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Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Kommission
Der Initiative keine Folge geben
Antrag Herzog Eva
Der Initiative Folge geben
Proposition de la commission
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition Herzog Eva
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir haben ein weiteres Exemplar der Vorstösse aus der APK-N zu Europafragen vor uns. Es handelt sich um eine parlamentarische Initiative, die verlangt, dass der Bundesrat im Rahmen des strukturierten politischen Dialogs mit der EU und zur Wahrung der Interessen der Schweiz die Klärung der institutionellen Regeln für die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen mit der EU anstreben soll. Insbesondere und präzise verlangt die parlamentarische Initiative, Eckwerte für den Dialog sowie die Rolle und den Einbezug des Parlamentes und der Kantone in einem Bundesgesetz festzusetzen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, wie es die Präsidentin gesagt hat, mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Es gibt keine Minderheit, aber es gibt einen Einzelantrag Herzog Eva, der Initiative Folge zu geben.
Die Initiative hat eine Pingpong-Vergangenheit hinter sich. Es ist eine alte Initiative. Sie ist von der APK-N am 25. Juni 2021 mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen eingereicht worden. Die APK-S hat die Initiative bereits am 15. Oktober 2021 mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die APK-N hat am 22. November 2021 auf ihrer Position beharrt und mit 17 zu 8 Stimmen entschieden, an ihrem Erstentscheid festzuhalten und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat hat der Initiative am 15. März 2022 mit 127 zu 58 Stimmen bei 7 Enthaltungen Folge gegeben.
Ihre Kommission hält zunächst fest, dass die parlamentarische Initiative, über die wir jetzt reden, zu einem Zeitpunkt eingebracht wurde, als die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU völlig blockiert waren. Es war die Zeit kurz nach dem Abbruch der Verhandlungen durch den Bundesrat. Im gleichen Zeitraum führte die APK Ihres Rates eine eingehende Lagebeurteilung mit andauernden Anhörungen durch, auch mit Botschaftern seitens der EU. Weiter wurde die APK Ihres Rates an ihrer Sitzung vom 9. Januar 2023 eingeladen, den Entwurf des Berichtes des Bundesrates zur Lagebeurteilung der Beziehungen Schweiz-EU zu konsultieren. Die APK-S hat dies gemacht und in einem ausführlichen Schreiben an den Bundesrat Stellung genommen; darin hat sie insbesondere Präzisierungen und Ergänzungen zum Europabericht verlangt.
Auf der einen Seite empfindet die Mehrheit Ihrer Kommission das Anliegen der Schwesterkommission, eine gewisse Bewegung in die erwähnte Blockade hineinzubringen, als nachvollziehbar. Die Schweiz ist auf gute Verhältnisse mit der Europäischen Union angewiesen. Auf der anderen Seite und vor allem hegt die APK Ihres Rates aber grosse Bedenken in Bezug auf institutionelle Aspekte. Die Kommission ist der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative, wie sie uns vorliegt, nicht zielführend und wahrscheinlich sogar kontraproduktiv wäre. Die Initiative verlangt einen politischen Dialog und fordert, dass der Bundesrat die Verhandlungen "zum nächstmöglichen Termin" aufnimmt. Der politische Dialog ist jedoch bereits im Gange. Das war bei Einreichung der Initiative noch nicht der Fall.
Ein Bundesgesetz, wie es nun von den Initianten verlangt wird, müsste durch den ganzen parlamentarischen Prozess, vermutlich auch noch durch eine Volksabstimmung. Es würde in den Augen Ihrer Kommission viel zu lange dauern, bis Verhandlungen beginnen könnten. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass die Initiative - entgegen der Ansicht der APK des Nationalrates, die den Weg über ein Bundesgesetz wählen würde - nicht beschleunigen würde, sondern sogar eine bremsende Wirkung hätte.
Zudem, und das war in der Diskussion in der Kommission auch ein wichtiges Argument, lässt die parlamentarische Initiative offen, wie viele inhaltliche Eckwerte in das Gesetz aufgenommen werden müssten.
Die APK-S ist in diesem Rahmen der Ansicht, dass ein Gesetz, das einen Zeitdruck aufsetzt und Verhandlungseckpunkte in einem Bundesgesetz festhalten möchte, den Verhandlungsspielraum des Bundesrates in einer heiklen Verhandlungssituation eben unnötig beschneiden würde. Die Gegenseite würde es natürlich schätzen, wenn die schweizerische Seite intern unter Zeitdruck gesetzt würde mit dem Zwang, die Verhandlungen abzuschliessen.
Die grosse Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen deshalb, keine Folge zu geben. Den Einzelantrag von Kollegin Herzog wird sie sicher selbst begründen.
Herzog Eva · 1VP-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich danke für die Diskussion zur Motion 22.3012, die wir vorhin geführt haben. Wir hätten wahrscheinlich hier noch einmal dieselbe Debatte. Ich bin froh, dass ich in der Diskussion vorhin gehört habe, dass es vor allem formelle Gründe sind, die zur Ablehnung führten, dass viele hier drin - zumindest einige, die sich geäussert haben - eigentlich den Inhalt ja auch unterstützen. Das heisst, dass ihnen das Anliegen wichtig ist und sie sich auch möglichst schnell eine Regelung unserer Beziehung mit der Europäischen Union wünschen, dass sie in Bezug auf die Motion aber eben der Meinung sind, das sei nicht das richtige Vorgehen. Bei dieser parlamentarischen Initiative gilt das noch stärker.
Ich habe natürlich auch in den Unterlagen, den Überlegungen der Kommission gesehen, dass man den Eindruck hat, ein Gesetz hätte sogar eine bremsende Wirkung. Ich denke, das ist Ansichtssache. Wenn in der Begründung steht, Verhandlungen sollen "zum nächstmöglichen Termin" aufgenommen werden, so kann man sagen: Diese Forderung gilt immer noch. Der Bundesrat hat immer noch keine Verhandlungen aufgenommen. Wenn man das als Appell verstehen darf, dann wäre dieser Appell natürlich immer noch genau gleich notwendig.
Aber eben, die Meinungen über die Vorgehensweise, vor allem, was formell oder, wie Sie hier jetzt sagen, institutionell richtig ist, gehen auseinander. Ich respektiere die Arbeit der Kommission und bin natürlich froh, dass sie sich, wie ich gehört habe, der Sache auch immer wieder annimmt. Deshalb und um diese Diskussion jetzt nicht zu verlängern und nochmals dasselbe Resultat zu haben, ziehe ich meinen Antrag zurück und bin einfach froh, wenn die Kommission weiterhin dranbleibt und Druck macht. Ich glaube, das braucht es vonseiten des Parlamentes.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Was diese parlamentarische Initiative verlangt, ist in jeder Hinsicht zwiespältig. Der Text ist schlecht redigiert. Lesen Sie diesen "Chrüsimüsi"-Vorstoss bitte genau durch. In einem Bundesgesetz sollen die Eckwerte - was auch immer man unter "Eckwerten" verstehen mag - für den Dialog sowie die Rolle des Parlamentes und der Kantone definiert werden. Niemand von uns Legislativpolitikern ist bei all diesen Sondierungsgesprächen, die zurzeit in Brüssel laufen, dabei, und das ist auch gut so. Wie soll denn die Legislative und damit die Öffentlichkeit wissen, welches die Eckpunkte für den Dialog sein sollen, wenn niemand von diesen Politikern bei den bereits laufenden Verhandlungen dabei ist?
Bei einer parlamentarischen Initiative, das wissen Sie, erarbeitet das Parlament ein Gesetz und nicht der Bundesrat. Die Sondierungsgespräche führen aber der Bundesrat und das EDA. In der Diplomatie gibt es aber auch immer ein Gegenüber. Selbsterklärend ist, dass man auf dieses Gegenüber eingehen muss, um erfolgreich zu sein. Im Voraus fix definierte Eckpunkte torpedieren den Erfolg. Das Parlament müsste sich also in einem Zweikammersystem auf aussenpolitische Eckpunkte einigen. Sie haben es gehört, die EU-politischen Ziele gehen, das wissen wir alle, vom integralen EU-Beitritt über den EWR bis hin zur Kündigung der Bilateralen. Wie wollen Sie bei dieser Bandbreite Eckwerte oder Eckpunkte definieren? In unserem Zweikammersystem würde das auch mit gutem Willen wohl ein Jahr dauern. Dieses Gesetz würde dem fakultativen Referendum unterstehen, das - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche - von linker oder von rechter Seite auch ergriffen würde. Bis zur Abstimmung würden noch einmal zwölf Monate vergehen. Das Volk hätte alsdann diesen nicht bindenden Eckwertetext vor sich, zu dem es Ja oder Nein sagen müsste.
Diese parlamentarische Initiative verlangt weiter, dass auch die Rolle des Parlamentes und der Einbezug der Kantone in diesem Gesetz definiert werden müssten. Doch der Einbezug des Parlamentes und der Kantone ist bereits heute gesetzlich klar geregelt; ich verweise auf Artikel 152 des Parlamentsgesetzes, Stichwort: Konsultation APK. Hinsichtlich des föderalen Einbezugs gibt es sogar ein komplettes Gesetz: das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes. Die Mitwirkungsrechte von Parlament und Kantonen sind also längstens definiert.
Völlig unklar ist, ob der Verfasser dieser parlamentarischen Initiative den Dialog mit der EU anders haben möchte, als heute in der Aussenpolitik definiert: Will die APK-N mehr Mitsprache der Legislative, indem sie "Rolle und Einbezug des Parlamentes" sagt, oder geht der APK offensichtlich alles viel zu langsam bei diesen Sondierungsgesprächen, will sie also weniger Partizipation des Parlamentes oder der APK?
Wertes Kollegium, Sie erkennen unweigerlich, wie absurd dieser Vorstoss ist. Lassen wir den Lead in der Aussenpolitik beim Bundesrat. Begleiten wir diesen kritisch, ja, und konstruktiv, aber lehnen wir diese parlamentarische Initiative ab.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Der Antrag Herzog Eva ist zurückgezogen worden.
Zurückgezogen - Retiré
Der Initiative wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite à l'initiative