03.422
Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Strahm, Berberat, Donzé, Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Strahm, Berberat, Donzé, Fässler, Fehr Jacqueline, Genner, Goll, Gysin Remo, Rennwald)
Donner suite à l'initiative
Studer Heiner · Mit-M · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion
Sie haben heute Nachmittag die Möglichkeit, etwas Nachhaltiges zu beschliessen, oder Sie können darauf verzichten, uns die Möglichkeit zu geben, die Gerechtigkeit in unserem Lande zu verbessern. Ich habe nämlich ein wunderbares Zitat für Sie, weshalb ich eine Notiz vor mir habe. Es ist das Zitat eines Mannes, der während Jahren in unserem Rat höchst geschätzt war und auch jetzt noch grosses Vertrauen geniesst. Der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger schrieb in einem Brief im Zusammenhang mit dieser parlamentarischen Initiative am 11. August des vergangenen Jahres - er hat den Brief unterschrieben, und er weiss, was er unterschrieben hat -: "Schliesslich handelt es sich um eine Steuer, deren Vorteile in der Rechtslehre unbestritten sind (Wahrung des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit, Umverteilungswirkung, keine bedeutenden negativen Auswirkungen auf die standortpolitische Attraktivität)." Also: Ja, das ist völlig klar, wenn sogar einer der profiliertesten bürgerlichen Finanzpolitiker der letzten Jahre das fand.
Ich habe diese parlamentarische Initiative im Mai 2003 eingereicht, nachdem der Bundesrat am 30. April des gleichen Jahres beschlossen hatte, im Rahmen der Sanierung des Bundeshaushaltes auf den Vorschlag zu verzichten, eine solche Steuer zu erheben. Wir brauchen eine Sanierung unseres Haushaltes; wir von der EVP, die die Initianten dieser parlamentarischen Initiative sind, machen dabei mit, dass ausgabenseitig Wesentliches geschieht. Wir sind aber davon überzeugt, dass für ein gutes Gesamtresultat auch auf der Einnahmenseite gehandelt werden muss.
Bis jetzt ist die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Kompetenz der Kantone. Mehrere Kantone haben sie verändert, vor allem auch gesenkt, wegen der direkten Konkurrenz zu den anderen Nachbarkantonen und aus anderen verständlichen Gründen. Wenn man also diese schon von Kaspar Villiger als gerecht bezeichnete Steuer erheben wollte, dann müsste sie bundesweit erhoben werden, damit die Konkurrenz in dieser Frage nicht mehr besteht. Es ist auch möglich, dass wir dann eine gesetzgeberische Lösung finden, bei der die Kantone nicht zu kurz kommen müssen.
Die parlamentarische Initiative ist bewusst so formuliert, dass es heisst, die rechtlichen Grundlagen sollen geschaffen werden, also die Verfassungs- und dann auch die Gesetzesanpassung. Wenn Sie im Grundsatz Ja sagen - darum geht es heute Nachmittag -, ist es selbstverständlich, dass dann auf der Ebene der Gesetzgebung zu klären ist, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien dies geschehen soll. Für uns ist es selbstverständlich, dass bei den direkten Erben eine hohe Freigrenze sein muss, wenn eine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt wird, denn die direkten Erben sollen eben besser wegkommen. Aber wir wollen doch nicht, dass andere hier erwerbsloses Einkommen bekommen, für das sie nichts getan, nichts geleistet haben. Wir wollen doch nicht einfach an diejenigen Leute verteilen, die nur entfernt mit den Verstorbenen zu tun hatten. Wir sind überzeugt: Wenn Sie eine Lösung finden, die eben diese Kriterien bundesweit erfüllt - Interessen der Kantone mit einbeziehen, eine hohe Freigrenze bei den direkten Nachkommen -, dann werden wir auch ein Ergebnis in Milliardenhöhe haben, und das noch immer auf möglichst gerechte Weise.
Ich bitte Sie also, wenn Sie schon nicht mir und den anderen, die mitunterzeichnet haben, finanzpolitisch vertrauen, dann vertrauen Sie doch zumindest unserem geschätzten Kaspar Villiger.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eigentlich die intelligenteste Art überhaupt, Steuern zu erheben, weil Erbschafts- und Schenkungssteuern mit keinerlei negativen Nebenwirkungen behaftet sind. Dies im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, die den Konsum belastet, oder zu den Lohnprozenten, die die Arbeit verteuern. Wenn Sie Erbschaften besteuern, nehmen Sie niemandem etwas weg; Sie sorgen nur dafür, dass diejenigen, die etwas bekommen, etwas weniger bekommen. Diejenigen, die etwas bekommen, haben ja nichts dazu beigetragen, dass es dieses Einkommen gibt, sondern es haben andere dafür gearbeitet und gespart. Nur schon von daher ist die Aufteilung der Erbschaften und Schenkungen zwischen den Nachkommen und der Allgemeinheit eigentlich die konsequenteste und richtigste Art, diese Vermögen aufzuteilen.
Nun haben die Kantone in den letzten Jahren ungefähr das Dümmste gemacht, was man mit dieser intelligenten Steuer machen kann - sie haben sie nämlich reihenweise abgeschafft. Aber sie haben das nicht aus freiem Willen getan, sondern unter dem Eindruck des unseligen Steuerwettbewerbes, der immer mehr dazu führt, dass in unserem Staat das Steuersubstrat auf allen Ebenen geschmälert wird. Das gilt ja z. B. auch bei einem anderen grossen Einkommensbereich, bei den Erträgen aus Aktienbesitz. Vor gut zehn Jahren gab es in der Schweiz 5,5 Milliarden Franken Dividendenerträge. 100 Prozent davon wurden besteuert. Zehn Jahre später, im Jahre 2002, gab es 35 Milliarden Franken Aktienerträge; davon wurden nur noch 30 Prozent in Form von Dividenden ausbezahlt, also besteuert. 70 Prozent aber wurden auf andere Art und Weise ausbezahlt, z. B. in Form von Nennwertreduktionen oder Rückkäufen, und diese sind steuerbefreit.
Mit anderen Worten: Wir sind daran, das Steuersubstrat ständig zu schmälern. Das bedeutet nichts anderes, als dass diejenigen Einkommen, die dann noch besteuert werden, einen immer grösseren Teil der Abgabelast tragen müssen. Das ist natürlich unvernünftig. Die Erbschaftssteuer ist ein Weg, um ein bestimmtes Einkommen wieder oder neu der Besteuerung zu unterziehen und damit das Substrat etwas zu verbreitern.
Es ist uns klar - und das ist dem Initianten wahrscheinlich auch klar -, dass es da ein erhebliches politisches Akzeptanzproblem gibt. Es ist schwierig, eine Mehrheit für eine neue Steuer zu bekommen. Darum - und das ist ja in dieser Phase einer parlamentarischen Initiative möglich - kann man noch ein paar Ideen in den Prozess hineingeben, die dann vielleicht, sofern Sie zustimmen, aufgenommen werden könnten. Wir neigen z. B. in der Zwischenzeit dazu, die Erhebung einer nationalen Erbschaftssteuer mit einer ganz konkreten Zweckbindung zu versehen. Wir haben - um ein Beispiel zu geben - ein wachsendes Problem in der Finanzierung der Langzeitpflege. Dieses Problem haben die Gemeinden, die Kantone und der Bund. Wenn man die Erträge dieser nationalen Erbschaftssteuer zweckgebunden für die Finanzierung der wachsenden Kosten der Langzeitpflege einsetzen würde, hätte man hier wahrscheinlich die politische Akzeptanz verbessert und würde einen sehr guten Nutzen stiften.
Wir sind, Herr Initiant, auch der Meinung, wenn man weiterarbeitet, dass man sich genau überlegen muss, wem der Ertrag dieser Steuer zufliessen würde. Die SP neigt im Moment zur Auffassung, dass man eine Ertragsaufteilung vornehmen sollte. Wenn wir also schon z. B. eine Zweckbindung machen, die auch die Kantone einschliesst, könnte auch die Ertragsaufteilung so vorgenommen werden, dass Bund und Kantone - z. B. fifty-fifty oder wie auch immer - in den Genuss dieser Erträge kämen. Aber das sind einfach Ideen, die wir mit einer nationalen Erbschaftssteuer verknüpfen würden.
Wir bitten Sie, den ersten Schritt zu tun und diesem Rat zu ermöglichen, diese Idee wirklich seriös auf den Prüfstand zu nehmen.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Nationalrat Heiner Studer schlug der Kommission und dem Parlament vor, dass der Bundesrat mit der Erarbeitung einer Verfassungsgrundlage und einer darauf basierenden Gesetzesvorlage für die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer beauftragt wird. Der Initiant - Sie haben es gehört - will mit dieser Initiative eine Alternative zum Entlastungsprogramm anbieten; dies sehr wohl im Wissen, dass wir in der Tat die Sanierung des Bundeshaushaltes vorantreiben müssen.
Der Sprecher der Minderheit hat Ihnen weitere Vorgaben gemacht, was man mit einer solchen Steuer machen könnte. Auch hat der Initiant darauf hingewiesen, dass Bundesrat Villiger die Bundeserbschafts- und Bundesschenkungssteuer als eine so genannte gerechte Steuer betrachtete.
Im Vorfeld dieser parlamentarischen Initiative gab es bereits seit 1996 verschiedene parlamentarische Vorstösse, die alle erfolglos blieben und nie die Hürde dieses Parlamentes überschreiten konnten. Sie blieben erfolglos, obwohl sie alle in die gleiche Richtung gingen.
Nachdem Mitte der Neunzigerjahre verschiedene Kantone respektive die Bevölkerung - ich betone: die Bevölkerung - dieser Kantone in Volksabstimmungen diese Steuer abschafften, kam der Ruf nach einer eidgenössischen Erbschaftssteuer. Nachdem die verschiedenen Motionen vom Rat abgelehnt wurden, schlägt nun der Initiant den Weg der parlamentarischen Initiative ein; dies in der Hoffnung, dass dieser in der ersten Phase Folge geleistet wird. Er will die rechtlichen Grundlagen schaffen und wünscht, dass die konkreten Fragen wie jene der Bemessungsgrundlage, der Abstufung, der Höhe, der Steuersätze sowie der Höhe der Freibeträge dann in einer zweiten Phase thematisiert werden. Die Minderheit schlägt zusätzlich vor - das haben wir von Herrn Fehr gehört -, dass man sich auch über eine Zweckbindung Gedanken macht.
Die Kommission hat sich anlässlich ihrer Sitzungen eingehend mit dieser Initiative auseinander gesetzt. Die Meinungen - wie könnte es in diesem Bereich anders sein? - gingen ganz klar auseinander.
Die Kommissionsmehrheit stellt sich auf den Standpunkt, dass die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer einem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit gleichkommt. Sie erinnert auch daran, dass verschiedene Kantone diese Steuer für direkte Nachkommen entweder abgeschafft oder reduziert haben. Die Kommissionsmehrheit machte in den Debatten der Kommission auch darauf aufmerksam, dass eine Erbschaftssteuer auch potenziellen Erben Probleme bereiten kann, und zwar namentlich dann, wenn man im Rahmen einer Erbschaft mit einem Familienunternehmen konfrontiert ist. Die Übernahme eines aufgeteilten Familienunternehmens ist nicht zwingend mit Erhalt von flüssigen Mitteln gleichzusetzen, und daher kann es durchaus sein, dass die für eine Steuer notwendigen finanziellen Mittel nicht vorhanden sind und dass somit auch die Übernahme des Unternehmens verhindert wird. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Minderheit, die in der Kommission zugestand, dass die praktische Umsetzung eines solchen Vorhabens Probleme aufwirft, sieht in diesem Bereich dennoch einen Handlungsbedarf. Sie schliesst jedoch eine Harmonisierungsgesetzgebung nicht aus. Sollte aus politischen Gründen keine eidgenössische Lösung möglich sein, wäre es für die Minderheit durchaus denkbar, dass man die Kantone am Steuersubstrat beteiligen würde. Dennoch spricht sich die Kommissionsminderheit für die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene aus. In ihrer Argumentation stellt sie die Steuergerechtigkeit und die Grundsätze der Chancengleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in den Vordergrund. Auch ist sie davon überzeugt, dass der gegenwärtige Steuerwettbewerb unter den Kantonen für einzelne Kantone Anlass war, die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Auch argumentierte die Minderheit damit, dass die Nachteile - speziell im Bereich der Übernahme von Familienunternehmen - gemildert werden könnten, indem man für Erben von Familienunternehmen Freibeträge festlege.
Die Mehrheit hält den Argumenten der Minderheit entgegen, dass einerseits die föderalistischen Überlegungen zu berücksichtigen sind und dass anderseits gesamtwirtschaftliche Argumente in den Raum gestellt werden müssen. Wir können uns nicht auf der einen Seite für eine Förderung der Standortattraktivität stark machen und auf der anderen Seite eine neue Bundessteuer fordern. Eine solche Steuer würde die Standortattraktivität schmälern; dies gilt es zu vermeiden. Denn wie der OECD-Ländervergleich aufzeigt, haben andere Länder mittlerweile in vielerlei Hinsicht aufgeholt und somit unsere Standortvorteile massiv geschmälert. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Bundesrat in seinem Finanzleitbild zu Recht an einer formellen Steuerharmonisierung festhält, was durchaus mit Steuergerechtigkeit gleichzusetzen ist.
Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Pelli Fulvio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Permettez-moi tout d'abord de remercier Monsieur Studer pour les compliments qu'il a adressés à Monsieur Villiger, ancien conseiller fédéral. Nous partageons son opinion; il a été un très grand homme d'Etat.
Monsieur Studer a cité le nom de Monsieur Villiger en nous rappelant que le Conseil fédéral, lui aussi, avait voulu, ces dernières années, agir dans ce domaine. Dans le cadre de l'élaboration du nouveau régime financier, estimant que l'harmonisation formelle des impôts cantonaux sur les successions et les donations était nécessaire, le Conseil fédéral a recueilli l'avis des milieux concernés. Puis, devant les avis majoritairement contraires exprimés surtout par les cantons, le Conseil fédéral a renoncé à introduire une telle harmonisation formelle dans le nouveau régime financier. Le Conseil fédéral a estimé que sur ce sujet, on ne peut pas aller de l'avant sans l'aval des cantons.
L'année dernière, dans le cadre du programme d'allègement budgétaire 2003, le Conseil fédéral a envisagé comme nouvelle recette l'introduction d'un impôt fédéral sur les successions et les donations. Devant l'opposition véhémente des cantons, il y a encore une fois renoncé.
La majorité de la commission concède que certains arguments plaident en faveur d'un impôt sur les successions et les donations, notamment en matière d'équité fiscale. Mais elle a toutefois estimé que les arguments en défaveur de cet impôt, et surtout de son introduction au niveau fédéral, l'emportaient:
1. L'imposition des successions et des donations est un domaine qui relève traditionnellement de la souveraineté cantonale. L'introduction d'un impôt fédéral constituerait une limitation de cette souveraineté et serait peu respectueuse du fédéralisme.
2. Cette limitation des compétences cantonales est d'autant plus problématique que dans de nombreux cantons, le peuple a décidé, ces dernières années, de supprimer ou de réduire l'impôt pour les descendants directs. L'évolution est impressionnante. Si, en 1990, 19 cantons sur 26 prélevaient cet impôt pour les successions en ligne directe, le rapport est totalement inversé en 2004: 20 cantons ont renoncé à percevoir cet impôt pour les héritiers directs. Le raisonnement des citoyennes et des citoyens qui en ont décidé ainsi est très clair: "On a travaillé toute notre existence pour créer un petit ou un grand patrimoine pour nos enfants. Pourquoi l'Etat veut-il nous prendre une deuxième fois de l'argent sur lequel on a déjà payé des impôts?"
3. La majorité de la commission souligne que la non-imposition des successions et des donations est certainement un avantage pour l'attractivité de notre pays par rapport à des places économiques concurrentes. De ce point de vue également, il est inopportun de renverser la tendance observée dans les cantons.
4. L'impôt sur les successions peut poser de graves problèmes aux PME dans le cas de successions d'entreprises familiales. Faute de liquidités pour s'acquitter de l'impôt, les héritiers peuvent être contraints d'endetter l'entreprise, voire d'arrêter l'activité de leur ascendant.
Pour ces raisons, par 16 voix contre 9, la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative.
Verfahrensbeitrag
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 63 Stimmen
Dagegen .... 93 Stimmen