19.400

Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung)

Loi fédérale sur les droits politiques (Transparence du financement de la vie politique)

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Ich begrüsse für die heutigen Geschäfte bei uns recht herzlich Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Das Wort für einige einleitende Bemerkungen hat der Berichterstatter, Herr Fässler.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Unser Rat beriet in der Wintersession 2019 die Volksinitiative "für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung", kurz Transparenz-Initiative, und entschied mit 32 zu 12 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Bei der Vorberatung dieses Geschäftes anerkannte die Staatspolitische Kommission unseres Rates, dass im Bereich der Transparenz bei der Politikfinanzierung Handlungsbedarf besteht. Der Antrag, im Sinne eines indirekten Gegenvorschlages zur Transparenz-Initiative das Bundesgesetz über die politischen Rechte mit Transparenzbestimmungen zu ergänzen, fand in unserem Rat Unterstützung. Bei den Details gab es relativ klare Mehrheiten.

Die SPK-N und der Nationalrat taten sich etwas schwerer. Erst nachdem unser Rat in der letzten Wintersession das Eintreten bekräftigt und an der Vorlage einige Anpassungen vorgenommen hatte, kam es in der letzten Frühjahrssession in der grossen Kammer zu einem Meinungsumschwung, der erstens zum Eintreten auf die Vorlage und zweitens zu zum Teil divergierenden Beschlüssen führte. Dies veranlasste unsere Kommission, an ihrer Sitzung vom 29. März 2021 zu gewissen Teilen der Vorlage nochmals eine vertiefte Diskussion zu führen. Dabei standen die Beratung und die Beschlüsse unter dem Eindruck zweier Sachverhalte: erstens der relativ klaren Entscheidungen im Nationalrat und zweitens eines Schreibens des Trägervereins der Transparenz-Initiative an unsere Kommission vom 17. März 2021. Mit diesem Schreiben wurde ihr mitgeteilt, dass der Trägerverein einstimmig entschieden habe, dem Initiativkomitee den bedingten Rückzug der Initiative zu beantragen, wenn sich der Ständerat mindestens in Bezug auf die Höhe des bei Parteizuwendungen massgebenden Mindestbetrages sowie bei der Frage der Kontrollen dem Nationalrat anschliesse.

In einem letzte Woche allen Mitgliedern unseres Rates zugegangenen Schreiben vom 25. Mai 2021 hat der Trägerverein der Transparenz-Initiative diese Mitteilung unter Bezugnahme auf die Anträge unserer Kommission bestätigt. Folgt unser Rat heute in den zwei erwähnten Punkten der Kommission und werden diese Beschlüsse in der Schlussabstimmung bestätigt, wird die Initiative bedingt zurückgezogen werden. Da zu diesen beiden Punkten keine Minderheiten vorliegen und der Nationalrat bereits so oder sehr ähnlich entschieden hat, sollte dem Rückzug der Initiative nichts mehr im Wege stehen.

In diesem Zusammenhang noch eine Vorbemerkung: Die Ihnen von einer Kommissionsminderheit vorgeschlagene Lösung bei den Offenlegungspflichten für gewählte Mitglieder des Ständerates wird vom Trägerverein der Transparenz-Initiative als akzeptabler Kompromiss bezeichnet. Eine Bedingung für den Rückzug der Initiative ist dieses Entgegenkommen aber nicht.

So weit meine einleitenden Ausführungen zu dieser Vorlage.

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 76b Abs. 2

Antrag der Kommission

Bst. b

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Bst. c

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

(die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Art. 76b al. 2

Proposition de la commission

Let. b

Adhérer à la décision du Conseil national

Let. c

c. ... et autres titulaires de mandats.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

In dieser Bestimmung geht es um die Offenlegungspflicht der politischen Parteien. Unser Rat hatte in den bisherigen Beratungen entschieden, den für die Offenlegung von monetären und nichtmonetären Zuwendungen massgebenden Schwellenwert bei 25 000 Franken anzusetzen. Mit der Initiative wird ein Schwellenwert von 10 000 Franken gefordert. Der Nationalrat möchte den Initiantinnen und Initianten weiter entgegenkommen als unser Rat und schlägt eine Offenlegungspflicht ab 15 000 Franken pro Zuwendung vor. Dieser Entscheid fiel im Nationalrat mit 118 zu 76 Stimmen relativ deutlich.

Die Kommission beantragt Ihnen nun, die Variante des Nationalrates zu übernehmen. Die Kommission, welche diese Vorlage mit einer Kommissionsinitiative angestossen hat, möchte sich zwar nicht von den Initiantinnen und Initianten treiben lassen. Die Ankündigung, die Initiative zurückzuziehen, wenn in diesem Punkt sowie bei einer zweiten Differenz die Beschlüsse des Nationalrates übernommen werden, blieb dennoch nicht wirkungslos. Einen Minderheitsantrag dazu gibt es nicht.

Angenommen - Adopté

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 76c

Antrag der Mehrheit

Abs. 2 Bst. c

c. Monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen, die in den letzten zwölf Monaten vor der Abstimmung oder Wahl erfolgten und den ...

Abs. 2bis, 3, 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Hefti, Bauer, Jositsch, Müller Damian, Z'graggen, Zopfi)

Abs. 2bis

Streichen

Abs. 3, 4

Festhalten

Art. 76c

Proposition de la majorité

Al. 2 let. c

c. toute libéralité monétaire et non-monétaire qui a été versée dans les douze mois précédant la votation ou l'élection et ...

Al. 2bis, 3, 4

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Hefti, Bauer, Jositsch, Müller Damian, Z'graggen, Zopfi)

Al. 2bis

Biffer

Al. 3, 4

Maintenir

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die SPK-N hat die Zustimmung zum Rückkommen am 16. April 2021 erteilt.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Dieser Punkt betrifft auch noch Artikel 76e Absatz 1 Buchstabe c. Der Nationalrat möchte, dass im Rahmen der Offenlegungspflicht der in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien auch die Beiträge der einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu deklarieren sind. Damit ist die Kommission einverstanden. Sie schlägt aber eine Modifikation bei der französischsprachigen Fassung vor: Der Begriff "Mandatsträger" soll in den beiden betreffenden Bestimmungen mit "titulaire du mandat" statt mit "porteur du mandat" übersetzt werden.

Ich möchte noch eine Bemerkung zu Artikel 76c Absatz 2 Buchstabe c machen, im Sinne einer Vorbemerkung zu den Bestimmungen, die Sie angesprochen haben, wenn Sie mir das erlauben, Herr Präsident. Der Beschluss des Nationalrates, den Geltungsbereich der Vorlage auf Wahlen in den Ständerat auszudehnen - ich komme danach darauf zu sprechen -, führte zu einer eingehenden Diskussion darüber, wie bei der Offenlegungspflicht betreffend Zuwendungen für Wahl- oder Abstimmungskampagnen der fristauslösende Tatbestand beschrieben werden soll. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission wurde der massgebende Stichtag mit "Abstimmungs- oder Wahltermin" bezeichnet, dies hat sich nun als interpretationsbedürftig erwiesen. Die Kommission hat sich daher bei der nochmaligen Beratung dafür ausgesprochen, nicht mehr von einem "Termin" zu sprechen; stattdessen sollen die Fristen mit der Abstimmung bzw. mit der Wahl zu laufen beginnen. Damit kann auf Verordnungsstufe kantonalen Gegebenheiten bei Wahlen besser Rechnung getragen werden. Da diesbezüglich keine materielle Differenz zum Nationalrat mehr bestand, musste in der Kommission Rückkommen beschlossen und die Zustimmung der SPK-N eingeholt werden. Diese Zustimmung wurde am 16. April dieses Jahres erteilt.

Das war die Vorbemerkung; weil das eine Änderung gegenüber der bisherigen Vorlage ist, musste ich dazu eine konkrete Ausführung machen. Einen Minderheitsantrag dazu gibt es nicht.

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Zu den Absätzen 2bis, 3 und 4 von Artikel 76c haben wir je einen Antrag der Mehrheit und der Minderheit.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Das ist der einzige Punkt der Vorlage, bei dem es eine Mehrheit und eine Minderheit gibt, über deren Anträge Sie dann auch zu entscheiden haben.

Als wir diese Vorlage in der Wintersession 2019 ein erstes Mal berieten, informierte ich Sie als Berichterstatter darüber, dass die Kommission die Offenlegungspflicht bei Wahlkampagnen auf Wahlen in den Nationalrat beschränken möchte. Man war sich in der Kommission darin einig, dass eine allfällige Regelung für die Ständeratswahlen Sache der Kantone ist, da diese gemäss Artikel 150 Absatz 3 der Bundesverfassung nach kantonalem Recht durchgeführt werden. In Respektierung der kantonalen Zuständigkeit sollte in Artikel 76c Absatz 4 jedoch deklaratorisch festgehalten werden, dass die Kantone für die Wahlen in den Ständerat eine Offenlegungspflicht vorsehen können. Eine Abstimmung zur Frage, ob auch Ständeratswahlen erfasst werden sollen, gab es in unserem Rat nicht, ein Minderheitsantrag oder ein Einzelantrag lagen dazu nicht vor.

Mit der von unserem Rat vorgenommenen Differenzierung zwischen Nationalratswahlen und Ständeratswahlen kann sich nun aber der Nationalrat nicht anfreunden. Die grosse Kammer möchte die Offenlegungspflicht auch auf die Ständeratswahlen anwenden. Der entsprechende Entscheid fiel mit 139 zu 55 Stimmen sehr deutlich.

Die Diskussion in unserer Kommission bestätigte, dass der Beschluss des Nationalrates aus staatsrechtlichen und staatspolitischen Überlegungen durchaus kritisch beurteilt werden kann. Eine knappe Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen - schlägt Ihnen trotz diesen Bedenken vor, dem Nationalrat in diesem Punkt entgegenzukommen, weil eine unterschiedliche Behandlung von Nationalratswahlen und Ständeratswahlen offenbar nicht nur im Nationalrat schlecht zu erklären ist, sondern auch und erst recht in der Öffentlichkeit. Die Version des Nationalrates soll gemäss Kommissionsmehrheit aber so abgeändert werden, dass sie verfassungsrechtlich korrekter wird. Die vom Vizepräsidenten unseres Rates, Ständerat Thomas Hefti, vertretene Minderheit möchte konsequent bleiben und am früheren Beschluss festhalten.

Folgen Sie der Mehrheit, so kann konsequenterweise auf Absatz 4 verzichtet werden. Dort würde deklaratorisch festgehalten, dass die Kantone bei Wahlen in den Ständerat eine Offenlegungspflicht vorsehen können. Dies ist eigentlich selbstverständlich, denn Ständeratswahlen werden ja, wie ich bereits ausgeführt habe, nach kantonalem Recht durchgeführt.

Erlauben Sie mir hier noch eine Bemerkung: Unverändert bleibt Artikel 76k. Diese Bestimmung finden Sie nicht mehr auf der Fahne, denn diese Bestimmung ist bereits bereinigt. Dort wird unter der Marginalie "Vorbehalt der kantonalen Gesetzgebung" festgeschrieben, dass die Kantone für die Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene durch kantonale politische Akteure weitergehende Offenlegungspflichten vorsehen können. Dies gilt für den gesamten Anwendungsbereich des Gesetzentwurfes, d. h. insbesondere für Unterschriftensammlungen sowie für Wahl- und Abstimmungskampagnen auf Bundesebene. Bei diesem Vorbehalt zugunsten des kantonalen Rechts geht es in erster Linie um die Feststellung, dass die Kantone weitergehende Regelungen treffen können, nicht aber mildere.

Die Frage, ab welchem Zeitpunkt bei Wahlen in den Ständerat die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung mit den Angaben zu den für die Wahlkampagne erhaltenen Zuwendungen zu laufen beginnt, erscheint sekundär. Das ist sie aber nicht, denn mit der Antwort auf diese Frage wird eine wichtige staatsrechtliche Frage geklärt. Ständeratswahlen sind kantonale Wahlen, d. h., ob für eine Kampagne für die Wahl in den Ständerat Transparenzregeln gelten sollen oder nicht, ist an sich Sache der Kantone. Wir waren uns daher in der Kommission einig, dass die vom Nationalrat gewählte Formulierung falsch ist, denn damit würden alle Personen erfasst, welche im Hinblick auf eine Wahl in den Ständerat eine Kampagne führen, unabhängig davon, ob sie die Wahl schaffen oder nicht. Nicht gewählte Personen werden aber gar nicht Teil eines Bundesorgans. Da die Wahl der Kantonsvertreterinnen und -vertreter im Ständerat gemäss Bundesverfassung Sache der Kantone ist, hat sich eine Bundesregelung, wenn überhaupt, auf jene Personen zu beschränken, welche in den Ständerat gewählt und vereidigt werden und somit ihr Amt effektiv antreten.

Die Kommission beantragt Ihnen daher für den Fall, dass Sie die Ständerätinnen und Ständeräte einbeziehen wollen, die Offenlegungspflicht an den Amtsantritt zu knüpfen. Darin waren wir uns in der Kommission in einer Eventualabstimmung einig.

Nun noch letzte Hinweise, vor allem auch für das Amtliche Bulletin: Nach der Beratung in der Kommission wurde festgestellt, dass für den Fall, dass Sie beim Thema Ständeratswahlen der Kommissionsmehrheit folgen, noch folgende redaktionelle Anpassungen nötig sind: Bei Artikel 76f Absatz 2 Buchstabe b ist ein Verweis auf Artikel 76d Absatz 1 Buchstabe bbis anzubringen; bei Artikel 76h Absatz 5 ist, wie an anderer Stelle bereits erfolgt, klarzustellen, dass auch bei anonymen Zuwendungen und bei Zuwendungen aus dem Ausland sowohl monetäre als auch nichtmonetäre Zuwendungen offenzulegen sind; und schliesslich ist bei Artikel 76j Absatz 1 Buchstabe b ein Verweis auf Artikel 76h Absatz 5 anzubringen.

Das waren meine langen Ausführungen zu dieser Bestimmung, Herr Präsident.

Hefti Thomas · 1VP-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Wie Sie auch aus dem Munde des Kommissionspräsidenten hören konnten, war Ihre Kommission bestrebt, dem Rat Anträge zu unterbreiten, die den Rückzug der Initiative erlauben. Dafür ist das eine oder andere Mitglied sicher auch über den eigenen Schatten gesprungen.

Beim Punkt, der jetzt noch zur Debatte steht, können wir so oder so entscheiden. Es ist keine Conditio sine qua non für den Rückzug der Initiative. Sie können also, was ich Ihnen empfehle, durchaus ohne Bedenken der Minderheit folgen. Die Minderheit empfiehlt Ihnen nämlich: Regeln wir im Bund, was Sache des Bundes ist, und lassen wir den Kantonen, was Sache der Kantone ist - gerade in unserem Rat!

Die Wahl der Ständeräte richtet sich nämlich, wie dies der Kommissionspräsident ja auch bereits gesagt hat, nach kantonalem Recht. Das ist durchaus sichtbar. So wird die Standesvertretung von Appenzell Innerrhoden an einem anderen Datum gewählt, am Tag der Landsgemeinde; Kollege Fässler wurde daher bereits in der Sommersession 2019 vereidigt. Es gibt sodann Kantone mit Proporzverfahren auch für die Ständeräte. Es gab Kantone, die das Proporzverfahren kannten und wieder zum Majorzverfahren zurückgekehrt sind. Ich meine aber, der Kanton Neuenburg ist nach wie vor beim Proporz. Die Kantone könnten eine andere Amtsdauer bestimmen, z. B. drei Jahre, so wie das in unserem Kanton einmal der Fall war, oder auch fünf oder sechs Jahre. In unserem Kanton hatten wir kurz vor der Jahrtausendwende einmal eine Übergangsregelung von fünfeinhalb Jahren.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, welche die Kantone ausschöpfen. Es gäbe Amtszeitbeschränkungen, und mein Kanton kennt als einziger Kanton eine Altersbeschränkung, indem nämlich die Ständeräte, wie die Regierungsräte und die Richter, mit Erreichen des 65. Altersjahres auszuscheiden haben.

Sie sehen, es gibt da durchaus eine Vielfalt. Wenn Sie die Politlandschaft anschauen, dann sehen Sie aber auch, dass es Kantone gibt - und sie sind in diesem Sinne dem Bund vorangegangen -, die bereits Transparenzgesetze haben. Ich nenne heute und im Zusammenhang mit dieser Debatte nur einen: den Kanton Schwyz. Der Kanton Schwyz hat nämlich einer Initiative zugestimmt. Ich sage das bewusst, weil Sie ja vielleicht nicht gerade Schwyz als Beispiel für eine derartige Regelung nehmen würden. Aber sehen Sie, der Kanton Schwyz hat das gemacht. Andere Kantone haben es auch gemacht. Andere werden folgen und werden nach ihrer Art massschneidern, vielleicht auch strenger als das, was in diesem Gesetz ist, oder anders. Überlassen wir doch das den Kantonen!

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Vielen Dank, Herr Hefti. Eine kurze Nachbemerkung: Der Kanton Schwyz hat dann aber das Gesetz abgelehnt.

Mazzone Lisa · Mit-F · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion

Je dois d'abord annoncer mes liens d'intérêt. Je suis membre du comité d'initiative et coprésidente de l'alliance "pour plus de transparence dans le financement de la politique".

Avant de commencer, j'aimerais dire qu'on a fait aujourd'hui, et depuis le début de ce processus, un pas très important pour notre démocratie et pour améliorer la confiance entre les votantes, les votants, les citoyennes, les citoyens et les institutions politiques, cela en particulier à l'heure actuelle, où des thèses plus ou moins fondées égratignent souvent les politiques. C'est un pas qui me semble décisif.

Je rejoins tout à fait ce qui a été dit sur les cantons. Vous avez pris l'exemple du canton de Schwytz. On peut prendre celui du canton de Genève, où nous sommes effectivement soumis aujourd'hui déjà à des règles de transparence, qui seront d'ailleurs maintenues et qui vont au-delà des propositions figurant dans ce projet. Je pense qu'il est important que les cantons restent libres et souverains. En créant un standard national, on leur offre une invitation à avancer dans cette direction et à allier la démocratie semi-directe telle qu'on la connaît - particulièrement exemplaire au niveau international - à des règles de transparence visant à parachever et garantir cette confiance que l'on peut avoir dans la démocratie.

Je suis certaine que cette dynamique va porter ses fruits dans de nombreux cantons. Je suis certaine que suite à ce que nous allons entreprendre et à ce que nous sommes en train d'achever, de nombreux cantons vont réfléchir à des règles cantonales en toute souveraineté et les décider par eux-mêmes.

Effectivement, cela a été dit, l'élection en tant que telle est de compétence cantonale, mais, comme cela a aussi été bien exposé, une fois que nous entrons en fonction, que nous sommes assermentés ici au Conseil des Etats, nous sommes une partie des autorités fédérales. Nous avons les mêmes compétences que les conseillères nationales et conseillers nationaux, et, à ce titre, je pense que l'on peut aussi prévoir des règles de transparence qui vont dans la même direction.

Surtout, je pense que ce que nous faisons ici est important. A titre personnel, je rappelle que c'est notre conseil qui a initié cette démarche, c'est lui qui a décidé de déposer une initiative parlementaire comme contre-projet à l'initiative sur la transparence. C'est nous qui avons décidé de faire un pas dans la direction du comité d'initiative. Et ce que nous faisons ici, c'est donner un signal, c'est envoyer un message, à savoir que ce que nous promouvons et ce que nous prévoyons pour la politique fédérale, nous l'appliquons aussi à nous-mêmes.

Je pense que c'est un signal de cohérence qui est bienvenu au sein de la population, au sein de la Chambre soeur, avec laquelle on a pu travailler au cours de ces débats et dans le cadre de ce dossier. Je pense que c'est une invitation ensuite pour les cantons, s'ils le souhaitent, à aller plus loin dans le cadre de leurs lois cantonales. Ils n'y sont pas du tout contraints.

Dans le fond, les règles qui sont prévues pour notre conseil sont assez minimales, si on les compare à celles prévues pour le Conseil national et les votations. A ce titre, je pense que c'est un pas en avant et un signal de cohérence et de conséquence. Nous sommes une autorité fédérale et nous appliquons aussi à nous-mêmes ces règles-là.

C'est pour cela que je vous invite à suivre la majorité de la commission.

Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte auch empfehlen, der Mehrheit zu folgen. Die Initiative kann die Ständeratswahlen natürlich regeln, weil sie eine Lösung auf Verfassungsebene vorsieht. Als wir mit dem indirekten Gegenentwurf begonnen haben, mussten wir natürlich eine Lösung finden, die der Verfassung entspricht. Es wurde mehrmals gesagt - das ist auch richtig so -, dass das Wahlprozedere für den Ständerat in der Kompetenz der Kantone liegt. Hier liegt aber eine kreative Lösung vor, die es ermöglicht, dass wir gleich behandelt werden wie die Nationalrätinnen und Nationalräte.

