20.083
Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Debatte über das Eintreten und über die zwei Minderheitsanträge durch.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich werde für die Kommission das Eintreten und die Haltung zu den Minderheiten erläutern.
Die Kommission hat den Bundesbeschluss, der kurz und knapp in zwei Artikeln abgefasst ist, beraten. Sie ist einstimmig darauf eingetreten, hat alle gestellten Anträge mit deutlicher Mehrheit abgelehnt und empfiehlt Ihnen mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Beschluss anzunehmen. Aus Sicht der Kommission sprechen im Wesentlichen fünf Gründe dafür:
1. Notwendigkeit und Rechtmässigkeit: Die Notwendigkeit ist aufgrund der gestiegenen Fallzahlen ausgewiesen, während die Rechtmässigkeit einerseits in der Bundesverfassung begründet ist, die es ermöglicht, dass die zivilen Behörden unterstützt werden können, und andererseits im Militärgesetz. Da mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden und der Einsatz länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung darüber befinden. Deshalb sprechen wir heute darüber.
2. Klarheit bezüglich Aufgaben und Tätigkeiten: Die Kommission hat festgestellt, dass wichtige und notwendige Änderungen gegenüber der Vorlage im Frühling 2020 vom Bundesrat eingearbeitet wurden. Damals entstand teilweise der Eindruck, dass die Armee von Kantonen angefordert wurde, die andere Ressourcen wie Zivilschutz, Zivildienst und private Anbieter als mögliche Leistungserbringer nicht genug berücksichtigt hatten. Mit Unverständnis reagierten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Kommission auf Berichte, wonach einzelne Spitäler von der Unterstützung durch die Armee profitierten, während ihr reguläres Personal gleichzeitig in Kurzarbeit war. Das wird neu nicht mehr möglich sein.
3. Präzisierung des Einsatzbereichs im sanitätsdienstlichen Bereich: Personelle Unterstützung soll in den zivilen Spitaleinrichtungen im Bereich der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege, d. h. in der Betreuung von sogenannten Low-Level-Care-Patientinnen und -Patienten, erfolgen. Dann soll die personelle und materielle Unterstützung der kantonalen Gesundheitseinrichtungen bei der Erweiterung der Intensivpflegekapazitäten ermöglicht werden, z. B. durch die Bereitstellung von Beatmungsgeräten und durch Monitoring. Schliesslich soll die Unterstützung von Transporten infektiöser Patientinnen und Patienten durch Sanitätstransportfahrzeuge sowie durch Fahrerinnen und Fahrer ermöglicht werden.
Bezüglich des Einsatzbereichs hat die Kommission den Minderheitsantrag Porchet zu Artikel 1b beraten und mit 20 zu 4 Stimmen abgelehnt. Überwiegend herrscht die Meinung vor, dass eine Ausweitung auf Pflege- und Altersheime nicht notwendig sei. Zwar könne dort die Personalsituation auch prekär werden, doch den Verantwortlichen in den Kantonen stünden dafür auch andere Ressourcen zur Verfügung.
4. Leistungserbringer: Wer erbringt diesen Assistenzdienst? Es sind Durchdiener, Freiwillige sowie im Dienst stehende oder speziell dafür aufgebotene Truppenkörper und -einheiten. Wie beim ersten Einsatz im Frühling 2020 soll den Angehörigen der Armee, die mehr als einen WK leisten, erneut maximal ein zweiter angerechnet werden. Den Minderheitsantrag Fivaz Fabien zu Artikel 1a, der die gesamte Anrechenbarkeit des Einsatzes verlangt, hat die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt; dies aus Gründen der Gleichbehandlung, aber auch mit besorgtem Blick auf die Truppenbestände.
5. Subsidiarität: Die Sicherstellung der Einhaltung der Subsidiarität ist einer der wichtigsten Punkte, der diesmal gut geregelt wird. Es gibt einen Grundsatz, wonach die gesuchstellenden Kantone zuerst die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst und Feuerwehr sowie jene aus dem Privatsektor auszuschöpfen haben. Die Kantone, die ein Gesuch um Unterstützung durch die Armee stellen, müssen ganze dreizehn Bedingungen einhalten; z. B. müssen Studierende der Medizin der Kantone angefragt worden sein, andere Kantone nicht helfen können, dürfen beim Einsatz in einem Spital keine gleichzeitigen Kurzarbeitsentschädigungen erfolgen usw. Die Kommission hat weiter festgestellt, dass die Koordination und Prüfung der Gesuche genau geregelt wurde.
Abschliessend möchte ich im Namen der Kommission ein Dankeschön an alle aussprechen, die im Rahmen dieses Assistenzeinsatzes der Armee Dienst tun. Sie leisten einen wichtigen Beitrag. Die Weichen sind gut gestellt, dass dieser Einsatz ein positives Bild der Armee zeichnet. Helfende Hände anstelle von wartenden Beinen werden von der Bevölkerung und den Patienten wahrgenommen werden. Herzlichen Dank für diesen Einsatz!
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten. Mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommission das Geschäft zur Annahme.
Pointet François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion
La Commission de la politique de sécurité s'est réunie ce matin pour traiter l'arrêté fédéral sur le service d'appui de l'armée en faveur des services de santé civils dans le cadre des mesures destinées à lutter contre la deuxième vague de l'épidémie de Covid-19. A la fin du mois d'octobre 2020, plusieurs cantons ont sollicité l'aide de la Confédération sous la forme d'un appui de l'armée en faveur des services de santé. La mise sur pied de cet appui, décidée par le Conseil fédéral, concerne 2500 militaires au plus et prendra fin le 31 mars 2021 au plus tard. Les missions de l'armée consistent notamment à assister les structures hospitalières dans le domaine des soins de base et de traitement, à aider les hôpitaux cantonaux à accroître les capacités de leurs services sanitaires et à transporter des malades contagieux. Les prestations de l'armée sont fournies par des militaires en service long, des volontaires, ainsi que des corps de troupe et des unités se trouvant déjà en service ou mobilisés à cet effet.
La commission a évidemment considéré comme justifié le fait que la Confédération réponde à l'appel des cantons. Elle a salué la volonté du Conseil fédéral de préciser les missions de l'armée et d'avoir établi des critères clairs de subsidiarité. C'est en effet suite au retour d'expérience, avec des annonces de sous-engagement ou de personnel sanitaire civil soumis à la RHT, qu'il était nécessaire d'être plus précis. Les ressources militaires ne sont pas inépuisables et il y a lieu de les utiliser de manière ciblée et au mieux de leurs capacités. Ce d'autant plus que les militaires qui sont mobilisés pour accomplir des tâches spécifiques sont soustraits à des entreprises, qui souffrent elles aussi de problèmes de ressources.
Deux points ont été approfondis. Tout d'abord, l'exclusion des EMS du cadre d'engagement de l'armée. Cette exclusion assure la subsidiarité et est motivée par le fait que la protection civile et/ou les civilistes sont plus à même d'apporter leur appui aux EMS. D'ailleurs, la primauté de l'engagement militaire sur l'engagement civil avait été fortement critiquée lors de l'engagement de militaires durant la première vague. La commission a jugé que cette exclusion était justifiée et a rejeté, par 20 voix contre 4, la proposition défendue par la minorité Porchet, qui vise à ce que les EMS puissent recourir à l'appui de l'armée.
L'imputation des jours de service a aussi été discutée au regard de la disponibilité de l'armée. La proposition du Conseil fédéral d'imputer au plus deux cours de répétition pour cet engagement est déjà une concession importante, surtout si l'on tient compte du fait qu'un soldat engagé deux fois cette année pourrait se voir imputer quatre cours de répétition sur les six qui sont prévus dans son cursus militaire. La commission, suite à ces remarques, a donc rejeté, par 17 voix contre 7, la minorité Fivaz Fabien, qui a pour objectif l'imputation de la totalité des jours effectués.
La commission vous propose donc d'entrer en matière, d'accepter le projet tel qu'il est proposé par le Conseil fédéral, et donc de rejeter les deux minorités.
Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Pour nous, membres du Parlement, envoyer 2500 militaires de milice au front de la pandémie, c'est une décision finalement assez simple, mais pour celles et ceux qui sont déjà ou seront mobilisés ces prochaines semaines, c'est plus compliqué: on les arrache à leurs études, à leur travail, à leur famille, à leur cercle d'amis. On les confine dans une caserne, on les infantilise et on leur assigne une tâche plus ou moins intéressante.
Le Conseil fédéral a renforcé les règles d'engagement pour éviter qu'on envoie des militaires au front pour rien, comme cela a été le cas pendant la première vague, mais cela reste difficile. Et comme lors de la première vague, des plaintes émanant de militaires commencent à remonter des casernes, surtout que certains ont déjà donné deux mois pour l'armée ce printemps. Les militaires sont confrontés à des situations qui sont très difficiles, ils ne sont pas toujours formés correctement. C'est difficile lorsqu'ils sont engagés pour des tâches qu'ils estiment inutiles, ou pour lesquelles ils estiment que la subsidiarité n'a pas été respectée, et que d'autres auraient été plus à même de les remplir. C'est aussi difficile d'être confronté aux situations de détresse, de mort, qu'ils rencontrent dans le cadre de leur engagement, par exemple dans les hôpitaux. N'oublions pas non plus que les personnes engagées prennent des risques pour leur santé, parce que la vie en caserne et leur engagement en milieu hospitalier rend le risque de contracter le virus plus important. Un article publié en septembre par Heidi.news montre l'étendue du problème: deux compagnies ont été particulièrement touchées au début du printemps. Sur près 300 recrues, 60 pour cent ont contracté le virus. Trois mois plus tard, 20 pour cent des recrues n'avaient pas recouvré entièrement leur capacité respiratoire. La situation est suffisamment préoccupante pour que le médecin en chef de l'armée ait décidé de suivre ces personnes.
Les militaires craignent aussi pour leur avenir. Ne seront-ils pas les premiers à perdre leur emploi, à leur retour, parce qu'ils ont manqué deux, trois, quatre mois en 2020? Pour d'autres, ce sont les études qui prennent du retard. Si pour certains d'entre vous au sein de notre Parlement, il suffit de distribuer un ruban, un couteau suisse ou une bouteille de vin comme remerciement pour services rendus, nous estimons quant à nous que le fait d'imputer l'ensemble des jours de service effectués pendant cette deuxième vague serait un geste plus approprié et ne remettrait pas en cause notre sécurité ni, durablement, les effectifs de l'armée.
Merci de soutenir notre minorité.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur Fivaz, vous parlez d'une mission qui infantiliserait les militaires qui vont être engagés. J'ai juste une petite question à vous poser. A votre avis, quand les cantons ont appelé l'armée à la rescousse, quand ils ont demandé l'appui de l'armée, pensez-vous qu'ils ont fait cela dans l'idée d'appeler des enfants?
Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Non, cela n'est pas ce que je veux dire. Le sujet de l'infantilisation fait référence à des plaintes qui remontent souvent des casernes. Savez-vous pourquoi? Parce que l'on ne laisse à ces gens qui sont en caserne à peu près aucune liberté. Ils ont des horaires très stricts, comme s'ils étaient des recrues; ils ont l'interdiction de boire de l'alcool. Les restrictions imposées ne sont, à notre avis, pas adéquates pour une troupe qui doit servir dans les cantons. C'est dans ce sens-là que la plupart des plaintes faisant mention d'une infantilisation remontent. Il s'agit de 2500 personnes qu'on pourrait utiliser dans les cantons, qui sont nécessaires aux cantons. C'est donc sur ces points-là qu'il y a un problème lors de leur engagement. J'aimerais dire encore une chose. Pourquoi doivent-ils aller en caserne? Sauf erreur, le CHUV leur a offert l'hôtel des patients parce que c'était une manière de les avoir à proximité de leur lieu de travail, de pouvoir les utiliser à meilleur escient. On aurait aussi pu mettre en place un système qui leur permette de rentrer chez eux; on a décidé de les garder en caserne. C'est dans ce sens-là que ces personnes se sentent infantilisées.
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Si nous nous retrouvons de nouveau aujourd'hui à parler de remobiliser l'armée pour faire face à cette crise du coronavirus, c'est parce qu'il y a un problème d'effectif dans notre pays. Pas un problème d'effectif de l'armée, mais bien un problème d'effectif du personnel de santé. Parce qu'il est en tout temps, et particulièrement maintenant face au coronavirus, sous-doté.
Le personnel de santé des EMS - qui sont encore plus sous-dotés, si c'est possible! - a été en plus très fortement frappé par la première vague, et l'est de nouveau par cette seconde vague. Les cantons étaient mal préparés et ils n'ont pas assumé leurs responsabilités: ils n'ont pas investi suffisamment dans le système sanitaire. Oui, c'est leur faute. Oui, cela nous agace que maintenant ils viennent demander l'aide de l'armée afin d'apporter un soutien dans les EMS. Mais, sérieusement, ce n'est pas maintenant l'heure des comptes, car il y a urgence. La situation des résidents en EMS est dramatique. Je vous assure que ces gens s'en fichent pas mal de nos débats ici, de savoir qui est responsable de quoi et où on a le droit d'engager des militaires ou de ne pas en engager. Les EMS ont besoin d'aide, pour le personnel soignant, et pour les personnes résidentes, c'est urgent.
Le problème, c'est la contagion par le virus et pas la façon de combattre le virus. Le problème, c'est la manière de réunir les forces pour combattre la contagion. Il y a un besoin, et les cantons appellent à l'aide pour obtenir un appui en faveur des EMS, parce qu'il est dangereux pour nos aînés qu'il n'y ait pas assez de personnel, parce que ce sont des structures médicales et que les soldats des troupes sanitaires sont donc parfaitement adaptés pour travailler dans des structures sanitaires. Les EMS sont des lieux de soins et de vie, où la contagion est particulièrement dangereuse. Il y a donc un besoin particulièrement accru de personnel pour traiter correctement nos aînés. Il faut avoir en tête qu'ils vivent sur place et qu'ils ont besoin d'un personnel qui soit en forme, qui puisse être remplacé et avoir du repos.
En outre, c'est complètement contre-productif. Si un EMS ne peut pas prendre en charge un résident, où ira cette personne? A l'hôpital! Est-ce vraiment intelligent de laisser certaines personnes en arriver là? On enverra l'armée dans les hôpitaux pour prévenir la surcharge, mais on ne fera rien pour les EMS! En conséquence, les hôpitaux seront surchargés par des résidents qui ne peuvent être pris en charge dans les EMS. Ce n'est très pas malin et surtout c'est dangereux d'un point de vue sanitaire.
En commission, le Conseil fédéral nous a dit qu'il faudrait que ce soit le service civil qui fasse ce travail en EMS. Nous, les Verts, nous buvons du petit-lait parce que cela fait des mois et des mois que nous disons que c'est le service civil qui doit faire les tâches civiles et que son effectif et ses compétences dans le domaine sanitaire doivent être augmentés.
D'un autre côté, c'est complètement incompréhensible, parce que, si la subsidiarité est en effet respectée, le service civil a déjà été sollicité pour les EMS. Donc, on ne peut pas faire appel à lui une nouvelle fois; ou alors la subsidiarité n'est pas respectée, et on nous ment! Donc, c'est soit l'un, soit l'autre, mais pas les deux à la fois.
On nous a dit aussi que l'armée devait fixer des priorités. On sous-entend par là que les EMS ne sont pas une priorité. Je rappelle que, dans le canton de Vaud, la majorité des morts - 60 pour cent - ont eu lieu dans des EMS. Je rappelle que les personnes les plus vulnérables vivent en EMS. Si le Conseil fédéral et la majorité des membres du Parlement - à une courte voix au Conseil des Etats en tout cas - a décidé qu'on pouvait laisser mourir "les petits vieux", je ne partage pas cette opinion-là. Les directives éthiques Covid-19 en matière de triage ne n'indiquent pas non plus cette priorité-là. Elles rappellent que l'âge n'est pas un critère pour décider qui l'on soigne ou pas.
Je vous appelle ici à faire preuve de dignité et de solidarité et à soutenir ma proposition d'amendement.
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je vous ai bien entendue, Madame Porchet; vous avez dit que les cantons n'ont pas assez anticipé les problèmes de santé. Estimez-vous que dans notre canton, le canton de Vaud, le conseiller ou les conseillères d'Etat en charge de la santé ont failli à leurs tâches, ces dernières années?
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Monsieur Grin, vous avez siégé au Grand Conseil du canton de Vaud, et vous savez quelle est la majorité et comment il est difficile de parler du budget dans ce canton. Je sais que M. Maillard auparavant et Mme Ruiz maintenant se battent année après année avec le budget pour soutenir la santé et les affaires sociales. C'est chaque fois un combat au Grand Conseil. La responsabilité est plutôt du côté du PLR, qui a notamment essayé de privatiser le CHUV dernièrement.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame Porchet, je pense qu'il y a un point sur lequel on est tous d'accord. On était, je pense, tous d'accord en commission ce matin - et je ne dévoile pas là un grand secret -, et probablement que nous sommes tous d'accord, ici, sur le fait qu'il y a un certain nombre de cantons, dont le mien, dans lesquels il y a des vrais besoins dans les EMS, voire dans les CMS. Cela dit, on a parlé du service civil, et la cheffe du département - sans violer là non plus de secret - nous a rappelé ce matin que l'une des difficultés de l'engagement du service civil, c'est que ce personnel a le droit de recourir contre son engagement. Dès lors, je vous pose la question: qu'est-ce qu'on peut faire ... (Remarque intermédiaire du président: Votre question, Monsieur Addor, s'il vous plaît!) J'y arrive: qu'est-ce qu'on peut faire avec un corps de service civil dont le personnel peut recourir contre son propre engagement? Qu'est-ce qu'on peut faire quand cela presse?
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Mme la conseillère fédérale nous a aussi dit que ce n'était pas cela le seul problème, qu'il y ait un manque au sein du service civil. C'est un peu une excuse. Je suis tout à fait d'accord qu'on discute ensemble, Monsieur Addor, de la manière de renforcer le service civil, mais vous et la majorité de la commission refusez systématiquement de le faire!
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diesem Assistenzdienst zuzustimmen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Ich möchte hier wieder einmal etwas feststellen: Die Armee ist einmal mehr die letzte Reserve, und zwar eine Reserve, die einen sehr guten Dienst leistet, und auf diesen Dienst greifen wir zurück. Notabene wird dieser Dienst auch von der Armee bezahlt. Ich habe da etwas Mühe, wenn wir heute Morgen in der Budgetdebatte von den Grünen gehört haben, dass die Armee zu viel Geld erhält. Da muss ich sagen: Ja gut, wir setzen die Armee ja auch für diese Dinge ein. Das ist der erste Punkt: Das wird durch die Armee bezahlt. Frau Bundesrätin Amherd hat heute ausgeführt: Wenn solche Krisen weitergehen würden, würde das natürlich in Zukunft bedeuten, dass Nachtragskredite gestellt werden müssten. Aber trotzdem sind diese Leute heute da und leisten ihren Dienst.
Was man auch sehen muss, ist Folgendes: Durch diesen Einsatz verstärkt sich die Bestandesproblematik. Wir werden in den nächsten fünf bis sechs Jahren eine Reduktion der WK-Bestände von 10 Prozent haben. Da sieht man eben, dass diese Bestandesproblematik ein Thema ist. Und ganz kurz: Diese Leute sind seit dem 7. November im Assistenzdienst, das habe ich heute Morgen so gehört, und es sind übrigens 600 Angehörige der Armee. Wenn ich dann höre, dass sich von 16 000 angefragten Zivildienstleistenden gerade einmal 550 gemeldet haben, nämlich 3,5 Prozent, dann, das muss ich Ihnen schon sagen, sieht man eigentlich, wer hier die Leistung erbringt. Vielleicht muss man tatsächlich einmal über den Zivildienst reden.
Nun, ich glaube, man hat in dieser Krise dazugelernt. Das ist auch das Gute an diesem zweiten Paket. Die Subsidiarität wurde nämlich explizit aufgeführt. Es gibt jetzt diese dreizehn Kriterien, die ganz klar festlegen, wann die Armee zum Einsatz kommen soll. Damit kann verhindert werden, dass vielleicht gewisse Kantone versuchen, wie das leider das letzte Mal im Spitalbereich geschah, sich etwas mehr Luft zu verschaffen.
Heute Morgen haben wir zwei Dinge diskutiert. Das eine war der Kriterienkatalog. Ist dieser zu streng? Es wurde ausgeführt, dass bereits zehn Kantone Gesuche eingereicht haben. Es wurde nur ein Gesuch zurückgenommen. Alle anderen Gesuche wurden bewilligt und zwei davon etwas abgeändert. Also kann man sagen, dass diese Kriterien gut und auch erfüllbar sind. Ich glaube, sie sind kein Verhinderungsgrund. Die zweite Diskussion betraf die Pflegeheime. Das ist ja ein subsidiärer Einsatz, und wenn wir jetzt beginnen, hier Sanitätssoldaten einzusetzen, dann ist das nicht richtig. Ich habe dann schon etwas Mühe, wenn ich heute Morgen eine E-Mail von Curaviva erhalte, die uns sagt, wie die Armee eingesetzt werden muss. Also so weit sind wir nun definitiv nicht. Auch Curaviva sollte wissen, wie die Subsidiarität funktioniert, wo man welche Dinge anfragt und dass das im Gesamtrahmen des Kantons geschieht. Ich glaube, man muss dieser Organisation den Ablauf einmal etwas erklären.
Ich komme zum Schluss. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf der einen Seite den Assistenzdienst, den Einsatz dieser 2500 Angehörigen der Armee, bis am 31. März 2021 zu bewilligen, und auf der anderen Seite, die zwei Minderheitsanträge abzulehnen. Noch ganz am Schluss möchte ich darauf hinweisen, wie ich eingangs erwähnt habe: Die Bestandesproblematik der Armee verschärft sich mit solchen Einsätzen. Es ist auch richtig, dass wir das jetzt so priorisieren. Aber in Zukunft müssen wir diese Bestandesthematik angehen, und wir kommen nicht darum herum, die Geschichte mit dem Zivildienst noch einmal zu diskutieren. Wenn sich von 16 000 Angehörigen des Zivildienstes in einer Krise nur 550 melden, dann können Sie mir erzählen, was Sie wollen, dann funktioniert dieses System in der Krise nicht.
Roth Franziska · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Wir sind in der besonderen Lage, und das bedarf besonderer Einsätze. Während im Frühling die Armee für ihren Einsatz die All-in-plus-Variante wählte und zu viele Armeeangehörige in zu schneller Zeit ohne konkrete Bedürfnisabklärung einsetzte, wurde jetzt genauer geprüft, wie das Gleichgewicht zwischen Ressourcen und Nachfrage verbessert werden kann. Es darf bei aller Hektik und Unsicherheit im Umgang mit dem Virus und bei dessen Bekämpfung einfach nicht mehr vorkommen, dass Spitäler die Sanitäts- und Spitalsoldaten als kostenlose Hilfskräfte nutzen oder einsetzen, damit Spitäler ausgebildetes Pflegepersonal dafür in Kurzarbeit setzen. Die erfolgte Kritik betreffend Unterforderung der Soldatinnen und Soldaten und Verdrängung des Zivilschutzes und Zivildienstes war berechtigt. Die heute vorliegende Botschaft für den Armee-Einsatz in der zweiten Corona-Welle zeigt die nötigen Massnahmen auf, damit die wertvollen zivilen Organisationen zuerst berücksichtigt werden.
Die unter Ziffer 2.5 aufgeführten Massnahmen sind quasi kumulativ zu verstehen, und die Kantone müssen garantieren, dass vor einem Einsatz der Armee zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dazu gehören der Zivildienst, der Zivilschutz, Medizinstudentinnen und Medizinstudenten, die Feuerwehr sowie Arbeitslose oder Freiwillige. Dieses Mal kommt die Armee also tatsächlich nur zum Einsatz, wenn die Kantone wirklich am Limit sind. Und das scheint auch jetzt schon zu funktionieren. Von bereits eingegangenen Gesuchen wurden auch schon welche abgelehnt, und andere Kantone haben ihre wiederum zurückgezogen. Zudem hat der Bundesrat den Einsatzbereich neu definiert. Die Spitalsoldatinnen und -soldaten sollen insbesondere die Pflegefachkräfte unterstützen, damit die notwendigen Kapazitäten für die Betreuung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten aufrechterhalten bleiben. Sie werden zur Betreuung von sogenannten Low-Level-Care-Patienten und bei Testabstrichen aufgeboten werden und zum Beispiel bei Vordiagnosen und dem Screening von Covid-19-Verdachtsfällen mithelfen, und das alles, wie erwähnt, unter der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips.
Zu reden gab in der SP-Fraktion der Minderheitsantrag Porchet. Dass die Kantone und Gesundheitsorganisationen eine Ausdehnung auf die Alters- und Pflegeheime wünschen, ist für einen Teil der SP nachvollziehbar. Das Personal dort ist einerseits mit anhaltend hohen Ansteckungszahlen konfrontiert, und andererseits unternimmt man eben auch alles, um die Spitäler zu entlasten und die Patientinnen und Patienten länger bei sich zu behalten. Es ist auch nicht wegzudiskutieren, dass eine Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner signalisiert, dass sie im Heim bleiben will. Die Kantone sollen die Flexibilität erhalten und die Soldatinnen und Soldaten dort einsetzen, wo es sie braucht.
Die Mehrheit der SP-Fraktion ist der Meinung, dass diese Arbeit ausschliesslich durch zivile Organisationen geleistet werden soll und auch geleistet werden kann. Den Minderheitsantrag Fivaz Fabien unterstützt die SP-Fraktion einstimmig. Sie will es aber nicht unterlassen, den Finger auch auf den wunden Punkt, den Pflegenotstand, zu halten. Es braucht einen politischen Kurswechsel, damit die strukturellen Missstände im Gesundheitswesen behoben werden und die prekäre Situation des Gesundheitspersonals während dieser Epidemie und darüber hinaus im gesamtgesellschaftlichen Interesse nachhaltig verbessert wird.
Wir müssen alles dazu beitragen, dass die Wirtschaft ihre Leute am Arbeitsplatz halten kann und nicht auf die Armee zurückgreifen muss. Das bedeutet: Die Politik hat die Aufgabe, die ständige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals und die fehlende Wertschätzung durch Politik und Behörden zu beheben und ein bedingungsloses Bekenntnis zu dessen Schutz abzugeben. Die SP wird der Vorlage zustimmen.
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Armee bewährt sich während der zweiten Welle von Corona einmal mehr, ist schnell vor Ort, und vor allem sind die Armeeangehörigen da, wenn man sie braucht. Es ist schon das zweite Mal während diesem Jahr, dass die Schweizer Bevölkerung und ganz besonders die Kantone auf die Armee zählen können. Während der ersten Welle war die Armee sehr schnell zur Stelle. Dieser Einsatz wurde mit sehr viel Goodwill aufgenommen. Leider hat sich dann gezeigt, dass viele Armeeangehörige kaum Arbeit hatten und sie zwar vor Ort waren, ihr Einsatz aber nicht klar definiert war. Der Bundesrat hat daraus seine Lehren gezogen und die Vorgaben und Anforderungen an den Einsatz der Armee für die erneuten Anfragen anders und klarer definiert.
Wir begrüssen es, dass die Armee wirklich nur den Einsatz in den Spitälern leistet; dafür sind die Angehörigen der Armee ausgebildet. Im Dialog mit den Kantonen können so Einsatzlücken der Kantone im Gesundheitswesen geschlossen werden. Wir begrüssen es, dass die Gesuche der Kantone sorgfältig geprüft werden und keine Armeeangehörigen auf Vorrat in den Einsatz geschickt werden. Zur Sicherstellung der Subsidiarität wurde dieses Mal ein ganzer Katalog von Massnahmen erarbeitet. Die Kantone müssen zuerst die eigenen Ressourcen ausschöpfen, bevor sie beim Bund Hilfe holen können.
Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Vorlage. Wir begrüssen es auch, dass die Einsatztage mit WK-Tagen, Maximum vier WK dieses Jahr, abgegolten werden. Für uns ist es wichtig, dass der Austausch mit den Kantonen verbessert worden ist. Wir danken an dieser Stelle auch der Wirtschaft, ganz besonders den KMU, die erneut bereit sind, ihre Leute in den Einsatz zu schicken.
Befremdend war für uns der Aufruf von Curaviva zusammen mit H plus, Spitex und Senesuisse, die uns aufforderten, die Armee auch in den Pflegeheimen, Altersheimen und für die Spitex einzusetzen. Es kann nicht sein, dass die Verbände für ihre Institutionen die Armee anfordern wollen. Dafür sind die Kantone zuständig; dies würde auch die Subsidiarität verletzen. Zudem müssten die Kantone zuerst nachweisen, dass sie Zivilschutz und Zivildienst für diese Einsätze aufgeboten haben. Bei der Diskussion zum Assistenzdienst in der Sondersession hörten wir ganz andere Töne von der linken Seite, nämlich dass man überall den Zivildienst einsetzen müsse und nicht die Armee. Übrigens wurden damals, wir haben es heute schon gehört, 16 000 Zivildienstleistende für einen freiwilligen Einsatz angeschrieben. Ganze 550 Personen haben sich gemeldet. Weil dies nicht zufriedenstellend geklappt hat, will man jetzt plötzlich überall die Armee einsetzen.
Die Minderheitsanträge Porchet und Fivaz Fabien lehnen wir ab. Der Assistenzdienst wird, wie ich schon vorhin erwähnt habe, an maximal zwei WK während diesem Einsatz angerechnet. Für den Einsatz in den Alters- und Pflegeheimen sind aus unserer Sicht die Angehörigen der Armee die falschen Personen. Die Verbände sollen hier mit den Kantonen verhandeln, damit das Problem vor Ort gelöst und die Leute dort aufgeboten werden können.
Die Mitte-Fraktion dankt allen, die auch während der zweiten Welle ihren Einsatz leisten, ganz besonders denjenigen, die schon im Frühjahr im Einsatz waren und somit dieses Jahr viel Zeit für die Schweizer Armee und für die ganze Schweiz einsetzten.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Zum zweiten Mal dieses Jahr beraten wir den Assistenzdienst der Armee in der Corona-Krise. Bei der Ratsdebatte im Mai gehörten wir Grünen zu den wenigen kritischen Stimmen, die auf die Probleme der Mobilisierung hingewiesen haben. Heute können wir sagen: Unsere Kritik wurde gehört. So wurden Massnahmen ergriffen, um zu vermeiden, dass Armeeangehörige Personal in Kurzarbeit ersetzen. Mit den ergriffenen Kontrollmechanismen versucht man heute zu gewährleisten, dass keine Soldaten unnötig aufgeboten werden und dass die Subsidiarität in jedem Fall gewährleistet ist. Wir begrüssen die Gründlichkeit, mit der das VBS die Gesuche der Kantone prüft. Wir gehen davon aus, dass Missbrauch und unnötige Aufgebote somit vermieden werden können.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit ergreifen, um den Angehörigen der Armee den Dank für ihren Einsatz auszusprechen. Sie leisten in dieser Krise einen wichtigen Beitrag. Die Einsätze sind teils schwierig, und die Abwesenheit vom Beruf, vom Studium oder von der Familie ist belastend. Es haben uns Klagen von Armeeangehörigen erreicht. Es ist uns wohl allen klar, dass wir eine Verantwortung tragen und den Angehörigen der Armee, die jetzt mit Folgeproblemen im Studium, bei der Stellensuche oder im Beruf konfrontiert sind, Unterstützung bieten müssen. Eine Form der Unterstützung wäre die Anrechenbarkeit des Einsatzes an die zu leistenden Diensttage. Wir haben dazu einen Minderheitsantrag gestellt, Kollege Fivaz hat ihn bereits begründet.
Die Corona-Krise ist aber noch in vollem Gang, und die Nachfrage nach helfenden Händen ist ungebrochen. Es scheint gesellschaftlich ein Konsens zu herrschen, dass die Spitäler entlastet werden müssen. Dieser Konsens fehlt bei den nicht weniger betroffenen Alters- und Pflegeheimen. Mit dem Minderheitsantrag Porchet fordern wir, dass die Armeeangehörigen auch in besonders betroffenen Alters- und Pflegeheimen zum Einsatz kommen können. Diese Forderung kam nicht nur von den Verbänden, sondern eben auch von der GDK, also von den Kantonen. Gesuche liegen insbesondere von denjenigen Kantonen vor, in denen die Spitäler ausgelastet sind und die Heime Patientinnen und Patienten darum länger bei sich behalten und so einen sehr wichtigen Beitrag leisten können. Weshalb es einen Unterschied macht, wo die Armeeangehörigen entlasten, ob im Pflegeheim oder im Spital, das lässt sich sehr schwer erklären. Natürlich kann man sich auf die Position stellen, dass diese Aufgaben aus Prinzip von zivilen Kräften erfüllt werden sollen. Das ist sicher richtig. Aber wir befinden uns in der grössten Gesundheitskrise seit hundert Jahren. Und es braucht heute eine Güterabwägung. Was es jetzt braucht, sind nicht Prinzipien, sondern pragmatische Lösungen.
Es sind nicht nur die Soldaten, welche sich in der Corona-Krise für die Gemeinschaft einsetzen, es sind auch die Pflegenden. Die Situation in den Heimen ist alarmierend. Es herrscht akuter Personalmangel. Die Situation ist derart, dass teilweise sogar positiv getestete Pflegende eingesetzt werden und so sich selbst und andere gefährden und die Covid-Infektionskurve nach oben treiben. Es ist kein Ende der Pandemie absehbar. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, dass Pflege- und Betreuungspersonal ausfällt, weil es überlastet und überarbeitet aus dem Beruf aussteigt. Dass Alters- und Pflegeheime derart betroffen sind, ist nicht ihr Fehler, sondern der Preis für den liberalen Weg im Umgang mit der Corona-Krise, den wir gewählt haben. In diesem Sinne brauchen die Alters- und Pflegeheime und die Pflegenden heute auch eine Härtefallregelung. Wir stehen in der Pflicht, die Entlastungsmassnahmen zu ergreifen.
Sofern ihre Forderungen mit den Minderheitsanträgen Porchet und Fivaz Fabien keine Mehrheit finden, wird sich die grüne Fraktion heute bei der Gesamtabstimmung enthalten.
Riniker Maja · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Gerne spreche ich im Namen der FDP-Fraktion zu Ihnen. Ich nehme den Entscheid vorweg: Wir unterstützen diese sehr wichtige Gesetzesvorlage einstimmig. Wir anerkennen wohlwollend, dass es dem Bundesrat in der zweiten Welle innert kürzester Zeit gelungen ist, zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens erneut die Armee im Assistenzdienst einzusetzen. Die Gesuche der Kantone zur Unterstützung lagen ab dem 28. Oktober vor. Wir sprechen allen Angehörigen der Armee unseren ausdrücklichen Dank für ihren Einsatz aus.
Diskussionen haben heute Morgen in der Kommission primär zum Antrag Porchet stattgefunden. Sie haben es gehört: Dieser jetzt als Minderheit vorliegende Antrag möchte, dass der Armee-Einsatz auch zugunsten von Alters- und Pflegeheimen im Bereich der Pflege ausgeweitet wird. Den Minderheitsantrag Porchet und auch den Minderheitsantrag Fivaz Fabien lehnen die meisten Mitglieder unserer Fraktion ab. Die Gründe, warum dieser Assistenzdienst nicht auch auf die Arbeiten in Alters- und Pflegeheimen ausgeweitet werden soll, lege ich Ihnen hier dar.
Der Bundesrat erarbeitete nach den Erkenntnissen über den Armee-Einsatz aus der ersten Welle einen absolut stringenten Kriterienkatalog, nach welchem ein Kanton ein Gesuch um Unterstützung der Armee stellen darf. Darin, in der Botschaft in Kapitel 2.5, sind kaskadenmässig zehn Schritte erwähnt, die zuerst erfüllt sein müssen, bis im elften Schritt ein Armee-Einsatz in einem Spital stattfindet. Im zwölften Schritt wird dann noch erwähnt, dass der Einsatz ausschliesslich für die im Gesuch des Kantons erwähnten Aufgaben zu erfolgen hat. Im letzten, dreizehnten Schritt wird ebenfalls dargelegt, dass die Armeeangehörigen zurückbeordert werden, sobald ihre Unterstützung nicht mehr gefordert ist.
Bis aber der elfte Schritt, eben dieser Armee-Einsatz, stattfindet, müssen alle anderen Ressourcen ausgeschöpft sein, namentlich Leistungen des Privatsektors, Rekrutierung von zusätzlichem Personal, Anstellung von arbeitslosen Personen in Zusammenarbeit mit den regionalen RAV, Ressourcen des Zivilschutzes, von Feuerwehr und Zivildienst, Studierende der Medizin und Freiwillige. Es besteht unseres Erachtens noch grosses Potenzial, bis der letzte Schritt nötig wäre.
Wie schon ausgeführt, haben wir heute Morgen in der Kommissionssitzung auch mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass während der ersten Welle 16 000 Zivildienstleistende für einen Einsatz angefragt wurden und sich letztlich ganze 550 dazu bereit erklärt haben. So kann keine Krise "prästiert" werden. Die Armee rechnet nun jedem Angehörigen der Armee für seinen Einsatz zugunsten der zivilen Bevölkerung weitere 38 Diensttage an; das sind zwei WK. Möglicherweise könnten sogar bis zu vier WK in diesem Jahr angerechnet werden. Das führt letztlich dann dazu, dass durch die Einsätze in diesem Jahr der Unterbestand der Armee in den kommenden fünf bis sechs Jahren noch weiter zunehmen könnte. Wir brauchen weitere Ressourcen und Reserven der Armee für die Herausforderungen der nächsten Jahre. Niemand in diesem Saal kann mir die Frage beantworten, was die Herausforderungen morgen oder in einem Jahr sein werden. Klar ist aber, dass die Armee auch in den kommenden Jahren über Reserven verfügen muss.
Nun, was mir noch wichtig ist: Ich möchte Ihnen noch kurz eine Statistik präsentieren. Ich deklariere jetzt auch gleich meine Interessen als Präsidentin des Schweizerischen Zivilschutzverbandes. Ich erhalte jede Woche eine Statistik, welche aussagt, wie viele Zivilschützer wirklich im Einsatz sind. Ich muss Ihnen einfach sagen: Wir haben aktuell dreizehn Kantone, die noch ganz viele verfügbare Zivilschutzleistende haben, die noch nicht im Einsatz stehen. Gemäss der Subsidiaritätsanwendung müssten diese zuerst abgeholt werden. Es gibt weiter zehn Kantone, die noch keine Zivilschützer in Alters- und Pflegeheimen im Einsatz haben. Da muss ich schon sagen: Wir müssen hier wirklich dem kaskadenartigen Vorgang, der jetzt erarbeitet und vom Bundesrat erlassen wurde, Folge leisten - dieser muss beachtet werden.
Ich schliesse mein Votum: Ich bitte Sie zusammen mit meiner Fraktion, dieser Botschaft, dem Armee-Einsatz zuzustimmen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Bei der ersten Debatte über den Einsatz der Armee haben auch die Grünliberalen gesagt: Passen wir auf, wie viele Leute wir aufbieten, damit sie nicht herumstehen und wirklich eingesetzt werden können, denn sie fehlen nachher in der Wirtschaft. Wir haben das aber nie als Vorwurf verstanden. Wir haben nie gesagt, man habe schlecht gearbeitet, denn es war vollkommen klar und richtig, dass darauf geachtet wurde, dass bei dieser ersten Welle genügend Kräfte mobilisiert werden, weil wir nicht gewusst haben, in welche Richtung es sich entwickelt und welche Dynamik die ganze Sache bekommt. Die Kantone mussten zuerst zusammen mit dem Bund schauen, wie sie dieses Feuer gemeinsam löschen können, und dann ist es besser, man hat ein paar Leute mehr vor Ort als zu wenige. Wir haben damals aber gesagt: Bitte lernt daraus, untersucht, was passiert ist, schaut zusammen mit den Kantonen und den Institutionen, die Personen aus der Armee eingesetzt haben, dass wir in Zukunft besser gerüstet sind, dass wir bereit sind, entsprechende Kriterien aufzustellen, damit nicht nur das VBS und der Bundesrat, sondern auch die Kantone als Antragsteller genau wissen, worauf sie achten müssen und wie sie beim Aufbieten dieser Kräfte die Subsidiarität einhalten können. Denn wie gesagt, wenn wir die Armee aufbieten, bieten wir zum allergrössten Teil junge Männer auf, die in der Wirtschaft dann fehlen. Das haben wir natürlich verschiedentlich auch gemerkt.
Nun haben wir die zweite Welle. Sie ist heftiger gekommen, als es alle vermutet haben. Wir bieten noch einmal bis zum 31. März 2021 bis zu 2500 Angehörige der Armee auf, damit sie im subsidiären Dienst bei den Kantonen aushelfen, diesmal unter klaren Kriterien, die ausgearbeitet worden sind, um eben die Subsidiarität einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Kräfte dort eingesetzt werden, wo sie auch wirklich gebraucht werden, und nur so lange dort sind, wie sie gebraucht werden, und dass dann nicht zivile Kräfte nachhause oder in Kurzarbeit geschickt werden, wenn die Armee ankommt.
Es ist in diesem Zusammenhang auch wichtig zu diskutieren, wo unsere Grenzen sind. Was passiert, wenn eine dritte Welle kommt? Wie gehen wir allenfalls damit um? Die Ressourcen bei der Armee sind begrenzt, das ist klar, nicht nur in Bezug auf die Anzahl Personen, sondern vor allem in Bezug auf die Art und Weise, wie sie ausgebildet sind. Ich kann nicht einfach einen Füsilier in ein Krankenhaus schicken, sondern das müssen selbstverständlich Leute sein, die ausgebildet sind und die entsprechenden Dienstleistungen dort auch erbringen können, die wissen, was zu tun ist, und dann halt eben dadurch auch brauchbar sind. Alles andere wäre nun wirklich einfach unsinnig. Darum sind jetzt aus dieser ersten Welle verschiedene Lehren gezogen worden. Weitere Lehren werden wir aus diesem zweiten Einsatz ziehen müssen, allenfalls was die Rekrutierung von Personen angeht und wie wir die Armee, aber auch andere Dienste alimentieren.
Es wurde ausgeführt, wie traurig es sei, dass man vom Zivildienst auf alle Anfragen hin nur gerade etwas über 550 Rückmeldungen bekommen habe von Angehörigen, die bereit wären, in den Einsatz zu gehen. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Der Zivildienst ist keine Blaulichtorganisation. Das sind nicht Leute, die Sie per Telefon oder SMS aufbieten können. Das ist ein ganz anderer Dienst. Aber vielleicht müssen wir uns das tatsächlich überlegen. Letztlich machen es diese 550, die gesagt haben: "Ja, ich komme", komplett freiwillig. Die haben vielleicht bei ihrem Arbeitgeber oder im Studium geschaut, ob sie es sich leisten können, ohne irgendeine Verpflichtung zu haben. Das ist etwas anderes. Da ist natürlich auch mein Dank gegenüber diesen Personen ganz gross, aber vor allen Dingen danke ich selbstverständlich auch all den Angehörigen der Armee, die jetzt im Einsatz waren, wieder im Einsatz sind oder noch in den Einsatz gehen müssen. Ihre Arbeit ist grossartig. Wir können stolz sein auf diese Personen, die sich dort engagieren und uns hier helfen, durch diese Krise zu kommen.
Die Grünliberalen unterstützen Eintreten, sie unterstützen auch die Mehrheitsanträge und lehnen die Anträge der Minderheiten ab.
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
Seit dem 7. November leistet die Armee wieder Assistenzdienst, um die Kantone bei der Bewältigung der zweiten Covid-19-Welle zu unterstützen. Der Bundesrat hat diesen Einsatz auf Antrag verschiedener Kantone am 4. November dieses Jahres beschlossen. Maximal 2500 Armeeangehörige sollen das Gesundheitswesen der Kantone längstens bis Ende März 2021 unterstützen. Weil eben mehr als 2000 Armeeangehörige zum Einsatz kommen können und die maximale Einsatzdauer drei Wochen übersteigt, muss der Assistenzdienst durch die Bundesversammlung genehmigt werden. Seit rund einem Monat ist die epidemiologische Lage wieder angespannt, und die Spitäler stossen an ihre Kapazitätsgrenzen, vor allem im Bereich der Intensivpflegestationen. Deshalb haben verschiedene Kantone beim Bundesrat Unterstützung durch die Armee beantragt.
Bei diesem zweiten Covid-19-Einsatz der Armee können wir Erfahrungen umsetzen, die wir im Zuge der ersten Welle gemacht haben. Damals herrschte grosse Unsicherheit über den möglichen Verlauf der Pandemie. Um der damals erwarteten Überlastung des Gesundheitswesens zu begegnen, beantragten zahlreiche Kantone im Frühjahr möglichst rasche Unterstützung durch umfangreiche Kontingente der Armee. Angesichts des erwarteten Epidemieverlaufs hat die Gesundheitsdirektorenkonferenz zu Beginn des Einsatzes in diesem Frühjahr entschieden, dass die Subsidiarität bei allen eingehenden Gesuchen a priori gegeben sei. Es kam dann vor, dass Hilfe von der Armee beantragt wurde, bevor die eigenen Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft waren. Ich meine damit namentlich den Zivilschutz, den Zivildienst oder auch private Anbieter gewisser Dienstleistungen.
Für den aktuellen Einsatz hat der Bundesrat den Bundesstab für Bevölkerungsschutz beauftragt, bei jedem Antrag eines Kantons anhand einer präzisen Kriterienliste zu prüfen, ob die Subsidiarität gegeben ist. Der Bundesstab für Bevölkerungsschutz wird von der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit geleitet. Dieser Bundesstab entscheidet nach der Prüfung, ob und in welchem Mass dem Gesuch eines Kantons um Unterstützung durch die Armee stattgegeben wird. Die vom Bundesstab bewilligten Armeeleistungen sind stets auf 30 Tage begrenzt. Dieses neue Verfahren soll Gewähr dafür bieten, dass Armeeangehörige im zivilen Gesundheitswesen nur eingesetzt werden, wenn und solange sie tatsächlich gebraucht werden.
Seit dem Bundesratsbeschluss vom 4. November haben zehn Kantone Gesuche um personelle und materielle Unterstützung durch die Armee gestellt. Derzeit sind insgesamt 650 Armeeangehörige im Einsatz, wovon circa 200 das kantonale Gesundheitswesen unterstützen und circa 450 im Hintergrund Leistungen erbringen, um diesen Einsatz zu ermöglichen. Die Einsätze werden für die Kantone Bern, Freiburg, Basel-Stadt, Tessin, Waadt, Wallis und Genf erbracht. Der Einsatz im Kanton Genf wurde am 30. November abgeschlossen.
Der Bundesrat hat die möglichen Aufgaben der Armee abschliessend definiert. Die Armee leistet folgende Dienste: die Kapazitäten der Intensivpflegestationen erhöhen, die Durchhaltefähigkeit des Pflegepersonals sicherstellen, das Spitalpersonal in der Grund- und Behandlungspflege und beim Screening von Covid-19-Verdachtsfällen entlasten und die Rettungsdienste mit Sanitätswagen, Fahrern und Begleitpersonal unterstützen. Jede Unterstützung einer Gesundheitsinstitution wird zudem mit eigenen Vereinbarungen geregelt, in der die Aufgaben klar definiert sind. Die Armee achtet nach Beginn eines Einsatzes darauf, dass Soldatinnen und Soldaten keine Aufgaben übernehmen, für die private Anbieter oder Angehörige von Zivilschutz oder Zivildienst herangezogen werden können. Die Armeeleistungen werden durch Durchdiener der Sanität, freiwillige Armeeangehörige sowie drei Sanitätskompanien und den Stab eines Spitalbataillons erbracht. Sämtliche Armeeangehörigen, die Armeedienst leisten, werden beim Einrücken auf Covid-19 getestet. Dank strikten Schutzkonzepten und Isolations- und Quarantänemassnahmen konnten Infektionsketten in der Armee bisher erfolgreich unterbrochen werden. Die Armee hat aktuell genügend militärmedizinische Kapazitäten, um positive Fälle selbst zu behandeln. Sie muss nicht auf die zivile Gesundheitsversorgung zurückgreifen.
Während des ersten Pandemie-Einsatzes beschloss der Bundesrat, dass Armeeangehörigen, die mehr Diensttage leisten, als ein ordentlicher Wiederholungskurs dauert, maximal ein zusätzlicher Wiederholungskurs angerechnet wird. Es ist mir bewusst, dass die Armeeangehörigen, deren Dienst verlängert wurde oder die wieder unerwartet aufgeboten wurden, grosses Engagement zeigen. Deshalb hat der Bundesrat für den Assistenzdiensteinsatz in der zweiten Welle beschlossen, wiederum maximal zwei Wiederholungskurse anzurechnen, unabhängig davon, wie viele Einsatztage beim ersten Assistenzdienst bereits angerechnet wurden.
Vielleicht noch ein Wort zu den Kosten dieses Einsatzes: Es wird in einzelnen Bereichen Mehrausgaben geben, zum Beispiel bei den zusätzlichen mit dem Assistenzdienst verbundenen Diensttagen. Andererseits fallen gewisse Minderausgaben oder Verschiebungen von Ausgaben an, zum Beispiel wegen ausgesetzten Wiederholungskursen. Nach aktuellem Stand scheint es, dass wir die Kosten, den Mehraufwand für dieses Jahr im ordentlichen VBS-Budget kompensieren können. Bei Bedarf wird das VBS im Jahr 2021 einen Nachtragskredit beantragen.
Ich halte abschliessend fest: Die Armee ist wieder bereit und fähig zu helfen, wenn die zivilen Behörden sie brauchen. Dank der Erfahrungen aus der ersten Welle sind wir nun besser in der Lage, auf die konsequente Einhaltung der Subsidiarität zu achten, und das tun wir auch. Diesmal sind die Armeeangehörigen schwergewichtig eingesetzt, um die Durchhaltefähigkeit auf den Intensivpflegestationen und in der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege sicherzustellen, spezifisch dort, wo es am dringendsten ist und wo keine zivilen Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Der Ständerat hat dem Bundesbeschluss, so wie der Bundesrat ihn vorgesehen hat, einstimmig zugestimmt. Ich beantrage Ihnen, auch auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm ohne Änderungen zuzustimmen.
Ich komme noch kurz zu den beiden Minderheiten, zuerst zur Minderheit Fivaz Fabien betreffend Anrechenbarkeit der Diensttage. Ich habe es bereits erwähnt: Es ist so vorgesehen, dass in diesem Jahr maximal vier Wiederholungskurse angerechnet werden können. Konkret bedeutet das, dass einem Armeeangehörigen insgesamt maximal 78 Diensttage als erfüllte Ausbildungspflicht anerkannt werden. Das ist viel, insbesondere wenn Sie bedenken, dass ein Armeeangehöriger nach Abschluss der Rekrutenschule insgesamt sechs Wiederholungskurse zu leisten hat. Vier könnte er sich dieses Jahr durch den Assistenzdienst anrechnen lassen. Das wären dann bis zu zwei Drittel seiner ganzen Ausbildungsdienstpflicht. Der Bundesrat hat im Wissen um das grosse Engagement der Armeeangehörigen und auch deren Disponibilität so entschieden, dies auch in Anerkennung der besonderen Belastung der verlängerten Dienstleistungen, auch an Wochenenden, und der sehr kurzen Aufgebotsfristen. Das widerspricht natürlich auch den Aussagen, die gemacht wurden, die Armee werde für nichts aufgeboten. Ich würde einmal bei den Institutionen nachfragen, bei denen die Armee im Einsatz war. Sie sind sehr dankbar für den Einsatz und nicht der Meinung, die Armee sei für nichts aufgeboten worden.
Bei einer Anrechnung von vier Wochen Wiederholungskursen gehen der Armee Ausbildungstage verloren. Dies hat Lücken in den künftigen WK-Beständen zur Folge, was sich unweigerlich negativ auf die Qualität der Ausbildung in den Wiederholungskursen und somit auch auf die Vorbereitung von Einsätzen auswirkt. Falls die Spital- oder Sanitätsformationen in einer neuen Krise später wieder einmal mobilisiert werden müssten, würde die Einsatzvorbereitung länger dauern. Die Armee kann ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn sie dafür vorbereitet und auch trainiert ist.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Fivaz Fabien abzulehnen. Aus Sicht des Bundesrates wäre es nicht vernünftig, bei der Anrechnung der Diensttage noch weiter zu gehen als vorgesehen.
Nun noch zum Minderheitsantrag betreffend den Einsatz der Armee in Pflege- und Altersheimen, zur Minderheit Porchet. Ich möchte vorausschicken, dass der Einsatz in Alters- und Pflegeheimen genauso wichtig ist wie der auf Intensivpflegestationen. Es geht keineswegs darum, die besonders vulnerablen Personenkreise von älteren Leuten, die in Alters- und Pflegeheimen residieren, hintanzustellen und weniger prioritär zu behandeln als alle anderen. Wenn hier so etwas behauptet wird, dann ist das einfach an den Haaren herbeigezogen und entbehrt jeder Grundlage. Es ist aber so, dass wir nur eine gewisse Anzahl an Diensttagen und ausgebildeten Personen - das ist wichtig - zur Verfügung haben. Wir können nicht mehr einsetzen, als wir haben. Wenn es zu Engpässen kommt, ist klar, dass wir Prioritäten setzen müssen. Die müssen dann im Einzelfall abgeklärt werden. Aber hier zu behaupten, ältere Leute würden als Bürger zweiter Klasse behandelt, das ist ein starkes Stück.
Wir haben gestützt auf die Erfahrungen der zweiten Pandemiewelle beschlossen, den Einsatz, den Assistenzdienst der Armee enger zu definieren und auf sanitätsdienstliche Einsätze der Grundpflege in Spitälern zu beschränken. Im Frühjahr hat die Armee die Gesuche der Kantone umgehend und umfassend erfüllt. Sie haben in meinem Eintretensvotum gehört, dass es dadurch in der ersten Welle zu Situationen kam, in denen Armeeangehörige nicht eingesetzt werden konnten. Das heisst, die Armee musste, wenn insgesamt auch zu einem kleinen Teil, der Wirtschaft Mitarbeitende entziehen, die im Einsatz nicht unbedingt gebraucht wurden. Entsprechend wurde die Armee mit Vorwürfen konfrontiert, sie habe mit zu grosser Kelle angerichtet, zu viele Soldatinnen und Soldaten mobilisiert. Insbesondere Kleinunternehmen, KMU, sind natürlich massiv betroffen, wenn man ihnen immer wieder Mitarbeiter für den Einsatz in der Armee entzieht - eigentlich ist das Wort "Einsatz der Armee" falsch, es ist ein Einsatz für die Gesellschaft, für die Gesundheitseinrichtungen, für uns alle.
Der Bundesrat hat darauf nun reagiert und die Kriterien für die Subsidiarität geschärft, eine Prüfung eingeführt sowie die Einsatzpalette reduziert. Dazu kommt, dass für den Einsatz in Alters- und Pflegeheimen Zivildienstleistende und Zivilschutzleistende besser geeignet sind als die Armee. Das sind Personen, die speziell für diese Arbeiten ausgebildet sind und die man entsprechend auch in den Einsatz schicken sollte. Kommt dazu, und das ist auch wichtig: Der Bundesrat hat beschlossen, für den Zivilschutz 500 000 Diensttage zugunsten der Armee zu finanzieren. Das heisst, die Kantone können jetzt 500 000 Diensttage des Zivilschutzes aufbieten, interkantonal einander aushelfen, und das wird vom Bund finanziert. Ich denke, auch das ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass der Zivilschutz seine Aufgaben eben auch in Alters- und Pflegeheimen machen kann und soll.
Es darf nicht vergessen werden, dass die Armee nicht einfach über einen Pool von Personen verfügt, die einfach da sind und auf ihren Einsatz warten. In unserem Milizsystem werden die Armeeangehörigen per Marschbefehl aufgeboten, und sie müssen ihren Arbeitsplatz, ihre angestammte Tätigkeit, ihr Studium, ihre Familie verlassen, um eben in den Dienst der Gesellschaft zu gehen und die Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen. Und wie gesagt kann das gerade für Kleinunternehmen eine sehr grosse Belastung sein. Deshalb müssten wir gut schauen, wie wir den Einsatz organisieren.
Die Armee bemüht sich deshalb auch sehr, Soldatinnen und Soldaten einzusetzen, die sich freiwillig melden. Im Moment machen diese Freiwilligen rund 60 Prozent des gesamten Kontingents aus. Es gibt aber viele, besonders bei den Sanitätstruppen, die bereits im Frühjahr im Durchschnitt bis sieben Wochen Assistenzdienst leisteten und die jetzt wieder einrücken müssen, weil man eben ihre Fachkompetenz braucht. Von Betroffenen oder auch von deren Arbeitgebern bekomme ich dann teilweise Zuschriften, in denen sie sich verständlicherweise über die neue Mobilisierung beschweren. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Meinung, dass in Alters- und Pflegeheimen in erster Linie zivile Freiwillige rekrutiert werden sollen und dass auch Zivildienstleistende, die dafür ausgebildet sind, eingesetzt werden sollen.
Abschliessend halte ich fest, dass die Armee als letzte strategische Reserve bereit ist, das kantonale Gesundheitswesen zu unterstützen und die verlangten Leistungen zu erbringen. Wir müssen dafür aber Soldatinnen und Soldaten aufbieten, die dann eben ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Ebenso müssen Sie sich bewusst sein, dass Diensttage nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen. Es werden Diensttage angerechnet. Die fehlen dann allenfalls bei künftigen Einsätzen, die wir heute noch nicht voraussehen können. Die Armee soll als Ultima Ratio eingesetzt werden, und deshalb kommen eben zuerst Zivildienst, Zivilschutz, zivile Freiwillige.
Ich danke Ihnen, wenn Sie beide Minderheitsanträge ablehnen und der Fassung des Ständerates und damit des Bundesrates zustimmen.
Wehrli Laurent · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Permettez-moi tout d'abord de déclarer mes intérêts, pour autant que j'en aie; j'en ai directement. Le premier est que je suis officier supérieur dans l'armée, toujours incorporé. Deuxièmement, je suis le président de Curaviva, une des grandes faîtières des EMS de Suisse.
Dans ce cadre-là, Madame la conseillère fédérale, permettez-moi de vous poser une brève question. Dans l'article 1b proposé par la minorité Porchet, on parle de services d'appui dans le domaine des soins - et j'insiste bien: dans le domaine des soins, pas dans le domaine d'aide à la vie, ni dans le domaine social ou dans le domaine d'accompagnement de la journée, mais dans le domaine des soins. Faites-vous une différence entre les soins donnés aux personnes âgées dans un hôpital, dans un établissement médicosocial ou dans un home? Ceci justifierait votre proposition de refus de cette minorité.
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
Ce que vous dites est très important, Monsieur Wehrli. L'armée est prête à soutenir, et doit soutenir, les hôpitaux dans le domaine des soins.
Avec la minorité Porchet, ce serait la même chose pour les EMS, pour les homes. Mais il y a des personnes, notamment du service civil, de la protection civile, qui sont formées précisément pour soutenir les homes et les personnes âgées. Le Conseil fédéral a décidé de financer 500 000 jours de service pour la protection civile. Les cantons peuvent utiliser ces jours de service et mettre des personnes de la protection civile dans les homes et les EMS.
J'ai beaucoup de compréhension pour les difficultés qui existent dans ces établissements. C'est difficile pour eux. Mais ils ont d'autres possibilités, qui à mon avis sont beaucoup plus adaptées pour eux que l'armée.
Weichelt-Picard Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Geschätzte Frau Bundesrätin, 97 Pflegerinnen sollen im Kanton Wallis in Altersheimen bereits vom Virus infiziert sein. Wie Ihnen spätestens seit der Pflege-Initiative bekannt ist, haben wir bereits einen Mangel an Pflegefachkräften. Wenn die ältere Person nun aus den Pflege- oder Altersheimen ins Spital überwiesen wird, kann sie von der Armee gewisse Dienste erwarten. Wenn die gleiche Person, u. a. wegen des Schutzes vor Überlastung, im Heim bleibt, soll sie gemäss Ihrem Antrag nicht auf die Dienste der Armee zählen dürfen.
Meine Frage: Was hat das EDI diesbezüglich für eine Position? Besten Dank für Ihre Antwort.
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
Besten Dank für diese Frage. Es geht nicht darum, ob eine Person von Armeeangehörigen oder von sonst jemandem gepflegt wird. Jede Person muss die adäquate Unterstützung, die adäquate Pflege bekommen, ob sie in einem Altersheim, in einem Pflegeheim oder in einem Spital ist. Die Armee unterstützt jetzt die Spitäler. Der Zivildienst, insbesondere der Zivildienst, und der Zivilschutz können die Alters- und Pflegeheime unterstützen und damit garantieren, dass auch Personen in diesen Institutionen gut und angemessen gepflegt werden, wie das in unserem zivilisierten Land auch verlangt werden kann.
Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion
Madame la conseillère fédérale, j'ai une question. Je comprends bien tout le dispositif qu'on a mis en place. Je comprends bien qu'on ait voulu ce système de subsidiarité, où les cantons doivent finalement épuiser toutes les possibilités avant de faire recours à l'armée. Mais il y a un jour où ces possibilités subsidiaires n'existent plus, où l'on a épuisé la protection civile, où l'on a épuisé les étudiants en médecine, où l'on a épuisé l'ensemble du personnel. A ce moment-là, dans mon canton, par exemple, où les EMS sont fortement touchés, pourquoi refuseriez-vous encore que l'armée aille dans un EMS? C'est ce que je ne comprends pas.
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
Premièrement, on n'a pas décidé ce système de subsidiarité, c'est la loi qui le demande. Deuxièmement, il y a la possibilité, en cas de difficultés telles que vous les décrivez, d'apporter une aide de la part de la protection civile, non pas uniquement du canton concerné, mais également d'autres cantons. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral a décidé de financer 500 000 jours de service pour la protection civile. Là, il y a des possibilités. Tous les cantons ne sont pas touchés par la crise au point qu'il n'y ait plus de possibilité de mettre en oeuvre une aide via la protection civile.
Hurter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, ich habe ein bisschen das Gefühl, wir sind im falschen Film. Jetzt hackt man auf der Armee herum, die einen guten Dienst leistet, und vergisst, dass der Zivildienst immer mit der Nähe zur Bevölkerung wirbt und damit, dass das militärdiensttaugliche Leute mit Gewissenskonflikten sind. Warum schaffen wir es nicht, diese Leute in der Krise einzusetzen?
Amherd Viola · BR-F · Bundesrat · Wallis
Besten Dank für diese Frage. Einleitend: Ein Problem ist aus meiner Sicht auch, dass Zivildienst, Armee und Zivilschutz nicht beim gleichen Departement angesiedelt sind. Deshalb ist es für mich schwierig, hier Antworten zum Zivildienst zu geben. Aber ich habe mich natürlich beim zuständigen Departement informiert.
Es ist so, dass die Zivildienstleistenden wohl für Einsätze aufgeboten werden können, dass sie aber die Möglichkeit haben, gegen den vorgesehenen Einsatz Rekurs einzulegen. Bis ein solcher Rekurs dann behandelt ist, vergehen Wochen bis Monate, und in dieser Zeit können die entsprechenden Personen nicht eingesetzt werden. Es wurde gesagt: In der ersten Welle wurden über 15 000 Zivildienstleistende vom zuständigen Amt mit der Bitte angeschrieben, sie sollten sich freiwillig melden, um in dieser Krise mitzuhelfen. Rund 500 bis 600 Personen - ich weiss die Zahl nicht genau - haben sich dann tatsächlich gemeldet. Diese arbeiten, und das muss man auch verdanken. Mehr waren es aber nicht, und genau darin liegt das Problem: Die Armee und den Zivilschutz kann man per Marschbefehl aufbieten, und diese Leute müssen dann gehen; beim Zivildienst haben sie hingegen die Möglichkeit, zu rekurrieren und sich so zu wehren.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der zweiten Welle der Covid-19-Epidemie
Arrêté fédéral sur le service d'appui de l'armée en faveur des services de santé civils dans le cadre des mesures destinées à lutter contre la deuxième vague de l'épidémie de Covid-19
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1a
Antrag der Minderheit
(Fivaz Fabien, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Titel
Anrechenbarkeit
Text
Der von Armeeangehörigen geleistete Assistenzdienst wird an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.
Art. 1a
Proposition de la minorité
(Fivaz Fabien, Porchet, Roth Franziska, Schlatter, Seiler Graf)
Titre
Imputation
Texte
Le service d'appui est imputé au service d'instruction obligatoire des militaires engagés
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Verfahrensbeitrag
Art. 1b
Antrag der Minderheit
(Porchet, Fivaz Fabien, Roth Franziska, Schlatter)
Der Armeeeinsatz im Assistenzdienst kann auch zugunsten von Alters- und Pflegeheimen im Bereich der Pflege geleistet werden.
Art. 1b
Proposition de la minorité
(Porchet, Fivaz Fabien, Roth Franziska, Schlatter)
L'engagement de l'armée en service d'appui peut également être effectué dans le domaine des soins en faveur des établissements médicosociaux et des homes.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen
Dagegen ... 122 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Abstimmung
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 147 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(31 Enthaltungen)