BBl 1999 8711

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG)

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Februar 2000

Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG)

Änderung vom 8. Oktober 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. August 19991, beschliesst:

I Das Bundesgesetz vom 27. Juni 19732 über die Stempelabgaben wird wie folgt geändert:

Ingress ... gestützt auf Artikel 41bis Absätze 1 Buchstabe a, 2 und 3 der Bundesverfassung3 ...

Art. 3 Abs. 2 2 Zu den steuerfreien Urkunden gehören auch die Frachturkunden im Gepäck-, Tier- und Güterverkehr der Schweizerischen Bundesbahnen und der vom Bund konzessionierten Transportunternehmungen.

II Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Sofern das Referendum nicht ergriffen wird, tritt das Gesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft.