16.496, 16.501
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Anpassung des Strafmasses in Artikel 285 StGB / Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Anpassung des Strafmasses in Artikel 285 StGB
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, den beiden Initiativen keine Folge zu geben.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann es relativ kurz machen. Die beiden Initiativen haben das Ziel, die Strafandrohung beim Delikt "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte" hinaufzusetzen. Solche Delikte sollen also härter bestraft werden. Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben, obwohl der Nationalrat ihnen bereits Folge gegeben hat.
Die Ablehnung hat folgenden Grund: Unterdessen ist das Geschäft 18.043, "Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht", bereits in Arbeit. Unser Rat hat es schon durchberaten. Es ist nun auch im Nationalrat gewesen und wird wieder zu uns kommen. Thema dieses Geschäfts sind unter anderem gewisse Anpassungen beim Straftatbestand, auf den sich die parlamentarischen Initiativen beziehen. Unser Rat hat auch hier bereits gewisse Strafverschärfungen vorgenommen. Aus diesem Grund ist die Kommission der Ansicht, es sei nicht notwendig, jetzt aufgrund weiterer parlamentarischer Initiativen hier aktiv zu werden. Parlamentarischen Initiativen kann nur Folge gegeben werden, wenn Handlungsbedarf besteht. Doch Handlungsbedarf ist nicht gegeben, wenn bereits entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten unternommen worden sind.
Das ist der Grund, warum Ihnen die Kommission beantragt, darauf zu verzichten, den parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Sie tut dies gewissermassen, ohne inhaltlich Stellung zu nehmen zur Frage, wie die Strafverschärfung konkret ausformuliert werden solle.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Präsident, erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung, insbesondere für das Amtliche Bulletin und die Verwaltung, die an der Umsetzung dieser Forderung arbeitet: Die Initiative wird ja aus formellen Gründen abgelehnt, weil das Anliegen bereits in die hängige Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung aufgenommen wurde.
Dem am letzten Wochenende zu Ende gegangenen Abstimmungskampf ist eine kaum je da gewesene Gewalt- und Drohdemonstration vorausgegangen. Verschiedene Politikerinnen und Parlamentarier, ja sogar ihre Familien und Angehörigen wurden ernsthaft bedroht, dies in einem Ausmass, in dem sie sich zu Polizeischutz und zur Absage ihrer öffentlichen Auftritte an Podien und anderen Anlässen des Abstimmungskampfes gezwungen sahen. Das ist mehr als unschön in einem Land, in dem die freie Meinungsäusserung und die Demokratie hoch, sogar sehr hoch gewichtet werden. Bedrohte Personen waren auf beiden Seiten zu finden.
Ich bin nicht Experte in Sachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, frage mich aber ernsthaft, ob die aktuelle und auch die geplante Gesetzgebung, wie sie diese parlamentarischen Initiativen verlangen, genügen, um auch uns Politiker und Parlamentarier zu schützen. Ich habe im Basler Kommentar zu Artikel 285 StGB, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte", geblättert. Gemäss meinen Kenntnissen umfasst der Geltungsbereich nicht alle unsere Tätigkeiten. Wenn wir Hassposts und -mails erhalten oder vor dem Bundeshaus bedroht werden, so fällt das wohl unter den Tatbestand "Drohung gegen Behörden und Beamte", weil wir hier in diesem Gebäude in einer offiziell mandatierten Funktion als Behördenmitglied sind. Wenn wir aber in einem Abstimmungskampf an einem Podium teilnehmen und dort bedroht werden, so fällt das nach meinen Kenntnissen nicht darunter, da wir dort als Privatperson in einer nicht offiziellen Funktion teilnehmen. Stimmt das? Vielleicht kann der Berichterstatter, Herr Jositsch, hier noch etwas dazu sagen.
Auf jeden Fall bitte ich die Verwaltung, bei der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiativen in der Strafrahmenharmonisierung uns Politikerinnen und Parlamentarier - nicht nur die eidgenössischen, auch die kantonalen - in den Schutzbereich aufzunehmen.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Minder, gerne beantworte ich Ihre Frage. Ihre Ausführungen sind durchaus korrekt, das heisst, der Begriff der Beamten und der Behördenmitglieder trifft dann zu, wenn wir im Rahmen einer amtlichen Funktion handeln. Wenn wir aber nicht in einer amtlichen Funktion handeln, also nicht hier im Gebäude, dann sind wir keine Beamten und keine Behördenmitglieder - wobei wir sowieso keine Beamten sind. Das heisst, wir sind dann keine Behördenmitglieder und unterstehen dem normalen Schutz, den andere Bürgerinnen und Bürger auch geniessen, sowohl was Ehrverletzungen als auch was körperliche Übergriffe betrifft.
Inhaltlich müssen wir diskutieren, wie wir im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung damit umgehen möchten. Die einen sagen, Beamte und Behördenmitglieder sollen besonders geschützt werden; andere wiederum sagen: Warum sollen sie besser geschützt werden als alle anderen Bürgerinnen und Bürger? Diese sollten ja auch nicht angegriffen werden. Das ist eine Wertung, die wir vornehmen müssen, aber eben nicht im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative, sondern im Rahmen der Diskussion zur Strafrahmenharmonisierung.
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
16.496, 16.501
Den Initiativen wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite aux initiatives