AS 2015 997

Verordnung
über die Leistung einer Vorauszahlung durch
schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich

Aufhebung vom 26. Februar 2015

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Einziger Artikel Die Verordnung vom 30. November 20121 über die Leistung einer Vorauszahlung durch schweizerische Zahlstellen an das Vereinigte Königreich wird auf den 1. Mai 2015 aufgehoben.

26. Februar 2015 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 AS 2013 47

an das Vereinigte Königreich. V