BBl 2012 8257

Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Änderung des Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2013

Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Änderung des Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

vom 28. September 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Februar 20122, beschliesst:

Art. 1 1 Die Änderung vom 4. Juni 20043 des Übereinkommens vom 25. Februar 19914 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, sie zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 28. September 2012 Ständerat, 28. September 2012 Der Präsident: Hansjörg Walter Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

Datum der Veröffentlichung: 9. Oktober 20125 Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2013