BBl 2016 2819

Obligationenrecht (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) (Entwurf)

Obligationenrecht Entwurf (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. März 20161, beschliesst:

I Das Obligationenrecht2 wird wie folgt geändert:

Art. 360a Abs. 3 3 Wird wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag nach Absatz 1 verstossen und liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen nach Absatz 1 führen kann, so kann die zuständige Behörde den Normalarbeitsvertrag auf Antrag der tripartiten Kommission nach Artikel 360b befristet verlängern.

II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.