AS 2015 997
Verordnung
über die Leistung einer Vorauszahlung durch
schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich
Aufhebung vom 26. Februar 2015
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Einziger Artikel Die Verordnung vom 30. November 20121 über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich wird auf den 1. Mai 2015 aufgehoben.
26. Februar 2015 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |
an das Vereinigte Königreich. V