412.101.221.92
Verordnung des SBFI über die Aufhebung des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Fotolaboranten und des Lehrplans für den beruflichen Unterricht
vom 3. Dezember 2012 (Stand am 1. Februar 2013)
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)1 verordnet:
Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts
Es werden aufgehoben:
das Reglement vom 11. Februar 19832 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Fotolaboranten (35200-35202);
der dazugehörige Lehrplan vom 11. Februar 19833 für den beruflichen Unterricht.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
Fotolaboranten-Lernende, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben, schliessen sie nach dem bisherigen Reglement und Lehrplan ab.
Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2017 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.
Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.