AS 2002 3545

Bundesbeschluss
betreffend das Übereinkommen über die Markierung
von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens

vom 14. Juni 1994

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Oktober 19932,
beschliesst:

Art. 1

Das Übereinkommen vom1. März 1991 über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 16. März 1994 Ständerat, 14. Juni 1994 Die Präsidentin: Gret Haller Der Präsident: Jagmetti Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz