AS 2017 2807
Verordnung
über die Sperrung von Vermögenswerten
im Zusammenhang mit Ägypten
(Ägypten-Verordnung)
Änderung vom 13. April 2017
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten,
gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20151 über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen,
verordnet:
I
Der Anhang der Verordnung vom 25. Mai 20162 über die Sperrung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Ägypten wird wie folgt geändert:
Ausländische politisch exponierte Personen und ihnen nahestehende Personen, deren Vermögenswerte nach Artikel 1 gesperrt sind Die folgende natürliche Person wird gestrichen: Rachid Mohamed Rachid, ehemaliger Handels- und Industrieminister
II
Diese Verordnung tritt am1. Juni 2017 in Kraft.
13. April 2017 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Didier Burkhalter