26.022
Loi fédérale sur le soutien aux victimes de l'incendie de Crans-Montana du 1er janvier 2026
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Eintreten auf Vorlage 1
Antrag der Minderheit
(Schwander)
Nichteintreten auf Vorlage 1
Antrag Friedli Esther
Rückweisung der Vorlagen 1 und 2 an den Bundesrat
mit dem Auftrag, die Vorlage wie folgt sorgfältig zu überarbeiten:
1. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist zu präzisieren; insbesondere ist zu definieren, inwiefern auch ambulant behandelte Personen und Härtefälle aufgrund des erlittenen Unbills berücksichtigt werden.
2. Die Höhe des Solidaritätsbeitrags an die Betroffenen ist nach Möglichkeit in Abhängigkeit der erlittenen Unbill zu differenzieren.
3. Es sollen die rechtlichen Möglichkeiten vertieft abgeklärt werden, um den Solidaritätsbeitrag in Form eines Beitrags der Eidgenossenschaft an die vom Kanton Wallis initiierte Stiftung "Beloved" zu leisten.
4. Die gesetzlichen Grundlagen zum runden Tisch sind zu überarbeiten und die Fragen im Mitbericht der Finanzkommission zuhanden des Rates schriftlich zu beantworten.
Proposition de la majorité
Entrer en matière sur le projet 1
Proposition de la minorité
(Schwander)
Ne pas entrer en matière sur le projet 1
Proposition Friedli Esther
Renvoyer les projets 1 et 2 au Conseil fédéral
avec mandat de les remanier soigneusement de la façon suivante :
1. Il convient de préciser le cercle des ayants droit ; il faut notamment déterminer dans quelle mesure les personnes traitées en ambulatoire et les cas de rigueur seront également pris en considération en raison du tort moral subi.
2. Le montant de la contribution de solidarité versée aux personnes concernées doit, dans la mesure du possible, être différentié en fonction du tort moral subi.
3. Il convient d'examiner de manière approfondie les possibilités juridiques permettant de verser la contribution de solidarité sous la forme d'une contribution de la Confédération à la fondation "Beloved" créée à l'initiative du canton du Valais.
4. Les bases légales relatives à la table ronde doivent être remaniées et les questions soulevées dans le corapport de la commission des finances à l'attention du conseil doivent recevoir une réponse écrite.
Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Ich möchte mich zuerst den treffenden und bewegenden Worten unseres Ratspräsidenten vom Montag anschliessen. Er hat das unermessliche Leid und den künftigen Leidensweg der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihrer Angehörigen beschrieben. Unter anderem hat er den beteiligten Rettungskräften und dem Gesundheitspersonal im In- und Ausland den verdienten Dank ausgesprochen. Er hat auf die unabhängigen Behörden verwiesen, die diesen Fall nun auch juristisch aufarbeiten. Ich hoffe, diese Botschaft kommt auch im Ausland an. Zudem hat er die Schweizer Solidarität im föderalen Zusammenwirken hervorgehoben.
Zu Letzterem hat uns der Bundesrat vor genau einer Woche eine dringliche Botschaft übermittelt. Sie enthält drei Massnahmen, von denen zwei im vorliegenden Gesetz abgebildet sind; die dritte Massnahme hat bereits eine gesetzliche Grundlage. Diese beiden Massnahmen beinhalten einen Solidaritätsbeitrag für Opfer sowie einen runden Tisch. Ihre Kommission hat die Vorlage trotz der kurzen Frist vorgestern und gestern während gesamthaft knapp fünf Stunden beraten, dabei die Regierung des Kantons Wallis angehört und einen Mitbericht der Finanzkommission vorliegen gehabt.
Wir sind mit 11 zu 1 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und haben sie in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 1 Stimmen angenommen. Herr Schwander hat Nichteintreten beantragt, es gibt auch einen Rückweisungsantrag.
Ich stelle Ihnen ganz kurz die beiden Hauptelemente vor. Je nachdem gehe ich dann in der Detailberatung weiter darauf ein. Das erste Element, der Solidaritätsbeitrag, ist der anspruchsvollere Teil. Der Bundesrat schlägt vor, für jedes Opfer, das verstorben ist oder eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat, pauschal und dringlich 50 000 Franken zu zahlen. Ich wage zu behaupten, dass jeder und jede den Opfern diesen Betrag an sich von Herzen gönnt. Eine erste Schwierigkeit liegt aber in der Frage, wofür der Betrag genau ausgerichtet wird. Ist das eine Art Genugtuung für erlittenen Schmerz? Dann muss man sich die Frage der Dringlichkeit stellen. Oder ist es nicht vielmehr eine Nothilfe angesichts dringlicher Kosten? Dann stellen sich weitere Fragen, zum Beispiel, wie es bei Verstorbenen aussieht oder wie es punkto Opferhilfe aussieht. Oder geht es, wie es in der Botschaft oft heisst, um ein Zeichen der Anteilnahme, unausgesprochen wohl auch um ein Zeichen gegenüber dem Ausland? Wie dem auch sei, das waren noch die einfacheren Fragen.
Die schwierigeren Fragen liegen in der Gleichbehandlung mit Opfern anderer Unglücksfälle in der Vergangenheit und, via Präjudiz, in der Zukunft. Der Bundesrat begründet die ausserordentliche Zahlung, die er uns vorschlägt, mit der Vielzahl von Opfern. In der Tat kannte die Schweiz in jüngerer Zeit glücklicherweise keine Katastrophe mit so vielen Opfern. Kollektive Massnahmen wie die nationale Gedenkfeier, die internationale Koordination durch den Bund, ein runder Tisch mit Opfern und Haftpflichtigen oder eine Bundesabgeltung der Opferhilfe sind daher relativ einfach zu begründen. Schwieriger wird es beim Vergleich dieser Leistung an individuelle Opfer mit der Leistung an andere Opfer in deren individueller Situation, die zumeist keine solche Leistung erhalten.
Der Bundesrat führt aus, dass die Vielzahl von Opfern auch die Position des einzelnen Opfers schwächt. Erstens sei dadurch die Justiz überlastet, und das mache die Verfahren länger und komplizierter. Zweitens seien die Leistungslimiten von Versicherungen und allfälligen Schädigern schneller erreicht. Drittens seien die Spitäler vor Ort überlastet, weshalb Opferfamilien dann aufwendig ins Ausland reisen und dort verweilen müssen.
Das sind allesamt sicher erschwerende Umstände. Wenn man sie genau anschaut, dann stellt man fest, dass auch Einzelopfer anderer Unglücksfälle lange Prozesse zu gewärtigen haben. Sie haben oft Haftpflichtige vor sich, die zu wenig oder gar keine Mittel haben. Oder im Falle höherer Gewalt haben sie vielleicht überhaupt keinen Haftpflichtigen vis-à-vis. Die Kosten für Spitalaufenthalte im Ausland sind zu grossen Teilen von der Opferhilfe gedeckt.
Es bleibt damit anspruchsvoll, zu begründen, weshalb man gewissen Opfern eine individuelle Leistung gibt, anderen aber nicht.
Hier gab es für uns noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Zu beachten ist einmal die Dimension des internationalen Ansehens der Schweiz, auch wenn der Bundesrat mehrfach betont hat, dass man bei reiner Schweizer Opferbeteiligung das Gleiche gemacht hätte. Der Bundesrat selber sagt weiter, die Dimension des Vorfalls rufe eben auch nach einer solchen individuellen Anerkennung.
Noch ein letzter Aspekt, der auch zu berücksichtigen war: Ihre Kommission hat nicht auf der grünen Wiese operiert und sich nicht aus dem Nichts überlegt, was man jetzt noch tun könnte, sondern sie hatte einen Entwurf des Bundesrates und auch eine öffentliche, auch internationale Ankündigung des Bundesrates vor sich. Nun, in dieser anspruchsvollen Situation hat sich Ihre Kommission dafür entschieden, den bundesrätlichen Entwurf zugunsten der Opfer zwar im Grundsatz mitzutragen, ihn aber mit einem Regressmechanismus zu ergänzen. Für die Opfer selber soll sich dadurch wenig ändern. Weiterhin würden sie das Geld dringlich erhalten; sie würden es sicher erhalten, und sie würden es definitiv erhalten. Der Bund soll aber das Recht erhalten, dieses Geld dann bei Haftpflichtigen wieder einzutreiben, sofern diese alle Opferansprüche zuerst befriedigt haben, realistischerweise kann das primär im Falle einer Staatshaftung greifen. Diesen Regressmechanismus, den ich Ihnen später im Detail gerne noch weiter vorstelle, hat Ihre Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, und es gibt dazu keine Minderheit.
Die Motivation für diesen Regress ist, die Ungleichbehandlung zu allen anderen Opfern zu mildern und auch das Präjudiz für künftige Fälle einzuschränken, denn der Betrag ist so keine Zahlung mehr on top, quasi zusätzlich zu einer vollen Haftpflichtentschädigung, sie ist nur noch, aber immerhin ein starker Vorschuss. Das Opfer darf den Betrag in jedem Fall behalten; er kommt aber nicht zusätzlich zu den Haftpflichtansprüchen hinzu, sondern löst jene teilweise ab, und der Bund kann ihn dann unter Umständen zurückfordern. So viel zu dieser Zahlung.
Das zweite Element war einfacher, das war der runde Tisch. Es war in der Kommission unbestritten, dass ein runder Tisch unter Leitung des Bundes eingerichtet werden soll - und zwar auch zum Zwecke von Vergleichsgesprächen -, dass die Teilnahme freiwillig und unpräjudiziell sein soll und dass der Bund die Organisationskosten tragen soll. Ziel muss es sein, aufwendige und langwierige Prozesse zu vermeiden und damit zum einen die Opfer zu entlasten, zum andern aber auch die Justiz. Diese Bestimmungen scheinen uns auch dringlich zu sein. Es laufen bereits exploratorische Gespräche zu diesem runden Tisch, und er kann seinen Zweck am besten erfüllen, wenn er sofort starten kann.
Aus staatspolitischen Gründen aber will Ihre Kommission Dringlichkeitsrecht nur genau so weit anwenden, als dies auch notwendig ist. Alle Bestimmungen, die man auch im ordentlichen Recht diskutieren und erlassen könnte, soll man auch im ordentlichen Verfahren erlassen. Das betrifft verschiedene Aspekte des runden Tischs, zum Beispiel die Teilnahmerechte in Artikel 5. Da stellt sich die Frage, wie man die vielen Stimmen der Opfer und ihrer Vertreter einbringt. Es gibt über 200, die da infrage kommen, das kann ein runder Tisch kaum prästieren. Deshalb wird er ein Konzept zur Opfervertretung am Tisch - nicht vor Gericht, aber am Tisch - benötigen. Das ist eine Frage, die sich da stellen wird. Auch die finanzielle Beteiligung des Bundes gemäss Artikel 6 haben wir auf den ordentlichen Prozess verschoben, auch mit der Bestätigung seitens der Verwaltung, dass diese Fragen nicht gleich dringlich seien. Auch die Finanzkommission hatte diese Ausgliederung angeregt. Das wollen wir eben im ordentlichen Verfahren behandeln, aber auch damit keine Zeit verlieren; wir haben es bereits für März und April 2026 auf der Traktandenliste.
Dies zur Vorlage; zum Rückweisungsantrag würde ich dann gerne Stellung nehmen, wenn er begründet ist.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Der Kommissionssprecher hat mit dem unermesslichen Leiden begonnen. In diesem Umfeld dürfte es sehr schwierig sein, eine Gegenposition einzunehmen. Unsere Aufgabe ist es, jetzt diese Katastrophe aufzuarbeiten. Wenn Sie eine Katastrophe aufarbeiten, müssen Sie eine gewisse Distanz einnehmen. Ich versuche, diese Distanz einzunehmen, auch wenn es um unermessliches Leiden geht.
Eine Vorbemerkung: Wenn Eltern ein Kind bei einem Autounfall verlieren, wenn Eltern Kinder - ich spreche nicht von einem Kind, sondern von Kindern - in den Flammen des eigenen Elternhauses verlieren, wenn Eltern ein Kind bei einem tödlichen Absturz in den Bergen verlieren und es tagelang nicht finden, sind für sie Schock, Trauer, Wut, Verzweiflung, Leid, Qualen, Not, Hoffnungslosigkeit, Schwermut, Selbstaufgabe, Vorwürfe, Selbstvorwürfe nicht anders, als wenn sie ein Kind mit anderen Kindern zusammen in den Flammen von Crans-Montana verlieren.
Wie läuft das heutige Verfahren ab? Sie haben eine Phase 1 der Soforthilfe, und Sie haben eine Phase 2 der Überbrückungshilfe. Bei dieser Überbrückungshilfe geht es darum, die Familien zu unterstützen, damit sie nicht in finanzielle Notlagen geraten, weil die Verfahren langwierig und schwierig sind. In dieser Phase geht es darum, nach dem Grundsatz der Bedürftigkeit finanzielle Beiträge zu sprechen. In dieser Phase geht es darum, nach dem Grundsatz der Verletzungen bzw. nach dem Grundsatz der Schwere entsprechende finanzielle Beiträge zu sprechen. Diese Phasen funktionieren in all diesen Fällen, die ich sehr genau kenne.
Anschliessend kommt, parallel zur Soforthilfe und zur Überbrückungshilfe, das rechtsstaatliche Verfahren mit Aufarbeitung, Abklärungen und der Feststellung der Verantwortlichen. Wenn die Verantwortlichen rechtskräftig feststehen, steht auch fest, wer bezahlen muss. Wenn feststeht, wer bezahlen muss, können wir feststellen, ob allenfalls Deckungslücken bestehen.
So läuft das heutige Verfahren mit den entsprechenden Phasen ab. Es ist ein Netz, ein enges Netz, mit welchem versucht wird, die betroffenen Familien vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren.
Mit dieser Vorlage nehmen wir die Phase der Soforthilfe und die Phase der Überbrückungshilfe fälschlicherweise, und das ist meines Erachtens nicht nachvollziehbar, zusammen, betiteln diese zwei Phasen, das ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, mit "Solidaritätsbeitrag", setzen einen runden Tisch ein, mit dem Ziel, möglichst schnell Vergleichslösungen zu erzielen, und nehmen gleichzeitig ein mögliches Ergebnis vorweg, indem wir jetzt schon davon ausgehen, dass es eine Deckungslücke gibt und dass diese Opfer wegen der grossen Zahl schlechtergestellt sind als alle bisherigen. Das machen wir im vollen Bewusstsein, dass damit der Rechtsstaat verwässert, missachtet, ausser Kraft gesetzt und im besten Fall übersteuert wird. Eine Missachtung und Übersteuerung des Rechtsstaates ist meines Erachtens nur geboten, wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert oder wenn der Rechtsstaat offensichtliche Lücken aufweist.
Werfen wir einen Blick in die Vergangenheit. 1998 hat unser System den Swissair-Absturz in Halifax mit 229 Toten gut gemeistert. Unser System hat im Katastrophenjahr 2011 den Flugzeugabsturz in Bassersdorf, die Frontalkollision im Gotthardtunnel und das Attentat in Zug mit insgesamt 38 Toten und mehreren Verletzten gut gemeistert. Unser System hat 2013 das Car-Unglück in Siders mit 28 Toten, darunter 22 belgische und niederländische Kinder, und 24 Verletzten gut gemeistert. Es gibt noch viele Beispiele. Das letzte ist der Absturz der Tante Ju 2018 in Flims mit 20 Toten. Unser System hat das gut gemeistert, weil es nach diesen Phasen, die ich vorhin erwähnt habe, vorgegangen ist.
Hätte der Rechtsstaat in diesen Fällen in der Vergangenheit nicht funktioniert, dann hätte meines Erachtens der Bundesrat dem Parlament schon längstens Verbesserungsvorschläge unterbreiten müssen. Es gab aber in der Vergangenheit und es gibt auch heute keine Anzeichen, dass unser Rechtsstaat nicht funktioniert. Die Schweiz hat viele Katastrophen mit unzähligen Toten, Schwerverletzten und unzähligem Leiden in den beschriebenen Verfahren gemeistert.
Mein persönliches Zwischenfazit: Die Anzahl Opfer ist nach den Erfahrungen, die ich jetzt aufgezeigt habe, noch kein Grund, unseren bewährten Rechtsstaat und unser bewährtes System mit den Kantonen im vorliegenden Fall ausser Kraft zu setzen bzw., wenn Sie das nicht gerne hören möchten, zu übersteuern.
Jetzt kommt meines Erachtens der letzte Grund: Es wird gesagt, wir müssten international ein Zeichen setzen, wir müssten ein Zeichen der Solidarität setzen. Ja, da bin ich mit allen einig. Dann setzen wir ein Zeichen, bewilligen wir einen fixen Beitrag in den Fonds des Kantons Wallis und lassen den Kanton Wallis für die Opfer im Rahmen des bisherigen, bewährten Systems arbeiten.
Mit dieser Vorlage setzen wir international, da bin ich fest überzeugt, ein falsches Zeichen. Indem sich der Bund des runden Tisches und des Falles annimmt, setzen wir international ein Zeichen, dass unser Rechtsstaat offensichtlich nicht funktioniert, dass unser bewährtes System offensichtlich nicht funktioniert und dass wir deswegen unseren mangelhaften Rechtsstaat übersteuern müssen. Was ist das für ein Zeichen, was ist das für ein internationales Zeichen? Meines Erachtens ist es ein falsches Zeichen. Warum? Mit diesem Zeichen rufen wir offensichtlich und geradezu nach internationalen Begehrlichkeiten. Zur Erinnerung: Die italienische Regierungschefin hat sich zur persönlichen Anwältin der italienischen Opfer erklärt. Damit werden die Anwälte der italienischen Opfer zu nichts anderem als zum verlängerten Arm der Regierungschefin, und die Schweiz kann sich aus diesen Fesseln nur lösen, wenn sie sich mit einem namhaften Beitrag am runden Tisch beteiligt - was nicht vorgesehen ist, der Beitrag ist auf 20 Millionen Franken begrenzt -; da mache ich mir nichts vor.
Sie mögen diese Gedanken als falsch oder gar als Gedanken eines Irrläufers abtun. Damit könnte ich sicher leben. Eines muss ich dennoch festhalten. Wir haben in den letzten dreissig, vierzig Jahren offensichtlich verlernt, Undenkbares zu denken. Auch in Zukunft wird es Katastrophen geben.
Ich äussere zwei letzte Gedanken:
1. Die geplanten Vergleichsverhandlungen schonen nach meiner Erfahrung die Versicherungen, die Vergleichsverhandlungen schonen die Verantwortlichkeiten, die Vergleichsverhandlungen schonen die verantwortlichen Behörden. Das kann ich nicht unterstützen. Das Schlimmste für die Opfer ist, wenn die Verantwortlichen geschont werden und nicht mit allen Mitteln des Rechtsstaates zur Rechenschaft gezogen werden.
2. Am runden Tisch können wir den Fall nicht regeln, wenn sich nach zwanzig Jahren die Verletzungen verschlimmern. Oder gibt es einen zweiten runden Tisch, wenn die internationale Reputation zu wahren ist?
Auf die gesetzlichen Mängel komme ich in der Detailberatung zurück.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit geben wir dem Bundesrat die Möglichkeit, im ordentlichen Verfahren eine Vorlage auszuarbeiten, die auf dem bewährten System aufbaut.
Ich bitte Sie entsprechend, meinem Antrag oder zumindest dem Einzelantrag Friedli Esther zu folgen.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Entwurf 2 dieser Vorlage betrifft den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026, den die Finanzkommission beraten hat. Sie stellt verschiedene Anträge, die von denen des Bundesrates abweichen. Auf diesen Bundesbeschluss ist zwingend einzutreten. Zwischen dem Bundesgesetz und diesem Bundesbeschluss besteht ein Zusammenhang. Ich erteile der Sprecherin und Präsidentin der Finanzkommission, Frau Herzog, das Wort.
Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Der Präsident hat es erwähnt: Zwei Kommissionen haben sich mit der Vorlage befasst, wobei sich die Finanzkommission im Wesentlichen nur mit Entwurf 2 mit den finanziellen Auswirkungen, also dem Nachtrag Ia, beschäftigt hat. Aber selbstverständlich kann man kein Geld sprechen, ohne über die Inhalte zu sprechen, und genau das haben wir in der Finanzkommission ausführlich getan. Deshalb ist es sinnvoll, dass ich diese Berichterstattung gleich zu Beginn mache, weil es eben nicht nur um Geld geht, sondern auch darum, dass wir uns mit denselben Fragen befasst haben wie die Kommission für Rechtsfragen. Heute liegen uns zudem neue Anträge vor, die wir nicht alle besprechen konnten. Dazu werde ich mich später äussern, denn diese Anträge beziehen sich ebenfalls auf unsere Diskussion. Unter Umständen kann ich im Namen der Kommission noch einen Beitrag leisten.
Ganz allgemein: Wir konnten das Spezialgesetz, also Entwurf 1, nicht beraten. Deshalb kann ich nicht wirklich zur Rückweisung sprechen. Trotzdem haben wir die gesamte Vorlage ausführlich diskutiert. In der Finanzkommission ging es dabei um die Dringlichkeit und die Frage, wie sinnvoll es ist, diese Beträge im Dringlichkeitsverfahren zu sprechen und das Gesetz in dieser Form zu verabschieden. Dabei entstand die Idee, die Vorlage aufzuteilen, unter anderem in einen dringlichen Teil. Dazu gehörte nach unserer Auffassung ganz klar der Solidaritätsbeitrag. Wenn man diesen Beitrag nicht jetzt spricht, muss man ihn später auch nicht mehr sprechen. Darin liegt die Dringlichkeit, die wir erkannt haben. Wir fanden, dass es ebenso dringlich ist, den runden Tisch jetzt einrichten zu können, wobei wir viele Fragen zur Ausgestaltung des runden Tisches und zu den Leistungen hatten, die der Bund im Rahmen von Vergleichen allenfalls erbringen sollte, insbesondere zu den 20 Millionen Franken. Deshalb fanden wir, dass dieser Teil im ordentlichen Verfahren beraten werden sollte. Der dritte Teil umfasst das Opferhilfegesetz und die Möglichkeit des Bundes, die Kantone zu unterstützen. Nach ausführlicher Diskussion waren wir der Meinung, dass dieser Bereich zum ersten Teil gehören sollte. Die RK hat diesen Vorschlag aufgenommen, was wir sehr begrüsst haben.
Wir hielten zwei Sitzungen ab, die eine am Freitag, 27. Februar 2026, die andere gestern. Dabei diskutierten und prüften wir die Beschlüsse der RK. Uns lagen in der Kommission verschiedene Anträge vor, auf die ich zwar bei den einzelnen Artikeln eingehen könnte, was aber wenig Sinn ergibt, da sie unsere Diskussion sehr gut widerspiegeln und aus Sicht der Finanzkommission auf den Inhalt und die Problematik eingehen, die wir heute Morgen insgesamt diskutieren werden. Gewisse Anträge, darunter der Antrag Friedli Esther, lagen uns in dieser Form nicht vor. Ich werde auf den Antrag Friedli Esther eingehen, nachdem Kollegin Friedli ihn begründet hat.
Bei Artikel 1 hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die RK den Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken nicht infrage stellt, jedoch ein Regressrecht vorschlägt. Über dieses Regressrecht muss man sich Gedanken machen; darum hatten wir in unserem Mitbericht auch gebeten. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass unsere Bedenken aufgenommen und im Spezialgesetz mit Artikel 7b entsprechend ausformuliert wurden. Zudem war es uns ein Anliegen - und das ist dort aufgenommen worden und für uns sehr wichtig -, dass sich mögliche Rückforderungen nicht gegen die Opfer richten, sondern gegen die verantwortlichen Akteure. Gestern hatten wir zudem eine ausführliche Diskussion über den Kreis der Begünstigten; ich glaube, dieser Punkt ist auch für die heutige Debatte wichtig. Wir haben über die Definition mit dem Begriff "stationäre Spitalbehandlung" ausführlich gesprochen. Unter anderem haben wir uns gefragt, ob diese Definition wirklich praxistauglich ist. In seiner Botschaft hat der Bundesrat diese Definition verwendet. Es ist dieselbe Definition, wie sie der Kanton Wallis verwendet hat. Es gehört zum Konzept des Kantons Wallis, auf dessen Grundlage er den Opfern 10 000 Franken zugesprochen hat, und die 50 000 Franken Solidaritätsbeitrag sollen sich am selben Konzept orientieren. Nach ausführlicher Diskussion hat unsere Kommission zugestimmt, dass dasselbe Konzept angewendet wird.
Damit war die Diskussion noch nicht beendet. Der Betrag, den wir für die Solidaritätsbeiträge sprechen, die 7,8 Millionen Franken im Nachtrag Ia, ergibt sich aus der Rechnung "156 Anspruchsberechtigte mal 50 000 Franken".
Es gab dann eine Unsicherheit. Wir fragten uns, ob die Definition mit "stationär", also stationär verstorbene und stationär behandelte Opfer, was 156 Personen ergibt, eine sinnvolle Definition ist. Es gab eine Unsicherheit zur Unterscheidung von "ambulant" und "stationär" behandelten Opfern. Man konnte uns zeigen, dass man eine Definition wählen muss. Man hätte auch mit den Kategorien leicht, mittel und schwer verletzt arbeiten können, aber das wären auch schwierige Kategorien gewesen. Man konnte uns also zeigen, dass es Sinn ergibt, mit der gewählten Definition zu arbeiten. Es muss aber ein gewisser Handlungsspielraum gegeben sein. Wenn also ein Verletzter in einem ersten Moment vielleicht nicht stationär, sondern ambulant behandelt wurde, soll dies nicht ein Kriterium sein, um diese Person vom Genuss eines Solidaritätsbeitrages auszuschliessen. Wir wollen hier einen Handlungsspielraum geben, es soll die Summe von 7,8 Millionen Franken gesprochen werden, auch wenn das Geld vielleicht nicht ganz ausgeschöpft wird. Die Kommission hat einen Antrag, der die Summe auf 7 Millionen Franken reduzieren wollte, mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Wir mussten das Ganze auch finanzpolitisch diskutieren. Uns liegt der Entwurf 2 vor, der die Auszahlung und die Berichterstattung durch den Kanton regelt. Es ist eine Ausgabenbewilligung; wenn der Kredit nicht ausgeschöpft wird, wird er nicht ausgeschöpft. Aber die Summe soll zur Verfügung stehen, um möglichst eine Gleichbehandlung der Opfer zu gewährleisten. Das ist uns sehr wichtig, wie unsere Diskussion gezeigt hat. Der Kanton Wallis ist ja verpflichtet, alle zwei Monate Bericht zu erstatten. So sollte garantiert werden können, dass alles korrekt erfolgt. Dies zum Solidaritätsbeitrag.
Zum runden Tisch: Die Kommission hat Artikel 2 mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar zugestimmt. Wir sind klar der Ansicht, dass der runde Tisch seine Arbeit aufnehmen und dass die genaue Ausgestaltung, wie die Kommission für Rechtsfragen vorschlägt, im ordentlichen Verfahren erarbeitet werden soll.
Artikel 3 hat die Kommission, entsprechend dem Konzept der Aufteilung, aus dem Gesetz gestrichen, und zwar mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ob sich der Bund mit 20 Millionen Franken oder mit wie viel Geld subsidiär an Vergleichslösungen beteiligt und wie der runde Tisch genau aussehen wird, soll im ordentlichen Verfahren geklärt werden und muss also später entschieden werden. Es ist nicht ein Entscheid gegen eine allfällige Beteiligung, sondern für eine Aufteilung der Vorlage. Die Ausgestaltung des runden Tisches soll im ordentlichen Verfahren erfolgen.
Zu Artikel 4, den Entschädigungen der Opfer: Uns war in der ganzen Diskussion bewusst, dass die Gleichbehandlung der Opfer eine wichtige Frage ist, vor allem auch für die Opfer von anderen Unglücksfällen. Wir haben deshalb beschlossen, dieser Logik der Gleichbehandlung in Artikel 4 Rechnung zu tragen und gleich vorzugehen wie in anderen Fällen. Wir sind dafür, dass der Bund sich qua Opferhilfegesetz an den Kosten der Kantone beteiligt, aber nicht bis maximal zur Hälfte, sondern bis maximal zu einem Drittel der Kosten, wie dies in anderen Fällen, zum Beispiel nach dem Anschlag von Luxor, schon der Fall war. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen haben wir hier einen Änderungsantrag beschlossen.
Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Vorlage 2, also dem Nachtrag Ia, zugestimmt.
Aufgrund der Schwierigkeiten, mit welchen wir in dieser Diskussion konfrontiert waren, entstand die Idee für ein Kommissionspostulat, mit welchem die Frage der Entschädigung von Opfern in der Schweiz und insbesondere eben auch die bestehenden Mängel im Opferhilfegesetz evaluiert werden sollten. Der Antrag auf ein Postulat wurde indes vor allem aus formalen Gründen - weil dies vielleicht eher nicht Sache der Finanzkommission ist - mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt; dies zu Ihrer Kenntnisnahme.
Fazit: Die Finanzkommission hat dem Nachtrag Ia und einem Änderungsantrag zugestimmt. Ich bitte Sie, diesem Beschluss zuzustimmen. Ich werde mich zu den Anträgen dann noch im Einzelnen äussern.
Friedli Esther · Mit-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir haben am Montag mit einer Schweigeminute der furchtbaren Tragödie in Crans-Montana gedacht. Diese Tragödie hat in den letzten Wochen und Monaten die Leute in der ganzen Schweiz und noch viele mehr aufgewühlt und mitgenommen. Sie bewegt die Leute noch immer. Vor diesem Hintergrund sind wir es allen Betroffenen und den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land schuldig, dass wir eine sorgfältige Analyse und eine sorgfältige Gesetzgebung machen. Wir sind es aus meiner Sicht auch wirklich allen schuldig, dass wir den Grundsatz des Ständerates - wir nehmen uns Zeit, wir wollen keine Schnellschüsse, wir überlegen, was richtig und wichtig ist, und legiferieren sehr präzis - ernst nehmen.
Der Bundesrat hat uns letzten Mittwoch eine Botschaft überwiesen, die wir in den vergangenen Tagen in verschiedenen Kommissionen intensiv beraten haben. Ich bin Mitglied der Finanzkommission. Wir haben letzten Freitag eine sehr lange Diskussion geführt; wir führten gestern nochmals eine lange Diskussion. Auch die Kommission für Rechtsfragen hat getagt. Ich bin immer mehr zum Schluss gekommen, dass in dieser Vorlage noch viele Fragen offen sind und vieles unklar ist, dass wir deshalb auf das Bremspedal drücken, einen Schritt zurückgehen und die Vorlage dem Bundesrat nochmals zur Überarbeitung mitgeben sollten.
Ich bin nicht gegen einen Solidaritätsbeitrag, auch der runde Tisch ist eine wichtige Sache, aber es stellt sich die Frage, wie dieser Solidaritätsbeitrag ausgestaltet ist. Es stellen sich auch sehr viele Fragen zu diesem runden Tisch. Das hat mich dazu bewogen, diesen Rückweisungsantrag zu stellen.
Ich erlaube mir, etwas detailliertere Ausführungen zu machen. Zum Solidaritätsbeitrag: Wir hatten gestern - die Sprecherin der Finanzkommission hat es ausgeführt - eine längere Diskussion darüber, welches die anspruchsberechtigten Personen bei diesem Solidaritätsbeitrag seien. Die Verwaltung hat uns aufgelistet, wie viele Personen verstorben sind - diese Gewissheit haben wir leider - und wie viele Leute stationär behandelt wurden. Gemäss der Liste, die uns abgegeben wurde, kommt man auf 41 Verstorbene und 85 Personen, die stationär behandelt wurden. Das ergibt 126 Personen. Rechnet man die Zahl mal 50 000, kommt man auf 6,3 Millionen Franken. Der Bundesrat geht aber von 156 Personen aus. Er orientiert sich am Entscheid des Staatsrates des Kantons Wallis, wonach 30 Personen noch ambulant behandelt wurden. Wie wir gestern erfahren haben, gibt es unter den ambulant behandelten Personen gewisse Härtefälle. Das kann ich alles gut nachvollziehen, aber ich finde, es würde sich lohnen, nochmals klar zu definieren, welches die anspruchsberechtigten Personen sind und wer nicht anspruchsberechtigt ist.
Der Hintergrund ist: In Artikel 1 des Gesetzentwurfes definieren wir klar, dass der Betrag für jede verstorbene Person sowie für jede Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat, ausgerichtet wird. Das steht in der deutschen Fassung. Es gab noch Diskussionen, ob die Übersetzung unklar ist. Gestern hat sich also gezeigt: Es gibt hier eine unklare Legiferierung. Das ist vielleicht auch etwas der Zeit geschuldet. Da sollten wir wirklich nochmals über die Bücher gehen.
Ich bin auch nicht sicher, und das sage ich Ihnen offen, ob es richtig ist, dass wir einfach im Giesskannenprinzip allen 50 000 Franken geben, egal wie schwer die Verletzung ist, egal wie gross der Schaden ist, egal wie die wirtschaftliche Situation der betroffenen Personen ist. Kollege Schwander hat es gut ausgeführt: In unserem Rechtsstaat gibt es ganz klare Bestimmungen. Wir machen eigentlich bei allen staatlichen Leistungen eine Abwägung: Wie ist der Schweregrad, wer ist wie betroffen, wie ist die wirtschaftliche Leistung? Das wird hier nicht berücksichtigt.
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft ausgeführt, welche anderen möglichen Varianten er geprüft hat. Aber ich glaube, er hat diese nicht wirklich vertieft geprüft.
Nach dieser viertägigen Diskussion in den Kommissionen bin ich zum Schluss gekommen: Es wäre eigentlich besser und ich würde es begrüssen, wir würden aus Solidarität in diese vom Kanton Wallis geplante Stiftung einen Beitrag einzahlen. Es ist alt Bundesrätin Doris Leuthard, die diese Stiftung präsidieren wird. Diese Stiftung ist sehr namhaft zusammengesetzt. Diese Stiftung würde dann aufgrund von Reglementen, die sie erstellen wird, beschliessen, wer wie viel bekommt. Damit würden wir einen Beitrag leisten, wir würden aufzeigen: Das ist wirklich eine ganz schlimme Katastrophe, wir wollen einen Solidaritätsbeitrag leisten, aber wir wollen das auch etwas differenziert machen. Es wäre dann an dieser Stiftung, zu entscheiden, wer wie viel Geld erhält. Ich fände das einen besseren Weg. Daher habe ich diesen Antrag gestellt und darin den Auftrag an den Bundesrat präzisiert, so wie ich mir das vorstellen könnte.
Zum runden Tisch wurde schon viel gesagt. In der Kommission für Rechtsfragen und in der Finanzkommission war klar: Dieser runde Tisch ist wichtig. Aber alle haben den Eindruck, dass keine Dringlichkeit besteht. Es gibt sehr viele Fragen. Die Finanzkommission hat einen zweiseitigen Fragenkatalog zuhanden der Kommission für Rechtsfragen und der Verwaltung verabschiedet. Ich habe die Antworten bisher nicht gesehen. In Anbetracht der auch internationalen Tragweite dieses runden Tisches ist es wichtig, dass wir hier seriös nochmals über die Bücher gehen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zurückzuweisen. Er soll uns eine überarbeitete Vorlage zukommen lassen. Manchmal lohnt es sich, etwas nochmals zu überdenken. Das ist eine der ganz grossen Stärken unseres Systems: Wir machen keine überhastete Politik. Wir wollen eine Politik, die im Rahmen unseres Rechtsstaates funktioniert. Wir wollen verlässlich sein.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Chassot Isabelle · Mit-F · Conseil des Etats · Fribourg · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Comme cela a été mentionné à plusieurs reprises, lors du moment de recueillement que nous avons eu lundi après-midi en ouverture de notre session, notre président, et je le remercie pour son intervention, nous a rappelé que si deux mois se sont déjà écoulés, nous n'oublierons jamais la première nuit de l'année. Elle ne quitte pas nos pensées et nous ne devons pas l'oublier. En un instant, 41 vies et d'innombrables rêves et espoirs ont été anéantis de manière absurde et brutale. Les familles et les proches des victimes sont sous le choc, tristes, désespérés, en colère. Cette même nuit, 115 personnes ont certes survécu à la catastrophe. Elles luttent pour se rétablir, et 58 d'entre elles sont encore hospitalisées dans des centres pour grands brûlés en Suisse, mais aussi en France, en Italie, en Allemagne et en Belgique. Certaines luttent encore pour leur vie. Une grande majorité d'entre elles sont jeunes, très jeunes. Leurs proches sont à leur côté, ayant mis de côté leur vie professionnelle. Un chemin long et difficile les attend, marqués à jamais qu'ils sont par de lourdes séquelles physiques et psychologiques.
Comme vous l'avez entendu ce matin, les discussions en commission ont été longues et complexes, et l'urgence dans laquelle nous avons dû les mener suite au délai de transmission du message n'a pas contribué à le faire avec tout le recul et la profondeur nécessaires, ce que je regrette. Dans l'examen du projet du Conseil fédéral, j'ai dès lors fait le choix d'avoir comme seule optique l'intérêt et les perspectives des victimes. La question fondamentale a été pour moi de savoir comment fournir aux victimes et à leurs proches une aide rapide et simple qui leur permette de faire face au cours des prochains mois aux lourdes conséquences du terrible incendie du 1er janvier ?
La question de l'égalité, cela a été mentionné, avec les autres victimes s'est posée, elle est légitime. Les exemples qui ont été mentionnés dans le débat le montrent. La question de l'égalité a fait l'objet de nombreuses interrogations en commission également, le Conseil fédéral les rappelle aussi dans son message. Les instruments juridiques existants aujourd'hui sont en principe efficaces et offrent un soutien approprié aux personnes concernées dans des cas bien définis dans notre pays et permettent un traitement approprié des sinistres ordinaires. Il est cependant clair qu'ils sont avant tout prévus pour des cas individuels et qu'ils se heurtent à des limites structurelles lors de grandes catastrophes comme celle de Crans-Montana. Les prestations sont fragmentées, elles dépendent du statut de la personne concernée, en particulier de son domicile en Suisse ou à l'étranger et de son statut professionnel et elles sont souvent subsidiaires. Dans une mesure plus ou moins importante, il faut passer par des procédures distinctes pour bénéficier de ces prestations, et les cas doivent être clarifiés individuellement. En outre, elles interviennent de façon échelonnée dans le temps. Les personnes concernées sont confrontées à un niveau de complexité élevé, à des incertitudes quant aux responsabilités et à l'étendue des prestations, à des délais de traitement parfois très importants et à des risques financiers. Du point de vue des victimes, de nombreux frais ne sont pas pris en charge ou ne le sont qu'en partie. On peut mentionner les coûts indirects, les dépenses des proches, la perte de gain ou notamment les cas qui ont un lien avec l'étranger, qui sont nombreux dans la catastrophe de la nuit du 1er janvier.
Il importe de ne pas oublier ce qui s'est passé cette nuit. Nous sommes ici dans un cas de catastrophe de grande ampleur avec de nombreuses victimes, suisses et étrangères, confrontées aux difficultés que je viens de mentionner. Nous pouvons parler d'une situation extraordinaire, et les situations extraordinaires nécessitent une solution extraordinaire. Je l'ai mentionné, la ligne directrice est pour moi dans ce projet l'intérêt des victimes, de toutes les victimes. Je soutiens dès lors avec conviction l'octroi d'une contribution de solidarité de 50 000 francs pour chaque personne décédée et pour chaque personne ayant eu besoin d'un traitement en milieu hospitalier.
La solution mise en place pour l'examen des cas permettra un versement rapide aux victimes concernées. C'est de cela qu'il s'agit, et c'est le motif pour lequel le Conseil fédéral a retenu le modèle valaisan.
Nous avons reçu le président du Conseil d'État lors de notre discussion en Commission des affaires juridiques ce lundi matin. Il nous a expliqué les critères en étant conscient du fait qu'ils étaient stricts, puisque les personnes soignées en ambulatoire qui ne seraient pas passées par le stationnaire ne pourraient pas recevoir cette contribution. Il a mentionné l'un ou l'autre cas de rigueur, qu'il importerait de pouvoir examiner, de personnes sorties après quelques heures pour pouvoir rechercher leurs proches, mais qui ont des mains entièrement brûlées et qui auront besoin de soins de réhabilitation pendant une année. C'est dans ce genre de cas que nous devons avoir aussi une approche dans l'intérêt des victimes.
La commission vous propose d'introduire pour cette contribution des dispositions sur la transparence et le recours que le Conseil fédéral n'avait pas prévu. Les notions de solidarité et de recours peuvent paraître antinomiques. Elles ne le sont cependant pas à l'épreuve de l'examen de la réalité. Nous sommes dans une situation extraordinaire, mais même dans une telle situation il importe d'appliquer les règles ordinaires lorsque cela est possible. La transparence et le recours en font partie. Il importe dès lors de les introduire dans le projet de loi. J'aimerais souligner un élément essentiel : le droit de recours de la Confédération est à l'encontre des responsables des dommages et des tiers responsables mais pas des victimes. Si seule une partie de l'indemnisation due par le tiers peut être recouvrée - et on ne peut l'exclure -, l'indemnisation sert en premier lieu à satisfaire les prétentions de la victime ou de ses proches.
Je soutiens également l'organisation de la table ronde et remercie le Conseil fédéral et l'Office fédéral de la justice pour les travaux déjà menés. J'espère vivement que ce processus structuré, organisé par et sous la responsabilité de la Confédération, permettra de servir d'organe central de coordination, de dialogue et de médiation avec l'objectif de faciliter le dialogue et de poser un cadre permettant de trouver des solutions cohérentes. Je suis consciente du fait que l'issue de cette table ronde est ouverte, mais qu'elle représente une opportunité de trouver des solutions transactionnelles qui évitent, là aussi, aux victimes de longs et coûteux procès. L'objectif, là encore, demeure d'aider au mieux les victimes.
Je soutiens également la scission du projet. Le montant de 20 millions de francs ne présente pas de caractère d'urgence. Il peut et doit être discuté dans le cadre de la procédure ordinaire. Les questions du modèle, des acteurs concernés, de la subsidiarité, des critères, du recours et de la subrogation pourront être examinées en détail. C'était une partie de la liste des questions que nous a soumises la Commission des finances et que nous examinerons dans le délai. Le délai que nous a donné le Conseil fédéral ne le permettait pas.
Je soutiens enfin l'indemnisation des cantons concernés pour les frais de l'aide aux victimes, qui leur permettra de répondre aux demandes. Les cantons ont réagi très rapidement. Ils ont adapté leurs critères pour pouvoir y répondre, à nous de les soutenir. Nous sommes là dans le cadre ordinaire de la loi sur l'aide aux victimes.
Permettez-moi une remarque sur un élément qui a été formulé à deux reprises, à savoir la proposition de verser le montant à la fondation mise en place par le canton du Valais. La Commission des affaires juridiques en a discuté à deux reprises, encore hier matin. La solution a été mentionnée dans ce débat. C'est une des alternatives qui a été examinée au chapitre 3. Nous avons abordé le délai de mise en oeuvre et aussi le but humanitaire de la fondation, qui ne s'inscrit pas dans l'aide au secours, mais qui doit intervenir ultérieurement et toucher un panel plus large que les seules victimes au sens des critères prévus dans le projet de loi qui nous est soumis. Surtout, il ne peut être exclu à ce stade que le canton du Valais soit appelé à répondre sous l'angle de la responsabilité des collectivités publiques, selon des informations complémentaires reçues. Seuls les résultats de l'enquête le montreront. Imaginez politiquement que nous versions en tant que Confédération des montants à une fondation créée par un organe qui pourrait, le cas échéant, répondre à titre de collectivité publique. Cet élément a, à lui seul, dans la discussion commune entre le canton et la Confédération, exclu cette variante. Cela m'apparaît compréhensible, voire nécessaire.
C'est avec ces remarques que je vous invite à entrer en matière et à soutenir le projet dans la version de la majorité et à refuser le renvoi. Nous montrerons ainsi notre solidarité et notre volonté d'être aux côtés des victimes et de leurs proches, hier comme aujourd'hui. Nous sommes en pensée avec elles. Je vous remercie dès lors pour la décision que vous prendrez tout à l'heure d'adopter le projet dans la version de la majorité.
Broulis Pascal · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe libéral-radical
D'abord, je remercie notre président, M. Engler, pour ses propos pondérés et adaptés à ce drame de Crans-Montana en ouverture de notre session de printemps. J'exprime également toute ma compassion aux personnes touchées par ce drame. Mon canton, le canton de Vaud, a été terriblement touché par ce drame, avec de nombreuses victimes vaudoises. Aujourd'hui, on parle bien des personnes, des victimes. Ce n'est pas uniquement le canton du Valais qui est à l'ordre du jour, mais c'est aussi aux victimes qu'il faut penser.
Lundi, nous, les parlementaires, avons rendu hommage à ces victimes. Aujourd'hui, nous examinons un projet de loi scindé en deux, avec un projet plutôt juridique et un projet plutôt financier, mais c'est un tout qu'il faut traiter aujourd'hui, puisque l'entrée en matière permettra de préparer l'avenir pour les personnes touchées par ce drame.
Je vous invite donc à entrer en matière et à soutenir le travail des deux commissions qui ont travaillé d'arrache-pied, puisque, là aussi - cela a été relevé par ma collègue Chassot -, on n'a pas compté nos heures, pour traiter le côté juridique et le côté financier. Pour la Commission des finances, c'était cinq heures.
Je regrette vraiment le travail du Conseil fédéral qui nous a mis dans une situation un peu embarrassante. La Commission des affaires juridiques a travaillé sur des propositions de la Commission des finances, la mienne, sur le problème des recours et du retour potentiel de certaines sommes que l'on aurait versées. Ce sur quoi on va voter aujourd'hui, le débat qui a eu lieu en commission, on le retrouve dans les procès-verbaux des commissions, mais pas du tout dans un exposé des motifs. Les articles 7a et 7b ont été traités en commission. Je remercie sincèrement la Commission des affaires juridiques d'avoir trouvé un chemin pour traiter du droit de recours, qui est important. Ce dossier sera très long à traiter. Je pense qu'on aura encore à parler de Crans-Montana pendant une dizaine d'années.
Le travail des commissions s'est fait sereinement et calmement. Nous avons pu compter sur l'administration professionnelle, qui nous a apporté son éclairage, aussi bien juridique que financier. Nous avons pu examiner la question de qui aura droit aux aides. Pour cela, on s'est basé sur le travail du canton du Valais. On ne va pas faire de l'épicerie. On a encore débattu hier de savoir s'il fallait ajouter aux morts les gens qui étaient en état stationnaire, en traitement ambulatoire et ceux qui étaient partiellement blessés ou pas. Ce n'est pas la question. Aujourd'hui, on doit se calquer sur le travail du canton du Valais, qui a été fait d'une façon professionnelle. D'ailleurs, on y reviendra forcément.
Il en va, dans l'esprit confédéral, d'une solidarité nationale et également internationale. C'est dans cet esprit qu'à titre personnel, je suis entré en matière, après les propositions qui ont été faites. J'espère qu'aujourd'hui, on acceptera les montants retenus, avec les 7,8 millions de francs, et qu'on postposera la décision sur les 20 millions, puisque là aussi, je pense personnellement qu'il n'y a pas d'urgence. C'est un travail de longue haleine. La mise en place de la table ronde prendra du temps. La coordination entre le canton du Valais, l'international et la Confédération prendra implicitement du temps.
Au nom de cette solidarité confédérale, je vous invite à entrer en matière et à soutenir les propositions présentées par vos deux commissions.
Poggia Mauro · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La tragédie de Crans-Montana nous a tous profondément affectés et ébranlés. Nous le sommes toujours, et nous savons ici mieux que personne que les lois issues de l'émotion ne sont pas toujours les meilleures. C'est ce qui a été exprimé par certains, ce qui le sera encore, en demandant que l'on prenne du recul pour que la loi soit mieux calibrée et qu'elle définisse davantage les bénéficiaires. La solidarité a été exprimée par les paroles, que ce soit par le canton, par la commune - un peu maladroitement il faut le dire - et par la Confédération. Il s'agit de passer aux actes, le canton a fait un pas dans cette direction, cette fondation a été créée dans ce but. La Confédération doit faire également sa part avec un signe tangible de solidarité. Les attentes de la douleur ne s'accommodent pas avec les lenteurs de la justice.
Il est vrai que nous avons une justice qui fonctionne, nous attendons de la justice qu'elle nous désigne les responsables, qu'elle les mette face à leurs responsabilités, mais cela prendra passablement de temps. Des années, voire une dizaine d'années, s'écouleront avant que les plus gravement atteints dans leur santé puissent chiffrer complètement leurs préjudices. On ne parle pas uniquement de tort moral ; on parle d'atteinte à l'avenir économique pour des jeunes qui avaient leur vie devant eux. Personne ne sait exactement ce qu'aurait été cette vie sur le plan personnel et professionnel. Des assureurs sociaux devront intervenir en priorité. Nous connaissons le système pour la Suisse, où les responsables n'interviennent qu'en deuxième phase, lorsque le dommage a été fixé et pris en charge par les assureurs sociaux. Toutefois, il y a beaucoup de victimes étrangères avec des assurances sociales étrangères et leurs propres règles. Tout cela prendra passablement de temps.
Nous avons discuté pour savoir s'il devait ou non y avoir un droit de recours de la Confédération à hauteur des sommes versées, et si ce droit à une action récursoire contre les responsables devait être subsidiaire ou non, si elle était obligatoire ou facultative. Nous sommes en tout cas d'accord qu'il est exclu que la Confédération entre en concurrence avec les victimes et qu'à un moment donné la Confédération devra se retirer si les victimes ne sont pas entièrement dédommagées.
Néanmoins, tout cela est de la théorie parce que le dommage sera considérable. Nous parlons de centaines de millions - on l'a chiffré entre 500 millions et 1 milliard de francs. Il n'est pas question de savoir si, à un moment donné, nous favoriserons, par les prestations que nous allons décider aujourd'hui, - excusez-moi le terme - des victimes de Crans-Montana par rapport à des victimes comparables d'un autre drame survenu dans notre pays. Au contraire, la question est de savoir si les victimes de Crans-Montana seront défavorisées, compte tenu de leur nombre et de la gravité du dommage, par rapport à ce que seraient d'autres victimes dans des circonstances similaires. Paradoxalement, plus l'atteinte à la santé sera importante, plus le dommage sera difficile à calculer, et plus tard interviendront ces victimes pour réclamer le solde de leur dommage aux responsables. Le découvert sera donc considérable. Savoir si nous récupérerons un jour ce que nous versons relève de la pure théorie. Cela peut rassurer certains dans les principes de faire en sorte que l'on ne verse pas à fonds perdu, mais que l'on doive au moins se réserver, sur le papier, la possibilité de réclamer aux responsables de rembourser ce que nous aurons avancé. Toutefois, nous le savons : nous devrons nous retrouver pour reparler du sujet le jour où nous verrons que les responsables, par leurs assurances, par leurs biens propres, ne pourront pas assumer l'intégralité du préjudice. Cette solidarité dont on parle aujourd'hui impliquera certainement que la Suisse et d'autres pays concernés par ce drame fassent un geste pour que les victimes ne restent pas avec un dommage non couvert.
C'est la raison pour laquelle j'entrerai en matière sur ce projet de loi qui n'est certainement pas parfait, mais qui est un signe dans la bonne direction. J'ai beaucoup de sympathie pour la proposition Friedli Esther, parce qu'il faudrait normalement prendre du recul pour mieux fixer les conditions d'intervention, mais nous le ferons lors de la deuxième étape de réflexion, lorsque cette table ronde dont le principe est fixé dans la loi sera débattue. Il s'agira de définir un processus - la tâche sera importante pour le département et l'Office fédéral de la justice - qui lui permette de fonctionner malgré le nombre d'intervenants qui s'annonceront, d'ouvrir un processus de discussion puis de médiation, voire d'arbitrage, pour éviter que les différends ne soient tous portés devant la justice qui serait alors surchargée, et de faire en sorte que les victimes puissent le plus rapidement possible - cela sera de toute façon long - obtenir ce qui leur revient de droit.
Fivaz Fabien · Mit-M · Conseil des Etats · Neuchâtel · Groupe des VERT-E-S
J'aimerais d'abord m'associer au message de condoléances que vous avez prononcé lundi, Monsieur le Président, et qui a été répété aujourd'hui par la plupart de mes collègues. Je crois que nous devons être reconnaissants, car l'horreur a fait place à un élan de solidarité extraordinaire en Valais, en Suisse et partout en Europe. Ce dont nous discutons aujourd'hui, c'est de la reconnaissance de cet élan par la Confédération. C'est un message de compassion, un message de solidarité pour l'horreur qu'ont vécu, vivent et vivront les victimes et leurs proches.
Le caractère extraordinaire de cette catastrophe ne peut pas être mis en doute. Le nombre de victimes, le nombre de blessés, l'âge des victimes, les séquelles avec lesquelles elles devront vivre, ou - cela a déjà été dit plusieurs fois - le fait que, deux mois après l'évènement, 58 personnes soient encore et toujours hospitalisées nous montrent la nécessité d'un engagement fort et immédiat de la Confédération. Dans son message, le Conseil fédéral montre très bien les limites de notre système d'assurance dans ce cas précis. J'invite toutes les personnes qui voudraient attendre, qui voudraient prendre le temps de la réflexion, à aller voir les difficultés que connaît aujourd'hui notre système d'assurance dans ce cas très particulier.
Les trois outils qui sont proposés par le Conseil fédéral sont à mon avis nécessaires et complémentaires. La contribution de solidarité doit permettre de couvrir au moins une partie des frais immédiats. Ces 50 000 francs doivent être versés le plus vite possible et de la manière la plus simple possible. Le choix du Conseil fédéral de reprendre la systématique valaisanne et de verser cette somme aux mêmes personnes, soit celles qui ont reçu les 10 000 francs du canton du Valais, permet d'atteindre exactement ce but. Cela permet d'aller vite et de couvrir les besoins immédiatement.
Mme Chassot a parlé des difficultés que poserait la proposition que la Confédération verse la contribution de solidarité à la fondation valaisanne. J'aimerais ajouter un autre élément : la mise en place de la fondation et de ses règlements, c'est-à-dire la manière dont elle soutiendra les victimes, prendra du temps, et je crois que ces 50 000 francs doivent aller plus vite aux victimes. Si nous les versons à la fondation, malheureusement, ce ne sera plus une aide immédiate, ce ne sera plus une aide d'urgence pour les victimes.
Le procès qui s'ouvre est sans précédent pour la Suisse : plus de 250 parties civiles, 75 avocates et avocats, l'entraide internationale avec la France et l'Italie. La justice valaisanne est déjà surchargée et elle le sera encore pendant de longues années. La justice fédérale sera peut-être aussi amenée à se prononcer à moyen ou à long terme. Dans ce cadre-là, la table ronde doit se donner toutes les chances pour réussir à trouver des accords extrajudiciaires. C'est son objectif. Et pour lui donner cette chance, nous devons éviter de lui mettre des cautèles qui seraient contre-productives. Je serais en particulier très prudent, je l'ai dit en commission, concernant le droit de recours de la Confédération contre les responsables, pour récupérer une partie de l'argent que nous aurions versé. Il ne faut pas que cela mette en péril la table ronde. Il ne faut pas que cela empêche de trouver des solutions. A cet égard, je pense qu'il serait bien que le Conseil national se penche sur les propositions de la commission, en particulier aux articles 7a à 7c, et regarde dans quelles mesures cela permettrait encore à cette table ronde de fonctionner ou au contraire entraverait son fonctionnement, ce qui nous ferait perdre un temps précieux pour les victimes.
Même si, en commission, j'étais sceptique au sujet de la scission de l'objet, il faut reconnaître que le débat sur les conditions de mise en place de la table ronde est un débat qui peut et doit être approfondi et qui n'est pas urgent, contrairement au reste. Peut-être que les discussions que nous avons aujourd'hui sur une non-entrée en matière et sur un renvoi au Conseil fédéral montrent que ce temps, nous pouvons le prendre. D'ailleurs, peut-être qu'après les discussions, au prochain trimestre, nous tomberons d'accord pour dire que même ces 20 millions de francs ne suffiront pas.
Nous devons aussi sortir du débat sur la réforme de la LAVI qui a lieu dans la presse et ailleurs. La LAVI, à mon avis, est imparfaite pour toutes les victimes et je me réjouis de toutes les propositions qui permettront, ces prochains mois, d'améliorer cette loi, mais nous n'y arriverons pas dans un délai raisonnable. Aujourd'hui, nous sommes dans une situation qui est urgente ; il faut agir maintenant. C'est pour cela que cette loi est nécessaire.
Je vous propose donc d'entrer en matière et d'accepter les propositions de la majorité de la Commission des affaires juridiques.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Wir haben heute eine sehr schwierige Aufgabe zu lösen. Wir alle sind noch immer betroffen von diesem Ereignis, das in Crans-Montana in der Silvesternacht passiert ist, und wir wissen, dass seelische und körperliche Narben, die die Folgen dieses Ereignisses sind, mit der Gesetzgebung und den Finanzbeschlüssen, die wir heute beraten, nicht beseitigt werden können. Ich weiss das leider aus einer eigenen familiären Erfahrung. Nichtsdestotrotz sind wir als Gesetzgeber in der Pflicht, heute trotz der Empathie, die wir nicht nur vorgaukeln, sondern hoffentlich auch haben, eine saubere Gesetzgebung zu machen.
Ich wiederhole nichts, ich halte nur fest: Ich finde es richtig, dass wir seitens des Bundes von der Bestimmung in Artikel 32 des Opferhilfegesetzes Gebrauch machen und die betroffenen Wohnsitzkantone bei ihren Abgeltungen, die sie nach dem Opferhilfegesetz zu leisten haben, finanziell unterstützen. Ich erachte es als sinnvoll, dass der Bund einen runden Tisch einberuft und diesen auch leitet. Ich finde es richtig, dass wir die Modalitäten aber noch in einem ordentlichen Gesetzgebungsprozess diskutieren. Und ich finde es trotz aller Bedenken, die ich selbst auch habe, richtig, dass wir an Angehörige, welche Kinder, Jugendliche bei diesem Brand verloren haben, bzw. an Opfer dieser Brandkatastrophe einen Solidaritätsbeitrag leisten. Wir ritzen mit der Pauschalisierung beim Solidaritätsbeitrag den Grundsatz der Rechtsgleichheit in Bezug auf andere Vorkommnisse; wir ritzen den Grundsatz der Rechtsgleichheit auch dadurch, dass wir, indem wir pauschalisieren, der Tragweite der effektiv erlittenen Verletzungen nicht Rechnung tragen, vielleicht auch nicht Rechnung tragen können.
Ich habe das Wort verlangt, weil ich feststelle, dass zwischen der Kommission für Rechtsfragen und der Finanzkommission eine Differenz besteht, eine Differenz, auf die bereits Frau Ständerätin Friedli hingewiesen hat. Die Kommission für Rechtsfragen hat den Gesetzentwurf beraten und hat bei Artikel 1 des Gesetzentwurfes festgestellt, dass der Solidaritätsbeitrag an Angehörige von verstorbenen Personen und an Personen ausgerichtet werden soll, welche eine stationäre Spitalbehandlung benötigt haben. Ich habe in der Kommission für Rechtsfragen bei der Anhörung des Vertreters des Staatsrates des Kantons Wallis gewünscht, dass er uns das entsprechende Zahlenmaterial liefert. Er hat das mündlich getan. Wir haben dann auch eine schriftliche Bestätigung für diese mündlichen Angaben erhalten. Das Resultat ist folgendes: Es sind 41 Personen verstorben, und 85 Personen mussten stationär behandelt werden. "Stationär behandelt" heisst nach dem Gesundheitsrecht, dass sie mindestens eine Nacht oder mindestens 24 Stunden im Spital verbracht haben. Das ergibt 126 Personen. Dann wurden noch 30 Personen ambulant behandelt. Wenn man diese hinzurechnet, ergibt das 156 Personen.
Und jetzt haben wir die Situation, dass gemäss dem Wortlaut des Gesetzes und gemäss den Zahlen, die wir vom Kanton Wallis erhalten haben, 126 Personen anspruchsberechtigt sind, gemäss dem Finanzbeschluss, den die Finanzkommission unterstützt, jedoch 156 Personen. Ich stelle einfach fest, dass wir im Gesetz einen klaren Wortlaut haben, einen Wortlaut, der zu keinen Interpretationen Anlass geben kann. Es ist klar: Der Betrag wird ausgerichtet für verstorbene oder stationär behandelte Personen.
Die Berichterstatterin der Finanzkommission hat nun ausgeführt - deshalb habe ich mich gemeldet -, dass die Finanzkommission der Auffassung ist, dass der Kanton Wallis noch einen Handlungsspielraum erhalten soll, um auch weitere Opfer finanziell zu unterstützen. Dem verschliesse ich mich nicht, aber dann muss das Gesetz entsprechend formuliert sein. Dann muss im Gesetz auch eine Bestimmung enthalten sein, dass auch Härtefälle, die nicht stationär behandelt wurden, mit einem Solidaritätsbeitrag unterstützt werden können. Diese Differenz werden wir heute nicht lösen können. Aber wenn wir das heute so verabschieden, ist der Nationalrat zusammen mit dem Bundesrat gefordert, die Differenz zu klären und das Gesetz so zu formulieren, dass es dem entspricht, was man tun möchte.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Conseil des Etats · Uri · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich beantrage Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zur Fassung, die Ihnen die Kommission für Rechtsfragen vorlegt. Es ist ein Zeichen der Solidarität für die Opfer und die Angehörigen dieser schrecklichen Katastrophe, die unser ganzes Land am 1. Januar und darüber hinaus zutiefst erschüttert hat.
Es gibt Situationen, Ereignisse, Tragödien, da ist es mit Worten allein nicht getan. Unser Präsident, es wurde mehrfach erwähnt, hat im Gedenkmoment sehr schön in Worte gefasst, was diese Tragödie für unser Land und für die Opfer bedeutet. Er sagte: "Wir tragen die Verantwortung dafür, aus solchen Tragödien zu lernen und im föderalen Zusammenwirken mit dem Kanton Wallis und der Gemeinde Crans-Montana Solidarität gegenüber Opfern und Familien zu beweisen." Das ist der Grund, weshalb auch ich das Wort ergreife.
Es gibt einen Aspekt, den wir bis jetzt noch nicht besprochen haben. Diese Vorlage ist ein Zeichen der Solidarität, wie sie auch in unserer Bundesverfassung eindrücklich festgehalten ist. Die Bundesverfassung sagt in Artikel 44 über die Grundsätze des Zusammenwirkens zwischen Bund und Kantonen: "Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen. Sie schulden einander Rücksicht und Beistand."
Bund und Kantone schulden einander Rücksicht und Beistand! Diese Vorlage betrifft Artikel 44 der Bundesverfassung. Die Vorlage, wir haben es gehört, sieht vor: für die Opfer einen einmaligen Solidaritätsbeitrag; für die Kantone einen Beitrag für ausserordentliche Aufwendungen im Rahmen des Opferhilfegesetzes, wie es das Opferhilfegesetz ja auch ausdrücklich vorsieht; und im Grundsatz die Einrichtung eines runden Tisches.
Mit dem Grundsatz der Einrichtung des runden Tisches wird der Wille der Eidgenossenschaft aufgezeigt, dass allenfalls anstehende überlange, belastende Verfahren möglichst mit Vergleichslösungen unter der Leitung des Bundes gelöst werden sollen. Folgendes sind wir den Opfern schuldig: einerseits die Verhinderung der Belastung durch überlange Rechtsverfahren, möglichst mit Vergleichslösungen, andererseits die Verhinderung der Überlastung des Rechtssystems - vor allem aber die Entlastung der Opfer und der Angehörigen auf dem sehr schwierigen und noch langen Weg, den sie zu gehen haben. Schliesslich ist es auch ein internationales Zeichen der Schweiz dafür, dass wir schnell und unbürokratisch Solidarität zeigen und unterstützen.
Ich beantrage Ihnen Eintreten auf die Vorlage.
Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Am letzten Mittwoch haben wir vom Bundesrat diese Vorlage bekommen, und innerhalb einer Woche haben wir eine intensive Debatte geführt, zuerst in der Finanzkommission, dann in der Kommission für Rechtsfragen und jetzt hier im Plenum.
Ich habe mich heute Morgen gefragt, wieso wir uns mit der Vorlage schwertun. Es gibt verschiedene Gründe. Ich glaube, es ist erstens und hauptsächlich das Thema der Gleichbehandlung. Das ist in unserem Rechtsstaat eine wichtige Maxime, quasi unsere DNA. Wir versuchen ja, in unserer Rechtsetzung gleiche Sachverhalte möglichst gleich zu behandeln. In diesem Sinne müssen wir, glaube ich, einfach ehrlich sein: Was hier auf dem Tisch liegt, ist eine Sonderlösung, es ist nicht ein Spezialgesetz zum Opferhilfegesetz. Das war für mich in der Finanzkommission eine wichtige Klärung. Denn ich sage Ihnen ehrlich: Als ich die Vorlage zum ersten Mal gelesen habe, habe ich gedacht, dass es irgendwie eine Spezialregelung zum Opferhilfegesetz sei. Das ist es aber einfach nicht, es ist eine Lösung sui generis.
Es gibt verschiedene fundamentale Unterschiede zum allgemeinen Opferhilfegesetz. So spielt die Subsidiarität, ein Prinzip des Opferhilfegesetzes, hier nicht; es ist à fonds perdu; es ist auch kein Vorschuss; es ist auch nicht so, dass wir, wie im Opferhilfegesetz, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Opfer, der Betroffenen anschauen. Wir schaffen hier etwas Spezifisches, das muss man einfach akzeptieren. Wenn man das nicht akzeptiert oder nicht so mittragen will, dann muss man den Nichteintretensantrag der Minderheit Schwander annehmen. Das ist einfach zentral. Das müssen wir in Kauf nehmen, das müssen wir aushalten.
Zweitens glaube ich, dass im Zusammenhang mit der Formulierung des Solidaritätsbeitrags auch das Thema der Ungleichbehandlung ein Problem ist. Da haben wir uns in der Kommission schwergetan, und ich spüre, dass wir uns auch hier irgendwie schwertun. Wieso? Wir sagen in Artikel 1 Absatz 2, dass wir für die Verstorbenen bzw. den Angehörigen und den Opfern, die eine stationäre Spitalbehandlung benötigt haben, einen Pauschalbeitrag von 50 000 Franken ausrichten. Ich glaube, hier sollte der Zweitrat nochmals Überlegungen anstellen. Man könnte beispielsweise sagen, dass es nicht ein Pauschalbetrag, sondern ein Maximalbetrag ist. Ich würde auch empfehlen, hier eine Delegationsnorm zu schaffen und dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, zusammen mit dem Kanton Wallis die Einzelheiten zu regeln. Dass man relativ grobschlächtig, unabhängig vom Schweregrad einen Pauschalbetrag ausrichtet, damit tue ich mich auch noch etwas schwer. Aber ich finde, das kann der Zweitrat nochmals einlässlich anschauen. Ich möchte auch Verwaltung und Bundesrat einladen, nochmals über diesen Punkt zu reflektieren.
Es ist ja auch so, dass wir - das war die Diskussion in der Finanzkommission - einen Höchstbetrag von 7,8 Millionen Franken beschliessen. Ein Voranschlagskredit ist schlussendlich eine Ausgabenermächtigung der zuständigen Behörde, es ist keine Verpflichtung, 7,8 Millionen Franken auszugeben. Der Zweitrat könnte versuchen, hier noch eine bessere Lösung zu entwickeln. Indem eben beispielsweise statt eines Pauschalbetrags ein Maximalbetrag ausgerichtet wird und der Bundesrat eine Delegationsnorm bekommt, um die Einzelheiten mit dem Kanton Wallis in einer Vereinbarung zu regeln, könnte der Bundesrat schlussendlich innerhalb des Maximalbetrags von 7,8 Millionen Franken sachgerechte Lösungen finden. Ich glaube, das ist möglich, das sollte man tun.
Was man meines Erachtens nicht tun sollte, ist, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Ich glaube, wir haben eine besondere Situation, Kollegin Z'graggen hat darauf hingewiesen: die internationale Konstellation und die besondere Dramatik, die mit diesem Ereignis verbunden sind, und auch die für den Kanton Wallis damit verbundene besondere Herausforderung. Ich glaube, man darf nicht unterschätzen, dass hier eine Strafverfolgungsbehörde, eine Justizbehörde, in einem Kanton gefordert sein wird wie nie zuvor.
Hier haben wir - und das ist meine letzte Bemerkung - mit dem Splitting der Vorlage eine gute Lösung getroffen. Das scheint Konsens zu sein. Ich möchte an den Zweitrat appellieren, diesen Weg auch zu gehen. Es ist klug, es ist richtig, dass wir das ganze Thema des runden Tisches unaufgeregt und in einem ordentlichen Verfahren in der Kommission für Rechtsfragen vorberaten und dann hier im Rat beschliessen. Aber jetzt geht es darum, mit dem Solidaritätsbeitrag, wie es in Artikel 1 Absatz 1 geschrieben steht, eine einfache und eine rasche Unterstützung zu organisieren. Das ist das Ziel, das ist der Grundsatz: einfach und rasch. Wenn Sie das ablehnen und es verkomplizieren, dann ist das Ihre Entscheidung. Aber wenn Sie das Ziel gemäss Artikel 1 Absatz 1, das mit diesem Erlass verbunden ist - eine einfache und rasche Unterstützung -, im Wissen darum befürworten, dass wir eine ungleiche Behandlung gegenüber Opfern vorsehen, die nach OHG behandelt werden, dann sollten wir eintreten.
Ich persönlich bin zum Schluss gekommen: Ja, das sollten wir tun, und zwar aufgrund der ganz besonderen Konstellation, die mit diesem schweren Ereignis in Crans-Montana verbunden ist.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich stolpere heute von einer Katastrophe in die nächste. Im Namen der Walliser Delegation, im Namen von Frau Kollegin Maret und von mir, spreche ich allen Verstorbenen der Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026 in Crans-Montana, allen Verletzten, allen Angehörigen der Verstorbenen und Verletzten sowie allen weiteren Betroffenen unser tiefes Beileid und Mitgefühl aus. So viele junge Menschen haben zu Beginn des Jahres 2026 in den Flammen dieses Brandes ihr Leben verloren, und so viele weitere haben Verletzungen erlitten, die sie ein Leben lang begleiten werden; ihre Zukunft bleibt sehr schwierig. In Anbetracht dieses schrecklichen Leides danken wir schon jetzt all jenen, die Hilfe geleistet haben und noch über Jahre Hilfe leisten müssen.
Ein besonderer Dank geht an den Bundesrat und an die beiden Kommissionen, und zwar dafür, dass sie in so kurzer Zeit ein solches Gesetz erarbeitet haben. Der mediale Druck und der äussere Druck dürfen in diesem Fall nicht unterschätzt werden. Es war aussergewöhnlich, das kann ich Ihnen als Ständerat des Kantons Wallis sagen. Wir führten in beiden Kommissionen eine sehr sachliche Diskussion. Ohne jegliche Animositäten und ohne Angriffe haben die Kommissionen Ihnen ein Paket vorgelegt, das natürlich nicht perfekt sein kann. Wir haben jedoch noch einen Zweitrat, und wir haben weiterhin Möglichkeiten, das Ganze zu verbessern.
Das vom Bundesrat vorgesehene Massnahmenpaket, das sich in diesem dringlichen Bundesbeschluss widerspiegelt, erscheint uns einerseits angemessen und andererseits im Interesse aller Opfer. Unser Fokus liegt auf den Opfern, denen neben ihren seelischen und körperlichen Schäden auch finanzielle Herausforderungen bevorstehen. Selbstverständlich kann ich Ihnen heute nicht definieren, was eine nationale Katastrophe ist und in welchen Fällen der Bund in der Art und Weise eingreifen muss, wie er es Ihnen jetzt vorschlägt. Es ist auch äusserst schwierig, Kriterien dafür zu definieren, in welchen Fällen sofortiges staatliches Handeln angemessen ist und in welchen Fällen die übliche Schadenregulierung stattfinden sollte.
Aus unserer Sicht ist im vorliegenden Fall sofortiges staatliches Handeln aufgrund der besonderen Dimension der Brandkatastrophe geboten. Folgende Faktoren führen uns zu diesem Schluss: Wir haben eine sehr grosse Anzahl junger Menschen, die Opfer dieser Brandkatastrophe wurden und deren Zukunft verbaut wurde. Wir haben eine sehr grosse Anzahl von Opfern mit komplexen Verletzungen, die zu langjährigen Behandlungen und damit zu sehr hohen Folgekosten führen werden. Wir haben bedeutende Lücken bei den Schadenfällen, die sich auf die Schadendeckung auswirken werden. Wir haben zudem eine Vielzahl ausländischer Verletzter, alles Feriengäste von Crans-Montana, des Kantons Wallis und der Schweiz, die unter dieser Brandkatastrophe zu leiden haben. Wir haben zwei Monate nach dem Brand immer noch 58 Opfer in Spitalbehandlung. Wir haben die Reputation der Schweiz als ein sicheres und zuverlässiges Land, das seine Verantwortung gegenüber seinen internationalen Gästen wahrnimmt; nicht alle haben ihre Verantwortung wahrgenommen, aber vielleicht sollten wir sie hier in unserem Rat wahrnehmen. Wir haben die internationale Solidarität, die bei der Behandlung der vielen Opfer reibungslos und teilweise sogar ohne Kostenstellung funktioniert hat - nicht nur für ausländische, sondern auch für schweizerische Opfer. Wir haben die Möglichkeit und den Willen der Schweiz, ein korrektes Verfahren durchzuführen und die Verantwortlichkeiten für diese Brandkatastrophe abzuklären, in einem Rechtsstaat, der auch für solche Fälle Verfahren vorsieht. Wir haben die Kapazität und den Willen der Schweiz, gegenüber ihren Gästen die notwendige Empathie zu zeigen und die notwendige Hilfeleistung zu erbringen, wie wir das jedes Jahr mit grösseren Beträgen bei einer Vielzahl von Anliegen internationaler Art tun.
All diese Gründe führen schlussendlich dazu, dass wir diesem Paket zur Hilfe bei der Schadenregulierung zustimmen können. Bezüglich der technischen Details verweise ich auf das bereits Gesagte.
Eines scheint uns aus rechtlicher Sicht wichtig zu sein: Selbstverständlich wird im Rahmen der Strafverfahren die strafrechtliche Verantwortlichkeit geklärt und indirekt natürlich auch die zivilrechtliche Verantwortlichkeit entschieden oder vorentschieden. Allerdings geben wir zu bedenken, dass sowohl die strafrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Verfahren ihre Zeit brauchen. Insbesondere allfällige Staatshaftungsprozesse können Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern, ohne dass die Opfer bereits Entschädigungen erhalten. Deshalb dürfte das Massnahmenpaket des Bundesrates zwar nicht für alle, aber für einen Teil der Opfer eine gute Lösung darstellen.
Für uns wäre daher der wichtigste Punkt, dass der Bundesrat im Rahmen des runden Tisches Mittel zur Verfügung hätte, damit mit einem Teil der Opfer oder der Opferfamilien aussergerichtliche Vergleiche abgeschlossen werden könnten. Dies würde einerseits den Opfern und ihren Familien entgegenkommen und andererseits den Justizapparat entlasten. Selbstverständlich ist die Teilnahme am runden Tisch freiwillig. Er braucht die Bereitschaft aller beteiligten Parteien, um für die Opfer dieser Brandkatastrophe möglichst rasch eine Lösung zu finden. Auch hier zählt für uns die Perspektive der Opfer. Damit ist auch gesagt, dass die parlamentarischen Beratungen in diesem besonderen Fall den Fokus auf die Interessen der Opfer legen sollten.
Eine weitere Frage, die im Rahmen der Beratungen immer wieder auftauchte, betraf allfällige Regressansprüche des Bundes gegenüber den effektiv Verantwortlichen dieser Brandkatastrophe. Für uns Ständerätinnen und Ständeräte des Kantons Wallis ist es völlig klar, und lassen Sie mich das betonen: glasklar, dass die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten durch die dafür zuständigen Organe der Walliser und der Schweizer Strafjustiz sowie der Walliser und der Schweizer Zivilgerichtsbarkeit bis ins kleinste Detail - ich betone: bis ins kleinste Detail - geklärt werden müssen. Entsprechend müssen für den Bund auch Regressansprüche gegenüber den verantwortlichen Organen und Personen vorgesehen werden. Alles andere wäre rechtsstaatlich nicht vertretbar. Allerdings dürfte dies einige Zeit beanspruchen, weshalb insbesondere der Solidaritätsbeitrag der Schweiz gegenüber diesen Opfern, Opferfamilien und Angehörigen aus unserer Sicht ein wichtiges Zeichen der Solidarität darstellt.
Wir übersteuern weder die Justiz noch die Exekutive. Wir leisten lediglich Unterstützung für einen guten Start in die sehr anspruchsvollen zukünftigen Verfahren. Unser Signal richtet sich nicht an ausländische Staaten, sondern einzig und allein an die betroffenen Opfer und ihre Angehörigen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen und der Vorlage zuzustimmen.
Crevoisier Crelier Mathilde · 2VP-F · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
La loi qui nous est présentée aujourd'hui répond à une urgence absolue. C'est une réponse que la Confédération doit aussi apporter à la tragédie qui a frappé notre pays en début d'année. Ce caractère d'urgence doit être impérativement préservé dans les décisions que nous allons prendre aujourd'hui. C'est dans ce sens que la proposition Friedli Esther dénie à cette loi son caractère urgent et nous empêche de nous prononcer sur les principaux éléments, à savoir la contribution de solidarité qui vient en réponse directe, c'est-à-dire qui n'est pas une réponse avec des calculs d'épicier qui cherche à différencier les victimes, mais qui vient valider le trauma subi par les personnes qui ont été touchées, qu'il s'agisse des proches des personnes décédées ou des personnes gravement blessées. Dans ce sens, les revendications qui sont faites dans la proposition Friedli Esther n'ont en partie pas d'objet. Elles sont en partie déjà couvertes, soit par les dispositions de la loi, soit par les discussions que nous avons menées de manière intensive. Le débat actuel en plénum en est le reflet. Je crois qu'une chose n'a peut-être pas été suffisamment retenue par rapport à la qualité des ayants droit à la contribution de solidarité, c'est que le cercle des bénéficiaires de la contribution de solidarité - le message du Conseil fédéral le rappelle clairement et cela nous a été rappelé en commission - fera miroir au cercle des bénéficiaires qui aura été défini par le canton du Valais. Le Conseil fédéral s'orientera sur le cercle des victimes que le canton du Valais aura définies comme bénéficiaires de sa propre contribution pour attribuer également sa contribution de solidarité. Le principe de base, effectivement, est lié au séjour stationnaire en hôpital. Il y a des cas de rigueur et le canton examine les cas de ces personnes qui, du fait que les urgences étaient surchargées par exemple, ont été traitées de manière ambulatoire, mais qui, par ailleurs, présentaient des blessures très importantes qui nécessiteront des traitements très importants. Ces cas de rigueur représentent toutefois un petit nombre, ce qui, en définitive, n'influencera pas de manière prépondérante le cercle des bénéficiaires.
Si l'on commence à faire des calculs d'épicier sur la durée de l'hospitalisation ou sur les montants en fonction des cas, on retire son caractère urgent à cette mesure. C'est pourquoi, ne serait-ce que pour cette raison, je vous invite à rejeter la proposition Friedli Esther et à entrer en matière.
Quant au point 4 de la proposition Friedli Esther, qui concerne les bases légales relatives à la table ronde, avec la proposition qui est sur la table de scinder le projet en une loi urgente et une loi non urgente, les principes qui s'appliquent à la table ronde pourront, si vous suivez l'avis de la majorité de la commission, être définis de cette manière.
Par conséquent, par solidarité avec toutes les personnes qui ont été victimes, je vous invite à rejeter la proposition Friedli Esther et à entrer en matière sur cet important projet de loi urgente.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe socialiste
On a souvent entendu, dans le débat public et médiatique, que notre pays n'avait pas subi de catastrophes de cette ampleur ces dernières décennies. Dans les faits, notre pays et le Valais ont déjà connu une catastrophe énorme. Je vous rappelle la catastrophe du Mattmark qui s'est déroulée le 30 août 1965 : 88 travailleurs étrangers saisonniers ont péri sous le glacier de l'Allalin, simplement parce que leur village de baraques avait été construit à l'époque dans une zone qui était problématique - elle a été désignée ainsi par la suite. À l'époque, il n'y avait eu aucune reconnaissance de l'État suisse de la souffrance des familles qui avaient perdu leur seul soutien économique. C'est en Italie que des mémoriaux de la catastrophe ont vu le jour.
En Suisse, il a fallu attendre cinquante ans, c'est-à-dire 2015, pour qu'il y ait un premier mémorial qui soit apposé sur le barrage de Mattmark. Ce n'est que l'année passée qu'a eu lieu la première cérémonie conjointe des autorités en mémoire des victimes, ces travailleurs tués lors de cet accident.
Nous sommes bien entendu soixante ans plus tard. Nous sommes dans une société de communication. L'annonce du décès de ces jeunes le 1er janvier et la souffrance des familles nous sont parvenus immédiatement, ce qui n'était pas le cas à l'époque. Il y a eu tout de suite, dès le 1er janvier, de la part des autorités, que ce soient les autorités cantonales ou fédérales, puis lors de l'ouverture de notre session, des signes de compassion et de solidarité envers les victimes, et naturellement vis-à-vis des proches des victimes.
Il est aujourd'hui donc indispensable de pouvoir marquer de manière très très claire cette solidarité, non pas seulement avec des paroles, mais aussi avec des actes. Je remercie le Conseil fédéral d'être venu avec ce projet de loi urgent. Je remercie aussi la majorité de la Commission des affaires juridiques d'avoir traité rapidement ce projet et d'être venue le présenter et vous proposer l'entrée en matière et son adoption, avec ses propositions.
Je crois qu'il faut faire ce geste. Nous ne pouvons pas nous trouver devant la situation que nous avions connue à l'époque, en nous embourbant dans une discussion d'apothicaire, dans une discussion où le message de solidarité disparaît. Il faut faire ce geste immédiat, ce geste gratuit, ce geste humain à l'égard des victimes. Je pense que, aujourd'hui, nous n'avons qu'à assumer cette responsabilité, déjà assumée par le président de la Confédération et par le président du Conseil d'État valaisan ; c'est ce geste de solidarité.
Je vous invite donc à entrer en matière et à approuver le projet tel qu'il est présenté par la Commission des affaires juridiques et à rejeter toutes autres propositions.
Herzog Eva · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Ich habe eingangs gesagt, dass uns der Rückweisungsantrag Friedli Esther in der Kommission nicht vorlag; er betrifft auch Entwurf 2, den wir beraten haben. Ich habe versucht, in meiner Zusammenfassung der Debatte schon viel dazu zu sagen, was die Kommission mit Blick darauf diskutiert hat, wie die Vorlage im Fall einer Rückweisung überarbeitet werden sollte. Ich wiederhole dies für Ihre Entscheidfindung ganz kurz anhand der einzelnen Ziffern des Rückweisungsantrags.
Ziffer 1 verlangt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten präzisiert wird. Dann wird speziell noch einmal auf die Diskussion zu stationär und ambulant behandelten Personen Bezug genommen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir das sehr ausführlich diskutiert haben. Bei der Beschlussfassung über die Summe, also die 7,8 Millionen Franken, wollten wir den Solidaritätsbeitrag für verschiedene Kategorien - "ambulant" und "stationär" sind verschiedene Kategorien nach KVG -, also für alle Opfer, möglich machen, wenn der Kanton Wallis nach medizinischer Expertise zu einem entsprechenden Schluss kommt. Ich habe auch erwähnt, dass wir uns an den Kanton Wallis halten, was die Summe angeht - das ist unser Feld, darüber sollten wir diskutieren -, und dass wir das ermöglichen sollten. Deshalb ist Ziffer 1 aus Sicht der Finanzkommission nicht notwendig.
Zur Frage der Formulierung in Artikel 1 Absatz 2 von Entwurf 1, "eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat": Man könnte auch sagen "benötigt"; damit wären auch diejenigen Personen gemeint, die eine solche Behandlung nicht in Anspruch genommen haben.
Wir haben also für die Beschlussfassung über die Summe die grösstmögliche Definition genommen. Deshalb entspricht diese Summe der Diskussion und dem Willen, den Kreis der Personen nicht einzuengen. Man sollte also in den Genuss des Geldes kommen, ob man nun eine stationäre Spitalbehandlung in Anspruch genommen hat oder ob man ambulant behandelt wurde; gemäss dem Antrag der Finanzkommission gehören auch Härtefälle dazu.
In Ziffer 2 des Rückweisungsantrags wird eine Differenzierung der Höhe des Solidaritätsbeitrags gefordert. Wir haben auch diskutiert, dass ein pauschaler Solidaritätsbeitrag Nachteile haben und vielleicht ungerecht erscheinen mag, aber bei einer Differenzierung wäre das umso mehr der Fall. Wir haben das andiskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass wir hierzu keine Anträge stellen. Eine Differenzierung finden wir noch schwieriger als eine Pauschale; die Auszahlung einer Pauschale kann eben auch schnell erfolgen, was uns sehr wichtig war.
Zu Ziffer 3 hat sich Frau Chassot bereits geäussert; dieses Thema hat die Kommission für Rechtsfragen intensiver diskutiert. Wir haben uns vom Bundesrat darüber informieren lassen, warum er diesen Weg nicht gehen wollte.
Ziffer 4 verlangt genau das, was gemacht wird. Die genaue Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen des runden Tisches wurde aus der Vorlage herausgenommen und soll auf dem ordentlichen Weg passieren.
Dies einfach noch als zusätzliche Information für Ihre Entscheidfindung.
Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical
Ich äussere mich aus Sicht der Kommission für Rechtsfragen noch ganz kurz zum Antrag auf Nichteintreten und vor allem zum Antrag auf Rückweisung.
Zum Nichteintreten nur ein Gedanke: Es gibt ein Element, das bei uns völlig unbestritten war, und das ist die Einberufung eines runden Tisches mit der genannten Zielsetzung, organisatorisch unter Bundesleitung. Wenn Sie nicht eintreten, dann wäre auch dieses Element weg.
Zum Antrag Friedli Esther auf Rückweisung: Dieser Antrag lag uns in der Kommission selbstverständlich nicht vor. Über die einzelnen Elemente haben aber auch wir diskutiert. Ich erläutere kurz, was wir dazu diskutiert haben.
Zu Ziffer 1, dem Kreis der Anspruchsberechtigten: Hier scheinen wir in der Tat ein gewisses Delta zur Finanzkommission zu haben. Ich schlage vor, dass man versucht, dieses Delta im Zweitrat zu klären. Wenn dies nicht gelingt, muss man beachten, dass eigentlich die Kommission für Rechtsfragen für die Gesetzgebung zuständig ist. Die Finanzkommission kann im Rahmen der Gesetzgebung Geld ausgeben.
Wir gingen von den gesundheitsrechtlichen Begriffen "stationäre Behandlung" bzw. "verstorbene Person" aus. Ich glaube, das tat ursprünglich auch der Kanton Wallis, und das war die Basis für den Bundesrat. Es schien uns auch in der Kommission, dass der Kanton Wallis hier inzwischen etwas weiter geht. Er hat eine weitere Kategorie von Personen entdeckt, die nicht gemäss Gesetz stationär versorgt wurden, die aber zumindest entsprechende Einschränkungen haben; für diese möchte er eine Härtefallregel beschliessen. Ich bin aber der Meinung - und ich habe dazu auch mit dem Bundesamt für Justiz Rücksprache gehalten -, dass wir hier rechtlich auf dem Originalkonzept des Kantons Wallis basieren, das eben von Verstorbenen und stationär Behandelten im rechtlichen Sinne ausgeht. Wenn der Kanton Wallis da weiter gehen will, dann ist das seine Sache - ausser wir würden, wie es Herr Fässler erwähnt hat, das Gesetz anpassen. Mit der Gesetzesgrundlage, die wir hier formulieren, scheinen mir vom Zahlenwerk her eher die 41 plus 85 gemäss Walliser Zahlen gemeint zu sein, nicht auch noch alle ambulanten Behandelten. Für die Zahlen sind wir nicht zuständig, aber für das gesetzliche Regelwerk durchaus. Das müsste man sich allenfalls in der Tat noch einmal etwas anschauen.
Ziffer 2 verlangt eine Differenzierung. Wir haben heute einiges dazu gehört. In der Tat, Pauschalen haben es an sich, dass sie nicht jeder Konstellation gerecht werden. Man findet hier viele Beispiele, wo es etwas asymmetrisch ist. Zum Beispiel bekäme jemand, der nur eine Nacht im Spital war, gleich viel wie jemand, der immer noch im Spital ist oder es noch lange sein wird. Oder umgekehrt, das Beispiel von soeben: Jemand, der ambulant versorgt wurde, aber noch lange Pflege oder Rehabilitation braucht, würde nichts kriegen, aber jemand, der eine Nacht mit Verdacht auf Rauchvergiftung im Spital war und dann entlassen wurde, schon.
Eine Differenzierung haben wir in der Kommission tatsächlich diskutiert. Es gab einen Antrag, wonach es eine Mindestanzahl von 30 Spitalnächten brauche. Dieser Antrag ist erledigt, er wurde zurückgezogen, denn auch eine solche Limite bliebe willkürlich - jemand mit 28 Tagen im Spital ist ähnlich betroffen wie jemand mit 30 Tagen im Spital. Vor allem haben Differenzierungen immer den Preis, dass sie vom einfachen und raschen Meccano abweichen. Dank des Regresses, den wir eingeführt haben, ist diese Differenzierung schlussendlich auch nicht mehr gleich entscheidend. Die Idee wäre ja die, dass der Bund versuchen würde, das Geld zurückzubekommen. So viel zu den Differenzierungen.
Zu Ziffer 3, der Beteiligung an der Stiftung, wurde vieles gesagt. Für uns war vor allem der Punkt entscheidend, dass eine Stiftung eben einen viel breiteren Zweck hat. Es wurde gesagt, sie könne sich zum Beispiel auch an einem Mahnmal beteiligen oder den Rettungskräften etwas zukommen lassen. Die Idee dieses Beitrags war es aber, sich gezielt an die Opfer zu richten. Frau Chassot hat auch das Element der Rollenvermischung angesprochen.
Zu Ziffer 4, dem runden Tisch: Ich glaube, das ist bei uns erledigt, denn wir gliedern diesen in der Substanz ja aus.
Dies gesagt: Obwohl uns der Antrag nicht vorlag, kann ich aufgrund der Überlegungen, die die Kommission angestellt hat, sagen, dass eine Rückweisung an den Bundesrat nicht nötig scheint.
Wo man aber noch etwas diskutieren will - und es gibt Punkte, wo man das tun kann -, kann man das im Rat tun, sei dies im Erstrat, wenn Sie später mit Herrn Mühlemann finden, dass man noch mehr rausstreichen und in die richtige Vorlage verschieben müsse, oder sei dies im Zweitrat. In beiden Fällen glaube ich aber, dass das Parlament in der Lage ist, allfällige offene Fragen selber zu klären. Daher müssen wir das Ganze nicht zurückweisen.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Was in der Silvesternacht in Crans-Montana geschehen ist, ist eine Tragödie von ausserordentlichem Ausmass: 41 Tote, 115 Schwerverletzte, 58 sind immer noch im Spital, 28 davon im Ausland. Die Ausserordentlichkeit hat sehr viel mit der hohen Zahl der Opfer zu tun. Sie hat sich auch in der ersten Phase, in den vier Tagen der Rettung, gezeigt, in der Phase der Opferidentifikation. In diesen vier Tagen wussten viele Familien nicht, ob ihr Kind noch lebt, ob es unter den Verletzten ist. Die Ausserordentlichkeit besteht eindeutig.
Es gab Opferhilfestellen. Das System, das sonst ordentlich und gut funktioniert, war zum Teil überlastet, weil viele Opfer gleichzeitig sehr viel Betreuung brauchten. Kommt noch dazu, dass viele der Betroffenen aus dem Ausland kamen, was für die Opferhilfestellen erst recht herausfordernd ist, nicht nur wegen der Sprache, sondern auch, weil es unterschiedliche Systeme und unterschiedliche Erwartungen gibt. Wir hatten zu wenig Pflegeplätze in der Schweiz, um all die Opfer aufzunehmen - eine wirklich dramatische Situation. Der Bundesrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass wir wirklich eine ausserordentliche Situation haben, die ausserordentliche Massnahmen erfordert.
Ich möchte hier noch einmal ganz besonders den Rettungskräften für die unglaubliche Leistung danken, die sie vollbracht haben. Die Rettungskräfte - vom Feuerwehrmann bis zur Pflegefachfrau im Spital - sind an ihre Leistungsgrenzen gegangen und zum Teil sogar darüber hinaus. Sie haben ihren Teil geleistet. Jetzt sind wir dran.
Der Grund, warum der Bundesrat dieses Massnahmenpaket vorgeschlagen hat, liegt aber auch ganz klar im Resultat der Auslegeordnung, die wir gemacht haben. Die Dokumente liegen Ihnen vor. Wir haben angeschaut, welche Hilfsangebote die Schweizer Gesetzgebung, inklusive Opferhilfegesetz, kennt, und wir haben angeschaut, welche Ansprüche aufgrund erster Einschätzungen zu erwarten sind - und da klafft eine riesige Lücke. Das ist der Hauptgrund, warum der Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass er mit diesem Gesetz auch ein Zeichen der Gerechtigkeit senden will. Aktuell müssen wir - Herr Poggia hat das hervorragend dargestellt - nämlich davon ausgehen, dass bei einer so grossen Opferzahl, wie wir sie jetzt bei der Katastrophe in Crans-Montana haben, die Opfer gegenüber anderen Opfern benachteiligt, wahrscheinlich sogar sehr stark benachteiligt sind. Das zur Verfügung stehende Haftungssubstrat reicht nämlich bei Weitem nicht aus, um diese grossen Schäden in irgendeiner Art und Weise zu korrigieren. Die Mittel reichen nie aus, das wissen wir, Opfersituationen sind immer dramatisch. Aber hier ist das Ungleichgewicht voraussehbar. Deshalb müssen wir dringend handeln.
Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass es jetzt rasch Entscheidungen braucht. Frühere Ereignisse haben gezeigt, dass der Zeitfaktor enorm wichtig ist. Wer ein Zeichen der Unterstützung setzen will, muss dies rasch und entschlossen tun. Der Bundesrat hat deshalb ohne Verzug gehandelt und legt Ihnen ein dringliches Bundesgesetz zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vor.
Ich möchte mich hier sehr herzlich bei Ihnen für die Diskussion bedanken, die Sie heute geführt haben, insbesondere auch bei den Kommissionen, die sich Zeit genommen haben, diese wichtige Debatte zu führen. Sie haben Vorschläge gemacht und Präzisierungen vorgenommen, auch für diese möchte ich mich klar bedanken, das waren wichtige Beratungen. Wir haben Sie gerne begleitet, viele Stunden hierfür eingesetzt, sind aber nach wie vor der Meinung, dass es jetzt dieses Zeichen, diese Massnahmen braucht.
Lassen Sie mich nochmals die wichtigsten Grundzüge des Entwurfes des Bundesrates hervorheben. Die Vorlage umfasst - Sie haben es gehört - drei aufeinander abgestimmte Massnahmen: einen einmaligen Soforthilfebeitrag, die Einrichtung eines runden Tisches mit einer aussergerichtlichen Lösungssuche sowie eine Unterstützung der Kantone, die aufgrund der hohen Opferzahl erhöhte Ausgaben hatten.
Zum Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken pro Opfer: Er soll kurzfristige finanzielle Engpässe abfedern und rasche Entlastung ermöglichen. Er ist Teil einer mit dem Kanton Wallis abgestimmten Unterstützung; relevant ist dabei der entsprechende Staatsratsbeschluss des Kantons. Der Beitrag des Bundes ergänzt die kantonale Unterstützung der Opfer. Der Bund stellt damit 7,8 Millionen Franken für die unmittelbare Unterstützung der Opfer bereit. Es handelt sich, wie richtig gesagt wurde, um eine Ausgabenermächtigung. Wenn wir im Zweitrat Präzisierungen vornehmen, können wir diese selbstverständlich auch bei den Ausgaben berücksichtigen. Über den Solidaritätsbeitrag des Bundes bestand, so hatte ich den Eindruck, in den Kommissionen grundsätzlich Einigkeit. Das ist ein wichtiges Signal, das wir sehr begrüssen.
Die RK hat den Entwurf anschliessend um eine Regressbestimmung ergänzt. Das bedeutet, der Bund kann den Solidaritätsbeitrag bei haftpflichtigen Personen zurückfordern, vorausgesetzt, die Opfer sind zuvor vollständig entschädigt worden. Zentral ist für uns, dass dabei das Befriedigungsvorrecht der Opfer gewahrt bleibt. Mit anderen Worten, der Solidaritätsbeitrag bleibt den Opfern in jedem Fall erhalten. Das hat uns der Präsident der RK bestätigt. Wer die 50 000 Franken Soforthilfe erhält, muss sie später nicht zurückbezahlen. Das ist klar. Gerne schauen wir auch die Frage des Schweregrades an. In diesem Sinne sind wir mit dieser Regresslösung einverstanden. Sie trägt zur Klärung bei, weil das Subsidiaritätsprinzip gilt, also das Prinzip, dass Verantwortliche und Versicherungen zuerst haften. Dieses Prinzip hat auch den Bundesrat stets geleitet.
Gerne sind wir bereit, die Frage des Schweregrades im Zweitrat noch einmal anzuschauen. Wichtig ist jedoch, dass das Prinzip verstanden wird. Herr Ständerat Rieder hat es ebenfalls betont: Wir wollen, dass der Kanton Wallis seinen Beitrag von 10 000 Franken Soforthilfe pro Opfer erhöht und letztlich auch die Entscheide darüber fällt, wer betroffen ist. Dieses Prinzip haben wir gesucht, auch um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Wichtig ist auch zu wissen, dass der Kanton Wallis hierfür eine externe Kommission eingesetzt hat, mit Fachleuten aus dem medizinischen und gegebenenfalls aus dem juristischen Bereich. Die Regierung ist darin nicht vertreten. Diese Kommission entscheidet, ob eine schwere Verletzung vorliegt, die den Beitrag rechtfertigt. Das war die Idee hinter dem Konzept. Wenn Sie der Ansicht sind, dass das Gesetz hierfür noch angepasst werden müsste und zusätzliche Klarheit schaffen sollte, sind wir dafür gerne offen.
Ich komme zur zweiten Massnahme, zum runden Tisch. Er soll als zentrales Vermittlungsgefäss dienen. Am runden Tisch sollen insbesondere auf freiwilliger Basis aussergerichtliche Vergleichslösungen gesucht werden. Der Bundesrat ist zufrieden, dass die Einberufung dieses runden Tisches durch den Bund in den vorberatenden Kommissionen Ihres Rates Unterstützung fand, einschliesslich der vorgesehenen Geschäftsstelle. Das zeigt, dass die Notwendigkeit dieses Instrumentes breit anerkannt ist. Eine Verhandlungslösung ist aus Sicht des Bundesrates von zentraler Bedeutung. Sie entlastet die Gerichte, sie entlastet die Opfer, sie bringt rasch Rechtssicherheit statt jahrelanger Verfahren. Damit eine solche Lösung zustande kommt, braucht es nach Ansicht des Bundesrates einen Anreiz, und genau dazu dient die subsidiäre Beteiligung des Bundes mit 20 Millionen Franken. Sie sollte einen Grundstein für eine Einigung legen, damit Vergleichsgespräche aufgenommen und ernsthaft geführt werden können.
Ihre Kommission für Rechtsfragen ist der Auffassung, dieser Teil müsse nicht zwingend in einem dringlichen Verfahren geregelt werden. Diese Überlegung ist nachvollziehbar. Tatsächlich ist die Beteiligung an möglichen Vergleichslösungen zeitlich weniger unmittelbar als der Solidaritätsbeitrag. Wenn wir uns hier mehr Zeit nehmen, behindert das die Aufnahme der Arbeiten des runden Tisches nicht. Dennoch hat der Bundesrat sie ganz bewusst in dieses dringliche Spezialgesetz eingebracht. Er wollte damit auch Transparenz schaffen, nicht mit einer Salamitaktik noch mal und noch mal Geld beantragen, sondern klar sagen, was seiner Ansicht nach der richtige Beitrag sei, um dann auch die Bedingungen für den runden Tisch zu klären. Eine frühzeitige Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen kann die Dynamik von Vergleichsgesprächen durchaus beschleunigen. Wird dieser Entscheid vertagt, dann dauert es natürlich länger, bis die Verhandlungsbereitschaft und die Bereitschaft der verschiedenen Akteure, am runden Tisch überhaupt teilzunehmen, da sind.
Wir müssen realistisch bleiben: Ob es überhaupt zu einer Vergleichslösung kommt und, wenn ja, wie diese konkret aussehen wird, ist im Moment noch völlig offen. Es wird eine grosse Herausforderung sein, aussergerichtliche Vergleiche zu ermöglichen. Deshalb ist es für uns wichtig, dass Sie es behandeln, auch wenn Sie es ordentlich behandeln. Es ist auch wichtig, zu wissen, dass Sie, wenn Sie es ordentlich behandeln und die definitive Summe, die es dafür braucht, vielleicht erst in ein paar Monaten festlegen, wahrscheinlich nicht mehr Informationen haben als heute. Wir wissen vieles erst ganz am Schluss, und deshalb ist uns auch bei einer ordentlichen Beratung sehr wichtig, dass Sie es nicht einfach auf die ganz lange Bank schieben, sonst würde es das Ziel des runden Tisches stören.
Die dritte Massnahme betrifft die Abgeltung der Kantone für die ausserordentlichen Kosten im Zusammenhang mit der Opferhilfe. Die Kantone Wallis, Waadt und Tessin haben den Bund formell um eine solche Unterstützung ersucht. Nach heutigen Schätzungen rechnen die Kantone für das Jahr 2026 mit Mehrkosten von 11 Millionen Franken und für das Jahr 2027 mit 6 Millionen Franken. Eingerechnet sind dabei die Soforthilfe und die längerfristige Hilfeleistung nach Opferhilfegesetz sowie die zusätzlichen Personalkosten für die zuständigen kantonalen Behörden. Der Bund soll sich gemäss Beschluss Ihrer Finanzkommission mit maximal einem Drittel an den ausgewiesenen Mehrkosten beteiligen. Für die zukünftigen Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen des Kantons Wallis ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Bundesbeteiligung vorgesehen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine höhere Beteiligung des Bundes gerechtfertigt wäre, insbesondere im Vergleich mit dem Attentat von Luxor; damals hat der Bund einen Drittel der Kosten übernommen. Wo liegen die Unterschiede zu damals? Die Anzahl der Opfer ist sehr viel höher als damals. Brandverletzungen sind viel aufwendiger, und die vielen im Ausland behandelten Menschen verursachen viel höhere Kosten. Deshalb hat der Bundesrat eine Kostenbeteiligung von 50 Prozent vorgeschlagen. Eine Abgeltung der Kantone für ausserordentliche Aufwendungen im Bereich Opferhilfe ist im Opferhilfegesetz vorgesehen. Die Finanzierung der Abgeltung ist im dazugehörigen Bundesbeschluss geregelt. Es braucht hier keine Gesetzesanpassung.
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat unser Land tief erschüttert. Sie hat Familien auseinandergerissen, junge Menschen aus dem Leben gerissen und viele Betroffene mit schweren körperlichen und seelischen Folgen zurückgelassen. In solchen Momenten müssen wir zusammenstehen. Allen dürfte klar sein, dass die vorgeschlagenen Massnahmen das immense Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen nicht ungeschehen machen können. Sie sollen aber dazu beitragen, die finanziellen Folgen für die Opfer und ihre Angehörigen abzufedern und geordnete Lösungen zu ermöglichen.
Lassen Sie mich noch etwas klarstellen. Wir machen das nicht auf Druck von aussen. Italien übt auf allen möglichen Kanälen Druck aus. Das ist offensichtlich, und das ist störend. Die Druckversuche von Italien waren kontraproduktiv. Der Rückzug des Botschafters war unverständlich, unverhältnismässig. Als Justizminister muss ich hier diese Druckversuche klar zurückweisen. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Rechtshilfegesuche werden kooperativ, rasch und transparent behandelt, wenn sie denn eingetroffen sind. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Es gilt die Gewaltentrennung. Die Regierung bestimmt nicht, was die Justiz zu entscheiden hat. Ich erwarte als Justizminister auch von ausländischen Regierungen, dass dieser Grundsatz gilt. Nein, dieser Druck war nicht der Grund für dieses Hilfspaket des Bundesrates. Der Grund war die Begegnung mit den Opfern. Der Grund ist die Tatsache, dass wir hier rasch handeln müssen. Es ist die Tatsache, dass es jetzt Solidarität braucht und dass wir in Krisen handeln müssen. In Krisen steht die Schweiz - zusammen mit den Kantonen, mit dem Bund - vereint.
Ein wichtiger Grund war auch die grosse Solidarität, die international gezeigt wurde. Zum Beispiel war das Spital Milano sofort bereit, Verletzte auch aus der Schweiz aufzunehmen. Und das internationale, das europäische Katastrophenhilfenetzwerk war vom ersten Moment an bereit, ohne Bedingung und ohne Gegenleistung seine vollen Dienstleistungen anzubieten. Herr Bundesrat Martin Pfister wird Ihnen bestätigen, dass dank dieser sofortigen Einbindung aller Katastrophenhilfedienste Europas Menschenleben gerettet wurden und die Verletzten noch rechtzeitig in eine Spezialklinik überwiesen werden konnten, in verschiedenen Ländern Europas. Auch das ist ein Grund, warum wir jetzt ein Zeichen setzen sollten. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung.
Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, auf die Entwürfe 1 und 2 dieser Vorlage einzutreten und sie zu verabschieden.
Ich komme jetzt noch zum Rückweisungsantrag. Ich glaube, es wird von mir erwartet, dass ich auf die Punkte eingehe, die dort erwähnt werden. Wenn Sie meinen, dass die Kommissionssprechenden das schon genügend gemacht haben, kann ich auch gerne verzichten. Ich will nur betonen, dass wir in den Kommissionssitzungen vertreten waren, der Direktor des Bundesamtes für Justiz, sein Team und ich. Wir haben, so meine ich, diese Fragen dort nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Diejenigen, die jetzt neu aufgetaucht sind, würden wir auch gerne noch schriftlich beantworten. Aber die Haltung des Bundesrates ist, glaube ich, in diesen Kommissionssitzungen klar zum Ausdruck gekommen. Wir werden die Fragen, wenn Sie die Rückweisung beschliessen, nicht anders beantworten können. Eine Rückweisung würde nichts bringen, aber ein ganz schlechtes Zeichen aussenden, nämlich dass wir die Dringlichkeit der Situation nicht erkannt haben. Und das wäre nicht im Sinne der Schweizer Tradition. Die Schweiz steht in Katastrophen zusammen, und das machen wir auch jetzt.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
1. Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026
1. Loi fédérale sur le soutien en faveur des victimes de l'incendie de Crans-Montana du 1er janvier 2026
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Schwander ab.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 34 Stimmen
Dagegen ... 7 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen nun über den Rückweisungsantrag Friedli Esther ab. Die Abstimmung gilt auch für die Vorlage 2.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Friedli Esther ... 14 Stimmen
Dagegen ... 29 Stimmen
(1 Enthaltung)
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Liebe Kolleginnen und Kolleginnen, ich unterbreche die Sitzung kurz, um Gäste auf der Tribüne zu begrüssen, die mir besonders wichtig sind.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu