BBl 2010 5571
Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung
Bundesbeschluss Entwurf über einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 43 Buchstabe b des Wohnraumförderungsgesetzes vom 21. März 20031, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. August 20102, beschliesst:
Art. 1 1 Für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum wird ein Rahmenkredit von 1400 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen bewilligt. 2 Der Rahmenkredit gilt ab 1. Juli 2011 bis mindestens Ende 2015.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.