AS 2007 4519

Verordnung des UVEK
über die Nichtunterstellung unter das öffentliche
Beschaffungswesen

Änderung vom 25. September 2007

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
verordnet:

I

Der Anhang zur Verordnung des UVEK vom 18. Juli 20021 über die Nichtunterstellung unter das öffentliche Beschaffungswesen erhält eine neue Fassung gemäss Beilage.

II

Die Änderung tritt am1. Oktober 2007 in Kraft.

25. September 2007 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Moritz Leuenberger

Anhang

(Art. 4) Von der Unterstellung befreite Bereiche und Teilbereiche 1. Telekommunikation auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

  1. Teilbereich der Festnetzkommunikation

  2. Teilbereich der Mobilkommunikation

  3. Teilbereich des Internet-Zugangs

  4. Teilbereich der Datenkommunikation 2. Schienenverkehr auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

  5. Teilbereich des Güterverkehrs auf Normalspur