24.095
Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben. Bundesbeschluss
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Würth, Crevoisier Crelier, Engler, Graf Maya, Hegglin Peter, Rieder)
Eintreten
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Würth, Crevoisier Crelier, Engler, Graf Maya, Hegglin Peter, Rieder)
Entrer en matière
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
In der Schweiz kommt es gemäss dem Schweizerischen Erdbebendienst jedes Jahr durchschnittlich zu 1000 bis 1500 Erdbeben. Für die Bevölkerung spürbar sind nur etwa zwanzig dieser Erdbeben. Seit dem 13. Jahrhundert haben sich in der Schweiz zwölf dokumentierte Erdbeben mit grossen Schadenfolgen ereignet, so beispielsweise 1964 im Kanton Obwalden mit einer Magnitude von 5,3, 1946 bei Sierre im Kanton Wallis mit einer Magnitude von 5,8 und 1356 in Basel mit einer geschätzten Magnitude von 6,6. Bei Erdbeben ab einer Magnitude von 5, die durchschnittlich alle acht bis fünfzehn Jahre auftreten können, ist lokal mit kleineren bis mittleren Gebäudeschäden zu rechnen. Ein lokales Erdbeben mit einer Magnitude von 5,5 hat eine statistische Wiederkehrperiode von etwa dreissig Jahren. Für ein regionales Erdbeben mit einer Magnitude von 6 liegt die statistische Wiederkehrperiode bei etwa fünfzig bis hundert Jahren und für ein noch stärkeres Erdbeben der Magnitude 7 bei etwa tausend Jahren. Das Erdbebenrisiko wird durch verschiedene Faktoren bestimmt: die geografisch ungleich verteilte Erdbebengefährdung, die Bauweise der Gebäude, die Beschaffenheit des Untergrunds sowie die Wertekonzentration und die Bevölkerungsdichte.
Das Risiko eines grossen oder sehr grossen Erdbebens besteht auch in der Schweiz, ist aber geografisch ungleich verteilt. Ein Erdbebenrisikomodell des Schweizerischen Erdbebendienstes zeigt, dass ein grosses Erdbeben mit einer Magnitude von 5,9 vor allem in der Zentralschweiz zu mittleren oder sogar zu sehr schweren Gebäudeschäden führen kann. Das grösste Risiko für ein sehr grosses Erdbeben mit einer Magnitude von 6,6 besteht im Raum Basel. Eine erhöhte Gefährdung besteht zudem im Wallis, im St. Galler Rheintal, im Berner Oberland und im Engadin. Mit Blick auf die Wertekonzentration und die Bevölkerungsdichte bestehen die grössten Erdbebenrisiken in städtischen Gebieten. Die grössten finanziellen Risiken sind daher in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Waadt, Wallis und Zürich zu erwarten.
Im Vergleich zu anderen Naturgefahren treten Erdbeben selten auf, können aber sehr hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Bei einem mittleren Erdbeben mit einer Magnitude von 5,2, vergleichbar mit dem Erdbeben in Obwalden im Jahre 1964, rechnet das Bundesamt für Umwelt bei 7000 betroffenen Gebäuden mit einer Schadensumme von total 600 Millionen Franken. Bei einem grossen Erdbeben mit einer Magnitude von 5,9, vergleichbar mit dem Erdbeben in Sierre im Jahre 1946, beläuft sich die Schadenschätzung bei 85 000 beschädigten Gebäuden auf 12 Milliarden Franken. Bei einem sehr grossen Erdbeben mit einer Magnitude von 6,6, wie es 1356 in Basel letztmals vorkam, geht man von 240 000 beschädigten Gebäuden und einer Schadensumme von total 45 Milliarden Franken aus.
Angesichts solcher Risikoabschätzungen erstaunt es nicht, dass sich viele Bauherren und Gebäudeeigentümer fragen, ob ihr Gebäude einem starken Erdbeben standhalten würde und ob es sinnvoll ist, auch dieses Risiko durch eine Versicherung abzudecken. Ebenso wenig erstaunt es, dass sich das Parlament regelmässig mit der Frage befasst, ob die individuelle Risikobeurteilung den Grundeigentümern überlassen werden kann oder ob eine staatliche Regulierung nötig ist. In den letzten zwanzig Jahren wurden zu diesem Thema mindestens 25 parlamentarische Vorstösse und Initiativen eingereicht.
Eine wiederkehrende und von einem Teil der Kantone unterstützte Idee war die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung. Eine Konkordatslösung der dafür zuständigen Kantone kam jedoch nicht zustande, da die Erdbebenrisiken ungleich verteilt sind und bei den Gebäudeversicherungen kantonal unterschiedliche Regelungen bestehen. Die Motion Fournier 11.3511 ist trotzdem noch nicht abgeschrieben, da sich unser Rat vor sieben Jahren einem Abschreibungsantrag des Bundesrates widersetzt hat; ich komme als Berichterstatter beim nächsten Geschäft darauf zurück.
Mit der Motion 20.4329 vom 3. November 2020 lancierte die UREK unseres Rates eine neue Idee. Dem Erdbebenrisiko soll weder durch baurechtliche Vorschriften noch durch ein Versicherungsobligatorium begegnet werden, sondern durch eine Eventualverpflichtung aller Gebäudeeigentümer, die mit einem gesetzlichen Grundpfandrecht abgesichert würde. In der UREK-S wurde die Idee mit 7 zu 6 Stimmen nur knapp unterstützt. Der Bundesrat lehnte die Motion aus staatspolitischen und ökonomischen Gründen ab. Unser Rat hiess die Motion am 10. März 2021 hingegen mit 25 zu 18 Stimmen gut. In der Folge nahm auch der Nationalrat die Motion an.
Gemäss einer Beurteilung durch das Bundesamt für Justiz vom 14. Dezember 2017 fehlt dem Bund die Kompetenz im Bereich der Abwehr von Naturgefahren, speziell auch im Bereich der Erdbebenvorsorge. Dies ist grundsätzlich Sache der Kantone. Der Bund kann daher gegenüber Privaten keine Vorschriften erlassen und sich auch nicht finanziell an Vorkehrungen der Kantone im Bereich der Erdbebenversicherung beteiligen.
Mit der Botschaft vom 13. Dezember 2024 erfüllte der Bundesrat die vom Parlament angenommene Motion. Der Bundesrat stellt dabei klar, dass die Einführung einer Verpflichtung der Gebäudeeigentümer zur kollektiven Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden nach einem Erdbeben voraussetzt, dass in der Bundesverfassung eine entsprechende Kompetenz geschaffen wird. Der Bundesrat sieht in diesem Sinne einen neuen Verfassungsartikel 74a vor. Mit diesem soll der Bund die Kompetenz erhalten, die Gebäudeeigentümer zu verpflichten, bei Eintritt eines schwerwiegenden Erdbebens einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur solidarischen Deckung von Gebäudeschäden zu entrichten.
Möglicherweise interessiert Sie, was die Kantone in der Vernehmlassung dazu sagten. In der Vernehmlassung begrüssen die Kantone diesen Entwurf mehrheitlich. Vier Kantone sind vollständig gegen eine Regulierung, und sieben Kantone lehnen eine Kompetenz des Bundes im Bereich der Erdbebenvorsorge ab. Sie haben es möglicherweise gesehen: Zwölf Kantone schrieben uns letzte Woche mit einem Brief an. Weshalb es nur noch zwölf sind, kann ich Ihnen nicht erklären.
Die Kommission befasste sich an drei Sitzungen mit dem Entwurf des Bundesrates und führte dazu Anhörungen durch. Die Kommission nahm dabei zur Kenntnis, dass aktuell rund 21 Prozent der Gebäude gegen das Risiko Erdbeben versichert sind. In den sogenannten Gustavo-Kantonen, das sind die vier Kantone ohne eine Versicherungspflicht sowie drei Kantone ohne eine im Monopol geführte Gebäudeversicherung, beläuft sich die freiwillige Versicherungsdeckung auf über 35 Prozent, im Kanton Wallis sogar auf über 50 Prozent.
Die Kommission nahm weiter zur Kenntnis, dass es seit 2003 für Neubauten eine ausführlich formulierte SIA-Norm gibt, welche die erdbebengerechte Bauweise beschreibt. Diese Norm wurde seither bei Neubauten effektiv auch angewendet. Dies führte dazu, dass heute rund 20 Prozent des Gebäudebestandes nach dieser SIA-Norm erstellt sind und als erdbebenertüchtigt gelten. Seit 2017 gibt es zudem eine SIA-Norm für bestehende Gebäude. Auch gestützt darauf wird jedes Jahr rund 1 Prozent des Gebäudebestandes im Rahmen einer Sanierung erdbebentüchtig gemacht.
Für die Kommissionssitzung vom 30. Oktober dieses Jahres waren die Eintretensdebatte und, für den Fall des Eintretens, die Detailberatung angesetzt. Die Diskussion in der Kommission war äusserst kontrovers. Das Ergebnis der Beratung unterstreicht dies und zeigt, wie umstritten die Idee einer Eventualverpflichtung weiterhin ist. Beim Entscheid über Eintreten gab es mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Pattsituation. Mit dem Stichentscheid des Präsidenten Beat Rieder wurde Eintreten beschlossen.
Für die Detailberatung lag nur ein Antrag vor. Mit diesem wurde verlangt, dass in der Verfassung festgeschrieben wird, dass die durch die Grundeigentümer zu leistenden Beiträge risikobasiert festzusetzen sind. Damit könnte sowohl dem geografisch ungleich verteilten Erdbebenrisiko als auch der Erdbebenertüchtigung der jeweiligen Gebäude Rechnung getragen werden. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp abgelehnt. Der Antragsteller hatte bei der Begründung seines Antrags angekündigt, dass er im Falle der Ablehnung die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen werde. So kam es dann auch. In der Gesamtabstimmung lehnte die Kommission den Entwurf mit 7 zu 6 Stimmen ab. Dieser Entscheid kommt einem Nichteintreten gleich.
Als Reaktion auf sein persönliches Stimmverhalten erhielt der Antragsteller von der Kommission die Aufgabe, die Berichterstattung zu übernehmen. Damit wissen Sie jetzt auch, welche persönliche Position ich bei diesem Geschäft vertrete.
Ich lege Ihnen dar, weshalb die Mehrheit der Kommission den vom Bundesrat auf Verlangen des Parlamentes vorgelegten Entwurf ablehnt. Da die Kommission vor Durchführung der Detailberatung mit Stichentscheid des Präsidenten auf den Entwurf eingetreten ist, beginne ich ausnahmsweise mit Argumenten der Minderheit. Diese durch Ständerat Würth vertretene Minderheit ist der Meinung, dass das Erdbebenrisiko für unser Staatswesen nebst Pandemien und Strommangellagen das grösste Risiko darstellt. Ereignet sich ein starkes Erdbeben in einer städtischen Grossregion, führt dies zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden.
Die Frage, ob auf dieses Risiko mit einer staatlich vorgeschriebenen Lösung reagiert werden soll, ist nicht neu. Doch die zahlreichen Versuche, auf Bundesebene eine obligatorische Erdbebenversicherung vorzuschreiben, erwiesen sich als nicht mehrheitsfähig. Eine Konkordatslösung, die aus staatspolitischen Gründen richtig wäre, kam wegen des Widerstandes vieler Kantone ebenfalls nicht zustande.
Weil die Minderheit nicht daran glaubt, dass private Versicherungslösungen zu einer genügenden Marktdurchdringung führen, begrüsst sie ein Obligatorium mit nachgelagerter Finanzierung des Schadenfalls. Die Minderheit begründet dies unter anderem damit, dass bei einem derart aussergewöhnlichen Ereignis und zur Minimierung des volkswirtschaftlichen Schadens Tempo gefragt sei. Dies lasse sich nur erreichen, wenn im Sinne der Prävention vorgesorgt und für Solidarität gesorgt werde.
Die Mehrheit der Kommission anerkennt, dass die dem vorliegenden Entwurf zugrunde liegende Motion einen kreativen Ansatz verfolgt. Nachdem nun der Entwurf des Bundesrates vorliegt und diskutiert werden konnte, ist die Mehrheit der Kommission jedoch überzeugt, dass auf diese Vorlage nicht eingetreten werden darf. Statt Eigenverantwortung einzufordern und gemäss dem Prinzip der Subsidiarität auf föderale Lösungen zu setzen, würde ein zentralisiertes staatliches Konstrukt geschaffen. Das möchte die Mehrheit nicht.
Die Kommissionsmehrheit gibt Weiteres zu bedenken: Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass die Eventualverpflichtung nur bei Erdbeben zum Tragen kommen würde, nicht aber bei anderen Naturgefahren. Ist diese Ungleichbehandlung vertretbar und richtig? Und besteht nicht das Risiko, dass damit ein Präjudiz geschaffen wird? Und weiter: Von einem Erdbeben wären alle im Perimeter wohnhaften oder arbeitenden Menschen betroffen, d. h. nicht nur die Grundeigentümer, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Ist es richtig, trotzdem nur die Grundeigentümer zur Kasse zu bitten? Wäre es, wenn schon, nicht vielmehr angezeigt, alle in die Pflicht zu nehmen, indem beispielsweise eine steuerliche Lösung gesucht würde?
Die Mehrheit und die Minderheit der Kommission waren sich bei den Beratungen in einem Punkt einig: Würde der Bund mit einer neuen Verfassungsnorm die Kompetenz erhalten, auf Gesetzesstufe eine Eventualverpflichtung zulasten aller Grundeigentümer festzulegen, würden sich viele schwierige Umsetzungsfragen stellen. Diese wurden von kritischen Stimmen bereits bei der Beratung der Motion 20.4329 der UREK-S, "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung", vorgebracht und kommen auch jetzt wieder auf den Tisch; ich nenne einige davon.
Die Eventualverpflichtung würde gemäss Entwurf des Bundesrates nur bei schwerwiegenden Erdbeben ausgelöst. Die Frage, wie sich die Schwere eines Erdbebens bestimmt, bleibt offen, ebenso die Frage, wer den Entscheid fällt, dass ein konkretes Erdbeben schwerwiegend ist. Ob sich dafür auf Gesetzesstufe taugliche Antworten finden lassen, ist offen.
Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass die Eventualverpflichtung der Grundeigentümer auf Basis der Gebäudeversicherungssumme ermittelt wird. Diese wird durch Schätzungen ermittelt, wobei der Grundeigentümer erfahrungsgemäss seine Wünsche einbringen kann. Eine bundesrechtliche Regelung, wie der Versicherungswert eines Gebäudes zu ermitteln ist, gibt es nicht. Entsprechend unterschiedlich präsentiert sich die Praxis nicht nur in den Gustavo-Kantonen, sondern auch in den Kantonen mit einer kantonalen Gebäudeversicherung.
Wie wird in jenen Kantonen vorgegangen, in denen keine kantonale Gebäudeversicherung oder gar keine Versicherungspflicht besteht, wenn als Basis für die Eventualverpflichtung der jeweilige Gebäudeversicherungswert beigezogen wird? Der Entwurf des Bundesrates sieht nur eine Lösung für Gebäudeschäden vor, nicht aber für Schäden an der Infrastruktur. Diese würden sich gemäss einer Schätzung des BAFU auf rund 20 Prozent der Gebäudeschäden belaufen und wären auf Kosten der für die betroffene Infrastruktur zuständigen Steuerzahler zu finanzieren. Diese Ungleichbehandlung von Schäden an Gebäuden bzw. an der Infrastruktur wirft berechtigte Fragen auf. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft vor, dass der Anwendungsbereich der Eventualverpflichtung beschränkt wird. Gebäude des Bundes sollen nicht erfasst werden, wohl aber Gebäude im Eigentum von Kantonen und Gemeinden. Ist dies richtig?
Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass Gebäude mit einer Gebäudeversicherungssumme von über 25 Millionen Franken von der Eventualverpflichtung nicht betroffen wären, davon aber auch nicht profitieren könnten. Ist auch dies richtig?
Heute sind schweizweit bereits mehr als 20 Prozent der Gebäude gegen das Risiko Erdbeben versichert; ich habe das bereits erwähnt. In den sogenannten Gustavo-Kantonen besteht bei 35 Prozent der Gebäude eine private Versicherungsdeckung. Ist es richtig, auch diese Gebäudeeigentümer, die mit dem Abschluss einer Versicherung persönlich vorgesorgt haben, der Eventualverpflichtung zu unterstellen? Wird damit nicht ein falscher Anreiz gesetzt, der die Eigenverantwortung ausser Acht lässt?
Und noch der letzte Punkt: Rund 20 Prozent der über 2,7 Millionen versicherten Gebäude sind nach Massgabe der SIA-Norm 269/8 erdbebensicher gebaut. Alle Neubauten richten sich nach dieser Norm. Jedes Jahr wird rund 1 Prozent der Bestandesbauten - dies wären rund 30 000 Gebäude - im Rahmen von Sanierungen ebenfalls erdbebentüchtig gemacht. Ist es richtig, auch diese Gebäudeeigentümer, die mit entsprechenden Investitionen vorgesorgt haben, der Eventualverpflichtung zu unterstellen, und wird damit nicht ein falscher Anreiz gesetzt, künftig bei Sanierungen auf die Erdbebenertüchtigung zu verzichten?
Man wird im Laufe der anschliessenden Diskussion einwenden, dass viele dieser Fragen erst bei der Umsetzung auf Gesetzesebene zu beantworten sind. Das ist nicht falsch. Nur: Beraten wir eine Verfassungsnorm oder darüber, ob wir eintreten wollen, ohne die Ausführungsgesetzgebung zu kennen, kaufen wir die Katze im Sack. Dies möchte die Kommissionsmehrheit nicht.
Auch aus diesem Grund beantragt sie Ihnen, nicht auf diesen Entwurf einzutreten.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Was tun wir eigentlich, wenn wir hier in Bern zusammenkommen? Wir machen Politik. Politik ist letztlich der Versuch, einen guten Ordnungsrahmen für die Lösung der Probleme des Landes, der Gesellschaft zu schaffen. Es gibt unterschiedliche programmatische Hintergründe, es gibt politische Ideen wie den Liberalismus, oder da ist die politische Idee der Solidarität. Mit diesen Rezepten versuchen wir, sachgerechte Lösungen zu entwickeln. Es geht genau um diese Grundsatzfragen. Wie wollen wir das in dieser konkreten Frage der Erdbebenvorsorge und der Schadenregulierung einpendeln?
"Das Eigentum ist gewährleistet" - so steht es in unserer Verfassung. Zum Eigentum gehören nicht nur der Nutzen, sondern auch die Gefahr, der Schaden und mithin das Tragen von Risiken. Darüber besteht Konsens. Dieser liberale Grundgedanke ist unbestritten. Just auch bei einem Gebäude kann aufgrund eines sogenannten Elementarschadenereignisses ein Schaden eintreten. Dagegen versichern wir uns mit den staatlichen Gebäudeversicherungen und den Privatversicherungen. Nun gibt es aber Schäden, deren Eintretenswahrscheinlichkeit sehr klein und deren Schadenpotenzial sehr gross ist. Dazu gehören Erdbeben oder auch eine Pandemie. In solchen Konstellationen ist es nicht möglich, nur mit freiwilligen privaten Versicherungslösungen eine genügend hohe Marktdurchdringung zu erzielen, weil die Nachfrageseite des Marktes versagt. Da können uns die Versicherungsvertreter noch so sehr lobbyieren - das funktioniert nicht.
Drei Phänomene führen dazu, dass Kundinnen und Kunden weniger Erdbebenversicherungen kaufen, als es ökonomisch grundsätzlich sinnvoll wäre. Das erste ist die Informationsasymmetrie. Man sagt: Ich bin gar nicht gefährdet. Das zweite ist die Wahrscheinlichkeitsvernachlässigung. Man sagt: Ein Erdbeben tritt sowieso nicht ein. Das dritte Phänomen ist der "moral hazard", wie die Ökonomen sagen: Ich brauche keine Versicherung, der Staat zahlt dann schon. Genau das wird durch die Sotomo-Studie bestätigt, welche im Auftrag des Schweizerischen Versicherungsverbands durchgeführt wurde.
Was "moral hazard" bedeutet, hat Kollege Stark bei der Beratung der Motion der UREK-S seinerzeit hier im Rat gut auf den Punkt gebracht. Ich habe ihn schon in der Kommissionssitzung zitiert. Er sagte damals, wenn dieser Fall eintrete, müssten die Kantone und vor allem der Bund in die Bresche springen. Nach Corona und all den weiteren Krisen antizipieren viele Leute genau das. Die öffentliche Hand wird helfen, weil der volkswirtschaftliche Schaden derart gross ist, weil Lieferketten tangiert sind, weil es ein Extremereignis von hoher Bedeutung ist.
Ich komme zu den Kosten der Konzepte, die auf dem Tisch liegen. Das Argument, dass das für die Schweiz schlussendlich ein gutes Geschäft sei, weil internationale Rückversicherer mithelfen würden, das Risiko abzusichern, fällt ins Leere. Wer das ernsthaft behauptet, glaubt an die wundersame biblische Brotvermehrung. Ich halte es hier mit den irdischen Dingen wie mit den ökonomischen Regeln von Milton Friedman, der gesagt hat: "There is no free lunch." Selbstverständlich preisen Rückversicherer eine solche Absicherung vor- oder nachgelagert ein.
Der Schweizerische Erdbebendienst an der ETH hat jüngst einen Kostenvergleich zwischen der Eventualverpflichtung und der klassischen privaten Versicherungslösung publiziert. Fazit: Die Eventualverpflichtung ist dreieinhalbmal günstiger. Das ist ja eigentlich auch nachvollziehbar, wenn man die Gesetze der Logik anwendet.
Was passiert nun bei einem Schadenereignis, wenn man keine Versicherungsdeckung hat? Man kann sagen: Pech gehabt, Vermögensverlust. Solange es sich um ein lokal definiertes Schadenereignis handelt, stimme ich dem sogar zu. Das ist das Eigentumsprinzip: Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen. Hier geht es aber um Ereignisse anderer Dimensionen, um Ereignisse mit grosser volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Auswirkung. Und hier muss der Wortlaut der vorliegenden Verfassungsbestimmung genau gelesen werden; der Berichterstatter hat es auch erwähnt. Der Bund kann bei Eintritt eines schwerwiegenden Erdbebens tätig werden. Nur dann greift diese Eventualverpflichtung. Es liegt dann am Gesetzgeber, diesen Schwellenwert zu definieren. Man kann das auf verschiedene Arten machen. Dieser Prozess erfolgt nachgelagert zur Verfassungsrevision.
Spätestens bei einem schwerwiegenden Erdbeben sind die normalen Regeln der Risikotragung aus gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründen ausgehebelt. Auch die Prinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität sind ausgehebelt; das wurde vorhin vom Berichterstatter ausgeführt. Artikel 43a unserer Bundesverfassung sagt klar, dass der Bund nur die Aufgaben übernimmt, welche die Kraft der Kantone übersteigen. Es liegt auf der Hand: Es gibt kaum ein besseres Beispiel als ein Extremereignis wie ein Erdbeben, um zu illustrieren, dass hierdurch die Kraft eines Kantons überstiegen wird.
Was die gesellschaftlichen Gründe anbelangt, wird Kollege Rieder noch nähere Ausführungen machen. Es gibt ja das Extremereignis Blatten. Dort haben wir diesen Sommer zwar kein Erdbeben, aber ein Extremereignis erlebt.
Ich führe die volkswirtschaftlichen Gründe aus. Ein schwerwiegender Erdbebenfall führt zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgeeffekten. Ich illustriere das an der Haltung des Kantons Zürich, der bei früheren Bestrebungen für eine Erdbebenlösung immer kritisch war. Er sagte, er sei kein Erdbebenkanton. Mittlerweile ist klar - auch der Berichterstatter hat es ausgeführt -, dass der Kanton Zürich als wichtigstes Wirtschaftszentrum der Schweiz von einem schwerwiegenden Ereignis in der Schweiz sehr stark betroffen wäre. Das ist auch logisch, denn dort sind viele Personen und Gebäudewerte konzentriert. Hinzu kommen Rückkopplungseffekte, wenn Lieferanten ausfallen.
Es braucht nicht viel. Nur schon das Rhone-Hochwasser vom Sommer 2024 bedeutete im Werk Altenrhein von Stadler Rail für über 100 Mitarbeiter Kurzarbeit. Grund dafür waren die Lieferschwierigkeiten für Aluminiumprofile des Walliser Lieferanten Constellium als Folge des Hochwassers. Das ist nur ein kleines Beispiel. Nicht auszumalen ist, was passieren würde, wenn es ein grosses Erdbeben gäbe und beispielsweise im St. Galler Rheintal die Industrie am Boden läge.
Aufgrund dieser volkswirtschaftlichen Folgeeffekte besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Und gerade diese Frage müssen wir ja beantworten: Wo liegt das öffentliche Interesse? Genau hier liegt es. Aufgrund dieser erheblichen Folgeeffekte ist das öffentliche Interesse, Rechtsgrundlagen zu schaffen, gegeben, damit ein solches Extremereignis ordentlich, im Rahmen von rechtlich vordefinierten Prozessen, abgewickelt werden kann, und zwar technisch-operativ sowie finanziell. Das Thema Abwicklung gehört nicht nur in die Bankenregulierung, es gehört genau hierher.
Zum Technisch-Operativen: Ohne Verfassungsgrundlage gibt es keine Umsetzungsgesetzgebung und somit auch keine definierte Organisation, die ein solches Ereignis abwickelt. Der Berichterstatter hat es erwähnt: Die Minderheit ist der Auffassung, dass das Tempo der Schadenabwicklung sehr wichtig ist, damit der volkswirtschaftliche Schaden minimiert werden kann und damit die Gebäudeinfrastrukturen möglichst schnell wieder instand gestellt werden können. Und es gibt natürlich auch ein gesellschaftliches Interesse daran, dass unser Land rasch die ökonomischen Anliegen der Erdbebengeschädigten aufnehmen kann; die Leute haben bei einem solchen Ereignis mit der Bewältigung persönlicher Schicksalsschläge schon genug zu tun. Für die Abwicklung haben wir die Schadenorganisation Erdbeben; deren administrative Aufwände halten sich in Grenzen. Wir wären also organisatorisch vorbereitet. Wir müssen nun aber auch - und das ist die andere Seite der Medaille - die Rechtsgrundlagen für die Schadenfinanzierung schaffen. Und das wird mit der Vorlage, die auf dem Tisch liegt, zugebaut.
Zum Finanziellen: Der Charme dieser Lösung liegt darin, dass nicht Milliarden von Prämiengeldern alloziert werden müssen, um ein sehr seltenes Extremereignis zu decken. In diesem Fall soll der Grundeigentümer, der Nutzen und Gefahr für sein Eigentum trägt, im Ereignisfall maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Deckung von Gebäudeschäden entrichten. Das ist nicht exorbitant, das ist tragbar. Wenn Sie vergleichen: Als Hauseigentümer sollten Sie jedes Jahr kalkulatorisch rund 1 Prozent des Gebäudewertes für Unterhaltskosten bereithalten. Hier geht es um 0,7 Prozent für den äusserst seltenen Fall eines Extremereignisses. So viel Solidarität muss in diesem Land möglich sein.
Gemäss dem Wortlaut der Verfassungsbestimmung geht es ausschliesslich um Gebäudeschäden. Alle weiteren Schäden sind entweder selbst zu tragen oder durch private Versicherer abzudecken. Die Privatversicherer verfügen hier weiterhin über ein grosses Marktpotenzial. Für die Abwicklung, die Finanzierung und damit die Wiederherstellung der Gebäude im Ereignisfall braucht es jedoch eine Grundlage, damit die volkswirtschaftlichen Störungen möglichst rasch behoben werden können.
Ich komme zum Schluss. Viele hier drinnen waren als Regierungsmitglieder oder auch als Mitglieder des Parlamentes schon früher mit diesem Problem betraut. Sie wissen, dass bisher alles gescheitert ist. Ich war seinerzeit auch KdK-Präsident, als die letzte Konsultationsrunde für eine Konkordatslösung bei den Kantonen durchgeführt wurde. Ich kann darum zusammenfassend Folgendes festhalten, was die Lösungsansätze betrifft:
1. Formulierung einer Verfassungsgrundlage für eine obligatorische Erdbebenversicherung auf eidgenössischer Ebene: Dieser Lösungsansatz ist nicht mehrheitsfähig. Das haben wir verschiedentlich durchgespielt. Wir können ihn abhaken.
2. Eine Konkordatslösung wäre staatsrechtlich wie auch staatspolitisch grundsätzlich die richtige Lösung, sie ist jedoch trotz mehrerer Anläufe nicht zustande gekommen.
3. Bei einer privaten Lösung spielen die ökonomisch nachvollziehbaren Realitäten eine Rolle, die ich erläutert habe. Eine Marktdurchdringung, die für die Absicherung des volkswirtschaftlichen Schadenfalles notwendig wäre, wird es nie geben.
4. Die heutige Vorlage, d. h. eine atypische Versicherung, ein Obligatorium mit nachgelagerter Finanzierung des Schadenfalles: Das ist eine innovative, gute Idee, die man jetzt weiter vorantreiben sollte.
Definitiv kein Lösungsansatz ist es, implizit oder explizit darauf zu spekulieren, dass der Staat es im Ereignisfall schon durch Notrecht und Notkredite richten werde. Aus fünf Gründen geht das nicht:
1. Der Ansatz ist in erster Linie unehrlich.
2. Der Ansatz ist nicht generationengerecht, da die kommenden Generationen diese Schulden dann amortisieren müssten.
3. Der Ansatz ist teuer, weil der Schaden nicht rasch reguliert und abgewickelt werden kann. Dadurch wird der Schaden nicht minimiert.
4. Der Ansatz ist rechtsstaatlich falsch, denn als Verfassung- und Gesetzgeber tragen wir die Verantwortung, diese voraussehbare Situation vorzubereiten.
5. Der Ansatz ist in hohem Masse illiberal, da die mit dem Eigentum verbundenen Pflichten schlicht ausgehebelt und kollektiviert werden.
Wirtschaftlich, gesellschaftlich und insbesondere aus den genannten Gründen auch finanzpolitisch ist der vorliegende Bundesbeschluss richtig. Er ist sachgerecht und verdient es, gegenüber dem Volk eine Chance zu erhalten. Wenn wir ihn gutheissen, liegt er dem Volk zur Entscheidung vor, und dann wird sich zeigen, ob es Mehrheiten gibt. Wenn Sie jetzt aber nicht darauf eintreten, blockieren Sie den Prozess. Wenn das Volk der Vorlage zustimmt, sind wir als Parlament und Gesetzgeber wieder am Zuge. Dann können wir all die Fragen, die auch der Berichterstatter aufgelistet hat, diskutieren, kontrovers abwägen und entscheiden - und in unserer direkten Demokratie haben wir danach erneut die Möglichkeit des fakultativen Referendums.
Der im Bundesbeschluss enthaltene Vorschlag ist gut. Er ist innovativ, finanzpolitisch korrekt und eine Antwort auf die volkswirtschaftlich sowie gesellschaftlich erheblichen Verwerfungen, die durch ein Extremereignis wie ein schwerwiegendes Erdbeben verursacht werden.
Besten Dank, wenn Sie auf den Bundesbeschluss eintreten.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Motion, die diesem Bundesbeschluss zugrunde liegt - Herr Fässler hat davon gesprochen -, wurde bekanntlich vor vier Jahren in diesem Rat gutgeheissen. Genau darauf möchte ich hinaus. Die Motion hiess: "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung". Der Auftrag an den Bundesrat war: "Schaffung einer schweizerischen Erdbebenversicherung mittels eines Systems der Eventualverpflichtung".
Nun fällt auf, dass in der Botschaft des Bundesrates wie auch in den Voten das Wort "Erdbebenversicherung" nicht vorkommt. Ich frage Sie: Weshalb? Ist das einfach eine Tarnung? Will man nicht mehr von einer Erdbebenversicherung sprechen, die Vorlage harmloser erscheinen lassen, als sie ist, uns einen Wolf im Schafspelz präsentieren? Es geht genau in diese Richtung. Wir müssen Klartext reden: Im bestversicherten und reichsten Land der Welt soll eine schweizerische Erdbebenversicherung eingeführt werden - das ist eine Vollkasko-Mentalität. Für mich ist das auch wegen der geringen Eintretenswahrscheinlichkeit absurd. Herr Würth hat darauf hingewiesen, dass eine sehr geringe Eintretenswahrscheinlichkeit besteht. Selbstverständlich, ein Erdbeben ist eine Riesenkatastrophe. Aber glauben Sie wirklich, dass wir uns gegen eine solche Katastrophe absichern können? Das meine ich ehrlich, Herr Würth, denn ich habe keinerlei wirtschaftlichen Interessen.
Ich möchte nur drei Argumente gegen diese Vorlage beleuchten: Das erste betrifft den Föderalismus. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir, ich glaube in der letzten Session, eine Regulierung der Kriterien für die privaten Sicherheitsdienste ablehnten, indem wir auf den Föderalismus verwiesen. Und was war die Argumentation? Die Kantone hätten es nicht geschafft, ein Konkordat zu bilden, also müssten wir eine zentrale Lösung finden. Und was ist hier die Argumentation? Die Kantone hätten es nicht geschafft, ein Konkordat für diese Erdbebenversicherung zu realisieren, weshalb auch diese Kompetenz an den Bund delegiert wird. So funktioniert doch der Föderalismus nicht! Wenn die Kantone, in deren Kompetenz es liegt, sich nicht einigen können, dann gibt es eben keine Lösung; es wurde auch erläutert, weshalb das so ist. Beschliessen wir nun auch dies, vollziehen die Kantone nur noch - ich sage Ihnen das bei anderer Gelegenheit gerne wieder.
Wir befinden uns bereits in einem Vollzugsföderalismus; dies wird zunehmend der Fall sein. Die Kantone vollziehen nur noch, was in Bern beschlossen wird. Das Absurde daran ist, dass die meisten Kantonsregierungen offenbar damit einverstanden sind. Vielleicht sind sie überfordert, ich weiss es nicht genau, doch die Kantone geben diese Kompetenz aus der Hand. Dabei muss man sagen, dass es in der Frage der Gebäudeversicherung so grosse kantonale Unterschiede gibt, dass es eigentlich wichtig wäre, dass die Kantone legiferieren und nicht der Bund. In einigen Kantonen ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch, in anderen schon. Die Bauarten unterscheiden sich ebenso wie die Erdbebensicherheit; Herr Fässler hat darauf hingewiesen. Es gibt Kantone, die die Erdbebensicherheit über Baugesetze verordnen; das heisst, die Bauten werden erdbebensicher errichtet. Andere Kantone kümmern sich weniger darum. Das ist Föderalismus. Diese Kompetenz gehört den Kantonen.
Zum zweiten Argument bezüglich Bürokratie und Regulierung: Wir sprechen immer über einen Abbau, aber unsere Beschlüsse gehen in eine andere Richtung. Stellen Sie sich vor, diese Vorlage wird Wirklichkeit: Der Vollzug, das ist klar, liegt bei den Kantonen; die Kantone müssen also ein Register mit allen Gebäuden führen. Die Gebäude müssen erfasst werden. Die einen Kantone haben eine obligatorische Gebäudeversicherung und können die Daten übernehmen, die anderen haben nicht einmal eine obligatorische Gebäudeversicherung, also muss man die Erfassung nachholen. Alle diese Register muss man dann nachführen, wenn es wieder neue Werte gibt; jeder Handwechsel, alles muss nachgeführt werden. Das Anliegen von Herrn Fässler wird bestimmt irgendwann auch noch aufgenommen. Jedes Gebäude muss dann nach Risiken bewertet werden: Ist es aus Holz gebaut? Ist es erdbebensicher? Sie müssen das alles machen, und vermutlich können die Gebäudeeigentümer dann auch noch Einsprache gegen die so festgesetzten Werte erheben. Ich sage Ihnen einfach: Hier ist die Regulierung programmiert.
Dann bin ich überzeugt, dass sich die Banken werden absichern wollen. Die Banken werden diese 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme, die dann an irgendeinem Tag bezahlt werden müssen, absichern wollen. Vielleicht werden auch die Zinsen etwas höher, die Konditionen härter, vielleicht werden sogar Rückstellungen verlangt. Dann ist man wieder bei dem, was ich am Anfang gesagt habe, nämlich bei einer Versicherung.
Das dritte Argument, auf das ich hier etwas den Fokus legen möchte, ist die Solidarität. Ich habe nie so viel Solidarität und Mitmenschlichkeit gespürt und gesehen wie bei Katastrophen, und ich glaube, wir sollten uns und der Gesellschaft diesen Freiraum bewahren. Wir sollten diese Freiheit nicht mit einem Zwang belasten. Echte Solidarität entsteht genau dann, wenn riesige Katastrophen passieren.
Herr Würth, Sie verweisen auf den "moral hazard", dass man hier also dagegen sei, weil man wisse, dass andere helfen würden. Sie haben mich zitiert; das ist für mich natürlich ein Höhepunkt. (Heiterkeit) Da Sie auf den Begriff der Solidarität verweisen: Ich verstehe darunter immer auch, selber solidarisch zu sein. Ich würde in einem solchen Fall ganz sicher einen rechten Beitrag aus meiner Kasse überweisen, vielleicht die 0,7 Prozent einer Gebäudeversicherungssumme; ich bin selber, seit ich meinem Sohn mein Haus verkauft habe, nicht mehr Gebäudeeigentümer.
Was ich noch sagen möchte: Der Staat soll helfen in der Not. Und was ist ein Erdbeben anderes als eine Not? Wann soll der Staat sonst, wenn nicht bei einem Erdbeben, Notrecht ergreifen? Dann möchte ich an Ihr Staatsverständnis appellieren. Wir sind der Staat, Herr Würth, und wenn wir davon ausgehen, dass wir als Staat bei einem Erdbeben helfen, dann schieben wir diese Verantwortung nicht auf andere, wir nehmen sie auf uns; das ist echte Solidarität.
Herr Würth hat gesagt, wir sollen die Probleme des Landes lösen. Ich bin nicht sicher, ob das wirklich das grosse Problem unseres Landes ist. Was die Minderheit hier beschliessen möchte, ist meines Erachtens unverhältnismässig.
Deshalb empfehle ich Ihnen, nicht einzutreten.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Erdbeben, wir haben es gehört, stellen für unser Land ein hohes Risiko dar. In der nationalen Risikoanalyse "Katastrophen und Notlagen Schweiz" werden Erdbeben als grösste Naturgefahr eingeschätzt. Erdbeben treten zwar im Vergleich zu anderen Naturgefahren seltener auf, ein starkes Beben würde aber unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft hart treffen.
Die Schweiz ist ein äusserst dicht besiedeltes Land - wir sprachen gestern davon - mit viel und gut ausgebauter Infrastruktur. Bei uns läuft alles wie am "Schnüerli". Wir wissen nicht, wann sich ein stärkeres Erdbeben ereignen wird. Wir wissen aber, dass es kommen wird. Wir wissen auch, dass die Schweiz ein Erdbebenland ist. Wir haben also eine Verantwortung für die Vorsorge. Wir haben ein ureigenes, grosses Interesse, diese Vorsorge mit einer Verfassungsgrundlage, die dem Bund in einem solchen Fall - erst in einem solchen Fall - bereits die Kompetenz zur Hilfe gibt, heute hier in einer ersten Phase zu befürworten. Dazu möchte ich Sie dringendst ermuntern.
Im Jahr 2023, vor zwei Jahren, konnten erstmals die Folgen von Erdbeben in der Schweiz durch den Schweizerischen Erdbebendienst grob beziffert werden. Im Zeitraum von hundert Jahren können Erdbeben in der gesamten Schweiz alleine an Gebäuden und deren Inhalten einen wirtschaftlichen Schaden von 11 bis 44 Milliarden Franken verursachen. Die grössten Erdbebenrisiken resultieren dabei in städtischen Gebieten, insbesondere in Basel, Genf, Zürich, Luzern und Bern. Gibt es also ein starkes Erdbeben in einem dieser Ballungs- und Wirtschaftszentren, dann steht die ganze Schweiz still. Daher haben wir heute hier vorzusorgen.
Ich werde Ihnen als Baselbieter Ständerätin jetzt nicht das Beispiel des Erdbebens von Basel im Jahr 1356 darlegen; Sie können aus den Unterlagen ersehen, welche Schäden es heute verursachen würde. Ich möchte Ihnen aber gerne ein Beispiel auf der Basis des Erdbebenrisikomodells unseres Schweizerischen Erdbebendienstes geben, für das mit einer Magnitude von 6,5 für die Innerschweiz gerechnet worden ist. Dort würde es im Umkreis von 25 Kilometern schwere bis zerstörende Schäden geben. Es werden aufgezählt: 60 Prozent der 100 000 Gebäude hätten Schäden. Wir reden hier nicht nur von Zerstörung, wir reden auch von Schäden. Schäden haben Sie auch an einem Haus zu gewärtigen, das Sie sogenannt erdbebensicher gebaut haben. 30 Prozent der Gebäude wären langfristig unbewohnbar. 10 Prozent der Gebäude wären total beschädigt und nicht mehr reparierbar.
Gemäss dem Beispiel auf der Basis des Erdbebenrisikomodells Schweiz würden sich in diesem Hauptschadenraum Zentralschweiz rund 400 000 Personen befinden. Es wären grosse Personenschäden zu verzeichnen: Es gäbe 1600 Todesopfer, 11 000 Personen würden durch das Beben verletzt, und 140 000 Personen würden langfristig obdachlos. Hinzu kommt, dass Wasser-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturen zum Teil schwer beschädigt würden. Es gäbe kein Wasser, es gäbe keinen Strom. Die Strassen wären zerstört. Brände, Rutschungen und Bergstürze würden die Rettungsarbeiten erschweren. Alleine die direkten finanziellen Gebäudeschäden beliefen sich nach diesen Berechnungen auf 32 Milliarden Franken.
Vielleicht auch ein Wort zu Kollege Stark, der die Verantwortung der Kantone infrage gestellt hat: Geschätzter Kollege Stark, die öffentliche Hand hat bei einem solchen Schadenereignis extrem viel zu tun. Es geht dann um die Finanzierung der Schäden an der Infrastruktur, also an den eigenen Gebäuden, und natürlich um die ganze Ereignisbewältigung. Wir sprechen hier jetzt "nur" von den Schäden an all den Gebäuden der Besitzerinnen und Besitzer, der Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Finanzierung ein Kanton eben gar nicht tragen kann. Wir sprechen nur darüber. Ich bin klar der Meinung, dass vorsorgen besser ist als nachsorgen. Und wenn wir nachsorgen müssen, geht es viel zu lange, bis wir dann beispielsweise wieder eine Bundeskompetenz hätten.
Ich spreche als Baselbieter Ständerätin zu Ihnen, und diejenigen, die schon länger hier im Rat sind, wissen, dass das ein seit Langem diskutiertes Geschäft ist - für mich ist es ein zu lange diskutiertes Geschäft. Die politische Debatte auf Bundesebene dreht sich nämlich seit Jahrzehnten im Kreis. Es ist klar: Es ging einmal um eine obligatorische schweizweite Erdbebenversicherung. Darüber sprechen wir heute nicht. Diese war chancenlos und wurde von der Mehrheit der Kantone abgelehnt. Es wurden immer wieder Versuche gemacht, eine Solidarität in der ganzen Schweiz herzustellen, weil ein starkes Erdbeben eben die ganze Schweiz betrifft und unsere Volkswirtschaft stark in Mitleidenschaft ziehen würde.
Ich möchte auch noch ein Wort zum Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung sagen. Es wurde gesagt, alle diese Kantone kämen seit Jahren immer wieder und "stürmten". Die 17 kantonalen Gebäudeversicherungen in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt und Zug gründeten 1978 den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung. Sie waren aktiv geworden. Sie äufneten diesen Pool über Jahre mit Beiträgen aus der Feuer- und Elementarversicherung. Sie werden das weiterhin tun, und sie werden das auch verwalten. Der Pool stellt seinen Mitgliedern im Fall eines oder mehrerer Erdbeben pro Jahr maximal - jetzt hören Sie gut zu - zweimal 2 Milliarden Franken zur Entschädigung betroffener Gebäudeeigentümer zur Verfügung. Zweimal 2 Milliarden Franken - und dies im Vergleich zu den Schäden in Milliardenhöhe, mit denen wir rechnen müssten. Wir haben von einer Summe von bis zu 40 oder 45 Milliarden Franken gehört. Es ist also ein wichtiger Beitrag, aber es ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Bei einem grossen Erdbeben würde dieser freiwillige Schutz garantiert nicht ausreichen.
Wir haben auch gehört, dass bis heute nur etwa 20 Prozent der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer versichert sind. Selbstverständlich muss das weitergehen. Selbstverständlich werden Versicherungen dies weiterhin anbieten, und das ist auch wichtig. Das eine schliesst das andere nicht aus.
So möchte ich Sie zum Schluss wirklich bitten, heute diesen ersten Schritt zu machen, auf das Geschäft einzutreten - es geht noch einmal zurück an die Kommission, und dort können dann die aufgeworfenen Fragen behandelt werden - und diese solidarische Lösung für die Gebäudeeigentümerschaft in Betracht zu ziehen. Sie ermöglicht einen günstigen und umfassenden Schutz von Gebäuden für Schäden durch Erdbeben. Denn diese Eventualverpflichtung stellt, wie gesagt, auch sicher, dass sich die öffentliche Hand in solch einem Fall auch wirklich auf die Finanzierung der Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur konzentrieren kann. Das ist eine gute Aufteilung, davon bin ich überzeugt. Hier haben wir als Bund eine grosse Verantwortung.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich bitte Sie, gemäss der Mehrheit der Kommission nicht auf diese Vorlage einzutreten, und erlaube mir, ergänzend zum Mehrheitssprecher und zu Kollege Stark noch drei zusätzliche Argumente anzubringen.
1. Schauen wir doch einmal an, wie das in der Praxis tatsächlich aussehen würde. Was hier als kreative Lösung bezeichnet wurde, ist wohl eher die Schaffung eines potemkinschen Dorfes. Nehmen wir einmal an, ein solcher Fall, ein Grossereignis, würde eintreten. Was würde passieren? Es gäbe keine klassische Versicherungslösung; wir hätten kein Geld, das sofort vorhanden wäre und eingesetzt werden könnte; wir hätten kein Geld, das den Notleidenden zugutekommen würde. Nein, es wäre eine Eventualverpflichtung, sodass der Bund zuerst das Geld entsprechend auftreiben müsste. Der Bund wäre in diesem Fall eine grosse Inkassostelle. Er müsste nämlich bei allen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern mit entsprechender Rechnungsversendung das Geld eintreiben. Da stellt sich zuerst einmal die Frage, wie viel er eintreiben müsste. Sind es dann wirklich diese maximal 0,7 Prozent, oder ist es allenfalls weniger? Dann müsste er schauen, wie viel man dann überhaupt beim einzelnen Gebäudeeigentümer bzw. bei der einzelnen Gebäudeeigentümerin hereinholen kann. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Es ist nicht einmal klar, was die entsprechenden Werte sind, zumal diese in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich oder eben gar nicht bewertet werden. Und was wäre die Folge? Wir hätten auf lange Zeit kein Geld, aber einen enormen administrativen Aufwand. Eine Studie der Universität St. Gallen hat berechnet, dass die administrativen Kosten sogar rund 25 Prozent der gesamten Summe betragen würden. Man kann sagen, dass das etwas hochgegriffen ist. Doch auch wenn es weniger ist, ist es immer noch sehr, sehr viel.
Die Crux an der ganzen Geschichte ist ausserdem, dass die Betroffenen eines solchen Grossereignisses dann selber noch eine Rechnung erhalten würden. Das Erste, was sie also vom Bund hören oder sehen würden, wäre eine Rechnung mit dem entsprechenden Inkassoaufruf, bitte soundso viel zu bezahlen, da man das Geld brauche. Das wäre wirklich nicht die Hilfe des Bundes, wie wir sie uns vorstellen.
Die Realität ist vielmehr eine ganz andere. Würden wir diese Lösung hier verabschieden, würde der Bund in einer Notsituation selbstverständlich rasch und unkompliziert helfen, genauso wie er das getan hat bei den letzten Grossereignissen. Das erwarten wir von ihm. Dafür gibt es zwar vielleicht nicht immer eine gesetzliche Grundlage, aber es handelt sich ja um einen Ausnahmezustand.
Wir würden uns etwas vormachen, zumal der Aufwand gigantisch und die Hilfe nicht sofort oder dann erst viel später vor Ort wäre. Sehen wir der Tatsache ins Auge: Mit diesem Inkasso-Prinzip wäre auch ein grosser Ausfall verbunden, da ganz viele Eigentümerinnen und Eigentümer gar nicht sofort die entsprechende Summe bereitstellen könnten. Herr Kollege Würth hat zwar gesagt, das sei eine verkraftbare Höhe. Nicht alle könnten aber einfach so 0,7 Prozent des Gebäudewertes liquide zur Verfügung stellen.
2. Als zweiten Grund möchte ich das Prinzip des "moral hazard" anführen; dieses wurde bereits erwähnt. "Moral hazard" heisst, dass ich etwas zur Vermeidung eines Risikos nicht tue, weil ich darauf vertraue, dass andere im entsprechenden Fall dann für den Schaden aufkommen werden. Ja, genau dies würden wir hiermit befördern. Wir würden nämlich einerseits natürlich dafür sorgen, dass man keine Versicherung mehr abschliessen muss. Es gäbe also nicht wirklich noch private Versicherungsangebote; vielleicht gäbe es die noch, aber es bestünde nicht wirklich ein Ansporn, eine solche Versicherung abzuschliessen. Und andererseits funktioniert ja die Eventualverpflichtung nach einem anderen Prinzip. Beim Versicherungsprinzip würde eine Versicherungsgesellschaft risikobasiert versichern. Das heisst, sie würde schauen, ob ein Gebäude in Bezug auf Erdbebenrisiken so erstellt ist, dass für die Versicherungsgesellschaft ein kleineres oder grösseres Risiko besteht, und darauf basierend würde auch die Prämie festgelegt. Das gibt es hier nicht, es gibt keine risikoadäquate Versicherung. Daher muss man auch nicht mehr vorsorgen oder eine eigene Versicherung abschliessen.
3. Es wurde angesprochen: der Föderalismus. Ja, wenn wir Föderalismus so verstehen, dass der Bund einspringt, wenn die Kantone etwas nicht tun, obwohl sie es tun sollten, dann befinden wir uns in einer Föderalismus-Krise. Wir sollten uns vielleicht auch im Hinblick auf die Debatte zum Entlastungsprogramm morgen Nachmittag die Frage stellen: Was heisst Föderalismus?
Es gibt halt eben einen Grund, weshalb es in der Bundesverfassung nicht als Pflicht des Bundes festgeschrieben wurde. Entsprechend liegt es in der Souveränität der Kantone; es ist also eine Aufgabe der Kantone, hier Lösungen zu finden. Man könnte das hier, so wie bei anderen Elementarschadenversicherungen auch, von den Kantonen erwarten. Wenn man davon ausgeht, dass hier allenfalls ein Marktversagen vorliegt und dass man, wenn die Versicherungsdurchdringung, die jetzt bei 21 Prozent liegt, nicht noch steigt, ein Obligatorium vorsehen müsste, dann wäre das, wenn schon, Aufgabe der Kantone.
Aus diesen drei genannten Gründen bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich versuche alles, um Sie nicht zu langweilen und nichts zu wiederholen. Somit beginne ich mit einem kleinen Heft, das ich mir vom Schweizer Notarenverband zusammenstellen liess. Sie staunen: Wieso vom Schweizer Notarenverband?
Eine starke Kritik, die an dieser Eventualversicherung geübt wird, lautet, dass wir quasi auf alle Liegenschaften, auf alle Grundstücke, auf alle Gebäude ein Pfandrecht aufladen, das die Eigentümer dann später irgendwann verpflichtet, eine Summe zu zahlen. Und dann wird gesagt, das sei komplett unschweizerisch. Das Gegenteil ist der Fall. Es sind aufgrund von Gesetzesbestimmungen Hunderte von Pfandrechten verborgen, welche der Eigentümer im Krisenfall begleichen muss, obwohl sie nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Ich würde das nicht sagen, wenn es nicht noch ein neckisches Detail in diesem Heft gäbe. Wissen Sie eigentlich, wer sich gegen einen Ausfall durch ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht, das nicht im Grundbuch eingetragen ist, versichert hat? Sie raten richtig: die Versicherer. Die Versicherer haben sich in verschiedensten Kantonen gegen das Risiko eines Ausfalls ihres Versicherten durch ein Grundpfand, welches nicht im Grundbuch eingetragen ist, sondern auf dem Gesetz beruht, abgesichert. Das nur vorweg zu jenen, die sagen, dass das nicht plausibel sei und nicht vollziehbar sei.
Selbstverständlich, wir haben alle Daten. Jedes Gebäude in der Schweiz ist aufgenommen. Jedes Gebäude ist in x Registern eingetragen. Jedes Gebäude hat einen Gebäudeversicherungswert, und das Ganze funktioniert wie am Schnürchen. Ich kann Ihnen sagen: Die Gebäudeversicherer wissen genau, wer wie, wann, wo zu zahlen hätte. Auch der Staat weiss es, weil der Staat über seine Steuern - Gebäudesteuer, Grundstückgewinnsteuer usw. - natürlich auf jedem Gebäude ein verstecktes Pfand hat. Er ist gegen einen Ausfall abgesichert und dagegen, dass der Eigentümer allenfalls nicht zahlen könnte; dazu diese kurze Einleitung.
Jetzt komme ich zum eigentlichen Thema. Ich habe dieses Thema hier schon mehrfach angesprochen. Mir geht immer verloren, dass wir uns von den Fakten wegbewegen, und die Fakten sind relativ einfach. 1356 in Basel: 6,9 auf der Richterskala; 1601 in Luzern: 6,1 auf der Richterskala; 1755 in Brig und Visp: 6,1 auf der Richterskala; 1855 in Visp: 6,2 auf der Richterskala; 1861 in Chur: 5,9 auf der Richterskala; 1946 in Sierre und Sion: 6,1 auf der Richterskala. Das sind jene Erdbeben, welche in der Schweiz als schwer bezeichnet werden müssen. Alle 100 bis 150 Jahre knallt es in der Schweiz, und wir wissen nicht, wo, und wir wissen nicht, wann - aber es knallt. Wir sind ein Erdbebenland, und wenn Sie sich gegen dieses Erdbeben nicht versichern wollen, ist das Ihr gutes Recht. Das ist ein politischer Entscheid.
Nicht die Minderheit Ihrer Kommission hat dies als Menetekel ins Zentrum gerückt. Vielmehr gibt es einen Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2020 mit dem Titel: "Welche Risiken gefährden die Schweiz?" Darin können Sie nachlesen, welche drei Risiken besonders relevant sind.
1. Pandemie: Dieses Risiko haben wir bereits durchgespielt.
2. Krieg: Dagegen rüsten wir auf, halten eine Armee bereit und stellen Milliarden von Franken zur Verfügung.
3. Erdbeben.
Kollege Würth hat bereits angedeutet, was gute Politik ist. Für mich ist eine gute Politik jene, die einer Katastrophensituation nicht erst im Nachhinein mittels Notrecht begegnet. Gute Politik regelt auch tatsächlich die Bereiche, die sie für den Katastrophenfall vorgängig regeln kann und will.
Nach jahrzehntelangen Versuchen, die Lücken bei der Erdbebenversicherung zu schliessen, ist die vorliegende Lösung gelungen. Sie sieht nur im Falle eines schwerwiegenden Erdbebens eine entsprechende Prämie vor. Diese belastet die Grundeigentümer bis zum Eintritt des Ereignisses überhaupt nicht. Es wird nichts gezahlt, d. h., es wird weder eine Prämie fällig, noch wird ein Fonds geäufnet oder die kantonale Gebäudeversicherung ausser Kraft gesetzt. Ebenso wenig wird die private Gebäudeversicherung tangiert. Stattdessen wird eine Zusatzleistung verlangt, um katastrophale Schäden zu decken.
Was haben die Kantone nicht alles gesagt und getan - über zwanzig, dreissig Jahre hinweg haben sie versucht, eine Lösung herbeizuführen. Wie von Frau Kollegin Graf erwähnt, ist es ihnen bis heute nicht gelungen. Entscheidend ist dann, wie sie sich am Ende zu einer solchen Lösung, die hier im Parlament vorliegt, äussern, also nicht einer föderalen, sondern einer zentralistischen Lösung. Hier muss ich Ihnen schlicht sagen: Lesen Sie die Vernehmlassungen. Das ist zwar langweilig, aber manchmal sollte man es trotzdem tun. 22 von 26 Kantonen sind mit dieser Lösung einverstanden. 8 Kantone wehren sich dagegen, dass die Prävention gegen Erdbeben zentralisiert wird. Das ist wichtig. Aber mit der vorliegenden Lösung, dieser Eventualversicherung, waren 22 Kantonsregierungen einverstanden. Angesichts dessen glaube ich, dass man dies nicht als Bekämpfung des Föderalismus sehen soll, sondern als Auftrag, eine solche Versicherung einzuführen.
Das Argument, die Versicherung gegen Erdbeben dem Markt zu überlassen und auf Freiwilligkeit zu setzen, ist, Herr Kollege Stark, empirisch leider widerlegt. Selbst nach den enormen Anstrengungen in den letzten zwanzig Jahren sind in der Schweiz derzeit nur rund 20 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert. Damit besteht eine dramatische Versorgungslücke. In den Kantonen, die bereits grosse Ereignisse erlebt haben, ist die Versicherungslücke weniger ausgeprägt, aber immer noch vorhanden. In meinem Kanton sind es rund 50 Prozent. Im Ernstfall würden die kantonalen wie auch die privaten Versicherungen völlig überlastet sein. Zudem deckt diese Privatversicherung lediglich einen Teil des Schadens ab. Das werden Sie spätestens bemerken, wenn Sie wieder aufbauen wollen. Oft wird argumentiert, dass der Bund dann ohnehin einspringen müsste. Das ist korrekt. Aber noch einmal zur Wiederholung: Der Bund wird bereits ausgelastet sein. Er wird mit der Abdeckung der Infrastrukturschäden beschäftigt sein, da diese Schäden ebenso hoch ausfallen wie die direkten Gebäudeschäden.
Kollege Würth hat auf den Vergleich mit Blatten hingewiesen; dieser ist nicht ganz zutreffend. Aber ich kann Ihnen schon sagen, was mir als Parallelität zu diesem Entscheid aufgefallen ist, den wir heute treffen müssen:
1. Eine völlig unerwartete Katastrophe tritt entgegen allen Vorhersagen und Erwartungen tatsächlich ein, und alle sind verwundert und kratzen sich hinter den Ohren.
2. Die Schadenhöhe an den Gebäuden eines kleinen Bergdorfs steht bei 300 Millionen Schweizerfranken. Blatten ist nicht Zürich, das sind nicht einmal zwei Gebäude in Zürich - nicht einmal zwei Gebäude! Können Sie sich vorstellen, was für einen Schaden wir im Ernstfall, bei einem Grossbeben in einer zentral gelegenen Stadt, hätten?
3. Die Versicherer sprechen schon bei diesem Fall von einem schweren Ereignis, obwohl wir keine Versicherungslücke haben, sondern eine hundertprozentige Versicherungsdeckung. Fast 100 Prozent der Gebäude in Blatten waren versichert.
4. Die Gemeinde Blatten kann den privaten Gebäudeversicherern nicht zu Hilfe eilen. Die Gemeinde Blatten ist komplett überfordert. Sie hat nämlich zusätzlich 200 Millionen Franken Kosten für Infrastruktur zu decken: angefangen bei der Strasse und weiter über das Wasser bis zum Abwasser.
5. Die Solidarität kann bei einem solch kleinen Ereignis sehr viel abdecken, und ich bin überzeugt, dass diese Solidarität bei einem Ereignis wie dem von Blatten ausreichen kann. Aber wir reden bei einem Erdbeben grösseren Ausmasses von Schäden zwischen 10 und 50 Milliarden Franken - und nicht von 300 Millionen Franken. Ich bin der Meinung, dass diese Zahlen sogar untertrieben sind. Extrapolieren Sie einfach den Fall Blatten auf eine Grossstadt wie Luzern. Ich nehme Luzern, weil diese Stadt 1601 bereits einmal ein Erdbeben mit einer Stärke in der Grössenordnung von 6,1 erlitten hat. Die Wissenschaft sagt, dass wir allein in der Stadt Luzern mit Schäden von etwa 10 Milliarden Franken zu rechnen hätten - ohne Umland. Daraus schliesst die Wissenschaft, dass wir eine Versorgungslücke haben und dass wir dieser Vorlage zustimmen sollten.
