AS 2025 832
Verordnung
über Einfuhrzölle für Waren aus den Vereinigten Staaten
vom 12. November 2025
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 7 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 19861,
verordnet:
Art. 1 Einfuhrzölle
Für Waren aus den Vereinigten Staaten gelten die in Anhang 1 aufgeführten Einfuhrzölle.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist ermächtigt, Anhang 1 nachzuführen.
Art. 2 Zollkontingente
Für die Einfuhr der in Anhang 2 aufgeführten Waren aus den Vereinigten Staaten gelten die dort festgelegten Kontingente und Einfuhrzölle.
Das WBF ist ermächtigt, Anhang 2 nachzuführen.
Art. 3 Ursprungsregeln
Die Einfuhrzölle nach den Anhängen dieser Verordnung gelten nur für Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten.
Das WBF legt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement die anwendbaren Ursprungsregeln fest.
Art. 4 Inkrafttreten
Das WBF bestimmt das Inkrafttreten.2
12. November 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter |
Einfuhrzölle3
(Art. 1)
Zollkontingente4
(Art. 2)