Ich denke, es wäre sicher angezeigt, dass wir diese Behandlung auch für uns in Anspruch nehmen und so darlegen, dass Transparenz auch für unsere Wahl - wenn wir denn gewählt werden - von grosser Bedeutung ist. Ich verhehle nicht, dass bei meinem letzten Wahlkampf eine der Initiantinnen, Frau Masshardt, in meinem Wahlkomitee war. Sie hat immer darauf geschaut, dass meine Aktivitäten so gemacht wurden, dass sie der Initiative entsprochen haben. Ich kann Ihnen sagen, dass ich dann auch meine Rechnung auf meiner Homepage publiziert habe. Ich hätte auch Spenden über 10 000 Franken publiziert. Leider hat es keine solchen gegeben. Ich muss Ihnen sagen, es hat sich niemand um diese Publikation gekümmert, wahrscheinlich weil es noch etwas früh war.

Diese Lösung ist machbar, ist tauglich. Ich denke, gerade wir im Ständerat sollten keine andere Lösung beschliessen als diejenige, die jetzt vorliegt; das gilt umso mehr, als man oftmals erst nach einer Wahl in den Nationalrat in den Ständerat gewählt wird. Man muss sich schon vorstellen, was es bedeuten würde, wenn man die Lösung, die wir beantragen, nicht akzeptierte: Bei der Wahl in den Nationalrat wären die Regeln einzuhalten; wenn man dort aber nicht aufgenommen würde, weil man Ständerat wird, hätte man dann für die ständerätliche Wahl keine Rechenschaftspflicht. Ich denke, wenn man diesen Fall, der sehr häufig anzutreffen ist, anschaut, ist man gut beraten, hier der Mehrheit zu folgen und diese kreative Lösung, die auch verfassungsmässig ist, anzunehmen.

Bauer Philippe · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Je vous propose de ne pas donner un signal, mais deux signaux, aujourd'hui. Le premier signal que nous devrions donner, c'est celui de la transparence. Effectivement, notre conseil, considéré souvent - à tort - comme un conseil relativement réactionnaire, a défendu une proposition d'ouverture à la transparence. Il l'a fait de plus avec des montants relativement faibles et en introduisant les notions de "monétaire" et de "non monétaire", de manière à ce que nous ayons de la transparence. Et c'est bien ainsi.

Mais, maintenant, il s'agit aussi de donner le deuxième signal et c'est un signal que notre conseil se doit de donner, à savoir d'être celui qui respecte les institutions, les compétences des uns et des autres. Je peux d'autant mieux le dire que je viens d'un canton qui, d'une part, connaît la proportionnelle pour l'élection au Conseil des Etats - il est le seul avec le Jura - et, d'autre part, connaît aussi une loi sur la transparence et le financement des partis ou des campagnes de votation ou électorales. Nous devons conserver et préserver ces deux compétences.

Mme Mazzone l'a dit: la décision que nous prenons aujourd'hui - c'est-à-dire le signal que nous donnons aujourd'hui dans le cadre de la transparence - fera peut-être école. Il est vraisemblable que d'autres cantons, dans leurs compétences, que ce soit pour leur parlement, leur gouvernement ou leurs autorités communales, initieront la même transparence dans le cadre du financement des partis et des campagnes. Mais, je le répète, c'est une compétence que les cantons ont.

C'est pour cela que je vous propose de suivre la minorité Hefti à l'article 76c alinéa 2bis.

Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Si nous suivions la proposition de la majorité de la commission, nous, représentants des cantons, donnerions un coup de canif supplémentaire à la structure fédéraliste de notre pays. Cela empiéterait une fois de plus sur les répartitions institutionnelles telles qu'elles sont prévues dans la Constitution. C'est vrai, cela a été dit à plusieurs reprises mais il est important de le rappeler: nous sommes élus selon un mode d'élection et avec des lois sur les droits politiques qui sont cantonales, et il appartient aux cantons de régler ou non cette question. La plupart l'on fait ou sont sur le point de le faire - c'est le cas du canton du Jura dont le parlement doit débattre prochainement d'une loi ou d'une initiative à ce sujet.

On voit donc que de toute façon le chemin se fait. La proposition qui nous est faite pourrait en plus déboucher sur une problématique de conflit positif entre deux droits. En effet, même si l'on dit habituellement que le droit supérieur s'applique, on ne demanderait pas au canton qui connaîtrait une disposition légale moins exigeante que le droit supérieur de modifier sa législation pour la rendre compatible avec celui-ci.

Pour cette raison essentielle de respect des compétences des cantons - nous sommes la Chambre des cantons, nous sommes élus selon le droit cantonal, ce qui n'enlève rien au besoin de transparence -, nous devons suivre la proposition de la minorité Hefti et ne pas étendre cette réglementation à l'élection au Conseil des Etats. Par ailleurs, en toute modestie, vous pouvez fixer le montant que vous voudrez mais nous, Jurassiens, je peux le dire en tout cas en ce qui me concerne, sommes encore très loin d'atteindre les montants évoqués.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Je ne souhaitais pas prendre la parole, mais quand j'entends qu'il y a non-respect des institutions ou qu'il y a coup de canif aux compétences cantonales, je réagis, parce que je trouve que c'est une approche qui n'est pas exacte.

Ce qui nous a été dit par le rapporteur de la commission de manière très précise, c'est que, en fait, nous sommes dans une situation où il y a des compétences parallèles ou complémentaires: l'une existe dans le processus électoral, jusqu'au moment de l'élection et de la prestation de serment, où il y a, à ce moment-là, une compétence fédérale. Je crois qu'à ce sujet, il n'y a pas grand-chose à dire du point de vue de la conformité des institutions.

Mais, ce qui me paraît extrêmement important, c'est la question de la perception des citoyennes et des citoyens. Il y a, dans ce Parlement, 246 élus et il y a, en général, une attente de la population quant à la transparence pour l'ensemble de ces élus. Il paraît normal que ces élus qui sont sous cette coupole - quelle que soit la chambre dans laquelle ils siègent - puissent répondre aux mêmes exigences de transparence vis-à-vis des citoyennes et des citoyens. De plus, il est vrai qu'il serait assez particulier, aux yeux des citoyens, d'avoir une absence de transparence dans certains cantons, certaines règles dans d'autres et encore des règles différentes dans d'autres. Cela créerait une approche différenciée et peu compréhensible sous l'angle de la transparence.

Dès lors, le message que nous a donné la majorité de la commission, et qui a été présenté de manière très précise par le rapporteur de la commission, est de mon point de vue très clair, respectueux des institutions et répond à cette attente de transparence de nos concitoyennes et concitoyens.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Es ist Ihnen bekannt, dass sich der Bundesrat aus föderalistischen Gründen bisher gegen eine Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen ausgesprochen hat. Die Wahl in den Ständerat fällt bekanntlich unter kantonales Recht, das wird in Artikel 150 Absatz 3 der Bundesverfassung geregelt. Der Beschluss des Nationalrates trägt dem aber insoweit Rechnung, als die beschlossene Offenlegungspflicht erst dann zum Tragen kommt, wenn jemand tatsächlich gewählt worden ist. Damit wäre die Regelung verfassungskonform, das ist dem Bundesrat wichtig.

In diesem Zusammenhang beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, für den Beginn der Einreichungsfrist neu auf den Amtsantritt statt auf die Wahl abzustellen; mit Blick auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen wäre eine solche Anpassung zu begrüssen. Wenn man auf den Amtsantritt abstellt, berücksichtigt man die kantonale Kompetenz im Bereich der Ständeratswahlen. Die Kantone regeln die Wahl, aber danach, Frau Mazzone hat auch darauf hingewiesen, ist der Ständerat ja eine Bundesbehörde. Man respektiert damit also diese Kompetenzaufteilung.

Sie haben auch gehört, dass für den Trägerverein die Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen für den Rückzug der Transparenz-Initiative keine Conditio sine qua non ist. Es bleibt also Ihnen überlassen, ob Sie diese Differenz zum Nationalrat ausräumen wollen oder nicht.

M. le conseiller aux Etats Bauer a souligné le fait - et je partage son avis - que même si votre conseil ne règle pas la question dans le cadre de cette modification de la loi, les lois cantonales seront certainement amendées. Si la révision de la loi devait entrer en vigueur, je suis presque sûre qu'il en résulterait une pression sur les cantons qui les inciterait à adapter les lois correspondantes. Il faut s'attendre à des changements dans les cantons.

Wenn Sie die Differenz ausräumen wollen - ich habe es gesagt -, dann können Sie das tun. Es ist keine Kernfrage. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Lösung, die der Nationalrat jetzt gefunden hat, verfassungskonform ist.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 76d

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. b

b. ... 60 Tage nach der Abstimmung oder Wahl;

Abs. 1 Bst. bbis

bbis. ... von Artikel 76c Absatz 2 Buchstabe c 30 Tage nach Amtsantritt;

Abs. 2

... Einnahmen und der Wahl oder Abstimmung sind monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen ...

Abs. 4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Hefti, Bauer, Jositsch, Müller Damian, Z'graggen, Zopfi)

Abs. 1 Bst. bbis

Streichen

Art. 76d

Proposition de la majorité

Al. 1 let. b

b. ... 45 jours avant l'élection ou la votation ... et 60 jours après l'élection ou la votation, s'agissant ...

Al. 1 let. bbis

bbis. en cas d'élection au Conseil des Etats, 30 jours après l'entrée en fonction, s'agissant ...

Al. 2

... budgétisées et l'élection ou la votation, la communication ...

Al. 4

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Hefti, Bauer, Jositsch, Müller Damian, Z'graggen, Zopfi)

Al. 1 let. bbis

Biffer

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die SPK-N hat die Zustimmung zum Rückkommen am 16. April 2021 erteilt.

Abs. 1 Bst. bbis - Al. 1 let. bbis

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Adopté selon la proposition de la minorité

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 76e

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Der Entwurf sieht in Artikel 76e vor, dass eine durch den Bundesrat zu bestimmende Behörde die Einhaltung der Fristen und Modalitäten der Offenlegungspflichten zu kontrollieren und die Angaben innert bestimmten Fristen zu veröffentlichen hat. Dabei ist insbesondere zu kontrollieren, ob alle Angaben und Dokumente eingereicht worden sind.

Dem Nationalrat genügt dies nicht: Er hat mit 112 zu 82 Stimmen entschieden, dass zudem mit Stichproben die Korrektheit der Angaben und Dokumente zu kontrollieren ist.

Ob diese vom Initiativkomitee als zwingend bezeichnete Ergänzung übernommen werden soll, war in der Kommission umstritten. Letztlich entschied die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, sich in diesem Punkt dem Nationalrat anzuschliessen. Eine Minderheit dazu gibt es nicht.

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angenommen - Adopté

Art. 76h Abs. 5

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Hefti, Bauer, Jositsch, Müller Damian, Z'graggen, Zopfi)

Streichen

Art. 76h al. 5

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Hefti, Bauer, Jositsch, Müller Damian, Z'graggen, Zopfi)

Biffer

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Adopté selon la proposition de la minorité

Art. 76i

Antrag der Kommission

Abs. 1 Bst. c

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

(die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Abs. 2

Streichen

Art. 76i

Proposition de la commission

Al. 1 let.c

c. ... et autres titulaires de mandats ...

Al. 2

Biffer

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Die SPK-N hat die Zustimmung zum Rückkommen am 16. April 2021 erteilt.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Dies ist der letzte Punkt, den wir heute zu beraten haben. Ihre Kommission stellte fest, dass Absatz 2 von Artikel 76i gestrichen werden kann, denn die Fragen zur Archivierung von Personendaten sind im Datenschutzgesetz und im Archivierungsgesetz bereits ausreichend geregelt. Da in diesem Punkt keine materielle Differenz mehr zum Nationalrat bestand, musste in der Kommission Rückkommen beschlossen und die Zustimmung der SPK-N eingeholt werden. Die Zustimmung wurde am 16. April erteilt.

In diesem Zusammenhang wurde in der Kommission noch eine Diskussion über die Frage geführt, wie die Transparenzregeln in der Praxis im Lichte des Datenschutzrechts und des Öffentlichkeitsprinzips zu behandeln sein werden. Für die Kommission ist klar, dass die zu erhebenden Daten dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen müssen, ansonsten würde das Gesetz wenig Sinn machen. Solange aber noch Abklärungen laufen oder ein Verfahren läuft, sind die Daten nach den Regeln des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht öffentlich zugänglich. Das Gleiche gilt, wenn besondere Gründe des Persönlichkeitsschutzes vorliegen. Details wird der Bundesrat auf Verordnungsebene klären müssen, insbesondere die Frage, welche Daten der Öffentlichkeit ab welchem Zeitpunkt wie zugänglich gemacht werden können. Der Bundesrat wird hier gut daran tun, die datenschutzrechtlichen Fragen und den Persönlichkeitsschutz angemessen zu berücksichtigen.

Angenommen - Adopté