Parliamentary business: CO2-Gesetz. Umsetzung (05.057)

BBl 2007 3377

Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe

Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe

vom 20. März 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 7 Absatz 4 des CO2-Gesetzes vom 8. Oktober 19991, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 20052, beschliesst:

Art. 1 Der Abgabesatz nach Artikel 3 der CO2-Verordnung vom 22. Juni 20053 wird genehmigt, soweit er wie folgt festgesetzt wird: a. ab 1. Januar 2008: auf 12 Franken pro Tonne CO2 falls die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nach der vom Bundesamt für Umwelt geführten CO2-Statistik im Jahre 2006 mehr als 94 % der Emissionen des Jahres 1990 betrugen. b. ab 1. Januar 2009: auf 24 Franken pro Tonne CO2, falls die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nach der vom Bundesamt für Umwelt geführten CO2-Statistik im Jahre 2007 mehr als 90 % der Emissionen des Jahres 1990 betrugen. c. ab 1. Januar 2010: auf 36 Franken pro Tonne CO2, falls die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nach der vom Bundesamt für Umwelt geführten CO2-Statistik im Jahre 2008 mehr als 86,5 % oder in einem der folgenden Jahre mehr als 85,75 % der Emissionen des Jahres 1990 betrugen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 20. März 2007 Ständerat, 15. März 2007 Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Präsident: Peter Bieri Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz