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Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Das Gesetzesprojekt, das Ihnen mit dieser Botschaft unterbreitet wird, ist eine Sammelvorlage. Der gemeinsame Nenner dieses Projekts sind nicht die verschiedenen inhaltlichen Gegenstände, die darin geregelt werden sollen, sondern die Notwendigkeit, die Covid-19-Verordnungen des Bundesrates auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Das muss dringlich geschehen, wenn alle diese Massnahmen, von der Beschaffung medizinischer Güter über den Justiz-, Kultur- und Medienbereich bis zur Arbeitslosenversicherung, nicht einfach dahinfallen sollen.

Während der Beratung im Nationalrat, aber auch schon in der vorberatenden Kommission kamen weitere Covid-19-bedingte Themen, z. B. Sport- und Kulturförderung oder Unterstützung von Unternehmen in Härtefällen, dazu. Auch das fügt sich unter den Artikeln 8a und 8b in das Gesetz ein. Auch das gehört dazu. Ein Wegfall der Massnahmen, die zunächst dringlich per Verordnung angeordnet wurden, wäre unter keinem Titel zu rechtfertigen, weder politisch noch wirtschaftlich, noch gesellschaftlich.

Einen legislatorischen Schönheitspreis verdient diese Sammelvorlage, die ja gewissermassen ein gesetzgeberisches Birchermüesli ist, sicher nicht. Sie ist der Notwendigkeit geschuldet, der Pragmatik und nicht der Gesetzesästhetik. Trotzdem geht die Fundamentalkritik einiger Staatsrechtler an der Vorlage teilweise am Thema vorbei. Was hier geregelt wird, ist nicht auf Dauer angelegt. Das Gesetz ist vielmehr bis Ende 2021 befristet, also bis zum Ende des nächsten Jahres. Damit steht die spezielle Rechtsform der Vorlage aber auch in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Inhalt, auch wenn man theoretisch dieses oder jenes gesetzestechnisch anders hätte regeln können.

Es gibt ja auch neben diesem Gesetz andere Spezialvorlagen, eine Vorlage zur Förderung des öffentlichen Verkehrs oder zum Ausgleich der Covid-19-bedingten Ausfälle beim öffentlichen Verkehr. Wir haben weitere Spezialerlasse in der Luftfahrt, bei der Arbeitslosenversicherung usw. verabschiedet. Solche Bestimmungen gab es auch gestern im Zusammenhang mit der finanziellen Situation der Auffangeinrichtung zu verabschieden. Alle diese Dinge sind spezialgesetzlich geregelt worden. Doch hier ist es so, dass im Gesamtzusammenhang festgestellt werden muss, dass der Bundesrat als Antwort auf die Kritik in der Vernehmlassung verschiedene Massnahmen in der Botschaft auch konkreter als zuvor gefasst hat. Das gilt für die Bestimmungen über die Kulturförderung.

Darüber hinaus gilt, dass im ersten Teil der Vorlage, wo es um die Materialbeschaffung und die Sicherstellung der Qualität geht, verschiedene echte Kann-Bestimmungen vorkommen. Die betreffenden Regelungen sind nach Notwendigkeit zu erlassen, während umgekehrt die finanziell relevanten Bestimmungen im zweiten Teil des Gesetzes, beginnend mit den Massnahmen im Kulturbereich, im Ergebnis verbindliche Beschlüsse sind, auch wenn teilweise das Wort "kann" verwendet wird. Der Herr Bundeskanzler hat uns während der Beratung in der Kommission erklärt, dies sei nicht anders als bei anderen Subventionserlassen, namentlich im Landwirtschaftsbereich.

Somit zählt, zusammengefasst, nicht die Schönheit der Gesetzgebung und der Formulierung, sondern das Resultat und der konkrete Nutzen.

Massiver als die Kritik einiger Staatsrechtler ist allerdings jene einer neuen Bewegung, von der wir in den letzten Tagen und Wochen mit Mails und Schreiben eingedeckt worden sind. Sie wehren sich gegen Covid-19-bedingte Einschränkungen und insbesondere gegen einen angeblichen Impfzwang. Diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern muss gesagt werden, dass sie mit der Kritik an diesem Gesetz, das wir heute beraten, den Gegenstand verfehlen, auch wenn das Referendum gegen das Gesetz schon lautstark angekündigt worden ist. All die Einschränkungen, die diese Mitbürgerinnen und Mitbürger stören, sind im Epidemiengesetz und nicht im Covid-19-Gesetz geregelt.

Gegen das Epidemiengesetz wurde bekanntlich vor einigen Jahren das Referendum ergriffen, dies exakt zum Thema Impfen. In der Folge dieses Referendums ist das neue Epidemiengesetz in der Volksabstimmung aber gutgeheissen worden. Wir verfügen somit im Unterschied zu anderen Ländern nicht nur über ein modernes Epidemiengesetz, das in dieser Krise gerade gute Dienste geleistet hat, sondern auch über eines, das in einer Volksabstimmung gutgeheissen worden ist. Mit dem neuen Covid-19-Gesetz verfehlt die Kritik an den gesundheitspolizeilichen Massnahmen somit das Objekt. Alle Massnahmen des Bundesrates in diesem Bereich und in der besonderen Lage, in der wir uns heute befinden, auch jene der Kantone, beruhen auf dem Epidemiengesetz. Das gilt beispielsweise auch für das immer wieder diskutierte Maskentragen.

Das Covid-19-Gesetz ist also keine weltbewegende Vorlage, weder formell noch materiell, sondern nur ein weiterer pragmatischer Schritt zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie, die uns in bisher präzedenzloser Weise getroffen hat. Gesundheitspolitisch war die ausserordentliche Lage mit dem Lockdown im Frühjahr ausserordentlich wirksam. Aber wir dürfen und müssen auch feststellen, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen dieses Schritts enorm waren. Dass auch die Öffnungsschritte und der Übergang zur besonderen Lage so rasch wie möglich beschlossen werden mussten, war sicher legitim. Breit getragen wird auch, dass jetzt nach der Logik des Föderalismus in der besonderen Lage in erster Linie die Kantone in der Pflicht stehen, denn die Verhältnisse sind in verschiedenen Regionen und Landesteilen halt auch verschieden, sodass sich auch je nach Bedarf verschiedene Massnahmen in verschiedener Intensität aufdrängen.

Insgesamt navigieren wir noch immer und wohl noch einige Zeit unter Bedingungen von Unsicherheit. Das Covid-19-Gesetz bietet da in seiner ganzen Heterogenität eine unverzichtbare Unterstützung. Entscheidend dafür sind, wie schon bei den früheren Entscheiden in der Krise, die Entscheide des Parlamentes, seit das Parlament ab Anfang April dieses Jahres wieder zu funktionieren begonnen hat.

Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes werde ich mich dann in der Detailberatung äussern.

Gestern hat der Nationalrat die Vorschläge des Bundesrates in einigen Bereichen erheblich erweitert, insbesondere in den Bereichen Sport und auch bei den Hilfen für bedrängte Unternehmen. Die vorberatende Kommission unseres Rates empfiehlt Ihnen weitgehend, diesen Vorschlägen zu folgen, vor allem bei den Unternehmen, sofern die Kantone auch mitziehen, auf die es in dieser Krise ebenso ankommt wie auf den Bund.

Insgesamt aber hat sich, und das ist eine Zwischenbilanz, der Schweizer Staat, auch der Leistungsstaat, in dieser Krise als leistungsfähig und auf der Höhe seiner Aufgabe erwiesen. Er hat die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise im Rahmen des Möglichen erfolgreich abgemildert. Diese Vorlage ist die Grundlage dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt. Die Unternehmen, aber auch die Menschen sollen in der Not nicht im Stich gelassen werden, auch wenn es etwas kostet. Diese Ausgaben sind alles in allem gut investiert, wenn es gelingt, eine grosse Krise mit Massenarbeitslosigkeit und einem Absturz in die Armut zu verhindern. Wenn diese Interventionen funktionieren, wird dies auch weit weniger kosten als ursprünglich angenommen, wie wir das jetzt, und auch dies ist eine Zwischenbilanz, sowohl bei den Kreditprogrammen wie auch bei der Arbeitslosenversicherung und insbesondere bei den Hilfen via Erwerbsersatzordnung erlebt haben.

Namens der einstimmigen SGK Ihres Rates, die bei dieser heterogenen Vorlage als Leitkommission wirken musste, bedanke ich mich bei den mitberichtenden Kommissionen, der FK, der WBK, der SPK, der KVF und der RK, für die Beiträge. Wir haben diese gewürdigt und die Vorschläge teilweise oder weitgehend mit aufgenommen.

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten. Es ist eine wichtige und zentrale Vorlage für die Bewältigung dieser grossen Krise, die die Schweiz bis jetzt einigermassen erfolgreich bewältigt hat. Diese Vorlage ist ein Teil der Bewältigung und der Massnahmen für die Zukunft.

Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Wir alle erhalten dieser Tage sehr viele Zuschriften, Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich kritisch zum Vorgehen von Bundesrat und Parlament in der Pandemiebekämpfung äussern, Menschen, die sich Sorgen um unsere Demokratie machen, und andere, die wünschen, dass sofort eine Rückkehr in die Normalität einsetzen müsste. Andere befürchten, dass das Notrecht des Bundesrates nun in das Covid-19-Gesetz umgeschrieben werden soll, und wieder andere sagen, es werde hier nun gar ein Impfzwang verordnet. Nun ist es an uns, dem Parlament, hier klar zu sagen, dass es nicht darum geht und dass es eben gerade umgekehrt ist: dass wir heute mit diesem Covid-19-Gesetz wieder einen Schritt Richtung Normalität gehen und vom Notrecht weg wollen, dass das Parlament das Heft wieder in die Hand nehmen wird und dies auch tun soll.

Warum ist denn das Covid-19-Gesetz nun so wichtig? Es erlaubt dem Parlament, die wirtschaftlichen Folgen dieser Krise - es war eine Gesundheitskrise, sie dauert aber an und ist in eine wirtschaftliche Krise übergegangen - für verschiedene Zielgruppen über das Notrecht selbst hinaus in einer Gesetzgebung abzufedern, die ein Jahr, bis Ende 2021, dauern wird. Sie erlaubt dem Parlament auch, in dieser Pandemiebekämpfung und in dieser wirtschaftlichen Krise wieder die Kontrolle zu übernehmen, das Heft in die Hand zu nehmen, und mit dem gesetzlichen Rahmen dem Bundesrat auch die Vorgaben zu machen, die es noch braucht. Das, was wir heute tun, ist also eine Rückkehr in einen normalen demokratischen Prozess. Die demokratische Kontrolle durch das von der Bevölkerung gewählte Parlament ist, wenn wir dieses Gesetz verabschieden können, ab diesem Zeitpunkt wiederhergestellt.

Ich bitte auch Sie, das in den Gesprächen den Menschen oder jenen, die Sie anschreiben, zu erklären zu versuchen, wo Sie können, damit nicht einfach eine Geschichte fortgeschrieben wird, die wirklich nicht stimmt, weil sie ins Gegenteil verkehrt wird.

Heute behandeln wir dieses Covid-19-Gesetz, weil wir die wirtschaftliche Krise mit Massnahmen abfedern wollen, die über das Notrecht, über den 16. September hinaus Bestand haben sollen. Wir werden in diesem Gesetz Massnahmen besprechen, die die Gesundheitsversorgung, den Asyl- und den Ausländerbereich und das Verfahrensrecht betreffen. Wir werden Massnahmen in den Bereichen Kultur und Medien besprechen, um zu helfen, und ebenso beim Erwerbsausfall und bei der Arbeitslosenversicherung. Wir werden uns auch darüber unterhalten müssen, dass es sehr viele Branchen gibt, die jetzt in dieser folgenden Wirtschaftskrise, die eine Gesundheitskrise im Nacken hat, eben besonders betroffen sind.

Wir werden uns also bei Artikel 8a auch über die Veranstaltungs- und Reisebranche, über die Schausteller und über die vielen Selbstständigerwerbenden und Geschäftsinhaberinnen unterhalten, die in einer ganz schwierigen Situation sind. Es ist uns klar, dass das hier wie auch im Kulturbereich Planungen auf Jahre hinaus sind. Die Voraussetzungen sind im nächsten Halb- oder Dreivierteljahr sehr, sehr schwierig, weil die Aufträge, die Arbeit und die Beschäftigung zurückgehen. Hier sprechen wir von Hunderttausenden von Menschen, die eine Verunsicherung erleiden, aber auch von einer steigenden Arbeitslosigkeit, auch bei jungen Menschen.

Mit dieser Verantwortung steigen wir jetzt in die Gesetzesberatung ein. Bis jetzt wurde, das müssen wir auch feststellen, die Krise von unseren politischen Behörden, einer starken Grundversorgung, einem Service public und natürlich auch von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, die in den allermeisten Fällen diese Massnahmen mitgetragen haben und auch sehr dankbar waren, in einer besonnenen Art und Weise gemeistert.

