BBl 2007 2557
Bundesbeschluss über die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in ein bedingt rückzahlbares Darlehen
Bundesbeschluss über die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in ein bedingt rückzahlbares Darlehen
vom 22. März 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 56 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19572, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. März 20063, beschliesst:
Art. 1 Der mit Bundesbeschluss vom 22. Juni 19764 der Bern–Lötschberg–Simplon-Bahn, heute BLS Lötschbergbahn AG, gewährte Baukredit von 798 455 923.95 Franken (Stand 1. Januar 2005) wird umgewandelt in ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen. Dieses Darlehen oder Teile davon können bei Bedarf in Aktienkapital umgewandelt werden.
Art. 2 Der Bundesrat stellt sicher, dass bei der Umwandlung des Darlehens gemäss Artikel 1 das Eigentum des Bundes an der Infrastruktur genügend gesichert, bzw. die Mehrheit des Bundes an einer künftigen Infrastrukturgesellschaft gewährleistet ist.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 21. Juni 2006 Nationalrat, 22. März 2007 Der Präsident: Rolf Büttiker Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker