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Oppositions aux demandes d'autorisation de construire. Définir clairement les intérêts dignes de protection

Salzmann Werner · 1VP-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Salzmann Werner, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Es freut mich natürlich, dass der Bundesrat bereit ist, auch die zweite Motion, die in eine ähnliche Richtung geht wie die vorhergehende, zu unterstützen. Selbstverständlich, Kollege Schwander, ist es auch mir ein Anliegen, dass die verfassungsrechtlichen Kompetenzen eingehalten werden, aber, Herr Bundesrat Rösti hat es gesagt, es gibt da durchaus Spielraum.

Bei dieser Motion geht es darum, die Einsprachemöglichkeiten bei Bau- und Raumplanungsverfahren zu präzisieren und klarzustellen, wer überhaupt einspracheberechtigt ist. Nur wer direkt und auf eine besondere Art und Weise schutzwürdige Interessen geltend machen kann, soll sich gegen ein Bauvorhaben wehren können. So könnte man zum Beispiel objektive, messbare Kriterien festlegen wie die räumliche Nähe, je nachdem sogar mit einem definierten Radius, oder die Sicht- oder Hörbarkeit. Man kann sich auch messbare Schwellenwerte vorstellen, zum Beispiel, was den Lärm in Dezibel anbelangt, oder beim Schattenwurf eine Mindestdauer des Lichtverlustes. Es gibt da ganz verschiedene Möglichkeiten. Eine präzise gesetzliche Definition des Begriffs des schutzwürdigen Interesses schafft aber endlich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der legitimen Mitwirkung der Bevölkerung und der notwendigen Rechtssicherheit im Bau- und Planungswesen. Ich danke dem Bundesrat auch da, wenn er rasch vorwärtsgeht und uns bald die möglichen Änderungen vorlegt, damit die Zahl solcher Baueinsprachen künftig reduziert werden kann.

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Ich danke Kollegin Gmür-Schönenberger für diese Motion, die ich unterstütze, und hoffe, dass wir in diesem Bereich nun vorwärtskommen. Ich danke auch dem Bundesrat für den Hinweis, dass er im Zuge dieses Anliegens gleich auch die verwandten Anliegen aufnehmen will; die Postulate wurden erwähnt. Vor fünfzehn Monaten haben wir ein Postulat zu den schutzwürdigen Interessen angenommen, das in eine sehr ähnliche Richtung zielt. Im weiteren Sinne gehört hierzu auch die Frage, welche Rügen und Rechtssätze Nachbarn überhaupt geltend machen bzw. als verletzt vorbringen dürfen. Eine Rüge soll künftig nur möglich sein, wenn sie von der behaupteten Rechtsverletzung tatsächlich betroffen sind, d. h. beispielsweise nicht dann, wenn jemand rügt, der Nachbar habe den Innenausbau nicht vorschriftsgemäss ausgeführt, obwohl man diesen Innenausbau gar nie gesehen hat. Danke also, wenn Sie dieses Anliegen im Zuge der Umsetzung gleich mitberücksichtigen.

Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich danke dem Bundesrat ebenfalls dafür, dass er die Motion zur Annahme empfiehlt, und ich hoffe, dass wir sie annehmen werden. Diese Motion adressiert eines der zentralen strukturellen Probleme des Bau- und Raumplanungsrechts, die zu weit gefassten und leicht zugänglichen Einsprachemöglichkeiten, welche den Wohnungsbau systematisch verzögern und verteuern. Der Schlussbericht mit dem Titel "Rechtsmittelsysteme im öffentlichen Baurecht" im Auftrag des ARE und des BWO zeigt, dass Einsprachen und Rekurse zu den grössten Hindernissen bei der Bereitstellung von Wohnraum gehören. Rund 90 Prozent der befragten Wohnungsproduzenten stufen Rechtsmittel als grosse oder mittlere Hürde ein. Zudem hält dieser Bericht fest, dass Rechtsmittel häufig opportunistisch oder missbräuchlich eingesetzt werden. Viele Einsprachen beruhen nicht auf konkreten Betroffenheiten, sondern auf sogenannten Schrotflinten-Argumenten zur Bewilligungsfähigkeit sowie auf Passepartout-Begründungen wie Lärm, Verkehr oder Ortsbildschutz - Themen, die nahezu jedes Verdichtungsprojekt betreffen können. Häufig fehlt ein tatsächliches, schutzwürdiges Interesse. Genau hier setzt diese Motion an, indem sie die Einspracheberechtigung auf direkt und besonders betroffene Personen beschränken will.

Die Auswirkungen der heutigen Rechtslage sind klar dokumentiert. 80 Prozent der Wohnbauprojekte kommen verspätet auf den Markt, 71 Prozent werden teurer, bei 37 Prozent muss die Wohnungszahl reduziert werden, und bei 41 Prozent wird weniger Wohnfläche realisiert. Dies verschärft klar die Wohnraumknappheit, insbesondere in Städten. Der Bericht zeigt unmissverständlich: Zu viele Einsprachen ohne direkte Betroffenheit führen zu Verzögerungen, zu Verteuerungen und zu Reduktionen im Wohnungsbau und damit zur Verschärfung der Wohnungsnot.

Die Motion setzt deshalb am richtigen Hebel an, und ich bitte Sie, diese zu unterstützen.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich wehre mich nicht gegen diese Motion, möchte aber schon zwei Sachen zu bedenken geben.

1. Wir bewegen uns hier im Baupolizeirecht, in einer Frage, welche die Kantone zu regeln haben. Wir kennen in unserem Kanton die sogenannte Popularbeschwerde. Das heisst, jede im Kanton wohnhafte Person kann gegen ein Bauprojekt Einsprache erheben. Es gab vor Jahren Bestrebungen mit einer Initiative, die vor die Landsgemeinde gebracht wurde, dieses Recht abzuschaffen und im Sinne dieser Motion das Einspracherecht zu beschränken. Die Stimmbevölkerung hat das abgelehnt, weil man dieses Recht des Einzelnen nicht beschränken wollte. In der Regel, und das kann ich unterstreichen, wird es auch nicht missbräuchlich angewendet. Das ist das Erste. Wenn wir also hier eine Regulierung auf eidgenössischer Ebene vornehmen, dann schränken wir die Regelungsautonomie der Kantone ein.

2. Ich glaube nicht, dass die Einsprachen das grösste Problem sind. Das viel grössere Problem besteht im materiellen Recht. Das materielle Recht gibt den Einsprechern den Boden, um mit Einsprachen Bauvorhaben zu verzögern. Ich glaube, wir täten gut daran, uns die Frage zu stellen, wo wir im materiellen Recht Änderungen vornehmen müssten. Ich denke an das Gewässerschutzrecht, an das Raumplanungsrecht. Es gibt verschiedene Rechtsbereiche, wo wir Grundlagen in unserer Gesetzgebung haben, die dann von Einsprechern auch durchaus aus querulatorischen Überlegungen angerufen werden können. Das, meine ich, sollten wir nicht vergessen und vielleicht auch dort ansetzen.

Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical

Ich melde mich aufgrund des Votums von Kollege Fässler. Aus meiner Sicht hat diese Legitimation bezüglich der Einsprache- und Beschwerdeverfahren ihren Ursprung in einem Entscheid des Bundesgerichts. Historisch war es nämlich so geregelt, dass die persönliche Betroffenheit und das schutzwürdige Interesse vorausgesetzt wurden. Das Bundesgericht hat diese Legitimation und die Einsprache- und Beschwerdegründe dann erweitert, ohne dass der Gesetzgeber hierzu etwas beigetragen hätte. Frau Kollegin Gmür-Schönenberger will mit ihrem Vorstoss eigentlich nur diesen Fehlentscheid wieder rückgängig machen. Auch in diesem Bereich hat der Gesetzgeber nichts dazu beigetragen.

Wenn der Kanton Appenzell Innerrhoden vorsieht, den Bereich wesentlich zu erweitern, so wird er das aus meiner Sicht auch zukünftig tun können. In dieser Motion geht es aber eben auch darum, dass die anderen Kantone durch das Bundesgericht nicht wieder zu einer Öffnung gezwungen werden. So interpretiere ich das.

Die persönliche Betroffenheit und das schutzwürdige Interesse zeigen sich gut am Beispiel des Lärms. Warum macht der Nachbar, der in einem lärmbelasteten Haus wohnt, bei seinem Nachbarn, der neu bauen will, Einsprache mit dem Argument, die Bautätigkeit verursache Lärm? Ich glaube, solche Einsprachen - es geht hier nur darum, durch eine Verzögerung Geld zu erpressen - müssen wir in Zukunft unterbinden. Wir wollen ein solches Vorgehen auch als missbräuchlich erfassen, wie wir das im anderen Vorstoss behandelt haben.

Kollege Fässler hat natürlich schon recht: Mit dem materiellen Recht legen wir die Basis. Ich möchte diese Gelegenheit gerade nutzen, auch Herrn Bundesrat Rösti darin zu bestärken, in seinem Bereich genau hinzuschauen. Wir haben im USG betreffend Lärmschutz eine grosszügige, klare Regelung beschlossen, die Lärmeinsprachen verhindert, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung eingebaut wird. Danach wird vonseiten des Bundesrates eine Verordnung in die Vernehmlassung gegeben, die dann wieder sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe schafft und den Anwälten unglaublich viele Möglichkeiten bietet, wieder Einsprachen zu machen. Darauf sollte man verzichten. Viele Einsprachen haben ihren Ursprung im materiellen Recht. Ich möchte den Bundesrat auch motivieren, nochmals genau hinzuschauen, ob es gerade in diesem Beispiel wie auch in der Raumplanungsgesetzgebung diese Verordnungen wirklich braucht oder ob sie vielmehr dazu führen, den gesetzgeberischen Willen zu unterlaufen, statt ihn umzusetzen. Ich bin überzeugt: Frau Kollegin Gmür-Schönenberger hat mit dieser Motion einen extrem wichtigen Punkt aufgenommen.

Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe socialiste

Je ne vais pas non plus m'opposer à cette motion dans la mesure où si l'on peut imaginer une amélioration des procédures et une accélération de la construction de logements, on ne peut qu'être satisfait. Par contre, comme notre collègue Fässler, je suis très dubitatif concernant l'effet qu'aurait une telle motion par rapport à son objectif d'accélération. À Genève, en raison de la construction, surtout par densification de la zone villa, on constate que ce sont les voisins des projets qui se plaignent de la situation. Ce sont les petits propriétaires de villas qui, pour essayer de conserver leur avantage, s'opposent à des projets de densification, soit également à des projets de changement de zone. En d'autres termes, ce ne sont pas tellement des organisations, voire des personnes éloignées des projets, qui sont les grands recourants, mais bien souvent des recourants motivés par des intérêts égoïstes, à savoir garder une certaine situation privilégiée, qui s'opposent à la densification des zones.

Vous pouvez également avoir cette situation dans les villes. Dans les villes, où cela devient extrêmement difficile d'avoir des parcelles constructibles, des oppositions peuvent aussi venir de voisins, voire de propriétaires d'immeubles voisins, qui pourraient simplement subir des conséquences négatives, et donc une dévalorisation de leur propre bien, et alors engagent une procédure.

Je ne conteste pas qu'il y a des projets contestés non pas au motif d'intérêts individuels, mais d'intérêts collectifs et des intérêts publics généraux. Je pense qu'il est quand même assez dangereux de supprimer ce type de recours qui n'est globalement pas le recours le plus important sur le plan du nombre et qui n'est pas non plus celui qui ralentit le plus les procédures de construction.

Mes remarques sont aussi adressées au Conseil fédéral, qui s'est déclaré favorable à cette motion, afin qu'il fasse bien attention dans sa réflexion à ces aspects, pour ne pas mettre en danger cette participation importante. Dans le canton d'Appenzell Rhodes-Intérieures - je crois -, cela se passe d'une certaine manière. Dans d'autres cantons, cette participation se passe d'une autre manière. Il faut également faire en sorte que l'on tienne compte des spécificités cantonales et ne pas oublier que la plupart des recours viennent des petits propriétaires et pas d'organisations.

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir nicht berechtigte Einsprachen verhindern, mit denen wohl berechtigte Anliegen eingebracht werden.

Ich komme nochmals auf den Einwand von Herrn Ständerat Schwander zurück. Es ist klar, dass es bei den Einsprachen nicht ein Problem gibt, weil die Gemeinden die Einsprachen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens im Zusammenhang mit der Einigungsverhandlung möglichst bereinigen. Es gibt aber viele - gerade Querulanten -, die eine Bereinigung nicht zulassen. Dann entscheidet der Gemeinderat, und dann erheben sie Beschwerde. Sie müssen zuerst die Einsprache machen, um dann Beschwerde einreichen zu können. Das heisst also: Je weniger Einsprachen es gibt, desto geringer ist die Chance, dass es Beschwerden gibt. Das kann sich beschleunigend auswirken.

Auch hier geht es um eine Einschränkung der Einspracherechte. Der Bundesrat teilt auch hier die Haltung der Motionärin, dass die heutige Situation unbefriedigend ist. Entsprechend ist der Bundesrat bereit, die Umschreibung der schützenswerten Interessen zu überprüfen, deren Verletzung in Rechtsmittelverfahren gegen Planung und Baubewilligung geltend gemacht wird. Dabei soll für eine Straffung der Rechtsmittelverfahren gesorgt und letztlich auch eine Beschleunigung erwirkt werden.

Herr Ständerat Caroni, ich kann Ihnen versichern, dass wir die verschiedenen angenommenen Postulate koordinieren werden. Dazu gehört auch Ihr Postulat 24.3637, "Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken", und das Postulat Wicki 24.4411, "In zwei Jahren von der Baueingabe bis zum Spatenstich. Beschleunigung der Bauverfahren in Abstimmung mit dem Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit". Den entsprechenden gemeinsamen Postulatsbericht wird der Bundesrat dem Parlament im zweiten Quartal 2026, also in absehbarer Zeit, unterbreiten.

Dem Bundesrat ist es wichtig, aufzuzeigen, wo Spielräume für verfahrensbeschleunigende Massnahmen bestehen. Noch einmal: Selbstverständlich geschieht dies unter Berücksichtigung der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Zudem sollen die Massnahmen auch mit dem bestehenden Rechtsmittelsystem vereinbar bleiben. Herr Ständerat Schmid, ich habe schon aus der Vernehmlassung gehört, dass wir die Verordnung nochmals genauer anschauen müssen. Das ist bekannt.

Damit beantrage ich Ihnen auch hier die Annahme der Motion Gmür-Schönenberger.

Salzmann Werner · 1VP-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Angenommen - Adopté