In diesem Sinne werde ich gerne eintreten und bitte Sie, das auch zu tun, damit wir dieses Covid-19-Gesetz miteinander mit Besonnenheit im Vorgehen zugunsten der betroffenen Menschen behandeln und in dieser Session verabschieden können.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann an die Voten meiner Vorredner anschliessen. Man kann nun lange darüber diskutieren, ob dieses Gesetz notwendig ist oder nicht. Das Gesetz grundsätzlich infrage zu stellen, ist jedermanns demokratisches Recht. Aber die Tatsache ist natürlich auch, dass wir ein bestehendes Epidemiengesetz haben. Das galt es einzuhalten, das ist gemacht worden. Das gibt dem Bundesrat enorm weitreichende Kompetenzen. Das Parlament ist dort in seinem Einfluss zurückgestuft, was noch zu diskutieren sein wird. Auf jeden Fall geht es aber jetzt mit diesem Covid-19-Gesetz darum, einen weiteren Schritt zurück zur Normalität zu machen. Ob es eine Normalität schon bald geben wird, wird wahrscheinlich mehr vom Virus bestimmt als von unseren Wünschen oder unserem Wunschdenken. Das werden wir so nehmen müssen, wie es kommt. Gerade darum ist die Schaffung dieses Covid-19-Gesetzes jetzt und zu diesem Zeitpunkt wichtig und richtig.

Vorhin habe ich mir die Vernehmlassungen noch einmal etwas angeschaut. Da sieht man all die Bedenken, die vorgebracht werden, ob denn die rechtliche Grundlage da sei, ob es überhaupt notwendig sei. Diesen Leuten muss ich einfach antworten: Ja, sprechen Sie doch einmal mit den Kleingewerblern, sprechen Sie mit den Coiffeuren, sprechen Sie mit den Schaustellern. Ich habe das die letzte Woche hier draussen auf dem Bundesplatz gemacht. Diese Personen befinden sich in einer ausweglosen Situation, weil sie irgendwo im normalen Mechanismus zwischen Stuhl und Bank gefallen sind. Jetzt wollen wir diese Leute einfach im Stich lassen? Nein, das wollen wir nicht, und nein, das dürfen wir nicht! Wir sind dazu verpflichtet, diesen Leuten Hilfe zu bieten. Übrigens hat auch der Bundesrat verkündet, er wolle der Bevölkerung möglichst weitgehend helfen, über diese Situation hinwegzukommen, Not zu lindern, wo Not ist und wo Not die Leute auch unverschuldet getroffen hat. Und darum bin ich sehr dankbar, dass der Bundesrat einen Vorschlag gebracht hat, zweifellos mit vielen Lücken, das darf man sagen.

Es war eine Art iterativer Prozess, es ging dauernd hin und her in den Kommissionen, verschiedenste waren einbezogen, Herr Rechsteiner hat es erwähnt. Wir von der WBK, deren Präsident ich bin, waren ebenfalls mit einbezogen. Wir haben uns dafür starkgemacht, dass man die Massnahmen im Kulturbereich noch etwas ausbaut, dann haben wir uns aber vor allem auch mit der Situation im Sportbereich befasst. Auch dort hat es einiger Nachbesserungen bedurft, und ich darf nicht ohne Stolz sagen, dass wir heute hier drin sind und uns dann in der Detailberatung über die Lösungen unterhalten können. Auf jeden Fall dürfen wir sagen, dass wir den Unternehmen geholfen haben, dass wir Entlassungen haben verhindern können dank den Sofortkrediten, die der Bundesrat zusammen mit den Banken ermöglicht hat. Es sei einfach darauf verwiesen, dass das ein Superinstrument war.

Das war aber für den Anfang, jetzt gilt es schon die nächste Phase zu begleiten. Wenn die Situation in den Unternehmen weiterhin zugespitzt bleibt, die Märkte nicht offen sind, die Touristen nicht kommen können, die Schausteller nicht arbeiten können, all die kulturellen Anlässe nicht stattfinden oder die Sportstadien, weil es der Kanton anordnet, leer bleiben müssen oder mit x Auflagen zu einem Drittel gefüllt werden dürfen, dann sind wir dazu verpflichtet, Hilfe zu bieten.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die gesamte Eventbranche, die in einem speziellen Artikel noch hereingekommen ist, aber eben auch auf die Schausteller, die ich schon erwähnt habe, und auf die Reisebranche; Sie müssen sich das einmal vorstellen, die ist von heute auf morgen quasi kollabiert. Das hat aber die Reisebüros nicht davon entbunden, ihre Arbeit zu machen. Sie waren mit Rückabwicklungen von gebuchten und bereits bezahlten Arrangements beschäftigt, sie waren aber auch konfrontiert mit den Drohungen der Reiseveranstalter an der Front, beispielsweise der Flugunternehmen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen sollen. So sind sie zwischen Hammer und Amboss, und daher bin ich glücklich, dass wir in diesem iterativen Prozess auch diese Branchen, sozusagen die Sonderfälle, die Härtefälle, auffangen konnten und dass da nun eine Lösung angeboten wird.

Was mir etwas Sorgen bereitet, ich gebe es ehrlich zu, ist die finanzielle Dimension der ganzen Geschichte. Wir haben jetzt doch sehr schnell hin und her entschieden. Der Nationalrat hat gestern eine Superlösung verabschiedet, aber wir kennen das Preisschild nicht so genau. Darum sind wir auch heute in der Detailberatung natürlich dazu aufgerufen, gut hinzuschauen und dort die Kredite freizugeben respektive Gelder fliessen zu lassen, wo die Not am grössten ist, wenn immer möglich in Richtung Härtefälle, aber wie gesagt: alles mit dem Ziel, das in die Normalität zurückzubegleiten.

Ich kann auch, um auf die Meldungen aus dem Volk zurückzukommen, durchaus nachvollziehen, dass man kritisch ist. Erstens behält der Bundesrat natürlich für ein weiteres Jahr seine Kompetenzen. Wir können sie heute noch etwas beschneiden, tun das wahrscheinlich auch. Das ist gut so. Auch über die Dauer des Erlasses kann man sich unterhalten. Ich habe gesehen, dass Kollege Stark einen Einzelantrag für eine Verkürzung eingereicht hat. Es gibt auch viele Bedenken, vor allem bezüglich der Impfungen, die der Bundesrat für obligatorisch erklären kann, und das nicht nur basierend auf dem Epidemiengesetz: Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass Impfstoffe bereits im Schnellverfahren zugelassen werden können, ohne dass sie die üblichen Tests durchlaufen haben. Wenn dann dort noch ein Zwang bestehen würde, dann hätte ich ehrlich gesagt Mühe damit. Da muss der Bundeskanzler gerne noch Ausführungen dazu machen, damit diese Bedenken möglichst weitgehend zerstreut werden können.

Als Letztes noch dies: Der Einbezug des Parlamentes hat gelitten. Das haben wir uns selber eingebrockt, indem wir die Session abgebrochen haben und gesagt haben, das Parlament solle sich jetzt mal in Sicherheit bringen, während das Volk möglichst weiterarbeiten soll. Ich hatte damit grösste Mühe, ich sage das ehrlich. Aber das ist jetzt gegessen.

Die Kantone waren teilweise auch nicht zufrieden, wie sie einbezogen worden waren. Sie wurden lediglich angehört. Das ist etwas schwierig. Ich meine aber, dass von solchen Schnellschüssen, die zwangsläufig mit einer Notsituation verbunden sind, nicht nur die Kantone betroffen sind. Es ist daher mehr als recht und billig, auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, die Sozialpartner und selbstverständlich auch die kommunale Ebene, die Gemeinden und die Städte, mit einzubeziehen. Dazu wird dann ein Antrag kommen. Da hat der Nationalrat ein klares Votum Richtung Ständerat gesendet. Ich bin froh darüber. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.

In diesem Sinne plädiere ich für Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesetz.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Il coronavirus purtroppo è ancora presente, ma le ordinanze varate d'urgenza dal Consiglio federale scadono a breve. Quindi è necessario disporre di una base legale per affrontare gli sviluppi in corso e soprattutto per definire le misure, per affrontare le conseguenze economiche e sociali di questa crisi.

Il disegno di legge federale che discutiamo stabilisce le competenze del Consiglio federale per fronteggiare l'epidemia di Covid-19. La legge contempla ambiti quali l'approvvigionamento sanitario, la protezione dei lavoratori, l'indennizzo delle perdite di salario, l'assicurazione contro la disoccupazione e istituisce le basi legali per provvedimenti nel settore della cultura e dei media. La legge è limitata nel tempo e scadrà a fine 2021. Essa è però di estrema importanza e va completata con disposizioni che rispondono ai bisogni urgenti di importanti fasce della popolazione. Ad esempio le persone che continuano a subire una perdita di guadagno a seguito della diminuzione dell'attività lavorativa non sono coperte con gli strumenti classici delle nostre assicurazioni sociali.

È stato detto anche da chi è intervenuto in precedenza: ci sono persone che ci scrivono, che ci contattano - sono tante in tutte le regioni della Svizzera - per esprimerci le loro preoccupazioni per il futuro. A queste persone dobbiamo dare delle risposte concrete. Dobbiamo dare delle risposte con delle misure per i lavoratori indipendenti direttamente o indirettamente toccati dalle misure sanitarie e da questa crisi, ma anche a chi lavora in maniera temporanea o su chiamata o nell'ambito della cultura, che certamente è uno dei settori più colpiti dalla crisi con quello degli eventi e delle manifestazioni. Con il nostro sostegno queste persone in difficoltà ora avranno delle garanzie per il futuro. Finanziariamente, alla fine, peseranno anche meno sul nostro sistema sociale se diamo loro un aiuto concreto finanziario oggi.

È stato detto che è importante coinvolgere i cantoni, come previsto, il Parlamento ma anche le parti sociali, come richiesto con una proposta di emendamento.

C'è molta attenzione ma anche molta preoccupazione attorno a questa legge e alle nostre discussioni. È quindi importante, da parte nostra, chiarire i dubbi delle cittadine e dei cittadini e spiegare l'importanza di questa base legale: per evitare, come dicevo, che le ordinanze varate durante il periodo d'emergenza decadano e - dovesse essere il caso - che le misure di politica sanitaria verrebbero soppresse, così come le misure di sostegno nel campo della cultura e dei media o nel campo dell'assicurazione contro la disoccupazione oppure, ancora, quelle per compensare la perdita di guadagno. Dobbiamo affrontare questi problemi e dobbiamo prima fare chiarezza.

A seconda dell'evoluzione dei contagi è quindi importante disporre di dispositivi per poter intervenire con misure di politica sanitaria ed economica appropriate e proporzionate che tengano conto dei diritti dei cittadini. In questo contesto vale la pena ricordare, come ha già fatto anche il relatore e presidente della Commissione della sicurezza sociale e della sanità, che con questa legge non si introduce una vaccinazione obbligatoria, come viene affermato da alcuni. Infatti, è la legge sulle epidemie, approvata dal popolo in votazione popolare ed entrata in vigore nel 2013, che disciplina le condizioni di vaccinazione.

Der Nationalrat hat gestern für die Event-, Reise- und Kulturbranche richtigerweise weitergehende Wirtschaftshilfen als der Bundesrat sowie die Erweiterung des Anspruchs auf Erwerbsausfallentschädigung auch für Selbstständigerwerbende beschlossen. Gemäss dem Nationalrat können künftig nicht nur jene Personen einen Corona-Erwerbsersatz erhalten, die ihre Arbeit unterbrechen müssen, sondern auch solche, die massgeblich in ihrer Arbeit eingeschränkt sind.

Diese Beschlüsse des Nationalrates sind wichtig. Es geht um die wirtschaftliche Existenzsicherung von vielen Selbstständigerwerbenden, Geschäftsinhaberinnen oder Personen, die in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten oder die in der Veranstaltungs- und in der Reisebranche tätig sind. Unsere Entscheide bei diesem Gesetz sollen im Bewusstsein der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise gefällt werden, im Interesse eines grossen Teiles der Bevölkerung, deren Einkommen heute gefährdet sind.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Corona hat unser Parlament und den Bundesrat auch staatsrechtlich einem Stresstest ausgesetzt. Unser politisches System ist wenig darauf ausgerichtet, grundlegende Entscheide schnell zu treffen. Bisher hat die Schweiz das nicht so schlecht gemacht. Der Bundesrat hat sehr schnell, sehr schnittig entschieden und jetzt, aus der kurzen Distanz betrachtet, eigentlich auch eine gute Wirkung erzielt, namentlich wenn man sie international vergleicht. Der grosse Vorteil der schweizerischen Regelung war: Der Bundesrat hat Hilfe versprochen, und im Gegensatz zu den meisten Umgebungsländern ist die Hilfe auch gekommen, und zwar schnell und ziemlich zielgerichtet.

Jetzt ist die Frage: Wie kommen wir auf den ordentlichen Gesetzgebungsweg zurück? Gesetzgebung ist Sache des Parlamentes, und wie kommen wir da aus dem Notrecht wieder heraus? Es ist richtig, dass der Bundesrat im Gegensatz zu ursprünglichen Absichten auf eine eigentliche Generalvollmacht verzichtet hat, die es ihm ermöglichen würde, sehr weitgehend selbstständig zu legiferieren. Das passt nicht in ein parlamentarisches und direkt-demokratisches System, wie wir es haben, hinein.

Die Vorlage, die der Bundesrat jetzt bringt, ist von der Grundkonzeption her meines Erachtens richtig. Der Bundesrat möchte eine Grundgesetzgebung machen, wo Fragen gesundheitspolitischer Art, aber auch eine ganze Reihe von wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen in der Grundlage angelegt werden. Er möchte, so, wie ich den Bundeskanzler verstanden habe, auf die Wintersession hin eine Anschlussgesetzgebung bringen, die auf der Härtefallbasis eine Unterstützungsgesetzgebung für besonders betroffene Branchen wäre: Gesetzgebung und auf die Wintersession hin. Der Nationalrat hat nun gestern einen etwas anderen Weg beschritten. Er möchte jetzt schon im Covid-19-Gesetz eine Unterstützungsgesetzgebung einfügen, und zwar nicht nur für bestimmte Branchen, sondern generell, wenn auch mit exemplarischen Aufzählungen. Da kann man sich dann aus kosmetischer Sicht darüber unterhalten, ob das klug ist oder nicht. Es handelt sich um eine generelle Unterstützungsgesetzgebung, die aber auf der Härtefallidee basiert.

