BBl 2011 265
Bundesbeschluss über einen Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr
Bundesbeschluss über einen Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr
vom 15. Dezember 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 20102, beschliesst:
Art. 1 Zur Deckung allfälliger Zahlungsverpflichtungen, die aus einem Bürgschaftsengagement des Bundes im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betriebsmitteln im regionalen öffentlichen Personenverkehr entstehen, wird für die Dauer von zehn Jahren ein Rahmenkredit von 11 Milliarden Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 28. September 2010 Nationalrat, 15. Dezember 2010 Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz