BBl 2014 3689

Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT

Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT

vom 5. Dezember 2013

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 5 des 4-Meter-Korridor-Gesetzes vom 13. Dezember 20132, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20133, beschliesst:

Art. 1 1 Für den Bau eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT wird ein Gesamtkredit von 990 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 2012, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt. 2 Der Gesamtkredit wird auf die folgenden Verpflichtungskredite aufgeteilt:

a. Massnahmen in der Schweiz 710 Millionen; b. Massnahmen in Italien 280 Millionen.

Art. 2 Der Bundesrat bewirtschaftet den Gesamtkredit. Er kann insbesondere: a. den Gesamtkredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen; b. geringfügige Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten vornehmen.

Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT. BB

Art. 3 1 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

2 Er tritt gleichzeitig mit dem 4-Meter-Korridor-Gesetz vom 13. Dezember 2013 in Kraft.

Ständerat, 25. September 2013 Nationalrat, 5. Dezember 2013 Der Präsident: Filippo Lombardi Der Präsident: Ruedi Lustenberger Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz