BBl 2003 6887
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2004–2007
Bundesbeschluss über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2004–2007
vom 17. September 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20022, beschliesst:
Art. 1 1 Für Beiträge nach Artikel 18 des Fachhochschulgesetzes vom 6. Oktober 19953 (FHSG) wird ein Zahlungsrahmen von 1099 Millionen Franken bewilligt. 2 Die Jahresanteile betragen:
a. für 2004: 236 Millionen Franken; b. für 2005: 258 Millionen Franken; c. für 2006: 292 Millionen Franken; d. für 2007: 313 Millionen Franken. 3 Aus dem Zahlungsrahmen können befristete - jedoch keine unbefristeten Stellen finanziert werden.
Art. 2 1 Für Betriebsbeiträge nach Artikel 20 FHSG an Fachhochschulstudiengänge namentlich in den Bereichen Gesundheit, soziale Arbeit, Kunst, angewandte Linguistik und angewandte Psychologie wird in den Jahren 2004–2007 ein Zahlungsrahmen von 80 Millionen Franken bewilligt. 2 Aus dem Zahlungsrahmen können befristete – jedoch keine unbefristeten – Stellen finanziert werden.
Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2004–2007. BB
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 17. September 2003 Ständerat, 19. Juni 2003 Der Präsident: Yves Christen Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz