24.095
Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben. Bundesbeschluss
Zusammenfassung
Botschaft vom 13. Dezember 2024 zum Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2024
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben an das Parlament übermittelt. Er schlägt vor, dass sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten der Behebung von Gebäudeschäden beteiligen sollen. Mit dieser Vorlage erfüllt der Bundesrat eine Motion des Parlaments.
Der Bund soll zur Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden die Kompetenz erhalten, im Fall eines Erdbebens mit Schadenfolgen von den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern in der Schweiz einen zweckgebundenen Beitrag zu erheben. Dieser darf die Obergrenze von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme nicht übersteigen. Mit dieser Obergrenze würden im Fall eines Erdbebens gegenwärtig rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Dies entspricht der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Erdbeben zu erwarten ist.
Mit dieser Massnahme soll der Schutz vor Erdbebenrisiken in der Schweiz verstärkt werden. Heute sind rund 15 Prozent der Gebäude in der Schweiz gegen Erbebenschäden versichert. Im Gegensatz zu einer Versicherungslösung fallen mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsinstrument keine Prämienzahlungen an. Ein Beitrag muss nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind.
In der Vernehmlassung wurde die finanzielle Beteiligung von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern an Gebäudeschäden, die durch ein Erdbeben verursacht wurden, mehrheitlich positiv aufgenommen. Kritisiert wurde eine zusätzliche Bundeskompetenz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens. Der Bundesrat hat bereits bei Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse im August entschieden, auf diese Kompetenz zu verzichten und damit auf die Kritik in der Vernehmlassung einzugehen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 16.12.2025
Ständerat will keine Vorsorgelösung im Falle schwerer Erdbeben
Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig nicht solidarisch für Schäden an Gebäuden nach einem schweren Erdbeben aufkommen. Der Ständerat hat eine Versicherungslösung des Bundesrates abgelehnt.
Mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sich eine knappe Mehrheit am Dienstag gegen eine Verfassungsänderung für eine Bundeskompetenz im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben aus. Der Ständerat folgt damit dem Vorschlag der zuständigen Kommission. Die Vorlage geht nun weiter in den Nationalrat.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, mit einer neu geschaffenen Verfassungsbestimmung dem Bund die Kompetenz zu übertragen, finanziell für den Fall eines schweren Erdbebens vorzusorgen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden würden in einem solchen Fall dazu verpflichtet, einen Betrag von höchstens 0,7 Prozent des Versicherungswerts ihres Gebäudes einzubringen, um Betroffene zu entschädigen und einen raschen Wiederaufbau zu ermöglichen.
Mit dieser Obergrenze würden im Fall eines Erdbebens rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen. Dies entspreche der Schadensumme, die bei einem alle 500 Jahre auftretenden Erdbeben zu erwarten sei.
Beim Vorschlag des Bundesrates würden im Gegensatz zu einer Versicherungslösung keine Prämienzahlungen anfallen. Ein Beitrag müsste nur dann entrichtet werden, wenn Schäden aufgrund eines Erdbebens entstanden sind.
Hoher administrativer Aufwand
Die Mehrheit des Ständerates lehnte einen solchen staatlichen Eingriff jedoch ab. "Wer will, kann sich heute bereits absichern. Es braucht keine schweizweite Zwangslösung", sagte Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG). Sie findet, Immobilien-Eigentümer seien selbst in der Lage, abzuschätzen, ob sie sich absichern müssen.
Hinzu komme, dass der Bund im Ernstfall das Geld erst eintreiben müsste. "Auf lange Zeit haben wir kein Geld, aber einen enormen administrativen Aufwand", sagte Thierry Burkart (FDP/AG). "Nicht alle können die Summe liquide zur Verfügung stellen."
Weiter sei bei einem schweren Erdbeben die Solidarität der gesamten Gesellschaft gefragt. "Echte Solidarität entsteht genau dann, wenn riesige Katastrophen passieren", so Jakob Stark (SVP/TG). Die Belastung solle nicht nur von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern getragen werden.
Staat soll vorsorgen
Eine Minderheit wollte auf die Vorlage eintreten. Zum Thema der Solidarität brachte Beat Rieder (Mitte/VS) den Bergsturz von Blatten VS ins Spiel: "Solidarität kann bei einem kleinen Ereignis sehr viel decken, aber nicht bei einer Grossstadt."
"Der Staat hat die Verantwortung, die rechtsstaatlichen Prozesse vorzubereiten, wenn er eine Situation vorausschauen kann", sagte Benedikt Würth (Mitte/SG). "Vorsorge ist besser als Nachsorge", ergänzte Maya Graf (Grüne/BL). "Müssen wir nachsorgen, geht es viel zu lange, bis wir dann eine Bundeskompetenz hätten." Bei einem Erdbeben in einem grossen Ballungszentrum stünde die Schweiz still, sagte sie.
Mit dem Vorschlag des Bundesrates würde ein solidarisches und effektives Instrument geschaffen, um im Schadensfall zügig die notwendigen Mittel bereitzustellen und die Kantone bei der Schadensbewältigung zu unterstützen, so die Minderheit.
Nur wenige Gebäude versichert
Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und den Ergebnissen der neueren Forschung hält der Bundesrat fest, dass praktisch auf dem gesamten besiedelten Gebiet der Schweiz ein relevantes Erdbebenrisiko bestehe.
Modellrechnungen des Schweizerischen Erdbebendienstes ergaben, dass bei einer Wiederholung des katastrophalen Basler Bebens im Jahre 1356 mit einer Magnitude von 6,6 in der Schweiz mit etwa 3000 Toten und Gebäudeschäden im Umfang von ungefähr 45 Milliarden Franken zu rechnen wäre. Die grössten finanziellen Verluste wegen Schäden wären demnach in den Kantonen Bern, Wallis, Zürich, Waadt und Basel-Stadt zu erwarten.
In der Schweiz existiert derzeit keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Nur ein Bruchteil der Gebäude ist heute gegen Erdbebenschäden versichert. Ende 2024 waren nach Angaben des Bundesrates rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert.
Bereits mehrere Versuche, eine landesweite Erdbebenversicherung durchzusetzen, scheiterten im Bundeshaus. So wurde beispielsweise 2016 eine baselstädtische Standesinitiative für eine obligatorische Erdbebenversicherung auf Bundesebene abgelehnt. Auch Vorschläge für interkantonale Konkordate fanden bislang keine Mehrheit.
Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 01.09.2026
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) spricht sich mit 13 zu 12 Stimmen dafür aus, eine vorsorgliche Regelung für die Finanzierung des Wiederaufbaus nach einem schwerwiegenden Erdbeben zu treffen. Dabei soll die Absiche-rung gegen Erdbebenschäden, wie sie alle 100 Jahre zu erwarten sind, in der individuellen Verantwortung liegen. Erst bei einem noch schwereren Ereignis soll der Bund alle Immobi-lieneigentümer verpflichten können, einen beschränkten finanziellen Beitrag zur Bewälti-gung zu leisten.
Die UREK-N hat die Vorlage «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» (24.095) mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. Sie betont, dass es eine Frage der Zeit ist, bis in der Schweiz ein schwerwiegendes Erdbeben eintritt. Gleichzeitig ist nur ein Bruchteil der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. Aus Sicht der Kommission ist es ein Gebot der politischen Verantwortung, angesichts des enormen Schadenpotenzials finanziell für dieses Risiko vorzusorgen.
Die Kommission setzt dabei zuerst auf die private, eigenverantwortliche Versicherungsdeckung. Der staatliche Mechanismus soll erst bei Erdbeben zum Tragen kommen, die in diesem Ausmass statistisch alle 100 Jahre oder seltener zu erwarten wären, und damit eine volkswirtschaftliche Tragweite haben. Dies entspricht Modellrechnungen zufolge einer Schadenssumme von ca. 6,3 Milliarden Franken. Schäden unterhalb dieser Schwelle würden weiterhin privat getragen. Es steht den Eigentümern frei, sich dagegen auf dem freien Versicherungsmarkt abzusichern. Ist der Schaden grösser, dürfte der Bundesrat alle Eigentümer zu einem Beitrag von bis zu 0,5 % des Versicherungswerts ihres Gebäudes verpflichten, um den Wiederaufbau zu finanzieren. Die Kommission erachtet diese Lösung als effizient und kostengünstig, da Beiträge erst im Ereignisfall fällig werden und im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Versicherung nicht laufend Prämien zu bezahlen sind.
Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage ab. Sie befürchet, dass die Vorlage das Prinzip der Eigenverantwortung schwächt, da mit einer staatlichen Absicherung der Anreiz schwindet, sich freiwillig gegen Erdbeben zu versichern – obwohl auf dem Versicherungsmarkt ein entsprechendes Angebot besteht. Der vorgeschlagene Solidaritätsmechanismus stelle zudem keinen angemessenen Ausgleich zwischen verschiedenen Regionen und zwischen Eigentümern, Mietenden und der Allgemeinheit her. Auch in der konkreten Umsetzung befürchtet die Minderheit grosse administrative Aufwände und Unsicherheiten.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)
urek.ceate@parl.admin.ch