AS 2021 434
AS 2021
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Massgebend ist die signierte
elektronische Fassung
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Landwirtschaftsabkommens zwischen
der Schweiz und Israel sowie der Änderung des Protokolls A
über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse
zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel
vom 19. Juni 2020
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20202 zur Aussenwirtschaftspolitik 2019 enthaltene Botschaft des Bundesrates,
beschliesst:
Art. 1
Es werden genehmigt:
das Landwirtschaftsabkommen vom 22. November 20183 zwischen der Schweiz und Israel;
die Änderung vom 21. November 20184 des Protokolls A über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse zum Abkommen vom 17. September 19925 zwischen den EFTA-Staaten und Israel.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen und die Änderung des Protokolls A zu ratifizieren.
AS 2021 436 2021-1687 AS 2021 434 Genehmigung des Landwirtschaftsabkommens zwischen AS 2021 434 der Schweiz und Israel sowie der Änderung des Protokolls A über landwirtschaftliche Verarbeitungs-erzeugnisse zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel. BB
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff.
BV).
Nationalrat, 19. Juni 2020 Ständerat, 19. Juni 2020 Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Präsident: Hans Stöckli Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 8. Oktober 2020 unbenützt abgelaufen.6 13. Juli 2021 Bundeskanzlei