BBl 1999 5191

Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000-2003

Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2000–2003

vom 16. Juni 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. November 19982, beschliesst:

Art. 1 Für die Jahre 2000–2003 werden folgende Höchstbeträge bewilligt: a. für Massnahmen der Grundlagenverbesserung 1037 Millionen Franken; b. für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz 3490 Millionen Franken; c. für die Ausrichtung von Direktzahlungen 9502 Millionen Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 4. März 1999 Nationalrat, 16. Juni 1999 Der Präsident: Rhinow Die Präsidentin: Heberlein Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker

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