19.3228

Für ein zeitgemässes Schweizer Patent

Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Vogt, Geissbühler, Haab, Nidegger, Reimann Lukas, Schwander, Walliser, Zanetti Claudio)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Vogt, Geissbühler, Haab, Nidegger, Reimann Lukas, Schwander, Walliser, Zanetti Claudio)

Rejeter la motion

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Am 21. März 2019 hat Ständerat Hefti die Motion 19.3228 eingereicht. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Gesetzentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts vorzulegen. Dieser Entwurf soll insbesondere eine für die Erfinder in der Schweiz attraktive Patentprüfung vorsehen, welche internationalen Standards entspricht sowie ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vorsieht. Zudem soll ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden.

Der Artikel "Geprüftes Schweizer Patent - ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?" aus dem Jahre 2015 zeigt auf, dass mit der Einführung des europäischen Patents das nationale Schweizer Patent immer mehr an Bedeutung verloren hat: "In den letzten Jahren wurden in der Schweiz nur noch zwischen 500 und 700 Patente erteilt. Da aufgrund der fehlenden Vollprüfung mangelnde Neuheit und erfinderische Tätigkeit als Zurückweisungsgrund in der Schweiz entfällt, ist davon auszugehen, dass der Hauptanteil der nicht erteilten Patentanmeldungen von den Anmeldern willentlich fallen gelassen wurde. In vielen Fällen hat die Schweizer Patentanmeldung zum Beispiel nur den Zweck, eine Priorität zu sichern oder eine Vorabrecherche zum Stand der Technik durchführen zu lassen. Somit lässt sich aus den Zahlen ablesen, dass die Zahl der Patentanmeldungen, für die effektiv noch Patentschutz in der Schweiz über ein nationales Schweizer Patent erreicht werden soll, von etwa 6000 im Jahr 1981 auf etwa 600 zurückgegangen ist. Im Vergleich dazu explodierte die Zahl der pro Jahr für die Schweiz erteilten europäischen Patente von etwa 2000 im Jahr 1981 auf heute etwa 58 000." Der Schutz von Patenten ist für den Innovationsstandort Schweiz von sehr grosser Bedeutung.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Ständerat hat die Motion am 4. Juni 2019 ohne Gegenstimme angenommen. Wir sind also Zweitrat. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Geschäft am 17. Oktober 2019 beraten und ist dem Ständerat mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung gefolgt. Mit 12 zu 7 Stimmen wurde ein Antrag in der Kommission abgelehnt, der zunächst Anhörungen zur Thematik durchführen wollte.

Die Mehrheit Ihrer Kommission begrüsst eine Modernisierung des Patentrechts. Eine Erneuerung im Bereich des geistigen Eigentums ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, die auf Innovationen basiert. In der Schweiz gibt es heute keine Möglichkeit, ein Patent auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu prüfen. Um ein inhaltlich geprüftes Patent zu erhalten, muss sich ein Schweizer Erfinder an die Europäische Patentorganisation in München wenden. Nur so kann er oder sie die internationale Anerkennung des Patents sicherstellen. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands machen das heute zur Hauptsache Grossunternehmen.

Es sollte aber auch den KMU ein verlässlicher, auf die Schweiz begrenzter Patentschutz zur Verfügung stehen. Dies kann durch die Einführung einer inhaltlichen Prüfung im Schweizer Patentsystem erreicht werden. Eine Vollprüfung führt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Patentinhaber sowie für Dritte. Eine Angleichung an das europäische System würde dem Schweizer Patent ausserdem mehr Bedeutung geben. Die Kommission erachtet auch den von der Motion vorgesehenen inhaltlich ungeprüften Gebrauchsmusterschutz über zehn Jahre als eine sinnvolle Ergänzung zum aktuellen Schweizer Patentrecht. Damit kann die Patentierung vereinfacht und effizienter gestaltet werden, und die heutigen Vorteile des ungeprüften Schweizer Patents blieben somit erhalten.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab, da sie ihrer Ansicht nach einen erheblichen Ausbau der Verwaltung durch die Anstellung von mehr Prüfern mit Fachwissen für die Durchführung der inhaltlichen Prüfung bedeuten würde. Dies stehe nicht in Relation zum Nutzen der neuen Möglichkeiten. Dieser Verwaltungsausbau wird als überflüssig erachtet, da Patentanmelder heute schon die Möglichkeit haben, bei der Europäischen Patentorganisation ein geprüftes und auf die Schweiz beschränktes Patent zu beantragen. Weiter wird der Ausbau der Rechtsmittelmöglichkeiten von der Minderheit zwar als legitim, aber als zu kostspielig erachtet.

Für die Mehrheit Ihrer Kommission steht demgegenüber fest, dass auf der einen Seite die Kosten auch in Zukunft beim Patentanmelder anfallen. Allerdings führen die allfälligen Mehrkosten, die durch eine Vollprüfung anfallen, ja auch zu einem Mehrwert des Patents. Auf der anderen Seite entstünde durch die Einführung eines einfachen Gebrauchsmusterschutzes eine günstige Alternative. Die Kommission sieht aber auch, dass es noch einige Fragen zu klären gibt. Der Entwurf des Bundesrates wird ja in die Vernehmlassung geschickt. Dann muss meines Erachtens auch geprüft werden, ob die angedachte Gesetzesänderung einen Einfluss auf die Patentboxen im Unternehmenssteuerrecht hat.

Die Kommission unterstützt die Motion mit 12 zu 7 Stimmen. Ich bitte Sie, der Motion ebenfalls zuzustimmen.

Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Le 17 octobre 2019, la Commission des affaires juridiques a examiné la motion Hefti intitulée "Pour un brevet suisse en phase avec notre époque". La motion charge le Conseil fédéral d'élaborer un projet de loi relatif à la révision du droit suisse des brevets. Ce projet doit inclure un examen de brevet qui soit pratique pour les utilisateurs, qui réponde aux normes internationales et qui prévoie des procédures d'opposition et de recours efficaces et abordables.

Pour l'auteur de la motion, les brevets jouent un rôle important pour l'économie suisse, mais la procédure de délivrance d'un brevet est considérée comme dépassée et lacunaire. En effet, les brevets suisses sont délivrés sans examen de nouveauté, de sorte que les titulaires et les tiers sont confrontés à des brevets dont la validité est incertaine. Au contraire, dans des pays comme l'Allemagne, les Etats-Unis ou le Japon, les brevets font l'objet d'un examen sur le fond.

La commission a entendu un représentant de l'Institut fédéral de la propriété intellectuelle. Celui-ci a indiqué que l'objectif de la motion vise à permettre aux demandeurs qui veulent déposer un brevet suisse de bénéficier d'une procédure rapide et plus souple. Ce principe serait utile aux PME, qui n'ont pas besoin d'une protection étendue du point de vue géographique mais d'une protection efficace en Suisse.

Cette proposition présente aussi l'avantage de la transparence et de la sécurité. En effet, quand un entrepreneur a un brevet sous les yeux, il ne sait pas exactement quelle est sa valeur: s'agit-il d'une réelle invention ou a-t-on essayé de réinventer la roue? De son côté, l'inventeur ou l'inventrice n'est pas sûr d'être protégé s'il n'y a pas d'examen sur le fond. On devrait aussi prévoir une procédure d'opposition contre la délivrance d'un brevet suisse, notamment pour le cas où l'objet d'un brevet ne serait pas nouveau ou n'impliquerait pas une activité inventive. Il a néanmoins relevé un désavantage: dans le cas où un requérant ne souhaiterait pas d'examen complet, il ne recevra qu'un modèle d'utilité. L'invention ne sera plus protégée pendant vingt ans, mais pendant dix ans seulement. Toutefois, le coût de ce modèle sera moins élevé et ne devra pas dépasser le coût actuel d'un brevet suisse sans examen sur le fond.

A l'avenir, la mise en oeuvre de la motion Hefti favoriserait une économie suisse plus innovante et serait aussi utile aux inventeurs et aux inventrices.

Sur la base de ces considérations, le Conseil fédéral a approuvé la motion. Il a aussi relevé qu'elle permettrait à la Suisse d'harmoniser son système avec ceux des autres Etats.

La majorité de la commission est favorable à une modernisation du droit des brevets. Elle rappelle que pour qu'un brevet soit examiné sur le fond et reconnu sur le plan international, les entreprises suisses doivent s'adresser à l'Organisation européenne des brevets à Munich. Mais, en raison des charges liées à cette démarche, ce sont principalement les grandes entreprises qui déposent des brevets. Or, aux yeux de la commission, les petites et moyennes entreprises doivent aussi bénéficier d'une protection efficace des brevets en Suisse.

La majorité de la commission est aussi d'avis que l'on devrait mettre en place un modèle d'utilité sans examen sur le fond, valable dix ans, comme complément au système des brevets.

Un commissaire a confirmé ce principe en indiquant que, dans le domaine de la technique de construction par exemple, il serait utile d'avoir recours au modèle d'utilité, qui n'a pas besoin de durer vingt ans et qui serait plus accessible aux innovations émanant de petites ou moyennes entreprises.

Une minorité de la commission propose de rejeter la motion. Elle estime qu'il s'agirait d'un changement fondamental de système et que l'on ne peut pas le faire à la légère. Pour la minorité, sa mise en oeuvre entraînerait le développement d'une administration importante. Il faudrait aussi engager des examinateurs dotés de compétences techniques étendues afin d'examiner les brevets sur le fond. Cela représenterait un effort et des coûts disproportionnés en regard des avantages obtenus. La minorité estime aussi que l'instauration des procédures d'opposition et de recours serait trop coûteuse.

Il y a lieu de souligner que la motion a déjà été approuvée par le Conseil des Etats.

Au final, la commission a adopté cette motion, par 12 voix contre 7 et 1 abstention. Une minorité Vogt propose de la rejeter.

Au nom de la commission, je vous engage donc à suivre ses conclusions et à accepter cette motion.

Vogt Hans-Ueli · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit der Motion "Für ein zeitgemässes Schweizer Patent" soll das schweizerische Patentrecht in der Weise revidiert werden, dass Patente inskünftig auf der Grundlage einer inhaltlichen Prüfung erteilt werden. Das heisst, dass ein Patent erteilt wird, wenn in einem behördlichen Verfahren festgestellt worden ist, dass der Gegenstand des Patents neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen die Ablehnung der Motion. Diese Motion will einen fundamentalen Systemwechsel. Einen Missstand aber, der mit diesem Systemwechsel behoben werden soll, vermag der Motionär in seiner Begründung nicht zu bezeichnen. Das hat auch die Kommissionsmehrheit unseres Erachtens nicht getan. Dann aber gilt die alte Weisheit: "If it ain't broke, don't fix it."

Ende 2018 waren von den Patenten, die in der Schweiz in Kraft waren, 6 Prozent Patente nach schweizerischem Patentgesetz. Konkret gab es rund 123 000 Patente. Davon wurden 115 000 auf europäischer Ebene erteilt. Das sind nicht etwa EU-Patente, sondern Patente, die das Europäische Patentamt in München erteilt, eine Institution der Europäischen Patentorganisation, bei der die Schweiz lange Jahre grossen Einfluss hatte; sie hat auch während vieler Jahre den Präsidenten gestellt. Diese europäischen Patente sind geprüfte Patente. Dabei ist es möglich, ein Patent zu erlangen, das nur für die Schweiz oder für bestimmte andere Länder dieser Organisation gilt. Man kann also auf diese Weise ein Schweizer Patent erlangen.

Wenn wir uns nun anschicken würden, in der Schweiz ebenfalls generell geprüfte Patente einzuführen, dann würden wir damit einen immensen Verwaltungsapparat aufbauen. Dies würden wir tun für nur 6 Prozent aller überhaupt für Schweizer Erfindungen erteilten Patente. Wir würden dies tun, obwohl in München bereits ein Patentamt besteht, das alles nötige Wissen und vor allem die Spezialisten hat, um die Prüfungen durchzuführen. Denn geprüft wird, ob eine Erfindung neu und erfinderisch ist. Wenn also beispielsweise jemand mit einer Erfindung kommt, zum Beispiel mit einem speziellen Duschkopf, und dafür ein Patent haben möchte, dann braucht es jemanden, der gut genug Bescheid weiss, um auf der ganzen Welt den Stand der Technik im Bereich der Duschen und Duschköpfe zu überblicken. Am nächsten Tag kommt vielleicht eine Person mit einer Erfindung im Pharmabereich, und da muss sich diese Person oder ein anderer Prüfer mit dem Stand der Technik im Bereich der Pharmawissenschaften auseinandersetzen. Es braucht also für diese Prüfung eine ausgebaute Verwaltung. Das Europäische Patentamt hat 4300 Prüfer, das deutsche Patentamt 900. Darum fragt sich schon, warum wir einen solchen Verwaltungsapparat mit so vielen Prüfern - in der Schweiz wären es natürlich etwas weniger - aufbauen sollen, um etwas zu erlangen, was es in München bereits gibt.

Man muss auch wissen, dass die Prüfung von Patenten entsprechende Rechtsmittelerfordernisse auslöst. Es schliesst sich an das nichtstreitige Prüfungsverfahren potenziell ein ganzer Rattenschwanz von Rechtsmittelverfahren an. Immerhin 24 Prozent der Beschwerden gegen Entscheide des Europäischen Patentamtes werden gutgeheissen. Für eine Behörde, die sagt, sie sei mit ihren 4300 Prüfern imstande, das weltweite Know-how zu überblicken, ist das nicht eine allzu hohe Erfolgsquote. Der mit der Motion anvisierte fundamentale Systemwechsel würde also vor allem zu viel Arbeit für die Justiz, die Rechts- und die Patentanwälte führen.

Weiter muss man wissen, dass die Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit hin den Bestand des Patents in einem Zivilprozess nicht garantiert. Man kann in einem Zivilprozess auch in Bezug auf ein geprüftes Patent geltend machen, es sei nichtig, weil es nicht neu sei oder weil ihm keine erfinderische Tätigkeit zugrunde liege.

Wenn man sich vor diesem Hintergrund fragt, was ein effizientes Patenterteilungssystem für die Schweiz ist, dann ist es jedenfalls nicht effizient, a priori alle Patente zu überprüfen und ein System der Prüfung von Patenten hochzufahren, wenn ein solches System bereits im Rahmen des bewährten europäischen Patentsystems besteht. Für die Schweiz ist es im Gegenteil ein effizientes System, eine Überprüfung auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen die Neuheit oder die erfinderische Tätigkeit konkret infrage gestellt ist. Diesem Zweck dient die Überprüfung von Patenten im Rahmen eines Zivilprozesses.

An diesem bewährten System sollte nichts geändert werden. Wie gesagt: "If it ain't broke, don't fix it." Dass beim schweizerischen Patenterteilungssystem etwas "broke" wäre, legt der Motionär nicht dar und hat auch die Kommissionsmehrheit nicht dargelegt.

Deshalb bitte ich Sie mit der SVP-Fraktion, diese Motion abzulehnen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Dank innovativer Unternehmen belegt die Schweiz seit acht Jahren den ersten Platz im weltweiten Innovationsindex. Einen wichtigen Beitrag zu dieser Erfolgsgeschichte leistet das Schweizer Patentrecht. Dieses hat sich in der Praxis also grundsätzlich bewährt - ich bin hier mit den Äusserungen von Nationalrat Vogt einverstanden. Das soll uns aber nicht daran hindern, es auch immer wieder zu überprüfen. Ständerat Thomas Hefti beantragt mit seiner Motion eine solche Überprüfung des Schweizer Patentrechts. Konkret beauftragt er den Bundesrat, in der Schweiz ein voll geprüftes Patent einzuführen. Das bedeutet: Bevor ein Patent erteilt wird, soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) künftig auch prüfen, ob die fragliche Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Der Erstrat hat dieser Motion diskussionslos zugestimmt. Ihre vorberatende Kommission - die Sprecherin und der Sprecher haben es gesagt - hat mit 12 zu 7 Stimmen zugestimmt.

Ich möchte kurz darauf eingehen, warum der Bundesrat der Meinung ist, man solle dieser Motion zustimmen. Sie hat aus unserer Sicht zwei Vorteile:

Erstens wird durch die Umsetzung der Motion das Angebot für die Erfinder erweitert. Neben dem voll geprüften europäischen Patent stünde neu ebenfalls ein voll geprüftes Schweizer Patent zur Verfügung. Ein Schweizer Erfinder müsste für ein auf Herz und Nieren geprüftes Patent also nicht mehr zwingend an das Europäische Patentamt in München gelangen und zwei Jahre oder länger auf sein Patent warten. Er würde neu auch in der Schweiz ein vom IGE voll geprüftes Patent erhalten. Gleichzeitig muss aber niemand auf den Vorteil des bisher sogenannt nicht voll geprüften Schweizer Patents verzichten. Ständerat Hefti schlägt nämlich vor, dieses in ein ungeprüftes sogenanntes Gebrauchsmuster mit reduzierter Schutzdauer umzuwandeln. Damit können vor allem die KMU ihre Erfindungen weiterhin speditiv und kostengünstig schützen lassen.

Zweitens würde die vorgeschlagene Anpassung zu mehr Transparenz und Sicherheit für Patentinhaber führen. Für Dritte und für die Öffentlichkeit wäre es auch ersichtlicher, transparenter: Würde nämlich jemandem ein Patent entgegengehalten, wüsste man künftig, dass dieses vor seiner Erteilung auch tatsächlich inhaltlich geprüft worden ist. Wird jemandem heute ein Schweizer Patent entgegengehalten, weiss man nicht so recht, was das nun bedeutet, weil dieses Patent eben rechtlich und inhaltlich gar nicht geprüft worden ist.

Wir können heute nicht voraussagen, wie sich diese Änderungen im Einzelnen auswirken würden. Einige Mitglieder Ihrer vorberatenden Kommission - Herr Nationalrat Vogt hat das ausgedrückt - befürchten, damit werde die Verwaltung unnötig aufgebläht. Sollte nun die Wirtschaft die neuen Möglichkeiten nicht nutzen, bliebe alles beim Alten. Sollte aber das neue, voll geprüfte Patent ein Erfolgsmodell werden, müsste das IGE als Prüfungsbehörde mehr prüfen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das IGE betriebswirtschaftlich unabhängig ist, d. h., dass es keinen einzigen Franken aus dem Bundeshaushalt empfängt. Die Kosten zahlen also die Benutzer des neuen Systems; die Patentanmelder und die Steuerzahler müssten hier nichts bezahlen.

Weiter wurde befürchtet, die vielen neuen Schweizer Patente würden eine ganze Reihe von Prozessen in der Schweiz nach sich ziehen. Diese Befürchtung ist unseres Erachtens unbegründet. Die Unternehmen werden entweder das alte oder das neue System wählen. Einen Doppelschutz für dieselbe Erfindung - über München und über das IGE - gibt es nicht. Die Zahl der in der Schweiz gültigen Patente wird somit unter dem Strich kaum zunehmen. Schon heute unterstehen auch die zahlreichen Münchner Patente der Beurteilung durch Schweizer Gerichte. Diesbezüglich würde sich also nichts ändern.

Ich fasse zusammen: Das Anliegen der Motion Hefti erhöht die Wahlmöglichkeiten für die innovative Schweizer Industrie. Es erhöht die Rechtssicherheit und verringert zudem die Abhängigkeit vom Europäischen Patentamt. Gleichzeitig wird die Schutzdauer für diejenigen, die in Zukunft weiterhin kein voll geprüftes Patent wollen, von 20 auf 10 Jahre verkürzt.

Ich möchte Sie aus diesen Gründen ebenfalls bitten, die Motion anzunehmen.

Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

La présidente (Moret Isabelle, présidente): La commission et le Conseil fédéral proposent d'adopter la motion. Une minorité Vogt propose de la rejeter.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 133 Stimmen

Dagegen ... 55 Stimmen

(0 Enthaltungen)