BBl 2011 5491
Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren
Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren
vom 9. Juni 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20032 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 19763 über internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 20104, beschliesst:
Art. 1 1 Für die Jahre 2012–2015 wird für die Weiterführung der Unterstützung der folgenden Institutionen ein Rahmenkredit in der Höhe von höchstens 119,9 Millionen Franken bewilligt: a. Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik; b. Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung; c. Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte.
Art. 2 Der Bundesrat erstattet nach vier Jahren Bericht über die Verwendung der Mittel.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 2. März 2011 Nationalrat, 9. Juni 2011 Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz