AS 2016 5123

Verordnung
über die Aufhebung der Reglemente über die
Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der
Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe

vom 12. Dezember 2016

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
verordnet:

Art. 1 Aufhebung

Es werden aufgehoben:

  1. das Reglement vom 1. April 1961 über die Lehrlingsausbildung im Bogenmacher-Gewerbe;

  2. das Reglement vom 1. April 1961 über die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe.

Art. 2 Übergangsbestimmungen

Lernende im Bogenmacher-Gewerbe, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2017 begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab.

Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2022 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

12. Dezember 2016 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: Josef Widmer, stellvertretender Direktor SR 412.101.222.28 Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe. V des SBFI