AS 2013 289

Verordnung des BBT
über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung
und die Lehrabschlussprüfung der Fotolaboranten
und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht

vom 3. Dezember 2012

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
verordnet:

Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts

Es werden aufgehoben:

  1. das Reglement vom 11. Februar 19831 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Fotolaboranten (35200-35202);

  2. der dazugehörige Lehrplan vom 11. Februar 19832 für den beruflichen Unterricht.

Art. 2 Übergangsbestimmungen

Fotolaboranten-Lernende, die ihre Ausbildung vor dem1. Januar 2013 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.

Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2017 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Februar 2013 in Kraft.

3. Dezember 2012 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Der geschäftsführende Vizedirektor: Blaise Roulet SR 412.101.221.92