AS 2004 4545

Verordnung 05
über die Anpassung der Leistungen der
Militärversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung
(MV-Anpassungsverordnung)

vom 27. Oktober 2004

Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 28 Absatz 4, 40 Absatz 3, 43 und 49 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19921 über die Militärversicherung (MVG),
verordnet:

Art. 3 Spruchjahr und Ausmass der Anpassung

Spruchjahr und Ausmass der Anpassung bestimmen sich nach Artikel 24 der Verordnung vom 10. November 19932 über die Militärversicherung (MVV).

Art. 4 Jahresrentenansatz für die Integritätsschadenrenten

Der neue Jahresrentenansatz für die Integritätsschadenrenten nach Artikel 26 Absatz 1 erster Satz MVV3 gilt für die seit dem1. Januar 2003 nach dem Jahresrentenansatz von 31 871 Franken festgesetzten, nicht ausgekauften und für die ab1. Januar 2005 neu festzusetzenden Renten.

Art. 5 Indexstand

Die nach Artikel 1 zu erhöhenden Renten werden mit der Anpassung an den Stand des Nominallohnindexes von 2093 Punkten (Juni 1939 = 100) angeglichen.

SR 833.12

Für alle auf unbestimmte Zeit festgesetzten Renten wird die Teuerung bis zum Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 110,0 Punkten (Mai 1993 = 100) ausgeglichen.

Art. 6 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung 03 vom 23. Oktober 20024 über die Anpassung der Leistungen der Militärversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung wird aufgehoben.

Art. 7 Änderung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 10. November 19935 über die Militärversicherung wird wie folgt geändert:

Art. 15 Abs. 1

Der Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes nach Artikel 28 Absatz 4 des Gesetzes für die Ermittlung des Taggeldes und der Invalidenrente nach Artikel 40 Absatz 3 des Gesetzes beträgt 133 798 Franken.

Art. 26 Abs. 1 erster Satz

Der Jahresrentenansatz für die Integritätsschadenrenten beträgt 32 283 Franken. ...

Art. 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2005 in Kraft.

27. Oktober 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz