AS 2025 378

Verordnung
des Schweizerischen Akkreditierungsrats über die Gebühren für die Akkreditierungsverfahren und für Leistungen im Auftrag Dritter
(Gebührenverordnung SAR, GebV-SAR)

Änderung vom 20. September 2024

Präambel

Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR)

verordnet:

I

Die Gebührenverordnung SAR vom 23. März 20181 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz, 2 und 3

Für die Akkreditierungsverfahren nach HFKG werden gestützt auf Artikel 35 Absatz 1 HFKG kostendeckende Gebühren erhoben. Diese setzen sich zusammen aus:

Aufgehoben

II

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

26. Mai 2025

Im Namen des Schweizerischen Akkreditierungsrats

Der Präsident: Markus Hodel