BBl 2008 2959

Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern

08.030

Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern

vom 14. März 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern. Wir beantragen Ihnen die Abschreibung des folgenden Vorstosses: 2006 P 05.3711 Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Verbesserung von Effizienz und Effektivität (SR 20.03.2006, Aussenpolitische Kommission)

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. März 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit dieser Botschaft wird ein neuer Rahmenkredit im Umfang von 4500 Millionen Franken für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern für eine Laufzeit von spätestens 1. Januar 2009–31. Dezember 2012 beantragt. Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sind Teil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit des Bundes. Die rechtliche Grundlage bilden Artikel 54 der Bundesverfassung und das Gesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Der Kreditantrag wird parallel mit dem Kreditantrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt. Dies ermöglicht einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Massnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit leistet die Schweiz einen Beitrag für eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung. Die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit des Bundes sind die Minderung der Armut, die Förderung menschlicher Sicherheit und die Reduktion von Sicherheitsrisiken sowie die entwicklungsfördernde Gestaltung der Globalisierung. Die Kooperationsbereiche der Entwicklungszusammenarbeit sind 1.) die Unterstützung der Armutsminderungsstrategien der Schwerpunktländer, 2.) die Unterstützung ausgewählter Regionen mit fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken, 3.) der verbesserte Einbezug der Schwerpunktländer in die nachhaltige globale Entwicklung, 4.) der schweizerische Beitrag zur effizienten und effektiven Gestaltung der multilateralen Entwicklungspolitik, 5.) die Sicherung der Kompetenz zur Durchführung der Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz durch Partnerschaften mit Nichtregierungsorganisationen, Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen und öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften, 6.) die Koordination der Entwicklungspolitik mit andern Politikbereichen des Bundes. Entwicklungszusammenarbeit ist Teil der Schweizer Aussenpolitik. Die Schweiz leistet Entwicklungszusammenarbeit aus Solidarität mit armen und ärmeren Ländern und im wohlverstandenen Eigeninteresse. Sie kann auf mehrere Jahrzehnte erfolgreicher Entwicklungszusammenarbeit aufbauen. Mit der Neuformulierung der

Ziele und der Schwerpunkte trägt die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit den durch die Globalisierung veränderten Herausforderungen Rechnung. Mit der Reduktion von bisher 17 vom Parlament bewilligten Schwerpunktländern auf 12 ab 1.1.2012 führt die DEZA die geografische Konzentration ihrer Aktivitäten weiter. Der Konzentrationsprozess soll langfristig und umsichtig erfolgen, um die Erfolgspositionen Kontinuität und Zuverlässigkeit nicht zu gefährden. Die DEZA fördert die Eigenanstrengungen der Schwerpunktländer und unterstützt deren nationale Armutsminderungsstrategien. Mit der Ausrichtung ihrer Aktivitäten auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) strebt sie eine bessere Arbeitsteilung mit den Empfängerländern und andern Geberländern an. Mit der thematischen Konzentration ihrer Tätigkeit auf 10 Schwerpunktthemen soll die Wirksamkeit der Aktivitäten

erhöht werden. Mit 6 Sonderprogrammen in ausgewählten Regionen mit fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken sorgt sie dafür, dass Bevölkerungen in entwicklungsbehindernden Situationen nicht ihrem Schicksal überlassen bleiben, sondern dass gemeinsam mit ihnen Wege aus den Armutsfallen gefunden werden. Der Schwerpunkt der DEZA-Programme liegt weiterhin bei den ärmsten und ärmeren Ländern (deren jährliches Durchschnittseinkommen pro Kopf gemäss der OECD-Klassifizierung unter 825 $ liegt). Für die wachsende Zahl von Problemstellungen mit länderübergreifender, regionaler oder internationaler Dimension realisiert die DEZA Dreieckszusammenarbeitsformen zwischen der Schweiz, einem fortgeschrittenen Partnerland und einem armen Schwerpunktland und engagiert sich in der Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzierungsinstitutionen, den entwicklungsbezogenen Organisationen der UNO sowie globalen Fonds und thematischen Netzwerken. Der Umfang des vorliegenden Rahmenkredits ist so bemessen, dass er Verpflichtungen erlaubt, die nach langjährigen Erfahrungswerten zu jährlichen Zahlungen führen, die einem APD-Ziel von 0,4 Prozent entsprechen. Die Rahmenkreditsperiode ist so bemessen, dass eine Weiterführung ab 2013 gemäss dem Bundesratsbeschluss vom Januar 2008 parallel mit der Legislaturplanung erfolgen kann. Wie bisher sollen maximal 3,5 Prozent des Gesamtbetrags für Personalkosten der Zentrale, Koordinationsbüros, Projekte und Schweizer Personal bei internationalen Finanzierungsinstitutionen oder multilateralen Entwicklungsorganisationen aufgewendet werden. Im Anhang zur Botschaft wird über die Verwendung der Mittel des noch laufenden zehnten Rahmenkredits (2003–2008) Bericht erstattet.

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen

Die Schweiz versteht Entwicklungszusammenarbeit als Teil ihrer Aussenpolitik. Sie tut dies aus Solidarität gegenüber armen und ärmeren Ländern und im wohlverstandenen Eigeninteresse. Die Schweiz leistet Entwicklungszusammenarbeit als Beitrag für eine gerechtere und nachhaltigere globale Entwicklung in einer stark vernetzten Welt. Dabei kann sie auf mehrere Jahrzehnte erfolgreicher Entwicklungszusammenarbeit aufbauen (vgl. Rückblick auf die Jahre 2003–2007 im Anhang A). Rechtliche Grundlagen sind Artikel 54 der Bundesverfassung (BV) und das Bundesgesetz vom 19. März 19761 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Mit dem Vollzug dieses Gesetzes betraut sind laut Verordnung vom 12. Dezember 19772 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Bundesrat und Parlament legen die entsprechenden Tätigkeitsbereiche von DEZA und SECO in den Botschaften fest. Sie finanzieren sie mit Rahmenkrediten, deren Laufzeit mindestens 4 Jahre beträgt. In einem ersten Teil stellt die vorliegende Botschaft die neuen Herausforderungen der Entwicklungspolitik dar. Zudem verweist die Botschaft auf die Bedeutung der Süd-Zusammenarbeit für die Schweiz. Im zweiten Teil skizziert sie eine umfassende Strategie für die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes. Diese dient als gemeinsame Grundlage für die Darstellung der Aufgaben der beiden Bundesämter DEZA und SECO. Im dritten Teil erläutert die Botschaft die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten der Bundesämter und verweist auf die geltenden Kompetenzen. Im vierten Teil führt sie die spezifischen Aufgaben der DEZA inhaltlich aus.

1.1 Herausforderungen für die internationale

Entwicklungszusammenarbeit Globalisierung Die Globalisierung verstärkt die grenzüberschreitenden Aktivitäten und verdichtet die wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und sozialen Beziehungen der Länder. Die Liberalisierung des Handels, die raschere Verbreitung von technologischen Innovationen sowie die Zunahme der internationalen Finanzströme und Investitionen ermöglichen eine verstärkte internationale Arbeitsteilung. Diese Trends bieten – vielfach noch ungenutzte – Chancen für Entwicklungsländer. Im Zeitraum zwischen 2000 und 2005 verzeichneten über 20 Entwicklungsländer ein durchschnittliches jährliches Wachstum von über 6 Prozent. Dies führte für Millionen von Menschen zu höherem Wohlstand und weniger Armut. Doch die neue Dynamik geht an vielen der ärmsten Menschen vorbei und überfordert schwache Staaten. Die

1 SR 974.0 2 SR 974.01

überaus günstige internationale Konjunktur der letzten Jahre führte somit letztlich nicht im erhofften Ausmass zu Wachstum und Reduktion von Ungleichheiten in diesen Ländern. Diese Entwicklungen sind seit den 1990er-Jahren in verschiedenen UNO-Konferenzen zu Weltproblemen in der entwicklungspolitischen Agenda reflektiert worden. Dabei wurde jeweils die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit bei der Gestaltung der Globalisierung unterstrichen: – Sie ermächtigt Menschen und Staaten dazu, eine bessere Zukunft selber zu gestalten. – Sie trägt zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse bei. – Sie fördert Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. – Sie vermindert Armut und reduziert Ungleichheiten. – Sie dient der Prävention von Krisen und der Bewältigung von Gewaltkonflikten. Hauptziel der internationalen Bemühungen ist eine stärkere wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaften.

Welthandel Handel, Direktinvestitionen und Wettbewerb sind effiziente Mechanismen für Wachstum, Wohlstand und Entwicklung. Der Anteil der Entwicklungsländer am Welthandel hat 2005 einen neuen Rekord von 36 Prozent erreicht. Dies, obwohl der Anteil der 50 ärmsten Entwicklungsländer bei rund 0,5 Prozent stagniert. Eine signifikante Zunahme zeigte sich auch beim Handel zwischen den Entwicklungsländern: Rund 46 Prozent der Warenexporte gehen gegenwärtig von Entwicklungsländern in andere Entwicklungsländer (Süd-Süd-Handel). Ausländische Direktinvestitionen nehmen stetig zu. Dabei ist China an die erste Stelle der Empfänger gerückt. Aber auch in den ärmsten Entwicklungsländern (Least Developed Countries, LDC) wachsen die Investitionen, allerdings auf einem tiefen Niveau. Deswegen können viele Entwicklungsländer nicht im gewünschten Mass am globalen Wachstum teilnehmen: Ihre Vorteile, zum Beispiel niedrige Lohnkosten und Nähe zu Rohstoffen, vermögen die Nachteile eines schlechten Bildungsstandes, einer schlechten Verkehrsanbindung und unsicherer Rahmenbedingungen nicht aufzuwiegen. Sie leiden zudem unter dem Agroprotektionismus vieler Industrieländer. Wesentlich ist, dass die Anliegen der Entwicklungsländer in den Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO, Doha-Runde) berücksichtigt werden.

Armut Weltweit ging der Anteil der absolut Armen, die mit weniger als 1 US-Dollar pro Tag auskommen müssen, von 40 Prozent im Jahr 1980 auf 29 Prozent im Jahr 1990 und 18 Prozent im Jahr 2005 zurück. Doch nach wie vor leben über 1 Milliarde Menschen unter der absoluten Armutsgrenze. Die Zahl der Armen, die mit 2 US-Dollar pro Tag leben, wird für das Jahr 2015 auf rund 2 Milliarden Menschen geschätzt. Stark verändert hat sich auch die geografische Verteilung der Armut: In Süd- und Ostasien konnte der Anteil der Ärmsten dank erfolgreichen Reformen und Entwicklungsinitiativen von 58 Prozent (1980) auf gegenwärtig rund 15 Prozent reduziert werden. In Afrika hingegen verfügen nach wie 45 Prozent der Bevölkerung

über weniger als 1 US-Dollar pro Tag; ihre Zahl nimmt sogar zu. Viele Länder, auch solche mit mittlerem Einkommen, werden die Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDG)3 nicht oder nur teilweise erreichen. Als Hauptproblem erweist sich der fehlende Zugang der Ärmsten zu Einkommen, Eigentum, Bildung und Gesundheit und politischem Einfluss.

Ungleichheiten Die Kluft zwischen Reich und Arm wächst. Das Einkommen der reichsten 5 Prozent der Weltbevölkerung ist heute mehr als 100-mal höher als dasjenige der ärmsten 5 Prozent, während es vor 50 Jahren 30-mal und vor 15 Jahren 60-mal höher war. Auch innerhalb der Entwicklungsländer nehmen die Einkommensunterschiede tendenziell zu. Die Ursachen liegen sowohl in ungleichen Ausgangsbedingungen (z.B. Grundeigentum, Bildung, Gesundheit) wie in ungleichen Chancen (z.B. Zugang zu Krediten und zur Basisinfrastruktur, Mobilität). Frauen sind dabei systematisch benachteiligt. Besonders betroffen sind zudem jene Bevölkerungsgruppen und Individuen, die bereits am unteren Ende der Wohlstandsskala stehen. Auch in fortgeschritteneren armen Entwicklungsländern bestehen weiterhin grosse Ungleichheiten zwischen Arm und Reich, leben doch weltweit 40 Prozent der Ärmsten in diesen Ländern. Weil verschiedene dieser fortgeschritteneren Entwicklungsländer regionale Wachstumspole sind, haben Entwicklungsfortschritte und Probleme in diesen Ländern direkte Auswirkungen auf ihre Nachbarländer; weil sie stärker in die Weltwirtschaft integriert sind, sind sie selber vermehrt von systemischen Risiken und konjunkturellen Schwankungen abhängig. Aufgrund ihrer Grösse sowie ihres enormen wirtschaftlichen Wachstums verändern China und Indien die Weltwirtschaft nachhaltig. In weniger als zwei Jahrzehnten ist China von einem randständigen Wirtschaftsakteur zu einem der zentralen Spieler in der Weltwirtschaft, aber auch zu einem der grössten CO2-Emittenten geworden. Indien befindet sich auf einem ähnlichen Pfad – mit einer gewissen Zeitverzögerung. Angesichts der enormen wirtschaftlichen und politischen Dynamik, die von China und Indien ausgeht, wird sich die Global-Governance-Architektur in den kommenden Jahren entscheidend verändern.

Bevölkerungswachstum Gemäss Prognosen der Vereinten Nationen werden im Jahr 2040 zwischen 9 und 13 Milliarden Menschen auf der Erde leben (1950: 2,5 Mrd.; 2004: 6,1 Mrd.). Seit der Jahrtausendwende ist das Bevölkerungswachstum zwar gebremst. Es bestehen jedoch erhebliche regionale Unterschiede. In den armen Regionen schafft der anhaltende Bevölkerungszuwachs zunehmend Probleme bei der Sicherung der Ernährung und der Wasserversorgung, beim Ressourcenverbrauch und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Migration Rund 200 Millionen Menschen leben ausserhalb ihrer Heimat. Das sind beinahe 3 Prozent der Weltbevölkerung, Tendenz steigend. Aus wirtschaftlichen Motiven oder wegen politischer und sozialer Konflikte verlassen viele Menschen ihr Heimatland in Richtung Industrie- und Schwellenländer. Die Süd-Süd-Migration ist allerdings noch grösser. Aufgrund der Migration sind bedeutende Immigranten-

3 Siehe Anhang B 2

Gemeinschaften entstanden – ein Phänomen, das sowohl Risiken (z.B. Eingliederungsprobleme, «Braindrain») als auch Chancen birgt (z.B. Knowhow-Transfer und Geldtransfer der Emigranten in ihre Heimatländer). Das Volumen der Geldüberweisungen aus diesen «Diasporas» in die Heimatländer übersteigt die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit um ein Mehrfaches. Es ist eine Herausforderung, Anreize für eine gezieltere Nutzung dieses Potenzials zu schaffen.

Urbanisierung Auch die Migration innerhalb von Staaten nimmt zu. Lebt heute jeder Zweite in einer Stadt, so werden es 2030 zwei von drei Menschen sein. Der Trend zur Urbanisierung ist überall markant. In vielen Ländern lebt eine zunehmende Zahl von Zuzügern in Slums. Dies belastet die Aufnahmefähigkeit und -willigkeit der ansässigen Bevölkerung. Der Druck auf lokale und regionale Versorgungssysteme in den Bereichen Wasser, Abwasser, Transport, Elektrizität, Bildung sowie auf die Arbeitsmärkte, die öffentlichen Institutionen und die Ökosysteme wird stark erhöht.

Arbeitsmarkt Technologietransfer, ausländische Investitionen und internationaler Wettbewerb beeinflussen die Produktivität, die Löhne und die Arbeitsbedingungen. Um eine hohe Produktivität und Qualität zu gewährleisten, müssen die Unternehmen ihre Arbeitskräfte ausbilden, Investitionen tätigen und Kernarbeitsnormen durchsetzen. Dadurch verändert sich die Bedeutung des Produktionsfaktors Arbeit für das Wachstum: Tendenziell werden weniger, dafür besser ausgebildete Arbeitskräfte benötigt. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf Industriebranchen und auf Dienstleistungsbereiche beschränkt, die auf internationale Märkte ausgerichtet sind. In vielen Entwicklungsländern ist ein Grossteil der Arbeitskräfte weiterhin in der Landwirtschaft oder anderen traditionellen Wirtschaftszweigen sowie in der Schattenwirtschaft tätig.

Landwirtschaft Weltweit leben etwa drei Viertel der Armen im ländlichen Raum, die meisten als Klein- und Kleinstbauern. Als Agrarproduzenten sind sie mit verschiedensten, zum Teil widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert: der Produktion von genügend Nahrungsmitteln für eine wachsende Bevölkerung; der Forderung nach Erhalt der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ressourcen; den Auswirkungen der Klimaveränderung und der wachsenden Nachfrage nach Energiepflanzen. Eine starke Wertschöpfung für landwirtschaftliche Rohstoffe und der internationale Marktzugang werden zunehmend wichtiger. Dieser ist jedoch noch stark beschränkt. Die auf den Schutz der einheimischen Landwirtschaft ausgerichtete Politik der Industrieländer widerspricht oft den Interessen der Entwicklungsländer. In der Landwirtschaft zeigen sich Fragen der Kohärenz zwischen den verschiedenen Politikbereichen besonders deutlich.

Rechtsstaat und Demokratie Gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Menschenrechte und leistungsfähige staatliche Institutionen sind grundlegende Voraussetzungen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Regierungen müssen durch demokratische Prozesse legitimiert, Misswirtschaft und Korruption müssen verhindert werden. Ein funktionierendes Rechtswesen ermöglicht die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche.

Obwohl sich weltweit die Zahl formaler Demokratien erhöht hat, sind zu wenig Staaten leistungsfähig genug, um ihren Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit sowie soziale und wirtschaftliche Institutionen und Infrastrukturen zu garantieren. Zivilgesellschaft Die internationale Politik wird je nach Region in unterschiedlichem Masse auch durch die Zivilgesellschaft beeinflusst. In die Armutsbekämpfung sind heute zivilgesellschaftliche Akteure auf breiter Basis einbezogen, lokal und national sowie thematisch. Seit der Jahrtausendwende haben international zivilgesellschaftliche Initiativen sowie auch die Beziehungen zwischen Nichtregierungsorganisationen und internationalen Organisationen sprunghaft zugenommen.

Öffentliche Sicherheit In 20–30 Entwicklungsländern bedrohen die Auseinandersetzungen um politische und wirtschaftliche Macht die Funktionsfähigkeit des Staates. Ein mangelhaftes oder fehlendes staatliches Gewaltmonopol ist nicht nur ein Problem für die dort lebenden Menschen. Es kann auch die öffentliche Sicherheit in benachbarten und weiter entfernten Ländern betreffen. Fragile Staaten stellen eine besonders wichtige Herausforderung für die Entwicklungspolitik ohne Reformorientierung dar. Seit September 2001 ist die Sensibilität dafür gestiegen, dass ethnische und kulturelle Polarisierung, Marginalisierung oder wirtschaftliche Instabilität zu grenzüberschreitenden Sicherheitsproblemen führen können. Privatisierte Gewalt, Terrornetzwerke und internationale Drogenkartelle stellen die internationale Sicherheitspolitik vor neue Herausforderungen.

Kulturkontakte und -konflikte Die Verbreitung von Radio, Fernsehen und Internet sowie die zunehmende persönliche Mobilität ermöglichen eine weltweite Kommunikation praktisch ohne Zeitverzögerung. Dies führt zu gegenseitigem Verstehen über die Grenzen hinweg. Die zunehmende kulturelle Homogenisierung oder die Sorge um den eigenen Wohlstand provoziert jedoch auch Gegenreaktionen: Vorurteile werden bestätigt, die Besonderheiten der eigenen Kultur betont, das Fremde ausgegrenzt und verdrängt. Diese Herausforderung betrifft nicht nur die Beziehungen zwischen den Staaten, sondern setzt sich in die Länder und ihre Städte hinein fort, wo verschiedene kulturelle Identitäten mit- und nebeneinander bestehen.

Natürliche Ressourcen Über zwei Drittel der globalen Ökosysteme sind infolge Übernutzung und unkontrollierter Belastung in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Die wichtigsten Probleme entstehen in den Bereichen Klima (siehe folgenden Absatz), Biodiversität, Chemikalien, Wald und Wasser, Wüstenbildung. Der Druck auf natürliche Ressourcen steigt infolge Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum. Insbesondere Wasser wird weltweit zunehmend knapp: Bis 2020 werden rund 50 Länder der Erde unter Wasserstress stehen. 1,1 Milliarden Menschen haben heute keinen sicheren Zugang zu ausreichendem und gutem Trinkwasser; im Jahr 2030 werden es zwischen 30 und 40 Prozent der Weltbevölkerung sein. Diese Situation wird sich in einigen Regionen zusätzlich verschärfen, einerseits wegen der Zerstörung der Ökosysteme und andererseits durch den Klimawandel. Das könnte vermehrt zu Konflik-

ten zwischen Ländern und verschiedenen Nutzergruppen um das verfügbare Wasser führen.

Klimawandel Der weltweite Energieverbrauch steigt ungebremst. Als Folge davon nimmt der Ausstoss klimaschädlicher Treibhausgase zu und steigt die globale Temperatur – falls nicht Gegensteuer gegeben wird. Unter den Folgen leiden vor allem die Entwicklungsländer: extreme Wetterlagen, Trinkwasserknappheit, verminderte Produktivität und veränderte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, Verschlechterung der Ernährungssicherheit und der menschlichen Sicherheit, Verbreitung von Infektionskrankheiten, Migrationsbewegungen, zunehmend grössere Sturm- und Flutrisiken. Die daraus entstehenden ökonomischen Schäden können die Beiträge der internationalen Zusammenarbeit übertreffen, in einigen Fällen sogar das Bruttonationaleinkommen (BNE) dieser Länder. Die Bekämpfung des Klimawandels kann hingegen auf eine Weise erfolgen, dass sie ökonomischen Nutzen und Wachstum in armen (und reichen) Ländern schafft. Entwicklungsländer müssen sich an veränderte klimatische Rahmenbedingungen anpassen (adaptation), von denen sie besonders stark betroffen sind. Da die fortgeschrittenen Entwicklungsländer und Schwellenländer jedoch zunehmend auch zu den Mitverursachern gehören, wird auch die Ursachenbekämpfung immer wichtiger (mitigation). Moderne Technologien zur Energie- und Ressourceneffizienz und zur Adaptation müssen veraltete ablösen. Internationale Emissionsmärkte bieten Möglichkeiten zu einer effizienten Reduktion der Emissionen und zur Finanzierung des notwendigen Technologiewandels für eine bessere ökologische Bilanz der Entwicklungs- und Schwellenländer.

1.2 Entwicklungspolitik – internationale

Gemeinschaftsaufgabe Die entwicklungspolitischen Herausforderungen betreffen alle Geber- und Empfängerländer. Die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit kann einen Teil dieser Aufgaben übernehmen. Um diesen Beitrag zu situieren, skizziert der folgende Abschnitt die wichtigsten Veränderungen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.

Neuorientierung Die Entwicklungsländer und die Länder der OECD4 haben die Lösung der Entwicklungsprobleme als eine gemeinsame und geteilte Verantwortung definiert. Die im Jahr 2000 am Millennium-Gipfel der Vereinten Nationen verabschiedete Erklärung hat folgende Prinzipien festgelegt: Die Globalisierung soll eine positive Kraft für alle Menschen werden, das Recht auf Entwicklung verwirklichen, extreme Armut beseitigen, den Umgang mit der Natur nachhaltig gestalten, Demokratie fördern, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stärken, Frieden wahren und damit die Welt sicherer machen. Zur Umsetzung wurden aus diesen Grundsätzen acht Millenniums-

4 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for

Economic Co-operation and Development, OECD).

entwicklungsziele (MDG) abgeleitet, die es bis 2015 zu erreichen gilt. Die Schweiz hat die Ziele mitformuliert und will ihren Beitrag zur Realisierung leisten. Der Millennium+5-Gipfel (2005) zog eine gemischte Zwischenbilanz und führte die Staatengemeinschaft zu folgenden Schlüssen: Die Entwicklungsländer sind gefordert, ihre Strategien stärker auf die MDG auszurichten und mehr inländische Ressourcen zu mobilisieren. Die OECD-Länder sind aufgerufen, ihre Zusagen für mehr Entwicklungshilfe, wirksame Entschuldung und Handelserleichterungen praktisch umzusetzen. Die Vereinten Nationen schliesslich sollen Demokratie, Frieden und Menschenrechte durchsetzen. Für die weltweite Umsetzung der Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 wird mit einem Wachstum des jährlichen Finanzierungsbedarfs für die öffentliche Entwicklungshilfe von knapp 100 Mrd. Dollar (2006) auf 135 Mrd. Dollar (2010) und 195 Mrd. Dollar (2015) gerechnet. Die Europäische Union (EU) hat darauf mit einer massiven Aufstockung der Hilfe reagiert. Die OECD-Länder, einschliesslich der Schweiz, sind aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten.

Architektur der internationalen Entwicklungszusammenarbeit Die internationale Entwicklungszusammenarbeit umfasst bilaterale Geberländer (inner- und ausserhalb des Entwicklungsausschusses der OECD), multilaterale Organisationen (Weltbankgruppe, Währungsfonds, regionale Entwicklungsbanken, UNO-Organisationen), Nichtregierungsorganisationen und private Stiftungen (z.B. Gates, Rockefeller, Ford usw.), globale thematische Programme (z.B. Gesundheitsfonds, Umweltfazilität, Fast-Track-Initiativen zur Bildung usw.) sowie Privatinitiativen. Die Zahl der Akteure ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Zur Verminderung von Doppelspurigkeiten und Überlappungen drängt sich eine stärkere Spezialisierung und Arbeitsteilung auf. Damit werden die Verwaltungen der Entwicklungsländer entlastet, und die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit steigt. Die multilateralen Institutionen nehmen sich vor allem derjenigen Herausforderungen an, denen einzelne Staaten und bilaterale Institutionen nicht wirkungsvoll begegnen können: die Ausgestaltung internationaler Regelwerke und die Entwicklung von Strategien zum Management der Globalisierungsdynamik. Die Vereinten Nationen haben zwar eine Regelungskompetenz als universell repräsentative Organisation, bleiben jedoch von den Entscheidungen der Staaten und ihren Interessen abhängig. Sowohl die UNO-Organisationen als auch die internationalen Finanzierungsinstitutionen sind gefordert, ihre jeweiligen Rollen den neuesten Herausforderungen anzupassen und entsprechende Reformen zu verfolgen. Entscheide in diesen Institutionen werden von den Mitgliedländern, einschliesslich der Schweiz, mitbestimmt. Bislang dominierten westeuropäische Länder sowie die USA, Kanada, Japan und Australien die öffentlichen Finanzflüsse in die Entwicklungsländer. Die Osterweiterung der EU und die aufstrebende Rolle Asiens haben neue Länder zu Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit gemacht, in erster Linie Indien und China, aber auch Brasilien und Südafrika. Mit dem Auftreten neuer Geber steigt auch der Wettbewerb auf dem Markt der Hilfe und der Kredite. Die Entwicklungsländer haben grössere Wahlmöglichkeiten. Die Geber-Organisationen geraten unter grösseren Druck, Wirksamkeit und Resultate ihrer Tätigkeit auszuweisen.

Resultatorientierung und Wirksamkeit Die Pariser Deklaration von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (Paris Declaration on Aid Effectiveness) der OECD verpflichtet die Entwicklungsländer zu stärkerer Eigenverantwortung (ownership), die Geber zur Konzentration und Koordination untereinander (harmonisation) sowie zur Abstimmung mit den Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Empfängerlands (alignment) und zur Nutzung der örtlichen Strukturen bei der Umsetzung (use of country systems). Beide Seiten verpflichten sich zur Orientierung an Wirkungen (managing for results) und gemeinsamer Rechenschaftsablegung (mutual accountability). Damit die Entwicklungsländer internationale Finanzierungen erhalten, müssen sie transparente und leistungsfähige Institutionen schaffen. Zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit hat die internationale Entwicklungszusammenarbeit in den letzten Jahren verschiedene Anstrengungen unternommen. Mit der Festsetzung der MDG hat die Staatengemeinschaft ihren politischen Willen bekräftigt, die globale Entwicklung nachhaltig zu gestalten, und ihr Interesse daran formuliert, die der Verwirklichung dieses Ziels entgegenstehenden Risiken Armut, fehlende menschliche Sicherheit und Menschenrechte anzugehen. Die jährlichen Berichte (Global Monitoring Reports) liefern Informationen, ob und wie die MDG erreicht werden. Medien und Teile der Öffentlichkeit haben ihre Kritik an der mangelnden Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit und der unzureichenden Politikkohärenz verstärkt. Die Kritik erhöht den Druck auf die einzelnen Akteure, Ausrichtung und Leistungen zu optimieren.

1.3 Interessen und Verantwortung der Schweiz

Die Schweiz hat ethische, politische, und wirtschaftliche Interessen, die Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit weiter auszubauen. Sie trägt dazu bei, dass die Menschen die Chance erhalten, ihr Leben in Würde leben zu können. Sie tut dies im wohlverstandenen Eigeninteresse. Wenn Probleme wie fehlender Zugang zu Einkommen und Beschäftigung, wachsende Ungleichheit oder Auswirkungen der Klimaveränderung nicht oder zu spät angegangen werden, kann das zu enormen Folgekosten führen. Die Schweiz hat ein Interesse daran, in eine nachhaltige globale Zukunft zu investieren. Aussenpolitik: Beiträge zu Lösungen gemeinsamer Probleme erweitern die aussenpolitischen Handlungsmöglichkeiten. Die Entwicklungszusammenarbeit leistet einen wichtigen Beitrag, um die Probleme der wechselseitigen Abhängigkeiten zu bewältigen. Das internationale Ansehen der Schweiz wird dadurch bestimmt, wie die Schweiz ihre Verantwortung wahrnimmt und ihren Beitrag zur Lösung der globalen Probleme leistet. Sicherheitspolitik: Die Schweiz trägt aus einer sicherheits- und friedenspolitischen Perspektive dazu bei, schwache, zerfallende oder zerfallene Staaten zu «stabilisieren» und die Folgekosten durch rechtzeitige Prävention zu reduzieren. Aussenwirtschaftspolitik: Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern nützt nicht nur der Bevölkerung der jeweiligen Länder, sondern auch den Industrieländern. Die Förderung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die Unterstützung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums, die Stärkung der Anreize für private Initiativen und Investitionen sowie die Anpassung der Produktionsstrukturen in

Entwicklungsländern tragen zur Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft bei. Das erweitert die Beschaffungs-, Absatz- und Investitionsmärkte und erleichtert den Wirtschaftsaustausch. Internationale Ordnungspolitik: Die internationale Staatengemeinschaft verstärkt ihre Anstrengungen zur Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für die Herausforderungen in den Bereichen Entwicklung, Frieden und Sicherheit, Wirtschaft und Finanzen, Umwelt, Migration, Gesundheit. Die Schweiz hat ein Interesse daran, global handlungsfähig zu bleiben. Migrationspolitik: Die Migration von Menschen aus der armen in die reiche Welt hält an. Die Entwicklungszusammenarbeit kann dazu beitragen, positive Folgewirkungen für alle Beteiligten zu schaffen. Umweltpolitik: Die OECD-Länder sind auf die aktive Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern angewiesen, um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen, Wald- und Wasser-Ressourcen zu erhalten, die Nutzung der Biodiversität sowie die Erhaltung der Artenvielfalt zu fördern und Risiken der Chemikalien unter Kontrolle zu halten. Kulturpolitik: Die Globalisierung rückt Staaten und Regionen politisch, wirtschaftlich, ökologisch und sozial nah zusammen. Die Schweiz will Austausch und Verständigung der Völker fördern. Die Entwicklungszusammenarbeit kann helfen, die Interessen verschiedener Regionen, Kulturen und Religionen angemessen zu berücksichtigen. Wissenschaftspolitik: Wissen ist sowohl Produktionsfaktor als auch Grundlage sozialen Zusammenhalts und individueller Freiheit. In einer globalisierten Welt hat die Schweiz ein Interesse, an die Entwicklung des Wissens als öffentliches Gut beizutragen.

1.4 Zukunftsperspektiven

Die in der ersten Ziffer dargestellten Veränderungen der Herausforderungen, der internationalen Entwicklungspolitik und der Schweizer Interessen haben zu einer neuen strategischen Ausrichtung der Entwicklungspolitik der Bundes geführt. Der Aussenpolitische Bericht 2006 legt drei Schwerpunkte fest: Armutsminderung, Förderung menschlicher Sicherheit und entwicklungsfördernde Gestaltung der Globalisierung. Dieser bildet die Grundlage für die handlungsorientierte Ausrichtung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit. Die Herausforderungen liegen auf den folgenden Ebenen: Gesetzliche Grundlagen: Mit der Formulierung der Entwicklungspolitik (Ziff. 2) erfüllt der Bundesrat teilweise das Anliegen der noch nicht überwiesenen Motion 06.3666 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats vom 11. Dezember 2006, die eine Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen und eine Anpassung der Instrumente des Bundesrates zur strategischen Führung der DEZA verlangt. Die Prüfung, ob eine Revision des Entwicklungshilfegesetzes von 1976 und der dazugehörigen Verordnung von 1977 notwendig ist, soll im Anschluss an die Bundesverwaltungsreform REF 05/07 erfolgen. Kohärenz: Die meisten Politikbereiche haben aussenorientierte und für Entwicklungsländer relevante Aktivitäten. Damit wird die Frage der Politikkohärenz immer

wichtiger. Einige OECD-Geberländer, die der entwicklungspolitischen Ausrichtung der Schweiz nahe stehen, folgen dem sogenannten «Whole-of-government»-Ansatz, der Politikprozesse unter Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Auswirkungen aller Politikbereiche steuern soll. Die Schweiz verfügt über Gremien und Mechanismen zur Sicherstellung der Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik und andern Bereichen der schweizerischen Aussenpolitik, die in Zukunft weiter gestärkt werden sollen. Konzentration: Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Motion 06.3667 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats anzunehmen, welche eine substanzielle thematische und geografische Konzentration der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund des komparativen Vorteils der Schweiz verlangt. Dieser Auftrag wird in der Aufgabenbeschreibung in Ziffer 4 sowie in der Botschaft über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (BBl 2008 …) umgesetzt. Resultatorientierung und Wirksamkeit: Entwicklungszusammenarbeit wird letztlich in den Geberländern wie auch in den Empfängerländern an den Resultaten gemessen. Die operationelle Handlungsorientierung muss mit der strategischen Neuausrichtung im Einklang bleiben, damit ein effizienter Mitteleinsatz und eine hohe Wirksamkeit realisiert werden können.

2 Die Entwicklungspolitik des Bundes

Als Teil der Aussenpolitik trägt die Entwicklungspolitik dazu bei, die Interessen der Schweiz bei der Bewältigung der in Ziffer 1 geschilderten Herausforderungen zu verteidigen und zu fördern. Sie ist eine Investition in die Zukunft der Entwicklungsländer und der Schweiz und damit eine umfassend und langfristig verstandene Interessenpolitik. Die Entwicklungspolitik des Bundes umfasst die strategischen Orientierungen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, die Gliederung der Aufgaben in Kooperationsbereiche und die Verteilung der Zuständigkeiten unter den beteiligten Bundesämtern. Der Bundesrat formuliert die Entwicklungspolitik des Bundes in folgendem Verfahren: – Der Bundesrat trägt die Verantwortung für die Schweizer Entwicklungspolitik. Abgestützt auf die aussenpolitischen Ziele formuliert er eine entwicklungspolitische Strategie für eine Periode von 4 Jahren (entsprechend der Legislaturperiode). – Die entwicklungspolitische Strategie legt die strategischen Schwerpunkte der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit fest, gliedert die Aufgaben in Kooperationsbereiche und bestimmt die mit der Umsetzung beauftragten Bundesämter. – Der Bundesrat legt die entwicklungspolitische Strategie dem Parlament vor und berichtet regelmässig über die Fortschritte bei der Zielerreichung. – Die Botschaften der mit der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit betrauten Bundesämter enthalten in jedem Kooperationsbereich mit Indikatoren umschriebene Ziele.

2.1 Grundlagen

Der Auftrag der schweizerischen Entwicklungspolitik wird durch folgende Grundlagen definiert: Bundesverfassung Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit (Art. 54 Abs. 2 BV5) der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Bundesgesetz6 Die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Entwicklungsländer im Bestreben, die Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung zu verbessern. Sie soll dazu beitragen, dass diese Länder ihre Entwicklung aus eigener Kraft vorantreiben. Langfristig erstrebt sie besser ausgewogene Verhältnisse in der Völkergemeinschaft. Aussenpolitische Friedliches Zusammenleben der Völker Ziele7 Achtung der Menschenrechte und Förderung der Demokratie Wahrung der Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland Linderung von Not und Armut in der Welt Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen

Für die kohärente Gestaltung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sind drei weitere Gesetze mit explizitem Bezug zum Entwicklungshilfegesetz, die dazu gehörigen Verordnungen und die Botschaften zu den jeweiligen Rahmenkrediten massgebend (siehe Übersicht im Anhang B1). Ferner sind die Instrumente anderer Bereiche zu berücksichtigen: Aussenwirtschaft, Migration, Umwelt, Bildung und Forschung, Energie, Gesundheit, Kultur, usw.

5 SR 101 6 Art. 5 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, SR 974.0

7 Aussenpolitischer Bericht 2000 des Bundesrats, BBl 2001 261

2.2 Entwicklungspolitische Strategie

In seiner Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich der Bund an folgender Leitlinie8: Leitlinie Die Schweiz leistet ihren Beitrag für eine gerechte und nachhaltige globale Entwicklung. Die Entwicklungspolitik des Bundes steht sowohl für Humanität, Solidarität und Gerechtigkeit wie auch für Friedens- und Zukunftssicherung. Sie verbindet ethische Motive mit dem wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz an einer Zukunft in Freiheit und Sicherheit. Die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit werden zur Erhöhung der Wirksamkeit und Effizienz in drei strategischen Schwerpunkten gebündelt: Schwerpunkt 1 Die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) erreichen – Armut mindern Die Schweiz anerkennt die normative Bedeutung der MDG und die sich aus dem Konsens von Monterrey9 ergebenden Verpflichtungen zu deren Umsetzung. Ziel der bilateralen und multilateralen entwicklungspolitischen Bemühungen ist es, die Schwerpunktländer bei der Erreichung der MDG zu unterstützen. Schwerpunkt 2 Menschliche Sicherheit fördern und Sicherheitsrisiken reduzieren Das Engagement der Schweiz orientiert sich an den heute erkennbaren Risiken, die auch für die Schweiz von Bedeutung sind. Dazu gehören lokale oder regionale Krisen, fragile Staatlichkeit, Umweltbedrohung als Folge des Klimawandels oder unkontrollierte Migration aufgrund von Unterentwicklung und Konflikten. Schwerpunkt 3 Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten Die Schweiz leistet mit bilateralen und multilateralen Mitteln einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Anwendung und Umsetzung von Regeln, die darauf abzielen, dass die Globalisierung nachhaltigen Nutzen schafft. Innerhalb der drei strategischen Schwerpunkte legt die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes Prioritäten für die Auswahl der Schwerpunktländer und -regionen bzw. -institutionen fest. Die Prioritäten werden aufgrund von Bedarf und Stellung der Länder, des komparativen Vorteils der Schweiz im entsprechenden Kontext sowie der Abstimmung mit anderen Gebern und Entwicklungsakteuren gesetzt. Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes strebt dabei hohe Wirksamkeit, ein effizientes Zusammenspiel der eingesetzten Instrumente sowie einen optimalen Einsatz ihres Erfahrungs- und Wissenskapitals an.

8 Die Strategie bezieht sich nur auf die beiden hier behandelten Rahmenkredite

(siehe Ziff. 3.1).

9 Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung, 2002

2.3 Kooperationsbereiche

Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes wird in sechs Kooperationsbereiche gegliedert.

1 Kooperationsbereich: Unterstützung der

Armutsminderungsstrategien der Schwerpunktländer Ziel Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes erhöht die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und Gesellschaften, durch effizienten und nachhaltigen Einsatz von Ressourcen ihre Lebensbedingungen aus eigener Kraft zu verbessern. Im einzelnen Land ergeben sich die Ziele aus den Millenniumsentwicklungszielen und den nationalen Armutsminderungsstrategien. Strategischer Bezug Die Millenniumsentwicklungsziele erreichen – Armut mindern Geografischer Fokus – Klarer Fokus auf ärmste und ärmere Länder, insbesondere diejenigen Afrikas. – In Ländern mit guter Regierungsführung stehen Ansätze zur Förderung oder zum Ausbau bestehender Strukturen im Vordergrund, insbesondere auch mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung. – In Ländern mit schwacher Regierungsführung wird der Einsatz zeitlich und finanziell beschränkt und auf Stabilität, Sicherheit und Schlüsselsektoren für die soziale Entwicklung konzentriert. Thematischer Fokus Um ein nachhaltiges Wachstum zu sichern, steht die Stärkung von menschlichen und institutionellen Kapazitäten im Vordergrund, allen voran Bildung und Gesundheit, Einkommen und Beschäftigung sowie die Stärkung der Gouvernanz. Institutioneller – Regierungen von ausgewählten ärmsten und ärmeren Fokus Ländern (Schwerpunktländer der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit) – harmonisiertes Vorgehen mit andern Gebern: gemeinsame Ziele mit Erfolgsindikatoren, gebündelte Massnahmen – multilaterale Organisationen unter Nutzung operationeller Kooperationsmöglichkeiten – Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften – In allen Programmen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen.

2 Kooperationsbereich: Unterstützung ausgewählter Regionen mit

fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken Ziel Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes leistet Prävention gegen Sicherheitsrisiken und erhöht die Fähigkeit von Menschen, Organisationen und Gesellschaften, Konfliktursachen zu beseitigen und die menschliche Sicherheit zu erhöhen. Strategischer Bezug Menschliche Sicherheit fördern und Sicherheitsrisiken reduzieren. Geografischer Fokus Arme Regionen oder Länder, die fragile oder instabile Strukturen haben und in denen ein Potenzial zur Krisenprävention und Konfliktbewältigung besteht. Thematischer Fokus Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Migrationsmanagement. Im Vordergrund stehen regionale oder globale Risiken im Zusammenhang mit Umwelt, Gesundheit oder natürlichen Ressourcen wie Wasser oder primären Energieträgern. Fokus auf prioritären politischen, wirtschaftlichen, sozialen und/oder ökologischen Risiken. Institutioneller – Regierungen von armen Ländern in besonderen Fokus Risikosituationen – Konzeption, Finanzierung und Umsetzung zeitlich befristeter Sonderprogramme in Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Partnern – Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften, regionale Organisationen – multilaterale Institutionen, humanitäre Organisationen, globale Fonds/Netzwerke mit entsprechender Ausrichtung – In allen Programmen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen.

3 Kooperationsbereich: Beitrag der Schweiz zur Mitgestaltung

einer entwicklungsfördernden Globalisierung Ziel Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes verbessert den Einbezug der Schwerpunktländer in die nachhaltige globale Entwicklung. Strategischer Bezug Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten. Geografischer Fokus Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die sich in einem erfolgversprechenden Reformprozess befinden. Thematischer Fokus Im Vordergrund stehen die Integration in die regionale und die internationale Wirtschaft, die Förderung des Privatsektors sowie die Bereitstellung «regionaler öffentlicher Güter», beispielsweise Regeln für Handel oder Ressourcennutzung sowie Massnahmen, die auf ein entwicklungsförderndes Zusammenspiel unter regionalen und multilateralen Institutionen abzielen.

Institutioneller – Regierungen von Ländern mit geringem Einkommen Fokus – internationale Organisationen – private Trägerschaften – spezialisierte Organisationen – In allen Programmen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen.

4 Kooperationsbereich: Finanzielle Beteiligung an multilateralen

Entwicklungsorganisationen und aktive Mitwirkung in ihren Leitungs- und Aufsichtsorganen Ziel Die Schweiz leistet ihren Beitrag zur effizienten Gestaltung multilateraler Entwicklungspolitik, für leistungsfähige multilaterale Institutionen, für eine angemessene Finanzierung multilateraler Programme zur Bewältigung von globalen und regionalen Herausforderungen. Strategischer Bezug Armut mindern – menschliche Sicherheit fördern und Sicherheitsrisiken reduzieren – Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten. Orientierung – verbesserte Effizienz und Wirksamkeit durch resultatorientiertes Management – verbesserte Koordination und Konzentration der Tätigkeit der multilateralen Entwicklungsorganisationen auf ihre komparativen Vorteile – Sicherstellung einer angemessenen Finanzierungskapazität der Entwicklungsfonds und Reduktion der Aussenverschuldung der ärmsten und ärmeren Entwicklungsländer – Nutzung von Synergien zwischen bilateraler und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit – angemessene Vertretung der verschiedenen Ländergruppen in den Entscheidungsprozessen sowie in den Leitungs- und Aufsichtsinstanzen – Wahrung schweizerischer Vertretung und schweizerischer Interessen (entsprechend den aussenpolitischen Zielen) in multilateralen Institutionen – In allen Programmen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen. Massnahmen – konsequente Vertretung entwicklungspolitischer Anliegen der Schweiz und aktive Wahrnehmung der Gouvernanzverantwortung in den Leitungs- und Aufsichtsorganen – angemessene Beteiligung (Burden Sharing) an der Grundfinanzierung der wichtigsten multilateralen Entwicklungsorganisationen (allgemeine Beiträge, Beteiligung an Kapitalerhöhungen und periodische Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds) und an multilateralen Entschuldungsmassnahmen – bessere schweizerische Vertretung im Personal multilateraler Entwicklungsorganisationen

Institutioneller – UNO-Organisationen, Fonds und Programme Fokus – internationale Finanzierungsinstitutionen – globale Fonds und Netzwerke 5 Kooperationsbereich: Zusammenarbeit mit Hilfswerken und Forschungsanstalten sowie öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften in der Schweiz Ziel Der Bund geht mit nichtstaatlichen Akteuren aus Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft Partnerschaften ein, um die entwicklungspolitischen Aufgaben zu erfüllen. Er sichert die Kompetenz zur Durchführung der Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz sowie die Sensibilität der Bevölkerung für Entwicklungsfragen. Strategischer Bezug Armut mindern – Sicherheitsrisiken reduzieren – Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten Orientierung – Realisierung von Synergien mit Organisationen, die in der Schweiz entwicklungspolitisch tätig sind – Sicherung einer Entwicklungszusammenarbeit-Kompetenz in der Schweiz Massnahmen – entwicklungspolitischer Dialog und Erfahrungsaustausch – Finanzbeiträge an schweizerische Nichtregierungsorganisationen – Durchführungsaufträge für Projekte und Programme – Zusammenarbeit mit Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen (NCCR, IHEID usw.) Institutioneller – schweizerische NGO Fokus – schweizerische Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen – öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften

6 Kooperationsbereich: Koordination der Entwicklungspolitik

in der Bundesverwaltung Ziel Der Bund sichert die Kohärenz der Entwicklungspolitik mit anderen Politikbereichen. Er gestaltet seine Entwicklungszusammenarbeit zielgerichtet, effizient und wirksam. Strategischer Bezug Armut mindern – Sicherheitsrisiken reduzieren – Globalisierung entwicklungsfördernd gestalten Orientierung Koordination der politischen Ausrichtung und Leistungserbringung der an der Entwicklungszusammenarbeit beteiligten Organisationen Massnahmen – Koordination der Schweizer Entwicklungspolitik – regelmässiger Fortschrittsbericht zur Schweizer Entwicklungspolitik – Ausbau des Interdepartementalen Komitees für Entwicklung und Zusammenarbeit (IKEZ) Institutioneller Bundesverwaltung Fokus

3 Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten

3.1 Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit Artikel 1 der Verordnung über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe von 1977 beauftragt die DEZA und das SECO mit dem Vollzug des Gesetzes. Die Verantwortung für die «Gesamtkonzeption des schweizerischen Beitrages an die internationale Entwicklungszusammenarbeit» überträgt sie an DEZA, SECO und EFV gemeinsam, wobei die Koordination der DEZA obliegt10. Die Botschaften zu den Rahmenkrediten umschreiben die Aufgaben der mit dem Vollzug beauftragten Bundesämter in den oben definierten Kooperationsbereichen mit Zielen und Indikatoren.

3.2 Zuständigkeiten Gemäss der Verordnung von 1977 ergeben sich folgende Zuteilungen:

Kooperationsbereich Federführung Mitwirkung/ Mitsprache11

1 Unterstützung der Umsetzung von Armuts- DEZA SECO

minderungsstrategien der Schwerpunktländer 2. Unterstützung ausgewählter Regionen mit DEZA SECO fragilem Kontext, Konflikten und systemischen Sicherheitsrisiken 3. Mitgestaltung einer entwicklungsfördernden Globalisierung – Einbezug der Schwerpunktländer in die Welt- SECO DEZA wirtschaft – andere Dimensionen der Globalisierung DEZA 4. Beteiligung an multilateralen Entwicklungsorganisationen und aktive Mitwirkung in ihren Leitungs- und Aufsichtsorganen – handelsbezogene UNO-Organisationen SECO DEZA – andere UNO-Organisationen DEZA SECO – Weltbankgruppe, regionale Entwicklungs- SECO/DEZA12 banken und IFAD

10 Art. 4 der Verordnung vom 12. Dez. 1977 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, SR 974.01 11 Bei Mitsprache ist das zuständige Bundesamt durch die Meinung des Mitspracheberechtigten nicht gebunden; bei Mitwirkung kann das zuständige Bundesamt Entscheidungen nur mit Zustimmung des mitwirkenden Bundesamtes treffen (Verordnung Art. 2, SR 974.01). 12 Gemäss Art. 8 der Verordnung vom 12. Dez. 1977 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, SR 974.01 ist die multilaterale Finanzhilfe eine gemeinsame Aufgabe der DEZA und des SECO. Der Bundesrat bestimmt, welches der beiden Bundesämter für jede einzelne internationale oder regionale Institution der Entwicklungsfinanzierung die Koordination wahrnimmt und ihr gegenüber als zuständiges Bundesamt auftritt.

5. Zusammenarbeit mit Hilfswerken und DEZA Forschungsanstalten sowie in öffentlich-privaten Entwicklungspartnerschaften 6. Koordination der Entwicklungspolitik in der DEZA SECO Bundesverwaltung

3.3 Zusammenarbeit und Arbeitsteilung

in der Bundesverwaltung Kohärenz und Komplementarität: Der Bundesrat sorgt für eine kohärente Gestaltung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit Afrika, Asien und Lateinamerika im Sinne der globalen Entwicklungspartnerschaft (MDG 8). Angesprochen sind zusätzlich zur öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (APD) insbesondere die Politikbereiche Gesundheit, Bildung, Forschung, Umwelt, Landwirtschaft, Technologie, geistiges Eigentum, Migration, Sicherheit, Handel, Investitionen und Finanzen. Der Bundesrat strebt an, dass entwicklungspolitisch relevante Massnahmen der anderen Bundesämter und die Tätigkeit der vom Bund mitfinanzierten nichtstaatlichen Akteure die Aktivitäten der beiden für die Umsetzung zuständigen Bundesämter (DEZA und SECO) möglichst komplementär ergänzen, und zwar in einzelnen Einsatzländern, zwischen verschiedenen Einsatzländern, zwischen verschiedenen Sektoren/Themen, auf den verschiedenen Ebenen (lokal, national, regional, international) und zwischen verschiedenen Akteuren. Koordination: Um die Arbeitsteilung zwischen den Bundesämtern effizient zu gestalten, sollen (1) die Koordinationsmechanismen verstärkt werden (IKEZ), (2) die komplementäre Abgrenzung der Leistungen zwischen Departementen und Bundesämtern in Mandaten oder Vereinbarungen erfolgen und (3) der regelmässige Informationsaustausch in den bestehenden Informationsmechanismen gesichert werden (thematische interdepartementale Arbeitsgruppen).

3.4 Ressourcen

Die Aufgaben der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit des Bundes (APD) haben sich im Verlauf der Jahrzehnte ausgeweitet. Was als öffentliche Entwicklungszusammenarbeit gilt, wird international durch die Kriterien des Entwicklungshilfeausschusses (Development Assistance Committee, DAC) der OECD definiert. Die Schweiz weist deshalb zusätzlich zu den im Gesetz von 1976 genannten Aufgabenbereichen technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe (DEZA) sowie wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen (SECO) weitere Leistungen als Teil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit aus. Diese werden teils ebenfalls von der DEZA und dem SECO, teils von anderen Bundesämtern erbracht. Es handelt sich insbesondere um folgende Tätigkeitsgebiete:

Bundesamt % APD (*)

DEZA Entwicklungszusammenarbeit 46,6 % humanitäre Hilfe 14,3 % Ostzusammenarbeit 4,4 % SECO Entwicklungszusammenarbeit 6,9 % Ostzusammenarbeit 2,9 % Entschuldung 5,9 % BFM Hilfe für Asylsuchende in der Schweiz (in den 8,7 % ersten 12 Monaten) und Rückkehrhilfe VBS friedensfördernde Massnahmen und Sicherheit; 3,0 % Ausrüstung zu humanitären Zwecken EDA, Politische zivile Friedensförderung und Menschenrechte 2,4 % Abteilung IV/ Direktion für Völkerrecht Andere andere Bundesämter sowie Kantone 4,8 % (*) APD der Schweiz 2006: 2,063 Mrd. = 0,39 % des Bruttonationaleinkommens (BNE)

4 Die Aufgaben der DEZA 2008–2012

Die DEZA ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Entwicklungszusammenarbeit. Der Rahmenkredit für die «technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» ist volumenmässig im Rahmen der schweizerischen Entwicklungspolitik am grössten. Er schliesst deshalb alle sechs Kooperationsbereiche ein. Die in den einzelnen Kooperationsbereichen aufgeführten Leistungen entsprechen der gegenwärtigen Aufgabenteilung zwischen DEZA und dem Leistungsbereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im SECO (SECO/WE). Sie stützen sich auf die Verordnung von 1977 und antizipieren keine Entscheide bezüglich der Bundeserwaltungsreform REF 05/07. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Mittelaufteilung muss erwähnt werden, dass Entwicklungsprozesse immer wieder grösseren Schwankungen unterworfen sind. Eine Einteilung der Entwicklungsländer in starre Kategorien kann deshalb unzweckmässig sein. Die vorgesehene Mittelaufteilung trägt diesem Umstand Rechnung: Mindestens 60 Prozent der bilateralen Mittel werden für Programme der Zusammenarbeit mit armen Ländern eingesetzt. 40 Prozent der bilateralen Mittel werden für Programme der Zusammenarbeit mit Ländern in Konflikt- und Nachkonfliktsituationen oder in besonderer Lage (Sonderprogramme) und spezifische Aktionen in fortgeschrittenen Entwicklungsländern eingesetzt.

4.1 Unterstützung der Armutsminderungsstrategien

der Schwerpunktländer

Die DEZA unterstützt die nationalen Entwicklungspläne zur nachhaltigen Minderung der Armut in Schwerpunktländern mit Finanzbeiträgen und fachlicher Unterstützung.

Grundlage: Die Schweiz hat in den Schwerpunktländern durch ihr langjähriges Engagement Vertrauen, wertvolle Partnerschaften mit Regierungen und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie viel Erfahrungskapital aufgebaut. Sie wird geschätzt als Geber ohne versteckte politische Agenda, der auf Kontinuität bedacht ist und mit Innovationskraft, Pragmatismus und Flexibilität auf Bedürfnisse und Entwicklungspotenziale in den Schwerpunktländern eingeht. Anerkannte Kontextkenntnisse in Verbindung mit relevantem Fachwissen begründen den guten Leistungsausweis, der im Rahmen von Überprüfungen durch den OECD-Entwicklungshilfeausschuss wiederholt bestätigt worden ist. Die DEZA unterstützt die Eigenanstrengungen der Schwerpunktländer, setzt dabei auf ihre komparativen Stärken, nutzt ihre Erfahrungen, die sie im Land selber, in anderen Ländern und in der multilateralen Zusammenarbeit gewonnen hat, und arbeitet komplementär mit anderen Gebern zusammen. Sie geht davon aus, dass die angestrebten Entwicklungen wie Abbau von Ungleichheiten und Diskriminierung, Stärkung von Institutionen sowie politisch genügend abgestützte Reformprozesse langfristige Ansätze erfordern. Im Zentrum steht die Armutsminderung im umfassenden Sinne. Dazu gehören neben der Schaffung von Einkommensmöglichkeiten für die Armen auch die soziale Besserstellung der Armen, ihre aktive Teilnahme an der politischen Entscheidungsfindung und der Abbau ihrer Verletzlichkeit in Notlagen. Um die Armut mindern zu können, müssen auch die ärmsten und strukturschwachen Länder aus der Globalisierung Nutzen für ihre eigene Entwicklung ziehen bzw. deren negative Einflüsse abfedern können. Zudem gilt es, strukturelle Konfliktursachen zu beheben, um Fortschritte in der Armutsreduktion zu sichern bzw. um Rückfälle zu vermeiden. Mit ihrer Tätigkeit schafft die DEZA in den ärmsten und ärmeren Ländern Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen zwischen den Schwerpunktländern und der Schweiz in Wirtschaft, Bildung und Forschung, Energie, Gesundheit, Migration usw. Prinzipien der Leistungserbringung: DEZA leistet ihre bilateralen Beiträge zur Armutsminderung im Rahmen nationaler Armutsreduktionsstrategien. Diese orientieren sich an den MDG und den Zielen der Millenniumsdeklaration (MD) und definieren national angepasste Zielgrössen. Die DEZA stimmt ihre Unterstützung

mit anderen bi- und multilateralen Gebern ab, um eine möglichst gute Effizienz und Wirksamkeit des Einsatzes ihrer Mittel zu erreichen. Die DEZA strebt in ihren Programmen Synergien zwischen Massnahmen auf lokaler Ebene, der Stärkung von Institutionen und der Arbeit auf der Policy-Ebene an. Sie arbeitet mit Akteuren des öffentlichen Sektors, der Zivilgesellschaft und mit Organisationen der Privatwirtschaft zusammen. Die Prinzipien der guten Regierungsführung (Transparenz, Nichtdiskriminierung, Partizipation, Rechenschaftsablage, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung) werden in allen Programmen systema-

tisch gefördert und im Politikdialog eingefordert. Die DEZA setzt sich auch dafür ein, dass Frauen und Männer ihre Rechte und Entwicklungsmöglichkeiten gleichberechtigt wahrnehmen können und dass diesbezügliche Ungleichheiten abgebaut werden. Die DEZA strebt zudem Synergien an zwischen ihrer bilateralen Unterstützung der Schwerpunktländer und den entsprechenden Programmen der multilateralen Organisationen, deren Mitglied sie ist. Instrumente: Hauptinstrument der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sind die Kooperationsstrategien. Sie haben meist einen Fünfjahreshorizont und definieren Ziele, thematische Prioritäten, Indikatoren zur Wirkungsmessung, nationale Partner, Arbeitsteilung sowie Zusammenarbeit mit Entwicklungsagenturen und konkretisieren die genannten Prinzipien der Leistungserbringung. Kooperationsstrategien nehmen Bezug auf nationale Armutsminderungsstrategien, zu denen die Schweiz subsidiäre Beiträge leistet. Sie formulieren konkrete Resultate für die Empfängerbevölkerung und -organisationen. Kooperationsstrategien definieren den adäquaten Mix von technischer Zusammenarbeit und Finanzhilfe. Für die Auswahl der Instrumente massgeblich sind Überlegungen zu den Wirkungen, die erreicht werden können, zur Qualität der Regierungsführung und zum Ausgleich der Risiken, welche die Schweiz eingeht. Die technische Zusammenarbeit bezweckt die Stärkung der Kapazitäten der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft sowie den Knowhow-Transfer. Die Finanzhilfe umfasst Finanzbeiträge im Rahmen von Programmen und Projekten, die durch mehrere Geber finanziert werden, sowie die Budgethilfe. Schwerpunktländer: Sie gehören zu den ärmsten und strukturschwächsten Ländern der Welt. Die Zusammenarbeit ist langfristig angelegt. In einem Schwerpunktland setzt die DEZA jährlich mindestens 20 Mio. Franken ein, um sich unter den bilateralen Gebern finanziell im Mittelfeld zu positionieren und im Politikdialog selektiv Führungsfunktionen wahrnehmen zu können. Die DEZA konzentriert sich ab 1.1.2012 auf die folgenden 12 Schwerpunktländer und -regionen: Afrika Benin, Burkina Faso, Mali, Niger, Tschad, Mosambik, Tansania Asien Bangladesch, Nepal, Mekong-Region Lateinamerika Bolivien, Zentralamerika Bhutan, Ecuador, Indien, Pakistan und Peru sind ab 1.1.2012 nicht mehr Schwerpunktländer.

Umfang und Schwerpunkte der Programme in Schwerpunktländern werden festgelegt aufgrund der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedürfnisse im jeweiligen Land sowie der Voraussetzungen wie Reformbereitschaft, gute Regierungsführung, Bereitschaft der Partner, Eigenleistungen zuverlässig zu erbringen. Zudem werden die Möglichkeiten der Schweiz, einen relevanten Beitrag zur Lösung der Entwicklungsprobleme leisten zu können, gebührend berücksichtigt. In Afrika südlich der Sahara lebt bezogen auf die Gesamtbevölkerung weltweit der grösste Prozentsatz absolut Armer (< 1 US$/Tag). Seit Beginn der 1990er-Jahre haben einige Länder beeindruckende Wachstumserfolge erzielt. Der Konsens über Entwicklungsziele wächst, verstärkt werden regionale afrikanische Lösungen gesucht. Wirtschaftlichen und politischen Fortschritten stehen weiterhin Herausfor-

derungen wie Staatskrisen, bewaffnete Konflikte, Armut, Ungleichheit, HIV/Aids, Marginalisierung im Welthandel, Verschuldung, Kapitalflucht usw. gegenüber. In Asien haben sich dank starkem Wachstum in den vergangenen Jahren viele Menschen aus der Armut befreien können: Heute leben 36 Prozent unter der relativen Armutsgrenze (< 2 US$/Tag) gegenüber fast 60 Prozent vor 10 Jahren. Mehr als 800 Millionen Menschen leben jedoch weiterhin in absoluter Armut (< 1 US$/Tag). Hohes Wirtschaftswachstum und steigende Nachfrage nach Energie führen zu enormen ökologischen Gefährdungen. Eine auf Armutsabbau zielende Politik erfordert den stärkeren Einbezug armer Bevölkerungsgruppen. Lateinamerika hat sich nach jahrelanger wirtschaftlicher Stagnation erholt. Viele Länder machen deutliche Fortschritte bei den MDG, bei anderen sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich. 40 Prozent der 570 Mio. Menschen in Lateinamerika leben in Armut, 50 Prozent der aktiven Bevölkerung sind arbeitslos oder unterbeschäftigt. Vielerorts ist das Stadt-Land-Gefälle kaum zurückgegangen. Gewachsen ist das Interesse an regionaler Zusammenarbeit, ebenso auch das Engagement vieler Staaten bei der Mitgestaltung globaler Rahmenbedingungen. Für die Zusammenarbeit mit den einzelnen Schwerpunktländern sprechen die folgenden Gründe: Benin Zusammenarbeit seit 1976. Grosse ländliche Armut, Wüstenbildung, schwache wirtschaftliche Diversifizierung. Komparative Vorteile der Schweiz in Dezentralisierung, Bildung, Einkommen und Beschäftigung. Mali Zusammenarbeit seit 1976. Grosse ländliche Armut, Wüstenbildung, schwache wirtschaftliche Diversifizierung. Komparative Vorteile in Beschäftigung und Einkommen, Gesundheit, Bildung. Niger Zusammenarbeit seit 1977. Grosse ländliche Armut, fortgeschrittene Wüstenbildung. Komparative Vorteile in Dezentralisierung, Bildung, ländlicher Entwicklung. Tschad Zusammenarbeit seit 1965. Grosse ländliche Armut, regionale Spannungen, Wüstenbildung. Komparative Vorteile in ländlicher Entwicklung, Gesundheit, Bildung. Burkina Faso Zusammenarbeit seit 1977. Grosse ländliche Armut, Ressourcenknappheit. Komparative Vorteile in ländlicher Entwicklung, Bildung, Dezentralisierung. Mosambik Zusammenarbeit seit 1979. Historische Beziehungen (Missão Suiça). Grosse ländliche Armut, regionale Disparitäten,

HIV/Aids. Komparative Vorteile in Einkommen und Beschäftigung, Dezentralisierung, Gesundheit. Tansania Zusammenarbeit seit 1961. Historische Beziehungen. Grosse ländliche Armut, HIV/Aids, Klimawandel. Komparative Vorteile in Rechtstaatlichkeit/Demokratie, Gesundheit, Einkommen und Beschäftigung. Bangladesch Zusammenarbeit seit 1971. Grosse generelle Armut (1/3 extrem arm), Klimawandel, Gouvernanz-Defizite. Komparative Vorteile in Bildung, ländlicher Entwicklung, Einkommen und Beschäftigung.

Nepal Unterstützung seit den 1950er-Jahren. Historische Beziehungen. Grosse Armut, politisch-sozialer Konflikt. Komparative Vorteile in Demokratie, ländlicher Entwicklung, Einkommen und Beschäftigung. Zentralamerika/ Zusammenarbeit mit Honduras seit 1979; seit 1992 Zen- Nicaragua tralamerika/Nicaragua. Armut, Umweltkrisen, Gouvernanz-Defizite. Neu: Regionalprogramm. Komparative Vorteile dank Rolle in regionaler Zusammenarbeit und starkem Profil in Schwerpunkten Einkommen und Beschäftigung, Demokratie, Wasser, Energie, Umwelt, Rechtsstaatlichkeit. Mekong/ Zusammenarbeit mit Vietnam seit 1993. Neu: Regional- Vietnam programm. Ländliche Armut, Anpassung an den Klimawandel. Komparative Vorteile dank Vermittlerrolle in regionaler Zusammenarbeit. Bolivien Zusammenarbeit seit 1969. Ländliche Armut. Komparative Vorteile in Demokratie, Beschäftigung und Einkommen.

Warum konzentriert sich die DEZA nicht auf einige wenige Schwerpunktländer (z.B. 3–5)? Die Schweiz hat ein aussenpolitisches Interesse, in Entwicklungsländern auf verschiedenen Kontinenten präsent zu sein. Der Erhalt der operationellen Kompetenz erfordert den Einsatz in verschiedenen Ländern. Eine zu geringe Anzahl Schwerpunktländer würde die gegenseitige Abhängigkeit erhöhen, die Autonomie beider Seiten einschränken und zu erhöhten Risiken bei politischen Krisen führen. Die Konzentration auf bestimme Länder muss umsichtig erfolgen: Eine «Hauruck-Übung» würde zu viele erreichte Resultate in Frage stellen und aufgebautes Vertrauen zerstören.

Themen: Die DEZA unterstützt die nationalen Armutsminderungsstrategien in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung, Umwelt und Gouvernanz. Sie priorisiert die folgenden 7 Themen, die unmittelbar auf die Armutsreduktion bzw. auf die Erreichung der in den nationalen Strategien landesspezifisch formulierten Entwicklungsziele und Ziele der Millenniumsdeklaration ausgerichtet sind: 1. Einkommen und Beschäftigung (MDG 1: extreme Armut), Förderung des Privatsektors, Mikrofinanz-Dienstleistungen, Berufsbildung; 2. Landwirtschaft, ländliche Entwicklung (MDG 1: Hunger), z.B. Ernährungssicherheit, Dienstleistungssysteme, Marktzugang; 3. Bildung (MDG 2 und 3: universelle Primarschulbildung, Beseitigung des Geschlechtergefälles), wobei sich die DEZA auf informelle Formen der Grundbildung und deren Verbindung mit Berufsbildung im Rahmen von Reformen der Erziehungssysteme konzentriert;

4. Gesundheit (MDG 4–7: Kindersterblichkeit, Müttergesundheit, HIV/Aids), mit speziellem Fokus auf die reproduktive Gesundheit sowie auf übertragbare Krankheiten und Epidemien; 5. Wasser (MDG 7: sauberes Trinkwasser, Sanitätsversorgung), integraler Ansatz zur Bearbeitung von Trinkwasserversorgung, Siedlungshygiene und Wasserressourcen-Management; 6. Natürliche Ressourcen und Umwelt (MDG 7: nachhaltige Entwicklung), wobei Anpassung an Klimawandel (adaptation) und Energieversorgung für die Armen stark an Bedeutung gewinnen; 7. Demokratieförderung, Rechtsstaatlichkeit (MD: Gouvernanz), mit speziellem Fokus auf Menschenrechte. Ergänzend und kontextspezifisch werden auch die Themen regionale Zusammenarbeit, Konfliktprävention und Migration bearbeitet. Erwartete Resultate bis 2012: 1. Die Schwerpunktländer erreichen ihre Zwischenziele bezüglich der national definierten Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 (Resultat der Eigenanstrengung und der subsidiären Unterstützung der Gebergemeinschaft). 2. Die Schwerpunktländer erreichen die erwarteten Ergebnisse (jährliche Meilensteine, Mittelfrist-Resultate) in den Themen bzw. Sektoren, zu denen die Kooperationsstrategien der Schweiz beitragen. 3. Der Beitrag der Schweiz zur Erreichung der nationalen Ziele ist plausibel belegt (qualitativ durch vergleichende Auswertung von Monitoring-Berichten und unabhängigen Einschätzungen, punktuell quantitativ durch Evaluationen auf Programm-/Projektebene). 4. Mit Blick auf Wirksamkeit und Konzentration erreicht die DEZA folgende Fortschritte: – Erfüllung der Ziele der Pariser Deklaration über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit; – Konzentration auf maximal 12 Schwerpunktländer; – Konzentration auf höchstens 3 Themen pro Schwerpunktland.

4.2 Unterstützung ausgewählter Länder/Regionen mit

fragiler Staatlichkeit, Konflikten und Sicherheitsrisiken

Die DEZA unterstützt Programme zur Reduktion von Risiken (in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Transition, Konflikte) in ausgewählten Ländern/Regionen mit Finanzbeiträgen und fachlicher Unterstützung.

Grundlage: Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit an der Minderung von Sicherheitsrisiken, von Risiken, die von Naturgefahren und Epidemien ausgehen, von Risiken, die bei der Transition von einer Gesellschaftsordnung zu einer andern entstehen, von Risiken, die mit verschiedenen Formen irregulärer Migration einhergehen, sowie bei der Prävention von Konflikten. Sie engagiert sich auch dort, wo durch Klimawandel, Trockenheit und Wüstenbildung die natürlichen Ressourcen und Lebensgrundlagen bedroht und damit die Erfüllung der Grundbedürfnisse armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen gefährdet sind. Als neutraler Kleinstaat kann die Schweiz als ehrlicher Makler ohne versteckte politische Agenda und als Anwalt menschenrechtsspezifischer Anliegen glaubwürdig auftreten und mit beschränktem Mitteleinsatz wichtige und international sichtbare Beiträge leisten. Sie nutzt dabei das durch die bisherige Zusammenarbeit gewonnene Vertrauens- und Erfahrungskapital, ihre internationalen Partnerschaften sowie die in der Zusammenarbeit mit Schwerpunktländern gewonnenen Erfahrungen. Im Übergang von der humanitären Hilfe zur Entwicklungszusammenarbeit geht die Schweiz strukturelle Ursachen von Krisen und von umweltbezogenen Risiken gezielt an, um künftige Risiken und damit verbundene Rückschritte in der Armutsminderung zu verhindern. Prinzipien der Leistungserbringung: Die DEZA orientiert sich an den nationalen Entwicklungsplänen und Armutsminderungsstrategien, soweit solche bestehen. Wo Armutsminderungsstrategien keinen geeigneten Bezugsrahmen darstellen, stimmt die DEZA ihre Beiträge mit anderen bi- und multilateralen Akteuren im Rahmen von UNO-Aktionsplänen ab. Der Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit zur Risikobearbeitung wird mit den Instrumenten der humanitären Hilfe und der Friedensförderung (EDA, Politische Abteilung IV) abgestimmt und komplementär zu ihnen gestaltet. In allen Sonderprogrammen wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen. Die Gleichbehandlung verschiedener Bevölkerungsgruppen (insbesondere Frauen, Jugendliche und Minoritäten) und die Grundsätze guter Regierungsführung werden systematisch in allen Interventionen beachtet und im Politikdialog eingefordert. Sonderprogramme haben ein klares thematisches Profil und leisten einen speziellen

Beitrag der Schweiz im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung. Zusätzlich zur Wirkung wird auch eine besondere Sichtbarkeit der Schweizer Leistung angestrebt. Die DEZA sucht wo möglich nach Synergien zwischen ihren bilateralen Interventionen und entsprechenden Programmen der multilateralen Organisationen, in denen die Schweiz Mitglied ist. Instrumente: Kooperationsstrategien (mit einer Laufzeit von 3–5 Jahren) nehmen Bezug auf nationale Entwicklungsstrategien oder UNO-Aktionspläne. Sie formulieren die erwarteten Resultate als Fortschritte bei Empfängerbevölkerung und

-organisationen, wozu die DEZA subsidiäre Beiträge leistet. Die DEZA leistet Finanzhilfe im Rahmen von Programm- und Projektbeiträgen sowie technische Hilfe, die auf die Stärkung staatlicher und zivilgesellschaftlicher Kapazitäten ausgerichtet ist. Bei genügenden Voraussetzungen bezüglich guter Regierungsführung leistet sie auch sektorielle Budgethilfe. Geografischer Fokus: Sonderprogramme beschränken sich auf ausgewählte Länder / Regionen mit besonderen entwicklungspolitischen Herausforderungen und sind mit speziellen aussenpolitischen Überlegungen verbunden. Das Engagement ist zeitlich befristet. Das jährliche Finanzvolumen beträgt normalerweise höchstens 10 Mio. Franken. Die DEZA konzentriert sich ab 1.1.2012 auf die folgenden Länder bzw. Regionen: Afrika Region Grosse Seen, Südliches Afrika Asien Afghanistan, Mongolei Lateinamerika Kuba Naher Osten Palästina In Nordkorea wird ab 1.1.2012 kein Sonderprogramm mehr geführt. Partner der Sonderprogramme sind neben den Regierungen der unterstützten Länder die Akteure der Zivilgesellschaft, regionale Organisationen sowie die für die relevanten internationalen Abkommen zuständigen multilateralen Agenturen. Region Grosse Seen Zusammenarbeit mit Ruanda und Burundi seit 1966. Gestützt auf Bundesratsbeschluss (BRB) von 1998 Sonderprogramm mit Schwerpunkten Gesundheit, Justiz, ländliche Entwicklung in Ruanda und Ost-Kongo. Gemäss BRB von 2004 Ausweitung auf Burundi. Grosse ländliche Armut, instabile Post-Konflikt-Situation. Neu: Regionalprogramm mit Einsatz der drei aussenpolitischen Instrumente (Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung/Menschenrechte, humanitäre Hilfe). Komparative Vorteile in Gesundheitsreform, Dezentralisierung. Südliches Afrika Ende der Apartheid (1990). Gestützt auf BRB Sonderprogramm Südafrika bis 2004. Ab 2005 Regionalprogramm Südliches Afrika. Grosse Armut in der Region, Klimawandel, HIV/Aids, Umwelt, Gouvernanz-Defizite. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Komparative Vorteile in Gesundheit (HIV/Aids), Demokratie, Nutzung natürlicher Ressourcen. Afghanistan Seit den 1980er-Jahren humanitäre Hilfe; Zusammenarbeit gemäss Botschaft/Rahmenkredit 2003. Grosse Armut, interner Konflikt mit regionaler Auswirkung, Demokratisierung. Neu: Sonderprogramm mit komparativen Vorteilen in Konflikttransformation, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie,

ländlicher Entwicklung. Mongolei Zusammenarbeit gemäss Botschaft/Rahmenkredit 2003. Umweltkrisen, humanitäre Krisen, Armut, Überweidung. Komparative Vorteile in Schwerpunkten Umwelt, Beschäftigung und Einkommen, ländliche Entwicklung.

Kuba Zusammenarbeit gemäss Botschaft/Rahmenkredit 2003. Seit 2000 Sonderprogramm zur Öffnung und Unterstützung von lokalen Initiativen. Komparative Vorteile in lokaler Entwicklung, Einkommen und Beschäftigung. Palästina Zusammenarbeit gemäss Botschaft/Rahmenkredit 2003. Armut, grosse Arbeitslosigkeit, politische Gewalt, Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Seit 1993 Sonderprogramm mit Schwerpunkten Konflikttransformation, Rechtsstaatlichkeit, Einkommen und Beschäftigung.

Themen: Die DEZA konzentriert sich auf prioritäre politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Risiken. Folgende Themen und Schwerpunkte stehen im Vordergrund: 1. Regierungsführung (Millennium Declaration MD): ausgerichtet auf Staatsaufbau und Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie. 2. Krisenprävention und Krisentransformation (MD): Reform des Sicherheitssystems, Demobilisierung, Entwaffnung und Reintegration, konfliktsensitives Programm-Management; verbunden mit Instrumenten der Friedensförderung der Politischen Abteilung IV des EDA. 3. Einkommen und Beschäftigung (MDG 1): fokussiert auf lokale wirtschaftliche Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährungssicherung; Migrationsprävention. 4. Umwelt und natürliche Ressourcen (MDG 7): ausgerichtet auf spezifische Umweltrisiken (z.B. Wüstenbildung, Anpassung an Klimawandel) und Prävention von Naturkatastrophen. 5. Gesundheit (MDG 4–6): fokussiert auf übertragbare Krankheiten, insbeson- Die DEZA kann fallweise auch andere ihrer zehn Themen bearbeiten, sofern dies entscheidend zur Zielerreichung beiträgt und sofern die DEZA lokal über die entsprechenden komparativen Vorteile verfügt. Erwartete Resultate bis 2012: 1. Die unterstützten Länder/Regionen steigern die Effektivität ihrer Institutionen zur Prävention und Bewältigung von Konflikten und Migrationsströmen, Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, Bewältigung von Umweltrisiken sowie zur Prävention von Naturkatastrophen. Es werden Fortschritte bei den Armuts- und Sozialindikatoren erzielt. 2. Die unterstützten Länder/Regionen erreichen die in nationalen Strategien oder UNO-Aktionsplänen definierten Ergebnisse in den Themen bzw. Sektoren, die durch die Kooperationsstrategien der Schweiz unterstützt werden. 3. Der spezielle Beitrag der Schweiz wird von den unterstützten Länder/Regionen und von der internationalen Gebergemeinschaft als wirksam geschätzt. Der Beitrag ist plausibel belegt (qualitativ durch vergleichende Auswertung von Monitoring-Berichten und unabhängigen Einschätzungen, quantitativ durch Evaluationen auf Programm-/Projektebene).

4 In der Frage der Konzentration erreicht die DEZA folgende Fortschritte:

– Konzentration auf maximal 6 Sonderprogramme; – Konzentration auf höchstens 2 Themen pro Land.

4.3 Beitrag der Schweiz zur Mitgestaltung einer

entwicklungsfördernden Globalisierung

Die Schweiz leistet mit bilateralen und multilateralen Mitteln einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung sowie zur Umsetzung von Regeln, damit die Globalisierung entwicklungsfördenden Nutzen schaffen kann.

Grundlage: Durch langjährige Zusammenarbeit hat die Schweiz mit einzelnen regional bedeutenden Institutionen und Regierungen solide Arbeitsbeziehungen aufgebaut. Diese bilden den Ausgangspunkt für neue Formen der Zusammenarbeit, ausgestaltet als Entwicklungspartnerschaften. Im Bestreben, Schweizer Expertise zu nutzen, sollen regionale Institutionen und Regierungen bei der Wahrnehmung ihrer neuen und zunehmend wichtigeren Rolle als Geber, Träger von Wissen und Technologien, als Katalysatoren für regionale Stabilität und Zusammenarbeit und als wichtige Akteure bei der Ausgestaltung und Umsetzung von regionalen bzw. internationalen Regeln begleitet und beraten werden. Prinzipien der Leistungserbringung: Die Zusammenarbeit mit Ländern im regionalen Verbund oder mit regional bedeutenden Ländern leistet einen Beitrag zum Millenniumsentwicklungsziel 8 (Aufbau einer globalen Entwicklungspartnerschaft). Sie wird als Kooperation auf gleicher Augenhöhe partnerschaftlich ausgehandelt, basiert auf der Interessenkonvergenz beider Seiten und der gemeinsamen Verantwortung. Die DEZA leistet einen Beitrag zur Bereitstellung regionaler und internationaler öffentlicher Güter (z.B. Regeln für Ressourcenschutz), beim Klimaschutz und beim Zugang zu entwicklungsrelevanten Technologien (ICT, Energie, Umwelt). Angestrebt wird damit die Stärkung und Verstetigung einer nachhaltigen Entwicklung in den betreffenen Ländern. In allen Beiträgen zur Mitgestaltung einer entwicklungsfördernden Globalisierung wird die Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form einbezogen. Instrumente: Die DEZA unterstützt die Technologie- und Forschungszusammenarbeit mit Beteiligung öffentlicher und privater Akteure sowie die tripartite Zusammenarbeit zwischen einem fortgeschrittenen Entwicklungsland, einem Schwerpunktland und der DEZA. Hinzu kommt die Unterstützung von regional bedeutenden Institutionen und von länderübergreifenden Netzwerken. Komplementarität zum SECO: Die von der DEZA unterstützten Programme sind komplementär zu den wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen des SECO im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Partner/Einsatzregionen: Partner sind regionale und internationale Organisationen, technisch-spezialisierte Organisationen, Privatfirmen und Regierungen bedeutender

und fortgeschrittener Entwicklungsländer. Zu den möglichen Einsatzregionen gehören der indische Subkontinent, das südliche Afrika und Nordafrika.

Themen: Die Themen beziehen sich auf MDG 8 (globale Entwicklungspartnerschaft), MDG 1 (Armutsminderung) und MDG 7 (Einbau der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in Politiken und Programmen). Folgende Themen werden priorisiert: – Einkommen und Beschäftigung (MDG 1): Privatsektorentwicklung, Public– Private Partnerships; – Umwelt und natürliche Ressourcen (MDG 7), u.a. Energie, Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Ressourcennutzung; – regionale Zusammenarbeit und Integration (MDG 8): Technologie- und Forschungszusammenarbeit (z.B. ICT). Erwartete Resultate bis 2012: 1. Tripartite Zusammenarbeitsformen (Schweiz – fortgeschrittenes Partnerland – ärmstes/ärmeres Schwerpunktland) sind etabliert und fördern nachhaltige Entwicklungseffekte. 2. Schwerpunktländer haben im Rahmen der tripartiten Zusammenarbeit Zugang zu neuen Technologien und nutzen deren Vorteile. 3. Regionale Institutionen sind gestärkt und befähigt, ihre Rolle bei der Förderung und Einhaltung von Regeln zur nachhaltigen Entwicklung und Integration wahrzunehmen. 4. Schweizer Expertise aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor wird im Rahmen von Multi-Stakeholder-Partnerschaften genutzt.

4.4 Finanzielle Beteiligung an multilateralen

Entwicklungsorganisationen und aktive Mitwirkung in ihren Leitungs- und Aufsichtsorganen

In ihrer Zusammenarbeit mit den Bretton-Woods-Institutionen, den regionalen Entwicklungsbanken, den entwicklungsbezogenen Organisationen der UNO, den verschiedenen globalen Fonds und Netzwerken sowie dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD engagiert sich die DEZA aktiv für die Anliegen der schweizerischen Entwicklungspolitik und setzt sich ganz besonders für Massnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der verschiedenen Organisationen und zur besseren Abstimmung ihrer Tätigkeiten untereinander ein.

Grundlagen: Die Schweiz beteiligt sich in den wichtigsten internationalen und multilateralen Organisationen an den Folgekosten der Globalisierung, entsprechend dem Nutzen, den sie aus ihrer internationalen wirtschaftlichen Verflechtung zieht. Mit dem UNO-Beitritt 2002 hat die Schweiz ihre internationale und multilaterale Position gestärkt. Im Rahmen der UNO-Organisationen und der internationalen Finanzierungsinstitutionen werden die zentralen Vereinbarungen über Ziele und Finanzierung der Entwicklung getroffen. Über die Mitgliedschaft in den wichtigsten multilateralen Entwicklungsorganisationen sucht die Schweiz in erster Linie zur Lösung von entwicklungspolitisch prioritären Aufgaben und Problemen beizutragen, welche die Möglichkeiten der bilateralen Zusammenarbeit übersteigen bzw. für

welche sich letztere weniger gut eignet. Mit ihrer Beteiligung an der multilateralen Zusammenarbeit erreicht die Schweiz aber auch diejenigen Länder, die sie aus Gründen beschränkter personeller und administrativer Kapazität bilateral nicht unterstützen kann. Sie bemüht sich, die verschiedenen Organisationen mit angemessenen Beiträgen (Burden Sharing) finanziell mitzutragen. Seit Gleneagles (G-8-Treffen von 2005) sind die multilaterale Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit und die multilaterale Entschuldung untrennbar miteinander verbunden: Die Geberländer haben seither vereinbart, dass die multilateralen Schulden von Ländern bei IDA, AfDF und IWF, die sich auf einem vernünftigen Reformpfad befinden und zentrale Grundbedingungen erfüllen, vollständig erlassen werden sollen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Wiederauffüllungen der verschiedenen multilateralen Entwicklungsfonds. Damit deren Finanzkraft bezüglich der Finanzierung neuer Projekte und Programme nicht beeinträchtigt wird, müssen die Geberländer zusätzliche APD-Mittel bereitstellen, wie das von den G-8-Gebern angekündigt und von der Schweiz auch unterstützt worden ist. Prinzipien: Die meisten multilateralen Organisationen sind sowohl auf Länder- wie auf regionaler und globaler Ebene tätig. Auf Länderebene spielen sie vor allem bei der Finanzierung grösserer Programme in bestimmten Sektoren, im Politikdialog und in der Koordination eine Schlüsselrolle. Auf regionaler und globaler Ebene sind sie um die Lösung komplexer Probleme bemüht und tragen wesentlich zur Bereitstellung öffentlicher Güter bei. Als Mitglied der Leitungs- und Aufsichtsorgane dieser Institutionen kann die Schweiz ihre spezifischen entwicklungspolitischen Anliegen einbringen, übernimmt aber gleichzeitig auch Gouvernanzverantwortung, d.h. sie trägt Entscheide der Institutionen mit. Die DEZA nützt die komplementären Möglichkeiten der multilateralen und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit: Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit zeichnet sich durch eine relative Unabhängigkeit von nationalen Interessen aus; die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit sichert eine gewisse nationale Eigenständigkeit. Die DEZA stellt sicher, dass sich die Schweiz in multilateralen Foren in entwicklungspolitischen Schwerpunktthemen kompetent und wirkungsvoll einbringt. Sie

setzt sich namentlich für eine verstärkte Resultatorientierung und vermehrte Wirksamkeit und eine entsprechend verbesserte Arbeitsteilung und gegenseitige Abstimmung der Instrumente und der Korruptionsbekämpfung in geeigneter Form ein. Die DEZA unterstützt nach Möglichkeit das SECO u.a. in der entwicklungsfördernden Ausgestaltung der WTO-Agenda in Bezug auf die Marktöffnung für Agrarprodukte der Entwicklungsländer sowie beim Abbau der tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse. Die DEZA setzt sich betreffend geistiges Eigentum dafür ein, dass die Schweiz entwicklungsfreundliche Regelungen zugunsten der Entwicklungsländer, insbesondere der ärmsten Länder, unterstützt. Die DEZA unterstützt bei ihrer Mitwirkung in internationalen Gremien die Reduktion der Treibhausgase, ein «Greening» der Energieversorgung sowie andere Massnahmen zur Begrenzung der globalen Erwärmung. Die DEZA integriert Strategien zur Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaption) und zur Naturgefahrenprävention (Disaster Risk Reduction) in ihre Programme. Die DEZA und das SECO gestalten die Schweizer Beteiligung an den Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds so, dass der Lastenanteil der Schweiz nicht unter eine Schwelle sinkt, welche die Vertretung der Schweiz im Exekutivrat der Weltbankgruppe gefährdet. Sie unterbreiten aber auch Vorschläge, wie die Ver-

tretung der Entwicklungsländer in den Entscheidungsprozessen sowie in den Leitungs- und Aufsichtsorganen der Bretton-Woods-Institutionen verbessert werden könnte. Zusammen mit gleichgesinnten Staaten engagiert sich die DEZA für eine verstärkte Kohärenz der multilateralen Entwicklungsarchitektur insgesamt und des operationellen UNO-Systems im Besonderen und setzt sich für entsprechende Verbesserungen ein. Im Bereich der Entschuldung beteiligt sich die Schweiz an der Erhaltung der Finanzkraft der Entwicklungsfonds und leistet mit anderen Geldgebern zusammen Beiträge zur Kompensation der durch die internationalen Entschuldungsmassnahmen bedingten Ertragssausfälle dieser Institutionen. Mit der multilateralen Entschuldungsinitiative (Multilateral Debt Relief Initiative, MDRI) werden die ärmsten Länder gegenüber dem IDA, dem IWF und dem FAD entschuldet. Weil der Schuldendienst wegfällt, müssen die Entwicklungsfonds in den nächsten 40–50 Jahren mit Ertragsausfällen rechnen. Die Schweiz will die Funktionstüchtigkeit der Entwicklungsfonds erhalten und deshalb zur Kompensation dieser Ertragsausfälle beitragen. Die DEZA sorgt nach Möglichkeit für Synergien zwischen den entsprechenden Programmen der multilateralen Organisationen, in denen sie Mitglied ist, und ihren eigenen bilateralen Programmen. Prioritäten der Zusammenarbeit: Die Schweiz setzt Prioritäten für ihre Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gruppen von internationalen Organisationen. Die Kriterien für die Priorisierung sind das finanzielle Engagement und der personelle Dialog-Aufwand, welche die Schweiz zu leisten gewillt ist. Es werden zwei Prioritätsstufen unterschieden: A Institutionen mit hoher aussenpolitischer Bedeutung für die Schweiz und einer führenden Rolle im entwicklungspolitischen Dialog: starkes personelles und finanzielles Engagement der Schweiz; Beteiligung an den Leitungs- und Aufsichtsorganen. B Institutionen von strategischer Bedeutung für die Zusammenarbeit der Schweiz mit bestimmten Weltregionen oder zu bestimmten Themen: Präsenz der Schweiz und Halten des Lastenanteils nach Möglichkeit. Beteiligung am Grundkapital und an Kapitalerhöhungen der internationalen Finanzierungsorganisationen A Weltbankgruppe, Afrikanische Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank Beteiligung an den Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds

A Internationale Entwicklungsagentur, Afrikanischer Entwicklungsfonds B Asiatischer Entwicklungsfonds; Fonds für Spezialoperationen der Interamerikanischen Entwicklungsbank, Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung In den internationalen Finanzierungsinstitutionen setzen sich die DEZA und das SECO ein für notwendige Gouvernanzreformen; für eine verbesserte Arbeitsteilung und Kooperation zwischen den internationalen Finanzierungsinstitutionen selber, zwischen diesen und den entwicklungsrelevanten UNO-Organisationen, zwischen globalen Fonds und Netzwerken sowie zwischen multilateralen und bilateralen NGO; für ein stärkeres Engagement der internationalen Finanzierungsinstitutionen

im Rahmen der Folgearbeiten zur Konferenz von Monterrey (2002) über die Entwicklungsfinanzierung; für eine systematischere Auswertung und Nutzung von Evaluationsergebnissen sowie für die Beibehaltung angemessener finanzieller Beteiligungen der Schweiz (Burden Sharing), um sich ihre derzeitigen Mitwirkungsrechte zu sichern. Beteiligung an entwicklungsrelevanten UNO-Organisationen A UNO-Generalversammlung (inkl. thematische Sonderkonferenzen); Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), Entwicklungsprogramm (UNDP), Kinderfonds (UNICEF), Bevölkerungsentwicklungsfonds (UNFPA), Programm zu HIV/Aids (UNAIDS), Weltgesundheitsorganisation (WHO), Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) B UNO-Bildungs- und Kulturorganisation (UNESCO), Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Frauenentwicklungsfonds (UNIFEM), Freiwilligenorganisation (UNV) In den UNO-Organisationen setzt sich die DEZA ein für die Weiterführung der begonnenen Reformen; für eine verstärkte Resultat- und Wirksamkeitsorientierung, vorab in den Fonds und Programmen, aber auch in den Spezialorganisationen; für eine weitere Stärkung des ECOSOC im Bereich Monitoring der internationalen Entwicklungszusammenarbeit; für eine angemessene finanzielle Beteiligung der Schweiz an den verschiedenen Fonds und Programmen des UNO-Systems. Globale Fonds und Netzwerke A Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR), Globales Umweltprogramm (GUP) B Globaler Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria (GFATM), Globale Wissenspartnerschaft (GKP), Global Crop Diversity Trust (GCDT), Internationale Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) OECD

Die DEZA vertritt (alternierend mit dem SECO) die Schweiz im Entwicklungshilfeausschuss der OECD. Der Entwicklungsausschuss mit 23 Mitgliedstaaten ist ein Ort des Lernens, wo die Schweiz ihre Erfahrung mit anderen Industrieländern teilt und von den Erfahrungen der anderen lernt. Der Entwicklungsausschuss definiert, was als öffentliche Entwicklungszusammenarbeit gelten darf, überprüft mit Peer Reviews die Qualität der massgeblichen Entwicklungsagenturen, verabschiedet Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, wie die Wirksamkeit der Hilfe erhöht werden kann (Pariser Deklaration), und führt die Statistik über Volumen und weltweite Verteilung der öffentlichen Hilfe. In acht thematischen Arbeitsgruppen und Netzwerken des OECD/DAC treffen sich DEZA- und SECO-Fachleute regelmässig mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen DAC-Mitgliedstaaten zur Bearbeitung von Themen wie Gute Regierungsführung, Entwicklung und Umwelt, Entwicklung und Gleichstellung der Geschlechter u.a. Während der jährlichen DAC High Level Meetings auf der Ebene der Entwicklungsminister werden wichtige neue Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit erörtert.

Europäische Kommission Die DEZA gewährleistet und intensiviert den Informations- und Erfahrungsaustausch mit den entwicklungsbezogenen Organisationen der EU. Erwartete Resultate bis Ende 2012 – Der finanzielle Beitrag der Schweiz an die Entwicklungsfonds erlaubt es ihr, ihre Position als mittlere Geberin und ihre Vertretung im Exekutivrat der Weltbankgruppe zu halten. – UNO-Reform: Die UNO-Initiative «Delivering as One» wird über die acht Pilotländer hinaus auf weitere Länder ausgedehnt. – Entschuldung: Bei den Wiederauffüllungen der Entwicklungsfonds (mit integrierten Entschuldungspaketen) sinkt der Lastenanteil der Schweiz nicht unter 2 Prozent. Die ärmsten hochverschuldeten Länder müssen weniger Geld für den Schuldendienst aufwenden und haben dafür mehr Geld für Staatsaufgaben in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Infrastruktur zur Verfügung. Sie können dadurch die MDG schneller erreichen. – Die Resultate der multilateralen Organisationen in Bezug auf die MDG und die Pariser Deklaration, an denen sich die Schweiz beteiligt, lassen sich mit den Resultaten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz direkt vergleichen. – Die Schweiz zieht aus den Berichten der multilateralen Organisationen über die Resultate ihrer Arbeit (z.B. jährlicher Wirksamkeitsbericht der Weltbank, Multi-year funding framework cumulative Report des UNDP) Schlüsse für die von ihr verfolgten Prioritäten in den Leitungsorganen der betreffenden Organisationen. – Die Schweiz sowie ihre wichtigsten internationalen und multilateralen Partnerorganisationen haben die Verpflichtungen aus der Pariser Deklaration in Bezug auf Ergebnis- und Wirksamkeitsorientierung umgesetzt. – Die Schweiz behält ihre Stellung im Mittelfeld der OECD-Geberländer. – Die DEZA schafft Kohärenz zwischen ihrem multilateralen und ihrem bilateralen Engagement. Die Kooperationsstrategien der Schweiz stellen die Komplementarität mit den multilateralen operationellen Aktivitäten sicher. Die thematischen Schwerpunkte der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit werden sowohl bilateral wie auch multilateral verfolgt. Insbesondere ist die Schweiz im Rahmen der Klimakonvention als treibende Kraft zur Stabilisierung der Treibhausgase anerkannt. – Die DEZA schlägt in Bezug auf das geistige Eigentum entwicklungsfreundliche Regelungen zugunsten der ärmsten Länder (LDC) vor.

– Die Zahl der internationalen Entwicklungsorganisationen in der Schweiz mit Sitzabkommen bleibt mindestens stabil. – Die Schweiz verfügt erstmals über einen Sitz im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). – Mehr Schweizerinnen und Schweizer arbeiten in multilateralen Institutionen.

4.5 Zusammenarbeit mit Hilfswerken und

Forschungsanstalten sowie öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften in der Schweiz

Die DEZA realisiert Synergien zur Erreichung der MDG mit Organisationen der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft, die in der Schweiz entwicklungspolitisch tätig sind, sowie mit öffentlichen Körperschaften.

Grundlage: Entwicklungszusammenarbeit ist ein wichtiger Teil der internationalen Beziehungen. Die Schweiz ist besonders stark mit der globalisierten Welt vernetzt. Deshalb leistet die DEZA Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz und arbeitet mit allen Organisationen zusammen, die in der Schweiz entwicklungspolitisch tätig sind. Prinzipien: Die DEZA fördert den Ausgleich zwischen den schweizerischen Interessen (vgl. Ziff. 1.3) und den Interessen der ärmsten Länder: Ein Interessenausgleich zwischen armen und reichen Ländern kann nicht allein durch Wachstum in den Entwicklungsländern erfolgen, sondern erfordert auch Anpassungen in der Schweiz. Schwerpunkte der Zusammenarbeit: Die DEZA arbeitet eng mit den auf Entwicklungszusammenarbeit spezialisierten schweizerischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) zusammen. Diese Zusammenarbeit umfasst den entwicklungspolitischen Dialog, den Erfahrungsaustausch zur Gestaltung der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sowie mehrjährige Finanzbeiträge an die Programme schweizerischer NGO zur Armutsminderung, zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen und zur Förderung zivilgesellschaftlicher Partizipation an politischen Prozessen, die diese in eigener Verantwortung und mit eigenen Finanzmitteln zusammen mit lokalen Partnern in Entwicklungsländern durchführen. Sie umfasst zudem Aufträge zur Durchführung von Projekten und Programmen in den Schwerpunktländern der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sowie die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für Entwicklungsfragen. Die DEZA leistet Beiträge an schweizerische Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen zur Förderung des entwicklungsrelevanten Wissens, zur Unterstützung von partnerschaftlichen Forschungsvorhaben, an denen Forscherinnen und Forscher aus der Schweiz und aus dem Süden teilnehmen. Sie fördert insbesondere Kompetenzzentren an schweizerischen Universitäten und Hochschulen, die sich auf Entwicklungsfragen spezialisieren, und nutzt ihre Forschungsergebnisse. Sie will damit entwicklungsrelevantes Wissen generieren, Forschungskapazitäten im Süden stärken und Schweizer Forschungskapazität zu Entwicklungsfragen stärken. Die DEZA erteilt Forschungsaufträge zur Analyse und Weiterentwicklung der Methoden- und Prozesskompetenz in der Entwicklungszusammenarbeit. Die DEZA lässt sich durch

Wissenschaft und Forschung beraten, um Politikformulierung und Methodenentwicklung auf wissenschaftliche Erkenntnisse abzustützen. Die DEZA beteiligt sich im Rahmen der Plattform der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren mit fünf weiteren Bundesämtern an Massnahmen, die der Bildung für nachhaltige Entwicklung Eingang in die kantonalen Bildungssysteme verschaffen.

Die DEZA pflegt mit interessierten Kantonen und Gemeinden den Austausch zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und arbeitet mit ihnen bei Bedarf im Rahmen ihrer Schwerpunkte zusammen. Die Schweiz arbeitet mit der Privatwirtschaft zusammen (Public-Private Partnerships), um die Erreichung der Entwicklungsziele durch gemeinsamen Einsatz von Knowhow und Ressourcen verstärken zu können. Sie setzt sich für die freiwillige Verpflichtung privater Firmen für soziale, rechtliche und umweltbezogene Standards ein (Corporate Social Responsibility, Global Compact). Die DEZA trägt durch Medien und Kommunikation dazu bei, die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über das Schweizer Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit zu informieren. Diese Informationen sollen ihnen ermöglichen, sich über die globalen Herausforderungen und den Beitrag der Schweiz eine Meinung zu bilden. Sie sollen aber auch die Werte verbreiten, die ihrer Arbeit zugrunde liegen: Solidarität, gute Regierungsführung, Respekt anderer Kulturen usw. Erwartete Resultate bis Ende 2012 – Die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft durch Public-Private Partnerships hat sich als Instrument etabliert. – Die Rolle der Schweizer NGO als spezialisierte Leistungserbringer in den Partnerländern und in den Netzwerken der internationalen Zivilgesellschaft ist gestärkt.

4.6 Koordination der Entwicklungspolitik

in der Bundesverwaltung

Die DEZA koordiniert die Entwicklungspolitik und die Leistungserbringung der Entwicklungszusammenarbeit mit allen beteiligten Organisationseinheiten der Bundesverwaltung.

Die DEZA ist das federführende Bundesamt für die Formulierung der schweizerischen Entwicklungspolitik. Sie erarbeitet den jährlichen Fortschrittsbericht zur schweizerischen Entwicklungspolitik. Dieser enthält eine MDG-Bilanz der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, eine Bilanz betreffend die Umsetzung der Pariser Deklaration über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit sowie Listen der Länder und der Schweizer Organisationen und Institutionen, welche Beiträge aus den Rahmenkrediten DEZA und SECO für Entwicklungszusammenarbeit erhalten. Als vorsitzendes Bundesamt im IKEZ sorgt die DEZA dafür, dass das Komitee die Komplementarität der verschiedenen Aufgabenbereiche und deren koordinierte Umsetzung sicherstellt. Die Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit berät den Bundesrat in der Beurteilung der Vorschläge von DEZA und SECO für die schweizerische Entwicklungspolitik sowie in der Beurteilung der Komplementarität der Aufgabenbereiche der verschiedenen Bundesämter.

Die DEZA erarbeitet Grundlagen für die Weiterentwicklung der schweizerischen Entwicklungspolitik, die sie den anderen beteiligten Bundesämtern zur Verfügung stellt, insbesondere in den Bereichen Methoden- und Prozesswissen. Die DEZA stellt im Übrigen sicher, dass die Schweiz im internationalen Politikdialog über Entwicklungspolitik und -finanzierung kompetent vertreten ist. Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung – Formulierung der schweizerischen Entwicklungspolitik – Redaktion des jährlichen Fortschrittsberichts – Koordination der beteiligten Bundesämter – Sekretariat des neu strukturierten IKEZ und der beratenden Kommission des Bundesrates Erwartete Resultate – Dem Bundesrat liegen 2008 die notwendigen Unterlagen zur Prüfung der Notwendigkeit einer Revision des Entwicklungshilfegesetzes von 1976 und der dazugehörigen Verordnung von 1977 vor. – Ab dem Jahr 2010 liegt ein jährlicher Bericht zu den Resultaten der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit vor. – Die Doppelspurigkeiten und strategischen Überschneidungen zwischen den Bundesämtern sind gegenüber dem Stand von 2007 deutlich reduziert.

4.7 Strukturen und Prozesse

Strukturen: Die DEZA überprüft ihre Strukturen und Prozesse regelmässig darauf, ob sie ihren Aufgaben angepasst sind, und passt sie bei Bedarf entsprechend an. Sie wird insbesondere nach dem Entscheid des Bundesrates im Rahmen der Bundesverwaltungsreform REF 05/07 die gegebenenfalls nötigen Massnahmen ergreifen. Steuerung: Damit die DEZA die unter den Ziffern 4.1–4.6 beschriebenen Aufgaben erfüllen kann, wird sie ihre Steuerungsinstrumente wie folgt anpassen: – Revision Strategie 2010: Die DEZA revidiert ihre institutionelle Strategie 2010 mit einem Zeithorizont 2015. Sie definiert darin diejenigen Aspekte, die über die Aufgaben in den einzelnen Kooperationsbereichen hinausgehen, zum Beispiel Führung, Personal, interne Zusammenarbeit. – Management: Die DEZA richtet ihre Führungsgrundsätze und ihre Organisationsentwicklung auf die Erfüllung ihrer Aufgaben aus. Sie kontrolliert die Erreichung der Ziele, welche sie sich in den Kooperationsbereichen gesetzt hat. – Die Projekt- und Programmgestaltung sowie der Politikdialog werden so weit als möglich in die Verfahren der Partnerländer integriert. Parallelstrukturen der Entwicklungszusammenarbeit sollen abgebaut werden. – Portfolio-Management: Die DEZA entwickelt ihr Programmzyklus-management (PCM) zu einem Portfolio-Management weiter, das die verschiedenen Ansätze (Programme, Fondsfinanzierung, Sektorbudgetbeiträge usw.) umfasst.

Risikomanagement: Die DEZA entwickelt die Instrumente des «konfliktsensitiven Programm-Managements» (KSPM) zum «risikosensitiven Portfolio-Management» weiter, um sicherzustellen, dass die von der DEZA unterstützten Portfolios die rasch wechselnden Risiken in Entwicklungsländern berücksichtigen, deren Entwicklung beobachten und, wenn nötig, gezielt beeinflussen. Rechenschaft: Die DEZA leistet wie folgt Rechenschaft über ihre Tätigkeit: – Jahresbericht der DEZA: Übersicht über den Stand aller laufenden Tätigkeiten (Süd-Zusammenarbeit, Ost-Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe). Zum Jahresbericht liefert die DEZA einen Anhang mit einem Fortschrittsbericht zu den Zielen und Ergebnissen der Kooperationsbereiche. Auf die MDG und die Kriterien der Pariser Deklaration wird explizit Bezug genommen. Es werden Vorschläge für allfällige notwendige Anpassungen der Ziele an veränderte Umstände gemacht. – Wirkungsbericht in mehrjährigem Rhythmus: Detaillierter Wirkungsnachweis zu ausgewählten geografischen und thematischen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit. – Evaluationen: Die DEZA lässt Wirkung und Resultate ihrer Programme und Projekte durch regelmässige, breit angelegte Evaluationen überprüfen.

4.8 Ressourcen: Finanzen und Personal

Finanzbedarf Finanzielle Steuerungsinstrumente: Der Bundesrat verwendet die folgenden Instrumente für die finanzielle Steuerung der Entwicklungszusammenarbeit: 1. Rahmenkredite: Mit dem Rahmenkredit ermächtigt das Parlament den Bundesrat, in einer bestimmten Periode (in der Regel 4 Jahre) finanzielle Verpflichtungen für einzelne Vorhaben einzugehen. Die aus diesen finanziellen Verpflichtungen entstehenden Zahlungen erstrecken sich über einen wesentlich längeren Zeitraum (ca. 10 Jahre). Diese lange Dauer ist aus operativen Gründen notwendig: Wegen Krisen, Katastrophen, Staatsstreichen o.ä. können Zahlungen in den Entwicklungsländern oft erst später als geplant erfolgen. Zudem lassen sich nicht alle geplante Vorhaben tatsächlich umsetzen. 2. Entwicklungspolitik: Die APD-Quote definiert den prozentualen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) am BNE. Sie umfasst alle nach den Kriterien des Entwicklungshilfeausschusses der OECD anrechenbaren Beträge. Der Bundesrat hat im Jahr 1992 (Rio-Konferenz) die Schweizer Zielmarke auf 0,4 Prozent des BNE festgelegt. Die Finanzplanung des Bundes legt ein jährliches Wachstum der APD fest, das auf dieses Ziel ausgerichtet ist. 3. Ausschöpfung des bisherigen Rahmenkredits: Der vom Parlament am 28. Mai 2003 bewilligte 10. Rahmenkredit für Massnahmen der bilateralen technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe von 4,2 Milliarden Franken mit einer Laufzeit bis mindestens 2007 wird Ende 2008 vollständig verpflichtet sein. Der grösste Teil der geplanten Zahlungen der Jahre 2009 und 2010 werden durch diesen Kredit gedeckt. Diese Verpflichtungen ermöglichen die Planung und die Durchführung von Entwicklungsvorhaben, wel-

che sich auf mehrere Jahre nach der gegebenen Verpflichtungszeit erstrecken. Um die Kongruenz von Legislatur- und Finanzplanung zu gewährleisten (BRB vom 23. Jan. 2008), sollen Finanzmittel des beantragten Rahmenkredits bis zum 31.12.2012 verpflichtet werden dürfen. Umfang des neuen Rahmenkredits Um eine Zielquote von 0,4 % BNE zu erreichen und aufrechtzuerhalten, beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 4500 Millionen Franken für vier Jahre (2009–2012). Grundlage für die Berechnung des 11. Rahmenkredits ist die geltende Finanzplanung (inkl. BRB vom 20. Febr. 2008 über die Schweizer Beteiligung und Finanzierung der Wiederauffüllungen bei den Entwicklungsfonds einschliesslich der Kosten für die multilaterale Entschuldung). Einbezogen werden in der folgenden Tabelle die drei Kreditlinien, die über den Rahmenkredit «technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern» finanziert werden.

Grundlagen Budget Finanzplan

(Mio. CHF) 2008 2009 2010 2011 2012* Total

Aktionen der Entwicklungs- 541 542 554 567 586 2249 zusammenarbeit Beiträge an internationale 244 269 288 298 302 1157 Organisationen Wiederauffüllung IDA 174 187 199 210 222 818

Total 959 998 1040 1075 1110 4224

Jährliches Wachstum 4,1 % 4,2 % 3,3 % 3,2 % * geschätzt

Die Finanzplanung sieht ein jährliches Wachstum zwischen 4,2 % und 3,2 % vor. Die geplanten finanziellen Ressourcen ermöglichen der Schweiz, die bestehenden Programme der Entwicklungszusammenarbeit weiterzuführen. Die Finanzierung von allfälligen neuen Initiativen, zum Beispiel im Klimabereich, wird nicht möglich sein.

Mittelverwendung: Die Mittel sollen in den sechs Kooperationsbereichen indikativ wie folgt eingesetzt werden:

Kooperationsbereich Total %

1 Armutsminderung in Schwerpunktländern 1511 33,6

2. Sonderprogramme 396 8,8 3. Einbezug Schwerpunktländer in Weltwirtschaft 131 2,9 4. multilaterale Entwicklungsorganisationen 1931 43,0 4a. multilaterale Entschuldung 141 3,1 5. Zusammenarbeit Schweiz 370 8,2

6 Koordination in der Bundesverwaltung 20 0,4

Total DEZA 4500 100

Erläuterungen: 1) umfasst Budgets Medien&Kommunikation, NGO-Beiträge, Forschungspartnerschaften 2) umfasst Budgets Politik&Strategie, Evaluation&Controlling, Statistik, Information

Personal: Der Bundesrat beantragt, weiterhin 3,5 % des Gesamtvolumens des Rahmenkredits für Personalaufwendungen einzusetzen. Dies entspricht einem Beitrag von 158 Millionen (∅ 39,4 Mio. p.a.). Die Personalaufwendungen werden gemäss den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzverwaltung und des Eidgenössischen Personalamts13 jährlich budgetiert. Sie beinhalten sämtliche Arbeitgeber-Beiträge und auch die auf Hochrechnung basierenden erwarteten Lohnerhöhungen und Teuerungsausgleiche. Das zu Lasten des vorliegenden Rahmenkredits angestellte Personal untersteht, soweit es nicht in den Projekten zeitlich befristet angestellt ist, dem Rotationsprinzip und wechselt dementsprechend ca. alle 4 Jahre den Einsatzort bzw. die Funktion. Die über den Rahmenkredit finanzierten Personalaufwendungen umfassen temporäre Anstellungen, enthalten jedoch weder Kosten für Konsulenten noch für das Lokalpersonal. Diese gehen zu Lasten der operationellen Kosten. Kernkompetenzen: Die wichtigste Ressource der DEZA ist ihr qualifiziertes Personal. Die DEZA stellt die Kompetenzen zur Ausführung ihrer Aufgaben sicher. Die Entwicklung der Kompetenzen erfolgt in Netzwerken, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentrale, in den Aussenstellen der DEZA sowie in Partnerorganisationen einschliessen. Die DEZA fördert Lernen und Innovation, indem sie gezielt Lernschritte in ihre Arbeitsprozesse einbaut. Lernen, Vernetzung und Wissensentwicklung werden in den Leistungsvereinbarungen mit Partnern vertraglich festgehalten. Personalentwicklung: Personalauswahl und Massnahmen der Personalentwicklung der DEZA orientieren sich an einem speziellen Kompetenzraster für Entwicklungszusammenarbeit. Das Rotationssystem und die Modelle des Personalaustauschs mit Partnerorganisationen sind auf Kompetenzerhalt und -entwicklung ausgerichtet.

13 Richtlinie EFV/EPA über die Finanzierung von Personal zu Lasten von Sach- oder Subventionskrediten vom 15. Febr. 2007.

Gezielte Kompetenzentwicklung ist Recht und Pflicht der Mitarbeitenden. Lernen, Vernetzung und Wissensentwicklung sind Bestandteil der Pflichtenhefte und Leistungsvereinbarungen der Mitarbeitenden. Die DEZA pflegt eine Unternehmenskultur, in der die Gleichstellung der Geschlechter gelebt wird. Sie erhöht in den kommenden 4 Jahren den Anteil von Frauen in Kaderstellen von gegenwärtig 29 % auf 40 %. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird weiter gefördert, insbesondere für Mitarbeitende in Kaderpositionen und im Ausland. Die DEZA fördert die Mehrsprachigkeit ihres Personals im Rahmen der Politik des Bundesrates.

5 Auswirkungen 5.1 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden Der Vollzug des beantragten Bundesbeschlusses liegt ausschliesslich beim Bund und belastet Kantone und Gemeinden nicht.

5.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Auswirkungen der Entwicklungszusammenarbeit auf die schweizerische Wirtschaft werden von den Universitäten Neuenburg und Genf regelmässig erhoben. Die letzten verfügbaren Daten stammen aus den Jahren 2002 und 2006. Einige Zahlen aus diesen Erhebungen: – Ausgabenwachstum: Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit sind bemerkenswert stabil geblieben. – Auswirkungen auf das BNE: Die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bezahlten Löhne sowie nachgefragten Dienstleistungen und Güter führen zu einer Steigerung des BNE. Die Erhebungen zeigen, dass jeder für die öffentliche Entwicklungshilfe ausgegebene Franken im Ausmass von 1.40–1.64 Fr. zum Bruttoinlandprodukt beiträgt. Dieses Verhältnis hat sich zwischen 2002 und 2006 kaum verändert. – Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Die Zahl der durch die Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz geschaffenen Arbeitsplätze wird für das Jahr 2006 auf 20 000 bis 29 000 geschätzt. Das entspricht einer Zunahme von 33 % gegenüber 2002 (17 500–22 000 Arbeitsplätze).

6 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft über die Legislaturplanung 2007–2011 angekündigt.14

14 BBl 2008 753 809

7 Rechtliche Aspekte

Der Bundesbeschluss, der zur Genehmigung unterbreitet wird, stützt sich auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), wonach die Mittel für die Finanzierung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden. Der Finanzierungsbeschluss erfordert nach Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) die Form des einfachen Bundesbeschlusses. Dieser ist nicht dem Referendum unterstellt. Nach Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Ausgabenbremse und benötigt deshalb die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

Anhänge

A Bericht über die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2003–2007 A1 Resultate A 1.1 Armutsminderung Laut Millenniums-Entwicklungsziel (MDG) 1 soll bis 2015 die Anzahl der in extremer Armut lebender und der Hunger leidenden Menschen halbiert werden. Asien und Nordafrika sind auf Zielkurs, in Lateinamerika gibt es Fortschritte. In Schwarzafrika hingegen, das die höchsten Armutsraten verzeichnet, wiegen positive Resultate in einigen Ländern die Rückschläge in anderen ungefähr auf. Armutsminderung ist Kernaufgabe und übergreifende Zielsetzung der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Die DEZA unterstützte in den letzten 5 Jahren in allen Partnerländern Programme zur Förderung des Wirtschaftswachstums, für eine gerechtere Verteilung (gute Regierungsführung, Teilhabe und Ermächtigung) und für einen verbesserten Zugang zu produktiven Ressourcen, Dienstleistungen, Information und Technologien sowie zu Institutionen und Entscheidungsgremien. Angesichts der Tatsache, dass 70 Prozent der Hungernden von der Landwirtschaft leben, ist für die DEZA die Unterstützung von Kleinbauern und Hirten sowie der Einkommensförderung in ländlichen Gebieten prioritär. Unterstützt werden auch nationale und internationale Agrarforschung, angepasste ländliche Techniken, Marktentwicklung und Bauernverbände. Der wichtigste Meilenstein im internationalen Politikdialog zur Armutsminderung während der letzten 5 Jahre betraf die Setzung von Normen zur Effektivität der Entwicklungshilfe, die 2005 in die von 90 Ländern und Organisationen unterzeichnete Pariser Deklaration mündete. Die DEZA war massgeblich beteiligt an der Lancierung und Konzeptualisierung der Standards zur Harmonisierung der Geber- Praktiken und zur Ausrichtung auf die Prioritäten der Empfängerländer. Beispiele für Resultate der operationellen Programme während der letzten 5 Jahre sind: Afrika – Ernährungssicherung: Die «Pan-African Bean Research Alliance (PABRA)» zielt darauf ab, die Bohnenernte zugunsten der armen ländlichen und städtischen Bevölkerung Afrikas zu verbessern. Mehr als 100 Millionen Menschen konsumieren Bohnen in den 12 Ländern der PABRA, welche sich hauptsächlich in Zentral-, Ost- und im südlichen Afrika befinden. Bohnen sind ein typisches Nahrungsmittel der armen Bevölkerung und werden hauptsächlich von Frauen angebaut.

Mindestens 10 Millionen Menschen der ländlichen Bevölkerung in rund 12 Ländern werden von bestehenden und neuen Technologien profitieren können. Der Anbau von Bohnen ist kostengünstig und wird als proteinhaltiges Nahrungsmittel zahlreichen Menschen der ländlichen und städtischen Bevölkerung zur Nahrungssicherheit dienen. Der Anbau von attraktiven neuen Bohnensorten wird ebenfalls die wirtschaftliche Lage von Kleinproduzenten verbessern. Der erhöhte Zink- und Eisenanteil der neuen Bohnensorten wird schliesslich zu einer verbesserten Gesundheit von Frauen und Kindern beitragen. Zentralamerika – Landwirtschaftliche Entwicklung: Die DEZA hat in den letzten Jahren in Zentralamerika mehrere Programme zur Unterstützung der kleinbäuer-

lichen Landwirtschaft durchgeführt. Diese Programme konnten auf die Mitarbeit renommierter internationaler Agrarforschungszentren zählen. Als Ergebnis wurden über 250 neue Pflanzensorten (in den Grundnahrungsmitteln Mais, Bohne und Kartoffel) entwickelt und auf mehreren hunderttausend Hektaren von Kleinbauernfamilien angebaut. Zudem tragen gegen 400 000 Metallsilos in Kleinbetrieben zur sicheren Lagerung der Maisernte bei. Rund 1500 Handwerker haben die Fähigkeit erlangt, weitere Silos zu produzieren und den Markt selbstständig zu bedienen. Schliesslich haben gegen 100 000 Kleinbauernbetriebe Bodenschutzmassnahmen eingeführt. Eine Kosten-Nutzen-Schätzung hat im Rückblick auf die letzten 15 Jahre ergeben, dass für jeden von der DEZA eingesetzten Franken ein wirtschaftlicher Nutzen von mindestens 4 Franken für die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Zentralamerika entstanden ist. Gegenwärtig unterstützt die DEZA die Integration dieser Programme in die nationale Landwirtschaftspolitik von Nicaragua und Honduras, im Sinne der langfristigen Nutzung der aufgebauten Kapazitäten. Indien – Zugang zu Mikrofinanzen: Seit 1978 arbeitet die DEZA zusammen mit der «National Bank for Agriculture and Rural Development» (NABARD). Flexible Instrumente gekoppelt mit weitsichtigen Strategien haben das indische Bankenwesen so verbessert, dass: a) rund 40 Millionen arme Inderinnen und Inder Zugang zu Spar- und Kreditdienstleistungen der Banken haben (grösstes Mikrofinanzprogramm der Welt); b) NABARD von einer reinen Landwirtschaftsbank zu Indiens grösster und wichtigster Entwicklungsbank auch für Kleinindustrie geworden ist. Nepal – Zugang zu Verkehrswegen: In den letzten 40 Jahren wurden in Nepal mit Schweizer Hilfe über 2300 Hängebrücken mit einer Gesamtlänge von mehr als 180 Kilometern gebaut. Dies entspricht der doppelten Länge der Brücken des gesamten Eisenbahnnetzes in der Schweiz. Die Hängebrücken helfen jeden Tag rund 500 000 Menschen, Flüsse sicher zu überqueren, und ermöglichen ihnen, zu Märkten, Schulen oder Gesundheitszentren zu gelangen, was zuvor gar nicht oder nur mit mehrstündigen Fussmärschen möglich gewesen war. Dank verkürzten Transportwegen können auch neue Produkte angebaut werden, und die Produzentinnen und Produzenten erzielen auf den Märkten bessere Preise. Der arbeitsintensive Bau

der Brücken erfolgt hauptsächlich durch lokale Arbeitskräfte und schafft dadurch Einkommen in abgelegenen Gebieten. Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit legt grosses Gewicht auf die Stärkung der öffentlichen und privaten Partner. In 34 Ausbildungszentren wird heute das technische Knowhow für den Hängebrückenbau gelehrt und verbreitet. Mit ihrer langjährigen Erfahrung trug die Schweiz auch zur Erarbeitung und Verabschiedung einer nationalen Strategie für den Bau von Hängebrücken in Nepal bei. Dank der Beteiligung der Bevölkerung und transparenter öffentlicher Rechenschaftsablegung konnte auch während der vergangenen Bürgerkriegsjahre der Bau von Hängebrücken fortgesetzt werden.

A 1.2 Bessere Bildung Laut MDG 2 sollen bis zum Jahr 2015 alle Kinder in der ganzen Welt, Knaben ebenso wie Mädchen, eine vollständige Primarschulbildung abschliessen können. In allen Regionen der Welt steigen die Einschulungsquoten, Schwarzafrika und Asien

sind aber nicht ganz auf Zielkurs. Hinzu kommt, dass hier die Mehrzahl der nicht eingeschulten Kinder nach wie vor Mädchen sind. Die DEZA unterstützt Bildungsprogramme in Bolivien, Ecuador, Peru, Zentralamerika, Benin, Burkina Faso, Mali, Tschad, Bangladesch, Gaza und Westbank, Laos, der Mongolei, Nepal und Vietnam. Im Mittelpunkt der bilateralen Programme stehen Berufsschulbildung, Grundschulbildung und Alphabetisierung für Erwachsene. Die Unterstützung zielt auf verbesserte Qualität ab: innovative Bildungsmassnahmen, um die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Relevanz der Bildungsdienste zu verbessern und die Bildungspolitik zu reformieren. Für Grundbildung stellt die DEZA auch über multilaterale Institutionen (UNICEF, UNESCO) Mittel zur Verfügung. Die DEZA unterstützt junge Menschen dabei, durch Berufsbildung eine Beschäftigung zu finden oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Sie fördert auch gute Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen, die eine entscheidende Rolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze vor allem für ungelernte Arbeitskräfte spielen. Beispiele für Resultate der operationellen Programme der DEZA während der letzten 5 Jahre sind: Peru – Berufsbildung: Zwei Drittel der Bevölkerung Perus im erwerbsfähigen Alter sind arbeitslos oder unterbeschäftigt. Das DEZA-Berufsbildungsprogramm CAPLAB hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeits- und Bildungsministerium, mit Ausbildungszentren und privaten Betrieben ein auf die Bedürfnisse des Marktes ausgerichtetes Berufsbildungsmodell für sozial benachteiligte Jugendliche und Frauen entwickelt. Die peruanische Regierung ist im Begriff, es in der nationalen Berufsbildungs- und Arbeitsmarktpolitik zu verankern. Erfolgsfaktoren sind die modular aufgebauten Lehrgänge, die Lehrerfortbildung und die Einrichtung von Stellenvermittlungsbüros in den Ausbildungszentren. Bereits haben rund ein Drittel der staatlichen Berufsbildungszentren das Modell übernommen; diese bilden jährlich ca. 30 000 Jugendliche (davon 50 % Frauen) aus. Mit einem Franchising-System werden die Erfahrungen an neue Pilotregionen, auch in ländlichen Gebieten, weitergegeben. Eine kürzlich durchgeführte Wirkungsstudie hat nachgewiesen, dass mehr als die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungskurse von CAPLAB eine feste und auf sie zugeschnittene Beschäftigung in einem Betrieb

finden (in der Vergleichgruppe waren es nur 20 %) und sich rund 15 % selbstständig machen. Sie profitieren auch von besseren Arbeitsbedingungen wie höhere Löhne und soziale Sicherheit, was sich positiv auf die Lebensbedingungen und Perspektiven ihrer Familien auswirkt. Bangladesch – Bildungsförderung: Gemeinsam mit anderen Gebern und der Regierung Bangladeschs hat die DEZA an einer nationalen Politik für das non-formale Bildungssystem mitgearbeitet. Darin werden die Regierungs- und Nichtregierungsagenturen auf eine gemeinsame Agenda zur Halbierung der Analphabetismusrate bis 2015 verpflichtet. Damit hat Bangladesch eine Vorreiterrolle im Bildungsbereich übernommen und sogar Indien überholt. Die Einschulungsrate liegt mittlerweile bei fast 85 %, und Mädchen haben genauso Zugang zur Schule wie Knaben. Kinder und Jugendliche, denen zuvor der Zugang zur Schule wegen Armut oder Marginalisierung nicht möglich war, konnten durch breit angelegte Förderprogramme geschult und handwerklich ausgebildet werden (skills development). In nationalen Programmen werden berufliche Grundlagen und Lebenskenntnisse genauso vermittelt wie

Lesen und Rechnen. Tausende von Schulen oder Ausbildungszentren wurden dafür landesweit geschaffen, Hunderttausende von Kindern erreicht. Nichtregierungsorganisationen, die von der DEZA gefördert und unterstützt werden, schaffen innovativ Lern- und Ausbildungszentren auf dem Land und in den grösseren Städten und ergänzen und bereichern so das staatliche System, wo dieses noch Lücken hat.

A 1.3 Bessere Gesundheit Laut MDG 4–6 sollen bis 2015 die Kindersterblichkeit um zwei Drittel und die Müttersterblichkeit um drei Viertel gesenkt werden. Zudem soll die weitere Ausbreitung von HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose und anderen schweren Krankheiten zum Stillstand gebracht und allmählich umgekehrt werden. Für alle drei Bereiche ist die Zwischenbilanz gemischt: Es gibt Fortschritte in einigen Regionen, insgesamt sind die bisherigen Erfolge aber nicht auf Zielkurs, und in Schwarzafrika verschlechtert sich die Gesundheitssituation der Menschen im Durchschnitt sogar. Die Priorität der Gesundheit in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ist im letzten Jahrzehnt stark gestiegen. Entsprechend sind die weltweiten Investitionen auf ein Mehrfaches gewachsen, und es sind neue Finanzmechanismen geschaffen worden, wie zum Beispiel IFF, IFFIm, UNITAID, GFATM und GAVI. Die Schweiz hat ihre Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit in der Zielvereinbarung zwischen EDA und EDI zur Gesundheitsaussenpolitik geregelt. Die DEZA unterstützt bilaterale Gesundheitsprogramme in Benin, Mali, Mosambik, Tansania, Tschad, Südliches Afrika, Nepal und Kambodscha. Das vorrangige Ziel der Gesundheitsprogramme ist es, Ungleichheiten abzubauen, indem armenfreundliche Gesundheitssysteme gestärkt und die Gesundheitsdienste mehr auf die Bedürfnisse der Armen ausgerichtet werden. Die Schweiz leistet auch Beiträge an die einschlägigen multilateralen Institutionen wie UNICEF, UNFPA, UNAIDS, WHO. Die DEZA betrachtet den Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln als Teil der elementaren Gesundheitsversorgung und der Stärkung des Gesundheitswesens in Entwicklungsländern. Sie unterstützt den in Genf ansässigen «Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria» (GFATM), das «Globale Forum für Gesundheitsforschung» (GFHR) und die Stiftung «Medicines for Malaria Venture» (MMV). Zu den wichtigsten Beiträgen der DEZA im internationalen Politikdialog zu Gesundheit während der letzten 5 Jahre gehört Folgendes: Im Zusammenhang mit der Forschungspolitik der WHO hat die DEZA durchgesetzt, dass die Forschung zu öffentlicher Gesundheit in Entwicklungsländern nun konsequent auf die für die Armutsminderungsstrategien relevanten Wissenslücken ausgerichtet wird (Forschung im Hinblick auf «evidence based policy making»). Die DEZA hat ferner

erreicht, dass das MDG 5 durch das Ziel, bis 2015 den universellen Zugang zu reproduktiver Gesundheit sicherzustellen, ergänzt worden ist. Beispiele für Resultate der Programme der DEZA während der letzten 5 Jahre sind: Tansania/Mosambik – Gesundheitsförderung: In der Gesundheitsförderung in Tansania und Mosambik ist die DEZA früh zur Unterstützung der Strategien der Partnerländer übergegangen (sector wide approaches, SWAP). Am Beispiel der imprägnierten Moskitonetze in Tansania lässt sich dabei exemplarisch die Wirksamkeit des

thematischen Mehrebenen-Portfolioansatzes zeigen: In einem lokalen, kleinen Pilotprojekt wurde der Ansatz entwickelt, via Politikdialog wurde er fürs ganze Land übernommen und, unterstützt durch Budgethilfe, umgesetzt. Resultat: Die Kindersterblichkeit wegen Malaria ist um einen Viertel reduziert worden – das sind 40 000 Kinderleben pro Jahr.

A 1.4 Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit Laut MDG 7 soll der Verlust von Umweltressourcen bis 2015 – z.B. Wälder, Artenvielfalt, Energie, saubere Luft und Wasser – aufgehalten und umgekehrt werden, und die Anzahl Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben und ohne Abwasserversorgung sind, soll halbiert werden. Bei den Waldflächen wird das Ziel erreicht werden, bei den anderen Umweltressourcen sind die Anstrengungen nicht auf Zielkurs. Die DEZA unterstützt bilaterale Umweltprogramme in Bolivien, Ecuador, Peru, Zentralamerika, Mali, Mosambik, Niger, Tschad, Indien, Laos, der Mongolei, Nepal und Vietnam. Die DEZA betont dabei die Zusammenhänge zwischen Armut und Umwelt und fordert im Politikdialog den Einbezug der Umweltplanung in die nationalen Armutsminderungsstrategien. Bilaterale und multilaterale Programme sowie Forschungspartnerschaften fördern einen nachhaltigeren Gebrauch natürlicher Ressourcen und die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft. Mit dem «Globalen Umweltprogramm» fördert die DEZA die nationale Umsetzung der Rio-Konventionen zum Schutz des Klimas, der Biodiversität und der Minderung der Landdegradation in ihren Partnerländern. Der wichtigste Beitrag der DEZA im internationalen Politikdialog zur Umwelt während der letzten 5 Jahre betraf die Ausarbeitung des Konzepts der «Integrierten Wasserbewirtschaftung», das heute auf internationaler Ebene im Rahmen des «Welt- Wasser-Rates» und der «Globalen Wasserpartnerschaft» angewandt wird. Dieses Konzept führt zu einem ganzheitlicheren Ansatz im Hinblick auf einen erschwinglichen und nachhaltigen Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Anlagen für die Armen und im Hinblick auf den Zugang armer Bauern zu Wasser und zu seiner effizienten Nutzung. Beispiele für Resultate der Programme der DEZA während der letzten 5 Jahre sind: Nepal – Waldnutzung: Die Koppelung der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen (Holz, Früchte, Medizinalpflanzen usw.) mit der Einkommenssteigerung ist das Erfolgsrezept der Gemeinschafts-Waldnutzungsgruppen des «Nepal–Swiss Community Forestry»-Projekts der DEZA. Zusätzliches Einkommen erlaubt es den Familien, für Schulauslagen und Gesundheitskosten aufzukommen sowie Zugang zu Krediten und bebaubarem Land zu erhalten.

Vietnam, Nepal, Indien, Pakistan, Afghanistan – Energieeffizienz: Die Backsteinindustrie im aufstrebenden Asien verursacht riesige Umweltprobleme und ist u.a. ein Reservoir für Saisonarbeiter aus den Armutsgürteln von Indien und Bangladesch, welche auf über 100 000 Backsteinöfen Arbeit suchen. Durch die Einführung und die Anpassung verbesserter Technologien bei inzwischen über 500 Öfen wurden die Energieeffizienz und die Qualität der Backsteinherstellung deutlich erhöht. Damit reduzierte sich der Kohleverbrauch um rund das Fünffache, stiegen die Einkommen pro Einheit, die Arbeitsbedingungen verbesserten sich dank verbesserter Lüftung

und reduzierter Abgase und der CO2-Ausstoss konnte deutlich reduziert werden. Die Modellwirkung führte dazu, dass die weitere Verbreitung der Technologie in direkter Süd-Süd-Zusammenarbeit erfolgen kann.

A 1.5 Förderung der guten Regierungsführung und der Gleichstellung der Geschlechter Die DEZA behandelt die Förderung der Menschenrechte, der guten Regierungsführung und der Gleichstellung der Geschlechter als unverzichtbaren Bestandteil der unterstützten Programme in allen Partnerländern. Dies beinhaltet folgende Aspekte: