16.3723

Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Français, Baumann, Eder, Minder)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Français, Baumann, Eder, Minder)

Rejeter la motion

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Bei dieser Motion muss ich ein bisschen weiter ausholen, als mein Vorredner es konnte, weil der Sachverhalt doch etwas komplexer ist und noch eine zweite Motion mit hineinspielt. Mit der vorliegenden Motion, die am 28. Juni 2016 eingereicht wurde, soll der Bundesrat beauftragt werden, die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen schweizweit zu regeln. Die Motion wurde im Nationalrat am 19. September 2018 oppositionslos angenommen.

Was ist der Hintergrund dieser Motion? Die Motion des Nationalrates verlangt eine bundesrechtliche Regelung für die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz. Die Motion wird so begründet, dass im Inland nach wie vor eine schweizweit harmonisierte Regelung über die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen fehle. Dies führe zu grösseren Problemen, denn laut Binnenmarktgesetz kann eine private Sicherheitsfirma ihre Dienstleistungen schweizweit gemäss dem Recht ihres Sitzkantons anbieten. Das Risiko sei also gross, dass der Kanton mit dem niedrigsten Regelungsniveau den Standard für die gesamte Schweiz diktiere. Eine Spirale nach unten müsse in diesem heiklen Bereich dringend vermieden werden. Die Kantone seien nicht in der Lage, eine schweizweit harmonisierte gültige Regelung zu treffen. Diese Situation sei nicht akzeptabel. Es könne nicht sein, dass - ausser in der Westschweiz - in jedem Kanton eine andere Regelung bestehe.

Zur Behandlung des Anliegens in der Kommission: Uns hat sich zunächst die Frage gestellt, wie denn die Situation heute wirklich ist und was bisher geschah. Bisher gibt es nur eine Bundesregelung für im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen. Sonst herrscht praktisch in jedem Kanton ein anderes Regime. Das Westschweizer Polizeikonkordat ist, wie in der Begründung der Motionärin gehört, eine löbliche Ausnahme und hat diesbezüglich seine Hausaufgaben gemacht. Schon seit 1996 existiert das Concordat sur les entreprises de sécurité der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Das Westschweizer Konkordat legt für die Leistungsanbieter und für das ausführende Personal Anforderungen bei der Ausbildung, beim Leumund und bei der finanziellen Stabilität fest.

2010 wollte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), welche das Problem längst erkannt hatte, nachziehen und verabschiedete zusätzlich zum Westschweizer Konkordat das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (Küps). Die KKJPD setzte sich damals explizit zum Ziel, dass alle Kantone innert zweier Jahre entweder dem Westschweizer Konkordat oder dem Küps beitreten sollten. Die erklärte Absicht der KKJPD, mit den beiden Konkordaten die Rechtslage in der Schweiz zu harmonisieren, konnte aber bis heute nicht realisiert werden. Heute muss man leider feststellen, dass der Versuch faktisch gescheitert ist, denn an ihrer Frühjahrstagung vom 6. April 2017 beschloss die KKJPD, das Küps nicht in Kraft zu setzen.

Damit ist und bleibt die gegenwärtige rechtliche Situation kompliziert und unübersichtlich. Es gibt die Kantone des Westschweizer Konkordats, und es gibt Kantone, die beschlossen haben, dem Küps beizutreten. Acht Kantone, darunter grosse wie Zürich, Bern, Aargau oder Luzern, sind keinem Konkordat beigetreten. Es gibt Kantone wie Basel-Landschaft, die sich ohne Beitritt am Küps ausrichten. Zürich hat eine eigenständige Regelung geschaffen. Auch Bern hat ein eigenes Gesetz verabschiedet, das weniger weit geht als das Küps. Die Kantone Schwyz, Obwalden, Glarus und Zug kennen nach wie vor keine Bewilligungspflicht für die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen auf ihrem Gebiet. Die Kantone haben es bis heute nicht fertiggebracht, das Problem zu lösen.

Nun bittet die KKJPD darum, auf Stufe Bund eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung zu schaffen. Dieser Zustand führte zu zwei Motionen; zuerst zur vorliegenden Motion Seiler Graf vom 17. September 2016 und ein gutes Jahr später, nämlich am 13. Dezember 2017, zur praktisch identisch lautenden Motion Rechsteiner Paul 17.4101. Die Motion Seiler Graf hat die gleichen Zielsetzungen wie die Motion Rechsteiner Paul. Herr Rechsteiner zog seine Motion allerdings am 17. September 2018 zurück; ich komme noch darauf zurück.

Interessant ist dabei die sich ändernde Haltung des Bundesrates zu den beiden identischen Motionen. In der schriftlichen Stellungnahme zur Motion Seiler Graf aus dem Jahr 2016 beantragte der Bundesrat noch die Ablehnung der Motion. In der Stellungnahme zur Motion Rechsteiner Paul beantragte er hingegen die Annahme. Das ist auf den ersten Blick ein Widerspruch - aber eben nur auf den ersten Blick. Für die Meinungsänderung des Bundesrates gibt es eine Erklärung. Denn bei der Stellungnahme zur Motion Seiler Graf im Februar 2017 hielt es der Bundesrat für richtig, erst noch die Diskussion der KKJPD an der Frühjahrsversammlung 2017 abzuwarten. Die KKJPD wollte damals eine vorläufige Bilanz über den Stand der Bemühungen, eine rechtliche Harmonisierung auf dem Konkordatsweg herbeizuführen, ziehen. Der Bundesrat wollte dieser Diskussion weder vorgreifen noch in sie eingreifen. Deshalb beantragte er die Ablehnung der Motion Seiler Graf. Gleichzeitig hielt der Bundesrat aber schon damals fest, dass er die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt den Erlass von Mindestvorschriften für private Sicherheitsdienstleistungen auf Bundesebene prüfen werde.

Weil, wie gesagt, die KKJPD dann am 6. April 2017 beschloss, das Küps nicht in Kraft zu setzen, änderte sich die Ausgangslage gegenüber dem Zeitpunkt der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Seiler Graf wesentlich. Deshalb empfahl der Bundesrat dann die Motion Rechsteiner Paul zur Annahme. Nur: Diese Motion schaffte es nicht bis ins Ziel. Der Ständerat hatte in der Sommersession 2018 die Motion der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen. Ihre Kommission führte im August 2018 Hearings mit Branchenvertretern, der KKJPD und den im Westschweizer Konkordat zusammengeschlossenen Kantonen durch. Auch wenn die Westschweizer Kantone gegenüber einer Bundeslösung mehrheitlich skeptisch waren, beurteilten die angehörten Kreise die damalige Situation mehrheitlich als schlecht und stimmten darin überein, dass der interkantonale Prozess gescheitert sei. Aufgrund eines wenig überzeugenden Auftritts der Kantonsvertreter und deshalb auch wegen föderalistischer Bedenken beantragte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates die Ablehnung der Motion Rechsteiner Paul. Herr Rechsteiner zog dann seine Motion zurück, weil einerseits noch die Motion Seiler Graf hängig war und andererseits damit noch Zeit gewonnen werden konnte, um die Diskussion bei den Kantonen weiterzuführen.

Inzwischen hat aber der Nationalrat die Motion Seiler Graf am 19. September 2018 angenommen, und so kommt das Anliegen über die Kommission wieder in den Ständerat. Die KKJPD wünschte, nochmals angehört zu werden. Anlässlich dieser Anhörung legten die KKJPD-Vertreter einen viel geschlosseneren Auftritt hin. Hier die Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen: Aus Sicht der KKJPD besteht keine Aussicht auf eine einheitliche oder zumindest kantonal kompatible Regelung. Es gebe aktuell keine aussichtsreichen Bemühungen um eine Harmonisierung des kantonalen Rechts. Eine einheitliche Regelung sei nur mit einem Bundesgesetz realistisch. Die KKJPD habe in der Frühlingsversammlung 2019 Offenheit gegenüber einem Bundesgesetz signalisiert. Das Westschweizer Konkordat als Modell für eine nationale Regelung erscheine mehrheitsfähig, aber diese dürfe sich nicht auf Mindeststandards beschränken. Das die Zusammenfassung der Aussagen der KKJPD-Vertreter anlässlich der Anhörung, also komplett anders und geschlossen: Die KKJPD will, dass der Bund reguliert!

Die KKJPD hat den Bund also faktisch darum gebeten, die Motion Seiler Graf anzunehmen und eine Bundeslösung zu erlassen, um der fehlenden Rechtsharmonisierung Abhilfe zu schaffen. Es hat ein Meinungsumschwung stattgefunden, weil das Problem zwischenzeitlich unerträglich geworden ist. Es gibt rund 22 000 Mitarbeitende privater Sicherheitsdienstleister, deren Tätigkeit potenziell nicht geregelt ist. Es gibt keine Regelung, die verlangt, dass jemand, der einer solchen Tätigkeit nachgehen will, einen Strafregisterauszug vorweisen muss. Wenn wir vergleichen, welche Vorschriften Gewerbebetriebe wie zum Beispiel eine Bäckerei oder Schreinerei erfüllen müssen, ist es stossend, wenn ausgerechnet in einem so sensiblen Bereich, wo man ergänzend zur öffentlichen Sicherheit tätig ist, Leute arbeiten, deren Vorleben man nicht kennt.

Die Mehrheit der Kommission ist wie der Nationalrat der Ansicht, dass eine schweizweit gültige Rechtsgrundlage für private Sicherheitsunternehmen ausgearbeitet werden soll. Sie stellt fest, dass alle betroffenen Akteure die jetzige Situation als unhaltbar beurteilen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass der Bund von der KKJPD und damit auch von einer Mehrheit der Kantone gebeten wird, hier Abhilfe zu schaffen. Nach dem Scheitern des Deutschschweizer Konkordats unterstützt sie einen pragmatischen Weg im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass der Bereich der privaten Dienstleistungen einen äusserst sensiblen Bereich umfasst, da das Sicherheitspersonal oftmals im direkten Kontakt mit der Bevölkerung steht und Tätigkeiten ausübt, die mit den polizeilichen Aufgaben eng verwandt sind. Für den Schutz der Bevölkerung muss aber eine schweizweit gültige Regelung mit Minimalstandards bezüglich Zulassung und Ausbildung gefunden werden. Unter den gegebenen Umständen kann diese nur mit einem Bundesgesetz realisiert werden. Die Kommissionsmehrheit betont, dass mit der auszuarbeitenden Vorlage nicht die Sicherheitskompetenz der Kantone angetastet werden soll; vielmehr sei es Artikel 95 Absatz 2 der Bundesverfassung, der den Kantonen die Aufgabe überträgt, einen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen.

Eine Minderheit hingegen kann sich mit der Haltungsänderung des Bundesrates nicht anfreunden. Zwar ist auch sie der Ansicht, dass Handlungsbedarf besteht. Eine harmonisierte Regelung sei jedoch nicht Aufgabe des Bundes. Vielmehr müsse weiterhin eine Lösung auf kantonaler Ebene angestrebt werden, da der betroffene Bereich eine den Kantonen ureigene Kompetenz darstelle. Hier tätig zu werden, würde bedeuten, dass der Bund in anderen vergleichbaren Bereichen ebenso anfangen müsste zu legiferieren. Sie beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

J'expose une réflexion. Il y a une ou deux décennies, est-ce qu'on pouvait penser qu'une police privée pourrait gérer différentes manifestations dans notre pays, voire assurer la sécurité des biens et des personnes? Personne ne pouvait penser qu'on puisse assurer la sécurité autrement que par les forces de l'ordre publiques.

Les tierces personnes qui se substituent aux forces de l'ordre publiques sont aujourd'hui nombreuses, voire trop nombreuses. La police privée en lieu et place des forces de l'ordre est aujourd'hui un besoin et une nécessité tant pour protéger les biens que pour gérer la sécurité d'un commerce ou pour gérer les personnes dans les grandes manifestations. Selon moi, c'est pour notre société l'aveu d'un échec et c'est contraire à ce qu'affirmait le Conseil fédéral il n'y a pas si longtemps. Je reprends la phrase puisqu'elle figure dans le développement de l'auteure de la motion: "Le monopole de la puissance publique est l'un des attributs essentiels de l'Etat moderne. La privatisation de tâches de sécurité, si elle ne peut a priori être exclue, remet en question le fondement même de l'Etat ou du moins sa légitimité." En arriver à devoir légiférer sur les polices privées, moi, personnellement, cela m'inquiète et cela m'interroge. C'est mon premier constat.

Mon deuxième constat, c'est que, faute de moyens dans les communes et dans les cantons, nous transférons à la société civile la tâche et la responsabilité de réunir les moyens nécessaires, et ce pour des manifestations populaires sportives, des manifestations sortant du cadre sportif ou des manifestations culturelles.

Le troisième constat, c'est que ceux qui n'ont pas les moyens à disposition sont ceux qui exigent des organisateurs de manifestations des choses qu'eux-mêmes ne peuvent pas assurer. Ces exigences illustrent une dérive. Gérer l'espace public, gérer la sécurité publique induit des risques; or transférer cette mission à des tierces personnes est complètement irréaliste.

Mon quatrième constat est un constat d'échec. Cet échec, c'est celui des chefs de départements cantonaux. Six cantons romands et dix cantons alémaniques ont trouvé la solution, ce qui fait quand même seize cantons sur vingt-six. Donc, seize cantons sur vingt-six ont trouvé la solution via une convention rationnelle et intelligente qui permet de définir un niveau de sécurité. Or, par la faute des dix cantons restants, on veut transférer la compétence de régler la question à la Confédération. Il faudra que ces cantons m'expliquent, demain, comment ils comptent s'y prendre quand l'ordre sera donné par la Confédération d'assumer telle ou telle tâche publique! Aujourd'hui, la sécurité relève de la responsabilité des cantons, bien que ceux-ci bénéficient d'appuis de la Confédération.

Si on entre en matière sur la demande de légiférer, la question suivante pourra se poser: la gestion de cette "police privée" doit-elle se résumer à contrôler la lumière dans les locaux et à vérifier si les portes de ces locaux sont fermées ou ouvertes? Ou, demain, le fait d'octroyer à ces "polices privées" le mandat public de gérer des manifestations deviendra-t-il la règle? Parce que c'est dans cette direction que nous allons. Dans les stades, vous ne voyez plus la police; c'est terminé. On envoie ces fameuses polices privées et c'est à elles d'agir lorsqu'il y a de la casse; et lorsqu'une bavure est commise, c'est de la faute des clubs. L'Etat n'assume plus aucun rôle dans ces manifestations populaires.

Ce que je crains, c'est que demain il y ait deux polices. La police privée gère le quotidien, contrôle la lumière, le verrouillage des portes et vérifie que tout va bien, comme le faisaient les agents Securitas d'antan - je m'excuse de faire de la publicité, je pourrais citer d'autres entreprises, il y en a plus de 100 aujourd'hui et il s'agit de 18 000 personnes qui s'occupent de la gestion de la sécurité au quotidien. La gestion de la sécurité dans les grandes manifestations populaires, comment est-ce que cela se passe? Je m'adresse plus particulièrement aux députés de gauche du conseil: vous transférez la compétence de la force publique à une entreprise privée. On peut secouer la tête, on peut dire non, mais dans les faits, c'est ce qui se passera. Et c'est pour éviter cela que les cantons doivent s'organiser, c'est à cette fin que les cantons peuvent demander de l'aide à la Confédération, mais le travail de base est de la responsabilité des chefs de département dans les cantons. C'est à eux de se réunir pour formuler des propositions et pour ne pas demander finalement à Dieu le Père, en bref à la Confédération, de trouver la solution.

Je suis très surpris de cette méthode de travail proposée par la Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et police. Ce qui est sûr, c'est que les chefs de département en charge de la sécurité dans les cantons romands sont contre cette proposition. Il s'est passé quelque chose dans dix cantons en Suisse alémanique, que je n'ai pas bien compris, mais, enfin, je vois que la force du canton de Berne et de celui de Zurich a permis de faire changer la position des chefs de département en charge de la sécurité.

Je m'interroge sur la mission des cantons en termes de sécurité. Si on adopte cette motion, il y aura une modification certaine d'abord du rôle de l'autorité publique, tout comme il y aura un problème quant au monopole de la force publique sur le domaine public, en particulier dans les grandes manifestations populaires.

Aussi vous recommandé-je, comme plusieurs de mes collègues, de rejeter cette motion.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eigentlich ist es ganz eigenartig: Da rufen die Kantone beim Bund nach Unterstützung und verlangen ein nationales Gesetz zur Regulierung privater Sicherheitsfirmen, obwohl diese Kompetenz einzig und allein bei den Kantonen liegt. Beim Bekämpfen von Hooliganismus und von Ausschreitungen an Fussballspielen, was - wir haben es vom Vorredner gehört - erwiesenermassen nicht funktioniert, soll der Bund seine Hände aus dem Spiel lassen, doch bei den privaten Sicherheitsfirmen rufen dieselben Kantone nach einer gesamtschweizerischen Lösung.

Der Kommissionsminderheit scheint diese Haltung sehr paradox, denn es heisst im Dauerchor, der Bund solle bitte die Hände vom föderalistischen Geschehen lassen. Die Haltung der Kantone zu diesem Thema ist umso erstaunlicher, als die Polizeihoheit ganz klar bei den Kantonen liegt. Das war auch der Hauptgrund, warum sich die Kantone so vehement gegen die Vorstösse zum Verhüllungsverbot und gegen nationale Vorstösse im Bereich der Bekämpfung des Hooliganismus gewehrt haben. Die Minderheit versteht daher die Haltung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit nicht, hier nachzugeben.

Ein Nein zu dieser Motion ist ein klares Zeichen an die Kantone und die KKJPD, ihre Probleme im Bereich der inneren Sicherheit selbst zu lösen, so wie wir Bundesvertreter es seit Jahren und Jahrzehnten von den Vertretern der KKJPD hören. Lassen wir die Kompetenz zur inneren Sicherheit also bei den Kantonen, respektieren wir den Föderalismus! Geben wir nach, so riskieren wir - wir haben es ebenfalls vom Vorredner gehört -, einen Bereich, für welchen die Kernkompetenz klar bei unseren Kantonen liegt, die innere Sicherheit, sukzessive an den Bund zu delegieren. Das wäre ein ganz gefährliches Unterfangen. Bieten wir hier Hand, werden andere Begehrlichkeiten und Kompetenzabtretungen folgen. Das ist der Hauptgrund, warum wir hier unbedingt Nein sagen sollten. Der Ständerat - das vielleicht auch an die neuen Mitglieder - ist bekanntlich der Ort, welcher den ordnungspolitischen Streitigkeiten höchste Beachtung schenken sollte.

Eigenartig ist zudem, dass ich weder von meinem eigenen Kanton noch von einer einzigen privaten Sicherheitsfirma, noch von einer Lobbyorganisation zu dieser Vorlage ein Schreiben erhalten habe. Das ist bei anderen Vorlagen bekanntlich anders. Hier aber scheint der Status quo anscheinend gar nicht so schlecht zu sein und die Branche nicht zu stören. Ich jedenfalls habe von den Sicherheitsfirmen Securitas, Starco, Delta, Protectas und wie sie alle heissen - es gibt noch ein paar Dutzend weitere, viele sind in verschiedenen Kantonen tätig - kein einziges Schreiben bekommen, wonach dieser Motion unbedingt zuzustimmen sei. Daraus könnte man wirklich schliessen, dass die Firmen keine Regulierung wollen und dass es auch innerhalb der Branche keine allzu grossen Probleme gibt.

Allein der Ruf seitens der KKJPD genügt hier wirklich nicht, um zu legiferieren. Wenn eine private Sicherheitsfirma von ihren Mitarbeitern einen Strafregisterauszug verlangen oder ein Kanton von solchen Firmen dies verlangen will, so sollen sie das machen bzw. machen können. Das unterstütze ich sogar. Aber bitte keinen nationalen Zwang! Eine nationale Kann-Formulierung würde null und gar nichts bringen. Wenn schon, müsste ein nationales Gesetz bindende Bestimmungen beinhalten. Dies wiederum wäre ein Eingriff des Bundes in den Föderalismus. Allein eine allfällige Pflicht, einen Strafregisterauszug bei der Rekrutierung verlangen zu müssen, heisst noch lange nicht, dass diese Person in einer privaten Sicherheitsfirma nicht trotzdem angestellt werden kann. Wäre dies der Fall, würde also der Bund einer privatrechtlich organisierten Firma im Sicherheitsbereich verbieten, eine Person mit einem Eintrag im Strafregister einzustellen, so wäre dies ein gewaltiger Eingriff ins liberale Arbeitsrecht.

Lehnen wir also diesen Vorstoss ab, folgen wir der Kommissionsminderheit, und überlassen wir eine allfällige Regulierung, auch kantonsübergreifend, den Kantonen. Die Westschweizer Kantone haben bereits ein funktionierendes Konkordat. Das sollte auch bei den Deutschschweizer Kantonen möglich sein. Anscheinend wären alle dafür, ausser der Kanton Zürich. Sagen wir hier Nein, so ist das ein starkes Zeichen an die Kantone, ihre verhältnismässig kleinen Probleme im Bereich der inneren Sicherheit selbst zu lösen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Mit ihrer Motion, die sie im September 2016 eingereicht hat, verlangt Frau Nationalrätin Priska Seiler Graf eine bundesrechtliche Regelung für die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen in der Schweiz. Bisher gibt es nur eine Bundesregelung für im Ausland erbrachte Sicherheitsdienstleistungen; das ist Ihnen bekannt, Sie haben kürzlich darüber diskutiert. In der Schweiz aber gibt es keine solche nationale Regelung, es wird alles, wenn überhaupt, auf kantonaler Ebene geregelt.

Die Motion Seiler Graf 16.3723 hat damit die gleiche Zielsetzung wie die Motion 17.4101, die Ständerat Paul Rechsteiner im Dezember 2017 eingereicht und am 17. September 2018 zurückgezogen hat. Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass der Bundesrat zwischen den beiden Motionen seine Meinung geändert hat. Er hat die Motion Seiler Graf zur Ablehnung, diejenige von Ständerat Rechsteiner zur Annahme empfohlen. Das mag ein Widerspruch sein, aber das ist es nur vordergründig. Bei der Beantwortung der Motion Seiler Graf im Februar 2017 hielt es der Bundesrat für richtig, erst noch die Diskussion der KKJPD an der Frühjahrsversammlung 2017 abzuwarten. Die KKJPD wollte damals eine vorläufige Bilanz über den Stand der Bemühungen ziehen, eine rechtliche Harmonisierung auf dem Konkordatsweg herbeizuführen. Dieser Diskussion wollte der Bundesrat nicht vorgreifen; wenn die Kantone selber handeln wollen, geht dieser Weg selbstverständlich immer vor. Deshalb beantragte der Bundesrat in seiner damaligen Stellungnahme die Ablehnung der Motion Seiler Graf. Inzwischen hat sich aber die Situation geändert.

Schon seit 1996 existiert das Concordat sur les entreprises de sécurité der sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Das Westschweizer Konkordat legt für die Leistungsanbieter und für das ausführende Personal Anforderungen bei der Ausbildung, beim Leumund und bei der finanziellen Stabilität fest. 2010 verabschiedete die KKJPD zusätzlich das Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (Küps). Ich kann mich gut daran erinnern, ich habe nämlich diese Sitzung als Präsidentin der KKJPD geleitet. Es war der erklärte Wille der KKJPD, dass die Kantone entweder dem Concordat romand oder dem Deutschschweizer Konkordat beitreten, damit es eine schweizweit harmonisierte Lösung bei der Regulierung von privaten Sicherheitsdienstleistern gibt. Es ist anders gekommen: An der Frühjahrsversammlung vom 6. April 2017 beschloss die KKJPD, das Küps nicht in Kraft zu setzen. Das hat damit zu tun, dass das Konkordat in der Deutschschweiz gescheitert ist.

Sie haben es gehört, Ihre Kommission hat zwei Kantonsvertreter angehört, den zuständigen Regierungsrat aus dem Kanton St. Gallen und jenen aus dem Kanton Neuenburg. Beide haben namens der KKJPD in der Kommission klar für eine Bundesregelung plädiert, weil es - sie sagten es offen - den Kantonen nicht gelinge, die zunehmenden Probleme, die sich mit privaten Sicherheitsdienstleistungs-Erbringern ergeben, in den Griff zu bekommen. Die KKJPD hat den Bund, auch mich, an entsprechenden Sitzungen gebeten, auf Bundesebene eine Lösung zu treffen. Die gegenwärtige rechtliche Situation ist kompliziert und unübersichtlich. Es gibt, ich habe es erwähnt, die Kantone des Westschweizer Konkordats und jene, die beschlossen haben, dem Küps beizutreten. Acht Kantone, darunter grosse Kantone wie Zürich, Bern, Luzern und Aargau, sind jedoch keinem Konkordat beigetreten. Dann gibt es Kantone wie Baselland, die sich ohne Beitritt zum Küps an diesem ausrichten. Zürich hat eine eigenständige Regelung geschaffen, und auch Bern hat ein eigenes Geschäft verabschiedet, das weniger weit geht als das Küps. Dann bleiben noch die Kantone Schwyz, Obwalden, Glarus und Zug, die nach wie vor gar keine Bewilligungspflicht für die Erbringer von privaten Sicherheitsdienstleistungen auf ihrem Gebiet kennen.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, eine Bundeslösung zu erarbeiten. Ich möchte Ihnen sagen warum:

1. Die heutige komplizierte Situation mit ganz unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern sie führt auch zu konkreten Risiken. Es kann je länger, je weniger ausgeschlossen werden, dass fremde Anbieter mit tiefen Qualitätsstandards auch in Kantonen tätig sind, deren Regelung hohe Anforderungen an die im eigenen Kantonsgebiet niedergelassenen Anbieter stellt. Das Binnenmarktgesetz macht es möglich; es gilt also der tiefstmögliche Standard. Es kann auch jede ausländische Firma sich in einem Kanton, wo heute keine solche Bewilligungspflicht, keine Regulierung besteht, niederlassen und dann in einem anderen tätig werden, ohne dass es eine Kontrolle gibt, auch wenn der kantonale Gesetzgeber im anderen Kanton dies anders möchte und diese Kontrolle der privaten Sicherheitsdienstleister möchte.

2. Die Kantone können Fixkosten im Zusammenhang mit der Überprüfung von Sicherheitsunternehmen, die kein Domizil bei ihnen haben, nicht auf diese Unternehmen überwälzen. Das folgt aus einem Gutachten der Wettbewerbskommission vom 5. Dezember 2016. Das heisst auch, dass man, wenn man in einem Kanton, wo reguliert wurde, kontrollieren muss, diese Kosten nicht auf einen Kanton überwälzen kann, der keine entsprechenden Bestimmungen erlassen hat.

3. Die Branchenvertreter wünschen inzwischen selber - das ist so, Herr Ständerat Minder, auch wenn sie sich nicht bei Ihnen gemeldet haben - eine einheitliche Bundesregelung. Das hat sich schon bei den Hearings in Ihrer Kommission im Sommer 2018 mit dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen gezeigt, denn die seriösen Firmen haben Interesse an einer Regulierung. Wissen Sie, heute kann man, auch wenn man ein dubioses Vorleben hatte, strafrechtlich in Erscheinung getreten ist - ich spitze etwas zu - und einen scharfen Hund hat, eine Sicherheitsdienstleistungs-Firma gründen. Dann kann man noch zwei, drei solche Kollegen bei sich anstellen. Das ist nicht verboten, wenn man in einem Kanton tätig wird, der gar keine Regulierung kennt. Ich komme noch darauf zurück.

4. Wenn man bedenkt, dass heute in der Schweiz etwa 18 800 uniformierte Polizistinnen und Polizisten arbeiten und dieser Zahl heute die Zahl von 22 000 privaten Sicherheitsdienstleistern gegenübersteht, ist das nicht ganz unbedenklich, denn diese Leute arbeiten sehr nahe am Gewaltmonopol des Staates. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das prima vista nicht immer einfach zu unterscheiden: Habe ich es jetzt mit einem echten Polizisten zu tun, oder ist das ein privater Sicherheitsdienstleistungs-Erbringer? Es geht eben darum, dass man auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land vor der missbräuchlichen Anwendung von Gewalt und Zwang schützt, indem mangelhaft kontrolliertes Personal und auch Angestellte, die schlecht ausgebildet sind, die ein zweifelhaftes Vorleben haben, nicht in solchen Funktionen tätig werden können. Wie gesagt, für die Bürgerinnen und Bürger sind all diese Personen irgendwie Polizei. Ich meine, der Staat hat hier schon die Verantwortung, das zu regeln.

