412.101.222.28
Verordnung
über die Aufhebung der Reglemente über die Lehrlingsausbildung und die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe
vom 12. Dezember 2016 (Stand am 1. Januar 2017)
Präambel
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
verordnet:
Art. 1 Aufhebung
Es werden aufgehoben:
das Reglement vom 1. April 1961 über die Lehrlingsausbildung im Bogenmacher-Gewerbe;
das Reglement vom 1. April 1961 über die Mindestanforderungen der Lehrabschlussprüfung im Bogenmacher-Gewerbe.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
Lernende im Bogenmacher-Gewerbe, die ihre Ausbildung vor dem 1. Januar 2017 begonnen haben, schliessen sie nach bisherigem Recht ab.
Wer die Prüfung wiederholt, wird bis zum 31. Dezember 2022 auf sein Verlangen nach bisherigem Recht geprüft.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.