Der Nationalrat hat die bundesrätliche Idee übernommen, aber nicht auf die Gesetzgebung in der Wintersession hin, sondern jetzt sofort mit dem Auftrag an den Bundesrat, gestützt auf diese gesetzliche Grundlage eine Verordnung zu erlassen. Mir leuchtet diese Konzeption ein. Sie hat den Vorteil, dass sie wesentlich schneller ist, wesentlich schneller, und trotzdem eine gesetzliche Grundlage bedeutet. Wir müssen diese heute im Ständerat gestalten. Die gesetzliche Grundlage soll so offen sein, dass alle Arten von Härtefällen geregelt werden können, die Beispiele sind vorhin genannt worden, aber gesetzlich doch so klar, dass der Bundesrat in der Verordnung weiss, was gemeint ist und was nicht.

Wenn man auf eine Härtefall-Gesetzgebung abstützt, heisst das, dass es einen individuellen Härtefall braucht, damit eine Unterstützungsmassnahme kommt. Sie erinnern sich: Der Bundesrat hat das beim Lockdown etwas anders gemacht, indem er sich einfach auf die Umsätze des letzten oder des vorletzten Jahres abgestützt hat, und die Differenz ist dann bezahlt worden, sofern ein Unternehmen geschlossen worden ist; geschlossen wurden z. B. die Restaurants. Andere Geschäfte wie z. B. Coiffeursalons, Physiotherapien, Studios sind zwar nicht geschlossen worden, aber die Berufsausübung wurde verboten. In diesen Fällen gab es eine reine Umsatzentschädigung. Das ist jetzt richtigerweise nicht mehr vorgesehen. Der Härtefall wird individuell geprüft werden müssen. Das ist aufwendig. Deshalb ist es wichtig, dass die Gesetzgebung jetzt gezielt diese Regeln festlegt. Da ist, glaube ich, die nationalrätliche Regelung noch nicht überall klar genug, aber wir haben ja auch noch zweimal die Gelegenheit zu einem Pingpong hin und her, damit wir da zu einer schnellen und guten Regelung kommen.

Wir müssen uns immer bewusst sein, dass wir hier für alle Branchen exemplarisch Regelungen entwerfen. Ich würde jetzt einmal sagen, dass für Firmen von normalen Schweizerinnen und Schweizern, die in Problemen gesteckt haben, die wichtigste Regelung schon getroffen worden ist: Die Kurzarbeitsentschädigung ist verlängert worden. Die Löhne normaler Arbeitnehmender sind also bereits gedeckt, bevor wir heute legiferieren. Jetzt gibt es noch Härtefälle; es gibt insbesondere die Frage der arbeitgeberähnlichen Arbeitnehmer, deren Erwerbsausfall bisher nicht gedeckt ist. Auch hier ist eine zielgerichtete Regelung zu finden. Aber ich glaube, das sollten wir schaffen.

Unter dem Strich bin ich der Meinung, dass der Nationalrat insbesondere mit dem neuen Artikel 8a einen raschen und hilfreichen neuen Weg beschritten hat. Aber dieser Weg muss jetzt von uns noch klar beschildert werden, damit der Bundesrat dann weiss, was er auf dem Verordnungsweg noch tun muss. Er entbindet den Bundesrat nicht von seiner ursprünglichen Absicht, eine Folgegesetzgebung auf die Wintersession hin für alle Fragen zu bringen, die jetzt hier noch nicht abgedeckt sind.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Staats- und ordnungspolitisch ist dieses Covid-19-Gesetz ein Fauxpas der gröberen Sorte. Dies beginnt, dies an die Adresse unseres Ratsbüros, das für die Traktandierung verantwortlich ist, bei der bereits fast schon gleichzeitigen Behandlung in beiden Räten, wegen der wir erst ein paar Minuten oder eine Stunde vor der Traktandierung die Fahne bekommen, und dies beim wohl wichtigsten und umstrittensten Gesetz überhaupt dieser Session. Eine solche Gesetzesarbeit, Dringlichkeit hin oder her - wir hätten ganze drei Wochen Zeit dafür -, ist einer seriösen Beratung im Rat unwürdig. Eine zeitlich bessere Planung zwischen beiden Räten wäre auch für den Sprecher der Vorlage, den Bundeskanzler, und für uns Parlamentarier hilfreich gewesen.

