BBl 2003 1021

Bundesbeschluss über das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001

Anhang 1 Bundesbeschluss Entwurf über das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20032 zur Aussenwirtschaftspolitik 2002 enthaltene Botschaft, beschliesst:

Art. 1 1 Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 wird genehmigt (Anhang 2).

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.