Wenn Herr Ständerat Minder hier die Kantone kritisiert, dann muss ich sagen: Ja, man kann sie kritisieren; es ist tatsächlich nicht eine Sternstunde des Föderalismus, dass es nicht gelungen ist, hier ein Konkordat herbeizuführen, dem genügend Kantone beigetreten sind. Das Quorum wurde nicht erreicht. Aber mit dieser Feststellung, mit dieser Kritik haben wir die genannten Probleme noch nicht gelöst. Wenn wir die Probleme lösen wollen, dann kommen wir halt nicht umhin, hier auch eine Entscheidung zu treffen. Es wurde von Ihnen, aber auch von Ständerat Français gesagt, wir seien hier im Kernbereich der Polizeihoheit der Kantone. Das kann man durchaus differenziert betrachten.

Il ne s'agit pas de légiférer sur les polices privées, comme vous l'avez dit, Monsieur le conseiller aux Etats Français. Ce n'est pas de cela qu'il s'agit, tout au contraire. Ce que veulent les cantons, en fait, c'est légiférer sur les entreprises de prestations de services de sécurité privées. C'est différent. En effet, le monopole de l'Etat en ce qui concerne la police reste inchangé. Mais ce que veulent faire les cantons, et maintenant aussi la Confédération et votre commission, c'est légiférer sur les entreprises, qui justement, mettent à disposition les services de sécurité privés. On pourrait légiférer par exemple sur la qualification du personnel; on pourrait vérifier les comptes d'une entreprise de ce type; on pourrait aussi régler jusqu'où elle peut déployer ses activités. C'est une protection pour les citoyennes et les citoyens. Voyez-vous, la sécurité est de la responsabilité des cantons.

Die Sicherheit liegt in der Zuständigkeit der Kantone, das ist in Artikel 57 Absatz 1 der Bundesverfassung so festgelegt. Aber auf der anderen Seite muss man eben auch sehen, dass Artikel 95 Absatz 1 der Bundesverfassung dem Bund die fakultative Regelungskompetenz beim Erlass von Vorschriften über die Ausübung privatwirtschaftlicher Erwerbstätigkeiten gibt. Man muss also unterscheiden: Wir sind hier nicht im Gewaltmonopol des Staates, sondern es geht darum, private Sicherheitsfirmen zu regeln. Herr Dittli hat zu Recht gesagt, dass jeder Schreiner und Bäcker, jeder Gewerbler x Vorschriften erfüllen muss, wenn er ausbildet, wenn er Produkte herstellt usw. Hier aber haben wir einen Bereich ganz nahe am Gewaltmonopol, in dem das nicht stattfindet. Das ist letztlich auch nicht förderlich für die innere Sicherheit und das Vertrauen.

Herr Ständerat Minder, es ist - wir haben das auch schon in der Kommission diskutiert - natürlich etwas anderes, wenn Sie zum Beispiel in einem Gewerbebetrieb eine Person anstellen, die im Sekretariat arbeitet. Da brauchen Sie keinen Strafregisterauszug. Sie können den bestellen, wenn Sie das wollen, weil Sie vielleicht wissen wollen, welches Vorleben Ihre Angestellte führte. Aber bei einer Sicherheitsfirma ist es dann schon wesentlich, ob Sie Personen beschäftigen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, sich einer gewissen Szene zuordnen lassen und vielleicht deshalb etwas Freude an einer solchen Tätigkeit haben. Ich meine, es ist nicht aussergewöhnlich: Die Finma oder auch andere Institutionen verlangen auch Strafregisterauszüge von künftigen Verwaltungsräten. Ich musste beispielsweise auch einen solchen beilegen.

Also, es geht hier wirklich darum, dass wir versuchen, gemeinsam mit den Kantonen ein Problem zu lösen. Ob das gelingt, weiss ich noch nicht. Denn auch eine Bundeslösung müsste ja mit den Kantonen erarbeitet werden, müsste in eine Vernehmlassung gehen und könnte auch wiederum umstritten sein. Aber wenn wir hier gemeinsam die Kantone unterstützen und zur Problemlösung beitragen wollen, dann möchte ich Ihnen empfehlen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Bundesrat schliesst sich dem Antrag der Mehrheit an.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 21 Stimmen

Dagegen ... 23 Stimmen

(1 Enthaltung)

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Die Motion ist mit dieser Abstimmung erledigt, aber das Problem wahrscheinlich nicht. (Heiterkeit)