Staatspolitisch betrachtet, Sie wissen, das ist eines meiner Kernthemen, wird die Einheit der Materie einmal mehr aufs Schlimmste verletzt. Man sagt uns, es sei eben ein Mantelerlass; Sammelsuriumgesetz wäre der treffendere Ausdruck. Das Gesetz ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Wie sollen die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer der freien Willensäusserung, die notabene in der Bundesverfassung verankert ist, nachkommen, wenn derart viele Bereiche - Kultur, Sport, Medien, Gesundheit, Ausländer-, Asyl- und Justizwesen - in einem einzigen Gesetz zusammengefasst sind? Bei diesem Sammelsuriumgesetz mit Vorstössen und Bereichen in der ganzen politischen Breite müssen wir uns einfach bewusst sein, dass wir die Referendumsfähigkeit geradezu exponentiell steigern. Dass gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche, so meine Einschätzung. Doch wie soll ein Bürger abstimmen, welcher die Massnahmen im Gesundheitsbereich befürwortet, jene im Sport aber nicht? Wie? Herr Bundeskanzler, beantworten Sie mir bitte diese Frage!

Das ist der Grund, warum ich einen Splittingantrag gestellt habe und beim Eintreten bereits dazu Stellung nehme; er wird meines Wissens demnächst verteilt. Wir müssen wenigstens zwei Bereiche differenzieren, den Gesundheitsbereich einerseits und das Übrige andererseits. Oder anders formuliert: Gemäss der Aufteilung, die der Bundesrat in der Botschaft vornimmt, gibt es einerseits die Primärmassnahmen, die direkt darauf abzielen, die Epidemie zu bekämpfen, indem die Verbreitung des Coronavirus vermindert wird. Dazu gehört auch der Erhalt der medizinischen Kapazitäten. Dann gibt es aber andererseits die Sekundärmassnahmen. Das sind die Massnahmen zur Bewältigung von Folgeproblemen, die sich erst durch die Ergreifung der gesundheitlichen Massnahmen ergeben haben.

Der Bundesrat, und das ist nun wirklich bemerkenswert, hat die Primärmassnahmen und die Sekundärmassnahmen im letzten halben Jahr auch nicht einfach allesamt in dieselbe Verordnung gepackt. Nein, die Primärmassnahmen hatten wir zuerst in der berühmten Covid-19-Verordnung 2, die bis zum 22. Juni in Kraft war. Seither, mit Aufhebung der ausserordentlichen Lage, wurden die reduzierten epidemiologischen Massnahmen in der Covid-19-Verordnung "besondere Lage" sowie der Covid-19-Verordnung 3 weitergeführt. Die Sekundärmassnahmen hingegen sind nicht in jenen zwei gesundheitspolizeilichen Verordnungen zu finden, sondern in Dutzenden von Spezialverordnungen. So gab und gibt es, das wissen Sie, Covid-19-Verordnungen zu Asyl, Justiz, Sport, Kultur, Printmedien usw. Es gibt fast fünfzig solche Notverordnungen, die im letzten halben Jahr vom Bundesrat erlassen wurden. Ein Teil ist bekanntlich bereits wieder aufgehoben, ein Teil ist noch in Kraft. Das ist wirklich absurd. Der Bundesrat hantiert mit zwei primären Gesundheitsverordnungen und fast fünfzig sekundären Branchenverordnungen, doch wir sollen nun alles in ein einziges Paket vermengen und dem Volk vorlegen.

Das ist der Grund meines Einzelantrages, die Vorlage zu splitten, also den Gesundheitsbereich und den übrigen Bereich zu trennen. Mein Antrag ist auch so formuliert, dass alle Artikel zuerst bereinigt und angepasst werden können. Man könnte dann am Schluss der Debatte über diesen Antrag abstimmen und erst dann die bereinigten Artikel in die Vorlage 1 oder die Vorlage 2 aufteilen. Der Antrag hindert uns also nicht, unsere heutige Differenzbereinigung und Debatte zu führen. Auch materiell ändert mit diesem Splittingantrag nichts. Es ist eine rein formelle Aufteilung in zwei Erlasse.

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Herr Minder, der guten Ordnung halber teile ich Ihnen mit, dass wir Ihren Teilungsantrag heute Nachmittag zu Beginn der Detailberatung behandeln werden.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr

La séance est levée à 13 h 05