AS 2007 299

Verordnung des BVET (1/06)
über vorübergehende Massnahmen an der Grenze
zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest

Änderung vom 18. Januar 2007

Das Bundesamt für Veterinärwesen
verordnet:

I

Die Verordnung des BVET (1/06) vom 16. März 20061 über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 3 Einleitungssatz

Aus den Gebieten Kroatiens, in denen die zuständigen Behörden eine zur Entscheidung 2006/115/EG2 der Europäischen Kommission äquivalente Schutzmassnahme verfügt haben, ist zusätzlich die Ein- und Durchfuhr folgender Tiere und Tierprodukte verboten:

II

Anhang 2 wird wie folgt geändert: Streichen von Rumänien

III

Diese Änderung tritt am 30. Januar 2007 in Kraft.

18. Januar 2007 Bundesamt für Veterinärwesen: Hans Wyss