beschwerderecht. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte hier das Beschwerderecht für die Umweltorganisationen abschaffen. Es geht um Entscheide der Kantone in Bezug auf die Verkürzung oder Verlängerung der Schonzeit bei jagdbaren Tieren. Gemeint sind konkret etwa Verfügungen, wonach die Schonzeit von jagdbaren Wildtieren verkürzt wird. Es ist natürlich schon so: Ein solcher kantonaler Entscheid kann je nach Ausgestaltung gravierend sein, denn es geht hier in diesem Artikel eben nicht um die Bewilligung zum Abschuss einzelner Tiere, sondern es geht um eine generelle Erleichterung in Bezug auf bestimmte Tierarten. Da muss ich Ihnen sagen, dass der Bundesrat dagegen ist. Vor allem aber ist er dagegen, weil er der Meinung ist, dass diese Streichung überhaupt nicht nötig ist.
Auch hier möchte ich in aller Klarheit und auch zuhanden der Materialien festhalten: Selbst wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen würden, hätte das Bafu weiterhin die Möglichkeit, gegen entsprechende kantonale Verfügungen eine Beschwerde einzureichen; das wäre für das Bafu weiterhin möglich. Hingegen würden Sie den Umweltorganisationen das Beschwerderecht entziehen, und Sie würden - ich bitte Sie jetzt auch, dem genügend Aufmerksamkeit zu geben - auch den Gemeinden das Beschwerderecht entziehen. Ich weiss nicht, wie viele von Ihnen bzw. wie viele aus der Kommissionsmehrheit mit den Gemeinden, mit dem Gemeindeverband gesprochen haben, um diesen Schritt zu machen. Damit hätten die Gemeinden, wenn sie in ihrem eigenen Gebiet von diesen Entscheiden betroffen wären, hier auch keine Beschwerdemöglichkeit mehr. Das ist meiner Meinung nach auch ein Eingriff im Bereich des Föderalismus, den wir nicht unterstützen können. Selbst wenn das Bafu seine Beschwerdemöglichkeiten behält, ist es nicht richtig, hier den Gemeinden und den Umweltorganisationen dieses Beschwerderecht in einem Bereich zu entziehen, in dem es, wie gesagt, doch gravierende Auswirkungen haben kann, wenn die kantonalen Entscheide gefällt werden.
Wenn Sie die Statistiken anschauen, dann sehen Sie, dass von diesem Beschwerderecht vonseiten der Umweltorganisationen äusserst selten Gebrauch gemacht wird, es ist etwa alle zwei Jahre einmal der Fall. Ich muss also folgern, dass es eigentlich nichts anderes als eine unnötige Provokation ist, hier das Beschwerderecht abzuschaffen; das hilft überhaupt niemandem. Wenn Sie sich noch bewusst sind, dass Sie hier auch die Gemeinden vom Beschwerderecht ausschliessen, dann ist das, glaube ich, auch in Bezug auf den Föderalismus und das Staatsverständnis keine gute Idee.
Deshalb bitte ich Sie hier, die Minderheit Hess Lorenz zu unterstützen. Wir kommen dann bei Artikel 12 noch einmal auf das Beschwerderecht zurück, wenn es um die Einzelabschussbewilligungen geht. Aber hier ist die Streichung des Beschwerderechts auf jeden Fall keine gute Idee.
Zu Artikel 7 Absatz 4: Die Minderheit Ruppen möchte, dass die Kantone, wenn es um Massnahmen zum Schutz von wildlebenden Säugetieren geht, die betroffenen Nutzergruppen einbeziehen und ihre Interessen speziell berücksichtigen müssen. Schauen Sie, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass die betroffenen Interessengruppen einbezogen werden. Wenn Sie beginnen, solche Dinge ins Gesetz zu schreiben, dann müssten Sie das an Hunderten von Stellen tun. Der Umkehrschluss könnte nämlich sein, dass in Zukunft, wenn das nicht steht, die Behörden die Nutzergruppen nicht mehr einbeziehen müssen. Ich finde, solche Dinge sind gefährlich, weil sie ein Präjudiz schaffen. Es ist also absolut unnötig.
Und wenn Sie schon sagen, dass die Behörden die Nutzergruppen entsprechend berücksichtigen müssen, aber dann nicht auch von den Schutzinteressen sprechen, dann haben Sie genau die Ausgewogenheit, die, glaube ich, in diesem Gesetz ja von grosser Bedeutung ist, nicht mehr. Sie können dann nicht mehr von Ausgewogenheit sprechen, wenn Sie sagen, man müsse nur die eine Seite anhören, nur deren Interessen speziell berücksichtigen. Das ist nicht Ausgewogenheit, sondern das Gegenteil davon.
Ich fasse zusammen: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, bei Block 1 überall die Mehrheit zu unterstützen, ausser bei Artikel 5 Absatz 7. Da bitte ich Sie, die Minderheit Hess Lorenz zu unterstützen. Es geht um das Beschwerderecht, das eben nicht nur die Umweltorganisationen betrifft, sondern auch die Gemeinden. Bei den Einzelanträgen bitte ich Sie, den Einzelantrag Gugger zu unterstützen. Es geht dort um den Schutz von Schneehuhn und Birkhahn. Bezüglich der Umbenennung von "Jagdbanngebiete" in "Wildtierschutzgebiete" - das macht Sinn - bitte ich Sie insbesondere, die Mehrheit zu unterstützen.
Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, dass die gegenseitige Anerkennung kantonaler Jagdprüfungen mit den entsprechenden Berechtigungen von allen Kantonen unterstützt werde, wobei gewisse Ämter vielleicht eine abweichende Meinung hätten. Wir haben das bereits vom Amt des Kantons Wallis gehört. Ich habe hier auch die Stellungnahme der Regierung des Kantons Graubünden, die mit den bescheidenen hier vorgesehenen Einschränkungen bei den Berechtigungen - betreffend Finanzielles, Leumund und regionale Abschussbewilligungen - nicht einverstanden ist. Ist Ihnen bewusst, dass sich nicht nur einfach gewisse Beamte, sondern auch Regierungen gegen die Regelung der Berechtigungen mit diesen geringen Einschränkungen stellen?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Frau Nationalrätin Martullo, ich habe gesagt, das werde von "den Kantonen" mitgetragen. Ich habe nicht "alle" gesagt und bin mir bewusst, dass es vielleicht auch einzelne Kantone gibt, die das nicht machen werden. Aber schauen Sie: Ich habe auch gesagt, dass die Kantone weiter gehen können. Es ist ja nicht so, dass wir die Kantone daran hindern würden, ihre allenfalls spezifischen Voraussetzungen für die Jagdprüfungen weiterhin zu verlangen. In diesem Sinne haben die Kantone eigentlich weiterhin die entsprechende Möglichkeit. Sie haben aber auch die Möglichkeit, diese Harmonisierung und diese gegenseitige Anerkennung vorzusehen. Sie haben uns ja den Auftrag gegeben, dies zu tun. Stehen Sie doch auch zu diesem Auftrag.
de Courten Thomas · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, ich möchte auf Ihre Beurteilung der Einzelanträge Gugger und Chevalley zurückkommen. Dem Antrag Gugger stimmen Sie mit der Begründung zu, das sei notwendig. Den Antrag Chevalley lehnen Sie mit der Begründung ab, da sei nicht die Jagd das Problem, sondern die Lebensraumveränderung. Ich habe nachgesehen: Die Vogelwarte Sempach, die in dieser Frage sicher unverdächtig ist, weist für die Schweiz einen Bestand von Birkwild von 12 000 bis 16 000 Brutpaaren aus. Die Birkhühner legen in der Regel sechs bis zehn Eier. Von diesen werden 70 Prozent ausgebrütet, das ergibt einen Reproduktionsbestand von rund 50 000 Küken für die Schweiz pro Jahr. Die Jagdstrecke im Birkwild liegt nach der Eidgenössischen Jagdstatistik bei etwa 400 Stück, also in keinem gravierenden Verhältnis. Damit scheint es für mich gegeben zu sein, dass auch beim Birkwild die Lebensraumveränderung das entscheidende Argument sein müsste und nicht ein BO 2019 N 686 Verbot der Jagd. Was für den Hasen gilt, müsste auch für das Birkwild gelten. Stimmen Sie dem zu?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Nein, ich stimme Ihnen nicht zu, weil ich bereits ausgeführt habe, dass das Schneehuhn und der Birkhahn in den meisten Kantonen bereits aus Artenschutzgründen von der Liste der jagdbaren Tierarten gestrichen worden sind. Die Kantone haben sich ja hier auch Gedanken gemacht, und deshalb bin ich der Meinung: Wenn das in den meisten Kantonen bereits so gehandhabt wird, haben sie ganz offensichtlich aus Artenschutzgründen so gehandelt. Deshalb können wir dem hier eigentlich folgen - es ist jetzt eigentlich mehr ein Nachvollzug vonseiten der Bundesgesetzgebung.
Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC
Madame la conseillère fédérale, dans le prolongement de la question posée par Madame Martullo, vous savez qu'il existe des cantons, notamment sur le Plateau, qui ont une chasse gardée ou affermée, "Revierjagd" ou "Pachtjagd", et des cantons où la chasse nécessite un permis. Ne pensez-vous pas que la reconnaissance réciproque des examens de chasse entre les cantons créerait des inégalités de traitement et même accentuerait les querelles entre les sociétés de chasse cantonales?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich habe mich auch schon deswegen von diesem Vorschlag, der in diesem Gesetz ist, überzeugen lassen: Wenn die eigentlichen Kundinnen und Kunden dieses Gesetzes, ich habe es gesagt, die Jägerinnen und Jäger, also Jagd Schweiz, diese Bestimmung unterstützen - und es gibt ja in diesem Verband Mitglieder aus verschiedenen Kantonen -, gehe ich davon aus, dass sie das sehr genau angeschaut haben. Wenn die das unterstützen, dann, glaube ich, haben sie auch die entsprechende Überprüfung gemacht. Ich sehe hier wirklich keinen Grund, weshalb Sie sich dermassen dagegen wehren. Ich sage es noch einmal: Die Kantone können noch eigene Bestimmungen haben.
Worum geht es Ihnen eigentlich ganz genau, wenn Sie diese Harmonisierung nicht wollen? Ich habe noch kein Argument gehört, ausser dass weiterhin jeder Kanton für sich irgendetwas machen wolle. Aber erstens, denke ich, ist es nicht mehr zeitgemäss, und wenn zweitens die eigentlichen Kunden hier der Meinung sind, dass es eine gute Idee ist, dann, glaube ich, können Sie denen schon vertrauen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben heute beim Begriff "Wildtierschutzgebiete" davon gesprochen, dass längst nicht mehr die Jagd das Problem für die Tiere sei, sondern die Freizeitaktivitäten der Menschen. Können Sie hier zuhanden der Materialien noch einmal klar bestätigen, dass mit diesem Begriff keine Einschränkungen für die touristische und anderweitige Nutzung gemeint sind sowie dass weder aktuell Planungen bestehen noch in absehbarer Zeit eine diesbezügliche Planung an die Hand genommen wird?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich kann Ihnen hier noch einmal zuhanden der Materialien bestätigen, dass dieser Namenswechsel keine Konsequenzen für die Ausführungsbestimmungen hat. Das wäre ja eigentlich die Folge, die Sie befürchten. Das ist so nicht vorgesehen, es gibt auch keine diesbezügliche Planung. Ich habe ja die Argumente dargelegt, weshalb man diesen Begriff ändern will, und auch gesagt, dass die Änderung keine Auswirkungen hat, auch nicht auf den Tourismus. Man will zum Ausdruck bringen, dass die Wildtierschutzgebiete heute eine andere Funktion haben, weil sich auch die Verhältnisse geändert haben.
Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC
Stimata consigliera federale, può spiegare come mai ha proposto di sostenere la proposta individuale Gugger, quando né il Consiglio federale né il Consiglio degli Stati e nemmeno la Commissione del Consiglio nazionale hanno formulato una tale proposta?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Ab und zu kommen im Verlauf einer Debatte Fragen oder auch neue Fragen auf. Ich habe es gesagt: Wenn man sieht, dass die meisten Kantone diese Tiere aus Artenschutzgründen bereits von der Liste genommen haben, kann man sagen, dass man das bis jetzt vielleicht nicht beachtet hat. Wenn der Vorschlag sinnvoll ist, auch wenn er nichts Neues bringt, weil die meisten Kantone schon so gehandelt haben und weil das auch im Sinne des Gesetzes ist, ist er durchaus legitim. Es kommt halt vor, dass man manchmal einen Einzelantrag annehmen kann. Man kann es begrüssen, wenn bei solchen komplexen Geschäften alle Ratsmitglieder mitdenken und eine Idee einbringen. Das ist zwar wahrscheinlich eher die Ausnahme, aber man kann einmal auch eine solche späte Einsicht unterstützen.
Ruppen Franz · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, bei Artikel 5 Absatz 7, wo die Kommissionsmehrheit verlangt, das Beschwerderecht nach Natur- und Heimatschutzgesetz sei aufzuheben, argumentieren Sie mit dem Föderalismus. Meine Frage: Warum beachten Sie den Föderalismus bei Artikel 4 nicht, wo es um die gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfungen geht? Da soll nämlich auf Bundesebene bestimmt werden, dass die Kantone verpflichtet sind, die Jagdprüfungen gegenseitig anzuerkennen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich glaube, man kann das Thema Föderalismus schon nicht abhandeln, indem man sagt, man müsse den Kantonen sämtliche Freiheiten in allen Fragen geben. Das ist ja nicht unser Verständnis von Föderalismus. Unser Verständnis von Föderalismus ist, dass man wie bei der Frage der gegenseitigen Anerkennung genau solche Fragen mit den Kantonen diskutiert.
Das haben wir gemacht, und ich sage es noch einmal: Es gibt vielleicht Abweichungen. Ich kann sie jetzt nicht im Einzelnen benennen, aber ich wiederhole: Die Kantone sind mit dieser gegenseitigen Anerkennung einverstanden. Wenn sie zusätzlich noch etwas regeln wollen, dann haben sie die Freiheit dazu. Ich denke, die Einschränkung für die Kantone ist hier eigentlich minimal oder gar nicht vorhanden, weil sie weiter gehen können. Ich gebe Ihnen einfach meinen Eindruck zu verstehen, dass es da um andere Fragen geht; aber Föderalismus ist hier nicht die Frage.
Wenn Sie hier hingegen ohne Vernehmlassung einfach bestimmen, dass die Gemeinden in Zukunft bei dieser Frage keine Beschwerdemöglichkeit mehr haben und z. B. nichts mehr gegen einen Entscheid des Kantons unternehmen können, die Schonzeiten auszuweiten - auch wenn es ihr eigenes Gebiet betrifft -, finde ich das dann schon etwas ganz anderes, und zwar hinsichtlich des Vorgehens, der Art und Weise, wie das beschlossen wird, sowie der Eingriffstiefe. Da sagen Sie dann nicht, die Gemeinden hätten trotzdem noch Möglichkeiten. Nein, Sie entziehen den Gemeinden das Beschwerderecht in einer Frage, die sie unter Umständen auch sehr direkt mit unter Umständen gravierenden Auswirkungen betreffen kann. Da ist der Föderalismus meines Erachtens in einer Art und Weise tangiert, die nicht der Form der Zusammenarbeit entspricht, die wir haben.
In diesem Sinn bleibe ich dabei: Ich bitte Sie, hier wirklich die Minderheit Hess Lorenz zu unterstützen.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC
In Block 1 beraten wir den 1. und 2. Abschnitt des Jagdgesetzes, das heisst die Bestimmungen, die sich mit dem Zweck und dem Geltungsbereich des Gesetzes sowie mit der Jagd befassen. Hinzu kommen eine terminologische Frage sowie der in Artikel 7 geregelte Artenschutz.
Der Bundesrat schlägt vor, im Jagdgesetz den bisherigen Begriff "Jagdbanngebiete" durch den Begriff "Wildtierschutzgebiete" zu ersetzen. Gemäss Botschaft des Bundesrates soll damit ein Strategiewechsel einhergehen, weg vom Bannen einer Aktivität, dem Verbot der Jagd, hin zum Schutz der Arten- und Lebensraumvielfalt. Die Kommission hat diese Absicht des Bundesrates mit 14 zu 11 Stimmen unterstützt. Eine Minderheit Ruppen möchte es bei der bisherigen Terminologie belassen.
BO 2019 N 687Zu Artikel 1 liegt eine Minderheit Thorens Goumaz vor. Diese möchte festschreiben, dass das Jagdgesetz eine tierschutzkonforme Ausübung der Jagd zu garantieren hat. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Bei Artikel 3, der die Grundsätze der Jagd festlegt, gibt es zwei Minderheiten. Eine Minderheit Semadeni möchte in Absatz 2 festschreiben, dass die Kantone nicht nur für eine wirkungsvolle, sondern auch für eine professionelle Aufsicht zu sorgen haben. Und eine Minderheit Thorens Goumaz möchte die Nachsuche von bei der Jagd verwundeten Tieren meldepflichtig machen, die Kantone verpflichten, auch über die Nachsuchen eine Statistik zu führen, sowie die Baujagd verbieten und die Treibjagden in einem Jagdgebiet auf höchstens zwei pro Jahr beschränken. Beide Anträge wurden in der Kommission abgelehnt, die Minderheit Semadeni mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung und die Minderheit Thorens Goumaz mit 18 zu 7 Stimmen.
Bezüglich Meldepflicht von Nachsuchen sei der Hinweis gemacht, dass in Artikel 8 Absatz 1 die Nachsuche von bei der Jagd möglicherweise oder sicher verletzten Tieren neu obligatorisch erklärt wird. Diese Änderung ist unbestritten.
Zu der in Artikel 4 geregelten Jagdberechtigung schlägt der Bundesrat einige Anpassungen vor: So soll im Bundesrecht geregelt werden, was die Kantone bei den Jagdprüfungen im Wesentlichen zu prüfen haben, und in diesen Bereichen sollen die Kantone die in anderen Kantonen abgelegten Jagdprüfungen anerkennen müssen. Der Ständerat hat diese Änderungen abgelehnt. In Ihrer Kommission fiel der Entscheid mit 13 zu 12 Stimmen knapp zugunsten des Entwurfes des Bundesrates. Eine Minderheit Ruppen schliesst sich dem Ständerat an.
Ich komme nun zu Artikel 5 Absatz 1 und damit zur Definition der jagdbaren Arten und den jeweiligen Schonzeiten. Die Einzelanträge Chevalley und Gugger, die Birkhahn und Schneehuhn von der Liste der jagdbaren Arten streichen möchten, konnten von der Kommission nicht beraten werden. Ich kann somit nur feststellen, dass beide Vogelarten gemäss Vogelwarte Sempach in der Schweiz als potenziell gefährdet gelten. Der Bestand beim Birkhahn nimmt tendenziell zu. Aktuell gibt es, wie Nationalrat de Courten bereits ausgeführt hat, zwischen 12 000 und 16 000 brütende Paare, das heisst etwa 6000 bis 8000 Birkhähne. Beim Schneehuhn ist der Bestand mit etwa 12 000 bis 18 000 brütenden Paaren relativ stabil.
Noch eine Erklärung zur Terminologie: Im Gesetz ist von "Birkhahn und Schneehuhn" die Rede, dies deshalb, weil beim Birkgeflügel nur das männliche Tier jagdbar ist; dort, wo die Kantone das so wollen, ist es nicht jagdbar. Aber beim Schneehuhn sind beide - das heisst Hahn und Huhn - zeitweise jagdbar, wenn die Kantone dies so festlegen.
Auch die im Einzelantrag Chevalley zusätzlich formulierte Forderung, auch den Feldhasen, den Schneehasen und Wildkaninchen zu geschützten Arten zu machen, konnte die Kommission nicht beraten. Daher nur so viel: Der Feldhase gilt in der Schweiz als gefährdet, jedoch nicht wegen der Jagd, wie Bundesrätin Sommaruga bereits festgestellt hat. Der Schneehase und das Wildkaninchen gelten hingegen nicht als gefährdet.
Eine Minderheit Jans möchte die Waldschnepfe ganz von der Liste der jagdbaren Arten streichen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp abgelehnt. Mit dem Einzelantrag Gschwind wird vorgeschlagen, bei der Waldschnepfe das Ende der Schonzeit von Mitte Oktober auf Mitte Dezember zu verschieben und sie von zehn auf elf Monate auszudehnen. Auch diesen Antrag konnte die Kommission nicht beraten. Daher nur so viel: Die Waldschnepfe gilt in der Schweiz gemäss der Vogelwarte Sempach mit 1000 bis 4000 brütenden Paaren als verletzliche Art. Ab Mitte Oktober gibt es in der Schweiz auch eine Zugvogelpopulation. Dann hält sich ein Teil der mitteleuropäischen Waldschnepfen, deren Bestand auf 20 bis 30 Millionen geschätzt wird, in der Schweiz auf. Darauf nimmt der Bundesrat mit der vorgeschlagenen, vom Ständerat und von der Kommissionsmehrheit übernommenen Verlängerung und Terminierung der Schonzeit Rücksicht.
Bei Artikel 5 Absatz 5 gibt es eine Minderheit Jans. Diese möchte, dass die Kantone für eine vorübergehende Verkürzung der Schonzeiten das Bundesamt für Umwelt nicht nur vorgängig anhören müssen, sondern vorgängig die Zustimmung des Bafu einholen müssen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Bei Artikel 5 Absatz 7 schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, dass Entscheide der kantonalen Jagdbehörden nicht dem Beschwerderecht nach Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz unterliegen. Dies betrifft das Beschwerderecht der Gemeinden sowie das sogenannte Verbandsbeschwerderecht, nicht aber, wie Bundesrätin Sommaruga zu Recht festgestellt hat, das Beschwerderecht des Bundesamtes für Umwelt. Eine Minderheit Hess Lorenz möchte davon absehen. Dieser Entscheid fiel in der Kommission nach längerer und wiederholter Diskussion relativ knapp aus, nämlich mit 13 zu 11 Stimmen.
Die Diskussion heute hat mir gezeigt, dass der Geltungsbereich der von der Mehrheit vorgeschlagenen Bestimmung von Artikel 5 Absatz 7 strittig ist. Ein Teil der Kommission ist der Auffassung, dass diese aus systematischen Gründen so zu verstehen ist, dass sich die Beschränkung des Beschwerderechts nur auf die vorangehenden Absätze bezieht, dort, wo die Kantone Kompetenzen haben. Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, dass sie aus systematischen Gründen generellen Charakter hat. So oder so, wie auch immer Sie beschliessen, werden wir eine Differenz zum Ständerat haben. Der Ständerat ist aufgefordert, ist eingeladen, diese Frage zu klären.
Ich komme zum letzten Punkt, nämlich zu Artikel 7 Absatz 4. Gemäss geltendem Recht haben die Kantone "für einen ausreichenden Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor Störung" zu sorgen. Eine Minderheit Ruppen verlangt, dass die Kantone dabei die betroffenen Nutzergruppen einzubeziehen und deren Interessen angemessen zu berücksichtigen haben. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Dem Anliegen der Minderheit Ruppen wird heute in den dafür zuständigen Kantonen bereits genügend Rechnung getragen.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Kollege Fässler, ich habe eine Frage betreffend die Baujagd, die jetzt in einem Minderheitsantrag vorkommt. Was sind die Argumentationen, dass die Kommission diesem Verbot der Baujagd nicht zustimmt, obwohl eigentlich diese Jagdart auch von Jägerkreisen nicht mehr unterstützt wird?
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC
Sie haben dazu während der Diskussion eine ausführliche Erklärung von Kollege Lorenz Hess gehört. Ich kann an sich nur auf diese Erklärung verweisen, möchte aber auch den Hinweis machen, dass es die Kantone in der Hand haben. Wenn sie wollen, können sie die Baujagd verbieten, und es gibt einige Kantone, die die Baujagd bereits heute verboten haben.
Ich muss daran erinnern, dass der Bund gemäss Bundesverfassung nur die Kompetenz hat, Grundsätze zur Jagd festzulegen, und dass es im Übrigen Sache der Kantone ist, die Jagd näher zu regeln.
Chevalley Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe vert'libéral
Monsieur Fässler, vous reconnaissez que les lièvres sont en danger. Vous dites que ce danger n'est pas forcément lié à la chasse, mais à la modification de leur milieu de vie. Lorsqu'une espèce est en danger, ne serait-ce pas faire preuve de bon sens que de supprimer au moins ce qui est facile à supprimer, soit la chasse? Est-il plus simple de dire aux gens de ne plus aller se promener en forêt pour ne pas déranger les lièvres ou est-il plus simple de dire à quelques chasseurs d'arrêter de tuer ces lièvres?
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC
Besten Dank für diese Frage, Frau Kollegin Chevalley. Ich wiederhole: Die Kommission hat darüber nicht beraten, weil der Bundesrat keine Änderung zum bisherigen Recht vorgeschlagen hat. Meine persönliche Meinung ist daher nicht gefragt.
Page Pierre-André · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2019 N 688Je vais vous donner la position de la commission sur les diverses propositions de modifications d'articles. Je ne vais pas répéter le contenu du débat, que nous avons déjà mené deux fois.
Concernant le chiffre I alinéa 1, la majorité de la commission propose de remplacer "districts francs" par "sites de protection de la faune sauvage". Une minorité Ruppen propose de rejeter cette proposition. La commission s'est opposée à la proposition de la minorité Ruppen par 14 voix contre 11.
A l'article 1 alinéa 1, la minorité Thorens Goumaz propose d'ajouter une lettre e visant la garantie d'un exercice de la chasse conforme à la protection des animaux, ce qu'elle voudrait également inscrire sous une autre forme à l'article 12. La commission s'est opposée à cette proposition, par 16 voix contre 7, car elle estime que le droit en vigueur garantit les conditions de la protection des animaux.
A l'article 3 alinéa 1, la commission souhaite que la faune sauvage soit régulée de sorte à éviter des dommages importants aux cultures vivrières.
A l'alinéa 2, une minorité Semadeni propose une surveillance professionnelle efficace. Cette proposition a été rejetée en commission par 17 voix contre 1.
Concernant l'article 3 alinéa 3, une minorité Thorens Goumaz propose l'obligation d'annoncer les pistages. La commission propose de maintenir le droit en vigueur, par 18 voix contre 7.
En ce qui concerne l'examen cantonal de chasse, à l'article 4, la commission propose, par 13 voix contre 12, d'adopter la version du Conseil fédéral, selon laquelle l'examen porte sur la biologie de la faune sauvage, sur la protection des espèces et des biotopes, sur la protection des animaux et sur le maniement des armes. Une minorité Ruppen s'oppose à cette proposition et propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats.
A l'article 5 alinéa 1 lettre p, la minorité Jans souhaite supprimer la bécasse des bois de la liste des espèces qui peuvent être chassées. Le vote a été très serré puisque c'est par 12 voix contre 11 que la commission a souhaité maintenir la bécasse des bois dans la liste.
A l'article 5 alinéa 5, la majorité est d'accord que l'Office fédéral de l'environnement soit entendu lorsqu'il s'agit de décider d'écourter temporairement les périodes de protection. La minorité Jans souhaite que l'on demande l'assentiment de l'office. C'est un élément important en faveur des compétences cantonales. Comme la commission le propose, par 17 voix contre 8, il suffit de simplement entendre l'office.
A l'article 5 alinéa 7, concernant le droit de recours contre les décisions des autorités d'exécution cantonales, la majorité de la commission propose de ne pas octroyer ce droit. La minorité Hess Lorenz propose de biffer l'alinéa 7.
Il est important que les recours soient impossibles. Je vous donne un exemple. Dans le canton de Fribourg, autour du lac de Morat, les cormorans font d'énormes dégâts. Un recours a été déposé contre une décision des autorités cantonales, ce qui a abouti au fait que l'effectif des cormorans n'a pas pu être régulé et que les dégâts ont continué. Il est important que les autorités d'exécution cantonales disposent de la compétence en la matière afin de protéger soit les cultures, soit les gens qui travaillent avec la nature.
A l'article 7 alinéa 4, la commission propose de maintenir le droit en vigueur: par 15 voix contre 9, elle a rejeté la proposition défendue par la minorité Ruppen. Cette minorité demande aux cantons, lorsqu'il y va de leur mission d'assurer une protection suffisante des mammifères et des oiseaux sauvages contre les dérangements, d'associer les groupes d'utilisateurs concernés et de tenir dûment compte de leurs intérêts.
Les propositions Chevalley, Gschwind et Gugger n'ont pas été discutées en commission, je ne peux par conséquent pas vous donner son préavis.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Remplacement d'expressions
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Ruppen, Fässler Daniel, Imark, Knecht, Marchand-Balet, Müri, Page, Rösti, Tuena, Wobmann)
Al. 1
Biffer
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 1 (2 %) | 64 (98 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 36 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 30 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 8 (28 %) | 21 (72 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 99 (54 %) | 85 (46 %) | 0 (0 %) |
Yes: Proposal by the majority (as Federal Council)
No: Proposal by the minority Ruppen
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Art. 1 al. 1 let. e
Proposition de la minorité
(Thorens Goumaz, Girod, Jans, Nussbaumer, Reynard, Semadeni)
e. la garantie d'un exercice de la chasse conforme à la protection des animaux.
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 64 (98 %) | 1 (2 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 31 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 27 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 129 (68 %) | 60 (32 %) | 0 (0 %) |
Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Thorens Goumaz
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Art. 3
Proposition de la majorité
Al. 1
... adaptées à la station et d'éviter des dommages importants aux cultures vivrières.
BO 2019 N 689Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Semadeni, Girod, Jans, Nussbaumer, Reynard, Thorens Goumaz)
Al. 2
... et pourvoient à une surveillance professionnelle efficace. Ils délivrent ...
Proposition de la minorité
(Thorens Goumaz, Girod, Jans, Nussbaumer, Reynard, Semadeni)
Al. 3
... des espèces les plus importantes, ainsi que des pistages effectués pour retrouver les animaux blessés pendant la chasse. Les pistages sont soumis à obligation d'annonce.
Al. 5
La chasse au terrier est interdite.
Al. 6
Les battues auront lieu au maximum deux fois par an dans le même territoire de chasse.
Vote
Al. 2
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 64 (98 %) | 1 (2 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 31 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 27 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 4 (67 %) | 1 (17 %) | 1 (17 %) |
| Total | 133 (70 %) | 55 (29 %) | 1 (1 %) |
Yes: Proposal by the majority (as Federal Council)
No: Proposal by the minority Semadeni
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): All'articolo 3 capoversi 3, 5 e 6 abbiamo una proposta di minoranza Thorens Goumaz. Su richiesta di un membro del Consiglio, procederemo a tre votazioni separate su ognuno dei capoversi.
Vote
Al. 3
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 64 (98 %) | 1 (2 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 31 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 27 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 129 (68 %) | 60 (32 %) | 0 (0 %) |
Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Thorens Goumaz
Vote
Al. 5
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 63 (97 %) | 1 (2 %) | 1 (2 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 16 (52 %) | 12 (39 %) | 3 (10 %) |
| Groupe PDC | 24 (83 %) | 2 (7 %) | 3 (10 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 5 (71 %) | 0 (0 %) | 2 (29 %) |
| Total | 108 (57 %) | 72 (38 %) | 9 (5 %) |
Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Thorens Goumaz
Vote
Al. 6
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 64 (98 %) | 1 (2 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 31 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 27 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 5 (83 %) | 1 (17 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 129 (68 %) | 59 (31 %) | 1 (1 %) |
Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Thorens Goumaz
Les autres dispositions sont adoptées
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Art. 4
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Ruppen, Fässler Daniel, Imark, Knecht, Marchand-Balet, Müri, Page, Reynard, Rösti, Tuena, Wobmann)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 2 (3 %) | 61 (94 %) | 2 (3 %) |
| Groupe socialiste | 37 (95 %) | 2 (5 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 26 (84 %) | 4 (13 %) | 1 (3 %) |
| Groupe PDC | 8 (28 %) | 21 (72 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 6 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 98 (52 %) | 88 (47 %) | 3 (2 %) |
Yes: Proposal by the majority (as Federal Council)
No: Proposal by the minority Ruppen (secondo CS e diritto vigente)
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Art. 5
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. b, c, l, m, o-q; Abs. 2, 3, 5, 6
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 7
Entscheide der kantonalen Jagdbehörden unterliegen nicht dem Beschwerderecht nach Artikel 12 NHG.
Antrag der Minderheit
(Jans, Bäumle, Müller-Altermatt, Nussbaumer, Reynard, Semadeni, Vogler)
Abs. 1 Bst. p
Aufheben
Antrag der Minderheit
(Jans, Bäumle, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Töngi)
Abs. 5
Sie können mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt die Schonzeiten ...
Antrag der Minderheit
(Hess Lorenz, Bäumle, Genecand, Girod, Jans, Nussbaumer, Reynard, Semadeni, Thorens Goumaz, Wasserfallen Christian)
Abs. 7
Streichen
Antrag Chevalley
Abs. 1 Bst. f, l
Aufheben
Antrag Gugger
Abs. 1 Bst. l
Aufheben
Schriftliche Begründung
Der Buchstabe l legt bisher die Jagdzeit für Birkhahn, Schneehuhn und Rebhuhn fest. Das Rebhuhn ist bereits in der Botschaft gestrichen worden. Birk- und Schneehuhn werden auf der Roten Liste der gefährdeten Arten der Schweiz als "potenziell gefährdet" geführt. Eine Bejagung beider Arten ist unnötig. Beim Birkhuhn ist nur das attraktive Männchen jagdbar, es geht hier also um eine Trophäenjagd. Birk- und Schneehuhn sind durch Klimawandel, Lebensraumveränderungen und Störungen unter grossem Druck. Die Jagd (Birkhahn: letzte fünf Jahre in noch vier Kantonen pro Jahr 402-570, Schneehuhn: in vier Kantonen 370-543) ist eine zusätzliche Gefährdung. Beim Birkhuhn haben Wissenschafter nachgewiesen, dass der Abschuss der Männchen die Populationsentwicklung beeinträchtigt. Der Regierungsrat des Kantons Wallis gab auf ein (unterdessen deutlich angenommenes) Postulat zur Beschränkung der Jagd auf Birkhahn und Schneehuhn hin bekannt, dass diese "Raufusshühnerjagd insbesondere durch die ausländischen Patentnehmer, welche diese Jagd im Wallis betreiben, rund 75 000 Franken jährlich" generiere. Bei den im langjährigen Durchschnitt 283 im Wallis erlegten Birkhähnen und Schneehühnern macht das 265 Franken pro getöteten Vogel der potenziell gefährdeten Arten aus. Ein solcher Umgang mit unserem Naturerbe ist nicht tragbar. Die Jagd auf die beiden Arten ist abzuschaffen.
Antrag Gschwind
Abs. 1 Bst. p
p. Waldschnepfe vom 15. Januar bis 15. Dezember
Intervention de procédure
BO 2019 N 690Art. 5
Proposition de la majorité
Al. 1 let. b, c, l, m, o-q; al. 2, 3, 5, 6
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 7
Les décisions des autorités d'exécution cantonales chargées de la chasse ne peuvent pas faire l'objet d'un recours selon l'article 12 LPN.
Proposition de la minorité
(Jans, Bäumle, Müller-Altermatt, Nussbaumer, Reynard, Semadeni, Vogler)
Al. 1 let. p
Abroger
Proposition de la minorité
(Jans, Bäumle, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Töngi)
Al. 5
Ils peuvent, avec l'assentiment préalable de l'Office fédéral de l'environnement, écourter ...
Proposition de la minorité
(Hess Lorenz, Bäumle, Genecand, Girod, Jans, Nussbaumer, Reynard, Semadeni, Thorens Goumaz, Wasserfallen Christian)
Al. 7
Biffer
Proposition Chevalley
Al. 1 let. f, l
Abroger
Développement par écrit
Un groupe d'experts internationaux vient de publier un rapport alarmant sur l'état de la biodiversité. Une espèce sur huit pourrait disparaître à moyen terme si l'humanité ne réagit pas rapidement. Et c'est bien l'homme qui est responsable de ce déclin massif. En Suisse, il est aujourd'hui possible de tuer des espèces qui figurent sur la liste rouge des espèces en voie de disparition. Ceci est une absurdité qu'il s'agit de corriger rapidement. Si une espèce est en danger, il faut tout faire pour la protéger et non permettre de la tuer, même avec des restrictions. C'est pourquoi je propose d'abroger les lettres f et l qui concernent des espèces en grand danger de disparition.
Proposition Gugger
Al. 1 let. l
Abroger
Proposition Gschwind
Al. 1 let. p
p. la bécasse des bois du 15 janvier au 15 décembre
Développement par écrit
Le radoucissement des températures en décembre/janvier, après les chutes de neige ou le gel de novembre qui fait partir la première vague de bécasses, conduit à de nouvelles arrivées (certainement en provenance d'Europe centrale) constatées par les chasseurs de renards et sangliers actifs sur le terrain en janvier. L'acquisition de données présence/absence, qui n'est réalisable que grâce à l'utilisation de chiens d'arrêt, permettrait de disposer des informations scientifiques manquantes sur cette nouvelle population de bécasses retardataires ou hivernantes. La période de reproduction de la bécasse des bois ne débutant pas avant le mois de mars, elle est largement postérieure à la date de fermeture proposée. La chasse ne pouvant se dérouler en hiver en zone de montagne ou sous la neige, il n'y aura pas de dérangement des ongulés. En plaine, elle se pratiquera comme celle de la chasse du canard. Le maintien de trois mois d'activité physique soutenue des chiens serait bénéfique à leur santé et à leur bien-être.
Vote
Al. 1 let. f
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 58 (89 %) | 6 (9 %) | 1 (2 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 26 (84 %) | 5 (16 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 27 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 118 (62 %) | 70 (37 %) | 1 (1 %) |
Yes: Proposal by the committee
No: Proposta indivuduale Chevalley (abrogare)
Vote
Al. 1 let. l
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 49 (75 %) | 11 (17 %) | 5 (8 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 22 (71 %) | 9 (29 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 24 (83 %) | 3 (10 %) | 2 (7 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 102 (54 %) | 80 (42 %) | 7 (4 %) |
Yes: Proposal by the committee
No: Proposte indivuduali Gugger e Chevalley (abrogare)
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Al. 1 let. p
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Votiamo sulla proposta della minoranza Jans. La proposta individuale Gschwind è stata ritirata.
Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 55 (85 %) | 8 (12 %) | 2 (3 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 22 (71 %) | 9 (29 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 21 (70 %) | 9 (30 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 105 (55 %) | 83 (44 %) | 2 (1 %) |
Yes: Proposal by the majority (as Council of States)
No: Proposal by the minority Jans (abrogare)
Vote
Al. 5
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 64 (98 %) | 1 (2 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 30 (97 %) | 1 (3 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 28 (93 %) | 2 (7 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 7 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 129 (68 %) | 61 (32 %) | 0 (0 %) |
Yes: Proposal by the majority (as Federal Council)
No: Proposal by the minority Jans
Vote
Al. 7
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 62 (95 %) | 3 (5 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 39 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe libéral-radical | 7 (23 %) | 24 (77 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC | 20 (67 %) | 10 (33 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 12 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 6 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 0 (0 %) | 7 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 89 (47 %) | 101 (53 %) | 0 (0 %) |
Yes: Proposal by the majority
No: Proposal by the minority Hess Lorenz (strike)
Les autres dispositions sont adoptées
Le débat sur cet objet est interrompu