Es wird jetzt so getan, als habe es in der Anhörung der UREK-S eine Fifty-fifty-Situation gegeben. Nein, 80 Prozent der Anhörungsteilnehmer waren für diese Lösung. Zwei Kreise waren gegen diese Lösung, das ist verständlich, es ist auch interessenbedingt; ich habe nichts dagegen. Aber 80 Prozent der Vertreter der Wissenschaft, die Kantone selbst und die kantonalen Gebäudeversicherer waren für diese Lösung. Der Konflikt in der Kommission - ich danke dem Berichterstatter - entbrannte eigentlich nur an der Weiterentwicklung der Verfassungsbestimmung auf Stufe Gesetz. Zu Recht wurde vom Berichterstatter während der Beratungen moniert, dass selbstverständlich nicht alle Kantone die gleichen Risiken tragen, dass auch nicht alle Eigentümer von Gebäuden dem gleichen Risiko ausgesetzt sind, dass nicht alle Eigentümer nicht versichert sind und dass daher ein risikobasierter Ansatz bei der Entwicklung dieser Eventualverpflichtung zwingend notwendig sei. Also, ich pflichte dem zu, ich habe dem bereits in der Kommission zugestimmt. Es braucht einen risikobasierten Ansatz, vielleicht auf Verfassungsstufe, ganz sicher aber auf Gesetzesstufe. Aber dieses Manko, das Fehlen einer solchen Präzisierung, als Anlass zu nehmen, um überhaupt nichts zu machen, ist für mich abstrus.
Für die Annahme dieser Verfassungsbestimmung braucht es das Volk; sie muss noch vor das Volk. Wenn das Volk sagt, wir brauchen das nicht, kann ich gut damit leben. Ich gebe gerne zu Protokoll, dass ich selbst bei einer Annahme für eine risikobasierte Gesetzgebung wäre. Es ist selbstverständlich und völlig klar, dass jemand, der sein Gebäude mit eigenen Mitteln gegen Erdbeben versichert, nicht gleich zur Kasse gebeten werden kann wie jemand, der nicht versichert ist. Es ist auch völlig klar, dass eine risikogefährdete Grossstadt wie Sion ganz andere Beiträge beisteuern müsste als Schangnau, wo vor vierzehn Tagen das letzte Erdbeben mit 3,0 auf der Richterskala gemeldet wurde.
Das Problem ist, dass wir nicht genau wissen, wann, wo und in welcher Stärke das Ganze eintritt. Daher wären wir gut beraten, wenn wir dieses Risiko nicht auf die Zukunft abwälzen.
Es kann auch nicht sein, dass einer, der eine Baukonstruktion gemacht und sich dadurch gegen Erdbeben abgesichert hat, der also erdbebensicher gebaut hat, gleich zur Kasse gebeten wird wie einer, der nichts gemacht hat. Das ist völlig klar. Aber dieses Thema aufzutun, bevor wir wissen, ob das Volk überhaupt eine solche Eventualverpflichtung will, finde ich falsch.
Ich gehe nicht davon aus, dass dies ein Spaziergang werden würde. Es wäre aber dann in der Verantwortung der Schweizerinnen und Schweizer, zu entscheiden, ob sie sich in diesem Bereich mit extremen Schadenpotenzialen und einer Versicherungslücke von 80 Prozent abfinden wollen oder nicht. Im Vergleich zu anderen Verfassungsabstimmungen, die ich erlebte und die wir in den letzten Jahrzehnten in der Schweiz abhielten, scheint mir eine solche Abstimmung sinnvoll und notwendig zu sein. Ich bin dann auch gerne bereit, das Resultat der Abstimmung zu akzeptieren. Wenn die Schweizer wollen, dass es keine Absicherung gibt, ist das für mich kein Problem.
Ich gebe übrigens all jenen, die die Frage beantwortet haben wollen, was passiert, wenn man bei einem grossen Erdbeben nicht oder unterversichert ist, einen guten Rat: Schauen Sie es sich live an. Gehen Sie einfach nach Italien in die Abruzzen, und zwar in die Städte L'Aquila, Amatrice und Norcia. Dort können Sie sich anschauen, wie eine Gegend, die nicht versichert war, zwanzig Jahre nach einem grossen Erdbeben aussieht. Das können Sie sich gerne anschauen.
Der Betrag von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme wurde in der Kommission ausgiebig erörtert. Er entspricht in etwa den Verwaltungskosten eines solchen Gebäudes pro Jahr. Er ist also alles andere als überrissen und kann problemlos gegenüber den Gebäudeeigentümern vertreten werden; er ist, wie erwähnt wurde, ohne jegliche Folgen in Bezug auf Mietzinserhöhungen oder Bankzinserhöhungen. Der Betrag entspricht in etwa den Beträgen, die Sie als Grundeigentümer sonst pro Jahr aufwenden müssen und welche von den Banken mitkalkuliert werden.
Es ist nun einmal so, dass die Risikoberichte des Bundesrates die grösstmöglichen Risiken der Schweiz wissenschaftlich erfassen, seien es wirtschaftliche oder andere Risiken. Ein grosses, schweres Erdbeben in einer Zentrumsstadt in der Schweiz ist in diesem Fall das grösste Risiko. Niemand kann sagen, ob sich in Zukunft nicht ein solches Erdbeben in einer Schweizer Grossstadt ereignet. Daher ist es wichtig, dass wir auch hierfür vorsorgen.
In der Geschichte der Erdbeben gab es eine interessante Auseinandersetzung, welche im 18. Jahrhundert zwischen Voltaire und Rousseau über das Erdbeben von Lissabon 1755 entbrannte. Die Stadt hatte damals ein ebenso hohes Erdbebenrisiko wie Basel und ein etwas höheres Risiko als Sion, Zürich, Genf, Bern oder Chur. Es entstand ein Philosophenstreit, wie man mit einem solchen Erdbeben umgehen sollte. Die eine Seite sagte, es sei die Grausamkeit des blinden Zufalls, gegen ein solches Erdbeben könne man nichts machen. Voltaire, die andere Seite, sagte das Gegenteil. Er sah darin den Wendepunkt hin zur Aufklärung, zur Aktivität und zur Verantwortung. Er wäre für diese Lösung hier gewesen, weil sie sich nicht mit fatalistischem Nichtstun zufriedengibt, sondern uns auffordert, ins Tun zu kommen und das vorzukehren, was man vorkehren kann. Das machen wir genauso in anderen Bereichen grosser Risiken, so bei einem Krieg, bei einer Pandemie, bei unserer Gesundheit.
Daher bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen, einzutreten und der Kommission die Chance zu geben, das Problem des risikobasierten Ansatzes zu lösen und dann mit einer korrigierten Version hier im Rat noch einmal eine Mehrheit zu suchen.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Sie wissen es, ich bin Vizepräsidentin des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Ich werde die Mehrheit unterstützen und bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten und damit die vorgeschlagene Eventualverpflichtung für Gebäudeeigentümer bei Eintritt eines schwerwiegenden Erdbebens abzulehnen.
Immobilieneigentümer sind auch Investoren, denn sie haben in ihre Liegenschaften oft erhebliche Mittel investiert. Sie sind sehr gut selbst in der Lage, das Risiko abzuschätzen und zu entscheiden, ob und wie sie sich versichern wollen oder eben nicht. Es gibt heute ja bereits verschiedene Versicherungsprodukte zur Versicherung von Erdbebenrisiken. Wer diese Risiken abdecken will, kann das heute bereits freiwillig machen, und das ist die richtige Lösung. Es braucht keine gesamtschweizerische Zwangslösung und sowieso nicht eine präventive Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer Solidarhaftung. Ich frage Sie: Was ist, wenn ein grosses Hochwasser passiert? Hier haben wir nur das Thema Erdbeben auf dem Tapet. Die Regelung der Gebäudeversicherung ist in der Kompetenz der Kantone, und sie soll es auch bleiben.
Ich bitte Sie, diese erstmalige und staatlich verordnete Solidarhaftung für eine einzelne Zielgruppe abzulehnen, und ich danke Ihnen dafür.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte mich bedanken für die Voten der Sprechenden für die Minderheit aus der UREK. Diese flammenden Voten brachten die Begeisterung zum Ausdruck, die ich hatte, als ich zum ersten Mal von dieser Lösung hörte. Vorhin wurden Regierungsmitglieder genannt, auch hier im Parlament gab es ja schon verschiedenste Diskussionen. Als ehemalige Regierungsrätin kenne ich das Thema schon seit Jahren, und es war wirklich eine frustrierende Erfahrung, dass jede Lösung abgelehnt wurde. Ich habe immer wieder erfahren, dass die viel gelobte Solidarität hier eben nicht spielt. Herr Stark hat mit sehr schönen Worten von dieser Solidarität gesprochen. So wie er es formuliert hat, plädiert er ja einfach fürs Nichtstun: nichts tun und einfach hoffen, dass nichts passiert.
Ich gehe jetzt noch auf einzelne Voten ein. Ich war sehr gespannt auf die Voten derjenigen, die nicht eintreten wollen. Wie kann man gegen eine Lösung sein, die nicht konstant Geld kostet, sondern wirklich nur im Schadenfall, und dann erst noch in einem Ausmass, das absolut leistbar ist? Ich war sehr gespannt auf die Argumente. Wenn hier von Eigenverantwortung gesprochen wird, dann finde ich das schon fast zynisch. Ich glaube, man kann nichts dafür, wie stark man dem Gefahrenpotenzial von Erdbeben ausgesetzt ist und ob man in einer Risikoregion der Schweiz lebt oder nicht. Das ist mit Eigenverantwortung wohl nicht zu lösen.
Was mich auch erstaunt hat, ist das Hauseigentümerargument. Ich gehe nicht davon aus, dass es einfach die Einfamilienhausbesitzer sind, die hier zahlen müssten. Mehrfamilienhäuser wären ja genauso betroffen, und die Mietenden würden dann genauso zum Handkuss kommen. Es ist also wirklich ein solidarisches Finanzierungsmodell. Wer sagt, man wolle eine steuerliche Lösung, weiss auch, dass eine solche ganz sicher nicht zustande kommt. Wir hatten alle diese Vorschläge schon vorliegen.
Was ich beim letzten Votum der geschätzten Kollegin Häberli-Koller wirklich nicht verstehen kann: Es gibt eben wirklich keine Lösung, und die Versicherungen sind gar nicht interessiert daran. Deshalb nimmt man ihnen auch kein Geschäft weg.
Ich bin sehr froh um diese Diskussion. Sie hat, finde ich, nochmals sehr klar gezeigt, wie originell und kreativ diese Lösung ist, weil sie im Schadenfall sehr schnell eine Lösung bringt und günstiger ist als alle Lösungen, die uns schon vorgeschlagen wurden.
Dies noch als Letztes: Es wurde gesagt, es handle sich um eine Verfassungsnorm, wir würden die Katze im Sack kaufen, wir wüssten ja gar nicht, was danach passiert. Das ist immer so, bei jeder Initiative ist das so. Wir haben einen Vorschlag für eine Verfassungsänderung, anschliessend muss die Gesetzgebung ausgearbeitet werden. Am schlimmsten sind ja die Initiativen, die die Gesetzgebung schon vorwegnehmen. Die sind eigentlich am schwierigsten zu handhaben. All das, was schon gesagt wurde, wie dann in der Gesetzgebung differenziert mit der Thematik umgegangen werden kann, damit es nicht nur solidarisch, sondern eben auch fair ist für alle, würden wir ja hier drin ausarbeiten. Und vor allem würde zuerst das Volk sagen, ob es in diese Richtung gehen will.
Ich bitte Sie daher, hier einzutreten und diesen Prozess nicht abzuklemmen. Es liegt zum ersten Mal eine Lösung vor, die wirklich mehrheitsfähig sein könnte, und zwar für ein Problem, das man sich nicht aussucht, das sich niemand aussucht, das aber existiert.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe dieser Diskussion mit grosser Spannung zugehört. Es gibt auf beiden Seiten gute und sehr gute Argumente, aber auch solche, die mich etwas weniger überzeugen. Wenig überzeugend ist für mich, dass Solidarität, die in der Schweiz ansonsten hervorragend funktioniert, in Notsituationen nun verordnet wird. Offenbar traut man sich nicht mehr zu, dass künftig untereinander Solidarität ausgeübt wird und diese auf typisch schweizerische Weise gelebt werden kann. Wir sind in einem reichen Land, wir können das, und die Solidarität spielt auch entsprechend, wenn jemand von so einem Unglück betroffen ist. Das hat sich bei Naturkatastrophen und Überschwemmungen sowie zuletzt bei der Katastrophe in Blatten (VS) verschiedentlich gezeigt. Dort engagiert sich die Bevölkerung auch entsprechend.
Nun schreiben Sie ein Engagement vor, aber ausgerechnet nur für solche Leute, die Hauseigentum besitzen. Ich frage mich: Warum eigentlich? Alle anderen in diesem Land, die vielleicht enorm reich sind, aber nicht primär Wohneigentum besitzen - und davon gibt es auch viele -, wollen Sie völlig verschonen. Diese sollen künftig nicht mehr Teil dieser Solidarität sein. Ich finde es einen etwas seltsamen Ansatz, über die Immobilien zu gehen, die in Privatbesitz sind. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung im Wert von 1 Million Franken besitzen, müssten Sie von heute auf morgen 7000 Franken überweisen, obwohl Sie möglicherweise selbst von einem Schaden betroffen sind. Ich bin gespannt, wie der Bund das alles umsetzen wird, wenn er als Inkassostelle auftreten soll. Ich wünsche ihm dabei viel Glück.
Lassen wir es doch bei der Solidarität bewenden, wie sie in der Pandemie gespielt hat. Auch im Kriegsfall würde die Solidarität greifen, bei einer Naturkatastrophe sowieso, ebenso wie bei einem Erdbeben, das künftig allerdings allein versichert wäre. Nicht versichert wäre aber die Naturkatastrophe, ebenso wenig wie ein Meteoriteneinschlag, der ebenfalls möglich und vielleicht sogar wahrscheinlicher ist, wenn man bedenkt, wie viele Trümmer im Weltraum unterwegs sind. Ich bitte Sie, wir haben in der Corona-Zeit 20 bis 30 Milliarden Franken aufgebracht. Warum haben wir das tun können? Weil wir mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, sorgfältig und verantwortungsbewusst umgehen.
Jetzt haben wir die Möglichkeit, die Weichen nicht primär beim Budget, sondern nachher beim Entlastungsprogramm richtig zu stellen, damit der Bund letztlich über die notwendigen Reserven verfügt. Nur der Bund ist in der Lage, in so einer dramatischen Situation rasch und nicht allzu bürokratisch zu handeln. Ich wünsche Ihnen viel Glück, wenn Sie erst jedem einzelnen Häuschen- und Wohnungsbesitzer nacheilen, diesen allenfalls betreiben oder sogar vor Gericht ziehen wollen, um mit diesem darüber zu streiten, ob die Liegenschaft nun eine oder anderthalb Millionen Franken wert war. Dann lassen wir uns auf ein unwürdiges Spiel ein. Würdig ist, wenn der Staat in der Lage ist, zugunsten seiner Bürger und Bürgerinnen zu handeln. Das ist gelebte Solidarität, und da sind alle gefordert, nicht nur ein paar Häuschenbesitzer, sondern jeder und jede, der oder die über entsprechende Mittel verfügt - vor allem aber wir auf Bundesebene, indem wir sorgfältig und verantwortungsbewusst mit unseren Mitteln umgehen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier der Mehrheit folgen und nicht eintreten.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich mache es ganz kurz: Ich möchte nur eine Replik auf das Votum von Herrn Kollege Rieder geben. Er hat auf die Erdbeben in Basel und Luzern hingewiesen. Hatte die Schweiz damals diese Erdbebenversicherung? Schauen Sie sich Basel und Luzern an: Sie wurden hervorragend wieder aufgebaut, sicherlich auch erdbebensicher. Und zu jener Zeit war die Gesellschaft viel weniger leistungsfähig, die Organisationen waren viel weniger entwickelt. Aber man konnte zu jener Zeit sicher sein, dass im ganzen Land in jeder Gemeinde gesammelt wurde. Diese Ereignisse konnte man also bewältigen.
Ich möchte noch einen anderen Gedanken anbringen: Was ist eigentlich das wirklich Schlimme an einem Erdbeben? Es sind die Menschenopfer, die es dann gibt. Darüber haben wir heute überhaupt nicht gesprochen. Vielleicht ist es symptomatisch für die materielle Einstellung, die wir haben. Das grosse Problem bei einem Erdbeben sind die vielen Opfer, die Verletzten und die Toten.
Herr Rieder, eigentlich müssten wir uns fragen: Was machen wir, wenn sich ein Ereignis wie damals in Basel oder Luzern ereignet? Was machen wir, damit wir all diese Verletzten sofort bergen können? Haben wir genügend Plätze und so weiter? Ich möchte mit diesem Hinweis nur sagen, wie relativ unsere Diskussion ist und dass wir angesichts dessen, was wir schon alles machen, gelassen sein können. Es ist vor allem die Verbesserung der Erdbebensicherheit, die Menschenleben rettet.
Frau Herzog, ich bin nicht dafür, dass wir einfach nichts machen; aber wir möchten die gewachsenen Strukturen belassen, weil wir sehen, dass alles andere unverhältnismässig wäre. Und nochmals: Die Menschenleben sind das Wichtigste, und diesbezüglich ist nur etwas wichtig, nämlich, dass wir erdbebensicher bauen.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Nur zwei Bemerkungen:
1. Herr Stark, was Sie gesagt haben, habe ich erwähnt, nämlich, dass es eben zuerst einmal die persönlichen Schicksalsschläge gibt. Und gerade in einer solchen Situation hat ein Staatswesen die Aufgabe und die Verantwortung, die entsprechenden Prozesse vorausschauend und rechtsstaatlich vorzubereiten. Es reicht nicht, einfach zu sagen, bei einem Schadenfall käme die grosse Eidgenossenschaft zum Zug. Es ist keine Lösung, die Solidarität zu romantisieren - so kommt mir diese Debatte teilweise vor - und zu sagen, wir helfen einander dann schon. Der Fall Blatten ist ein kleiner Summton gegenüber dem, was ein grosses Erdbebenereignis ist. Darum können Sie nicht einfach sagen: Ja, wir sind dann alle solidarisch miteinander. Das ist völlig naiv - völlig naiv!
Ich war zehn Jahre Präsident der Associazione Pro Friuli di San Gallo - das wissen Sie nicht, Sie können es aber auf der Website nachschauen -, weil meine Frau Friulianerin ist. Nächstes Jahr sind es fünfzig Jahre seit dem Erdbeben, das 999 Tote verursachte, und wir werden dem Ereignis gedenken. Ich weiss nicht, wie es war, ich war ja nicht dabei, aber aufgrund meiner Bezüge zu dieser Gemeinschaft kann ich sagen: Sie können versichert sein, dass ein solches Ereignis für eine Gemeinschaft auch nach fünfzig Jahren prägend ist und mit nichts anderem verglichen werden kann - es prägt stärker als Corona, viel stärker!
Insofern müssen wir uns schon vor Augen führen, wovon wir hier sprechen, wenn wir von einem grossen Erdbebenereignis reden. Es geht um die Frage, welche Verantwortung wir als Verfassunggeber und Gesetzgeber tragen. Einfach zu sagen, ja, es komme dann schon gut, wir hätten dann Notrecht und Notkredite und so weiter - ich habe es ausgeführt -, ist staatspolitisch und auch finanzpolitisch inakzeptabel, das geht einfach nicht!
2. Ich bin ja der Letzte, der nicht an den Föderalismus appelliert. Ich erinnere mich an die Situation von damals, als ich Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen war. Bei der Konsultation zu einer interkantonalen Lösung war halt das Problem letztlich das Versicherungsprinzip; das haben wir jetzt auch auf nationaler Ebene diskutiert. Da das Ereignis so selten und das Schadenpotenzial so hoch ist, müssten wir enorm hohe Summen allozieren, rückversichern, und das stösst an Grenzen. Damals hatten wir eine Lösung, mit der 85 Prozent der Sachwerte gedeckt gewesen wären. Man hätte aber auch den Bund noch auf irgendeine Art und Weise einbeziehen müssen. Dieses grosse Volumen war der Grund, weshalb diese interkantonale Lösung scheiterte, was ich bedauerte. Wohlverstanden, mein Kanton war damals für dieses interkantonale Konkordat.
Hier reden wir jetzt aber von einer atypischen Versicherung. Das ist meines Erachtens das Innovative bei diesem Modell. Mit einer solchen Konzeption kann das Modell aber nur mit Bundesrecht funktionieren. Es kann nur eine Bundeskompetenz geben.
Die Lösung ergibt Sinn, und ich bitte Sie, wie erwähnt, einzutreten.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Eine kurze Antwort an Herrn Kollege Stark: Ich wollte keine Politik mit Toten und Verletzten machen. Selbstverständlich ist das eine Zusatzaufgabe, die der Staat dann noch übernehmen muss. Ich habe Ihnen dargelegt, dass der Staat bei einer solchen gigantischen Katastrophe schon genügend Lasten tragen muss - das ist seine Aufgabe, und das kommt zusätzlich zu diesen Milliardenbeträgen betreffend die Gebäude hinzu, die wir hier diskutieren.
Zudem erlaube ich mir zu sagen: Der Unterschied zwischen Basel im Jahr 1356 - ein mittelalterliches Städtchen mit 10 000 Einwohnern - und Basel heute ist mir bewusst, auch wenn ich aus einem kleinen Bergdorf komme. Luzern war im Jahr 1600 ebenfalls ein mittelalterliches Städtchen mit etwa 4000 Einwohnern, ohne Industrie, ohne diese Gebäude, die heute stehen. Das ist nicht vergleichbar. Ansonsten bräuchten wir diese Diskussion nicht zu führen.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Sie haben es jetzt gespürt, wir haben mehr oder weniger nochmals eine Kommissionsdebatte hier im Rat geführt. Mehrere Kommissionsmitglieder haben sich zweimal gemeldet. Das ist Ausdruck davon, wie kontrovers dieser Entwurf diskutiert wird. Wir hatten bereits in der Kommission dazu sehr unterschiedliche Meinungen, das haben Sie jetzt auch in dieser Debatte gehört. Das erklärt auch, weshalb in der Kommission zuerst mit Stichentscheid des Präsidenten auf den Entwurf eingetreten wurde und dieser dann in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 6 Stimmen wieder abgelehnt wurde.
Ich möchte zu einigen Punkten noch präzisierende Ausführungen machen, zuerst zur Frage, wie viele Kantone diesen Entwurf begrüssen. Herr Kollege Rieder hat von 22 oder 23 Kantonen gesprochen. Ich beziehe mich auf die Botschaft des Bundesrates. Dort wird festgestellt, dass 22 Kantone der Vorlage grundsätzlich zugestimmt haben. Eine vollständige Ablehnung kam von den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Neuenburg, Schwyz und Zug. Es darf aber nicht vergessen werden, dass 7 weitere Kantone eine Kompetenz des Bundes im Bereich der Erdbebenvorsorge als zu weitgehend ablehnen und den Entwurf in diesem Sinne implizit ebenfalls ablehnen. Das sind die Kantone Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich. Bemerkenswert ist, dass auch der Schweizerische Gemeindeverband und die zuständige Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt haben. Dann sind es noch 15 Kantone, wenn man die erwähnten auch abzieht. Sie haben einen Brief von 12 Kantonen erhalten, welche den Entwurf befürworten. Zumindest ein Fragezeichen ist also hinter die Unterstützung der Kantone zu setzen.
Ich möchte auch zur Vorsorge noch etwas sagen. Ich habe bereits im einleitenden Votum darauf hingewiesen, dass rund 20 Prozent der Gebäude heute privat versichert sind. Gemäss Botschaft des Bundesrates kommt so eine Versicherungssumme von rund 25 Milliarden Franken zusammen. Wenn ich eine einfache Rechnung mache und davon ausgehe, dass bei den Gebäuden in der Schweiz - und diese Zahl ist nicht von mir erfunden - gesamthaft ein Gebäudeversicherungswert von 1,3 Billionen Franken, das heisst 1300 Milliarden, besteht und 20 Prozent davon versichert sind, dann komme ich auf einen Wert von rund 250 Milliarden Franken, für die bereits eine Versicherungsdeckung besteht. Das sind rein theoretische Zahlen, das möchte ich zugeben. Die Gebäudeversicherung ist dort, wo die Kantone sie wahrgenommen haben, Aufgabe der Kantone; daneben haben die Privaten selbst vorzusorgen. Frau Graf hat es richtig erwähnt, es gibt den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung von siebzehn kantonalen Gebäudeversicherungen, und dieser Pool kann pro Jahr Schäden in Höhe von 4 Milliarden Franken decken. Dann gibt es noch den Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich; dieser kann nochmals 2 Milliarden decken.
Das heisst, es besteht zusammengezählt heute eine Versicherungsdeckung von rund 30 Milliarden Franken. Ich nenne Ihnen diese Zahl, weil wir die Höhe der Schadendeckung mit den Schätzungen des Schweizerischen Erdbebendienstes zu den möglichen Schadenauswirkungen eines Erdbebens vergleichen können: Ein Erdbeben analog zu jenem in Obwalden von 1964 würde Schäden in Höhe von 600 Millionen Franken verursachen. Diese könnten also problemlos gedeckt werden. Dies gilt auch für ein Erdbeben analog zu jenem von 1946 in Sierre mit Kosten von 12 Milliarden Franken und zu jenem von 1356 in Basel mit 45 Milliarden Franken.
Abschliessend noch Folgendes: Bilateral wurde ich von verschiedenen Kollegen gefragt, was diese Eventualverpflichtung für den einzelnen Gebäudeeigentümer konkret bedeutet. Im Rahmen der Motion 20.4329 der UREK-S wurde bereits klargestellt, dass diese Eventualverpflichtung zur Durchsetzbarkeit dringend mit einem gesetzlichen Grundpfandrecht abgesichert werden müsste. Damit die Eventualverpflichtung vollstreckbar wäre, müsste diese Absicherung allen anderen Lasten, wie beispielsweise Hypotheken, vorgehen. Das bedeutet, dass dem betreffenden Gebäudeeigentümer bei Nichtbezahlung der Eventualverpflichtung die Verwertung seines Grundstückes droht.
Zu guter Letzt, Frau Herzog: Sie haben gesagt, dass es wohl nicht nur die Häuschenbesitzer sein werden, die von dieser Eventualverpflichtung betroffen wären. Da haben Sie recht. Der Bundesrat schlägt jedoch vor, dass alle Gebäude mit einem Wert von über 25 Millionen Franken nicht betroffen sind. Das bedeutet, die grossen Gebäudeeigentümer werden nicht belastet, wobei ich hinzufügen muss, dass sie auch nicht profitieren dürfen. Das wollte ich noch klarstellen, Herr Präsident.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Vielen Dank, Herr Ständerat Fässler.
Mit Verlaub, auch im Hinblick auf die Beratung des Entlastungspakets, die morgen wahrscheinlich den ganzen Tag dauern wird, möchte ich Sie daran erinnern, dass wir hier im Ständerat ein grosses Privileg geniessen, und zwar das Privileg, solange wir möchten und zu jedem Thema sprechen zu können, dies im Unterschied zum Nationalrat, der organisierte Debatten und beschränkte Redezeiten hat. Ich glaube, wir tun gut daran, uns dieses Privileg nicht nehmen zu lassen, indem wir die ungeschriebenen Regeln, die hier gelten, einzuhalten versuchen. Das heisst also, dass wir keine Kommissionssitzungen in der Plenarversammlung abhalten, vielleicht auch einmal auf eine Wiederholung verzichten und nicht jedes Mal glauben, man müsse auch noch replizieren. Ich hasse mich dafür, dass ich Ihnen das jetzt hier sagen muss, und ich kann verstehen, wenn Sie keinen belehrenden Präsidenten möchten, aber wir sind jetzt mehr als eine Stunde im Rückstand. Ich erteile das Wort jetzt trotzdem Herrn Ständerat Zopfi, er hat es nochmals gewünscht, und dann der Bundespräsidentin.
Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion
Das ist jetzt ein denkbar schlechter Moment, um noch etwas zu sagen, aber weil ich schon rede, tue ich es trotzdem.
Es wurde einiges klargestellt, und ich möchte auch etwas klarstellen. Der Berichterstatter hat gesagt, der Schweizerische Gemeindeverband lehne diese Vorlage ab. Ich möchte als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes und für eine Klarstellung zuhanden des Amtlichen Bulletins aus dem Positionspapier des Gemeindeverbandes zitieren: "Der Schweizerische Gemeindeverband befürwortet daher die Einführung einer Erdbebenversicherung über eine Eventualverpflichtung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden sowie die dafür notwendige Bundeskompetenz. Eine Lösung über eine Eventualverpflichtung ist langfristig weitaus günstiger als eine landesweite obligatorische Lösung durch private Versicherer."
Der Schweizerische Gemeindeverband spricht sich also für die Minderheit aus, und ich tue das ebenso und werde so abstimmen.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen
Die alte Ständeratspräsidentin, natürlich jetzt in anderer Rolle, dankt dem jetzigen Präsidenten für den Hinweis; morgen, bei der Diskussion über das Entlastungspaket, bin ich dann nicht undankbar, wenn wir vorwärtskommen.
Nun zur Motion 20.4329: Mit dieser Motion beauftragte das Parlament damals den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen für eine schweizerische Erdbebenversicherung mittels eines Systems der Eventualverpflichtung zu schaffen. Es ist ausgeführt worden: Der Bundesrat lehnte diese Motion damals ab. Ich zitiere: "Angesichts der aber in weiten Kreisen weiterbestehenden grundsätzlichen staatspolitischen und ökonomischen Ablehnung einer wie auch immer ausgestalteten vorsorglichen Regelung der Finanzierung von Erdbebenschäden erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, erneut umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema aufzunehmen."
Nachdem ich jetzt der Diskussion zugehört habe, habe ich nicht den Eindruck, dass man hier sehr viel weitergekommen ist. Vielleicht interessiert Sie noch, wer damals für die Ablehnung der Motion war: Fässler Daniel, Germann, Müller Damian, Schmid Martin und Stark. Also hier sind Sie in Ihrer Diskussion kohärent geblieben.
Nun, der Bundesrat hat Ihren Parlamentsauftrag erfüllt. Wir haben nach der Vernehmlassung auch versucht, die Vorlage so anzupassen, dass sie eine Mehrheit finden könnte. Im Falle eines schweren Erdbebens mit grossen Gebäudeschäden sollen Gebäudeeigentümer verpflichtet werden können, einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent ihrer Gebäudeversicherungssumme zu leisten. Damit sollen die vom Erdbeben hart betroffenen Gebäudeeigentümer entschädigt werden können. Diese sogenannte Eventualverpflichtung wird nur dann ausgelöst, wenn tatsächlich ein schwerer Schaden, also ein schweres Beben, eintritt. Es gibt also keine laufenden Prämienzahlungen im Voraus. Die vorgeschlagene Lösung ist sozusagen eine bedingte Abgabe. Die Mittel werden nur zweckgebunden eingesetzt. Sie dienen ausschliesslich der Entschädigung der betroffenen Eigentümer und sollen einen raschen Wiederaufbau unterstützen.
Die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen sind im Detail auszuarbeiten. Der Bundesrat hat in der Botschaft aber, gestützt auf Vorschläge einer Arbeitsgruppe von Experten, bereits mögliche Eckwerte skizziert. Es soll, soweit dies möglich ist, klar sein, was der Verfassungsartikel auf gesetzlicher Stufe bedeuten kann, sofern Sie dem zustimmen. Bei einer Volksabstimmung über eine solche Verfassungsbestimmung wird es natürlich Fragen geben. Das ist immer die Haltung der Bevölkerung: Wenn es um eine Verfassungsbestimmung geht, möchte man wissen, wie diese umgesetzt wird. Es geht aber jetzt einzig um den Verfassungsartikel.
Um die Beitragskosten für die Gebäudeeigentümer zu begrenzen, schränkt der Verfassungsartikel sie auf maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme ein. Im Falle eines schweren Erdbebens, das Gebäudeschäden in der Höhe von 22 Milliarden Franken oder mehr verursacht, müsste eine Immobilieneigentümerin bei einem Gebäudeversicherungswert von 1 Million Franken also maximal einen Beitrag von 7000 Franken leisten. Eine Auslösung der vorgeschlagenen Finanzierung soll also nur bei schwerwiegenden Erdbeben und zudem nicht automatisch erfolgen. Für eine Auslösung müsste zumindest ein formeller Entscheid des Bundesrates oder - je nach Ausgestaltung - des Parlamentes erfolgen. Bei einem Erdbeben würde innert Stunden eine verlässliche Grundlage zur Verfügung stehen, um einen Entscheid über die Auslösung fällen zu können. Diese Grundlage würde durch den Schweizerischen Erdbebendienst an der ETH sowie die bereits bestehende Schadenorganisation Erdbeben erstellt.
In der Vernehmlassung hat sich - ich getraue mich gar nicht mehr, das zu sagen - eine grosse Mehrheit der Kantone, auf jeden Fall eine Mehrheit der Kantone, für diese Lösung ausgesprochen. Zudem hat der Bundesrat in der Botschaft das Anliegen der Kantone aufgenommen, auf eine Bundeskompetenz im Bereich erdbebengerechtes Bauen zu verzichten; die entsprechenden Standards waren noch enthalten. Es war sehr umstritten, dass der Bund hier allenfalls Standards vorgeben könnte.
Was ermöglicht die neue Bundeskompetenz? Die Kosten werden auf alle Gebäudeeigentümer verteilt, nicht nur auf die Betroffenen oder auf alle Steuerzahlenden. Auf Mieterinnen und Mieter können Kosten indirekt überwälzt werden. So wird nur im Eintretensfall ein solidarischer Ausgleich geschaffen. Dieser kommt, anders als bei einer normalen Versicherung, ohne Prämienzahlungen aus.
Weiter ermöglicht diese Kompetenz den raschen Wiederaufbau; das muss das Ziel sein. Die flächendeckende Absicherung beinhaltet eine Finanzierung, die es allen Geschädigten ermöglicht, diese Entschädigung zu erhalten. Das ist auch relevant in Bezug auf die Tatsache, dass heute in der Schweiz die Mehrheit der Gebäude zusammengebaut ist; das darf man nicht vergessen.
Weiter ermöglicht sie die Vermeidung einer Staatsverschuldung. Nach dem Finanzhaushaltgesetz wäre das ein ausserordentliches Ereignis, also genauso, wie es Corona war oder wie es bei Naturkatastrophen der Fall ist; das ist in den Materialien zur Schuldenbremse zu finden. Aber die Verschuldung würde natürlich weiter ansteigen. Wir haben sie seit der Corona-Krise nicht wirklich abbauen können.
Dann ist es die Rechtssicherheit: Wir hätten mit der Verfassungsänderung eine Rechtsgrundlage, die dem Bund die Kompetenzen im Bereich der Finanzierung von Gebäudeschäden bei schweren Erdbeben gibt und dabei die föderalen Strukturen der Schweiz respektiert. Für eine finanzielle Unterstützung von geschädigten Gebäudeeigentümern durch den Bund über die Hilfe in Notlagen hinaus - das ist Artikel 12 der Bundesverfassung - besteht heute aber keine verfassungsrechtliche Basis. Die finanziellen Folgen von Erdbeben für Gebäudeeigentümer sind eine erkennbare Gefahr, auf die man sich im Voraus vorbereiten kann.
Dann kommt der Einbezug der Privatwirtschaft: Der Bundesrat ist der Meinung, nur eine Gesamtlösung unter Einbezug der Versicherer und der vorliegenden Finanzierungslösung ermögliche es, dass Erdbebenrisiken umfassend abgedeckt werden können.
Ich komme zum Schluss: Schwere Erdbeben sind in der Schweiz sehr selten. Ein regionales Erdbeben der Magnitude 6, wir haben es gehört, kommt alle 50 bis 150 Jahre vor. Aber ein solches Erdbeben ist natürlich ein Schadenereignis, ein Naturereignis mit einem enormen Schadenpotenzial. Es wird in der Schweiz eines Tages wieder ein grösseres Erdbeben mit Schadenfolgen eintreten. Wir wissen einfach nicht, wann das der Fall sein wird.
Alle bisherigen Finanzierungslösungen waren erfolglos. Ich habe hier eine ganze Liste von Vorstössen ab 2010, die immer abgelehnt wurden. Sie haben gehört, dass auch die Kantone ein Konkordat für ein Obligatorium der Erdbebenversicherung abgelehnt hatten. Das war 2017 der Fall. Grund dafür waren hauptsächlich die hohen laufenden Prämienzahlungen, wie das Ständerat Würth erläutert hat.
Im Auftrag des Parlamentes präsentiert der Bundesrat nun eine Lösung, die ohne Prämienzahlungen auskommt und die von einer Mehrheit der Kantone unterstützt wird. Es geht bei dieser Vorlage aber um eine Grundsatzfrage. Es geht darum, ob Sie hier eine Bundeskompetenz schaffen wollen oder nicht. Der Bundesrat überlässt diesen Entscheid Ihnen.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Mehrheit ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 19 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.