BBl 2003 7053

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2003–2007

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2003–2007

vom 5. Juni 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 8 des Bundesbeschlusses vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 20023, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung von Innovation und die Zusammenarbeit im Tourismus wird ein Verpflichtungskredit von höchstens 35 Millionen Franken für die Jahre 2003–2007 bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 5. Juni 2003 Nationalrat 7. Mai 2003 Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Präsident: Yves Christen Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann