BBl 2009 1049

Bundesbeschluss über die Entnahme aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009

Bundesbeschluss Entwurf über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 10 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20092, beschliesst:

Art. 1 Folgender zusätzlicher Voranschlagskredit wird für das Jahr 2009 bewilligt und dem Infrastrukturfonds entnommen: 29 000 000 Franken für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 SR 725.13 2 Im BBl nicht veröffentlicht.

Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2009. BB